Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Kultur, Sprache, Kirchen
  • Archive, Bibliotheken, Museen

Akteure

Prozesse

139 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Ende Jahr leitete der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft für die Weiterführung der Finanzhilfe an das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum (MICR) in den Jahren 1998-2001 zu. Er begründete dies damit, dass das Museum, welches unter anderem das konstante Engagement der Schweiz im humanitären Bereich widerspiegelt, ohne diese Unterstützung wohl über kurz oder lang seine Tore schliessen müsste. Die Finanzhilfe soll in Form eines Zahlungsrahmens im Maximalbetrag von CHF 3.663 Mio. gewährt und an die Bedingung geknüpft werden, dass sich der Kanton Genf und das IKRK ebenfalls weiterhin an der Finanzierung des Museums beteiligen.

Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum

Stillschweigend und mit Einverständnis des Bundesrates überwies der Ständerat ein Postulat Reimann (svp, AG), zur Rettung des Schweizerischen Sportmuseums in Basel. Der Bundesrat wird darin gebeten, seine guten Dienste zur Erhaltung des sich in einer existentiellen Krise befindlichen Sportmuseums anzubieten. Dank privater Spenden sowie einem namhaften Betrag des Sport-Toto-Ausschusses des Schweizerischen Landesverbandes für Sport konnte der Betrieb für ein weiteres Jahr gesichert werden, doch ist die Zukunft höchst ungewiss.

Schweizerischen Sportmuseums

Im Rahmen des Budgets 1997 für die Bundesbauten genehmigte das Parlament einen Kredit von CHF 6.5 Mio. für die Sanierung der Villa am Römerholz in Winterthur, welche die vom 1965 verstorbenen Mäzen Oskar Reinhart gesammelten und der Eidgenossenschaft vermachten Werke beherbergt. Mit dem Umbau der Villa soll unter anderem die Sicherheit der rund 200 Kunstwerke verbessert werden, die mit einem geschätzten Wert von CHF 3 Mrd. den kostbarsten Kunstbesitz der Schweiz darstellen. Gleichzeitig billigte das Parlament oppositionslos CHF 6.45 Mio. für die Modernisierung des Vela-Museums in Ligornetto (TI), welches 1896 durch Schenkung in den Besitz der Eidgenossenschaft gelangt ist.

Villa am Römerholz Vela-Museums

Zu einem erbitterten Streit unter den Erben und Freunden von Jean Tinguely kam es kurz nach der Einweihung des vom Pharmakonzern Hoffmann-LaRoche finanzierten und vom Tessiner Architekten Mario Botta konzipierten Museums in Basel, welches mit rund 70 plastischen Arbeiten und über 100 Zeichnungen einen reichen Querschnitt durch Werk und Leben Tinguelys vermittelt. Gemäss einem nur wenige Tage nach der Museumseröffnung unerwartet aufgetauchten Testament wollte der Künstler seine Maschinen als Ganzes in einem "anti-musée" in seinem Atelier in La Verrerie (FR) aufgestellt sehen.

Jean Tinguely

Ende Oktober fand in Budapest die 8. Konferenz der europäischen Kulturminister statt. Mit grosser Mehrheit wurde dabei ein Entwurf für eine europäische Konvention zum Schutz des audiovisuellen Erbes verabschiedet. Die Konvention würde die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, das in ihrem Besitz befindliche Filmmaterial zu konservieren und zu archivieren. Sie erstreckt sich aber auch auf kinematographische Erzeugnisse, die in anderen Medien (Fernsehen, CD-ROM) realisiert sind.

europäische Konvention zum Schutz des audiovisuellen Erbes

Gemeinsam mit Schweiz Tourismus und dem Verband der Museen der Schweiz schuf das BAK einen Museums-Pass, der die Freude und das Interesse an der einheimischen Kultur fördern und die Schwellenangst vor den Museen abbauen will. Der Pass kostet pro Jahr CHF 90 und berechtigt zum Gratiseintritt in vorerst 180 Museen lokaler, regionaler oder nationaler Bedeutung. Allerdings sind so prestigeträchtige Institute wie das Zürcher Kunsthaus oder Berns Kunstmuseum und Kunsthalle der Initiative noch nicht beigetreten.

Museums-Pass

Nach einer generell positiv ausgefallenen Vernehmlassung erteilte der Bundesrat dem EDI den Auftrag, ein neues Archivierungsgesetz auszuarbeiten, welches das Archivreglement von 1966 ersetzen soll. Das Gesetz wird eine solide Rechtsgrundlage für die Archivierungspflicht schaffen. Diese bildet gemäss Bundesrat eine unabdingbare Voraussetzung für die Rechtsstaatlichkeit und für eine demokratische Verwaltungskontrolle sowie die Basis für die Aufarbeitung der Geschichte der Schweiz.

Archivgesetz über die Archivierung von Dokumenten in der Bundesverwaltung (BRG 97.017)

Der Nationalrat verabschiedete ein von 111 Ratsmitgliedern unterzeichnetes Postulat Suter (fdp, BE), welches den Bundesrat ersucht, die Federführung zur Rettung des gestalterischen Werkes von Friedrich Dürrenmatt zu übernehmen. Der Bund soll dabei insbesondere eine Defizitgarantie für die Realisierung eines durch den Schweizer Architekten Mario Botta auszuführenden Museumsbaus auf dem Anwesen Dürrenmatts in Neuenburg gewähren sowie die Betreuung des Museums und dessen Betriebskosten übernehmen.

Rettung des gestalterischen Werkes von Friedrich Dürrenmatt

Freddy Buache, der legendäre Gründer und Direktor der "Fondation Cinémathèque suisse" in Lausanne, trat auf Ende Jahr altershalber zurück. Die Leitung der Cinémathèque übernimmt neu Hervé Dumont. Der Direktionswechsel erfolgte auch im Zeichen akuten Geldmangels, da die ausgerichteten Bundessubventionen seit Jahren fast nur noch zur Tilgung der aufgelaufenen Hypothekarzinsen für das feuersichere Depotgebäude in Penthaz (VD) dienen. Die ursprüngliche Aufgabe der Cinémathèque - das Archivieren und Konservieren älterer Schweizer Filme - kann deshalb kaum mehr wahrgenommen werden, was zu unersetzlichen Verlusten führen könnte. Durch mehrere parlamentarische Vorstösse auf diese unhaltbaren Zustände aufmerksam gemacht, entschloss sich der Bundesrat, im Rahmen seiner Möglichkeiten der Cinémathèque unter die Arme zu greifen. Wie Bundesrätin Dreifuss in Beantwortung einer Interpellation von Pro Helvetia-Präsidentin Simmen (cvp, SO) ausführte, will die Landesregierung für die Jahre 1996 bis 1998 je CHF 600'000 als Zusatzleistung zur ordentlichen Subvention ins Budget aufnehmen. Zu diesen CHF 1,8 Mio. werden der Kanton Waadt und die Stadt Lausanne ihrerseits je CHF 600'000 beisteuern. Damit soll die Schuldenlast der Cinémathèque auf ein vertretbares Mass gesenkt werden.

Cinémathèque suisse für die Jahre 1996 bis 1998 je 600 000 Fr. als Zusatzleistung

Zum Schutz des gefährdeten audiovisuellen Kulturgutes gründeten Ende Jahr das Bundesarchiv, die SLB, die Cinémathèque suisse, die Fonoteca nazionale, die SRG und das Bundesamt für Kommunikation den Verein "Memoriav". Die neue Vereinigung will sich angesichts der als dramatisch bezeichneten Gefährdung von Schweizer Bild- und Tondokumenten für deren Rettung und Vermittlung ans Publikum einsetzen.

Schutz des gefährdeten audiovisuellen Kulturgutes

15 000 Personen aus der Region nördlich von Yverdon verlangten mit einer Petition, der Bund solle nicht nur das Musikautomaten-Museum Seewen, sondern auch die beiden Museen in L'Auberson und Sainte-Croix im Waadtländer Jura unterstützen. Bundesrätin Dreifuss anerkannte gegenüber einer Delegation der Petenten, dass die Gegend um Sainte-Croix die Ursprungsregion der Musikautomaten sei, doch fehlten dem Bund mangels Kulturförderungsartikel in der Bundesverfassung die rechtlichen Grundlagen für eine Unterstützung der privaten Museen. Mit dieser Überlegung wurde im Nationalrat auch ein Postulat Duvoisin (sp, VD) abgelehnt, welches ein verstärktes Engagement des Bundes zugunsten dieser beiden Museen anregte.

Museen in L'Auberson und Sainte-Croix

In Anwesenheit von Bundesrat Stich wurde Mitte September der Grundstein zum Erweiterungsbau des Musikautomaten-Museums in Seewen (SO) gelegt. Dieses Museum wird seit seiner Schenkung an die Eidgenossenschaft (1990) als Aussenstelle des Landesmuseums geführt. 1993 hatte das Parlament für die Sanierung der bestehenden Museumsräumlichkeiten sowie einen Neubau CHF 14.6 Mio. bewilligt.

Erweiterungsbau des Musikautomaten-Museums in Seewen

Praktisch diskussionslos stimmten beide Kammern einer jährlichen Finanzhilfe an die Stiftung Schweizerische Volksbibliothek (SVB) von CHF 1,8 Mio. für die Jahre 1996-1999 zu. Gemeinsam mit den jeweiligen Kommissionssprechern wies Bundesrätin Dreifuss auf die grosse Bedeutung der Volksbibliothek für die nationale Verständigung hin. Der Bund sei hier gefordert, weil es um einen interkantonalen Ausgleich, namentlich auch zugunsten der Randregionen gehe. Die SVB wurde 1920 gegründet und wird seit 1921 vom Bund namhaft unterstützt. 1991 wurde die Stiftung dezentralisiert und gleichzeitig effizienter organisiert.

Finanzhilfen 1996-1999 für die Stiftung Schweizerische Volksbibliothek (BRG 94.081)

Mit vierjähriger Verspätung und einem Volksfest in Anwesenheit von Bundesrätin Dreifuss wurde anfangs Juni in Schwyz das "Forum der Schweizer Geschichte" als weitere Aussenstelle des Landesmuseums dem Publikum übergeben. Das jüngste nationale Museum will die Schweizer Geschichte der Jahre 1300 bis 1800 nicht als Heldengalerie darstellen, sondern auf moderne Art das Alltagsleben der alten Eidgenossen veranschaulichen.

"Forum der Schweizer Geschichte" nicht wie geplant eröffnet

Im September konnte die Schweizerische Landesbibliothek (SLB) ihr 100jähriges Bestehen feiern. Zu den Aufgaben der Institution gehört die Pflege des kulturellen Erbes, verbunden mit der Verpflichtung, den nachkommenden Generationen ein geschriebenes Vermächtnis unserer Zeit zu sichern. Seit 1895 ist der Bestand der SLB auf drei Millionen Einzelbände angewachsen; zudem werden 380 laufende Zeitungen und 1'062 Zeitschriften katalogisiert. Neben geschriebenen Zeugnissen der Vergangenheit und Gegenwart stapeln sich in den Lagern der SLB graphische und photographische Dokumente sowie Musikalien und neuerdings CD-Rom. Kurz vor den Jubiläumsfeierlichkeiten legte Bundesrätin Dreifuss den Grundstein für das neue siebenstöckige Tiefmagazin der SLB. Die Bruttogeschossfläche des vollklimatisierten Erweiterungsbaus umfasst rund 80'000 Quadratmeter.

