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Das Bundesamt für Statistik veröffentlichte im Juni des Berichtjahres die Daten der jährlichen Strukturerhebung. Gemäss dieser war die römisch-katholische Kirche zwar immer noch die grösste Konfessionsgruppe der Schweiz, allerdings hat sie seit dem Jahr 1990 um 6.4 Prozentpunkte abgenommen. Auch die evangelisch-reformierte Kirche hat an Bindekraft verloren und beide Landeskirchen haben mit einer Überalterung der Anhängerschaft zu kämpfen. Parallel dazu hat sich die Anzahl der Konfessionslosen beinahe verdoppelt.

Strukturerhebung

Bereits im Jahr 2011 berieten die beiden Staatspolitischen Kommissionen über eine parlamentarische Initiative Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU), welche zum Ziel hatte, Symbole der christlichen-abendländischen Kultur im öffentlichen Raum verfassungsrechtlich zu schützen. Während die SPK-NR die Annahme der Initiative empfahl, sprach sich die SPK-SR gegen die Vorlage aus, da eine Sonderstellung des Christentums die friedliche Koexistenz der verschiedenen Religionen gefährden würde. Somit gelangte das Geschäft während des Berichtjahrs zum Entscheid an die Räte. Der Nationalrat gab der Initiative mit 87 zu 75 Stimmen Folge, während der Ständerat sie knapp mit 21 zu 17 Stimmen ablehnte.

Präsenz von Kruzifixen und Kreuzen im öffentlichen Raum

In der Frühjahrssession 2012 bestätigte die Kantonskammer den im Vorjahr vom Nationalrat gefällten und vom Bundesrat gestützten Entscheid zur Motion Reimann (svp, SG), welche die Verfolgung religiöser Minderheiten im Irak durch zusätzliche Massnahmen auf nationaler und internationaler Ebene unterbinden will. Seiner grossen Kammer und dem Bundesrat folgend lehnte der Ständerat jedoch eine im Geschäft enthaltene Forderung ab, welche von der Schweiz verlangt hätte, bei der UNO eine Resolution zur Errichtung von Schutzzonen für einen bestimmten Teil der christlich-irakischen Bevölkerung zu deponieren.

Verfolgung religiöser Minderheiten im Irak (Mo. 10.4158)

Für Irritation – nicht nur bei Islamkritikern – sorgte zu Beginn des Berichtjahres der Plan der beiden grössten muslimischen Organisationen des Landes eine Art muslimisches Parlament zu schaffen. Die „Umma Schweiz“ sollte sich in gesellschaftspolitischen Fragen, welche die Muslime betreffen, einigen, um danach mit einer Stimme sprechen zu können. Kritisiert wurde, dass die Schaffung eines solchen Parlaments die Situation nicht verbessere, sondern im Gegenteil die Tendenz zur Abschottung der konservativen Muslime fördere.

muslimisches Parlament

Für zahlreiche Schlagzeilen sorgte auch in diesem Jahr der konservative Bischof Vitus Huonder. Zu Beginn des Berichtjahres wurde ihm vorgeworfen, er verschärfe den aktuellen Priestermangel anstatt diesen zu bekämpfen. Diese Vorwürfe rührten daher, dass der Bischof zwei ehemaligen Priesteramtskandidaten nicht die kirchliche Beauftragung als Laientheologen erteilen wollte. Im Februar errichtete Bischof Huonder zwei Personalpfarreien, was ebenfalls grosse Kritik hervorrief. Personalpfarreien vereinigen ihre Mitglieder – anders als territoriale Pfarreien – aufgrund gemeinsamer Sprache, Bedürfnisse oder Nationalität. Mit diesem Schritt wurden die Traditionalisten aufgewertet und die Angst von einer „Kirche in der Kirche“ geschürt. Für die grösste Empörung schliesslich sorgte ein Hirtenbrief Huonders in welchem er forderte, dass Geschiedene, welche wieder heiraten, von den Sakramenten ausgeschlossen werden sollten. Viele Seelsorger warfen dem Bischof mangelnde Barmherzigkeit vor und konnten diese Forderung nicht unterstützen, weshalb sie darauf verzichteten, den Hirtenbrief in der Messe vorzulesen.

Bischof Vitus Huonder

Der Freiburger Dominikaner Charles Morerod wurde im November zum neuen Bischof von Freiburg (Diözese Lausanne-Genf-Fribourg) ernannt. Er folgt auf den im September 2010 im Amt verstorbenen Bernard Genoud.

Bischof von Freiburg

Den Themenkreis der Grundrechte und des Staatsschutzes (Äussere und Innere Sicherheit gemäss Art. 185 BV) tangierte der Entwurf einer Verordnung der Bundesversammlung über das Verbot der Gruppierung Al-Qaïda und verwandter Organisationen. Der Bundesrat richtete die entsprechende Botschaft im Mai an die Räte. Al-Qaïda ist in der Schweiz seit den Anschlägen vom 11. September 2001 verboten. In der Form einer auf drei Jahre befristeten, notrechtlichen Verordnung erlassen, war das Vebrot seither regelmässig erneuert worden. Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Wahrung von Demokratie, Rechtsstaat und Handlungsfähigkeit in ausserordentlichen Lagen Anfang 2011 wurde das Verfahren für vom Bundesrat erlassene befristet gültige Verordnungen geändert. Für eine solche muss nun innerhalb von sechs Monaten ein Gesetzesentwurf vorliegen oder sie muss in eine (auf drei Jahre befristete) Verordnung der Bundesversammlung überführt werden. Da der Bundesrat ein allgemeines Verbot von Al-Qaïda ablehnte, wählte er die Überführung der bisherigen Regelung in eine Verordnung der Bundesversammlung. Diskussionslos und ohne Gegenantrag traten beide Räte auf das Geschäft ein und stimmten dem Bundesratsentwurf jeweils einstimmig zu. Auch die Schlussabstimmungen passierte die Verordnung einstimmig und ohne Enthaltung.

Verbot der Gruppierung Al-Qaïda und verwandter Organisationen Verordnung der Bundesversammlung

Eine Parlamentarische Initiative Roth-Bernasconi (sp, GE) (siehe auch hier), die ein Verbot der sexuellen Verstümmelung (Beschneidung und Infibulation) von Frauen verlangte, tangierte sowohl gesellschafts- und religionspolitische Fragen als auch Aspekte des Persönlichkeitsschutzes. Der Nationalrat hatte einer entsprechenden Anpassung des Strafgesetzbuchs (StGB) Ende 2010 auf Empfehlung seiner Kommission zugestimmt, während der Ständerat in der Detailberatung davon abgewichen war. In der Differenzbereinigung schloss sich der National- dem Ständerat an, so dass im Herbst des Berichtsjahrs beide Räte dem Verstümmelungsverbot zustimmten.

Verbot der sexuellen Verstümmelung

Die staatpolitische Kommission des Nationalrats (SPK) empfahl mit präsidialem Stichentscheid (bei 12 zu 12 Stimmen) Folgegeben für eine parlamentarische Initiative Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU), die christlichen Symbolen im öffentlichen Raum ein verfassungsrechtliches Vorrecht vor anderen religiösen Zeichen einräumen möchte. Damit soll verhindert werden, dass mit Berufung auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit eine Entfernung der im gesellschaftlichen Alltag verankerten Insignien christlicher Kultur und Tradition erwirkt werden könnte. Da die ständerätliche SPK im Herbst des Berichtsjahrs mit Verweis auf die geforderte religiöse Neutralität des Staats gegenteiliger Meinung war, gelangt das Geschäft zum Entscheid an die Räte. Dieser ist für 2012 vorgesehen.

Präsenz von Kruzifixen und Kreuzen im öffentlichen Raum

Der Nationalrat nahm eine Motion Reimann (svp, SG) teilweise an, die den Bundesrat beauftragte, sich gegen religiöse Intoleranz, insbesondere die Verfolgung von Christen durch islamistische Kräfte im Irak einzusetzen. In ihrer Stellungnahme wies die Regierung darauf hin, dass nicht nur die irakischen Christen, sondern die dortige Bevölkerung als Ganzes von religiös mitbegründeter Intoleranz und Gewalt betroffen seien. Folglich lehne er es ab, eine UNO-Resolution einzubringen, welche die Errichtung einer Schutzzone für den christlichen Teil der Bevölkerung zum Ziel hätte. Jede Form religiöser Intoleranz sei, unabhängig von der Zielgruppe, international zu bekämpfen. Der Nationalrat pflichtete in der Resolutionsfrage dem Bundesrat bei und stimmte den anderen Punkten des Anliegens stillschweigend zu. Der Ständerat hat das Geschäft im Berichtsjahr noch nicht behandelt.

Verfolgung religiöser Minderheiten im Irak (Mo. 10.4158)

Auf Mehrheitsantrag seiner Aussenpolitischen Kommission (APK) wies der Nationalrat eine Petition der Arbeitsgemeinschaft Religionsfreiheit mit dem Titel „Volle Religionsfreiheit und Gleichberechtigung für Christen in islamischen Ländern“ mit 177 zu 66 Stimmen ab. Neben der geschlossen stimmenden SVP, vermochten sich nur einige Vertreter der CVP- und SP-Fraktionen für das Anliegen erwärmen. Die Petitionäre hatten zum einen verlangt, dass der Bundesrat sich für die volle Religionsfreiheit und Gleichberechtigung von Christen in islamischen Ländern verwende. Zum anderen hatten sie gefordert, dass der Schweiz die Unterzeichnung internationaler Abkommen nur noch mit jenen Ländern erlaubt sein soll, die den Minderheitenschutz verfassungs-, allenfalls vertragsrechtlich garantierten.

volle Religionsfreiheit und Gleichberechtigung von Christen

Im Rahmen der ausserordentlichen Session zur Migrationspolitik im September beschäftigte sich nach der Kleinen auch die Grosse Kammer mit einem Vorstoss für ein generelles Vermummungsverbot im öffentlichen Raum. Eine Motion Freysinger (svp, VS) „Runter mit den Masken“ suchte den Weg über das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit. Der Bundesrat erkannte keine Bundeskompetenz und verwies auf die beiden unteren Staatsebenen. Der Nationalrat nahm die Motion aber mit 101 zu 77 Stimmen bei neun Enthaltungen und zwölf unbegründeten Absenzen an. Die BDP und die SVP-Fraktion stimmten einstimmig, die CVP-Fraktion mit überwiegender Mehrheit, die FDP-Fraktion (acht der neun Enthaltungen stammten von den Freisinnigen) zur Hälfte dafür. Grüne und Sozialdemokraten stellten sich geschlossen dagegen. Der Ständerat lehnte die Motion im Folgejahr hingegen ab.

generelles Vermummungsverbot im öffentlichen Raum

Im Nachgang der Minarettinitiative bemühten sowohl Befürworter als auch Gegner des Minarettverbots die Gerichte. Das Langenthaler Komitee „Stopp Minarett“ war nach der Ablehnung seiner Baubeschwerde gegen das Minarett an das Berner Verwaltungsgericht gelangt, dessen Entscheid Ende 2011 noch ausstand. Muslimische Organisationen reichten beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zwei Einsprachen ein. Erstmals in der Geschichte ihrer Beziehungen zum EGMR legte die Schweiz ihr Veto ein und blockierte damit die Behandlung der beiden Einsprachen durch die Grosse Kammer des EGMR. Eine kleine Kammer beurteilte die Klagen im Juli, allerdings ohne dabei auf die Frage der Vereinbarkeit von Minarettverbot und der durch die europäische Menschenrechtskonvention geschützten Religionsfreiheit einzutreten. Das Gericht hielt – inhaltlich übereinstimmend mit dem EJPD – fest, dass die Kläger den nationalen Instanzenweg hätten gehen müssen. Das Klagerecht beim EGMR wäre ihnen unter der Bedingung gewährt worden, dass Schweizer Behörden und Gerichte ein konkret geplantes oder eingereichtes Baugesuch mit Berufung auf das Minarettverbot abgelehnt hätten.

Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» (BRG 08.061)

Im Mai des Berichtsjahr reichte das überparteiliche Komitee „Guastafeste“ (Spielverderber) rund um den streithaften Journalisten Giorgio Ghiringhelli im Kanton Tessin eine Volksinitiative ein, die ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum verlangt. Damit wird die Stimmbevölkerung des Kantons Tessin als erster Schweizer Souverän zu einem Verhüllungsverbot Stellung nehmen.

Volksinitiative ein, die ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum

Das in Bern geplante „Haus der Religionen“, unter dessen Dach gemäss Vereinszweck Muslime, Aleviten, Hindus, Buddhisten, Christen, Juden, Baha’i und Sikh zum friedlichen Dialog zusammenfinden sollen, erhielt Ende Juli die Gesamtbaubewilligung. Eine Mantelnutzung (Wohnen, Verwaltung, Gewerbe) des durch private Investoren getragenen Baus soll die Errichtung und den Unterhalt des eigentlichen Kultuszentrums querfinanzieren und langfristig absichern. Stadt und Kanton Bern engagieren sich mit diversen finanziellen Beiträgen.

„Haus der Religionen“

Der Ständerat beschäftigte sich im März als Erstrat mit der im Vorjahr vom Kanton Aargau eingereichten Standesinitiative für ein nationales Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum. Dieses fusst auf einem durch die zuständige Aargauer Parlamentskommission für Sicherheit abgeänderten Vorstoss der Schweizer Demokraten für ein schweizweites Burkaverbot, der vom aargauischen Grossen Rat deutlich angenommen worden war. Während die Mehrheit der SPK-SR die Initiative zur Ablehnung empfahl, hoffte eine rechtsbürgerliche Kommissionsminderheit vergeblich auf deren Annahme: Mit 24 zu vier Stimmen gab die Kleine Kammer der Initiative keine Folge. Die Befürworter der Vorlage bemühten sich hervorzuheben, dass die öffentliche Sicherheit (auch und gerade vor vermummten Randalierern) im Zentrum ihres Anliegens stünde. Auf eine Darlegung der primär religions- und gesellschaftspolitisch begründeten Motivation des Anliegens (Burka-/Niqab- bzw. Verschleierungsverbot im öffentlichen Raum), wie sie noch auf kantonaler Ebene diskutiert worden war, wurde verzichtet. Auch die Initiativgegner rangen um eine politisch korrekte Begründung ihres Standpunkts. Staatspolitisch argumentierend, identifizierten sie die Kantone als Garanten der öffentlichen Sicherheit und sprachen dem Bund die entsprechende Kompetenz ab. Der Nationalrat hat das Geschäft noch nicht behandelt. Zum Verschleierungsverbot aus Sicht der geltenden Rechtsordnung siehe hier.

Standesinitiative für ein generelles nationales Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum

Mit umstrittenen Personalentscheiden und Demissionen wichtiger Amtsträger geriet das konservativ geleitete Bistum Chur in die Schlagzeilen. Bischof Vitus Huonder forcierte Anfang des Berichtsjahrs seine seit 2008 gehegte Absicht, den Kirchenrechtler Martin Grichting zu einem der beiden seit 1993 im Bistum Chur amtierenden Weihbischöfen ernennen zu lassen. Bei den staatskirchenrechtlichen Institutionen seines Bistums stiess er damit auf Unverständnis, Kritik und erfolgreiche Gegenwehr. Die beabsichtigte Ernennung Grichtings, der u.a. die Abschaffung der Kirchensteuer fordert und die staatskirchenrechtlichen Strukturen der Schweiz grundlegend hinterfragt, kam nicht zustande. Als Reaktion auf weitere umstrittene Personalentscheide kritisierten mehrere Amtsträger des Bistums öffentlich die Kirchenführung. Beide Lager suchten in der Folge die Vermittlung des Vatikans. Die Vereinigung der Kantonalkirchen des Bistums Chur erwog dabei gar, die Schweizer Landesregierung um eine Intervention in Rom zu bitten. Die Schweizerische Bischofskonferenz stützte Huonder, stellte sich in der Frage der Kirchensteuer aber dezidiert hinter die Kantonalkirchen und die Kirchgemeinden.

Bistum Chur

Der Dialog, den das Bundesamt für Migration nach der Annahme der Minarettinitiative mit muslimischen Vertretern lanciert hatte, wurde von beiden Seiten als konstruktiv bezeichnet. Im Mai verabschiedeten die Gesprächsparteien einen im Konsensverfahren erstellten Bericht. Darin wurden Verfassungsgrundsätze wie die Demokratie, die Rechtsgleichheit und die Rechtsstaatlichkeit als allgemeinverbindliche politische Werte festgehalten und das integrationspolitische Instrumentarium ausgelegt, das die Chancengleichheit von Personen muslimischen Glaubens im öffentlichen Raum verankern soll. Der Bundesrat nahm den Bericht im Dezember zur Kenntnis. Das Bestreben des Bundes, ein ständiges Muslimforum zu gründen, war aufgrund des breiten innerislamischen Meinungsspektrums in den Gesprächen nicht mehrheitsfähig gewesen, obschon die beiden grössten islamischen Dachorganisationen KIOS (Koordination Islamischer Organisationen Schweiz) und FIDS (Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz) sich öffentlich für die religionspolitische Gleichstellung der Schweizer Muslime mit den staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften (Landeskirchen) aussprachen.

Dialog muslimischen Vertretern

Für Schlagzeilen sorgte die erste Jahreskonferenz des umstrittenen Islamischen Zentralrates Schweiz (IZRS), der durch strenggläubige muslimische Konvertiten geführt wird und durch radikale Parolen und Polemiken auffällt. Je nach Quelle zwischen 1000 und 2000 Besucherinnen und Besucher kamen an die Veranstaltung im Bieler Kongresshaus, an der unter anderem bekannte islamische Prediger und Konvertiten aus dem In- und Ausland auftraten. Die geplante Prominenz zur Unterstützung der Ende 2010 vom IZRS unter grossem Medienwirbel angekündigten Volksinitiative „Ja zur Streichung des Minarettverbots“ liess sich nicht finden. Auch die Föderation Islamischer Dachverbände erteilte dem Ansinnen des IZRS eine Absage. Die Lancierung der Initiative und der Beginn der Unterschriftensammlung wurden im Verlauf des Berichtsjahrs mehrmals verschoben. Erst im Dezember konstituierte sich in Bern, diesmal offenbar praktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ein sogenannt unabhängiges Initiativkomitee, das laut Pressebericht vom IZRS aber namhaft finanziell unterstützt wird. Breite Medienresonanz erhielt zudem eine vom IZRS im Oktober in Bern organisierte Kundgebung gegen Islamophobie, mit rund 2000 Demonstrierenden.

Jahreskonferenz Islamischen Zentralrates Schweiz (IZRS)

Die Frage, inwiefern dem Islam über seine religiösen und gesellschaftlich-kulturellen Symbole wie dem Kopftuch oder der Burka in einer säkularen, aber in christlicher Tradition stehenden Gesellschaft Sichtbarkeit zugestanden wird, beschäftigte nicht nur die Legislativen. So fanden sich etwa die öffentlich-rechtlichen Medien unverhofft im Spannungsfeld zwischen den von der Gesellschaftsmehrheit vertretenen Werte und der durch eine Minorität gleichermassen beanspruchten Glaubens- und Religionsfreiheit wieder. Der Fall einer Westschweizer Journalistin und kopftuchtragender Muslima, die sich um eine Stelle beim öffentlichen Westschweizer Radio bewarb, drängte die Journalistenzunft zur Auseinandersetzung mit ihrem gesellschafts- und verfassungspolitischen Selbstverständnis. Dabei gingen die Meinungen über die Gewichtung der Glaubens- und Religionsfreiheit im grundsätzlich religionsneutralen Angebot des öffentlich-rechtlichen Senders auch SRG-intern weit auseinander. Mit Hinweis auf die Singularität des Falls sah die SRG von einer schweizweiten Regelung der Kopftuchfrage ab und überliess den Entscheid der Westschweizer RTS, die ihren Mitarbeitenden das sichtbare Tragen religiöser, aber auch politischer Symbole im Rahmen ihrer Berufsausübung in der Öffentlichkeit verbot.

Islam religiösen und gesellschaftlich-kulturellen Symbole

Im Herbst wurde aufgrund zweier durch Freidenker provozierten Vorfällen eine nationale Debatte über die Präsenz von Kruzifixen und Kreuzen im öffentlichen Raum lanciert. Ida Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) reichte daraufhin eine parlamentarische Initiative ein, mit welcher sie Klarheit über solche Fragen schaffen will. Das Geschäft will in der Bundesverfassung verankern, dass christlich-abendländische Symbole in der Öffentlichkeit generell zulässig sein sollen.

Präsenz von Kruzifixen und Kreuzen im öffentlichen Raum

Im November wurde der Luzerner Felix Gmür, Generalsekretär der Bischofskonferenz, als neuer Bischof des Bistums Basel vorgestellt. Er tritt in die Fussstapfen von Bischof Kurt Koch, welcher kurz zuvor in Rom zum Kardinal geweiht wurde.

neuer Bischof des Bistums Basel

Im Berichtsjahr schlug der 2009 gefällte Volksentscheid zum Minarettverbot (Volksinitiative „gegen den Bau von Minaretten“) noch immer hohe Wellen. Im Frühjahr wurden dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) von muslimischen Organisationen und dem früheren Sprecher der Genfer Moschee zwei Rekurse zur Minarett-Initiative vorgelegt. In seiner Stellungnahme beantragte das EJPD dem EGMR im September, die Beschwerden für unzulässig zu erklären. Zum einen hätten die Beschwerdeführer vorgängig keine nationalen Instanzen durchlaufen und darüber hinaus sei es nicht die Absicht der Befürworter der Initiative gewesen, die Religionsfreiheit der Muslime einzuschränken oder die Bevölkerungsgruppe gar zu diskriminieren. Die Tatsache, dass das Minarettverbot noch nicht angewandt worden war, erleichterte den Bundesbehörden für den Moment die ablehnende Stellungnahme, da sich keiner der Beschwerdeführer als Opfer dieser potentiellen Grundrechtsverletzung darstellen konnte. Bei den Initiativbefürwortern sorgte hingegen für Entrüstung, dass das Langenthaler Minarett nach abgelehnter Baubeschwerde nun doch errichtet werden darf. Begründet wurde dieser Entscheid damit, dass Langenthal die Baubewilligung bereits im Juli 2009 und somit vor dem Volksentscheid zur Minarett-Initiative erteilt habe. Im Oktober zog das Aktionskomitee „Stopp Minarett“ den Fall vor das Verwaltungsgericht.

Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» (BRG 08.061)

Die Folgen des Abstimmungsergebnisses zur Minarett-Initiative waren auch im eidgenössischen Parlament, wo eine Vielzahl von Vorstössen zu muslimischen Gemeinschaften in der Schweiz eingereicht wurde, zu beobachten. Bereits überwiesen wurden die Postulate Amacker-Amann (cvp, BL), Malama (fdp, BS) und Leuenberger (gp, GE), welche die Erarbeitung eines umfassenden Berichts, respektive die Zusammenstellung bestehender Studien zu Muslimen in der Schweiz forderten. Die beiden letztgenannten Initianten betonten dabei, sie hätten in der Diskussion zur Minarett-Initiative eine ausgewogene und differenzierte Informationsgrundlage über in der Schweiz lebende Musliminnen und Muslime vermisst.

umfassenden Berichts zu Muslimen in der Schweiz

Das Resultat der Minarett-Initiative wurde zum Ausgangspunkt dreier weiterer Anliegen, welche das friedliche Zusammenleben der verschiedenen Religionsgruppen fördern wollten. So verlangte eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) zur Verstärkung des interreligiösen Dialogs die Schaffung einer eidgenössischen Kommission für Religionsfragen. Eine Motion Rennwald (sp, JU) forderte die Einrichtung eines interparlamentarischen Dialoges zum Abbau der durch die Annahme der Minarett-Initiative erzeugten Misstöne im Ausland. Beide Vorstösse wurden vom Nationalrat deutlich abgelehnt, da sie Kommission und Bundesrat folgend, die Anliegen durch bestehende Strukturen bereits als erfüllt erachteten. Auf mehr Zustimmung vom Bundesrat stiess das Postulat Amacker-Amann (cvp, BS), mit welchem die Diskussion zur Verankerung eines Religionsartikels in der Bundesverfassung wieder aufgenommen wurde. Dieser soll das Verhältnis zwischen Kirchen, anderen Religionsgemeinschaften und dem Staat konkret und verbindlich regeln. Im Parlament wurde die Diskussion über dieses Postulat in der Sommersession bekämpft und verschoben. Schlussendlich wurde das Geschäft 2012 abgeschrieben, da es mehr als zwei Jahre hängig war.

friedliche Zusammenleben der verschiedenen Religionsgruppen fördern