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  • Leutenegger Oberholzer, Susanne (sp/ps, BL) NR/CN

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Gegen überhöhte Lohnbezüge bei den Verwertungsgesellschaften kämpfte eine im Berichtjahr behandelte parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL). Das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte seien so anzupassen, dass überhöhte Bezüge der leitenden Organe von Verwertungsgesellschaften verhindert werden. Deren Entschädigungen hätten sich an denjenigen der Bundesverwaltung zu orientieren. Auslöser der Initiative war die Veröffentlichung der Jahresrechnung bzw. der Geschäftsberichte von SUISA, Pro Litteris und Co. für das Jahr 2008, in denen erhöhte Bezüge festgestellt wurden. Die Verwertungsgesellschaften trügen kein wesentliches Marktrisiko, weshalb sich die Geschäftsführungstätigkeit bei einer Verwertungsgesellschaft – auch wenn sie eine eigene Rechtspersönlichkeit habe – nicht mit einer marktorientierten Tätigkeit in der Privatwirtschaft vergleichen lasse. Während der Nationalrat der parlamentarischen Initiative gemäss der Empfehlung der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen Folge gab, lehnte sie der Ständerat als Zweitrat ab.

Entschädigungspolitik der Verwertungsgesellschaften

Eine 2009 eingereichte parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) thematisierte die Entschädigungspolitik der Verwertungsgesellschaften Suisa, Pro Litteris, Schweizerische Autorengesellschaft (SSA), Suissimage und Swissperform. Auf Basis des Urheberrechtsgesetzes (URG) verwalten und verteilen diese die Nutzungsgebühren, die den Kultur- und Kunstschaffenden aufgrund ihrer Werkrechte zustehen. Die Eingabe kritisierte die unverhältnismässig hohen Lohnbezüge der Geschäftsführungen und verlangte die Verankerung von Entschädigungsgrundsätzen im URG, die sich an der Lohnstruktur der Bundesverwaltung zu orientieren hätten. Nachdem die RK-NR die Initiative im vorangehenden Herbst positiv beurteilt hatte, gab ihr die ständerätliche Schwesterkommission im Berichtsjahr keine Zustimmung. Die Grosse Kammer folgte Ende des Berichtsjahrs der Mehrheit ihrer RK und gab der Initiative mit 131 zu 43 Stimmen bei neun Enthaltungen Folge. Die Entscheidung liegt nun beim Ständerat.

Entschädigungspolitik der Verwertungsgesellschaften