Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Kultur, Sprache, Kirchen
  • Kulturpolitik

Akteure

Prozesse

  • Bundesratsgeschäft
71 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

An seiner Sitzung vom 15. März 2019 verabschiedete der Bundesrat seinen Vorentwurf zum neuen Bundesgesetz über den Jugendschutz bei Filmen und Videospielen und schickte ihn bis zum 24. Juni in die Vernehmlassung. Die Vorlage sah neue und erweiterte Regularien für einen besseren Schutz von Minderjährigen vor Gewalt- und Sexualdarstellungen in Filmen und Videospielen vor und verlangte eine schweizweite verpflichtende Alterskennzeichnung und -kontrolle für u.a. Kinos, Videotheken und Videoportale. Die Regelsysteme zur Handhabung der Altersfragen sollen primär von Akteuren des Film- und Videospielebereichs entwickelt werden. Hierfür würden sich die Beteiligten zu einer Jugendschutzorganisation zusammenschliessen und ein Jugendschutzreglement erarbeiten, das dem Bundesrat zur Verbindlicherklärung vorgelegt werden soll. Während die konkrete Umsetzung in den Zuständigkeitsbereich der Schutzorganisation fallen soll, würden Bund und Kantone eine überwachende Funktion übernehmen. Im Falle, dass auch zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes keine Verbindlicherklärung erfolgt sein sollte, erlasse der Bundesrat die notwendigen Vorschriften für den Film- und/oder Videospielebereich.
In Anlehnung an die erst kürzlich revidierte EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) sollen auch Anbieterinnen und Anbieter von Videoplattformen in die Pflicht genommen werden. Zudem sollen Abruf- und Plattformdienste im Filmbereich mit Unternehmenssitz in der Schweiz gesetzlich vergleichbare Verpflichtungen haben wie solche mit Sitz oder Tochtergesellschaften in der EU. Für diese ebenfalls verpflichtend werde die Einrichtung eines Altersprüfungssystems. Auch den Eltern sollen im Rahmen der neuen Gesetzesvorlage erweiterte Schutzsystem zur Verfügung gestellt werden. So sollen diese bei Videoportalen und Plattformdiensten Kontroll- und Meldemöglichkeiten über die Inhalte erhalten. Mit diesen Anpassungen wolle der Bundesrat ein europaweit vergleichbares Jugendschutzniveau gewährleisten.

Bundesgesetz über den Jugendschutz bei Filmen und Videospielen (BRG 20.069)

_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Zusammenfassung
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Neues Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (BRG 20.069)

Mit dem neuen Jugendschutzgesetz wollte der Bundesrat Minderjährige besser vor Gewalt- und Sexualdarstellungen in Filmen und Videospielen schützen. Hierfür sah er unter anderem eine schweizweit einheitliche Alterskennzeichnung und -kontrolle vor, welche nicht nur für Kinos oder Verkaufsstellen von Filmen und Videospielen gelten soll, sondern auch für Streamingdienste. Zudem wollte er neu gebildete Jugendschutzgruppen mit der konkreten Erarbeitung der Schutzregelungen beauftragen. Insbesondere drei Punkte sorgten für Diskussionen in den Räten: der Umgang mit Mikrotransaktionen; die Frage, ob Expertinnen und Experten nebst den Branchenverbänden als ständige Mitglieder in die Jugendschutzgruppen eingebunden werden müssen, sowie die Förderung der Medienkompetenz von Jugendlichen und Massnahmen zur Prävention in diesem Bereich. Ein Komitee um die Piratenpartei versuchte nach Annahme des Entwurfs durch das Parlament im Herbst 2022 erfolglos, das Referendum zu ergreifen. Das Komitee störte sich vor allem an den neu vorgesehenen Alterskontrollen im Internet.


Chronologie
Vernehmlassung
Botschaft des Bundesrates
Eintretensdebatte Nationalrat
Erste Detailberatung Nationalrat
Erste Detailberatung Ständerat
Differenzbereinigung Nationalrat
Differenzbereinigung Ständerat
Zweite Runde der Differenzbereinigung in National- und Ständerat, Schlussabstimmungen
Gescheitertes Referendum der Piratenpartei
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Bundesgesetz über den Jugendschutz bei Filmen und Videospielen (BRG 20.069)

Im Parlament war die Kulturbotschaft 2016–2020 weniger umstritten als die Vernehmlassungsergebnisse des Vorjahres vermuten liessen – gemäss der NZZ waren die Debatten gar "andächtig ruhig wie in einem Museum". National- und Ständerat zeigten sich durchgehend einig, schätzten die vorliegende Botschaft grossmehrheitlich als ausgewogen ein und schickten keinen der zehn beratenen Entwürfe in die Differenzbereinigung. Während jedoch die bundesrätlichen Beschlüsse zu den Zahlungsrahmen in den Bereichen Film (CHF 253,9 Mio.), Kulturgütertransfer (CHF 3,9 Mio.), Heimatschutz und Denkmalpflege (CHF 132,6 Mio.), Nationalmuseum (CHF 160,6 Mio.), Sprachen und Verständigung (CHF 75,5 Mio.), Schweizerschulen im Ausland (CHF 110,1 Mio.) sowie für Pro Helvetia (CHF 210,9 Mio.) im Parlament eine Mehrheit fanden, wich das gesetzgebende Organ betreffend Finanzhilfen des BAK leicht vom Entwurf des Bundesrates ab. In letzterem Bereich beschloss der erstberatende Ständerat auf Anraten seiner Kommissionsmehrheit eine Aufstockung der Mittel für Museen und Sammlungen um CHF 3 Mio. zur Förderung der Chancengleichheit bei der Mittelvergabe. Erfolglos wehrten sich bürgerliche Parlamentarier – und dabei in erster Linie und grossmehrheitlich SVP-Vertreter – gegen die Aufstockung der gesamten Mittel um 3,4% im Vergleich zur Kulturbotschaft 2012–2015; entsprechende Minderheiten Germann (svp, SH) und Müri (svp, NR) mit dem Antrag auf Rückweisung und Plafonierung der Mittel auf dem Stand der Vorperiode wurden in beiden Räten deutlich abgelehnt. Dasselbe Schicksal ereilte in der Kantonskammer ein Rückweisungsantrag Föhn (svp, SZ), welcher mit der Kulturbotschaft eine Zentralisierung der Kulturförderung befürchtete und dem Antrag der Minderheit Germann (svp, SH) unterlag. In seinen ausführlichen Stellungnahmen machte Bundesrat Berset unter anderem deutlich, dass es hier in erster Linie um eine bessere Koordination zwischen den verschiedenen Entscheidungsebenen gehe und keinesfalls um eine Bevormundung aus Bundesbern. Weitere Rednerinnen und Redner rechtfertigten die Mittelerhöhung ferner mit der Ausweitung der Kulturförderung auf zusätzliche Bereiche, die zum einen auf in der Zwischenzeit vom Parlament gefasste Beschlüsse zurückgehen, denen zum anderen jedoch auch ein Verfassungsauftrag zugrunde liegt: So soll mit der Kulturbotschaft der im Jahr 2012 angenommene Gegenvorschlag zur Volksinitiative "jugend+musik" umgesetzt werden. Die entsprechende Änderung des Kulturförderungsgesetzes passierte den Ständerat mit 39 zu 6 und den Nationalrat mit 136 zu 51 Stimmen in der Sommersession relativ unproblematisch. Dass die Kultur auch in finanziell angespannten Zeiten etwas kosten darf – und dabei sogar noch etwas mehr im Vergleich zur vergangenen Vierjahresperiode – stiess in den Medien auch auf negative Resonanz. Als Sprachrohr der Ostschweiz freute sich hingegen das St. Galler Tagblatt (SGT): Von den zusätzlichen CHF 3 Mio. für Museen und Sammlungen sollen auch solche Institutionen profitieren, die bis anhin noch nicht in den Genuss von Fördergeldern gekommen sind. Die Vergabe der Gelder soll neu nach klar festgelegten Kriterien erfolgen. Das SGT rechnete der Stiftsbibliothek St. Gallen hier künftig grosse Chancen für finanzielle Unterstützung ein.

