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  • Wasserfallen, Christian (fdp/plr, BE) NR/CN

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Noch in der Herbstsession 2022 bereinigte das Parlament das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele. Bei der erneuten Beratung durch den Nationalrat waren noch drei Differenzen offen: die Pflicht zur Kennzeichnung von Mikrotransaktionen, der Einbezug von Expertinnen und Experten als ständige Mitglieder in den Branchenorganisationen und ein gesetzlicher Auftrag an den Bund zur Förderung der Medienkompetenz.
Gemäss Kommissionssprecher Matthias Aebischer (sp, BE) habe sich die WBK-NR «im Sinne einer Bereinigung» entschieden, dem Ständerat in den ersten beiden Differenzen entgegen zu kommen. Für die Problematik der Mikrotransaktionen wolle die WBK-NR eine Kommissionsmotion einreichen, um das Problem entweder im Geldspielgesetz oder im Konsumenteninformationsgesetz zu regeln. Nachdem der Bundesrat und die Verwaltung der WBK-NR versichert hatten, dass der Bundesrat einschreiten könne, falls die Expertinnen und Experten in den Branchenorganisationen übergangen werden sollten, entschied die WBK-NR einstimmig, dem Ständerat zu folgen und es den Branchenorganisationen zu überlassen, wie sie die Expertinnen und Experten einbinden wollen.
Umstritten blieb die Frage, ob der Bundesrat «Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz und Prävention» ergreifen solle oder nicht. Eine Mehrheit der WBK-NR wollte mit 15 zu 10 Stimmen daran festhalten – einzig gestrichen werden sollte der Absatz, «dass der Bund die Kantone bei der Ausarbeitung und Weiterentwicklung von Angeboten zur Medienkompetenz unterstützen» könne. Eine Minderheit um Christian Wasserfallen (fdp, BE) wollte hingegen dem Ständerat folgen und auf die neue Bundeskompetenz im Gesetz gänzlich verzichten. Der Nationalrat folgte mit 108 zu 75 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) jedoch seiner Kommissionsmehrheit.

Der Ständerat lenkte in der Folge auf den Mehrheitsantrag der WBK-SR ein, welche die Förderung der Medienkompetenz im Gesetz aufnehmen wollte, zumal der grösste Konfliktpunkt gemäss Kommissionssprecher Matthias Michel (fdp, ZG), die Kompetenzverschiebung von den Kantonen zum Bund, mit dem angepassten Vorschlag des Nationalrats wegfalle. Gegen einen Minderheitsantrag von Jakob Stark (svp, TG) nahm der Ständerat diese letzte Änderung am Entwurf mit 23 zu 20 Stimmen an.

Nach gut zwei Jahren kam das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele Ende September 2022 mit der Schlussabstimmung zu einem Abschluss. Der Nationalrat nahm das Gesetz mit 131 zu 56 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) an. Einzig die geschlossen stimmende SVP-Fraktion sowie eine Minderheit der FDP.Liberalen-Fraktion lehnten das neue Bundesgesetz ab. Die kleine Kammer nahm das neue Bundesgesetz mit 40 zu 3 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) an. Hier stammten die Stimmen gegen das Gesetz von Mitgliedern der SVP.

Bundesgesetz über den Jugendschutz bei Filmen und Videospielen (BRG 20.069)

Die beiden Kammern beugten sich in der Herbstsession 2021 über die Differenzbereinigung zur Revision des Filmgesetzes (Lex Netflix), die in derselben Session auch gelang. Damit fand die Debatte nach fast einem Jahr ein Ende – als mit Abstand letzte der verschiedenen Vorlagen zur Kulturbotschaft 2021-2024.

Der Nationalrat, welcher als erster an der Reihe war, befasste sich mit vier bestehenden Differenzen zur ständerätlichen Version des Gesetzes. Mit der Begründung, dass der vorgeschlagene Kompromiss für alle Beteiligten ausgewogen sei und eine gute Stärkung des Schweizer Films ermögliche, schloss sich die Mehrheit der WBK-NR in allen offenen Punkten dem Ständerat an.

