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Für die Stellungnahmen von Bundesrat und Parlament zum 50. Jahrestag des Kriegsendes in Europa, in welchen unter anderem die Haltung der Schweiz gegenüber den Mitgliedern der jüdischen Glaubensgemeinschaft thematisiert wurde, siehe oben, Teil I, 1a (Grundsatzfragen). Zur Erteilung einer Konzession für eine wöchentliche religiöse Sendung auf Schweiz 4 an eine freikirchlich-evangelikal ausgerichtete private Fernseh-Produktionsgesellschaft siehe unten, Teil I, 8c (Radio und Fernsehen).

Für die Stellungnahmen von Bundesrat und Parlament zum 50

Anfangs Dezember bestätigte Rom dann endlich die Wahl des als Kronfavoriten gehandelten Kurt Koch, Professor an der Theologischen Hochschule Luzern. Der Vatikan bestimmte aber, dass der neue Bischof - entgegen den Gepflogenheiten - nicht in der Kathedrale Solothurn, sondern in Rom geweiht wird, was zu weiterem Unmut bei der Kirchenbasis führte, welche dies als Machtdemonstration Roms gegenüber der Lokalkirche empfand. Anlässlich der Weihe von Bischof Koch wurde eine Delegation der Bistumskantone im Vatikan vorstellig und betonte mit aller Entschiedenheit, dass eine Schmälerung der im Konkordat stipulierten Rechte keinesfalls zur Diskussion stehen könne.

in Rom geweiht

Mit dem Ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel, Bartholomaios I. besuchte Ende Jahr erstmals ein Oberhaupt der Orthodoxen offiziell die Schweiz. Nach einem Höflichkeitsbesuch bei Bundespräsident Villiger und einem Empfang beim Internationalen Olympischen Komitee in Lausanne sowie beim Genfer Staatsrat bekräftigte er vor dem Ökumenischen Rat der Kirchen in Genf die dauernde Mitgliedschaft der Orthodoxen in dieser Institution.

Orthodoxen

Im Anschluss an die "Affäre Vogel" forderten über 70'000 Personen in einer Petition an die Schweizerische Bischofskonferenz die Abschaffung des Pflichtzölibats in der katholischen Kirche und die Zulassung der Frauen zur Priesterweihe. Die Unterschriften wurden von Pfarreien, basiskirchlichen Organisationen und dem Katholischen Frauenbund mit Unterstützung der Zeitschrift "Schweizerischer Beobachter" gesammelt. Die Bischofskonferenz bezeichnete die Petition als positives Zeichen der Mitsorge und versprach, den Dialog sowohl mit der Kirchenbasis als auch mit den Bischofskonferenzen der Nachbarländer Deutschland und Österreich aufzunehmen.

Petition Abschaffung des Pflichtzölibats Zulassung der Frauen zur Priesterweihe

Schliesslich forderte die Diözesankonferenz sogar das EDA auf, in Rom zu intervenieren, erhielt jedoch aus Bern vorerst eine abschlägige Antwort. Das EDA begründete dies damit, dass sich der Bund grundsätzlich nicht in religiöse Angelegenheiten einmische und nur auf Gesuch eines Kantons gehalten sei, bei einer ausländischen Regierung vorstellig zu werden. Als sich dann die Regierungen der Bistumskantone ebenfalls einschalteten, unternahm das EDA schliesslich doch eine Demarche beim Heiligen Stuhl, indem es den Brief der Bistumskantone übermittelte und um wohlwollende Prüfung des Anliegens ersuchte.

EDA Demarche

Die Neuernennungen in den Diözesen St. Gallen, Lugano, Sion und Freiburg-Lausanne-Genf gingen ohne störende Zwischentöne über die Bühne. In Sion folgte der als konservativ eingeschätzte Norbert Brunner auf Henri Schwery, der trotz seines Rücktritts als Bischof weiterhin Kardinal bleiben wird. In Lugano und Freiburg wurden - als Nachfolger des verstorbenen Bischofs Correcco und des zurückgetretenen Bischofs Mamie - mit den Prälaten Giuseppe Torti und Amedée Grab zwei Kirchenmänner zu Bischöfen ernannt, welche sich in der Vergangenheit dem ökumenischen Gedankengut gegenüber aufgeschlossen gezeigt hatten. In St. Gallen, wo der Bischof nicht vom Heiligen Stuhl bestimmt, sondern aus einer von Rom genehmigten Liste durch lokale Gremien ernannt wird, wurde erwartungsgemäss der bisherige Administrator der Bistums, Ivo Fürer, zum neuen Bischof gewählt.

