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Die wahrscheinliche Übernahme der Gurlitt-Sammlung durch das Kunstmuseum Bern befeuerte 2015 Diskussionen um den Umgang mit Raubkunst. Dabei kritisierten Medien und ein Kunsthistoriker der Universität Bern die passive Rolle des Bundes im Fall Gurlitt. Der Bundesrat verteidigte sein Vorgehen etwa auch in seiner Antwort auf eine Interpellation Comte (fdp, NE). Der Bund gehöre nicht zu den Vertragsparteien, weswegen er die Gespräche zwischen dem privatrechtlichen Kunstmuseum Bern, der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern lediglich im Rahmen seiner Guten Dienste verfolgt habe. Ebenfalls wehrte er sich gegen die Forderungen – wie sie etwa von Seiten des Kantons Bern und der SP im Rahmen der Vernehmlassung zur neuen Kulturbotschaft geäussert wurden – zur Verstärkung seiner Provenienzforschung, die er seit 1998 durch die beim BAK angesiedelte Anlaufstelle Raubkunst betreibt und jüngst durch ein Internetportal ergänzt hat. Vorerst seien die Museen gefordert. Nichtsdestotrotz stellte er noch im selben Jahr Museen Mittel zur Intensivierung der Forschung über die Herkunft ungeklärter Werke in Aussicht.
Sinniert wurde 2015 ebenfalls über die Unterscheidung von Raubkunst und Fluchtgut, so etwa an einer wissenschaftlichen Tagung in Winterthur. Der Begriff des Fluchtguts, der im Rahmen der Untersuchungen der Bergier-Kommission zur Rolle der Schweiz im zweiten Weltkrieg geprägt wurde, bezeichnet das von Juden nach ihrer Flucht in die Schweiz veräusserte Kunsteigentum. Dabei geht die Schweiz – anders als beispielsweise Deutschland oder Österreich, die eine breitere Auslegung der Washingtoner Richtlinien verfolgen und nicht zwischen diesen beiden Begriffen unterscheiden – davon aus, dass solche Verkäufe unter freiem Willen und rechtmässig erfolgt waren. Die offizielle Sichtweise der Schweiz vertrat ein Salzburger Rechtsprofessor an der Winterthurer Tagung mit Rückgriff auf die unterschiedliche Rolle Deutschlands und Österreichs im Vergleich zur Schweiz im zweiten Weltkrieg. Ebenfalls geteilt wird diese Ansicht von den grossen öffentlichen Museen in der Schweiz.

Diskussion um Raubkunst

Erbstreitigkeiten führten dazu, dass das Kunstmuseum Bern die Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt im Jahr 2015 noch nicht entgegennehmen konnte. Gurlitts Cousine Uta Werner zweifelte an Gurlitts Testierfähigkeit und erhob Anfang 2015 Anspruch auf das Erbe. Im März wies das Münchner Amtsgericht den Antrag jedoch ab, wobei es sich bei seinem Entscheid auf die bereits vorgelegten Gutachten stützte. Bevor das Urteil rechtskräftig wurde, focht Werner den Entscheid an. Daraufhin gab das Oberlandesgericht München die Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens in Auftrag, das das Testament von Gurlitt als rechtskräftig einstufte. Das Gericht äusserte sich 2015 noch nicht zur neuen Sachlage.

Gurlitts Kunstsammlung

Nachdem der Bundesrat verschiedene Varianten geprüft hat, kommt er zum Schluss, dass die wichtigsten Werke der Bundeskunstsammlung sowie die Sammlung der Gottfried Keller-Stiftung der interessierten Bevölkerung in einem ersten Schritt online zugänglich gemacht werden sollen - so die Ausführungen der Regierung in ihrer Kulturbotschaft 2016-2020. Gegen eine sogenannte "virtuelle Nationalgalerie" wehrten sich in der Vernehmlassung zur Botschaft verschiedene Kantone. Im Rahmen der Kulturbotschaft beantragt der Bundesrat, das im Vorjahr überwiesene Postulat Bulliard-Marbach (cvp, FR), das die Überprüfung zur Errichtung einer Nationalgalerie forderte, als erfüllt abzuschreiben.