Schweizerische Landesbibliothek 100jähriges Bestehen neue Tiefmagazin der SLB

Die Landesphonothek, welche seit Jahren mit finanziellen Problemen kämpft, soll ihren operativen Sitz in Lugano behalten, wird aber 1997 ihr Archiv in die SLB in Bern überführen. Hinter dem Entscheid, den Standort Tessin wenigstens teilweise aufrechtzuerhalten, steht der Wunsch, das landessprachliche Gleichgewicht zwischen Literaturarchiv (Deutschschweiz), Cinémathèque (Romandie) und Fonoteca nazionale (italienischsprachige Schweiz) zu wahren.

Landesphonothek

Für das hochverschuldete Volkstumsmuseum Kornhaus in Burgdorf (BE) zeigte sich nach langen Jahren der Ungewissheit eine Lösung auf. Nachdem die Burgdorfer Stimmberechtigten 1993 einen Nachtragskredit von 1,5 Mio Fr. abgelehnt und damit die Zukunft des Museums in Frage gestellt hatten, stimmten sie nun einem Projekt zu, in welchem die Stadt zwar nach wie vor die Mehrheit an der noch nicht beglichenen Bausumme, der Kanton aber den Hauptanteil am Betriebsdefizit übernimmt.

Im Vorfeld der Abstimmung hatte der Nidwaldner CVP-Nationalrat Iten überraschend seinen Rücktritt als Stiftungspräsident bekannt gegeben.

Volkstumsmuseum Kornhaus in Burgdorf finanziell saniert

Als letzte der grossen Schweizer Bibliotheken stellte die Schweizerische Landesbibliothek (SLB) ihren Katalog auf elektronische Datenverarbeitung um. Der neue Katalog "Helveticat" enthält vorderhand sämtliche Titel, die seit 1951 publiziert wurden. Als nächstes werden die Bestände der SLB aus den Jahren 1848-1900 erfasst. Bis Ende 1995 soll auch die dritte Etappe, die Aufnahme der Titel zwischen 1901 und 1950 abgeschlossen sein.

Schweizerische Landesbibliothek stellt Katalog auf elektronische Datenverarbeitung um

An ihrem ersten gemeinsamen Kongress sprachen sich die Dachverbände der Bibliothekare, Dokumentalisten und Archivare für eine Professionalisierung ihrer Ausbildung auf Stufe Fachhochschule aus. Sie machten an der Tagung auch darauf aufmerksam, dass Papiere des 19. und 20. Jahrhunderts, welche den grössten Bestand in schweizerischen Bibliotheken und Archiven ausmachen, wegen ihres hohen Säuregehalts vom Zerfall bedroht sind. Neben der Restaurierung wertvoller Einzelstücke müssten daher vermehrt Präventionsmassnahmen getroffen werden, die im Rahmen von umfassenden, international vernetzten Bestandeserhaltungskonzepten auch bundespolitisch getragen sein sollten. Bundesrätin Ruth Dreifuss unterstützte in ihrer Ansprache vor dem Kongress dieses Postulat ebenso wie die Aufwertung der Ausbildung in diesen Berufsgattungen. Sie erklärte, sie wolle der Erhaltung der Bücher und anderer Informationsträger höchste Priorität einräumen und habe deshalb eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Konzeptes beauftragt. Die im Vorjahr angeregte Schaffung einer gesamtschweizerischen Mediathek wurde allerdings angesichts der Finanzlage des Bundes zugunsten einer Vernetzung der mit audiovisuellem Kulturgut befassten nationalen Institutionen zurückgestellt.

