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In Zürich wurde zu Beginn des Jahres der Kulturraum Kanzleischulhaus definitiv geschlossen, nachdem noch an Silvester rund 3000 Personen unter dem Motto "Räume statt Räumung" an einer bewilligten Demonstration in der Zürcher Innenstadt teilgenommen hatten. In der Folge kam es noch zu mehreren unbewilligten Manifestationen, die weniger von ehemaligen "Kanzlisten" denn von "Autonomen" ausgingen. Anfangs Februar genehmigte der Stadtrat (Exekutive) dann ein neues, wieder mehr schulisch ausgerichtetes Nutzungskonzept. Die ehemalige Turnhalle wurde hingegen für die nächsten zwei Jahre für kulturelle Animation freigegeben, was Stadtparlamentarier von CVP, SVP und EVP umgehend auf den Plan rief, welche befürchteten, die linksalternative Szene könne sich so erneut im Kanzlei etablieren. Die auf September angekündigte Neueröffnung der Turnhalle verzögerte sich dann aber über die Jahreswende hinaus.

Ende für Kanzleizentrum Zürich

Mit Mitteln aus dem Osteuropa-Kredit leistet die Pro Helvetia in den Ländern des ehemaligen Ostblocks kulturelle Aufbauarbeit. Eine erste "Antenne" wurde Ende Jahr in Budapest eröffnet; weitere Aussenstellen sind in Pecs, Prag, Bratislava, und Krakau geplant. Insgesamt finanzierte die Stiftung bisher über 120 Projekte primär in Ungarn, der CSFR und in Polen, aber auch in Rumänien, Bulgarien, den baltischen und den GUS-Staaten.

Kulturelle Aufbauarbeit der Pro Helvetia in Osteuropa

Aufgrund der vom Parlament verabschiedeten Sparmassnahmen beschloss die Pro Helvetia, ihr Budget nicht linear um die entgangenen Beiträge, sondern schwerpunktmässig zu kürzen. 1993 soll bei der Literaturförderung, der Erwachsenenbildung und den für das Ausland bestimmten Publikationen gespart werden. Im darauffolgenden Jahr werden die Bereiche Theater, Musik und Tanz finanziell beschnitten. 1995 sollen die visuellen Künste sowie der Kulturaustausch mit dem Ausland die Leidtragenden der Sparmassnahmen sein.

Schwerpunktkürzungen bei Pro Helvetia 1992

Die Cinémathèque suisse in Lausanne konnte ihr in den letzten Jahren für insgesamt 8,5 Mio Fr. erworbenes und umgebautes Archivierungszentrum in Penthaz (VD) in Betrieb nehmen. Bisher waren die Filme an verschiedenen – und oft ungeeigneten – Orten eingelagert gewesen.

Cinémathèque suisse nimmt neues Archiv in Betrieb

Trotz des Festhaltens am Standort Zürich erfolgte eine Dezentralisierung der Pro Helvetia in Richtung Westschweiz. Im September eröffnete die Kulturstiftung in Carouge (GE) ihre "Antenne romande", eine Zweigstelle, die halb ausgelagerter Teil des Sekretariats, halb Botschaft und Fühler der Stiftung im Welschland sein wird. In Carouge wird vor allem die Abteilung "Réseaux", welche die Aktivitäten der Pro Helvetia im Ausland betreut, Platz finden.

Zweigstelle von Pro Helvetia in Carouge (GE)

Bund, Kantone und Gemeinden spielen in der Kulturförderung nach wie vor die Hauptrolle, doch wird rund jeder sechste Franken von Unternehmen und Stiftungen beigesteuert. Dies ging aus der ersten Erhebung über die private Kulturförderung hervor, die das Bundesamt für Kultur (BAK) und das Bundesamt für Statistik (BFS) Ende Sommer gemeinsam veröffentlichten.

1989 erreichten die öffentlichen Kulturausgaben 1,52 Mia Fr., rund 225 Fr. pro Kopf der Bevölkerung. Die Kantone wendeten 574 Mio auf, und der Bund schoss 143 Mio Fr. zu. Der Anteil der Kulturförderung betrug bei den Gemeindeausgaben 3,5%, bei den Kantonen 2,1% und beim Bund 0,5%. Demgegenüber wendete die Privatwirtschaft 1991 250 bis 300 Mio Fr. für kulturelle Zwecke auf, wobei Grossverteiler, Banken und Versicherungen eine zentrale Rolle spielten; Stiftungen steuerten weitere 60 Mio bei.

Bei den öffentlichen Kulturausgaben zeigte sich, dass die Gemeinden mit 53% die Hauptlast tragen. Allein die Hälfte davon ging auf das Konto der Städte Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich, die für den Betrieb der grossen Museen, Theater, Konzerthäuser und Orchester verantwortlich sind. Pro Kopf der Bevölkerung wurden die folgenden kumulierten Beträge für Gemeinde- und Kantonsausgaben ermittelt: Basel-Stadt 711 Fr., Genf 506, Zug 302, Waadt 238, Zürich 218, Bern 149. Die geringsten Kulturausgaben pro Kopf wiesen Appenzell-Innerrhoden (33 Fr.), Uri (39), Jura (71) und Appenzell-Ausserrhoden (77) auf.

Gemäss den Autoren der Studie spiegeln die Ergebnisse das in der Schweiz bewährte "Prinzip der doppelten Subsidiarität" wieder: Einerseits übernimmt die öffentliche Hand jene Aufgaben, welche die privaten Kräfte übersteigen; andererseits stehen im öffentlichen Bereich die Gemeinden im Zentrum, Kantone und Bund springen nur bei übergreifenden Aufgaben ein. Als besonders typisches Beispiel dieser Aufgabenteilung wurde die Denkmalpflege genannt.

Öffentliche und private Kulturförderung

Als erstes Nicht-EG-Land wurde die Schweiz im Juli Vollmitglied von "Media 95", einem Programm der EG zur Förderung von audiovisuellen Produktionen in Europa. Die Schweiz war in den vergangenen Jahren bereits den Projekten "EFDO" (Verleihförderung), "Script" (Drehbuchförderung), "EAVE" (Ausbildung) und "Euro Aim" (Unterstützung von Filmproduzenten) beigetreten. Durch die Vollmitgliedschaft hätten die Schweizer Filmschaffenden nun Zugang zu sämtlichen rund 20 Förderungsprojekten von Media gehabt. Da das Programm ausdrücklich im EWR-Vertrag aufgeführt war, wurde das Abkommen mit dem Nein vom 6. Dezember allerdings hinfällig. In allen Media-Teilgebieten muss die Schweiz nun nach neuen und individuellen Lösungen suchen, wobei Brüssel bereits seine Zurückhaltung gegenüber bilateralen Sonderregelungen signalisierte.

Schweiz als erstes Nicht-EG-Land ins Förderprogramm Media aufgenommen

Trotz heftiger Gegenwehr vor allem von Stiftungspräsidentin Rosemarie Simmen (cvp, SO) im Ständerat stimmten beide Kammern im Zug der Sparmassnahmen einer Kürzung der Subventionen an die Pro Helvetia um 24 Mio Fr. für die Jahre 1993-1995 zu. Die Beschneidung der Finanzhilfe, welche mit rund 25% deutlich über der generell vorgenommenen linearen Kürzung von 10% liegt, wurde damit gerechtfertigt, dass lediglich eine Redimensionierung auf das Niveau der Finanzplanvorgabe von 1990 erfolge. 1991 hatte das Parlament in einer grosszügigen Geste – und in einem günstigeren konjunkturellen Umfeld – einer Subventionserhöhung um real 35% auf 130 Mio Fr. zugestimmt. Zusammen mit den ungekürzten Beiträgen für das Berichtsjahr (28 Mio Fr.) ergibt sich für den Zeitraum 1992-1995 eine Gesamtfinanzhilfe von 106 Mio Fr., was gegenüber der vorangehenden Beitragsperiode immer noch einer Erhöhung um 20 Mio Fr. oder gut 23% entspricht. In seiner Botschaft ging der Bundesrat davon aus, dass damit die Stiftungstätigkeit im bisherigen Rahmen weitergeführt werden könne. Auf einen realen Ausbau müsse allerdings verzichtet werden.

Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt
Dossier: Spielbankenverbot

Seit dem 1. Januar des Berichtsjahres ist der bisherige Direktor des Berner Konservatoriums, Urs Frauchiger, neuer Generalsekretär der Pro Helvetia. Sein Amtsantritt fiel mit der Frage des künftigen Standortes der Institution zusammen. Eine von der Stadt Zürich angekündigte massive Erhöhung des Mietzinses für die seit 1949 bewohnte Liegenschaft hatte bereits im Vorjahr die Stiftung veranlasst, nach alternativen Standorten Ausschau zu halten. Neun Städte unterbreiteten der Stiftung günstige Angebote. Ernsthaft in die Diskussion einbezogen wurde vor allem Biel, welches durch seine Brückenfunktion zwischen Deutschschweiz und Romandie eine besondere kulturpolitische Dimension hätte sicherstellen können. Aus Gründen der besseren Erreichbarkeit sowie der Bedeutung der Limmatstadt im kulturellen Leben des Landes wurde schliesslich am Standort Zürich festgehalten.

Neuer Generalsekretär und Standortwahl bei Pro Helvetia

Die Schweiz möchte den Vorwurf, eine "Kunstwaschanlage" zu sein, nicht länger auf sich sitzen lassen. Aufgrund einer sehr permissiven Gesetzgebung ist unser Land in den letzten Jahren zu einem privilegierten Umschlagplatz für illegal aus den Ursprungsländern ausgeführte Kunstgegenstände geworden. Eine vom BAK eingesetzte Arbeitsgruppe regte in ihrem Schlussbericht über den Handel mit einheimischen und ausländischen Kulturgütern an, die Eidgenossenschaft solle baldmöglichst der UNESCO-Konvention von 1970 über "Massnahmen zum Verbot und zur Verhinderung der unerlaubten Einfuhr, Ausfuhr und Eigentumsübertragung von Kulturgut" beitreten, da damit der Bund relativ rasch Import- und Exportbeschränkungen sowie Bestimmungen über die Rückführung gestohlener Kulturgüter erlassen könne. Bundesrat Cotti kündigte an, die in der Legislaturplanung vorgesehene Sondervorlage werde zügig vorangetrieben.

Schweiz als Umschlagplatz gestohlener Kulturgüter

Mit dem Tod des Schriftstellers Max Frisch, des Malers und Objektkünstlers Jean Tinguely und des Filmemachers Michel Soutter verlor die Schweiz im Berichtsjahr 1991 drei international anerkannte Persönlichkeiten des Kulturlebens.

Max Frisch, Jean Tinguely und Michel Soutter verstorben

Die vom schweizerischen Landesmuseum 1991 aus Anlass der 700-Jahrfeier veranstalteten Sonderausstellungen "Gold der Helvetier" und "Edele frouwen — schoene man. Die Manessische Liederhandschrift in Zürich" erwiesen sich als grosser Publikumserfolg.

Die vom schweizerischen Landesmuseum aus Anlass der 700-Jahrfeier veranstalteten Sonderausstellungen "Gold der Helvetier" und "Edele frouwen — schoene man

Die Schweizerische Landesbibliothek (SLB) soll in ein modernes Informationszentrum umgewandelt werden. Der Bundesrat beauftragte das EDI, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten. Die SLB nehme in der Öffentlichkeit eine wichtige und unersetzliche Funktion für Kultur, Lehre und Forschung, zunehmend aber auch für die Wirtschaft ein, schrieb er dazu; wolle sie diese Aufgabe in der Zukunft sachgemäss erfüllen, so seien ihre veralteten Strukturen und Einrichtungen grundlegend zu modernisieren.

Schweizerische Landesbibliothek modernes Informationszentrum

Für das in Zürich jahrelang umstrittene Kanzleizentrum kam hingegen das definitive Ende. Zum zweitenmal innerhalb von 15 Monaten und nach einer Abstimmungskampagne, die mehr und mehr die Konturen eines Machtkampfes zwischen bürgerlicher Opposition und rot-grüner Mehrheit angenommen hatte, lehnte das Zürcher Stimmvolk erneut und deutlicher noch als im Vorjahr den Betriebskredit ab, der den alternativen Kulturbetrieb im ehemaligen Aussersihler Schulhaus hätte sicherstellen sollen.

Ende für Kanzleizentrum Zürich

Das Schweizerische Bundesarchiv in Bern veröffentlichte zum erstenmal seit seiner Gründung im Jahre 1848 eine systematische Übersicht über seine Bestände. Es möchte damit die fundierte Aufarbeitung der geschichtlichen Grundlagen des Bundesstaates fördern und einen Beitrag zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft leisten.

Systematische Übersicht der Bestände des Bundesarchivs

Im Jahr 2001 soll in Luzern ein neues Kultur und Kongresszentrum für 180 Mio Fr. eingeweiht werden. Das heutige Kunst- und Kongresshaus wird der neuen Gesamtüberbauung weichen müssen. Dies ging aus dem Ende November vorgestellten Gesamtkonzept hervor, hinter das sich der Stadtrat und die Regierung von Luzern, die Stiftung Konzerthaus und die Interessengemeinschaft Kongresshaus stellten.

Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL)

Kultur erhalten, fördern und vermitteln: Für dieses Engagement möchte der Bund eine klare Verfassungsgrundlage. Fünf Jahre nachdem Volk und Stände sowohl die sogenannte Kulturinitiative als auch den bundesrätlichen Gegenvorschlag abgelehnt hatten, stellte Bundespräsident Cotti die Botschaft des Bundesrates zu einem Kulturförderungsartikel in der Bundesverfassung (Art. 27septies BV) vor. In der Vernehmlassung war dieses rasche Vorgehen der Regierung mehrheitlich positiv aufgenommen worden. Die meisten der angefragten Kantone, Parteien und betroffenen Organisationen teilten die Auffassung des Bundesrates, wonach das 1986 noch geltende Verbot des doppelten Ja bei Initiative und Gegenvorschlag und nicht eine grundsätzlich negative Haltung gegenüber einem Kulturförderungsartikel zum Scheitern der Vorlage geführt hatte.

Der neue Verfassungsartikel bekennt sich klar zum Föderalismus und zum Prinzip der Subsidiarität, gemäss dem der Bund erst tätig wird, wenn Kantone, Gemeinden oder private Institutionen überfordert sind. Cotti verwahrte sich ausdrücklich gegen eine von oben verordnete einheitliche Staatskultur; dieser Haltung entspricht auch, dass im definitiven Text die Formel von den "gemeinsamen kulturellen Werten" ersatzlos gestrichen wurde.

Deutlich wird die ausgleichende Funktion des Bundes in der Kulturförderung betont. So sollen die Anliegen weniger begünstigter Landesteile und – neu gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf – entsprechender Bevölkerungsgruppen besonders berücksichtigt werden. Stärker als in der ursprünglichen Vorlage wird auch der Kulturaustausch im Inland gewichtet, der nicht nur eigens erwähnt, sondern auch den kulturellen Beziehungen zum Ausland vorangestellt wird. Dahinter steht die Hoffnung, dass mit der Förderung der innerstaatlichen Begegnungen das gemeinsame Identitätsgefühl gestärkt werde.

Nach Annahme des Verfassungsartikels soll in zwölf Bereichen ein detailliertes kulturpolitisches Programm des Bundes erarbeitet, auf ein eigentliches Ausführungsgesetz hingegen verzichtet werden. Mit einem sprunghaften Anstieg der finanziellen Belastung des Bundes wird nicht gerechnet. Allerdings, führte der Direktor des Bundesamtes für Kultur (BAK) aus, sei mit der Zeit eine Ausweitung des finanziellen Engagements des Bundes absehbar, weil vor allem grössere Städte immer mehr in Engpässe gerieten und ihnen nicht länger sämtliche Zentrumslasten aufgebürdet werden könnten. Zugleich wolle der Bund finanzschwächere Landesteile gezielt unterstützen. Eine feste Aufgabenbindung wurde aber bewusst nicht vorgesehen, hatte doch 1986 die Idee eines "Kulturprozents" massgeblich das Nein zur Kulturinitiative ausgelöst. Zurzeit wendet der Bund rund 200 Mio Fr. für die Kultur auf, 160 Mio Fr. davon werden vom BAK verwaltet.

Bundeskompetenz in der Kulturförderung

Nichts steht mehr dem Ausbau des Luzerner Kulturzentrums Boa im Weg, das in den zwei Jahren seines Provisoriums einen festen Platz im Kulturangebot der Stadt gefunden hat. Knapp 60% der Stimmenden hiessen einen Kredit von 6,3 Mio Fr. gut, mit welchem die Hallen der ehemaligen Schlauchfabrik bis Frühjahr 1994 saniert werden sollen, damit in Zukunft ein optimaler und auch immissionsarmer Betrieb gewährleistet werden kann.

Luzerner Kulturzentrum Boa

Mit Einsprachen blockierten Private erneut den Umbau des Schwyzer Zeughauses in ein "Panorama der Schweizer Geschichte". Die Beschwerdeführer machten ungelöste Parkierungsprobleme beim Museum für ihre Einsprache geltend, die sie nach einem negativen Entscheid des Schwyzer Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiterzogen. Die Arbeiten am "Panorama", einer weiteren Aussenstelle des Landesmuseums, waren bereits im Vorjahr durch eine — von Lausanne abgewiesene — staatsrechtliche Beschwerde verzögert worden.

Panorama der Schweizer Geschichte

Die kleine Kammer folgte einhellig dem Beschluss des Erstrats. Weit mehr als die Höhe der Bundesbeiträge gab hier die Frage zu reden, wie stark der Bund als Geldgeber auf die Pro Helvetia Einfluss nehmen sollte. Während FDP-Ständerat Rüesch (SG) die Kulturstiftung wieder vermehrt auf ihre Hauptaufgaben – Austausch zwischen den vier Sprachregionen im Inland, Werbung für das schweizerische Kulturverständnis im Ausland – verpflichten wollte, traten Cottier (cvp, FR), Danioth (cvp, UR), Jaggi (sp, VD) und Onken (sp, TG) sowie die Präsidentin der Pro Helvetia, die Solothurner CVP-Ständerätin Simmen, dafür ein, die Stiftung weiterhin an der langen Leine laufen und auch Wagnisse eingehen zu lassen.

Höhere Finanzhilfen an die Stiftung Pro Helvetia

In Burgdorf wurde das von einer privaten Stiftung getragene Schweizerische Zentrum für Volksmusik, Trachten und Brauchtum eröffnet. Der Plan eines privaten Vereins, in Bern ein Schweizerisches Armeemuseum einzurichten, scheiterte hingegen an grundsätzlicher politischer Opposition und am Widerstand der betroffenen Anwohner, die ein vermehrtes Verkehrsaufkommen befürchteten.

Zentrum für Volksmusik und Armeemuseum

Eine im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 21 durchgeführte breitangelegte Studie brachte neue Erkenntnisse über das Kulturverhalten der Bevölkerung. Die Autoren machten dabei eine Art "Schizophrenie" der Schweizerinnen und Schweizer im Umgang mit dem Kulturangebot aus: Während Theater (77,8%), Bibliotheken (70,7%) und Volksmusik (61,3%) im hiesigen Kulturverständnis die grösste Akzeptanz geniessen und Bücherlesen, Weiterbildung und der Besuch alternativer Veranstaltungen in den Wunschvorstellungen einer sinnvoll genutzten Freizeit einen hohen Stellenwert einnehmen, bestimmen die Spitzenreiter des Freizeitmarktes (Reisen, Ausflüge, Sport, Gastronomie, Fernsehen) das konkrete Verhalten doch deutlich. Die Deutschschweiz zeigte sich in der Studie tendenziell zivilisationskritischer, die lateinische Schweiz stärker übernational orientiert und offener für eine durch massenmediale oder elektronische Techniken vermittelte Kultur.

Erkenntnisse über das Kulturverhalten der Bevölkerung

1992 soll erstmals ein Schweizer Filmpreis verliehen werden. Wie am Filmfestival von Locarno bekanntgegeben wurde, möchte das BAK dafür 260'000 Fr. bereitstellen. Mit der Preissumme sollen je ein Spielfilm, ein Dokumentarfilm, ein Kurzfilm und ein Trickfilm sowie bis zu drei Persönlichkeiten der Filmbranche ausgezeichnet werden. Die Eidgenössische Filmkommission, welche die Schaffung des Filmpreises angeregt hatte, beantragte ausserdem, einen Teil des Filmkredits in Zukunft gezielt darauf zu verwenden, anstelle von Einzelprojekten ganze Produktionsprogramme zu unterstützen, und einen Fonds zur Förderung unabhängiger Fernsehproduktionen einzurichten.

Schweizer Filmpreis

Die vorberatende Kommission des Nationalrates verabschiedete das Gesetz einstimmig und folgte dabei weitgehend der urheberfreundlichen Version des Ständerates. Sie beschloss jedoch, angesichts des Widerstands der Bibliothekare dem Rat zu beantragen, den "Bibliotheksrappen" nicht einzuführen. Dafür soll das Fotokopieren von Werken in Bibliotheken und Instituten zum privaten Gebrauch vergütungspflichtig werden. Weil sich namhafte Kulturschaffende wie etwa Tinguely oder Luginbühl dagegen ausgesprochen hatten, und um den freien Kunstmarkt nicht zu gefährden, verzichtete die Kommission auch auf das Folgerecht beim Wiederverkauf von Kunstwerken. Über die Beschlüsse des Ständerates hinausgehend wird die Kommission dem Rat aber vorschlagen, bei den Abgaben auf Leerkassetten die Interpreten den eigentlichen Werkschöpfern gleichzustellen.

Totalrevision des Urheberrechtsgesetzes (84.064)