Die erste Differenz bezog sich auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Höhe der Investitionspflicht. Damit würden neu auch Online-Plattformen, wie etwa Netflix, verpflichtet, einen gewissen Prozentsatz ihres in der Schweiz erreichten Bruttogewinns in Schweizer Filme zu investieren. Die Frage war nun, wie hoch dieser Ansatz festgelegt werden sollte. Der Nationalrat hatte sich in der Herbstsession 2020 auf 1 Prozent geeinigt, was durch den Ständerat wieder rückgängig gemacht worden war. Dieser entschied in der Sommersession 2021, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen, und verlangte eine Abgabe von mindestens 4 Prozent. Da dadurch inländische und ausländische TV-Stationen gleiche Bedingungen hätten und der Schweizer Film nachhaltig unterstützt und gefördert werden könnte, unterstützte die Mehrheit der WBK-NR mit 14 zu 10 Stimmen den Ständerat. Eine Kommissionsminderheit, angeführt von Peter Keller (svp, NW), forderte die Senkung der Investitionspflicht von 4 auf 2 Prozent. Der Schweizer Film werde bereits stärker gefördert als früher, 2013 mit rund CHF 100 Mio. und heute gemäss NZZ bereits mit bis zu CHF 150 Mio. jährlich. Mit diesem Gesetz würden nun ausländische Anbietende und Streaming-Dienste verpflichtet, den Schweizer Filmsektor «zwangsweise mit[zu]subventionieren», was einem liberalen Verständnis des Marktes mehr als widerspreche, wie Keller seine Minderheit begründete. Ausserdem warf er die Frage in den Raum, ob die Probleme beim Schweizer Film wirklich darauf zurückzuführen seien, dass dieser zu wenig Geld bekomme, oder nicht eher zu viel erhalte. «Wenn man der Katze jeden Tag ein Whiskas hinstellt, geht sie nicht mehr jagen. Staatsknete macht träge.» Mit 119 zu 71 Stimmen entschied der Nationalrat jedoch, der Kommissionsmehrheit und somit dem Entwurf des Ständerates zu folgen und die Investitionspflicht auf 4 Prozent anzusetzen. Die Fraktionen der SP und der Grünen stimmten geschlossen, die Fraktionen der Mitte und der Grünliberalen mit einer klaren Mehrheit für, die SVP-Fraktion geschlossen gegen die Kommissionsmehrheit. Die Fraktion der FDP.Liberalen zeigte sich stark gespalten, so stimmten 15 Mitglieder für den Mehrheitsantrag und 14 für die Minderheit Keller.

Als zweiter Punkt wurde die Frage diskutiert, welche Firmen von dieser Investitionspflicht ausgenommen werden sollen. Hier hatte der Nationalrat im Herbst 2020 beschlossen, dass nebst der SRG auch regionale TV-Anbietende sowie Kabelnetzbetreibende von dieser Regelung ausgeschlossen bleiben sollen. Dem widersprach jedoch der Ständerat im Sommer 2021, welcher nebst der SRG keine weiteren Ausnahmen ins Gesetz aufnehmen wollte. Auch hier folgte die Kommissionsmehrheit mit 13 zu 10 Stimmen dem Ständerat. Regionale Anbietende seien gar nicht von dieser Regelung betroffen, da diese sehr oft gar keine Filme zeigen würden, was eine Ausnahme für diese Fälle obsolet mache, so Matthias Aebischer (sp, BE) für die Kommissionsmehrheit im Rat. Eine Minderheit Kutter (mitte, ZH) verlangte Festhalten an dem Entwurf des Nationalrates. Schnelles Internet in allen Landesteilen sei ein extrem wichtiges Anliegen, welches auch der Bundesrat unterstütze. Ziel solle sein, Kabelnetzbetreibende dabei zu unterstützten, den dafür nötigen Ausbau so schnell wie möglich zu erreichen. Mit dieser Investitionspflicht werde diesen aber ein riesiger Stein in den Weg gelegt, weshalb Kabelnetzbetreibende im Interesse aller aus dieser Regelung ausgeschlossen werden sollten, wie der Minderheitensprecher sein Anliegen begründete. Auch hier folgte der Nationalrat jedoch mit 110 zu 77 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) der Kommissionsmehrheit und gab dem Ständerat in diesem Punkt nach. Die geschlossenen Fraktionen der SP und der Grünen sowie eine klare Mehrheit der Grünliberalen Fraktion stimmten für die Mehrheitsposition, die SVP-Fraktion, etwa die Hälfte der FDP.Liberalen-Fraktion sowie ein Drittel der Mitte-Fraktion sprachen sich für den Minderheitsantrag Kutter aus.

Die dritte Differenz drehte sich um Werbeleistungen zur Bewerbung von Schweizer Filmen und deren Anrechenbarkeit an die Investitionspflicht. Gemäss geltendem Recht können private TV-Sender den Schweizer Film in Form von Werbeminuten statt mit Geld unterstützen. Die offene Frage war nun, wie hoch der Werbebetrag sein darf, der an die Investitionspflicht angerechnet werden kann. Während der Bundesrat in seiner Botschaft vorsah, diese Möglichkeit der Anrechenbarkeit ganz abzuschaffen, hatte der Nationalrat eine Anrechenbarkeit von Werbeminuten im Umfang von bis zu CHF 1 Mio. vorgesehen. In der Differenzbereinigung setzte sich die nationalrätliche Kommissionsmehrheit dem Ständerat folgend für eine Anrechnung eines Betrags bis CHF 500'000 ein. Eine Kommissionsminderheit Kutter verlangte hingegen Festhalten an der vorher im Rat gefassten Position (CHF 1 Mio.). Kutter argumentierte damit, dass auch private Sender zunehmend mit rückläufigen Zahlen zu kämpfen hätten und alles andere als in Geld schwimmen würden. Der von der Kommissionsmehrheit berechnete Rückgang der Unterstützungszahlungen für den Schweizer Film von CHF 18 auf CHF 14 Mio. erachtete Kutter als vertretbaren Kompromiss. Stattdessen würden in Zukunft die Investitionen der Streaming-Anbietenden massiv zunehmen, was diesen Rückgang mehr als kompensieren werde. Der Nationalrat folgte aber auch hier mit 106 zu 85 Stimmen (bei 1 Enthaltung) wieder der Kommissionsmehrheit. Erneut stimmten die SP- und die Grüne Fraktion geschlossen für die Kommissionsmehrheit, die SVP-Fraktion geschlossen für die Kommissionsminderheit. Die Grünliberale Fraktion sprach sich mehrheitlich für den Mehrheitsantrag aus, während sich die FDP.Liberalen-Fraktion und die Mitte-Fraktion auch in dieser Frage gespalten zeigten.

Zu guter Letzt hatte das Parlament auch über eine von Christian Wasserfallen (fdp, BE) angeführte Minderheit zu befinden, der die gesamte «Lex Netflix», also jegliche Investitionspflicht, streichen wollte. Er argumentierte, dass es nicht zielführend sei, sich als kleine Schweiz mit Anbietenden wie Netflix anzulegen. Vielmehr sollte sich der Schweizer Filmsektor mit den Produzentinnen und Produzenten in Verbindung setzen und Kollaborationen anstreben, um von deren grossen Reichweite zu profitieren. Auch er betonte, dass die derzeitige Unterstützung in der Höhe von CHF 150 Mio. vom BAK, den Kantonen, Städten, Gemeinden und den SRG-Abgaben ausreichend sei. Lieber solle man sich auf die Qualität des Filmes berufen und bessere Drehbücher schreiben, dann hätte der Schweizer Film vielleicht auch bessere Chancen auf dem internationalen Markt, forderte er. Ein Drittel der FDP.Liberalen-Fraktion, die SVP-Fraktion sowie einzelne Mitglieder der Grünen und der Grünliberalen unterstützten Wasserfallen; mit 121 zu 65 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) lehnte der Nationalrat den Minderheitsantrag Wasserfallen ab und hielt an der Lex Netflix fest.

Da in der Nationalratsdebatte alle inhaltlichen Differenzen beseitigt worden waren, ging es im Ständerat nur noch um zwei rein sprachliche Anpassungen. Diese wurden von der kleinen Kammer in der Folge diskussionslos und stillschweigend gutgeheissen.

Damit war die Vorlage nach langen Diskussionen im Oktober 2021 bereit für die Schlussabstimmungen. Im Nationalrat wurde die «Lex Netflix» mit 124 zu 67 (bei 3 Enthaltungen) angenommen. Die Fraktionen der SP, der Grünen und der GLP stimmten geschlossen für, die SVP-Fraktion geschlossen gegen den Gesetzesentwurf. Uneinig waren sich die Fraktionen der FDP.Liberalen und der Mitte, wobei jeweils eine Mehrheit für die Vorlage stimmte. Im Ständerat fand das Gesetz mit 32 zu 8 Stimmen (4 Enthaltungen) deutliche Zustimmung.

Revision des Filmgesetzes (Lex Netflix; BRG 20.030)

Der Nationalrat befasste sich als erster mit dem vom Bundesrat 2007 vorgelegten Entwurf für ein Kulturförderungsgesetz (KFG). Wegen der Parallelität der Geschäfte beschloss die vorberatende Kommission, das ebenfalls zur Totalrevision stehende Pro-Helvetia-Gesetz (PHG) ins KFG zu integrieren, wobei die Sprecherin im Nationalrat deutlich machte, dass dieses Vorgehen nur im Sinn einer Einheit der Materie zu sehen sei und keinesfalls eine Schmälerung der Autonomie der Pro Helvetia bezwecke.
Für das KFG stellte die SVP einen Nichteintretensantrag, für das PHG einen Rückweisungsantrag an den Bundesrat mit dem Auftrag, das Gesetz auf der Basis des bisherigen Gesetzes zu gestalten; zudem seien die Verwaltungskosten der Pro Helvetia massiv zu reduzieren, die Auslandsvertretungen nicht weiter auszubauen und die Rekursmöglichkeiten der Gesuchsteller auf das Notwendigste zu beschränken. Für ihre Ablehnung machte sie geltend, mit dem KFG werde die Grundlage für eine „Staatskultur“ gelegt, die sich einseitig an gewissen politischen und gesellschaftlichen Modellen orientiere, konkret an den Idealen der 68er-Generation mit ihren Vorstellungen von Multikulturalität, Gleichstellung und nachhaltiger Entwicklung. Kunst sei dort zu fördern, wo sie entstehe, nämlich in den Kantonen und Gemeinden, weshalb der allgemeine Verfassungsauftrag genüge und es kein eigenständiges Gesetz brauche. Beim PHG bemängelte sie vor allem, dass die „Volkskultur“ nicht mehr im Entwurf figuriere, weshalb es besser wäre, beim heutigen Gesetz zu bleiben, welches diese explizit erwähne. Die Kommissionssprecher machten allerdings darauf aufmerksam, dass dies keinesfalls zutreffe; im Gegenteil, in der Kommission seien fast alle Anträge der SVP auf Einbezug der Volkskultur genehmigt worden.
Die Verfechter der neuen Kulturgesetzgebung – ausser der SVP die Vertreter aller Parteien – vertraten die Auffassung, Kultur sei ein wichtiges Element der Identitätsbildung in einem föderalistisch organisierten Land mit unterschiedlichen Landessprachen. Gerade zur Überwindung der Sprachgrenzen sei eine Förderung durch den Bund zentral. Kultur nehme wie ein Seismograph die unterschwelligen Bewegungen innerhalb der Gesellschaft auf, verbinde Tradition mit Zukunft und zeuge vom Geist einer Epoche. Zudem präge das kulturelle Schaffen ganz wesentlich die Sicht des Auslandes auf die Schweiz und sei ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor und ein wichtiger Standortvorteil. Betont wurde aber auch die Bedeutung der Unabhängigkeit der Pro Helvetia. Im Forschungsbereich begnüge sich der Staat ebenfalls damit, wissenschaftliches Arbeiten zu ermöglichen, ohne auf die Inhalte Einfluss zu nehmen.