Archivare warnen vor Zerfall von Quellen und fordern Professionalisierung ihrer Ausbildung

Die Ablehnung des Kulturförderungsartikels kam umso überraschender, als sich bei der Beratung im Parlament kaum Opposition bemerkbar gemacht hatte. Im Vorfeld der Abstimmung sprachen sich alle grossen Parteien - mit Ausnahme der SVP, welche die Vorlage an ihrer Delegiertenversammlung mit einem Zufallsmehr verwarf - dafür aus. Von den Verbänden lehnten nur gerade der Gewerbeverband und das Redressement national den neuen Verfassungsartikel offen ab. Die grösste Gegnerin der Vorlage, nämlich die Gleichgültigkeit, machte Bundesrätin Ruth Dreifuss bereits zu Beginn der Abstimmungskampagne aus. In der Folge gelang es weder ihr noch ihren Mitarbeitern im Bundesamt für Kultur (BAK), aber auch nicht dem Unterstützungskomitee, dem rund 140 eidgenössische Parlamentarierinnen und Parlamentarier angehörten, ebensowenig wie den Kulturschaffenden, die sich geschlossen hinter die Vorlage stellten, diese Gleichgültigkeit zu durchbrechen. Dazu trug auch bei, dass die Abstimmung vom 12. Juni von der äusserst kontroversen Blauhelm-Frage dominiert wurde.

Bundeskompetenz in der Kulturförderung

Auch im zweiten Anlauf scheiterte der Kulturförderungsartikel in der Bundesverfassung (Art. 27septies) nicht am Willen einer Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, sondern an abstimmungstechnischen Modalitäten. 1986 hatten sich die Kulturinitiative, die unter anderem ein Prozent des jährlichen Gesamtbudgets für die Kultur forderte, und der unverbindlichere bundesrätliche Gegenvorschlag durch die damals noch geltende Unvereinbarkeit des doppelten Ja gegenseitig blockiert. Im Berichtsjahr erwies sich das für Verfassungsänderungen notwendige Ständemehr als Stolperstein für die Vorlage. 51% der Stimmberechtigten wollten dem Bund die Kompetenz erteilen, das Kulturschaffen subsidiär und im Interesse der Verständigung unter den vier Kulturregionen zu erhalten, zu fördern und zu vermitteln. Damit sollte dem Bund die verfassungsrechtliche Grundlage für die Übernahme von Aufgaben erteilt werden, die er aufgrund einer etwas grosszügigen Interpretation des Zweckartikels der Bundesverfassung (Art. 2) über die "Beförderung der gemeinsamen Wohlfahrt" faktisch seit dem letzten Jahrhundert wahrnimmt. Durch verschiedene Bundesbeschlüsse wurde dem Bund seither die Kompetenz erteilt, die Denkmalpflege zu unterstützen, die bildende und angewandte Kunst zu fördern sowie Museen und Archive von nationaler Bedeutung zu unterhalten. 1962 wurde der Heimatschutz (Art. 24sexies) in die Verfassung aufgenommen. Der einzige Bereich des eigentlichen Kunstschaffens, in welchem der Bund ausdrücklich durch die Verfassung zu einem Engagement berechtigt wurde, ist jener der Filmförderung, da Volk und Stände 1958 vorwiegend aus handelspolitischen Gründen einem "Filmartikel" in der Bundesverfassung (Art. 27ter) zustimmten. Andere Kunstgattungen, so etwa Literatur, Musik, Theater und Tanz konnten bisher nur indirekt über die Subventionen an die Schweizerische Volksbibliothek, die Jugendliteratur, die Erwachsenenbildung oder die Pro Helvetia unterstützt werden.

Mit dem vorliegenden Kulturförderungsartikel wollten Bundesrat und Parlament der Kulturpolitik des Bundes eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Grundlage schaffen und die Entwicklung dieser Politik langfristig sichern. Ausgehend von den Grundsätzen des Föderalismus, der Subsidiarität und des Ausgleichs sollte kulturelles Schaffen gefördert und der Zugang auch weniger begünstigter Gruppen oder Landesteile zur Kultur erleichtert werden. Besondere Bedeutung kam dem Austausch und damit der Verbesserung der Kommunikation zwischen den verschiedenen Sprachen und Kulturen der Schweiz zu. Lediglich 49% der Stimmberechtigten sprachen sich gegen dieses Ansinnen aus. Da sie jedoch in zehn Kantonen und vier Halbkantonen - namentlich allen rein deutschsprachigen Kantonen mit Ausnahme Zürichs und der beiden Basel - die Mehrheit bildeten, konnten sie sich gegen die zustimmenden zehn Kantone und zwei Halbkantone - neben den bereits genannten alle mehrsprachigen Kantone, das Tessin und die Romandie - durchsetzen und die Vorlage zu Fall bringen.


Abstimmung vom 12. Juni 1994

Beteiligung: 46,6%
Nein: 1 018 188 (49,0%) / 10 4/2 Stände
Ja: 1 114 158 (51,0%) / 10 2/2 Stände

Parolen:
Ja: FDP (4*), SP, CVP, GP, LdU, EVP, PdA; SGB, CNG.
Nein: SVP (9*), LP (2*), FP, SD, Lega, EDU; SGV, Redressement national.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Bundeskompetenz in der Kulturförderung

Das in Schwyz als Aussenstelle des Landesmuseums geplante "Forum der Schweizer Geschichte" kam auch im Berichtsjahr nicht aus den Turbulenzen. Nach zwei vom Bundesgericht abgewiesenen staatsrechtlichen Beschwerden gegen die Baubewilligung kämpfte das Museumsprojekt nun mit Schwierigkeiten im Management. Die auf Frühsommer des Berichtsjahres in Aussicht genommene Eröffnung konnte deshalb nicht stattfinden. Sie wurde unter neuer Leitung und nach Genehmigung eines neuen Ausstellungskonzeptes auf Juni 1995 verschoben.

"Forum der Schweizer Geschichte" nicht wie geplant eröffnet

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, der Schweizerischen Volksbibliothek (SVB) in Weiterführung der seit 1920 gewährten Finanzhilfe für die Periode 1996-1999 einen jährlichen Bundesbeitrag von 1,8 Mio Fr. auszurichten. Die SVB konnte zu Beginn des Jahres in Solothurn ihr neues Bibliocenter für die deutsche und die romanische Schweiz eröffnen. Von dieser Zentrale aus werden Gemeinden und Schulen, Firmen und Heime sowie die Armee mit austauschbaren Bücherkollektionen versorgt.

Finanzhilfen 1996-1999 für die Stiftung Schweizerische Volksbibliothek (BRG 94.081)

Nachdem Bundesrätin Dreifuss grünes Licht für die Beschaffung des amerikanischen VTLS-Katalog-Systems gegeben hatte, konnte die Landesbibliothek ihr grosses Computerprojekt in Angriff nehmen. Dem Systementscheid war ein langer Expertenstreit vor und hinter den Kulissen vorausgegangen. Die ETH-Bibliothek in Zürich setzte sich vehement für die Wahl eines der Systeme ein, die in den anderen grossen Bibliotheken der Schweiz bereits seit Jahren im Einsatz sind. Die Leitung der SLB hielt dem entgegen, diese Software entspreche nicht mehr den aktuellen Standards und würde den Datenaustausch mit Bibliothekscomputern im Ausland behindern. Das gesamte Automatisierungsprogramm der SLB wird ungefähr 20 Mio Fr. kosten. Die reorganisierte SLB rechnet mit 39 neuen Etatstellen für ihren Betrieb als modernes Informationszentrum.

Elektronisches Katalogsystem für die Landesbibliothek

Eine Arbeitsgruppe des BAK und der Erziehungsdirektorenkonferenz erarbeitete Empfehlungen zur weiteren Ausgestaltung der schweizerischen Bibliothekenlandschaft. Sie regte die Schaffung eines gesamtschweizerischen Bibliotheksrates und den Erlass eines allgemeinen Bibliothekförderungsgesetzes an und sprach sich dafür aus, dass der Bund inskünftig nicht nur die Schweizerische Volksbibliothek, sondern neu auch den Schweizerischen Bibliotheksdienst unterstützen solle.

Empfehlungen für verstärkte Bundesförderung zugunsten von Bibliotheken