Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Kultur, Sprache, Kirchen
  • Urheberrecht

Akteure

  • Stadler, Hansruedi (cvp/pdc, UR) SR/CE

Prozesse

3 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Aufgrund einer im Jahr 2009 überwiesenen Motion Stadler (cvp, UR) war der Bundesrat beauftragt, die Bestimmungen zur Copyright-Vergütung zu ändern, so dass der Einzug der Vergütung für Fotokopien sowie die Nutzung in elektronischen Netzwerken effizienter gestaltet werden könnte. Der vom Bundesrat 2012 veröffentlichte Bericht zeigte jedoch, dass die vom Motionär vorgeschlagene Lösung, der Verwertungsgesellschaft ProLitteris - ähnlich wie der Billag AG - den automatischen Datenzugang über die AHV-Ausgleichskassen zuzusichern, nicht die erwünschten finanziellen Einsparungen und administrativen Vereinfachungen bringen würde. Ferner brachte die Regierung aufgrund der für AHV-fremde Zwecke zu erfolgenden Datenherausgabe Bedenken zum Datenschutz ein. Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat stimmten 2014 auf jeweiliges Anraten ihrer Kommission der vom Bundesrat beantragten Abschreibung der Motion zu.

Betriebe Pauschalvergütungen

In der Sommersession behandelte der Nationalrat eine Motion Stadler (cvp, UR), welche von den vergütungspflichtigen Nutzern geschützter Vorlagen (Bücher, Zeitungen usw.) die automatische Datenbekanntgabe forderte, damit die Urheber ihren gesetzlichen Anspruch vereinfacht durchsetzen können. Nachdem im Vorjahr bereits der Ständerat der Motion zugestimmt hatte, nahm sie der Nationalrat ebenfalls an; einzig eine deutliche Mehrheit der SVP stellte sich dagegen.

Betriebe Pauschalvergütungen

Wenn ein Betrieb für seine Mitarbeitenden Fotokopien aus urheberrechtlich geschützten Werken (Bücher, Zeitschriften, Zeitungen) herstellt, so braucht er dazu zwar keine Bewilligung, ist den Urhebern gegenüber aber grundsätzlich zu einer Abgeltung verpflichtet, welche in erster Linie von der Verwertungsgesellschaft ProLitteris geltend gemacht wird. Für die meisten vergütungspflichtigen Betriebe sehen die mit den massgebenden Nutzerverbänden ausgehandelten und von der Eidgenössischen Schiedskommission genehmigten Tarife so genannte Pauschalvergütungen vor. Die Höhe dieser jährlichen Vergütungen bemisst sich einerseits nach der Branche, der eine Firma angehört, und andererseits nach der Anzahl der in diesem Unternehmen angestellten Mitarbeitenden. Diese Angaben muss sich die ProLitteris allerdings selber beschaffen, was nur teilweise und mit aufwändigen schriftlichen und telefonischen Anfragen gelingt. Zahlreiche vergütungspflichtige Betriebe verweigern jedoch jegliche Auskunft, so dass die Verwertungsgesellschaft die notwendigen Berechnungskriterien (Branche und Anzahl Mitarbeitende) schätzen muss, ganz im Gegensatz zur Billag, welche für die Erhebung der Fernseh- und Radiogebühren Zugang zu den Daten der Behörden bezüglich der Anzahl und Identität der Haushaltungen erhält. Das führt dazu, dass viele Nutzer die Rechnungen als unangemessen betrachten und nicht bezahlen, worauf die Verwertungsgesellschaft ihre Forderung über den Rechtsweg einklagen muss, was zu hohen Verwaltungskosten führt und die Abgeltung an die Urheber schmälert. Mit einer Motion verlangte deshalb Ständerat Stadler (cvp, UR) in diesem Bereich eine Gleichstellung der ProLitteris mit der Billag. Nachdem der Bundesrat der Motion zustimmte, wurde sie diskussionslos angenommen.

Betriebe Pauschalvergütungen