Neuernennungen in den Diözesen St. Gallen, Lugano, Sion und Freiburg-Lausanne-Genf

Die Wahl eines neuen Bischofs von Basel erfolgt nach einem weltweit einzigartigen Prozedere, welches auf ein Konkordat von 1828 zurückgeht. Danach üben bei einer Bischofswahl das Domkapitel und die Regierungen der betroffenen Kantone das Wahlrecht aus, worauf die gewählte Person nur noch von Rom bestätigt werden muss. Während dies bei den vorangegangenen Wahlen stets problemlos funktioniert hatte, stellte sich der Vatikan nun plötzlich quer. Zuerst verlangte er einen Aufschub der Wahl unter dem Vorwand, dass das Wahlgremium längere Bedenkzeit brauche. Nach erfolgter Wahl Ende August liess die Bestätigung so lange auf sich warten, dass in den betroffenen Kantonen immer lauter die Befürchtung geäussert wurde, der Vatikan beabsichtige mit seinem Taktieren eine Aushöhlung des Konkordats .

Wahl Domkapitel Regierungen der betroffenen Kantone Vatikan beabsichtige Aushöhlung des Konkordats 

Nach 1977 und 1980 lehnten die Stimmberechtigten des Kantons Zürich zum dritten Mal eine Vorlage zur Trennung von Kirche und Staat deutlich ab. Die ursprünglich aus SVP-Kreisen lancierte Initiative wurde im Abstimmungskampf nur noch von der FPS sowie Einzelpersonen aus dem rechtsbürgerlichen und freikirchlichen Umfeld unterstützt. Mit dem Volksentscheid behalten die evangelisch-reformierte, die römisch-katholische und die christkatholische Landeskirche, denen rund 90% der Kantonsbevölkerung angehören, unter anderem das Besteuerungsrecht und damit Einkünfte von rund CHF 360 Mio. pro Jahr.

Zürich Trennung von Kirche und Staat

Sehr klar mit 95 gegen 7 Stimmen verwarf der Nationalrat eine Motion Zisyadis (pda, VD), welche die Schaffung eines Bundesamtes für Religionsfragen verlangte, das im Sinne eines Observatoriums die religiösen Entwicklungen in der Schweiz verfolgen sollte, wie sie etwa im Vorjahr in den Kantonen Freiburg und Wallis zum Tod durch Mord oder Selbstmord von annähernd vierzig Mitgliedern einer religiösen Vereinigung geführt hatten. Der Bundesrat lehnte die Motion ab, da aus Gründen der staatlichen Kompetenzordnung kein rechtlicher Raum für eine derartige Bundesstelle bestehe.

Fachstelle für Religionsfragen gefordert

Nicht weniger als fünf der sechs in der Schweiz amtierenden katholischen Bischöfe mussten im Laufe des Jahres ersetzt werden. Da es sich dabei mehrheitlich um ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Kirchendienst handelte, stellte sich erneut die Frage nach der Überforderung dieser Würdenträger, welche zum Teil enorm grosse Diözesen zu verwalten haben. Seit Jahren besteht deshalb der Ruf, der aus dem "Kulturkampf" stammende Artikel 50 Absatz 4 der Bundesverfassung, welcher eine Genehmigungspflicht des Bundes zur Errichtung neuer bzw. zur Veränderung bestehender katholischer Bistümer statuiert, sei aufzuheben. Gegen den Minderheitsantrag des Genfer Liberalen Coutau, der die protestantischen Bedenken seiner traditionell calvinistischen Stadt gegen einen möglichen Bischof von Genf ins Feld führte, nahm der Ständerat eine parlamentarische Initiative Huber (cvp, AG) an, welche eine ersatzlose Streichung von Art. 50 Abs. 4 BV verlangt. Die Vorsicht, mit der alle Redner das Thema angingen, und das knappe Ergebnis (18:16 Stimmen) zeigten, dass damit eine Frage aufgegriffen wurde, die trotz der Überwindung des Kulturkampfes und der langjährigen Erfahrung mit gelebtem konfessionellem Frieden im kollektiven Empfinden heikel geblieben ist.