Kulturbotschaft 2016-2020 (BRG 14.096)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick

Ende November präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Förderung der Kultur für die nächste Kreditperiode (Kulturbotschaft 2016-2020). Im Vergleich zur ersten Kulturbotschaft 2012-2015 wurde die Kreditperiode, wie bereits in der Vernehmlassung angekündigt, aufgrund besserer Abstimmung mit anderen mehrjährigen Finanzierungsbeschlüssen um ein Jahr verlängert. Aufgrund verschiedener Entwicklungen der Moderne, namentlich der Globalisierung, Digitalisierung und Urbanisierung, sieht sich der Bundesrat veranlasst, im Sinne einer "Nationalen Kulturpolitik" die Zusammenarbeit zwischen allen Staatsebenen zu verstärken, um diesen Herausforderungen geschlossen entgegenzutreten. Da der Begriff der "Nationalen Kulturpolitik" bei vielen Vernehmlassern, insbesondere bei den Kantonen, auf föderal motivierte Bedenken stiess, konkretisierte der Bundesrat in der definitiven Botschaft die "Nationale Kulturpolitik" als von allen Staatsebenen in Zusammenarbeit getragene Aufgabe, wobei die Kulturhoheit der Kantone jedoch gewahrt werden soll. Der Bundesrat plant, seine Fördermassnahmen auf den drei Handlungsachsen "Kulturelle Teilhabe", "Gesellschaftlicher Zusammenhalt" und "Kreation und Innovation" auszurichten.
Bei der ersten Handlungsachse will der Bundesrat die Teilhabe von Personen verschiedenster Kulturen am kulturellen Leben fördern sowie die musikalische Bildung verstärken, was aufgrund der Annahme des direkten Gegenentwurfs zur zurückgezogenen Volksinitiative "jugend+musik" einem Bedürfnis der Bevölkerung entspricht. In diesem Zusammenhang soll das neue Programm "Jugend und Musik" ins Leben gerufen werden, welches analog dem Programm "Jugend und Sport" ausgestaltet sein soll. Weiter gedenkt der Bund, seine Leseförderung auszubauen, was neu auch die Unterstützung von Einzelvorhaben, wie etwa die Organisation von Lesetagen, ermöglichen soll. Zu guter Letzt soll die Bundeskunstsammlung online und digital zugänglich gemacht werden, obwohl die Idee einer "Virtuellen Nationalgalerie" in der Vernehmlassung bei vielen Kantonen auf Kritik gestossen war.
Betreffend "Gesellschaftlichem Zusammenhalt" liegt ein Schwerpunkt auf Massnahmen zur Unterstützung der sprachlichen Vielfalt, was unter anderem durch Förderung der dritten Landessprache ausserhalb der italienischsprachigen Schweiz sowie generell durch verstärkten schulischen Austausch zwischen den Sprachregionen erreicht werden soll. Ausserdem sollen die Lebensbedingungen von Schweizer Fahrenden und Angehörigen der jenischen Bevölkerung als kulturelle Minderheit weiterhin verbessert werden. Bereits durch die Kulturbotschaft 2012-2015 bemächtigt, unterstützte der Bundesrat die "Radgenossenschaft der Landstrasse" und die Stiftung "Zukunft für Schweizer Fahrende", was jedoch nicht sonderlich zur Verbesserung der Lage beigetragen hatte. Obwohl die Zahl der Standplätze in der betreffenden Periode von 11 auf 15 angestiegen war, nahm die Zahl der Durchgangsplätze von 51 auf 45 ab. Darüber hinaus verknappt sich die Raumsituation aufgrund kürzlich erfolgter Zunahme ausländischer Durchreisender, namentlich Angehörigen der Sinti und Roma. Auch die Europäische Kommission gegen Rassismus (ECRI) zeigte sich besorgt über die ausbleibenden Verbesserungen und empfahl in ihrem Bericht vom September 2014, die Raumsituation möglichst rasch zu verbessern und etwas gegen die in der Bevölkerung herrschende Intoleranz und Ablehnung gegenüber Fahrenden und Jenischen zu unternehmen. Im Rahmen der neuen Kulturbotschaft will der Bundesrat in diesen Bereichen aktiv werden.
Um kulturelle "Kreation und Innovation" zu fördern, sieht der Bundesrat verschiedene Massnahmen vor. Eine der Massnahmen umfasst die Schaffung von finanziellen Anreizen, damit Schweizer Filme und Koproduktionen mit dem Ausland vermehrt in der Schweiz realisiert werden können. Hierzu soll das Programm "Filmstandort Schweiz" (FiSS) geschaffen werden.
Die beantragten finanziellen Mittel für die gesamte Kreditperiode belaufen sich auf CHF 1,12 Mrd., womit der Betrag die vorgesehenen Mittel in der Finanzplanung des Bundes um 6,2% oder CHF 65,1 Mio. übersteigt. Der jährliche Betrag ist somit auch um durchschnittlich 3,4% höher als der während der Kulturbotschaft 2012-2015 gesprochene. Hier unternahm der Bundesrat trotz gewichtiger Kritik von Seiten der Economiesuisse, des SGV sowie der beiden bürgerlichen Parteien FDP und SVP keine Änderungen im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage.