Bundesrat Couchepin sparte nicht mit Kritik an der Arbeit der Kommission. Die Vermengung der Kompetenzen von BAK und Pro Helvetia führe zu einem Verlust von Know-how; durch die Verschiebung der Nachwuchsförderung vom BAK zur Pro Helvetia müsse diese neue Strukturen ausbilden, die im BAK seit Jahren bestens funktioniert hätten. Die Übertragung der Organisation von kulturellen Veranstaltungen mit nationaler Ausstrahlung an die Pro Helvetia berge die Gefahr einer Politisierung der Stiftung, da diese damit eine strategische Rolle erhalte, die der Bundesrat eigentlich sich selber vorbehalten wollte. Anstatt dass mit dem vorgesehenen vierjährigen Rahmenkredit Ruhe einkehre, werde es weiterhin zum üblichen Geplänkel in der Budgetberatung kommen, weil einer Gruppe im Parlament der eine oder andere Entscheid der Pro Helvetia nicht passe. Er bezweifelte auch die Tauglichkeit des von Kulturorganisationen geforderten und von der Kommission eingefügten „Kulturrats“, welcher ohne eigene Budgetverantwortung den Bundesrat beraten soll. Mit all diesen von der Kommission beantragte Änderungen werde nur ein ineffizienter Kompetenzenwirrwar provoziert. Zudem würden diese Korrekturen des bundesrätlichen Vorschlags jährliche Mehrkosten von rund 18 Mio Fr. auslösen. Dennoch sprach er sich für Eintreten aus, hatte auch nichts gegen die vorläufige Zusammenführung von KFG und PHG, drückte aber die Hoffnung aus, dass der Ständerat, falls der Rat an den Änderungsvorschlägen der Kommission festhalten sollte, den Entwurf nachbessern werde. Eintreten wurde mit 122 zu 52 Stimmen beschlossen.
In der Detailberatung kam zwar eine gewisse Unzufriedenheit über die Vorlage zum Ausdruck, dennoch wurden nur zwei Minderheitsanträge angenommen, ansonsten folgte der Nationalrat mit geringen, in erster Linie redaktionellen Änderungen seiner Kommission. Bei der Einleitung setzte sich mit 94 zu 82 Stimmen ein von der FDP, der SVP und einem Drittel der CVP unterstützter Antrag Wasserfallen (fdp, BE) durch, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben, wonach dieser lediglich die Durchführung der Kulturförderung übernimmt; die Mehrheit der Kommission wollte dem Bundesrat eine aktivere Rolle übertragen und hier neben der Kunst auch die Unterstützung der Kulturschaffenden und der Nachwuchsausbildung explizit erwähnen. Ein Antrag Freysinger (svp, VS), anstatt des Begriffs, dass der Bundesrat den Austausch zwischen den kulturellen und sprachlichen Minderheiten fördert, nur den Austausch über die Sprachgrenzen festzuschreiben, da sonst auch kulturelle Ghettos unterstützt werden müssten, was deren gesellschaftlicher Integration hinderlich wäre, wurde dagegen mit 121 zu 53 Stimmen abgelehnt. Ein weiterer Antrag aus der SVP, welcher die nach der Vernehmlassung fallen gelassenen „Leuchttürme“, d.h. Institutionen, die nicht im Kompetenzbereich des Bundes liegen, aber doch eine grosse Ausstrahlung haben (Opernhäuser, Museen etc.), sowie „anerkannte Kompetenzzentren“ wieder in die Vorlage einzubeziehen, wurde aus Kostengründen – und weil man der SVP in diesem Bereich nicht unbedingt lautere Absichten unterstellte, da dies ja auch eine Unterstützung der von ihr vehement bekämpften „elitären“ Kultur sein könnte – mit 110 zu 63 Stimmen verworfen. Während Anträge der Ratslinken, den sozialen Schutz der Kunstschaffenden insbesondere bei der Altersvorsorge klar festzuschreiben von fast allen bürgerlichen Vertretern abgelehnt wurden (die Ausnahmen stammten aus der CVP), nahm die grosse Kammer mit 101 zu 77 Stimmen einen Antrag Bortoluzzi (svp, ZH) an, wonach der Bund von seinen Unterstützungsbeiträgen einen Anteil an die Vorsorgeeinrichtung der Kunstschaffenden überweist.

Das neue Kulturförderungsgesetz (BRG 07.043)
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz