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Jahresrückblick 2019: Kultur, Sprache, Kirchen

2019 war hinsichtlich der Kultur-, Sprach- und Kirchenpolitik vergleichsweise ein eher moderater Jahrgang, sowohl im Vergleich zu anderen Politikbereichen, als auch im direkten Vergleich zu den Vorjahren. Eine APS-Zeitungsanalyse zeigt auf, dass alle drei Politikbereiche von einem rückläufigen Trend betroffen sind, wobei sich dieser besonders in der Medienberichterstattung zur Kirchen- und Religionspolitik am stärksten zeigt – hier hat sich der Anteil themenspezifischer Artikel seit 2016 nahezu halbiert. Im Jahresverlauf wurden über die drei Themenbereiche betrachtet unterschiedliche Entwicklungen ersichtlich: Während die Sprachthemen auf nationaler Ebene offensichtlich im Allgemeinen wenig Beachtung fanden, wurden kirchenpolitische Themen besonders Anfangs und Ende Jahr stark diskutiert und fielen dann dem obligaten «Sommerloch» zum Opfer. Die Kulturpolitik hingegen sah sich mit einem regelrechten «Sommerhoch» konfrontiert, nachdem es ab März 2019 eher ruhig geworden war.

Das Hauptaugenmerk der Parlamentarierinnen und Parlamentarier lag 2019 hinsichtlich der kulturpolitischen Entwicklungen mit Sicherheit auf der Revision des Schweizer Urheberrechts. Nach rund 7-jähriger Vorarbeit und einer vom Ständerat im Frühjahr 2019 zwecks Sondierung der Lage des europäischen Urheberrechts auferlegten Rückweisung, wurden im Sommer schliesslich die Weichen gestellt und das Gesamtpaket im Herbst gebündelt. Da die angestrebte Revision Einfluss auf verschiedene Bereiche hat, blieben die negativen Reaktionen indes nicht aus; deshalb ist es auch wenig erstaunlich, dass kurz nach der Schlussabstimmung bereits das Referendum ergriffen wurde. Ob die URG-Revision effektiv gelungen ist, wird sich Mitte Januar 2020 zeigen, wenn die Referendumsfrist abgelaufen ist.
Die Ratifizierungen internationaler Abkommen wie des Übereinkommens über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes und des Rahmenübereinkommens des Europarats über den Wert des Kulturerbes standen hingegen ausser Diskussion.
Ein anderer Fokus wurde im Kulturjahr 2019 wiederum auf die Kulturförderung gelegt. Im Frühjahr wurde die Kulturbotschaft 2021–2024 in die Vernehmlassung geschickt und bis im September zur Stellungnahme freigegeben. Der Ergebnisbericht lag Ende Jahr zwar noch nicht vor, jedoch geben die im Verlauf des Jahres gefällten Entscheide zu diversen Vorstössen mit Referenz auf die Kulturbotschaft (Kulturabgeltung an die Stadt Bern, Einführung eines schweizerischen Jugendkulturgutscheins, Auswirkungen der Urbanisierung auf die Kulturförderung, Aufgabenteilung zwischen SBFI und BAK, Erhöhung des Kredits für die Förderung des Sprachaustausches) einen ersten Hinweis auf mögliche Herausforderungen hinsichtlich der weiteren Beratungen .
Auch im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege blieben die Institutionen nicht untätig. So wurde eine Motion Regazzi (cvp, TI; Mo. 17.4308), die eine Anpassung der Bewertungskriterien für die ISOS-Aufnahme verlangte, stillschweigend angenommen und die Vernehmlassungsergebnisse zur Totalrevision des VISOS vielen mehrheitlich positiv aus, was auf ein Inkrafttreten der revidierten Verordnung auf den 1. Januar 2020 hindeutete.
In der ausserparlamentarischen Debatte fand das Fête de Vignerons, das drei Jahre nach seiner Aufnahme ins UNESCO Weltkulturerbe und 20 Jahre nach der letzten Austragung neuerlich in Vevey (VD) stattfand, grosse Beachtung – leider aufgrund der finanziellen Bruchlandung nicht nur positive. Ein wiederkehrendes Thema war 2019 auch die Raubkunst, wobei der Fokus in diesem Jahr auf den afrikanischen Kontinent und die im Kontext der Kolonialisierung erbeuteten Schätze gerichtet wurde. Auch das Volk der Fahrenden war 2019 insbesondere in den Kantonen ein Thema, da sich die Frage der Durchgangsplätze nicht nur im Kanton Bern aufgetan hatte.

Im Bereich der Sprachpolitik standen in diesem Jahr die Mehrsprachigkeit und damit zusammenhängend die Förderung des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften sowie der Erhalt des Rätoromanischen im Fokus. So forderte eine Motion Bourgeois (fdp, FR; Mo. 17.3654), dass öffentliche Ausschreibungen des Bundes künftig in den wichtigsten Landessprachen zu erfolgen hätten, und eine Motion Gmür-Schönenberger (cvp, LU; Mo. 18.4156), dass TV-Produktionen nicht mehr synchronisiert, sondern sowohl Eigenproduktionen in den Landessprachen, als auch englischsprachige Produktionen in der Originalsprache ausgestrahlt und lediglich noch untertitelt werden sollen.
Mit dem Begehen der 100-Jahr-Feier der Lia Rumantscha wurden indes Bestrebungen aufgezeigt, das Rätoromanische wieder mehr aufs Parkett zu bringen und insbesondere auch einem Publikum ausserhalb des Bergkantons ins Gedächtnis zu rufen. Nicht zuletzt seit einem im Frühjahr erschienene Bericht des ZDA war deutlich geworden, dass es für das Rätoromanische in der Schweiz fünf vor zwölf geschlagen hat.

In Bezug auf kirchen- und religionspolitische Themen stand in diesem Jahr die SVP mit ihren islamkritischen Parolen auf prominentem Parkett. Mit ihrem Vorstoss zur Bekämpfung der Ausbreitung eines radikalen Islams war sie im Parlament zwar gescheitert, generierte aber mit den daraus resultierenden Wahlplakaten des der SVP nahestehenden Egerkinger-Komitees im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen 2019 ein grosses Medienecho. Auch die Motion Wobmann (svp, SO; Mo. 17.3583), die ein Verbot der Verteilaktion «Lies!» zum Ziel hatte, scheiterte – nach einer rund 1.5-jährigen Sistierung – am Ständerat. Wie eine bereits im Sommer veröffentlichte Studie aufzeigte, nahm die SVP auch in den Kantonen eine dominante Rolle in der Religionsdebatte ein. So war es nur wenig erstaunlich, dass die Anfangs Jahr neuerlich aufkommende Frage, ob man als guter Christ noch die SVP wählen dürfe, wieder zu diskutieren gab; nicht zuletzt, weil damit auch verschiedentliche Kirchenaustritte – nebst den ohnehin zunehmenden Kirchenaustritten – von SVP-Politikerinnen und -Politikern einhergingen, welche sich lieber dem Churer Bischof Huonder zuwenden wollten. Dieser seinerseits wurde schliesslich nach zweijährigem Aufschub zu Pfingsten Abberufen, nutzte die Zeit bis dahin aber für einen Rundumschlag gegen die Landeskirchen und stellte sich noch immer quer zu den Missbrauchsvorwürfen in der Kirche.
Wie sich die Kirche zum Staat verhalten soll und in welchem Masse sich Theologen in die politische Debatte einbringen dürfen, wurde seit Anfang Jahr im Rahmen eines von Gerhard Pfister (cvp, ZG) neu gegründeten Think-Tanks «Kirche/Politik» erläutert.
Eine für viele eher überraschende Kunde kam im Herbst von Seiten der reformierten Kirchen: Diese hatten sich nach langen Diskussionen für die «Ehe für alle» ausgesprochen, wobei sie im Wissen um die konservativen Kräfte innerhalb der Glaubensgemeinschaft die Gewissensfreiheit der Pfarrpersonen gewährleisten wollten. Unerfreulich waren 2019 die Meldungen über die Rückkehr und rasche Zunahme des Antisemitismus in der Schweiz.

Die 2019 im Vorfeld des angekündigten Frauenstreiks virulent diskutierte Genderthematik fand ihren Einzug auch im Bereich der Kultur, Sprache und Kirche. So wurden Frauen, und spezifisch ihr Schaffen und ihre Stellung in der Kunst und Kultur, wesentlich stärker thematisiert als in den vergangenen Jahren. Auch die Diskussion um gendergerechte Sprache wurde in diesem Jahr wieder virulenter aufgegriffen. Besonders überraschend kam auch die Ankündigung der Kirchenfrauen, sich am diesjährigen Frauenstreik zu beteiligen, um ein Zeichen gegen die männliche Dominanz innerhalb der Institution zu setzen.

Jahresrückblick 2019: Kultur, Sprache, Kirchen
Dossier: Jahresrückblick 2019

Der ISOS-Bewertungsausschuss setzt sich bisweilen aus Vertreterinnen und Vertretern der Denkmalpflege, des Ortsbild-, Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Raumplanung zusammen. Gemäss Nationalrat Olivier Feller (fdp, VD) sei es aber bedingt durch die wachsende Bedeutung und zunehmende Interessenabwägung hinsichtlich des ISOS an der Zeit, dass auch Vertreterinnen und Vertreter des Gewerbes sowie die Grundeigentümerschaft in dieses Gremium aufgenommen würden. Mittels einer Motion forderte er den Bundesrat auf, die notwendigen Schritte einzuleiten, damit auch diese Vertretungen im Ausschuss angemessen berücksichtigt würden. Der Bundesrat beantragte den Vorstoss zur Ablehnung, da es sich beim ISOS um eine Zusammenstellung aufgrund objektiver und (wissenschaftlich) vereinheitlichter Kriterien handle und nicht etwa um einen Planungsakt mit Interessenabwägung. Die beantragte Erweiterung des Ausschusses würde aber eine antizipierende Interessenabwägung aufweisen und sei daher systemwidrig. Eine eigentliche Diskussion über das Thema konnte im Rat indes nicht vorgenommen werden, da der Vorstoss aufgrund der Verjährungsfrist von zwei Jahren im Dezember 2019 unbehandelt abgeschrieben wurde.

Isos-Bewertungsausschuss. Ausgewogenere Zusammensetzung (Mo. 17.4307)

In der Wintersession 2019 wurde eine Motion Golay (mcg, GE) unbehandelt abgeschrieben, da sie nicht innert zwei Jahren nach Einreichung abschliessend behandelt worden war. Nach Roger Golays Nichtwiederwahl bei den eidgenössischen Wahlen 2019 war der Vorstoss zur Aufrechterhaltung von dessen Fraktionskollegen Jean-Luc Addor (svp, VS) übernommen worden. Die Motion hätte den Bundesrat beauftragt, ein Verfahren einzuleiten, mit dem die Festung Savatan/Dailly (VD) ins ISOS oder ein anderes geeignetes Verzeichnis hätte aufgenommen werden können. Golays Sorge galt dem drohenden Zerfall der militärischen Anlage – einer «Hochburg der Schweizer Verteidigung im 20. Jahrhundert» – nach deren Schliessung.
Der Bundesrat hatte die Motion im Frühjahr 2018 zur Ablehnung empfohlen. Ein Ortsbild, wie es im Sinne des ISOS definiert werde, sei eine Niederlassung, die sowohl aus bebauten als auch nichtbebauten Bereichen bestehe, also beispielsweise aus Strassen, Plätzen, Zwischenräumen und den damit räumlich zusammenhängenden Gärten, Freiräumen und dem Kulturland. Unterirdische Anlagen würden im ISOS nicht erfasst. Das VBS führe hingegen ein Hinweisinventar in den Bereichen Denkmalpflege und Naturschutz, das dessen Immobilienportfolio zum Gegenstand habe, sofern ein direkter militärischer Zusammenhang bestehe. Die national bedeutenden Objekte in Savatan/Dailly seien daher bereits in den Schutzzielen des Inventars der erhaltenswerten ehemaligen Kampf- und Führungsanlagen (ADAB) enthalten. Die Aufnahme ins ISOS sei so gesehen aus methodischen Gründen nicht angezeigt.

Aufnahme der Festung Dailly in das Bundesinventar Isos oder in ein anderes für ihren Schutz geeignetes Verzeichnis (Mo. 17.4281)

Mitte Dezember 2019 verkündete die UNESCO, dass sie die Historischen Prozessionen von Mendrisio sowie den Alpinismus in die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen habe.
Das Kandidaturdossier der Prozessionen von Mendrisio war bereits 2018 in einer Zusammenarbeit des BAK und der Stiftung Processioni Storiche di Mendrisio mit Unterstützung der Gemeinde Mendrisio eingereicht worden. Die jährlich am Gründonnerstag und Karfreitag stattfindenden Prozessionen sind der Passion und dem Kreuzweg Christi gewidmet und locken Tausende von Zuschauenden an. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf den berühmten «Transparenti», die nach dem Lichterlöschen als grundsätzlich einzige Lichtquelle die Stadt erhellen. Diese seit dem 18. Jahrhundert in spezieller Technik hergestellten, eingerahmten und durchscheinenden Gemälde, waren ein grundlegendes Element der Kandidatur, da das Hauptanliegen darin bestand, die besonderen Kenntnisse der Bildrestauration sowie des Schaffens neuer Werke weiterzuvermitteln.
Das trinationale Dossier des Alpinismus wurde von Organisationen wie dem Schweizer Alpen-Club (SAC) und dem Schweizer Bergführerverband (SBV) sowie den Städten Chamonix (F), Courmayeur (IT), Orsière (CH) und dem Kanton Wallis getragen. Das eingereichte Dossier zeuge von grosser Qualität und unterstreiche als ein positives Beispiel die Relevanz des traditionellen Wissens über die Natur für eine nachhaltige Beziehung zwischen Mensch und Umwelt. Die geteilten historischen und technischen Kenntnisse sowie der vorausgesetzte zwingende Erwerb eines vielfältigen Wissens über topografische, klimatische und phänomenologische Rahmenbedingungen prägten die gemeinsame Kultur des Alpinismus, die sich auf ethische Grundlagen wie den gemeinsamen Einsatz aller Teilnehmenden, den sparsamen Ressourcenumgang, ein richtiges Risikomanagement sowie die Hilfs- und Rettungspflicht stütze.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Nachdem der Ständerat in der Herbstsession 2019 der Ausarbeitung einer Vorlage zur parlamentarischen Initiative Luginbühl (bdp, BE) eine zweijährige Fristverlängerung gewährt hatte, schickte die RK-SR Ende November 2019 den Vorentwurf zur Stärkung der Rahmenbedingungen eines wirksamen und liberalen Schweizer Gemeinnützigkeits- und Stiftungswesens in die Vernehmlassung. Um die weltweite Bedeutung und die günstigen Bedingungen des Schweizer Stiftungsrechts aufrechterhalten zu können, bedürfe es vereinzelter Korrekturen, die mit den acht vorgeschlagenen Massnahmen der parlamentarischen Initiative angegangen werden könnten und daher auch in dieser Form in die Kommissionsvorlage aufgenommen worden seien, so der entsprechende Kommissionsbericht. Die Massnahmen orientierten sich an realen Bedürfnissen und seien sowohl angemessen als auch verwertbar und setzten sich u.a. mit der Aufsicht und der Haftung von Stiftungsratsmitgliedern auseinander, ohne dabei eine Einschränkung der bewährten Rechtsgrundlagen zu provozieren oder mit internationalen Verpflichtungen sowie europäischem Recht zu kollidieren.
Das zentrale Element der Vorlage stellen die vorgeschlagenen Steueranreize dar, wobei die Kommission in ihrem Vorentwurf mehrere Varianten in Betracht zog, mit denen die steuerliche Bevorzugung von Zuwendungen aus Nachlässen und die Spendenvorträge auf spätere Veranlagungsperioden ermöglicht werden sollen. Die Hauptvariante ermöglicht einen Spendenabzug für die zwei folgenden Steuerperioden, während die Variante 1 keine zeitliche Begrenzung vorsieht. Die Variante 2 sieht weder für einmalig erhöhte Abzüge noch für einen Spendenvortrag Regularien vor. Diese Erneuerungen hätten zwar naturgemäss sowohl für den Bund als auch für die Kantone Mindereinnahmen zur Folge, die Kommission ging aber davon aus, dass die positiven gesellschaftlichen Effekte, die aus den Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke entstehen, diese Mindereinnahmen weit überkompensieren würden. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 13. März 2020.

Stärkung des Schweizer Stiftungsstandorts (Pa. Iv. 14.470)

An seiner Sitzung vom 13. November 2019 hiess der Bundesrat schliesslich die Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) gut. Somit sind neu, mit Inkrafttreten per 1. Januar 2020, u.a. die Aufnahmegrundsätze für das Objektinventar des ISOS auf Verordnungsstufe geregelt.

Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS)

So zahlreich die Themenvielfalt in der Politik ist, so schwer ist es auch, stets eine trennscharfe Unterscheidung der themenspezifischen Verwaltungszuständigkeiten vorzunehmen. Zwei Politikbereiche, die offensichtlich solche Schnittstellen begünstigen, stellen die Bildung und die Kultur dar; seien sie doch «quasi zweieiige Zwillinge», wie Nationalrätin Quadranti (bdp, ZH) zu argumentieren wusste. Daher erbitte sie den Bundesrat, in einem Postulat aufzuzeigen, welche Massnahmen ergriffen werden können, damit Sachfragen, die sowohl im einen als auch im anderen Politikbereich angesiedelt sind, durch beide Verwaltungseinheiten (SBFI und BAK) zugleich gelöst werden könnten. So zeige sich die Problematik der bisherigen Praxis beispielsweise deutlich in der Umsetzung des Art. 67a BV «Musikalische Bildung»: Obschon der Artikel auf die Bildung fokussiere, werde dessen gesetzliche Umsetzung im Rahmen des KFG und damit durch das BAK geregelt, was folglich lediglich den Kulturaspekt, nicht aber den Bildungsaspekt berücksichtige. Da dieses «Entweder-Oder» nicht zeitgemäss sei und oft auch beste Lösungen verhindere, müsse nun eine Möglichkeit geschaffen werden, wie solche Themenbereiche zwei Ämtern zugeteilt werden könnten.
Der Bundesrat befürwortete den Vorstoss und teilte mit, dass er die Frage der Aufgabenteilung zwischen SBFI und BAK im Rahmen der Kulturbotschaft 2021–2024 beantworten werde. Auch im Nationalrat schien es keine Einwände zu geben, wurde das Postulat doch stillschweigend angenommen.

Wenn Musik nicht nur Kultur ist oder Technorama und Verkehrshaus nicht nur Museen sind (Po. 19.3725)

Ohne weitere Umschweife wurde der parlamentarischen Initiative Luginbühl (bdp, BE), mit der die Stärkung der Rahmenbedingungen eines wirksamen und liberalen Schweizer Gemeinnützigkeits- und Stiftungswesens angestrebt wird, in der Herbstsession 2019 vom Ständerat eine Fristverlängerung von 2 Jahren bis 2021 gewährt.

Stärkung des Schweizer Stiftungsstandorts (Pa. Iv. 14.470)

Mit einem Postulat Stöckli (sp, BE) wurde vom Bundesrat ein Bericht zu den Auswirkungen der fortschreitenden Urbanisierung auf das kulturelle Angebot und die Kulturförderung in der Schweiz gefordert. In Kooperation mit den Kantonen, Städten und Gemeinden soll ein Überblick über die Entwicklungen der vergangenen Jahre gegeben und der Beitrag der Kulturförderung zur Verbesserung und Wahrung des Austausches zwischen unterschiedlichen Funktionalräumen sowie kulturellen Ausdrucksformen aufgezeigt werden. Der Bundesrat hatte an diesem Anliegen nichts auszusetzen, da es seines Erachtens relevante Fragen aufgreife, die in direktem Zusammenhang mit der Kulturförderung und dem Anliegen der Kulturbotschaft stünden und beantragte daher die Annahme des Vorstosses. Dieser Aufforderung kam der Ständerat in der Herbstsession 2019 stillschweigend nach.

Einfluss der Urbanisierung in der Schweiz auf die Kulturförderung (Po. 19.3707)

Mitte September 2019 veröffentlichte das BAK die Vernehmlassungsergebnisse zur Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS). Gesamthaft waren 92 Akteure (Kantone, Parteien, Dachverbände und weitere Organisationen) zur Stellungnahme eingeladen worden, wovon 54 auch antworteten. 26 der insgesamt 80 eingegangenen Antworten waren sogenannte Spontanantworten, d.h. sie stammten von nicht explizit eingeladenen weiteren Organisationen.
Das BAK deutete diese rege Rücklaufquote als ein «grosses Interesse» an der angestrebten Revision, die mehrheitlich auf ein positives Echo stiess. So fand die Revision in ihrer Gesamtheit bei 52 Stellungnahmen Anklang, wobei drei Akteure (die Kantone GE, JU, UR) ihre vollständige Zustimmung und 18 weitere Kantone, die SP, der SSV und 29 weitere Organisationen ihre Zustimmung mit Anpassungsbedarf geltend machten. Besonders hervorgehoben wurde hierbei, dass die Harmonisierungsbestrebungen der VISOS mit den Schwesterverordnungen VBLN und VIVS mehr Rechtssicherheit und eine grössere Legitimität der drei Inventare schaffe und die Objektivität sowie Wissenschaftlichkeit des ISOS durch die Aufnahme der Legaldefinition gesteigert würden. Zudem erhöhe die Festsetzung der Bestimmungen sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene die Planungssicherheit und eine Festlegung der Aufnahmekriterien auf Verordnungsstufe stärke das ISOS als raumplanerisches Instrument, was besonders im Bereich der Raumplanung zu mehr Rechts- und Planungssicherheit beitrage. 15 der zustimmenden Organisationen waren von diesen positiven Aspekten derart überzeugt, dass sie gar auf eine möglichst zeitnahe Inkraftsetzung der Revisionsvorlage durch den Bundesrat bestanden.
Dem gegenüber standen 26 Stellungnahmen, die eine Totalrevision in der dargebotenen Form vollständig (Kanton SG, die SVP und der SGV) oder mit Eventualanträgen (Kantone GR, NE, SO und ZG, vier Dachverbände und 15 Organisationen) ablehnten. Der Entwurf nehme die kantonalen Anliegen hinsichtlich der ISOS-Methode zu wenig auf und schaffe neue Hürden für die Interessenabwägung. Des Weiteren seien allgemeine Entwicklungsperspektiven und Ziele der Siedlungsentwicklung nach innen nicht entsprechend gewichtet worden. Zudem sei der Zeitpunkt der Revision äusserst ungünstig gewählt, da mit der Motion Regazzi (cvp, TI; Mo. 17.4308) und den parlamentarischen Initiativen Rutz (svp, ZH; Pa.Iv. 17.525) und Egloff (svp, ZH; Pa.Iv. 17.526) aktuell noch ISOS-relevante Vorstösse im Parlament hängig seien. Entsprechend beantragten 16 Stellungnahmen explizit die Sistierung der Revision, wovon sechs einen partnerschaftlichen Klärungsanstoss hinsichtlich der offenen Fragen von Bund und Kantonen forderten und zehn die parlamentarische Beratung der hängigen Geschäfte abwarten wollten.

Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS)

Im Hochsommer 2019 avancierte die Romandie zum Mekka der Weinliebhaberinnen und Weinliebhaber: Vom 18. Juli bis zum 11. August fand in Vevey (VD) die zwölfte Ausgabe der traditionsreichen Fête des Vignerons statt. Der Planungsvorlauf von fünf Jahren und ein Operativbudget von rund CHF 100 Mio. liessen bereits erahnen, dass die 2019er-Ausgabe zum Spektakel werden könnte, wurde sie doch von den Medien zum «Fest der Superlative» erkoren, das «grösser, teurer, sinnlicher und spektakulärer» ausfallen sollte als alles bisher Dagewesene.
In etwas anderer Form als heute bekannt hat die Festivität ihren Ursprung im 17. Jahrhundert und war als eine jährliche Kontrolle der Arbeit der Weinbauern gedacht, die mit einer festlichen Prozession am Ende jeder Generalversammlung der Confrérie des Vignerons von Vevey abgeschlossen wurde. Um 1770 machte es sich die Bruderschaft zur Aufgabe, die Verbesserung des Rebbaus zu fördern und die gute Arbeit der Rebbauern zu belohnen, indem sie die besten Arbeiten prämierte und krönte. Die steigenden Veranstaltungskosten führten aber dazu, dass die Feier zunächst nur noch alle drei Jahre und schliesslich nur noch alle sechs Jahre stattfinden konnte. So kam es, dass die Parade von 1791 die letzte echte Prozession war, bevor der Präsident und der Rat der Confrérie 1797 beschlossen, die Rebbauern im Rahmen einer öffentlichen Zeremonie zu krönen, was zu einer Transformation der alten Parade hin zur heutigen Fête des Vignerons führte. Die geopolitischen Auseinandersetzungen im Rahmen der Waadtländer Revolution verhinderten in den Folgejahren eine Austragung des Festes, sodass erstmals wieder 1819 gefeiert werden konnte. Diese Gelegenheit sollte auch gleich dazu genutzt werden, das Fest den jungen Generationen näher zu bringen, was der Veranstaltung zugleich ihren heutigen Rhythmus von einem Fest pro Generation bescherte. Dank dieser Jahrhunderte alten Tradition durfte sich das Fest 2019 zum allerersten Mal in seiner Geschichte mit dem Label «UNESCO-Weltkulturerbe» schmücken, was sicherlich auch dazu beigetragen hat, dass Vevey und die Weinberge im Lavaux gemäss dem St. Galler Tagblatt auf die internationale Liste der 29 besten Reiseziele für 2019 aufgenommen und von «National Geographic» zum Lieblingsziel erklärt wurden.
Das Herzstück der 2019er-Ausgabe war das in der eigens hierfür erbauten und 20'000 Leute fassenden Arena stattfindende Schauspiel, das von den Medien als eine «Mischung zwischen einer gigantischen Oper und einer olympischen Zeremonie» bezeichnet wurde; was nicht weiter erstaunte, zeigte sich der künstlerische Leiter Daniele Finzi Pasca doch schon mehrfach für die Inszenierung der Eröffnungs- und Schlusszeremonien bei Olympischen Spielen verantwortlich. In mindestens 20 Aufführungen, an denen rund 5'500 Schauspielende – ein Grossteil davon Laien – und 1'000 Musizierende teilnahmen, wurde anhand der Geschichte eines Mädchens der typische Ablauf der alltäglichen Winzerarbeit im Lavaux nachgezeichnet. Das Highlight jeder Aufführung war die Interpretation der traditionellen Hirtenhymne «Ranz des Vaches» – auch als inoffizielle Hymne der Westschweiz bekannt –, die gemäss der Basler Zeitung ein ganzes Stadion zum Weinen bringe und für eine Melancholie der Massen sorge. Eine andere Besonderheit der Feierlichkeiten, gar ein Novum, war die erstmalige Teilnahme aller Deutschschweizer Kantone im Rahmen ihres jeweiligen Kantonstages, an dem der Gastkanton seine lokalen Brauchtümer vorstellen konnte. Dies sei eine bewusste Entscheidung gewesen, um das Fest auch «ennet» dem Röstigraben bekannt zu machen, begründe die jüngst erlangte UNESCO-Auszeichnung doch eine Verantwortung gegenüber dem ganzen Land, wie der Confrérie-Präsident François Margot gegenüber der NZZ erläuterte. Ein weiteres Novum war ebenfalls, dass sich erstmals in der Geschichte des Festes eine Frau unter den gekrönten Häuptern befand.

Das sich ein solches Mega-Event aber nicht frei von kritischen Tönen durchführen lässt, hatte sich bereits im Vorfeld abgezeichnet. Mit 400'000 erwarteten Zuschauern im Rahmen des Schauspiels und rund 1 Mio. weiteren Besuchern in der Stadt seien nicht nur die Erwartungen an das Kulturspektakel gross, sondern auch das finanzielle Risiko, wie die Basler Zeitung kommentierte. So störten sich insbesondere die Einheimischen an der Preispolitik der Organisatoren. Bei einem Budget von CHF 100 Mio. lagen die Ticketpreise zwischen CHF 79 und CHF 359; beim letzten Fest (1999) kosteten die Tickets zwischen CHF 65 und CHF 260, bei einem Budget von CHF 54 Mio. Entsprechend waren rund zwei Monate vor dem Ereignis lediglich 60 Prozent der Tickets verkauft. So wagten die Organisatoren es nicht, zu diesem Zeitpunkt eine Gewinnprognose zu machen (1999: CHF 4 Mio.; 1977: CHF 5 Mio.). Auch um die Kostüme der Schauspielerinnen und Schauspieler war bereits ein Jahr zuvor eine regelrechte Polemik ausgebrochen: Die Vereinigung der Westschweizer Schneiderinnen hatte sich gegenüber RTS empört gezeigt, dass die Kostüme in Italien fabriziert werden – ausgerechnet für diesen traditionell schweizerischen Anlass –, wo man doch in der Romandie die nötigen Kapazitäten hätte. Weitere Proteste kamen von Seiten der Unia, weil das Verkaufspersonal in Vevey bereits vor dem Fest wegen ausgedehnter Ladenöffnungszeiten länger arbeiten sollte.
Schliesslich änderte auch die Wahrnehmung der Fête des Vignerons als «kein gewöhnliches Weinfest, sondern eine Institution in der Westschweiz» (St. Galler Tagblatt) nichts an der Tatsache, dass man gerade bezüglich der Finanzen eine herbe Bruchlandung erlitt. Am Ende der Feierlichkeiten wiesen die Organisatoren ein Defizit von rund CHF 15 Mio. aus und hatten das Budget mit CHF 103 Mio. um rund 3 Prozent überschritten. Die Mehrausgaben seien insbesondere in den Bereichen Logistik, Sicherheit und Marketing angefallen, während die Mindereinnahmen, wie zu erwarten war, auf den schleppenden Ticketverkauf zurückzuführen waren. Das Organisationskomitee begründete den Verlust auch damit, dass der Staat in diesem Jahr Dienste in Höhe von rund CHF 8 Mio. in Rechnung gestellt habe, die für die vergangenen Feste noch kostenlos ausgeführt worden waren. CHF 10 Mio. des Finanzdefizits sollen über die Reserven der Winzerbruderschaft getilgt werden. Für die restlichen CHF 5 Mio. wolle man eine geeignete Lösung suchen und erhoffe sich, dass man die Behörden, Unternehmen und private Partner dazu bewegen könne, auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten. Als eine erste Massnahme führten die Organisatoren Ende September eine grosse Versteigerungsaktion von Artikeln der Fête des Vignerons durch.

Fête des Vignerons

In den Schlussabstimmungen zur Genehmigung des Übereinkommens über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes in der Sommersession 2019 gab es in beiden Räten nichts zu beanstanden: Im Ständerat wurde der Entwurf einstimmig durchgewunken und im Nationalrat mit einer überragenden Mehrheit von 194 zu 1 Stimmen ohne Enthaltungen angenommen.

Kulturgütertransfergesetz und Seeschifffahrtsgesetz. Genehmigung (BRG 18.083)

In den Schlussabstimmungen der Sommersession 2019 wurde schliesslich das Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes in beiden Räten ohne grosse Beanstandung durchgewunken. Im Nationalrat sprachen sich 131 Stimmen für und 61 gegen eine Annahme aus, während die Vorlage im Ständerat 40 Befürwortende fand und lediglich eine Gegenstimme erhielt.

Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft. Genehmigung

Der Bundesrat erachtete das Anliegen des Postulats Fehr (sp, ZH) mit dem im Frühjahr 2018 verabschiedeten Bericht über das Potenzial der Schweizer Game-Industrie für Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft als erfüllt und beantragte im Rahmen seines Berichtes zu Motionen und Postulaten (BRG 19.006) die Abschreibung des Vorstosses. Der Nationalrat kam dem Antrag in der Sommersession 2019 nach.

Das Potenzial der Schweizer Game-Industrie für Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft (Po. 15.3114)

Die Beratung zur Genehmigung des Übereinkommens über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes im Ständerat hielt sich in der Sommersession 2019 kurz. Nachdem die WBK-SR die Vorlage bereits im März 2019 ohne Gegenstimme befürwortet hatte, nahm die kleine Kammer den Entwurf nach Eintretensbeschluss ohne Gegenantrag einstimmig an.

Kulturgütertransfergesetz und Seeschifffahrtsgesetz. Genehmigung (BRG 18.083)

In der Sommersession 2019 tat es der Ständerat dem Nationalrat gleich und nahm, nach dem Eintretensbeschluss, das Rahmenübereinkommen über den Wert des Kulturerbes stillschweigend an. Bereits im März 2019 hatte die WBK-SR ihrem Rat mit 9 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung die Annahme empfohlen.

Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft. Genehmigung

Die Förderung der informellen politisch-kulturellen Bildung stelle einen essentiellen Bestandteil einer funktionsfähigen Demokratie dar und sensibilisiere für ein gesondertes Bewusstsein über die systemische Fragilität dieser Errungenschaft. Kulturelle Bildung trage dazu bei, die Komplexität der Realität auf ein Wesentliches herunterzubrechen, und fördere das kritische Denken bei jungen Bürgerinnen und Bürgern. Gerade deshalb müsse die Kulturpolitik im Fokus der Bemühungen stehen, ebendiese Jugend vor Radikalisierung, Populismus und nationalistischen Ideen zu schützen, so die Begründung des Postulats Marti (sp, ZH). Wie die Nationalrätin in der Sommersession 2019 ihren Ratskolleginnen und -kollegen eröffnete, würde ihr eingereichter Vorstoss zur Einführung eines schweizerischen Jugendkulturgutscheins zwar «die Welt nicht verändern, aber vielleicht einigen eine neue Welt eröffnen». Die Idee dahinter ist es, jeder Einwohnerin und jedem Einwohner der Schweiz zum 16. Geburtstag einen Kulturgutschein zu schenken, der die Inhaberinnen und Inhaber innerhalb eines bestimmten Zeitraums zum Bezug eines breitgefächerten kulturellen Angebotes berechtigt und dessen Geldwert noch zu definieren wäre. Da der Gutschein allen Jugendlichen zugutekomme, auch jenen aus bescheidenen finanziellen Verhältnissen, würde dieser auch einen Beitrag zur Chancengleichheit leisten.
In seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat darauf verwiesen, dass er um die gesellschaftliche Bedeutung einer breiten kulturellen Teilhabe wisse und diese daher auch als eine der drei zentralen Handlungsachsen der Förderperiode 2016–2020 definiert habe. Insofern nehme das Anliegen einen wichtigen Bestandteil der Kulturpolitik auf. Die Umsetzbarkeit des Postulats stellte er dennoch in Frage, da mit sehr hohen Kosten, einem hohen Verwaltungsaufwand und erheblichen Streuverlusten zu rechnen sei. Des Weiteren verwies er darauf, dass ein Grossteil der Kulturinstitutionen kantonal bzw. kommunal unterhalten würden und für die angesprochene Altersgruppe – da sich diese zumeist noch in Ausbildung befinde – grundsätzlich ermässigte Eintritte erhältlich seien.
Im Nationalrat schien man der gleichen Auffassung zu sein wie der Bundesrat: Mit 128 zu 48 Stimmen (keine Enthaltungen) wurde der Vorstoss abgelehnt.

Einführung des Jugendkulturgutscheins. Demokratische Bildung und Kultur stärken

Nach einer erfolgreichen Vorprüfungsphase war es nun an der RK-SR, eine Vorlage auszuarbeiten, mit der die notwendigen Gesetzesänderungen zur Stärkung der Rahmenbedingungen eines wirksamen und liberalen Schweizer Gemeinnützigkeits- und Stiftungswesens vorgenommen werden können. Unter Berücksichtigung entsprechender Erkenntnisse aus Expertenanhörungen beschloss die Kommission im Mai 2019 mit 7 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung, die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer solchen Vorlage zu beauftragen. Im Rahmen der Kommissionssitzung war indes auch die Möglichkeit einer Sistierung der zu behandelnden parlamentarischen Initiative angedacht worden, um den Vorentwurf zur Regelung von Trusts (Mo. 18.3383) abzuwarten, schliesslich aber doch einer separaten Behandlung der beiden Vorstösse der Vorrang gegeben worden. Da die gesetzlich festgeschriebene Zweijahresfrist zur Ausarbeitung der Vorlage im Herbst 2019 bereits fällig gewesen wäre, beantragte die Kommission eine Fristverlängerung um weitere zwei Jahre, über die der Ständerat wohl in einer der folgenden Sessionen entscheiden wird.

Stärkung des Schweizer Stiftungsstandorts (Pa. Iv. 14.470)

Eine Motion Gmür-Schönenberger (cvp, LU) wurde in der Frühjahrssession 2019 unbehandelt abgeschrieben, weil der Vorstoss nicht innert der gesetzlichen Frist von zwei Jahren behandelt worden war. Der Bundesrat hätte bei Annahme der Motion eine entsprechende Lücke im ZGB dahingehend schliessen müssen, dass die Eigentumsrechte bei archäologischen Funden auch für die Dokumentation geklärt würden. Bis anhin kläre Art. 724 ZGB lediglich, dass archäologische Funde Eigentum der jeweiligen kantonalen Gebietsträgerschaft sind; nicht geklärt sei hingegen die Frage, wem die jeweiligen Dokumentationen (Zeichnungen, Fotografien, Pläne etc.) solcher Fundstellen gehörten. Der Bundesrat hatte im Frühjahr 2017 die Ablehnung der Motion beantragt.

Eigentumsrechte bei archäologischen Funden umfassend klären (Mo. 17.3209)

Im Unterschied zum Nationalrat ging die Behandlung der Motion Regazzi (cvp, TI) im Ständerat diskussionslos über die Bühne: Der Vorstoss zur Bewertung von Bauwerken und Ortsbildern hinsichtlich ihrer Aufnahme ins ISOS wurde, wie bereits von der WBK-SR ohne Gegenantrag empfohlen, angenommen – und zwar stillschweigend.

Bewertung von Bauwerken und Ortsbildern hinsichtlich Aufnahme ins ISOS (Mo. 17.4308)

Dass die in der Bundesstadt Bern ansässige Reitschule kein unbeschriebenes Blatt ist, ist wohl weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt. Ebenso bekannt ist, dass sie seit eh und je gerade dem rechtsbürgerlichen Lager ein Dorn im Auge ist. Daher schien es naheliegend, dass gerade SVP-Nationalrat Andreas Glarner (AG) mit einer Motion an den Bundesrat herantrat, mit der die Auszahlung der Kulturabgeltung des Bundes an die Stadt Bern von der «Wiederherstellung der durch die Reitschule gestörten öffentlichen Ordnung» abhängig gemacht werden sollte.
Die jährlichen Beiträge von rund CHF 1 Mio. vom Bund an die Stadt Bern, die sie für die erbrachten besonderen kulturellen Leistungen erhält, sollen laut Glarner so lange ausgesetzt werden, «[...] bis die öffentliche Ordnung wieder dauerhaft hergestellt ist, die Reitschule keinen Rückzugsort für Rechtsbrecher mehr darstellt, aus ihr keine Aufrufe zur Gewalt mehr ergehen, die Reitschule, deren Bewohner, Benutzer, Areale und Räumlichkeiten regelmässig und ungehindert kontrolliert werden können und die verfassungsrechtlich garantierte Versammlungsfreiheit für alle demokratisch legitimierten Gruppierungen wieder ungehindert möglich ist.»
Dem Bundesrat schien dieser Vorstoss aber mehr einem Vergleich von Äpfeln mit Birnen gleichzukommen, weshalb er die Motion mit einer sehr prägnanten Argumentation zur Ablehnung beantragte: Die zwischen der Stadt Bern und dem BAK bestehende Leistungsvereinbarung, welche die Verwendung der Finanzhilfe regelt, berücksichtigt die Reitschule nicht als eine der zu unterstützenden Kulturinstitutionen. Der Bundesrat erachtete es bereits im Grundsatz als verfehlt, dass die Ausrichtung einer Subvention an sachfremde Voraussetzungen geknüpft werde.
Auch im Nationalrat wurde die Motion mit wenig Wohlwollen aufgenommen: Sie wurde mit 118 zu 63 Stimmen verworfen, wobei sämtliche befürwortenden Stimmen der SVP-Fraktion zuzuschreiben waren.

Stopp sämtlicher Kulturabgeltungen des Bundes an die Stadt Bern bis zur dauerhaften Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und der ungehinderten Versammlungsfreiheit

In der Frühjahrssession 2019 nahm sich der Nationalrat des Bundesbeschlusses über die Genehmigung des Übereinkommens über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes und seiner Umsetzung an und beschloss Eintreten ohne Gegenantrag. Bereits im Januar 2019 hatte die WBK-NR die Relevanz einer zeitgemässen Politikförderung im Bereich des Kulturerbes auf kantonaler, nationaler und internationaler Ebene hervorgehoben und sich mit 24 zu 1 Stimmen für die Vorlage ausgesprochen. In der Ratssitzung wiesen sodann auch Kathy Riklin (cvp, ZH) und Jacques-André Maire (sp, NE) auf die Bedeutung dieses Abkommens im Allgemeinen, aber auch auf die Verantwortung, die das Binnenland Schweiz damit übernehme, hin. Gerade was die Weltmeere betreffe, müsse die Schweiz dafür Sorge tragen, dass die unter Schweizer Flagge fahrenden Schiffe keine Beeinträchtigung für das Kulturerbe bedeuteten. Für Nationalrat und Kommissionsmitglied Adrian Wüthrich (sp, BE) schien die alleinige Diskussion über Schiffe aber nicht auszureichen: Eine wichtige Rolle in den Ausführungen von Kommissionssprecherin Riklin nahm ein gleichentags erschienener NZZ-Artikel ein, in dem sich Wüthrich wenig begeistert von der Regierungsvorlage gezeigt hatte: Er erachtete die lückenhafte Umsetzung des Kulturgüterschutzes als «unverständlich». Entsprechend hatte er der Kommission drei Anträge vorgelegt, die eine Ausdehnung der Strafbarkeit gemäss dem aktiven Personalitätsprinzip verlangten, wie man es bereits im Falle von Organhandel oder weiblicher Genitalverstümmlung kennt. Dadurch könne das konventionswidrige Verhalten Schweizer Staatsbürgerinnen und -bürger auch auf ausländischem Territorium geahndet werden, erklärte Riklin. Die Kommission hatte diese Anträge mit 20 zu 5 respektive 20 zu 4 Stimmen abgelehnt und sich dabei auf ein Rechtsgutachten des BJ gestützt, in dem dieses zum einen erläuterte, dass das Abkommen keine Gültigkeit für alle Schweizerinnen und Schweizer auf allen Weltmeeren vorsehe, und zum anderen auch die Durchsetzbarkeit dieser Rechtsgrundlage anzweifelte. Daher verzichtete Wüthrich darauf, die Anträge dem Nationalrat zu unterbreiten. In der Gesamtabstimmung sprach sich die grosse Kammer schliesslich mit 171 zu 4 Stimmen ohne Enthaltungen für die Regierungsvorlage aus.

Kulturgütertransfergesetz und Seeschifffahrtsgesetz. Genehmigung (BRG 18.083)

Im Frühjahr 2019 stand im Nationalrat die Beratung zur Genehmigung der Konvention von Faro an. Die Kommissionssprecher Philipp Kutter (cvp, ZH) und Jacques-André Maire (sp, NE) hielten die grosse Kammer in ihren Voten dazu an, der Kommissionsmehrheit zu folgen und der Vorlage zuzustimmen. Die WBK-NR hatte bereits im Januar 2019 mit 13 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen das Abkommen zur Annahme empfohlen. Faro sei nicht nur der Name jener portugiesischen Stadt, die namensgebend für die vorliegende Vorlage sei, sondern auch das italienische Wort für Leuchtturm, führte Kutter in seinen Erläuterungen aus. Genau wie ein Leuchtturm den Schiffen den Weg weise, wolle diese Konvention nun einen Weg weisen, wie man die Bedeutung des gemeinsamen Kulturerbes für die Gesellschaft steigern könne. Geprägt von den Erfahrungen, die man in den 1990er-Jahren im Balkankonflikt gemacht habe, solle das Abkommen dazu beitragen, der Instrumentalisierung des Kulturerbes für ideologische, ethnische oder religiöse Zwecke entgegenzuwirken. Diese habe in den letzten Jahren gerade im Zusammenhang mit dem Islamischen Staat (IS) und den Taliban wieder stark zugenommen und eine massive Zerstörung des Kulturerbes in Syrien, dem Irak und Afghanistan zur Folge gehabt. Anders als die UNESCO-Abkommen, die primär auf die Erstellung von Listen und Inventaren sowie entsprechende Massnahmen zu deren Schutz fokussierten, verpflichte die Konvention von Faro in allgemeiner Weise zur Anerkennung und Förderung des Kulturerbes, wie Kutter differenzierte. Maire wies in seiner Erläuterung darauf hin, dass die Kommissionsminderheit der Vorlage aus zwei Gründen ablehnend gegenüberstand: Erstens müsse man hinsichtlich der verhältnismässig geringen Anzahl an Ländern, die das Abkommen bereits ratifiziert hätten, etwas vorsichtig sein und zweitens bestünden Bedenken, dass gewisse Aktivisten das Abkommen dazu nutzen könnten, geltendes Schweizer Recht zu begrenzen – beispielsweise durch einen extremen Schutz des Erbes, um den Bau von Anlagen für erneuerbare Energien zu verhindern. Mit eben dieser Frage nach der möglichen Bekämpfung von Bauprojekten für Windkraft-, Solar- oder Biogasanlagen, die mit dieser Konvention begünstigt werden könnte, konfrontierte Isabelle Chevalley (glp, VD) auch den anwesenden Bundesrat Berset. Dieser wies die Nationalrätin darauf hin, dass man sich zwar grundsätzlich in einer Debatte immer auf alles berufen könne, dies aber in diesem Fall absolut keine Wirkung habe, da es keinen Zusammenhang zwischen der Konvention und der von ihr gestellten Frage gebe. Nachdem der Nationalrat schliesslich Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen hatte, nahm er die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 131 zu 46 Stimmen bei einer Enthaltung an.

Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft. Genehmigung

An seiner Sitzung vom 15. März 2019 verabschiedete der Bundesrat seinen Vorentwurf zum neuen Bundesgesetz über den Jugendschutz bei Filmen und Videospielen und schickte ihn bis zum 24. Juni in die Vernehmlassung. Die Vorlage sah neue und erweiterte Regularien für einen besseren Schutz von Minderjährigen vor Gewalt- und Sexualdarstellungen in Filmen und Videospielen vor und verlangte eine schweizweite verpflichtende Alterskennzeichnung und -kontrolle für u.a. Kinos, Videotheken und Videoportale. Die Regelsysteme zur Handhabung der Altersfragen sollen primär von Akteuren des Film- und Videospielebereichs entwickelt werden. Hierfür würden sich die Beteiligten zu einer Jugendschutzorganisation zusammenschliessen und ein Jugendschutzreglement erarbeiten, das dem Bundesrat zur Verbindlicherklärung vorgelegt werden soll. Während die konkrete Umsetzung in den Zuständigkeitsbereich der Schutzorganisation fallen soll, würden Bund und Kantone eine überwachende Funktion übernehmen. Im Falle, dass auch zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes keine Verbindlicherklärung erfolgt sein sollte, erlasse der Bundesrat die notwendigen Vorschriften für den Film- und/oder Videospielebereich.
In Anlehnung an die erst kürzlich revidierte EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) sollen auch Anbieterinnen und Anbieter von Videoplattformen in die Pflicht genommen werden. Zudem sollen Abruf- und Plattformdienste im Filmbereich mit Unternehmenssitz in der Schweiz gesetzlich vergleichbare Verpflichtungen haben wie solche mit Sitz oder Tochtergesellschaften in der EU. Für diese ebenfalls verpflichtend werde die Einrichtung eines Altersprüfungssystems. Auch den Eltern sollen im Rahmen der neuen Gesetzesvorlage erweiterte Schutzsystem zur Verfügung gestellt werden. So sollen diese bei Videoportalen und Plattformdiensten Kontroll- und Meldemöglichkeiten über die Inhalte erhalten. Mit diesen Anpassungen wolle der Bundesrat ein europaweit vergleichbares Jugendschutzniveau gewährleisten.

Bundesgesetz über den Jugendschutz bei Filmen und Videospielen (BRG 20.069)

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Zusammenfassung
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Neues Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (BRG 20.069)

Mit dem neuen Jugendschutzgesetz wollte der Bundesrat Minderjährige besser vor Gewalt- und Sexualdarstellungen in Filmen und Videospielen schützen. Hierfür sah er unter anderem eine schweizweit einheitliche Alterskennzeichnung und -kontrolle vor, welche nicht nur für Kinos oder Verkaufsstellen von Filmen und Videospielen gelten soll, sondern auch für Streamingdienste. Zudem wollte er neu gebildete Jugendschutzgruppen mit der konkreten Erarbeitung der Schutzregelungen beauftragen. Insbesondere drei Punkte sorgten für Diskussionen in den Räten: der Umgang mit Mikrotransaktionen; die Frage, ob Expertinnen und Experten nebst den Branchenverbänden als ständige Mitglieder in die Jugendschutzgruppen eingebunden werden müssen, sowie die Förderung der Medienkompetenz von Jugendlichen und Massnahmen zur Prävention in diesem Bereich. Ein Komitee um die Piratenpartei versuchte nach Annahme des Entwurfs durch das Parlament im Herbst 2022 erfolglos, das Referendum zu ergreifen. Das Komitee störte sich vor allem an den neu vorgesehenen Alterskontrollen im Internet.


Chronologie
Vernehmlassung
Botschaft des Bundesrates
Eintretensdebatte Nationalrat
Erste Detailberatung Nationalrat
Erste Detailberatung Ständerat
Differenzbereinigung Nationalrat
Differenzbereinigung Ständerat
Zweite Runde der Differenzbereinigung in National- und Ständerat, Schlussabstimmungen
Gescheitertes Referendum der Piratenpartei
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Bundesgesetz über den Jugendschutz bei Filmen und Videospielen (BRG 20.069)