Kulturbotschaft 2016-2020 (BRG 14.096)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick

Ende Mai eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Kulturbotschaft 2016-2019, welche die Finanzierung der Kulturförderung des Bundes für die anstehende Beitragsperiode regeln soll. Bis zum Ablauf der Frist gingen 339 Stellungnahmen ein. Während die zukünftigen Herausforderungen und die zentralen Handlungsfelder auf wenig Widerstand stiessen, äusserten die Kantone mit Ausnahme des Kantons Genf auf föderalen Aspekten beruhende Bedenken gegenüber dem eingeführten Begriff der "Nationalen Kulturpolitik", begrüssten aber im Grunde die verstärkten Kooperationsbestrebungen zwischen den verschiedenen Staatsebenen. Auch die FDP und die SVP sahen die Kompetenzen der Kantone gefährdet. Die grosse Mehrheit der eingegangenen Stellungnahmen zeigte sich mit der Höhe der einzusetzenden Mittel, die im Vergleich zur Vorperiode eine Erhöhung um 3,4% bedeuten würden, zufrieden. Demgegenüber wollte die FDP die Mittel auf dem Niveau der Kulturbotschaft 2012-2015 belassen, Economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) verlangten, die Erhöhung auf 2,6%, resp. 3% zu beschränken, und die SVP plädierte gar für eine Kürzung der Mittel. Auf der anderen Seite des Spektrums verlangten SP und Grüne sowie 24 Kantone, der Schweizerische Video-Verband (SVV) und weitere Kulturverbände eine Aufstockung der Beiträge in einzelnen Förderbereichen. Auf grosse Vorbehalte oder gar Ablehnung stiess bei der Mehrheit der stellungnehmenden Kantone das Vorhaben des Bundes, Werke der Bundeskunstsammlung sowie der Gottfried-Keller-Stiftung in einer "Virtuellen Nationalgalerie" zu veröffentlichen. Während die Kantone Waadt und Wallis sich daran störten, dass die virtuelle Plattform nur Werken der Bundeskunstsammlung offen stehen sollte, würden es zahlreiche weitere Kantone - darunter insbesondere die Innerschweiz - vorziehen, wenn man die Werke in einem physischen Museum betrachten könnte. Der Kanton Zürich lehnte das Vorhaben unter anderem aus dem Grund ab, dass die beiden Kunstsammlungen grössere Lücken aufweisen würden. Betreffend verstärkter Förderung der musikalischen Bildung, die Volk und Stände im September 2012 mit Annahme des Bundesbeschlusses über die Jugendmusikförderung gefordert hatten, gingen die vom Bundesrat vorgeschlagenen Bestimmungen vielen gewichtigen Vernehmlassern zu wenig weit. Neben verschiedenen Verbänden forderten auch Grüne, SP, GLP und CVP ein separates Rahmengesetz für die musikalische Bildung. Auf der anderen Seite erachteten ebenso viele Vernehmlasser die im Entwurf zur Kulturbotschaft enthaltenen Bestimmungen diesbezüglich als zu weitgehend und zu konkret.

Kulturbotschaft 2016-2020 (BRG 14.096)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick

Die im Vorjahr vom Bundesrat vorgelegte Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (KGSG) stiess in der parlamentarischen Detailberatung auf wenig Opposition und wurde schlussendlich von beiden Räten einstimmig verabschiedet. Die neue gesetzliche Grundlage provozierte lediglich zwei Minderheitsanträge im Nationalrat. Von links-grüner Seite beantragte eine Kommissionsminderheit Galladé (sp, ZH), Schutzräume nicht auf nationale Kulturgüter zu beschränken, sondern zusätzlich auf regionale Kulturgüter auszudehnen. Die bürgerlichen Fraktionen folgten hier beinahe geschlossen der Kommissionsmehrheit und Bundesrat Ueli Maurer (svp). Letzterer betonte, die Vernehmlassungsergebnisse würden nicht darauf hindeuten, dass die Kantone ihre Kulturgüter bei finanziellen Engpässen vernachlässigen würden. Ganz im Gegenteil sei der Stellenwert regionaler Kulturgüter in den Kantonen hoch und eine Übertragung von solchen Kulturgüterschutz-Kompetenzen an den Bund würde als Eingriff in die kantonale Hoheit angesehen. Eine breit abgestützte Kommissionsminderheit unter Anführung von Walter Müller (fdp, SG) beabsichtigte, die mögliche Unterstützung der kantonalen Sicherstellungsdokumentationen durch den Bund als verbindlich deklarieren zu lassen. Auch dieser Antrag fand über die links-grünen Reihen hinaus nur marginalen Zuspruch bei den bürgerlichen Parteien und wurde mit 58 zu 113 Stimmen deutlich abgelehnt. Im Ständerat passierte das Gesetz die Detailberatung ohne Änderungsantrag. Die Referendumsfrist verstrich am 9. Oktober 2014 unbenutzt.

Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten

Das unter dem Eindruck des Zweiten Weltkrieges entstandene Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (KGSG) wird totalrevidiert. Im November verabschiedete der Bundesrat den Entwurf für ein neues Gesetz zuhanden des Parlaments. Neu hinzu kommen Regelungen zum Schutz der Kulturgüter im Falle von natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen und Notfällen. Dieser Erweiterung stimmten Kantone, Parteien sowie Wirtschafts- und Kulturverbände im Rahmen der im Berichtsjahr durchgeführten Vernehmlassung grossmehrheitlich zu. Darüber hinaus beinhaltet die Totalrevision die Umsetzung des zweiten Protokolls des Haager Abkommens von 1954 für den Schutz von Kulturgütern bei bewaffneten Konflikten, welches für die Schweiz per Oktober 2004 rechtswirksam wurde. Das Protokoll sieht unter anderem die Möglichkeit zur Schaffung eines Bergungsortes für im Ausland stationierte Kulturgüter vor, die aufgrund eines bewaffneten Konfliktes akut gefährdet sind. Dies ist im bundesrätlichen Entwurf vorgesehen, womit die Schweiz das erste Land wäre, das sich gesetzlich dazu verpflichtet, einen vorübergehenden Aufbewahrungsort für gefährdete, ausländische Kulturgüter zur Verfügung zu stellen. Diese Neuerung wurde von allen Vernehmlassungsteilnehmern begrüsst. Von sämtlichen Kantonen, einigen Parteien und der Mehrheit der Fachorganisationen abgelehnt wurde hingegen die vorgesehene Streichung der Bundesbeiträge an die Sicherstellungsdokumentation zur Wiederherstellung beschädigter Kulturgüter, worauf die Regierung schliesslich auch verzichtete.

Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten

Im Februar richtete der Bundesrat die Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012–2015 an die Räte, die diese in der Herbstsession des Berichtsjahrs verabschiedeten. Beantragt wurden acht Kredite über eine Gesamthöhe von 637,9 Mio. CHF zugunsten des Heimatschutzes und der Denkmalpflege, des Kulturgütertransfers, des Films, der Landessprachen, des Bundesamts für Kultur (BAK), der Stiftung Pro Helvetia, der Nationalmuseumsgruppe und der Nationalphonothek. Beide Räte beschlossen Eintreten ohne Gegenantrag. Die Kommission für Bildung und Wissenschaft (WBK-SR) schlug dem Ständerat als Erstrat einstimmig weitere Ausgaben in der Höhe von 50,6 Mio. CHF vor. Begründet wurde diese Empfehlung unter anderem mit dem Hinweis, dass die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Kulturförderung mit total 2,24 Mio. CHF nur 0,43% des BIP betragen und an Bundesmitteln lediglich 0,4 Prozent aus dem Gesamthaushalt in die Kultur fliessen. Die zusätzlichen Mittel sollten dabei an den Heimatschutz und die Denkmalpflege, die Filmförderung, das BAK sowie die Stiftung Pro Helvetia gehen. Die Hälfte der Kredite, die knapp 3 Mio. CHF für den Kulturgütertransfer sowie die Mittel zugunsten der Sprachförderung, der Schweizerischen Landesphonothek und die Institutionen des Schweizerischen Nationalmuseums, wurden problemlos gesprochen. Die restlichen vier Kulturkreditvorlagen, tangiert durch die zusätzlich beantragte Mittelerhöhung, erfuhren Abänderungen, die im Folgenden besprochen werden.
Für den Heimatschutz und die Denkmalpflege, die der Bund und die Kantone gemäss NFA als Verbundaufgabe wahrnehmen, hatte der Bundesrat einen Rahmenkredit von 85 Mio. CHF vorgeschlagen. Die ständerätliche WBK machte eine grosse Differenz zwischen dem Mittelbedarf für den Denkmalschutz und den nach Einführung des NFA dafür budgetierten Bundesgeldern aus. Da diese sich in den letzten Jahren regelmässig als ungenügend erwiesen hätten, veranschlagte sie eine Erhöhung des Etats um 20 Mio. CHF, vor allem zugunsten der Denkmalpflege. Einstimmig winkte die Kleine Kammer den erhöhten Rahmenkredit durch. Im Nationalrat veranlasste eine starke links-grüne Kommissionsminderheit gar die Aufstockung um 30 Mio. auf insgesamt 125 Mio. CHF. Auf Betreiben seiner Fiko widersetzte sich der Ständerat dem Nationalrat in der Differenzbereinigung. Worauf Letzterer die bescheidenere Mittelerhöhung knapp akzeptierte.
Für die Filmförderung wollte die WBK-SR den vom Bundesrat vorgesehenen Rahmenbetrag um weitere 10 Mio. auf 158 Mio. CHF aufstocken. Den zusätzlichen Mittelbedarf sah sie durch die Übertragung der projektbezogenen Filmförderung von Pro Helvetia an das BAK, durch steigende Ausgaben bei der erfolgsabhängigen Filmförderung (Succès cinéma) und die geplanten Unterstützungsleistungen für die Umstellung kleiner Kinos auf die digitalisierte Projektion begründet. Widerspruch erfuhr das Ansinnen erneut von Mitgliedern der Fiko. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Wachstum der Bundesausgaben unter Beachtung der Schuldenbremse derzeit höchstens drei Prozent betragen dürfte, sich die diskutierten Ausgaben für den Kulturbereich aber im Rahmen von acht Prozent bewegten, ohne in anderen Ausgabenbereichen kompensiert zu werden. Mit 26 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung wurde die Teilvorlage aber im Sinn der WBK-SR angenommen. Auf Antrag einer linksgrünen Kommissionsminderheit, die durch jeweils starke CVP- und FDP-Mehrheiten unterstützt wurde, folgte der National- dem Ständerat.
Zum Zahlungsrahmen für die vom BAK ausgerichteten Finanzhilfen, den die WBK-SR um weitere 12 Mio. auf 112 Mio. CHF erhöhen wollte, lagen dem Erstrat drei Minderheitsanträge vor. Dabei waren die Ständeräte sich sowohl uneinig über die Höhe allfälliger Mehrausgaben als auch über deren potenzielle Adressaten. Keiner der Vorschläge, darunter ein Unterstützung des Alpinen Museums in Bern, war mehrheitsfähig. Dem Zweitrat lagen zum BAK-Zahlungsrahmen sechs Minderheitsanträge vor. Zu den bereits im Ständerat vorgebrachten Anliegen gesellte sich neben weiteren ein Finanzierungsbegehren für die in Basel domizilierte Stiftung Sportmuseum Schweiz. Durchzusetzen vermochten sich mit deutlicher Unterstützung auch des bürgerlichen Lagers die Anträge zugunsten des Sport- sowie des Alpinen Museums. Das dermassen abgeänderte Teilgeschäft wurde schliesslich auch vom Ständerat deutlich angenommen.
Mit der Aufgabenverschiebung zwischen dem BAK und Pro Helvetia übernahm letztere mit der Fotografie- und Nachwuchsförderung sowie der Kulturvermittlung zusätzliche Pflichten in der Kulturförderung. Deshalb beantragte die WBK-SR ihrem Rat die Erhöhung des vom Bundesrat vorgesehenen Zahlungsrahmens um 8,6 Mio. auf 149 Mio. CHF. Der Kommissionsantrag setzte sich denkbar knapp, mit 19 zu 18 Stimmen, gegen den Vorschlag des Bundesrats durch. Der Nationalrat hingegen bevorzugte den moderateren Zahlungsrahmen des Bundesrats. In der Differenzbereinigung entschied der Ständerat erneut äusserst knapp. Er schloss sich nun aber mit 18 zu 17 gegen seine Kommission, die Festhalten empfohlen hatte, dem Nationalrat an. Angenommen wurde die Teilvorlage schliesslich mit 23 zu zehn Stimmen bei vier Enthaltungen.

Kulturbotschaft 2012-2015 (BRG 11.020)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick

Im August des Berichtsjahres eröffnete das eidgenössische Departement des Innern das Anhörungsverfahren zur Kulturbotschaft 2012-2015, welche gemäss dem im Vorjahr verabschiedeten Kulturförderungsgesetz neu die Steuerung der eidgenössischen Kulturförderungsgelder regeln soll. Neben den benötigten finanziellen Mitteln definiert die Botschaft des Bundesrates auch die strategische Ausrichtung der Kulturförderung für die alten und neuen Förderungsbereiche der Kulturinstitutionen des Bundes und umschreibt die Kulturförderung so erstmals als eigenständigen Politikbereich. Schwerpunkte plant der Bundesrat in der Förderung des Zugangs zur Kultur und der Bewahrung und Entwicklung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt. Die eidgenössischen Kulturinstitutionen werden sich in der ersten vierjährigen Kreditperiode erstmals gemeinsam mit zwei transversalen Themen auseinandersetzen. Das erste dieser Projekte, „Kultur Digital“, soll die Auswirkungen der fortschreitenden Digitalisierung auf Kulturproduktion, -vermittlung und -rezeption aufzeigen. In diesem Zusammenhang lancierte Pro Helvetia zusammen mit dem Bundesamt für Kultur (BAK) im Herbst das Projekt „GameCulture“, welches unter anderem vorsieht, die Entwicklung „künstlerisch anspruchsvoller“ Videospiele zu unterstützen. Das Projekt „Lebendige Traditionen“ will die kulturellen Traditionen der Schweiz aufrechterhalten und stützt sich dabei auf die im 2008 unterzeichneten UNESCO-Konventionen zur Förderung der kulturellen Vielfalt und Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Zusammen mit der Botschaft sollen dem Parlament insgesamt acht Kreditbeschlüsse in einer Gesamthöhe von 632,7 Mio Fr. unterbreitet werden, was dem bisherigen Kreditvolumen entspricht.

Kulturbotschaft 2012-2015 (BRG 11.020)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick

Der Bundesrat präsentierte im Mai die Botschaft zum Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen der Finanzhilfen für den Verein Memoriav für die Jahre 2010-2013. Im Vergleich zur Vorperiode sollte dieser von 11,7 auf 14,1 Mio Fr. angehoben werden. Der Verein Memoriav hat die Erhaltung und Erschliessung von audiovisuellem Kulturgut der Schweiz zur Aufgabe. Neu soll die Online-Zugänglichkeit zu solchen Dokumenten verbessert werden. Die von der Ratslinken in beiden Räten eingebrachten Minderheitsanträge, dem Bundesrat zuzustimmen, sowie der Status-quo-Antrag einer zweiten Kommissionsminderheit im Nationalrat blieben chancenlos. In beiden Räten mehrheitsfähig war hingegen der von der FDP eingebrachte und von einer breiten Kommissionsmehrheit unterstützte Mittelweg, angesichts der angespannten Finanzlage eine Erhöhung auf 12,8 Mio Fr. zu bewilligen.

Zahlungsrahmen der Finanzhilfen für den Verein Memoriav

In der Herbstsession ging das Geschäft zur Differenzbereinigung an den Nationalrat. Auf Anraten der Kommission beschloss er diskussionslos, Pro Helvetia in den Artikel 8a aufzunehmen. Bei den restlichen drei Differenzen hielt er jedoch an seiner Position fest. Bezüglich der Zuständigkeiten des BAK und der Stiftung präsentierte der Ständerat daraufhin einen Kompromissvorschlag. Die Nachwuchsförderung solle in die Kompetenz der Stiftung fallen, die musikalische Bildung jedoch dem BAK unterstellt bleiben. Zusätzlich einigte sich der Ständerat darauf, dass besonders innovative Projekte, die sich dazu eignen, neue kulturelle Impulse zu schaffen, in den Zuständigkeitsbereich von Pro Helvetia fallen sollen. Er stellte sich jedoch erneut gegen eine direkte Koordination von EDA und Stiftung und hielt daran fest, dass der Bundesrat die strategischen Ziele der Stiftung festlegen sollte. Zu letzterem räumte er jedoch ergänzend ein, dass der Bundesrat dabei die operative und künstlerische Freiheit von Pro Helvetia zu beachten habe. Ebenfalls in der Wintersession befasste sich der Nationalrat erneut mit dem Geschäft. Er stimmte dem ständerätlichen Kompromissvorschlag betreffend der Zuständigkeiten von BAK und Stiftung zu und fand auch eine Mehrheit für den Vorschlag des Ständerates zu der strategischen Zielsetzung durch den Bundesrat. Gegen letzteres votierten im Nationalrat noch immer die Grünen und die SVP. Ebenfalls angenommen wurde die neue Formulierung der WBK-NR, welche davon absah, die Stiftung und das EDA bei Aktivitäten im Ausland auf die gleiche Hierarchiestufe zu stellen. Schlussendlich stimmte der Nationalrat mit Opposition der SVP auch für die Entfernung des Begriffes der Volkskultur aus dem Gesetz und folgte somit dem Ständerat. Dies geschah auf Empfehlung der WBK-NR, welche zur Meinung gelangt war, dass eine künstliche Unterscheidung von Kultur und Volkskultur schlussendlich das Gegenteil dessen bewirken könnte, was die Antragssteller ursprünglich geplant hatten. Das bereinigte Geschäft ging am 11. Dezember 2009 in die Schlussabstimmung. Während der Ständerat dem neuen Gesetz einstimmig zustimmte, wurde es im Nationalrat unter Opposition der SVP angenommen.

Das neue Kulturförderungsgesetz (BRG 07.043)
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Der Ständerat trat als Zweitrat ohne Gegenstimme auf die Vorlage ein. Er folgte dem Nationalrat und sprach sich ebenfalls für die Zusammenlegung des KFG und des PHG aus. Der Ständerat schuf jedoch verschiedene Differenzen zum Nationalrat; die meisten betrafen die Stiftung Pro Helvetia. Der Artikel 8a, welchen der Nationalrat in der vorjährigen Detailberatung eingeführt hatte und welcher festlegt, dass der Bund von den Unterstützungsbeiträgen einen von ihm festgelegten prozentualen Betrag an eine gebundene Vorsorgeeinrichtung des Empfängers zu entrichten hat, fand zwar auch im Ständerat eine Mehrheit. Auf Wunsch des Bundesrates beschloss der Ständerat aber eine andere Formulierung, welche ergänzend zum Bund auch Unterstützungsbeiträge von Pro Helvetia erwähnt. Zweitens beschloss der Ständerat mit 22 zu 17 Stimmen, die Ausrichtung der Stiftung auf die Förderung der Kunstvermittlung und des künstlerische Schaffens sowie auf die Unterstützung des Kulturaustausches zu beschränken. Die Nachwuchsförderung, die Unterstützung von Anlässen und Projekten von nationaler Bedeutung sowie die musikalische Bildung wollte er nach wie vor dem Bundesamt für Kultur (BAK) überlassen. Drittens lehnte der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat eine direkte Koordination der Stiftung mit dem EDA bei kulturellen Anlässen im Ausland ab. Der Ständerat folgte dabei seiner Kommission, welche sich einstimmig für diese Regelung gemäss Bundesrat ausgesprochen hatte. Eine letzte grössere Differenz bezüglich Pro Helvetia schuf der Ständerat bei der Festlegung der strategischen Ziele. Während der Nationalrat diese durch den Stiftungsrat festlegen lassen wollte, beschloss der Ständerat, diese Kompetenz dem Bundesrat zu überlassen. Eine weitere Differenz entstand, weil der Ständerat nur Projekte unterstützen lassen wollte, welche den Zugang zur Kultur erleichtern, während der Nationalrat auch den Zugang zur Volkskultur auf diese Weise vereinfachen wollte.