Errichtung einer Nationalgalerie

Noch bis im Vorjahr finanzierte sich das Freilichtmuseum Ballenberg mit Einnahmen aus dem Verkauf von Eintritten, durch Spenden und durch die eigene Gastronomie zu 90% selbst. Aufgrund grösserer anstehender Renovationen und der Modernisierung der Instrumente zur Kunstvermittlung benötigt das Museum in den nächsten zehn Jahren jedoch zusätzliche finanzielle Mittel. Mit den jährlichen Beiträgen des Kantons Bern (CHF 625'000), weiterer Kantone (CHF 100'000) und für 2014/2015 des Bundes (CHF 500'000) können die Kosten wegen fehlender Rückstellungen nicht gedeckt werden. Eine von Stiftungsratsmitglied Werner Luginbühl (bdp, BE) eingereichte Motion verlangte deshalb eine Erhöhung des Bundesbeitrages sowie die substanzielle finanzielle Beteiligung des Standortkantons und weiterer mit Ausstellungsobjekten vertretener Kantone, wobei der Bund hierbei die Koordination übernehmen könne. In seiner ablehnenden Haltung unterstrich der Bundesrat, dass er den Betriebsbeitrag auch nach 2015 weiterzuführen gedenke und das Freilichtmuseum bereits im Rahmen des Schwerpunkts "lebendige Traditionen" zwischen 2012 und 2015 mit weiteren Mitteln im Umfang von CHF 375'000 unterstütze sowie seit 2012 weitere CHF 100'953 für denkmalpflegerische Massnahmen aufgewendet hätte. Ferner erachte er es nicht als die Aufgabe der Regierung, für eine privatrechtliche Stiftung Kostenbeteiligungen auszuhandeln; vielmehr gehöre die Beschaffung von öffentlichen und privaten Geldern zur Aufgabe des Stiftungsrates. Mit 21 zu 12 Stimmen sprach sich der Ständerat trotz ausführlicher Gegenrede des Kulturministers für zusätzliche Bundesmittel aus. Über die zweite Ziffer betreffend Aushandlung einer angemessenen Kostenbeteiligung durch die Kantone hatte er nicht zu befinden, da diese im Rat vom Motionär zurückgezogen wurde. Der ablehnende Bericht der eigenen Kommission veranlasste den Nationalrat im Herbst jedoch dazu, auch den ersten Punkt des Anliegens nicht zu überweisen.

Freilichtmuseum Ballenberg

Im Mai 2014, am Tag nach dem Tod von Cornelius Gurlitt, Sohn eines bekannten Kunsthändlers im Dritten Reich, wurde die privatrechtliche Stiftung Kunstmuseum Bern darüber informiert, dass sie als Alleinerbin von Gurlitts Kunstsammlung eingesetzt wird. Die rund 1'500 Objekte umfassende Sammlung enthält unter anderem bedeutende Werke von Edouard Manet, Paul Cézanne und Claude Monet. Das Kunstmuseum zeigte sich überrascht ob der Erbeinsetzung und zurückhaltend aufgrund der offenen Fragen "rechtlicher und ethischer Natur". 2011 wurden in Gurlitts Münchner Wohnung über tausend seit dem Zweiten Weltkrieg verschollene Meisterwerke entdeckt und mit Verdacht auf NS-Raubkunst beschlagnahmt. Aufgrund einer Übereinkunft mit Gurlitt, in welcher dieser sich bereit erklärte, die Werke der Provenienzforschung zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls den rechtmässigen Besitzern zurückzugeben, war die Beschlagnahmung kurz vor seinem Tod aufgehoben worden. Die Medien verfolgten die Entscheidung des Kunstmuseums mit grossem Interesse. Matthias Frehner, Direktor des Kunstmuseums Bern, gab Ende November die Übernahme der Werke bekannt, jedoch nur unter der Bedingung, dass sie von einer in Deutschland eingesetzten Task Force vorher eindeutig vom Raubkunstverdacht befreit würden. Der Bundesrat nahm die Vereinbarung zwischen dem Kunstmuseum Bern, der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern zur Kenntnis und begrüsste, dass die Parteien die 1998 auch von der Schweiz verabschiedeten Washingtoner Richtlinien zur Aufarbeitung der NS-Raubkunstproblematik darin ausdrücklich anerkannten. Lob erntete Bern nach Abschluss der Vereinbarung ebenfalls vom Jüdischen Weltkongress. Zum Zeitpunkt der Vereinbarung standen ca. 590 Werke unter Raubkunstverdacht. Bei weiteren 380 Bildern handelt es sich um "entartete" Kunst, d.h. um aufgrund Nichtvereinbarkeit mit dem Nationalsozialismus aus Museen entfernte Werke. Letzteren soll der Weg in die Schweiz offen stehen. Das Kunstmuseum Bern zeigte sich jedoch bereit, Leihanfragen von Museen, in denen die Kunstwerke während dem Dritten Reich konfisziert wurden, prioritär zu behandeln und ihnen in der Regel stattzugeben. Um keinen Präzedenzfall zu schaffen, entschied sich das Kunstmuseum gegen die Dauerleihe oder gar die Rückgabe der Werke an die ursprünglichen Eigentümerinstitutionen.

Gurlitts Kunstsammlung

In ihrem Postulat verwies Christine Bulliard-Marbach (cvp, FR) mit 68 Mitunterzeichnern aus allen politischen Lagern auf den Umstand, dass ein Grossteil der 20'000 Werke der Bundeskunstsammlung sowie der 8'000 Werke umfassenden Gottfried-Keller-Stiftung nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind. Mit Verweis auf das 2010 in Kraft getretene Museums- und Sammlungsgesetz, das einen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des Bildungs-, Wissenschafts-, Wirtschafts- und Tourismusstandorts Schweiz leisten will, verlangt die Postulantin vom Bundesrat eine Stellungnahme zur möglichen Öffentlichmachung der Kunstsammlung. Unter anderem soll die Errichtung einer Nationalgalerie auf ihre Finanzierbarkeit überprüft werden. Die Regierung zeigte sich hierzu bereit und der Nationalrat nahm das Geschäft in der Sommersession diskussionslos an.

Errichtung einer Nationalgalerie

Der Nationalrat beschloss in der Wintersession in seiner Debatte zum Voranschlag 2011 mit einem deutlichem Mehr von 138 zu 32 Stimmen, im kommenden Jahr erneut einen Beitrag von 520'000 Franken an den Betrieb des Schweizerischen Alpinen Museums zu entrichten. Eine Kommissionsminderheit Loepfe (cvp, AI) hatte analog dem Bundesrat die Kürzung des Beitrages auf 231'000 Franken verlangt, was den für 2008 und 2009 gesprochenen Beiträgen entsprochen hätte. Dies hätte laut der Mehrheit den Erhalt des Museums jedoch gefährdet. Mit einer knappen Mehrheit von 18 zu 14 Stimmen sprach sich auch der Ständerat für den Antrag des Nationalrates aus. Dass das Geschäft bereits zum dritten Mal in der Budgetdebatte beraten wurde, machte jedoch deutlich, dass eine vom Bund getätigte finanzielle Unterstützung von Drittmuseen umstritten ist.

Betrieb des Schweizerischen Alpinen Museums

Im Frühjahr ging die Vorlage für ein Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes (MSG) zur Detailberatung an den Zweitrat. Das MSG verpflichtet sämtliche Museen und Sammlungen zu gemeinsamen Zielen und erteilt ihnen einen einheitlichen Grundauftrag. Es bildet zudem die Rechtsgrundlage für ein Schweizerisches Nationalmuseum (SNM). Wie im Vorjahr der Ständerat trat auch der Nationalrat ohne Gegenstimme auf das Geschäft ein und begrüsste den Entwurf als ausgewogen. Der Nationalrat folgte in mehreren Punkten diskussionslos seiner Kommission und schuf dabei vier Differenzen zum Ständerat. Eine erste entstand, indem er die Aufgabe der Museen und Sammlungen neben dem materiellen auf die Pflege des immateriellen Gedächtnisgutes ausdehnte, so wie es ebenfalls in den vorjährig ratifizierten UNESCO-Konventionen festgehalten ist. Zwei weitere Differenzen betrafen die Finanzierung der Museen und Sammlungen. Für das SNM wollte der Nationalrat einen mehrjährigen Zahlungsrahmen vorsehen und zur zweckgebundenen Finanzierung von anderen Museen und Sammlungen plante er die Einrichtung eines Museumsfonds. Die vierte Differenz schuf der Nationalrat mit einer Ergänzung zum Artikel über den Museumsrat. Dieser soll eine angemessene Vertretung der Sprachregionen gewährleisten. Der Ständerat gab bei allen Differenzen diskussionslos nach. Das Geschäft wurde in der Schlussabstimmung im Ständerat ohne Gegenstimme und im Nationalrat mit einer einzigen Gegenstimme angenommen.

Umfassende Museumspolitik mit dem Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes (07.075)
Dossier: Schaffung der Strukturen für eine umfassende Museumspolitik

Mit der zivilen Baubotschaft hiessen National- und Ständerat im Berichtsjahr einen Verpflichtungskredit für die Erweiterung des Schweizerischen Landesmuseums in Zürich und der Cinémathèque Suisse in Penthaz (VD) gut.

Erweiterung des Schweizerischen Landesmuseums Cinémathèque Suisse

Im Vorjahr hatte die kleine Kammer oppositionslos der Verlängerung der befristeten Rechtsgrundlage für Finanzhilfen des Bundes an das Verkehrshaus der Schweiz in Luzern bis 2011 zugestimmt und dafür einen Zahlungsrahmen von 5,32 Mio Fr. gesprochen. Mit dem Inkrafttreten des Kulturförderungsgesetzes, welches unter anderem die Subventionierung von Museen und Sammlungen Dritter, die dem Erhalt des kulturellen Erbes dienen, durch den Bund regelt, wird dieses Bundesgesetz aufgehoben werden können. Der Nationalrat stimmte inhaltlich vollumfänglich zu. Da die alte Gesetzesgrundlage aber Ende 2007 ausgelaufen war, konnte er diese nicht wie der Ständerat bloss verlängern, sondern musste sie neu beschliessen. Er fand dabei die Unterstützung der kleinen Kammer, und das Geschäft konnte definitiv verabschiedet werden.

Verkehrshaus der Schweiz

2007 hatte der Bundesrat dem Parlament einen neuen Vorschlag für ein Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes zugestellt, nachdem ein erster Entwurf vom Parlament zurückgewiesen worden war, weil eine eigentliche Strategie vermisst wurde. Das neue Gesetz verpflichtet einerseits sämtliche Museen und Sammlungen des Bundes auf gemeinsame Ziele und erteilt ihnen andererseits einen verbindlichen Grundauftrag. Zudem bildet es die Rechtsgrundlage für ein Schweizerisches Nationalmuseum. Der Ständerat trat ohne Gegenstimme auf die neue Vorlage ein. Allgemein begrüsst wurde die mit diesem Entwurf angestrebte einheitliche Organisation. Der Antrag einer Minderheit Maissen (cvp, GR), wonach der Bund sich auch an öffentlichen oder privaten Einrichtungen von landesweitem Interesse beteiligen kann, wurde mit 25 zu 11 Stimmen verworfen, ebenso mit 13 zu 13 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten ein Antrag Luginbühl (svp, BE), der verlangte, dass die verschiedenen Landesteile im Museumsrat ausgewogen vertreten sein müssen. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage einstimmig an.

Umfassende Museumspolitik mit dem Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes (07.075)
Dossier: Schaffung der Strukturen für eine umfassende Museumspolitik

Der Bundesrat schlug vor, die befristete Rechtsgrundlage für Finanzhilfen des Bundes an das Verkehrshaus der Schweiz in Luzern bis 2011 zu verlängern und dafür einen Zahlungsrahmen von 5,32 Mio Fr. zu sprechen. Mit dem Inkrafttreten des Kulturförderungsgesetzes, welches unter anderem die Subventionierung von Museen und Sammlungen Dritter, die dem Erhalt des kulturellen Erbes dienen, durch den Bund regelt, wird diese provisorische Rechtsgrundlage aufgehoben werden können. Der Ständerat, der diese Anträge als Erster behandelte, stimmte ihnen oppositionslos zu.

Verkehrshaus der Schweiz

Der Bund unterstützt die Stiftung Bibliomedia seit 1921. Ihr Auftrag ist die Sicherstellung und die Verbesserung des Zugangs zu Büchern und Medien in der gesamten Schweiz. 2003 wurde der Stiftung für die Jahre 2003-2007 ein Zahlungsrahmen von 8 Mio Fr. bewilligt, der Ende 2005 allerdings auf 7 Mio Fr. herabgesetzt wurde. Für die Periode 2008-2011 beantragte der Bundesrat noch 6 Mio Fr. Im Nationalrat machte die Sprecherin der Kommissionsmehrheit geltend, das würde gegenüber dem Beschluss von 2003 eine Kürzung um 25% bedeuten, was für eine kleine Institution stark ins Gewicht falle. Auf ihren Antrag wurde mit 86 zu 66 Stimmen der Zahlungsrahmen wieder auf 8 Mio Fr. angehoben. Die Gegenstimmen kamen vor allem aus der SVP und vereinzelt aus der CVP. In der Gesamtabstimmung passierten der Bundesbeschluss und der Leistungsvertrag im Nationalrat mit 127 zu 39 Stimmen, im Ständerat einstimmig.

Finanzhilfe 2008-2011 für die Stiftung Bibliomedia

2002 hatte der Bundesrat einen ersten Anlauf genommen, die Musée Suisse Gruppe in eine öffentlich-rechtliche Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit umzuwandeln. Das Parlament hatte diese Botschaft zur Überarbeitung an den Absender zurückgewiesen, weil es eine umfassende und kohärente Museumspolitik des Bundes vermisste. Der im September 2007 vorgelegte Entwurf trug dieser Kritik Rechnung. Das Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes (Museums- und Sammlungsgesetz, MSG) verpflichtet die bundeseigenen Institutionen auf gemeinsame Ziele und erteilt ihnen einen einheitlichen Grundauftrag. Neben der erstmaligen Festlegung einer kohärenten Zielsetzung enthält die Vorlage wichtige strukturelle Neuerungen. Die bisherige Musée Suisse Gruppe, bestehend aus dem Landesmuseum Zürich, dem Schloss Prangins (VD) und sechs weiteren Museen, soll redimensioniert und in einer öffentlich-rechtlichen Anstalt verselbständigt werden. Die neue Institution, die den Namen Schweizerisches Nationalmuseum (SNM) tragen soll, wird über drei Museumsstandorte (Zürich, Prangins und Schwyz) sowie ein Sammlungszentrum in Affoltern am Albis (ZH) verfügen. Das SNM soll insbesondere die Geschichte der Schweiz und ihrer Beziehungen zum Ausland vermitteln, sich mit der Identität des Landes auseinandersetzen und seine Kompetenzen anderen Museen zur Verfügung stellen. Im Weiteren sollen die Führungsstruktur des SNM sowie seine Steuerung und Beaufsichtigung durch den Bund modernisiert und an die Corporate-Governance-Grundsätze des Bundes angepasst werden. Der Direktor des Landesmuseums begrüsste den Entwurf des Bundesrates.

Umfassende Museumspolitik mit dem Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes (07.075)
Dossier: Schaffung der Strukturen für eine umfassende Museumspolitik

Auf Antrag seiner WBK weigerte sich der Nationalrat, im Budget 2007 die Subvention an die Bibliomedia, die ehemalige Volksbibliothek, von CHF 2 Mio. auf CHF 1.478 Mio. zu kürzen. Als Sprecherin der WBK erinnerte Gadient (svp, GR) an die Bedeutung des Bibliothekwesens gerade auch für ländliche Gebiete. Für die SP verwies Müller-Hemmi auf den Vernehmlassungsentwurf zum KFG, in welchem der Bundesrat die Leseförderung als Bundesziel definiert. Mit 97 zu 73 Stimmen setzte sich der Antrag der WBK durch. Im Ständerat war die Finanzkommission einverstanden, dem Nationalrat zu folgen, worauf die Kürzung im Plenum stillschweigend abgelehnt wurde. Für 2008-2011 beantragte der Bundesrat für Bibliomedia einen Zahlungsrahmen von CHF 6 Mio.

Kürzung der Subventionen für Bibliomedia vom Parlament abgelehnt

Die Schweizerische Landesbibliothek wird ab 1. Januar 2007 auch auf Deutsch «Schweizerische Nationalbibliothek» heissen. In den romanischen Sprachen und im Englischen entsprach die Bezeichnung seit jeher der internationalen Usanz: «Bibliothèque nationale suisse», «Biblioteca nazionale svizzera», «Biblioteca naziunala Svizra», «Swiss National Library». Die Aufgaben der Schweizerischen Nationalbibliothek sind gesetzlich festgelegt: Die Schweiz betreffende Dokumente sammeln, erschliessen, zur Verfügung stellen – und sie so aufbewahren, dass sie keinen Schaden nehmen. Diese Aufgaben bleiben sich im Grundsatz über die Generationen hinweg gleich. Hingegen müssen die Schwerpunkte periodisch überprüft und neu gesetzt werden, um aktuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Dies tat die Landesbibliothek nun für die Jahre 2007 bis 2011. Drei Tätigkeitsfelder stehen im Vordergrund: der Aufbau einer elektronischen Sammlung, die Anpassung der Angebote an die Bedürfnisse der hauptsächlichen Nutzerinnen und Nutzer sowie der Ausbau der Papierkonservierung zu einem nationalen Kompetenzzentrum.

Namenswechsel zu Schweizerische Nationalbibliothek und ihre Aufgaben 2007-2011

Praktisch oppositionslos nahmen beide Kammern einen Rahmenkredit von CHF 10 Mio. sowie dessen Etappierung in den Jahren 2008-2011 für die Sanierung und Erweiterung des Verkehrshauses in Luzern, des meistbesuchten Museums der Schweiz an. Die gesamten Baukosten werden auf CHF 50 Mio. geschätzt. Die wesentlichsten Elemente des Vorhabens bestehen im Abbruch der Gebäude der ersten Baugeneration von 1959 und der Erstellung eines neuen Eingangsbereichs sowie einer neuen Ausstellungshalle. Die Bauarbeiten sollen 2009 abgeschlossen sein. Kanton und Stadt Luzern haben sich bereit erklärt, je CHF 5 Mio. zu übernehmen, die Privatwirtschaft will weitere CHF 20 Mio. beisteuern. Die Zustimmung zum Bundesbeitrag erfolgte unter der Bedingung der definitiven Zusage von Kanton, Stadt und Privaten.

Investitionsbeitrag für das Verkehrshaus Luzern (BRG. 06.029)

Nach Wochen der Querelen um die Amtsführung von Andreas Furger, Direktor der Musée Suisse Gruppe, trat dieser im Einvernehmen mit dem EDI auf Ende Juni von seinem Posten zurück. Im Rahmen eines Teilzeitarbeitsvertrags mit dem BAK wird er bis Ende 2008 ein neues Ausstellungskonzept für das Landesmuseum Zürich entwickeln. Als interimistischer Nachfolger wurde Andreas M. Spillmann, Ex-Direktor des Schauspielhauses Zürich, verpflichtet.

der Musée Suisse Gruppe

Um durch diese Rückweisung der ersten Bundesratsvorlage die Planung für den dringend benötigten Erweiterungsbau des Hauptsitzes des Landesmuseums in Zürich nicht unnötig zu verzögern, nahm der Nationalrat gleich im Anschluss an seine Beratungen gegen den Willen des Bundesrates und der SVP-Fraktion mit 116 zu 51 Stimmen eine Motion seiner WBK an, welche die Landesregierung beauftragen wollte, dem Parlament bis spätestens 2008 eine Botschaft zur baulichen Erweiterung des Landesmuseums Zürich auf der Grundlage der bisherigen Vorarbeiten und des aus einem internationalen Wettbewerb hervorgegangenen Bauprojektes vorzulegen. Der Bundesrat argumentierte, angesichts der Sanierung der Bundesfinanzen sei es ihm nicht möglich, auf den genannten Termin hin verbindliche finanzielle Zusagen zu machen, konnte sich aber nicht durchsetzen. Die WBK des Ständerates formulierte die Motion daraufhin dahingehend um, dass die Finanzierung substanziell durch Drittmittel erreicht werden soll, konnte aber auch durch dieses Entgegenkommen den Bundesrat nicht umstimmen. Auf seinen Antrag hin verwarf der Ständerat nach längerer Diskussion mit 19 zu 14 Stimmen die Motion.

Motion zur Erweiterung des Landesmuseums Zürich wird durch den Ständerat verworfen (Mo.06.3017)
Dossier: Sanierung und Erweiterung des Landesmuseums Zürich

Im Vorjahr hatte sich der Ständerat mit Zustimmung von Bundesrat Couchepin für eine Rückweisung der Vorlage über die Schaffung einer Stiftung für das Schweizerische Landesmuseum ausgesprochen, da bezüglich Führung und Strategie noch zu viele Fragen offen seien. Gleichzeitig hatte die kleine Kammer dem Bundesrat den Auftrag erteilt, dem Parlament bis 2007 eine überarbeitete Botschaft vorzulegen, die der künftigen neuen Museumspolitik Rechnung trägt. Diese Stossrichtung übernahm der Nationalrat in seiner Frühjahrssession voll und ganz; sämtliche Bundesratsfraktionen sprachen sich für die Rückweisung aus. Die Kommissionssprecherin betonte insbesondere, aus der neuen Botschaft müsse klar hervorgehen, wie viele Museen zur Musée-Suisse-Gruppe gehören sollen.

Vorlage betreffend die Stiftung für das Schweizerische Landesmuseum wird zurückgewiesen (BRG 02.088)
Dossier: Schaffung der Strukturen für eine umfassende Museumspolitik

Im Sommer kündigte der neue Direktor des BAK, Jean-Frédéric Jauslin, eine Überprüfung der Museumspolitik der Eidgenossenschaft an. Von den 943 Museen der Schweiz verwalte der Bund 16 in eigener Regie, 6-10 unterstütze er regelmässig und 50 erhielten punktuelle Beihilfen. Ziel sei es, einen genauen Überblick über das Engagement des Bundes zu erhalten. Im Zentrum der Evaluation stehe die historisch gewachsene Musée Suisse Gruppe, zu der neben dem Schweizerischen Landesmuseum sieben weitere, so unterschiedliche Museen wie das Zollmuseum in Gandria (TI), das Musikautomatenmuseum in Seewen (SO) und das Schloss Wildegg (AG) gehören. Die geplante Erweiterung des Landesmuseums in Zürich, gegen die Heimatschutzverbände Rekurs eingereicht hatten, soll bis 2015 verschoben werden, Priorität habe die Sanierung und Modernisierung des jetzigen Gebäudes am Platzspitz.

Überprüfung der Museumspolitik der Eidgenossenschaft

Mit 20:15 Stimmen wies der Ständerat im Einverständnis mit Bundesrat Couchepin eine Vorlage betreffend die Stiftung für das Schweizerische Landesmuseum an die Regierung zurück mit dem Auftrag, dem Parlament bis 2007 eine überarbeitete Botschaft vorzulegen, die der künftigen neuen Museumspolitik Rechnung trägt. Vor drei Jahren hatte der Bundesrat den Räten beantragt, die Musée Suisse Gruppe aus der Bundesverwaltung auszugliedern und in eine selbständige Stiftung überzuführen. Ziel war es, den Museen mehr Autonomie zu verschaffen, auch finanziell, beispielsweise durch Sponsoring. Diese Zielsetzung war in der kleinen Kammer unbestritten. Bezüglich Führung und Strategie seien jedoch zu viele Fragen offen, die der Stiftung gleichsam weitervererbt würden. Die Zusammensetzung der Museums-Gruppe und ihre Rechtsform könnten erst bestimmt werden, wenn der Bund die neue Museumspolitik festgelegt habe; Einrichtungen wie das Verkehrshaus in Luzern, das nicht zur Gruppe gehört und nahezu ohne Finanzhilfe des Bundes auskommen muss, fühlten sich benachteiligt. Unbestritten war die Rennovation des Landesmuseums; Zürcher Ständevertreter befürchteten jedoch, der Rückweisungsentscheid wirke sich negativ auf den Erweiterungsbau aus, indem er die Suche nach privaten Sponsoren erschwere, weil das Museum noch nicht über volle Autonomie verfüge.

Vorlage betreffend die Stiftung für das Schweizerische Landesmuseum wird zurückgewiesen (BRG 02.088)
Dossier: Schaffung der Strukturen für eine umfassende Museumspolitik

Im Mai beschloss der Bundesrat, die rund CHF 50 Mio. teure Sanierung und Erweiterung des Verkehrshauses in Luzern, des meistbesuchten Museums der Schweiz, mit CHF 10 Mio. zu unterstützen. Das Parlament muss den Kredit noch absegnen.

Investitionsbeitrag für das Verkehrshaus Luzern (BRG. 06.029)

Der Gemeinderat (Exekutive) der Stadt Bern stimmte nach dem Schweizerischen Alpenclub, dem Bund und dem Kanton Bern einer Übergangsfinanzierung für das Schweizerische Alpine Museum zu, welche es dem Museum ermöglicht, sich neu als «Bergwelt-Zentrum» zu positionieren.

Gemeinderat (Exekutive) der Stadt Bern stimmte Übergangsfinanzierung für das Schweizerische Alpine Museum zu

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die seit 1921 mitfinanzierte Stiftung Bibliomedia (vormals Schweizerische Volksbibliothek) in den Jahren 2004-2007 mit einem Zahlungsrahmen von CHF 7 Mio. zu unterstützen, d.h. wegen des Sparprogramms mit einer Million weniger als in den Vorjahren. Gleichzeitig wurde ein spezielles Bundesgesetz für die Unterstützung der Stiftung unterbreitet, das sich als Übergangsregelung bis zur definitiven Ausgestaltung einer Gesetzesgrundlage in dem in Vorbereitung befindlichen Kulturförderungsgesetz versteht. In beiden Räten wurde das Bundesgesetz oppositionslos angenommen. Zu Diskussionen Anlass gab hingegen die Höhe der Subvention. Im Nationalrat beantragte eine Kommissionsmehrheit zwar knapp, aber dennoch erfolgreich (mit 77 zu 73 Stimmen), angesichts der Bedeutung der Leseförderung die Unterstützung bei CHF 8 Mio. pro Jahr zu belassen. Die Nein-Stimmen im Nationalrat zum Bundesgesetz stammten vornehmlich aus den Reihen der SVP. Mit 25 zu 14 Stimmen schloss sich der Ständerat wieder dem Bundesrat an. Gegen einen Minderheitsantrag, der vor allem von der SVP unterstützt wurde, hielt der Nationalrat in der Differenzbereinigung mit 96 zu 67 Stimmen an seinem ersten Beschluss fest, worauf der Ständerat zustimmte, gleichzeitig aber betonte, es handle sich lediglich um einen Zahlungsrahmen; es werde dann in der Budgetkompetenz des Parlaments liegen, die entsprechenden jährlichen Beträge einzustellen.

Finanzhilfe 2004-2007 für die Stiftung Bibliomedia (BRG. 03.054)