Aufgrund einer im Jahr 2009 überwiesenen Motion Stadler (cvp, UR) war der Bundesrat beauftragt, die Bestimmungen zur Copyright-Vergütung zu ändern, so dass der Einzug der Vergütung für Fotokopien sowie die Nutzung in elektronischen Netzwerken effizienter gestaltet werden könnte. Der vom Bundesrat 2012 veröffentlichte Bericht zeigte jedoch, dass die vom Motionär vorgeschlagene Lösung, der Verwertungsgesellschaft ProLitteris - ähnlich wie der Billag AG - den automatischen Datenzugang über die AHV-Ausgleichskassen zuzusichern, nicht die erwünschten finanziellen Einsparungen und administrativen Vereinfachungen bringen würde. Ferner brachte die Regierung aufgrund der für AHV-fremde Zwecke zu erfolgenden Datenherausgabe Bedenken zum Datenschutz ein. Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat stimmten 2014 auf jeweiliges Anraten ihrer Kommission der vom Bundesrat beantragten Abschreibung der Motion zu.
Betriebe Pauschalvergütungen- Datum
- 12. Juni 2014
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 12.011
- Akteure
- Quellen
-
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- AB NR, 2014, S. 1335
- AB SR, 2014, S. 537
- BBl, 2012, S. 299 ff.
von Marlène Gerber
Aktualisiert am 09.07.2015
Aktualisiert am 09.07.2015