Abschaffung des Bistumsartikels in der Bundesverfassung nicht geglückt (Ip. 94.3421 und Pa. Iv. 94.433)

Im Beisein von Bundesrat Villiger und mit einem vom Fernsehen übertragenen Festgottesdienst konnte der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) im Juni sein 75jähriges Jubiläum feiern. Seit 1920 vertritt der Kirchenbund seine 22 Mitgliedkirchen in gesellschaftspolitischen Fragen sowie in der nationalen und weltweiten Ökumene. Bundespräsident Villiger würdigte in seiner Ansprache das Engagement des SEK. Die christlich-ethischen Werte bildeten vorzügliche Leitlinien für eine freie und demokratische Gesellschaft. Er meinte, die Kirchen müssten Politik und Wirtschaft bisweilen "an den richtigen Pfad" erinnern.

Schweizerische Evangelische Kirchenbund

Bedeutend medienwirksamer vollzog sich der Wechsel im Bistum Basel. Bischof Vogel, im Vorjahr als Hoffnungsträger einer verjüngten Kirche gewählt, gab anfangs Juni überraschend seinen sofortigen Rücktritt bekannt. Den Grund dafür - die Beziehung zu einer Frau, die zu einer Schwangerschaft führte - stellte er in den Zusammenhang mit den enormen menschlichen Anforderungen, welche an den geistlichen Führer des Bistums Basel gestellt werden, dem rund 1.1 Mio. Katholiken angehören und welches das Gebiet von zehn Kantonen umfasst.

Bistum Basel

Fünf Jahre nach seinem Entscheid im Kruzifix-Streit von Cadro (TI) musste sich das Bundesgericht erneut mit der Präsenz von kirchlichen Emblemen in öffentlichen Räumen beschäftigen. Diesmal ging es um die Klage eines Anwaltes gegen den Kanton Freiburg, der forderte, dass die Kruzifixe aus den Gerichtssälen sowie aus all jenen öffentlichen Räumen zu entfernen seien, in denen die Angestellten nicht ausdrücklich das Gegenteil wünschen. Das Bundesgericht wies die Klage aus formalrechtlichen Gründen ab, worauf der Kläger das Verfahren an die europäische Menschenrechtskommission weiterzog.

Kruzifix-Streit

Aber auch Politiker wurden in dieser Richtung aktiv. Bereits zwei Monate vor dem Appell der Bischofskonferenz hatte Nationalrat Leuba (lp, VD) den Bundesrat in einer Interpellation aufgefordert, die Abschaffung des Bistumsartikels voranzutreiben. Leuba argumentierte, der Artikel widerspreche dem von den Stimmbürgern am 25. September angenommenen Anti-Rassismusgesetz, das ausdrücklich auch die Diskriminierung aus Gründen der Religionszugehörigkeit unter Strafe stellt. In seiner Antwort bestritt der Bundesrat zwar, dass der Bistumsartikel einen Fall von Diskriminierung im Sinn der internationalen Konvention gegen den Rassismus darstelle. Er räumte aber ein, dass diese Bestimmung mit der Regelung der konfessionellen Konflikte an Bedeutung verloren habe, weshalb er sich bereit erklärte, bei einer Totalrevision der Bundesverfassung die Aufhebung des Artikels zu beantragen, wie dies bereits eine überwiesene Motion des Nationalrates von 1972 verlangt hatte.

Nicht bis zu einer Totalrevision der Bundesverfassung möchte der Aargauer Ständerat Huber (cvp) warten. In der Wintersession reichte er eine parlamentarische Initiative für eine ersatzlose Streichung von Art. 50 Abs. 4 BV ein.

Abschaffung des Bistumsartikels in der Bundesverfassung nicht geglückt (Ip. 94.3421 und Pa. Iv. 94.433)

Die Diskussion über den Bistumsartikel in der Bundesverfassung kam erneut in Gang. Angesichts der Arbeitsüberlastung der Schweizer Bischöfe, welche immer häufiger zu gesundheitsbedingten vorzeitigen Rücktritten führt, forderte der Präsident der Schweizerischen Bischofskonferenz eine baldige Restrukturierung vor allem der drei grossen Diözesen Basel, Chur und Freiburg-Lausanne-Genf. Bereits 1982 hatte eine von der Bischofskonferenz eingesetzte Projektkommission die Schaffung von drei neuen Bistümern mit Sitz in Genf, Zürich und Luzern vorgeschlagen, was bei den anderen Konfessionen teilweise kritisch aufgenommen worden war. Gemäss Verfassung (Art. 50 Abs. 4) muss der Bund die Errichtung neuer Bistümer auf schweizerischem Gebiet genehmigen. Diese Bestimmung, welche auf die vom Kulturkampf geprägte Totalrevision der Bundesverfassung von 1874 zurückgeht, wird von den Katholiken als diskriminierende Anomalie empfunden, weshalb der Präsident der Bischofskonferenz erneut die baldige Abschaffung des Bistumsartikels verlangte.

Bistumsartikel in der Bundesverfassung erneut kritisiert

Ende 1993 deponierte der Waadtländer PdA-Abgeordnete Zisyadis eine Motion, mit welcher er den Bundesrat aufforderte, eine Fachstelle für Religionsfragen zu schaffen, die beobachtet, wo die Kirchen, aber auch Sekten und andere Religionsgemeinschaften stehen und wie und in welchem Mass sie die gesellschaftliche Entwicklung prägen und beeinflussen. In seiner schriftlichen Stellungnahme zur Motion, welche im Berichtsjahr noch nicht vom Plenum behandelt wurde, lehnte der Bundesrat die Schaffung einer deratigen Stelle aus Gründen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen ab. Nach dem Sektendrama von Cheiry (FR) und Granges-sur-Salvan (VS), bei dem in einer Art Endzeitaktion 48 Mitglieder eines obskuren Sonnentemplerordens ihr Leben verloren, doppelte Zisyadis mit einer Interpellation nach. In seiner Antwort bedauerte der Bundesrat diese Tragödie, vertrat aber die Ansicht, dass auch ein Bundesamt für Religionsfragen ein solches Geschehen nicht hätte verhindern können. Aus diesem Grund sah er keine Veranlassung, auf seine ursprüngliche Stellungnahme zurückzukommen.

Fachstelle für Religionsfragen gefordert

Überraschend trat im Herbst auch der Oberhirte des Bistums St. Gallen, Otmar Mäder zurück. St. Gallen ist wie Basel eine der wenigen Diözesen der Welt, in denen der Bischof nicht von Rom ernannt, sondern von einem lokalen Gremium gewählt wird, wobei allerdings - anders als in Basel - die Kandidaten bereits vor der Wahl der Zustimmung des Vatikans bedürfen. Bis zur Bestellung des neuen Bischofs wurde die Diözese einem Administrator unterstellt.

Otmar Mäder als Bischof von St. Gallen zurückgetreten

Der Regierungsrat des Kantons Zürich beantragte dem Kantonsrat, die vor Jahresfrist eingereichte Volksinitiative zur Trennung von Kirche und Staat ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Zuvor hatten sich schon die katholische Zentralkonferenz und die protestantische Synode dezidiert gegen die Initiative ausgesprochen. Im Kanton Aargau lehnten Regierung und Kirchen eine analoge Motion der SD ebenfalls ab.

Zürcher Regierungsrat empfiehlt Initiative zur Trennung von Kirche und Staat zur Ablehnung

Nach den Auseinandersetzungen um die Ernennung des Churer Bischofs Wolgang Haas kam der Wahl eines neuen Bischofs in der Diözese Basel - mit 10 Kantonen und 1,1 Mio Katholiken das grösste Schweizer Bistum - besondere Bedeutung zu. Aufgrund des Konkordates von 1828, welches dem Domkapitel und den Regierungen der betroffenen Kantone weltweit einmalige Rechte bei der Wahl eines Bischofs zugesteht, konnte davon ausgegangen werden, dass sich so umstrittene Vorkommnisse wie bei der Einsetzung von Haas nicht wiederholen würden. Die Wahl verlief denn auch ungestört und ohne laute Töne. Gewählt - und vom Papst bestätigt - wurde der Stadtberner Pfarrer und Dekan Hansjörg Vogel, der in Kirchenkreisen als profiliert und aufgeschlossen gilt.

Gleichzeitig mit der Bestätigung Vogels ernannte der Papst den eher als traditionalistisch eingeschätzten Walliser Priester Pierre Burcher zum neuen Weihbischof des Bistums Freiburg-Lausanne-Genf.

Domkapitel des Bistums Basel pocht auf seine Rechte bei der Wahl des Bischofs

Bischof Haas spaltete mit seiner Personalpolitik und seiner Verweigerung jeglichen Dialogs weiterhin das Bistum Chur. Die Bündner Kirchenbasis reagierte auf die unerfreuliche Situation mit der Einberufung einer Tagsatzung, an der 100 der 131 katholischen Kirchgemeinden Graubündens vertreten waren. Anders als Haas, der jede Zusammenarbeit mit der Tagsatzung ablehnte, stellte sich Weihbischof Vollmar voll hinter deren Zielsetzung, im Bistum Chur wieder Frieden und Einheit herzustellen. Aber auch ausserhalb Graubündens ging die Kirchenbasis immer weiter auf Distanz zu Haas. Der Entscheid der Urschweizer Landeskirchen, welche seit Jahren Haas den Bistumsbeitrag verweigern, das gesperrte Geld teilweise freizugeben, allerdings nicht, um es an Chur abzuliefern, sondern ausdrücklich zur Schaffung eines Urschweizer Generalvikarensekretariats, wurde allgemein als erster Schitt in Richtung einer Abspaltung von der Diözese Chur gewertet.

Immer wieder auftauchende Gerüchte, wonach Papst Johannes Paul II zur Einsicht gelangt sei, die Ernennung von Haas sei ein Fehler gewesen, weshalb er ihm den Rücktritt nahelege, wurden von Chur, dem päpstlichen Nuntius im Bern und vom Vatikan stets dementiert.

Churer Bischof Wolfgang Haas

In der Kontroverse um den Churer Bischof Wolfgang Haas zeigte sich der Papst erstmals offensichtlich auf Ausgleich bedacht. Mit dem Jesuiten Peter Henrici und dem Marianisten Paul Vollmar stellte er Haas zwei Weihbischöfe zur Seite, von denen sich die Kirchenbasis eine offenere Haltung erhoffte. Die Bischofskonferenz der Schweizer Katholiken nahm diese Ernennung sehr positiv auf und verband sie mit der Zuversicht, dass damit in das arg gebeutelte Bistum Chur, zu dem auch die Innerschweiz sowie der Kanton Zürich gehören, wieder etwas Ruhe einkehren werde. Bischof Haas tat sich dann allerdings schwer mit der Definition des Pflichtenhefts der neuen Weihbischöfe. Schliesslich wurde bekanntgegeben, dass Henrici und Vollmar Generalvikare für das ganze Bistum sein und in dieser Funktion die bisher von Haas gegen den Willen der Ortskirche eingesetzten Generalvikare ablösen werden.

Churer Bischof Wolfgang Haas

Das Bundesgericht sprach sich indirekt für Toleranz gegenüber Religionen aus, die in der Schweiz öffentlichrechtlich nicht anerkannt sind. Es stützte die Beschwerde eines muslimischen Vaters, der gegen die Schulbehörden des Kantons Zürichs rekurrierte, weil diese seine Tochter zwingen wollten, am (gemischtgeschlechtlichen) obligatorischen Schwimmunterricht teilzunehmen. Das Bundesgericht befand einstimmig, das öffentliche Interesse am Schwimmunterricht sei nicht so gewichtig, dass deswegen auf religiöse Anschauungen einer Minderheit keine Rücksicht genommen werden könne. Auch das Bundesamt für Ausländerfragen zeigte Verständnis für Bräuche ausserchristlicher Religionen. Es wies die kantonalen und kommunalen Behörden an, Personen, die aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung tragen, zu gestatten, sich für Identitätsausweise so photographieren zu lassen. Mit dieser Regelung konnte der "Schleier-Streit" beigelegt werden, den Türkinnen in Biel ausgelöst hatten, als sie sich den Weisungen der dortigen Fremdenpolizei widersetzten, sich ohne Kopftuch ablichten zu lassen.

Hingegen lehnte das Bundesgericht die Beschwerde eines Sikhs ab, welcher die Helmtragpflicht als Verletzung seiner Religionsfreiheit angefochten hatte, da es beim Wechsel vom Turban zum Helm zu einem von seiner Religion verbotenen Entblössen des Kopfes in der Öffentlichkeit komme.

Bundesgericht gewichtet Religionsfreiheit höher als Schimmunterricht für muslimische Mädchen

Die Absicht der Schweizer Behörden, Asylsuchende aus dem Spannungsgebiet Kosovo in die Heimat auszuschaffen, führte dazu, dass einzelne Kirchgemeinden im Kanton Bern auf den Gedanken des Kirchenasyls zurückgriffen und den abgewiesenen Aslybewerbern Unterschlupf in Kirchenräumen gewährten. Dieser Schutz vor weltlichem Zugriff ist rechtlich nirgends verbrieft und wird von den Behörden als illegales Vorgehen angeprangert. Bereits in den Vorjahren hatten sich Kirchgemeinden bzw. die Landeskirchen mit Initiativen an der Grenze der Legalität für den Verbleib von ihrer Ansicht nach in ihrer Heimat gefährdeten Menschen eingesetzt.

Kirchenasyl für Kosovaren im Kanton Bern

Beim allseitig bedauerten gesundheitsbedingten Rücktritt von Otto Wüest, seit 1982 Diözenansbischof des Bistums Basel, meldete sich die Kirchenbasis umgehend zu Wort und pochte auf das Konkordat von 1828, welches dem Domkapitel weltweit einzigartige Rechte bei der Wahl des neuen Bischofs einräumt. Gestützt auf das Konkordat stellt das Domkapitel, in welchem die Bistumskantone mit je zwei Stimmen vertreten sind, eine in der Regel aus sechs Diözesanspriestern bestehende Kandidatenliste zusammen, von welcher die Regierungen der Bistumskantone (Aargau, beide Basel, Bern, Jura, Luzern, Solothurn, Thurgau und Zug) drei streichen können. Gemäss einem zusätzlichen Erlass darf der neue Bischof den Regierungen der Diözesanskantone nämlich nicht unangenehm sein. Aus den Verbleibenden wählt das Domkapitel dann den neuen Bischof. Dem Papst, der die Wahl schliesslich zu bestätigen hat, kommt somit höchstens noch ein Vetorecht zu.

Domkapitel des Bistums Basel pocht auf seine Rechte bei der Wahl des Bischofs

Im Kanton Zürich wurde eine Volksinitiative auf Trennung von Kirche und Staat eingereicht. Offiziell wurde dabei der Grundsatz der Rechtsgleichheit angesprochen, gegen welchen der Staat, nach Ansicht der Initianten, durch die finanzielle Bevorzugung einzelner Religionsgemeinschaften verstösst. Dem rechtsbürgerlichen Initiativkomitee wurde allerdings unterstellt, dass es ihm in erster Linie darum gehe, die Kirchen über eine Schmälerung ihrer materiellen Basis politisch mundtot zu machen, da die engagierten Stellungnahmen kirchlicher Kreise zu Zeitfragen vielen bürgerlichen Kritikern schon lange ein Dorn im Auge seien. Die Kantonsregierung und die Landeskirchen sprachen sich gegen die Initiative aus. Gewissermassen als Gegengewicht zur Volksinitiative verlangte eine parlamentarische Initiative aus CVP-Kreisen, dass neben den drei Landeskirchen auch weiteren Religionsgemeinschaften die Möglichkeit einer öffentlichrechtlichen Anerkennung zu gewähren sei.

Volksinitiative "Auf Trennung von Kirche und Staat" im Kanton Zürich