Das neue Kulturförderungsgesetz (BRG 07.043)
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Im März setzte der Nationalrat die Detailberatung des Entwurfs für ein Kulturförderungsgesetz (KFG) fort. Ein Antrag Leutenegger Oberholzer (sp, BL) setzte sich für die Verankerung der Förderung der musikalischen Bildung ein und wurde mit 89 zu 80 Stimmen angenommen. Unterstützung erhielt der Antrag von der Ratslinken und einer beinahe geschlossenen CVP. Der Nationalrat lieferte mit diesem Entscheid bereits eine erste Antwort auf das Anliegen der Volksinitiative „jugend + musik“, welche Ende des Vorjahres mit über 150'000 Unterschriften eingereicht worden war. Minderheitsanträge der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) blieben beinahe ausnahmslos chancenlos. So lehnte der Nationalrat unter anderem die Minderheitsanträge Pfister (svp, SG) ab, welche die Bekämpfung des Illetrismus und die Förderung des Lesens sowie die Unterstützung der Fahrenden nicht im KFG verankern wollten. Ebenso deutlich abgelehnt wurde ein Minderheitsantrag aus den Reihen der SP, welcher den Bund bei seinen Entscheiden zu Schwerpunkten der Kulturförderung und Finanzierung zur vermehrten Absprache mit den Kantonen, Städten und Gemeinden verpflichten wollte. Mit 94 zu 70 Stimmen angenommen wurde hingegen ein Minderheitsantrag aus dem bürgerlichen Lager, welcher sich gegen die Einführung eines Kulturrates stellte, der den Bundesrat bei den Beratungen zu kulturpolitischen Belangen unterstützen sollte. SVP, FDP, BDP, EVP und eine starke Minderheit der CVP unterstützten den Antrag. Da der Nationalrat die Integration des Pro-Helvetia-Gesetzes (PHG) in das neue KFG im Vorjahr bereits beschlossen hatte, beschäftigte er sich in der Detailberatung auch mit diesen Regelungen. Wie auch im ersten Teil der Beratung des KFG wurde eine Vielzahl formeller Anträge der WBK-NR diskussionslos angenommen. Die Anliegen zweier SVP-Minderheitsanträge, welche im sieben- bis neunköpfigen Stiftungsrat einen Sitz für einen Vertreter der Volkskultur reservieren und eine angemessene Repräsentation der Sprachgruppen gewährleistet haben wollten, wurden als nicht umsetzbar erachtet und von einer Mehrheit abgelehnt. Vom bürgerlichen Lager deutlich abgelehnt wurde des Weiteren ein Minderheitsantrag Gilli (gp, SG), welcher Kultur- und Kunstpreise von der Steuer befreien wollte.

Das neue Kulturförderungsgesetz (BRG 07.043)
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Der Nationalrat befasste sich als erster mit dem vom Bundesrat 2007 vorgelegten Entwurf für ein Kulturförderungsgesetz (KFG). Wegen der Parallelität der Geschäfte beschloss die vorberatende Kommission, das ebenfalls zur Totalrevision stehende Pro-Helvetia-Gesetz (PHG) ins KFG zu integrieren, wobei die Sprecherin im Nationalrat deutlich machte, dass dieses Vorgehen nur im Sinn einer Einheit der Materie zu sehen sei und keinesfalls eine Schmälerung der Autonomie der Pro Helvetia bezwecke.
Für das KFG stellte die SVP einen Nichteintretensantrag, für das PHG einen Rückweisungsantrag an den Bundesrat mit dem Auftrag, das Gesetz auf der Basis des bisherigen Gesetzes zu gestalten; zudem seien die Verwaltungskosten der Pro Helvetia massiv zu reduzieren, die Auslandsvertretungen nicht weiter auszubauen und die Rekursmöglichkeiten der Gesuchsteller auf das Notwendigste zu beschränken. Für ihre Ablehnung machte sie geltend, mit dem KFG werde die Grundlage für eine „Staatskultur“ gelegt, die sich einseitig an gewissen politischen und gesellschaftlichen Modellen orientiere, konkret an den Idealen der 68er-Generation mit ihren Vorstellungen von Multikulturalität, Gleichstellung und nachhaltiger Entwicklung. Kunst sei dort zu fördern, wo sie entstehe, nämlich in den Kantonen und Gemeinden, weshalb der allgemeine Verfassungsauftrag genüge und es kein eigenständiges Gesetz brauche. Beim PHG bemängelte sie vor allem, dass die „Volkskultur“ nicht mehr im Entwurf figuriere, weshalb es besser wäre, beim heutigen Gesetz zu bleiben, welches diese explizit erwähne. Die Kommissionssprecher machten allerdings darauf aufmerksam, dass dies keinesfalls zutreffe; im Gegenteil, in der Kommission seien fast alle Anträge der SVP auf Einbezug der Volkskultur genehmigt worden.
Die Verfechter der neuen Kulturgesetzgebung – ausser der SVP die Vertreter aller Parteien – vertraten die Auffassung, Kultur sei ein wichtiges Element der Identitätsbildung in einem föderalistisch organisierten Land mit unterschiedlichen Landessprachen. Gerade zur Überwindung der Sprachgrenzen sei eine Förderung durch den Bund zentral. Kultur nehme wie ein Seismograph die unterschwelligen Bewegungen innerhalb der Gesellschaft auf, verbinde Tradition mit Zukunft und zeuge vom Geist einer Epoche. Zudem präge das kulturelle Schaffen ganz wesentlich die Sicht des Auslandes auf die Schweiz und sei ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor und ein wichtiger Standortvorteil. Betont wurde aber auch die Bedeutung der Unabhängigkeit der Pro Helvetia. Im Forschungsbereich begnüge sich der Staat ebenfalls damit, wissenschaftliches Arbeiten zu ermöglichen, ohne auf die Inhalte Einfluss zu nehmen.
Bundesrat Couchepin sparte nicht mit Kritik an der Arbeit der Kommission. Die Vermengung der Kompetenzen von BAK und Pro Helvetia führe zu einem Verlust von Know-how; durch die Verschiebung der Nachwuchsförderung vom BAK zur Pro Helvetia müsse diese neue Strukturen ausbilden, die im BAK seit Jahren bestens funktioniert hätten. Die Übertragung der Organisation von kulturellen Veranstaltungen mit nationaler Ausstrahlung an die Pro Helvetia berge die Gefahr einer Politisierung der Stiftung, da diese damit eine strategische Rolle erhalte, die der Bundesrat eigentlich sich selber vorbehalten wollte. Anstatt dass mit dem vorgesehenen vierjährigen Rahmenkredit Ruhe einkehre, werde es weiterhin zum üblichen Geplänkel in der Budgetberatung kommen, weil einer Gruppe im Parlament der eine oder andere Entscheid der Pro Helvetia nicht passe. Er bezweifelte auch die Tauglichkeit des von Kulturorganisationen geforderten und von der Kommission eingefügten „Kulturrats“, welcher ohne eigene Budgetverantwortung den Bundesrat beraten soll. Mit all diesen von der Kommission beantragte Änderungen werde nur ein ineffizienter Kompetenzenwirrwar provoziert. Zudem würden diese Korrekturen des bundesrätlichen Vorschlags jährliche Mehrkosten von rund 18 Mio Fr. auslösen. Dennoch sprach er sich für Eintreten aus, hatte auch nichts gegen die vorläufige Zusammenführung von KFG und PHG, drückte aber die Hoffnung aus, dass der Ständerat, falls der Rat an den Änderungsvorschlägen der Kommission festhalten sollte, den Entwurf nachbessern werde. Eintreten wurde mit 122 zu 52 Stimmen beschlossen.
In der Detailberatung kam zwar eine gewisse Unzufriedenheit über die Vorlage zum Ausdruck, dennoch wurden nur zwei Minderheitsanträge angenommen, ansonsten folgte der Nationalrat mit geringen, in erster Linie redaktionellen Änderungen seiner Kommission. Bei der Einleitung setzte sich mit 94 zu 82 Stimmen ein von der FDP, der SVP und einem Drittel der CVP unterstützter Antrag Wasserfallen (fdp, BE) durch, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben, wonach dieser lediglich die Durchführung der Kulturförderung übernimmt; die Mehrheit der Kommission wollte dem Bundesrat eine aktivere Rolle übertragen und hier neben der Kunst auch die Unterstützung der Kulturschaffenden und der Nachwuchsausbildung explizit erwähnen. Ein Antrag Freysinger (svp, VS), anstatt des Begriffs, dass der Bundesrat den Austausch zwischen den kulturellen und sprachlichen Minderheiten fördert, nur den Austausch über die Sprachgrenzen festzuschreiben, da sonst auch kulturelle Ghettos unterstützt werden müssten, was deren gesellschaftlicher Integration hinderlich wäre, wurde dagegen mit 121 zu 53 Stimmen abgelehnt. Ein weiterer Antrag aus der SVP, welcher die nach der Vernehmlassung fallen gelassenen „Leuchttürme“, d.h. Institutionen, die nicht im Kompetenzbereich des Bundes liegen, aber doch eine grosse Ausstrahlung haben (Opernhäuser, Museen etc.), sowie „anerkannte Kompetenzzentren“ wieder in die Vorlage einzubeziehen, wurde aus Kostengründen – und weil man der SVP in diesem Bereich nicht unbedingt lautere Absichten unterstellte, da dies ja auch eine Unterstützung der von ihr vehement bekämpften „elitären“ Kultur sein könnte – mit 110 zu 63 Stimmen verworfen. Während Anträge der Ratslinken, den sozialen Schutz der Kunstschaffenden insbesondere bei der Altersvorsorge klar festzuschreiben von fast allen bürgerlichen Vertretern abgelehnt wurden (die Ausnahmen stammten aus der CVP), nahm die grosse Kammer mit 101 zu 77 Stimmen einen Antrag Bortoluzzi (svp, ZH) an, wonach der Bund von seinen Unterstützungsbeiträgen einen Anteil an die Vorsorgeeinrichtung der Kunstschaffenden überweist.

Das neue Kulturförderungsgesetz (BRG 07.043)
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Im Vorjahr hatte der Nationalrat gegen den Widerstand der SVP-Fraktion zwei Vertragswerke der UNESCO gutgeheissen, nämlich das Übereinkommen zur Wahrung des immateriellen Kulturerbes und die Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Der Ständerat folgte ihm und beide Abkommen konnten im Berichtsjahr definitiv verabschiedet werden, im Nationalrat mit 150 zu 40 resp. mit 134 zu 53 Stimmen, in der kleinen Kammer einstimmig. Beide Abkommen wurden von der Schweiz ratifiziert und traten auf den 16. Oktober in Kraft.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Anders als im Vorjahr stimmten beiden Kammern im Nachtrag II zum Budget 2007 gegen den Antrag des Bundesrates diskussionslos einer Erhöhung um 20 Mio Fr. für die Bereiche Heimatschutz und Denkmalpflege sowie Natur- und Landschaftsschutz zu, um den Verpflichtungen gegenüber den Kantonen nachzukommen. In der Eintretensdebatte regte die SVP erfolglos an, bei den Beiträgen an internationale Organisationen, ans Bundesamt für Bildung und Forschung oder ans BAK entsprechend zu kürzen.

Heimatschutz und Denkmalpflege Natur- und Landschaftsschutz

Für die Vierjahresperiode 2008–2011 hatte die Stiftung Pro Helvetia ein Budget von 143,8 Mio Fr. zur Erfüllung ihres Auftrags im In- und Ausland beantragt, was einer Erhöhung um 6,8 Mio gegenüber dem Rahmenkredit für die Jahre 2004–2007 entsprochen hätte. Abgestimmt auf die Massnahmen des Entlastungsprogramms 2003 beantragte der Bundesrat einen Zahlungsrahmen von 135 Mio Fr. Im Nationalrat unterstützte die Kommissionsmehrheit das höhere Begehren der Pro Helvetia. Gegen den Willen des links-grünen Lagers und eines Teils der FDP-Fraktion wurde mit 90 zu 80 Stimmen aber ein Minderheitsantrag von Häberli-Koller (cvp, TG) angenommen, dem Bundesrat zu folgen. Weitere Minderheitsanträge, die vor allem aus den Reihen der SVP stammten und wie bereits in früheren Jahren eine massivere Kürzung des Rahmenkredits verlangten, wurden abgelehnt. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Bundesbeschluss mit 132 zu 41 Stimmen an. Der Ständerat genehmigte diesen diskussionslos und einstimmig.

2008–2011 Zahlungsrahmen von 135 Mio Fr.

Die Mitgliedstaaten der UNESCO hatten 2005 angesichts des immer rascher voranschreitenden Globalisierungsprozesses ein Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen verabschiedet. Die Konvention anerkennt die Besonderheit kultureller Aktivitäten, Güter und Dienstleistungen als Träger von Identitäten, Werten und Sinn eines Landes. Sie bestätigt auch das souveräne Recht der Staaten, Kulturpolitiken zu beschliessen und umzusetzen. Schliesslich erklärt sie den Schutz und die Förderung der kulturellen Ausdrucksformen zu einem Schwerpunkt der internationalen Zusammenarbeit. Dieses Übereinkommen unterbreitete der Bundesrat zusammen mit der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes von 2003 im Berichtsjahr dem Parlament. Dieses zweite Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten, Massnahmen zum Schutz von traditionellen kulturellen Ausdrucksformen in ihrem Land zu ergreifen. Der Nationalrat stimmte beiden Abkommen praktisch diskussionslos zu. Einzig eine Mehrheit der SVP-Fraktion opponierte, da sie darin eine neue „völkerrechtliche Fessel“ sah, die zu einer Einschränkung der nationalen Souveränität führe.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Vor allem bei der SP stiess dieser Entwurf für ein neues Kulturförderungsgesetz auf breiten Widerstand. Die SP sah im Verzicht des Bundes auf die direkte Werkförderung einen eigentlichen Kulturförderungsabbau und war enttäuscht darüber, dass die bundesrätliche Vorlage keine Massnahmen zur Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden vorsieht. Die SP hatte bereits im Februar in einem Positionspapier eine bessere sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Kulturschaffenden gefordert. Diese seien in den meisten Fällen Selbständigerwerbende mit geringem Einkommen und damit v.a. im Alter schlecht geschützt.

Das neue Kulturförderungsgesetz (BRG 07.043)
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Nach einer längeren Vorlaufphase verabschiedete der Bundesrat im Frühsommer die Entwürfe zu einem neuen Kulturförderungsgesetz und zu einem revidierten Pro-Helvetia-Gesetz zuhanden des Parlaments. Mit diesen Rechtsgrundlagen wird eine klare Aufgabenverteilung zwischen Bund, Kantonen und der Schweizer Kulturstiftung angestrebt. Wegleitend dafür ist Art. 69 der Bundesverfassung, wonach die Kantone die Kulturhoheit innehaben. Während das Bundesamt für Kultur (BAK) auf politischer Ebene für die Formulierung der Schwerpunkte im Bereich der Kulturförderung zuständig sein soll, wird Pro Helvetia vermehrt auf dem Gebiet der Kulturvermittlung und des Kulturaustausches aktiv werden, im Speziellen auch im Ausland. Demgegenüber sollen die Kantone und die Städte künstlerisches Schaffen in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen direkt unterstützen. Auf Werkbeiträge von Pro Helvetia soll hier künftig verzichtet werden. Im Rahmen dieser neuen Organisation soll eine Finanzierungsbotschaft alle vier Jahre das Budget und die strategischen Schwerpunkte der Kulturförderung des BAK, der Pro Helvetia sowie des zu gründenden Schweizerischen Nationalmuseums festlegen. Definitiv verzichtet wurde im Entwurf des Bundesrates auf die Unterstützung bedeutender kantonaler oder städtischer Kultureinrichtungen (so genannte Leuchttürme) und auf Massnahmen zur Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden.

Das neue Kulturförderungsgesetz (BRG 07.043)
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Im neuen Kulturkonzept des Bundes werden die Förderungsaktivitäten zwischen Bundesamt für Kultur (BAK) und Pro Helvetia (PH) umverteilt. So wird sich künftig die PH auf den Kulturaustausch in der Schweiz und im Ausland und auf die Vermittlung von Kunst konzentrieren. Das BAK wird für die Ausrichtung von Preisen und Auszeichnungen sowie für die Nachwuchsförderung zuständig sein. Zur Neugestaltung der PH gehört die Beschränkung der Aufgaben des Stiftungsrats auf strategische Entscheide sowie die Reduktion der Anzahl seiner Mitglieder von heute 25 auf 7 bis höchstens 9. Damit trug der Bundesrat den Empfehlungen der parlamentarischen Verwaltungskontrolle Rechnung. Der Entwurf zum revidierten PH-Gesetz respektiert im Übrigen die bisherige Autonomie der Stiftung. Die PH zeigte sich in einer Stellungnahme zufrieden mit dem Gesetzesentwurf und der Aufgabenteilung zwischen ihr und dem BAK.

Neue Rolle für Pro Helvetia
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Ende Jahr eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Ratifikation der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Die von der UNESCO-Generalkonferenz im Oktober 2003 verabschiedete Konvention bezweckt die Erhaltung, Förderung und Erforschung von traditionellen kulturellen Ausdruckformen wie Musik, Theater, Legenden, Tanz oder Handwerk und verpflichtet die Vertragsstaaten, die notwendigen Massnahmen zum Schutz ihres immateriellen Kulturerbes zu treffen sowie die Zusammenarbeit auf regionaler und internationaler Ebene zu fördern. Mit der Konvention werden die bestehenden internationalen Übereinkommen im Kulturbereich durch neue Bestimmungen zum immateriellen Kulturerbe bereichert und ergänzt.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Trotz Bedenken stimmten beide Parlamentskammern beim Voranschlag 2007 einer weiteren Kürzung der Subventionen für den Denkmalschutz zu. Dieses Jahr begründete der Bundesrat diese Massnahme mit den für die Filmförderung sowie für das Verkehrshaus der Schweiz gesprochenen Geldern, die im Bundesamt für Kultur (BAK) eingespart werden müssten. Statt mit seinem ursprünglich 33 Mio Fr. betragenden Budget muss der Denkmalschutz nun mit rund CHF 22 Mio. auskommen; CHF 10 Mio. wurden in die Filmförderung verschoben, CHF 1 Mio. ins Verkehrshaus. Im Nationalrat stellte Frösch (gp, BE) den Antrag, die Gelder für die Denkmalpflege zumindest wieder auf 28 Mio Fr. zu erhöhen: Es handle sich um unersetzliches Kulturgut, das für die Nachkommenschaft erhalten werden müsse. Gegen die Fraktionen von CVP, FDP und SVP hatte der Antrag aber keine Chance und wurde mit 94 zu 72 Stimmen abgelehnt. Im Ständerat wurde ebenfalls moniert, der Bund behalte sich nach wie vor ein Mitspracherecht in der Denkmalpflege vor, ziehe sich aber aus der finanziellen Verantwortung zunehmend zurück; ein Antrag gegen die Kürzung wurde aber nicht gestellt.

Kürzung der Subventionen für den Denkmalschutz beim Voranschlag 2007

Im Sommer nahm der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zum Kulturförderungsgesetz (KFG) und zum Pro-Helvetia-Gesetz zur Kenntnis. Beide Gesetzgebungsvorhaben stiessen in der Vernehmlassung auf grundsätzliche Zustimmung. Die Kantone, die Städte, die meisten Parteien und die Schweizer Kulturschaffenden begrüssten die Entwürfe, brachten aber Änderungswünsche an. Einzig die SVP und ein Wirtschaftsverband (Centre Patronal) möchten pauschal auf das KFG verzichten. Die überwiegende Zahl der Stellungnahmen beurteilte den Entwurf in seiner Gesamtheit nicht nur als notwendig, sondern auch inhaltlich als überzeugend. Auf Kritik stiessen hingegen die als zu zahlreich und zu kompliziert bezeichneten Steuerungsinstrumente, der Verzicht auf eine Bestimmung zur Unterstützung herausragender kantonaler und städtischer Kultureinrichtungen (so genannte Leuchttürme) und das Fehlen von Massnahmen zur Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden. Beim weiteren Vorgehen entschied der Bundesrat, dass die Steuerungsinstrumente im KFG vereinfacht werden und die wesentlichen kulturpolitischen Entscheide in einem einzigen Schritt erfolgen sollen. Auf eine Unterstützung der «Leuchttürme» soll hingegen verzichtet werden. Zur sozialen Sicherung von Arbeitnehmenden in Berufen mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen erwartet der Bundesrat einen Bericht bis Ende 2007.

Das neue Kulturförderungsgesetz (BRG 07.043)
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Die Ziele der Totalrevision des Pro-Helvetia-Gesetzes fanden in der Vernehmlassung rundherum Zustimmung. Die angestrebte Modernisierung und Straffung der nicht mehr zeitgemässen Organisationsstrukturen wurde als notwendig und nützlich erachtet. Der Bundesrat will die Autonomie der Pro Helvetia gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf weiter stärken, und dazu etwa die Wahl des Direktors und der Fachkommissionen durch den Stiftungsrat und nicht durch den Bund vorsehen.

Neue Rolle für Pro Helvetia
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz