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Nachdem das Pilotprojekt für das vergangene Schuljahr 2014/2015 in den Städten Basel und Zürich grosse Erfolge verbuchen konnte, haben die Schüler und Schülerinnen auch in diesem Schuljahr wieder die Möglichkeit, den Romanischunterricht als Wahlfach zu belegen. Der Unterrichtsfokus in den Basler Schulen liege hierbei primär auf der gesprochenen Sprache und ist – aufgrund der vielseitigen Stufenvertretung von Erst- bis zu Siebtklassenkindern – gezielt spielerisch ausgerichtet.

Romanischunterricht als Wahlfach

Das Zuger Parlament hat in erster Lesung (Oktober 2015) die SVP-Gesetzesinitiative "Ja zur Mundart" deutlich abgelehnt. Diese verlangte die ganzheitliche Aufhebung der Standardsprache auf Kindergartenstufe sowie eine partielle Aufhebung auf Primarschulstufe. Für die am 28. Januar 2016 angesetzte zweite Lesung werden die Fraktionen der CVP, SP, ALG, GLP und einzelne Mitglieder der FDP – im Unterschied zur ersten Lesung – einen Gegenvorschlag einbringen, welcher den Status Quo (das Nebeneinander von Mundart und Standardsprache) im Zuger Schulgesetz verankern soll, und somit auch an der Ablehnung der Initiative festhalten. Hält die SVP trotz Gegenvorschlag an ihrer Gesetzesinitiative fest, würde diese zusammen mit dem Gegenvorschlag zur Abstimmung dem Volk vorgelegt.
Im Kanton Aargau hingegen, wo das Stimmvolk am 18. Mai 2014 die Initiative angenommen hatte, war die Regierung im Jahr 2015 bereits mit deren Umsetzung beschäftigt. Die definitive Umsetzung der Regelung ist für das Schuljahr 2016/17 angesetzt, da zunächst das Schulgesetz angepasst werden muss. Bis dahin gilt die Empfehlung, zumindest auf Kindergartenstufe grundsätzlich Mundart zu sprechen. Auch wenn die abgelaufene Vernehmlassung zeigt, dass die Parteien der Umstellung grundsätzlich zustimmen, stellt sich von verschiedener Seite dennoch die Frage, welche Mundart (z.B. Fribourgisch, Urnerisch oder doch Schwäbisch oder Apulisch) nun effektiv gemeint sei und wie es in diesem Zusammenhang insbesondere um die deutschen Kindergärtnerinnen steht. Laut Simone Strub, Mediensprecherin des Departements Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau, mache die gezielte Rekrutierung aus Deutschland keinen Sinn mehr. In Bezug auf bereits angestellte Kindergärtnerinnen ohne ausreichende Mundartkompetenz müssten einzelne Gemeinden als Folge individuelle Lösungen finden, welche sich äusserst pragmatisch präsentieren können (bspw. Qualifikation in Mundart, Job-Sharing, Wechsel der Schulstufe).

Mundart

Insgesamt 31 Stellungnahmen gingen zu den Vorschlägen der EDK betreffend Förderung des Italienischunterrichts an Mittelschulen ein. Neben den Kantonen, welche mit Ausnahme des Kantons Appenzell Ausserrhoden allesamt Stellung bezogen, äusserten sich auch das Fürstentum Liechtenstein, der Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer der Schweiz (LCH), der Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer (VSG), dessen Fachverband der Italienischlehrerinnen und -lehrer (ASPI), die Konferenz der Schweizerischen Gymnasialrektorinnen und -rektoren (KSGR) sowie die Schweizerische Zentralstelle für die Weiterbildung der Mittelschullehrpersonen (WBZ CPS). Die Empfehlung, dass jeder Schülerin und jedem Schüler die Möglichkeit offen stehen soll, Italienisch als Maturitätsfach zu belegen – bei fehlenden Kapazitäten durch Zusammenarbeit mit benachbarten Gymnasien –, stiess auf breite Zustimmung. Einzig vier Kantone, namentlich Glarus, St. Gallen, Wallis und Zug, lehnten die Empfehlungen als solches ab, da sie diese als nicht praktikabel erachteten. Die Anhörungsteilnehmer verstanden die Empfehlungen ebenso wie die EDK als Beitrag zur Sprachendiskussion sowie als Zeichen für den nationalen Zusammenhalt.

Italienisch als Schwerpunktfach aus dem gymnasialen Curriculum zu streichen

Die Elterngruppe, welche bereits im Vorjahr mit einer Klage ans Bundesgericht gelangt war, erreichte die oberste Gerichtsinstanz der Schweiz im Frühjahr 2014 mit einer weiteren Beschwerde. Grund für die Klage ist ein Bündner Grossratsbeschluss, wonach die Umstellung der Schulsprache von Rumantsch Grischun auf die Idiome oder umgekehrt nur zu Beginn und nicht während der gesamten Schulzeit erfolgen darf. Die Eltern von bereits eingeschulten Kindern vertraten in ihrer neuen Beschwerde die Ansicht, dass dem Kanton die nötigen Kompetenzen zur Fassung eines solchen Beschlusses fehlen würden; dies sei Sache der Gemeinden. Der Bundesgerichtsentscheid wird 2015 erwartet. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage im Vorjahr bereits abgewiesen.

Neuauflage des Bündner Sprachenstreits

Bis Ende August 2014 hatten sich 345 im rätoromanisch-sprachigen Graubünden angesiedelte Betriebe für den Erhalt der romanischen Sprache ausgesprochen. Eine neu lancierte Website perrumantsch.ch führt diese Firmen, Hotels und Restaurants, die sich bereit erklärt hatten, Sorge zum Rätoromanischen zu tragen und ihre Geschäfte auf Romanisch anzuschreiben, nun auf.

perrumantsch.ch

Rund ein Drittel der 60'000 Rätoromanen leben nicht mehr im Kanton Graubünden. Seit Beginn des Schuljahres 14/15 bieten die Städte Basel und Zürich Romanischunterricht als Wahlfach an, um Schulkindern mit rätoromanischen Wurzeln Sprache und Kultur ihres Heimatkantons näher zu bringen.

Romanischunterricht als Wahlfach

Anfangs Juli eröffnete die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) eine Anhörung zur Förderung des Italienischunterrichts an Mittelschulen. Die EDK empfiehlt den Kantonen, allen interessierten Gymnasiastinnen und Gymnasiasten Italienisch als Maturitätsfach anzubieten. Für den Fall, dass ein Gymnasium nicht die Kapazitäten hätte, ein entsprechendes Angebot anzubieten, soll die Zusammenarbeit mit benachbarten Gymnasien angestrebt werden. Die Ergebnisse der bis Ende September dauernden Anhörung lagen zum Abschluss des Berichtsjahres noch nicht vor.

Italienisch als Schwerpunktfach aus dem gymnasialen Curriculum zu streichen

"Rüebli-Votum schwächt den Bildungsraum", titelte die Basellandschaftliche Zeitung nach Annahme der Mundart-Initiative im Kanton Aargau und sah eine weitere Hürde für die allfällige Schaffung eines gemeinsamen Nordwestschweizer Bildungsraumes. Im Gegensatz zu den Kantonen Glarus und Luzern, deren Stimmbevölkerung ähnliche Anliegen im Vorjahr versenkt hatten, sprachen sich die Aargauerinnen und Aargauer am 18. Mai 2014 für eine Volksinitiative der Schweizer Demokraten aus, die Mundart als grundsätzliche Unterrichtssprache im Kindergarten festlegt. Der Kanton Aargau reiht sich somit hinter Zürich als zweiter Gliedstaat ein, der das Hochdeutsch gänzlich aus dem Kindergartenalltag verbannt. Für eine gleichwertige Behandlung von Schweizer- und Hochdeutsch hatte sich 2011 der Kanton Basel-Stadt ausgesprochen. Nationalrat Romano (cvp, TI) äusserte aufgrund des Aargauer Stimmentscheids die provozierenden Fragen, ob es einer Verfassungsänderung bedürfe, damit Mundart anstelle des Hochdeutschen den Status einer Landessprache erhalten könne und ob die lateinischsprachigen Schulen in Zukunft Mundart unterrichten müssten, um den nationalen Zusammenhalt zu sichern. Bundesrat Berset sah in beiderlei Hinsicht keinen Handlungsbedarf. Erfolgreich war die Unterschriftensammlung der SVP des Kantons Zug, die im September eine weitere kantonale Mundart-Initiative bei den Behörden deponierte.

Mundart

Über die Bedeutung von Mundart wurde auch 2013 rege diskutiert. Mit einer Vielzahl kantonaler Initiativen aus rechtskonservativen Kreisen mauserte sich ein ursprünglich pädagogisches Anliegen zu einer politischen Wertediskussion um Identität und Heimat. So lehnte etwa die Stimmbevölkerung in den Kantonen Glarus und Luzern zwei SVP-Anliegen ab, die den Kindergartenunterricht ausschliesslich in Dialektsprache abhalten wollten, und sprach sich damit im Gegensatz zu den Zürcher Stimmberechtigten, die 2011 ein ähnliches Anliegen gutgeheissen hatten, für eine gleichwertige Behandlung von Dialekt und Hochdeutsch im Vorschulalter aus. Während eine weitere Initiative dieser Art im Kanton Solothurn im Sammelstadium scheiterte, steht eine Volksabstimmung zur SD-Initiative „Ja zur Mundart im Kindergarten“ im Kanton Aargau noch aus. Mitte Jahr lancierte das Forum Helveticum ein Projekt zur Verbesserung der sprachkulturellen Verständigung. An einem ersten Treffen kamen Vertreter von Bildungsinstitutionen, Lehrerverbänden, Erziehungsdirektionen und der SRG zu Wort. Als angebracht empfanden die Teilnehmenden unter anderem eine verstärkte Aufklärungsarbeit in der lateinischen Schweiz zur Bedeutung der Mundart, da der geläufige Gebrauch der Dialektsprache dort nicht nur im wortwörtlichen Sinne auf Unverständnis stosse. Gleichzeitig soll in der Deutschschweiz die Funktion des Hochdeutschen als Instrument der nationalen Kohäsion betont werden.

Mundart

Obwohl der Bündner Grosse Rat bereits im Dezember 2011 einen wegweisenden Entscheid traf, erhitzte der Bündner Sprachenstreit auch im Berichtsjahr weiterhin die Gemüter. Der Entscheid, dass die obligatorischen Lehrmittel an Schulen künftig auch in den fünf Idiomen gedruckt werden dürfen – also nicht zwingend in der Einheitssprache Rumantsch Grischun verfasst sein müssen – stand im Zentrum der Debatte. Dieses Koexistenzmodell sah vor, dass die Gemeinden die Alphabetisierungssprache selber wählen können, jedoch auch passive Kenntnisse in der jeweils anderen Sprache vermitteln müssen. Bis zum Ende des Berichtjahres blieben Fragen rund um die konkrete Umsetzung dieser Pläne offen und umstritten.

Neuauflage des Bündner Sprachenstreits

Ende Januar wurden die Pläne der St. Galler Regierung bekannt, im Rahmen der kantonalen Sparmassnahmen Italienisch angesichts der schwachen Nachfrage als Schwerpunktfach aus dem gymnasialen Curriculum zu streichen. Die Empörung über den angekündigten Schritt war sowohl im Kanton St. Gallen als auch im Tessin gross. Die Gegner der Pläne, die deren Rechtmässigkeit hinterfragten, gelangten mit einer Petition an den St. Galler Kantonsrat, die Tessiner Regierung an den Bundesrat. Der öffentliche Druck zeigte Wirkung, das Kantonsparlament stellte sich hinter das Italienische als gymnasiales Schwerpunktfach. Der Kanton Obwalden hingegen hielt bis Ende des Berichtsjahrs an seinen Plänen fest, Italienisch an der Kantonsschule als Schwerpunktfach aufzuheben. Unklar war, ob das Italienische künftig gemäss Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) Grundlagen- und damit Maturitätsfach bleiben muss, oder ob auch eine Herabstufung zum Freifach gesetzlich möglich wäre.

Italienisch als Schwerpunktfach aus dem gymnasialen Curriculum zu streichen

Das Berichtsjahr erlebte eine Neuauflage des Bündner Sprachenstreits. Die Befürworter der einheitlichen rätoromanischen Schrift- bzw. Standardsprache Rumantsch Grischun sahen sich mit einer durch Gemeindebehörden und Kulturschaffende unterstützten Bewegung konfrontiert, die das Rumantsch Grischun als Alphabetisierungssprache aus den Bündner Schulzimmern verbannt haben wollte. Zwar obliegt die Wahl der Unterrichtssprache kommunaler Kompetenz, die Lehrmittelgestaltung hingegen untersteht dem kantonalen Lehrmittelverlag. Gemäss Grossratsbeschluss von 2003 werden die kantonalen Schulbücher seit 2005 aus Spargründen und zur Stärkung des grundsätzlich gefährdeten Rätoromanischen neben Deutsch und Italienisch in der rätoromanischen Standardsprache verlegt. Insbesondere im Unterengadin, im Münstertal und im Bündner Oberland regte sich aus Angst vor einer Schwächung der lokalen Idiome Widerstand. Organisiert in sogenannten Pro-Idioms-Vereinen wehrten sich die Gegner der Standardsprache gegen die schulpolitische Bevorzugung einer Kunstsprache auf Kosten der lokalen Idiome. Ende März wurde im Münstertal eine Initiative gegen das Rumantsch Grischun als Alphabetisierungssprache eingereicht, das die Münstertaler nach Inkrafttreten des kantonalen Sprachengesetzes (2007) als eine Pioniergemeinde eingeführt hatten. Ähnliche Bestrebungen zurück zum lokalen Schriftidiom gab es auch im surselvischen Ilanz. Ende des Berichtsjahrs präsentierte die Dachorganisation Lia Rumantscha einen Kompromissvorschlag zum Sprachenstreit. Dabei sollen die Schulen zwischen einer Alphabetisierung im Idiom oder einer solchen in Rumantsch Grischun wählen können, müssen dabei aber passive Kenntnisse der jeweils anderen Sprache vermitteln. Nach dem Willen der Bündner Regierung und der vorbereitenden Grossratskommission sollen im revidierten Bündner Schulgesetz alle Idiome und Rumantsch Grischun einander künftig gleichgestellt sein.

Neuauflage des Bündner Sprachenstreits

Im dreisprachigen Kanton Graubünden wurde das neue Sprachengesetz in einer Referendumsabstimmung mit 22'582 Ja gegen 19'344 Nein angenommen. Das Gesetz regelt den Gebrauch der Amtssprachen Rätoromanisch, Deutsch und Italienisch und legt Grundsätze für deren Gebrauch in den Gemeinden fest. Das Gesetz schien unbestritten, da es 2006 im Kantonsparlament einstimmig angenommen worden war. Vor allem Deutschsprachige hatten aber wegen des starken Schutzes des romanischen Idioms in ursprünglich romanisch-, heute aber mehrheitlich deutschsprachigen Gemeinden das Referendum ergriffen.

Neues Bündner Sprachengesetz für die Särkung des Rätoromanischen und des Italienischen

Im dreisprachigen Kanton Graubünden legte die Regierung dem Parlament ein neues Sprachengesetz vor. Dieses regelt den Gebrauch der Amtssprachen Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch. Die umstrittene Einheitssprache Romantsch Grischun ist nur für die kantonale Ebene vorgeschrieben; ihre Verwendung auf regionaler oder kommunaler Ebene soll weiterhin nicht zentral geregelt werden. Als pragmatisches Territorialitätsprinzip bezeichnete die Regierung ihre Vorschläge für die Bestimmung der jeweiligen Amts- und Schulsprache in den Gemeinden und Kreisen. Diese Regeln schützen die Sprachminderheit der Rätoromanen vor einer Verdrängung ihrer Sprache durch das Deutsche, fixieren die Sprachgrenze aber nicht auf ewige Zeiten. Sprechen in einer Einheit mindestens 50 Prozent der Bevölkerung die traditionell angestammte Sprache, gilt sie als einsprachig. Sprechen noch zwischen 20 Prozent und 50 Prozent das traditionelle Idiom, so soll sie als zweisprachig gelten. Sinkt hingegen der Anteil der angestammten Sprachgemeinschaft unter 20 Prozent, kann von der betroffenen Bevölkerung mit einer qualifizierten Mehrheit (66%) der Wechsel zur neuen Mehrheitssprache beschlossen werden. Nachdem Rätoromanen die neue Regelung als minderheitenfeindlich kritisiert hatten, beschloss das Parlament, dass eine Gemeinde auch dann als einsprachig (d.h. in der Praxis fast immer Romanisch) gelten soll, wenn nur noch mindestens 40 Prozent der Einwohner die angestammte Sprache sprechen.
Dies wiederum rief eine «Interessengemeinschaft Sprachenfreiheit» auf den Plan, die das Referendum gegen das neue Sprachengesetz lancierte. Sie bemängelte, dass damit in ursprünglich romanischsprachigen Gemeinden und Kreisen, deren Bevölkerung heute aber zu 60 Prozent deutscher Muttersprache ist, in der Schule, im Verkehr mit der lokalen Verwaltung und vor den Gerichten einzig das Rätoromanische zugelassen wäre.

Neues Bündner Sprachengesetz für die Särkung des Rätoromanischen und des Italienischen

Die Bündner Regierung schickte ein neues Sprachengesetz in die Vernehmlassung, das die Dreisprachigkeit im Kanton stärken soll. Unter anderem sollen die Gemeinden ihre Amts- und Schulsprache nur wechseln können, wenn eine Zweidrittelsmehrheit die Änderung in einer kommunalen Volksabstimmung gutheisst.

Neues Bündner Sprachengesetz für die Särkung des Rätoromanischen und des Italienischen

Der Bündner Regierungsrat verabschiedete die Grundsätze zu einer schrittweisen Einführung von Rumantsch Grischun in der Schule ab 2007. Die gemeinsame romanische Schriftsprache soll dazu beitragen, die vierte Landessprache zu erhalten und zu fördern. Dazu kann der Kanton zwar die Lehrmittel vorschreiben, doch die Wahl einer der sechs romanischen Schriftsprachen liegt bei den Gemeinden, von denen sich viele ablehnend äusserten. Die sechs Gemeinden des Münstertals beschlossen, Rumantsch Grischun als Unterrichtssprache in der Volksschule zu benutzen.

Rumantsch Grischun als Amtssprache im Kanton Graubünden

Ab 2010 sollen die traditionellen romanischen Idiome aus allen Schulen in Graubünden verschwinden und der Einheitssprache Rumantsch Grischun (RG) Platz machen. Gemäss Beschluss der Bündner Regierung, die im Rahmen eines Sparpakets entschied, ab 2005 Lehrmittel nur noch in der Einheitssprache herzustellen, soll RG im Jahr 2007 in ersten Pioniergemeinden eingeführt werden, drei Jahre später dann flächendeckend im ganzen Kanton. Die bisherigen Idiome werden als gesprochene Unterrichtssprache (und als Sprache der «klassischen» romanischen Literatur) zwar weiterhin ihren Platz in den Schulen haben, doch als zu erlernende Schriftsprachen werden Sursilvan, Sutsilvan, Puter und Vallader dannzumal endgültig der Vergangenheit angehören.

Rumantsch Grischun als Amtssprache im Kanton Graubünden

Im Kanton Freiburg verabschiedete die «Constituante» in den ersten Monaten des Jahres ihren Verfassungsentwurf, wobei sich die Regelung der Sprachenfrage als besondere Knacknuss erwies. Die vorberatende Kommission hatte davon abgesehen, das 1990 in die Verfassung aufgenommene und von vielen Romands vehement vertretene Territorialitätsprinzip in der Verfassung zu belassen und sich stattdessen am Wortlaut der neuen Bundesverfassung orientiert, wonach Staat und Gemeinden auf die herkömmliche sprachliche Zusammensetzung der Gebiete achten und auf die angestammten Minderheiten Rücksicht nehmen.
Zudem war sie der deutschsprachigen Bevölkerung an der Sprachengrenze insofern entgegen gekommen als sie bestimmte, dass deren Kinder den Ort der Einschulung frei wählen können. Beide Verfassungsartikel hatten vor der «Constituante» keine Chance. In der Vernehmlassung sprachen sich über 65 Prozent der Antwortenden für das Territorialitätsprinzip aus, ebenso alle Parteien mit Ausnahme der CSP (Nein) und der SP (keine Empfehlung). Nach einer Marathondebatte setzte sich eine Formulierung durch, welche die Zweisprachigkeit zwar als wesentlichen Bestandteil der Identität des Kantons und seiner Hauptstadt anerkennt, bei den Amtssprachen aber auf ein durchgehendes Territorialitätsprinzip setzt, mit Ausnahmemöglichkeiten für Gemeinden mit einer bedeutenden angestammten sprachlichen Minderheit. Der Artikel über die Einschulung an der Sprachgrenze wurde ersatzlos gestrichen, womit auch hier weiterhin das Territorialitätsprinzip gilt. Dass die Angst der Romands vor einer schleichenden Germanisierung eigentlich unbegründet ist, hatten im Vorjahr die Zahlen der Volkszählung 2000 ergeben, welche eine Zunahme des Französischen im Kanton Freiburg belegten.

Im Mai präsentierte zudem der Regierungsrat des Kantons Bern in einem gemeinsamen Gesetz die künftige Stellung des Berner Jura sowie Massnahmen zur Unterstützung der französischsprachigen Bevölkerung und der Förderung der Zweisprachigkeit im Amtsbezirk Biel.

«Constituante» des Kantons Freiburg verabschiedet zwei Verfassungsänderungen

Als das BFS Anfang Jahr die provisorischen Ergebnisse der Volkszählung 2000 bekannt gab, forderten die «Lia Rumantscha» (LR) sowie die im Vorjahr gegründete Gruppe der romanischsprachigen bündnerischen Grossrätinnen und Grossräte umgehend griffige Massnahmen, namentlich Weichenstellungen im Rahmen der Totalrevision der Kantonsverfassung und bei der Ausarbeitung des Bundessprachengesetzes. Ende März überreichte eine Initiantengruppe der Kantonsregierung ein «Manifest zur Lage des Rätoromanischen», das auch an Bundepräsident Villiger übermittelt wurde. Darin verlangten sie ein kantonales Kompetenzzentrum zur Förderung der romanischen Sprache sowie ein eigenes Sprachengesetz. Die romanischen Organisationen orteten in der Einführung des neuen Sprachenkonzeptes an den Bündner Schulen eine weitere Bedrohung des Rätoromanischen. Sie verlangten insbesondere einen obligatorischen romanischen Erstsprachenunterricht an der Oberschule für Schüler aus romanischen Primarschulen. Als Mittel zur Förderung der rätoromanischen Sensibilität sieht die LR die unverzügliche Einführung der Standardsprache Rumantsch Grischun (RG) an allen Schulen, die heute in einem der Bündner Idiome unterrichten. Zudem soll RG an Mittelschulen und an der Pädagogischen Hochschule die wichtigste romanische Sprache werden. Auch die Kantonsregierung sieht eine Privilegierung des RG vor, doch möchte sie dabei gemächlicher vorgehen als die LR.

Vorschläge zur Förderung der romanischen Sprache

Annähernd 65% der Bündner Stimmberechtigten genehmigten den Antrag der Kantonsregierung, die Einheitssprache Rumantsch grischun künftig als Amtssprache für die Abstimmungsbotschaften des Kantons und das rätoromanische Rechtsbuch zu verwenden. Mit Ausnahme der CVP hatten alle grösseren Parteien die Ja-Parole ausgegeben. In den romanisch-sprachigen Gebieten waren die Mehrheiten eindeutig knapper; vier Kreise in der Surselva sprachen sich gegen die Vorlage aus.

Rumantsch Grischun als Amtssprache im Kanton Graubünden

Die 1998 vom Zürcher Regierungsrat initiierte Diskussion um Englisch als erste in der Schule unterrichtete Fremdsprache hielt weiter an. Ende August sprach sich die kantonale Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) für den Beginn des Fremdsprachenunterrichts in der 3. Primarklasse aus, allerdings ohne sich darauf festzulegen, ob dies eine Landessprache oder Englisch sein soll; gleichzeitig empfahl sie, den Unterricht in einer zweiten Fremdsprache in der 5. Klasse aufzunehmen. Der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) unterstützte die Dreisprachigkeit als Bildungsziel der Volksschule, verlangte aber von den Kantonen ein koordiniertes Vorgehen. Obgleich die EDK für November einen definitiven Entscheid in Aussicht stellte, bekräftigte der Regierungsrat des Kantons Zürich Mitte September erneut seinen Willen, in nächster Zukunft Englisch ab dem 3. Schuljahr als erste Fremdsprache einzuführen, unabhängig von allfälligen Empfehlungen der EDK; begründet wurde dieses erneute Vorpreschen, das weniger im Grundsatz als vielmehr wegen des Zeitpunkts der Ankündigung nicht nur in der Romandie ziemlichen Unmut auslöste, mit der alleinigen Kantonshoheit in Schulfragen.

Appenzell-Innerrhoden war bereits im März aktiv geworden und hatte beschlossen, ab Sommer 2001 in allen 3. bis 6. Primarklassen den obligatorischen Englischunterricht unter gleichzeitiger Abschaffung des Frühfranzösisch einzuführen. Einen, wenn auch etwas anders gelagerten Entscheid zugunsten des Englischen fällte auch der Kanton Graubünden, der 1997 eine zweite Kantonssprache als erste Fremdsprache bestimmt hatte; er beschloss nun, ab der 7. Klasse Englisch als obligatorische zweite Fremdsprache in den Lehrplan aufzunehmen; Französisch wird nur noch fakultativ angeboten. An ihrer Jahresversammlung von Anfang November setzte die Erziehungsdirektorenkonferenz ihren Entscheid allerdings erneut aus. Unbestritten war, dass der Fremdsprachenunterricht an den Volksschulen zügig ausgebaut werden soll; 13 Mitglieder sprachen sich für den Start mit einer Landessprache aus, 12 wollten diesen Entscheid den Kantonen überlassen. Für den Beginn mit einer Landessprache votierten sämtliche lateinischen und zweisprachigen Kantone sowie SO, BL und SG. BS enthielt sich der Stimme. Obgleich die EDK ihre Mitglieder bat, vorerst allfällige Umsetzungsmassnahmen lediglich auf Versuchsbasis zu treffen, erklärten die Bildungsdirektoren der Zentralschweiz kurz vor Jahresende, sie wollten Frühenglisch wenn möglich bereits ab 2004 einführen.

Diskussionen innerhalb der Kantonen und der EDK zum Thema Fremdsprache in der Schule

Die Bündner Regierung beschloss, «Rumantsch Grischun» als Amtssprache weiter zu stärken. Ab 2001 sollen Abstimmungsunterlagen nur noch in der Einheitssprache erscheinen. Auch die laufende Nachführung des romanischen Rechtsbuches soll allein in Rumantsch Grischun erfolgen. Dieses soll die bisher als Amtssprachen verwendeten rätoromanischen Idiome Ladin und Sursilvan ablösen. Der Grosse Rat, in dem sich in den letzten Jahren verschiedentlich vehementer Widerstand gegen die als «Bastard» bezeichnete Integrationssprache manifestiert hatte, stimmte ohne nennenswerte Opposition zu.

Rumantsch Grischun als Amtssprache im Kanton Graubünden

Im deutsch-französischen Kanton Freiburg sollte nach dem Willen des praktisch einstimmigen Kantonsparlaments ein neues Schulgesetz den zweisprachigen Unterricht nach kanadischem Vorbild zur Regel machen. Vorgesehen war, in einem Zeitraum von acht Jahren die Zweitsprache im Unterricht als «Partnersprache» einzuführen. Sie sollte also nicht mehr nur Gegenstand des Fremdsprachenunterrichts sein, sondern jene Sprache werden, in der gewisse Lerninhalte vermittelt werden. Ausgehend von der Kindergartenstufe sollte der Unterricht nach dem «Immersionsprinzip» bis zur Oberstufe konsequent ausgebaut werden. Ziel wäre gewesen, den Schülerinnen und Schülern zu mehr Sprachkompetenz zu verhelfen, um gewissermassen spielerisch mit beiden Sprachen umzugehen. Gegen das neue Schulgesetz wurde von Vertretern der frankophonen Bevölkerung, die seit Jahren gegen die „germanisation rampante“ des Kantons ankämpfen, mit dem Argument der Sprachterritorialität erfolgreich das Referendum ergriffen. Nach einem erbittert geführten Abstimmungskampf, der streckenweise in einen eigentlichen Sprachenkrieg auszuarten drohte, wurde das neue Schulgesetz von den Freiburger Stimmberechtigten ganz knapp mit 50,4% Neinstimmen abgelehnt.

Neues Schulgesetz zur Zweisprachigkeit von Kindergarten bis zur Gymnasialstufe im Kanton Freiburg

In der Gemeinde Samedan in Graubünden wurde in den letzten vier Jahren ein Schulmodell entwickelt, in dem Rätoromanisch und Deutsch während der ganzen obligatorischen Schulzeit gleichwertige Unterrichtssprache sind. Ein von 63 Bündner Grossrätinnen und Grossräten unterzeichnetes Postulat verlangte nun, die Grundlagen für die Einführung eines durchgehend zweisprachigen Unterrichts an allen rätoromanischen Schulen des Kantons zu schaffen.

Zweisprachiger Unterricht an rätoromanischen Schulen

Jene Kantone in der Westschweiz (Wallis und Waadt), die bereits früher den zweisprachigen Unterricht zumindest probehalber in einzelnen Schulen eingeführt hatten, betonten zwar den pädagogischen Gewinn dieses Modells, der in der Schüler- und Elternschaft generell auf ein sehr positives Echo stosse, machten aber auf die Schwierigkeit aufmerksam, genügend zweisprachige Lehrpersonen zu finden, weshalb auf einen weiteren Ausbau des Angebots verzichtet werden müsse. Demgegenüber prüften weitere welsche Kantone (Genf, Jura, Neuenburg) Möglichkeiten des teilweisen Immersionsunterrichts.

Möglichkeiten zum Immersionsunterricht in der Westschweiz