Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Kultur, Sprache, Kirchen
  • Buchmarkt

Akteure

Prozesse

  • Bericht
4 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

2005 hatte die Wettbewerbskommission die in der Deutschschweiz geltende Buchpreisbindung, den so genannten Sammelrevers, als unzulässige Wettbewerbsabrede qualifiziert. Im März des Berichtsjahres stützte das Bundesgericht diese Auffassung. Der Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) gelangte daraufhin mit einem Ausnahmegesuch nach Art. 8 des Kartellgesetzes an den Bundesrat. Gemäss dieser Bestimmung kann der Bundesrat in Einzelfällen Absprachen zulassen, wenn «sie notwendig sind, um überwiegende öffentliche Interessen zu verwirklichen». Diesen Interessennachweis – beispielsweise eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit guter Literatur – sah der Bundesrat nicht als erbracht an. Er erklärte gegenüber den Medien, er sei davon überzeugt, dass ohne Preisbindung Bücher grundsätzlich billiger würden und die Angebotsvielfalt nicht abnehme. Die kulturpolitischen Interessen, welche die Gesuchsteller anführten, lassen sich laut Bundesrat mit besseren Mitteln als der Buchpreisbindung verwirklichen. Als Beispiel nannte er die Literaturförderung, für die allein auf Bundesebene jährlich CHF 6.7 Mio. ausgegeben werden. Der SBVV zeigte sich vom Entscheid des Bundesrates enttäuscht. Er hatte sich zumindest eine Übergangslösung erhofft, da die WAK des Nationalrates daran ist, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, der die Buchpreise ausserhalb des Kartellgesetzes regeln soll.

Zweiter Bericht über die kollektive Buchpreisbindung und der erfolgreiche Versuch sie abzuschaffen (2005-2007)
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung geriet noch stärker unter Druck. Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen bestätigte den Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko), die Preisbindung zu untersagen. Das von den Kartellwächtern gerügte System, der so genannte Sammelrevers, verpflichtet die Buchhändler, die von den Verlegern fixierten Ladenpreise einzuhalten. Das hat für die Kunden zwar den Vorteil, dass ein Buch überall in der Schweiz gleich viel kostet, führt aber auch dazu, dass deutschsprachige Bücher im Schnitt rund 16 Prozent teurer sind als in Deutschland oder Österreich. Der von der Weko als ungerechtfertigte Absprache gerügte Sammelrevers wird vom Buchhändler- und Verlegerverband mit höheren Mieten und Löhnen sowie mit «überwiegenden öffentlichen Interessen» gerechtfertigt, für welche der Bundesrat Ausnahmeregelungen erlassen könne. Das Bundesamt für Justiz hat aber bereits signalisiert, dafür gebe es in der Verfassung keine Grundlage. Dennoch gelangte der Verband ans Bundesgericht, welches der Beschwerde die aufschiebende Wirkung gewährte, bis es in der Materie abschliessend entschieden hat. Vor vier Jahren hatte das Bundesgericht das von den Wettbewerbsbehörden erlassene Preisbindungsverbot aufgehoben, weil mildere Massnahmen nicht geprüft worden seien.

Zweiter Bericht über die kollektive Buchpreisbindung und der erfolgreiche Versuch sie abzuschaffen (2005-2007)
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung

In Erfüllung eines im Vorjahr vom Nationalrat überwiesenen Postulats genehmigte der Bundesrat Mitte Jahr einen Bericht über die Buch- und Verlagsförderung in der Schweiz. Die Situation des Buchmarktes in der Schweiz wurde als gesund beurteilt. Der in Verlagen und Buchhandlungen erwirtschaftete Umsatz mit Büchern sei zwischen 1996 und 2004 stabil geblieben. Einige Verlage und Buchhandlungen hätten zwar aufgeben müssen, doch dies vor allem in den Gebieten, wo ihre Dichte am höchsten war. Es handle sich somit um eine durchaus mit andern Wirtschaftszweigen vergleichbare Strukturanpassung. Das sah der Autor der Studie allerdings nicht so, weshalb er sich öffentlich von der bundesrätlichen Schlussfolgerung distanzierte. Seinen Erkenntnissen zufolge sank der Umsatz des Buchhandels zwischen 2001 und 2004 um 2 Prozent, nachdem er in den vier Jahren zuvor um 8 Prozent angestiegen war. Parallel dazu gingen die Verlagsumsätze in der Periode 2001-2004 um 8 Prozent zurück. Die Zahl der Verlage selbst schrumpfte um über 10 Prozent, diejenige der Buchhandlungen um 6 Prozent; allein in der Westschweiz mussten über fünfzig Buchläden schliessen. Die Buchlobby Schweiz, eine Vereinigung von Verlagen, Autoren, Bibliotheken und Buchhändlern, forderte deshalb unmissverständlich, der Bund müsse den Schweizer Verlagen unter die Arme greifen, nicht zuletzt im Hinblick auf die höchst bedenklichen Feststellungen der PISA-Studie im Bereich Lesekompetenz. Die hiesigen Verlage hätten sich nämlich auf einem kleinen und erst noch mehrsprachigen Markt gegen wachsende internationale Konkurrenz und auch gegen das Internet zu behaupten. Etwas provokativ verlangte die Buchlobby für die Verlagsförderung einen Anteil von rund CHF 100 Mio. an den Fernsehgebühren.

Postulat fordert Bericht über Entwicklungen im Verlagswesen (Po. 04.3643)

Nachdem das Bundesgericht 2002 einen Rekurs des Schweizer Buchhändler- und Verlegerverbandes betreffend Aufhebung der Buchpreisbindung teilweise gutgeheissen und an die Wettbewerbskommission (WEKO) zur Neubeurteilung zurückgewiesen hatte, erklärte die WEKO im Frühjahr 2005 zum zweiten Mal nach 1999 die flächendeckende Preisbindung für deutschsprachige Bücher für unzulässig. Nach Ansicht der Verleger und Buchhändler verstärkt die Abschaffung der Preisbindung jedoch die Konzentration auf dem Buchmarkt und wird 30-40 Prozent der Läden zum Aufgeben zwingen.

Zweiter Bericht über die kollektive Buchpreisbindung und der erfolgreiche Versuch sie abzuschaffen (2005-2007)
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung