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Eine im Frühjahr 2019 vom Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA) veröffentlichte Studie zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur im Kanton Graubünden hatte deutlich aufgezeigt, welchen Risiken und Gefahren die rätoromanische Sprache längerfristig ausgesetzt sein wird. Ausgehend von diesen Erkenntnissen wollte Ständerat Raphaël Comte (fdp, NE) in einer Interpellation vom Bundesrat wissen, wie dessen Einschätzungen diesbezüglich seien und welche Massnahmen er kurz- und mittelfristig zu ergreifen gedenke, um die Zukunft der rätoromanischen Sprache sicherzustellen.
Der Bundesrat teilte die Schlussfolgerung der Studie, dass beide Minderheitensprachen im Kanton Graubünden unter Druck stehen; insbesondere das Rätoromanische sei stark rückläufig. Unterstützungsmassnahmen seitens des Bundes erfolgten bis anhin über Finanzhilfen an den Kanton Graubünden zur Förderung von Bildung, Übersetzungen, Medien, Verlagen und Sprachorganisationen. Bedingt durch die aktuelle Sprachsituation und ihrer beschleunigten Entwicklung durch die Abwanderung der einheimischen Bevölkerung in städtische Gebiete ausserhalb des traditionellen Sprachterritoriums werde der Bund aber ab 2020 Massnahmen in der Diaspora unterstützen. Im Rahmen der Kulturbotschaft 2021–2024 habe man bereits entsprechende Massnahmen wie die Förderung von Sprachkursen oder der Neuorganisation der rätoromanischen Medienlandschaft (Projekt «Medias Rumantschas») beschrieben.

Zukunft des Rätoromanischen (Ip. 19.3744)

Im Rahmen der sechsten Evaluation zur Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitssprachen soll der Status des Patois geklärt werden. Dies bestätigte Bundesrat Berset auf Anfrage von Mathias Reynard (sp, VS) in der Fragestunde. Der heute fast nur noch in Teilen des Unterwallis gesprochene frankoprovenzialische Dialekt fand in den seit 1999 alle drei Jahre erscheinenden Evaluationsberichten bisher keine Erwähnung. Der sechste Evaluationsbericht ist 2015 fällig.

Status des Patois

Zum eklatanten Sprachenstreit äusserte sich Kulturminister Berset bereits im Februar in seiner Antwort auf eine Interpellation Reynard (sp, VS). Sollten Kantone beschliessen, in der Primarschule nur noch Englisch als Fremdsprache zu unterrichten, sähe der Bundesrat den nationalen Zusammenhalt sowie die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften gefährdet. An einem Treffen der kantonalen Erziehungsdirektoren mit dem Bundesrat im November machte Alain Berset deutlich, dass der Bund bei Vorliegen eines definitiven kantonalen Entscheids gegen den Fremdsprachenunterricht einer Landessprache in der Primarschule ohne Abwarten der Harmos-Frist handeln werde, betonte jedoch auch die Subsidiarität der Bundeskompetenz. Die SP begrüsste einen etwaigen Eingriff des Bundes an einer Pressekonferenz im August explizit. Gar ein Plädoyer für Französisch als erste Fremdsprache hielt Bundesrat Ueli Maurer, zuerst vorsichtig an seiner Rede zum 200-jährigen Jubiläum der Kantone Wallis, Waadt und Neuenburg und gleich im Anschluss expliziter im Interview mit der NZZ. Ebendieses Votum gaben Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV), sowie auch der Sprecher von Swissmem aufgrund der Bedeutung des Französischen für die Schweizer KMU ab.

Sprachenstreit

Die angemessene Vertretung der Sprachgruppen in der Bundesverwaltung ist im Parlament immer wieder ein Thema, wobei die Abgeordneten aus dem lateinischen Sprachraum sehr oft eine Diskriminierung wittern. In Beantwortung einer Interpellation Parmelin (svp, VD) legte der Bundesrat die entsprechenden Zahlen per Ende Februar 2008 vor: Demzufolge waren die Deutschsprachigen (-1,9%) und die Romands (-1,0%) gegenüber dem Verhältnis in der Gesamtbevölkerung leicht untervertreten; die Italienischsprachigen lagen hingegen über dem Referenzwert (+2,2%). Zudem stellte er einen diesbezüglichen Evaluationsbericht des Eidgenössischen Personalamts über die Entwicklung in den Jahren 2004-2007 in Aussicht.

Bundesverwaltung

In seinen Antworten auf zwei Interpellationen und eine Anfrage Abate (fdp, TI) hielt der Bundesrat fest, dass alle wichtigen Publikationen des Bundes, d.h. alle Texte, die im Bundesblatt und in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht werden, auch auf Italienisch erscheinen, und zwar ausnahmslos und gleichzeitig mit den anderen beiden Amtssprachen. Die Geschäftsdatenbanken des Parlaments (Curia und Curia Vista) seien voraussichtlich Ende Jahr auf Italienisch verfügbar. Beim Bundesblatt prüfe die Bundeskanzlei, die italienische Fassung, welche erst ab 1971 vollständig erhalten ist, analog zur deutschen und zur französischen in digitalisierter Form zugänglich zu machen. In Bezug auf weitere amtliche Publikationen der Departemente entschieden die zuständigen Stellen im Einzelfall aufgrund der Art der Publikation, der Adressaten, der effektiven Verbreitung, der Auflage etc., ob ein Text ins Italienische übersetzt werden soll.

Vorstösse zu den Publikationen des Bundes auf Italienisch

Die Stadt Bern strich ihren Beitrag an die auf ihrem Gemeindegebiet liegende Französische Schule. Bisher hatte sie 10 Prozent der Betriebskosten der Schule übernommen. In der Fragestunde der Frühjahrssession sprachen zwei welsche Abgeordnete – Bugnon (cvp, VD) und Dupraz (fdp, GE) – Bundesrätin Dreifuss darauf an und baten sie zu prüfen, ob allenfalls der Bund die nun fehlenden CHF 350'000 übernehmen könnte. Dreifuss unterstrich die Bedeutung dieser Schule für die Familien der französischsprachigen Bundesangestellten und Diplomaten, erklärte aber, der Bund könne nicht mehr als die bis anhin geleisteten 25 Prozent übernehmen. Sie bedauerte den Entscheid der Stadt Bern, verwies aber darauf, dass es sich bei der Französischen Schule um eine Kantonsschule handelt, weshalb dies in erster Linie eine Angelegenheit des Kantons Bern sei. Ähnlich abschlägig beantworte der Bundesrat auch eine Einfache Anfrage Rennwald (sp, JU).

Finanzierung der Französische Schule in Bern nicht geregelt (Frage 02.5005/02.5506 und A. 02.1006)

Der Bundesrat nahm zu dieser Frage in seiner Antwort auf eine Interpellation der GP-Fraktion Stellung. Wie schon bei früheren Gelegenheiten verwies er auf die Kantonskompetenz in Schulfragen; seiner Ansicht nach kann auch aus dem «Verständigungsartikel» der Bundesverfassung keine bundesrechtliche Pflicht, eine Landessprache als erste Fremdsprache zu bestimmen, abgeleitet werden. Dennoch vertrat er unmissverständlich die Auffassung, dass das Beherrschen von mindestens zwei Landessprachen eine wichtige Voraussetzung für das gegenseitige Verständnis zwischen den Sprachgemeinschaften darstellt; das Ausscheren einzelner Kantone aus der von der kantonalen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) definierten föderalistischen Konkordanz im Schulbereich könne zu einer Belastung der Beziehungen zwischen den Sprachgruppen und damit auch zu einer Gefährdung des Sprachfriedens führen Die EDK reagierte mit Besorgnis auf die Annahme der parlamentarischen Initiative Berberat; ihrer Ansicht nach ist es verfehlt, die Frage der ersten Fremdsprache in der Verfassung zu regeln. Im neuen Sprachengesetz wird die Problematik der Unterrichtssprachen nicht thematisiert. Bei der Präsentation des Entwurfs verwies Bundesrätin Dreifuss erneut auf die Kantonshoheit in Schulfragen, sicherte aber zu, dass der Bundesrat zu dieser Frage nicht schweigen werde.

Sprachenfrieden in Gefahr (Ip. 00.3428)

Analog zur Entwicklung in Deutschland und Österreich wurde auch in der Schweiz die 1996 in Wien unterzeichnete Absichtserklärung über die Rechtschreibereform der deutschen Sprache vor allem von Politikern der äussersten Rechten bekämpft. In seiner Stellungnahme zu einer Interpellation Keller (sd, BL) bezeichnete der Bundesrat die Reform als sehr massvoll, da sie sich weitgehend darauf beschränke, Unsicherheiten und Stolpersteine auszuräumen. Die Behauptung, die Reform führe zu übertriebenen Kosten habe sich in keiner Weise bewahrheitet, da die lange Übergangszeit von rund sieben Jahren eine gleitende Anpassung der Lehrmittel ermögliche.

Rechtschreibereform der deutschen Sprache

In Beantwortung einer Interpellation Pini (fdp, TI) führte der Bundesrat die unternommenen Anstrengungen aus, um dem Italienischen in der Parlaments- und Verwaltungsarbeit den ihm als Amtssprache zustehenden Platz zu sichern. Dank der Einstellung zusätzlicher Übersetzungskräfte wird es ab dem Berichtsjahr möglich sein, neben den bereits bisher ins Italienische übersetzten Botschaften des Bundesrates auch dessen Geschäftsbericht, die Vernehmlassungstexte, den Voranschlag und die Staatsrechnung, parlamentarische Interventionen sowie weitere offizielle Dokumente in italienischer Version zu veröffentlichen.

Weitere Dokumente des parlamentarischen Betriebs in Italienisch zugänglich