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In Anwesenheit von Bundesrat Stich wurde Mitte September der Grundstein zum Erweiterungsbau des Musikautomaten-Museums in Seewen (SO) gelegt. Dieses Museum wird seit seiner Schenkung an die Eidgenossenschaft (1990) als Aussenstelle des Landesmuseums geführt. 1993 hatte das Parlament für die Sanierung der bestehenden Museumsräumlichkeiten sowie einen Neubau CHF 14.6 Mio. bewilligt.

Erweiterungsbau des Musikautomaten-Museums in Seewen

Praktisch diskussionslos stimmten beide Kammern einer jährlichen Finanzhilfe an die Stiftung Schweizerische Volksbibliothek (SVB) von CHF 1,8 Mio. für die Jahre 1996-1999 zu. Gemeinsam mit den jeweiligen Kommissionssprechern wies Bundesrätin Dreifuss auf die grosse Bedeutung der Volksbibliothek für die nationale Verständigung hin. Der Bund sei hier gefordert, weil es um einen interkantonalen Ausgleich, namentlich auch zugunsten der Randregionen gehe. Die SVB wurde 1920 gegründet und wird seit 1921 vom Bund namhaft unterstützt. 1991 wurde die Stiftung dezentralisiert und gleichzeitig effizienter organisiert.

Finanzhilfen 1996-1999 für die Stiftung Schweizerische Volksbibliothek (BRG 94.081)

Mit vierjähriger Verspätung und einem Volksfest in Anwesenheit von Bundesrätin Dreifuss wurde anfangs Juni in Schwyz das "Forum der Schweizer Geschichte" als weitere Aussenstelle des Landesmuseums dem Publikum übergeben. Das jüngste nationale Museum will die Schweizer Geschichte der Jahre 1300 bis 1800 nicht als Heldengalerie darstellen, sondern auf moderne Art das Alltagsleben der alten Eidgenossen veranschaulichen.

"Forum der Schweizer Geschichte" nicht wie geplant eröffnet

Im September konnte die Schweizerische Landesbibliothek (SLB) ihr 100jähriges Bestehen feiern. Zu den Aufgaben der Institution gehört die Pflege des kulturellen Erbes, verbunden mit der Verpflichtung, den nachkommenden Generationen ein geschriebenes Vermächtnis unserer Zeit zu sichern. Seit 1895 ist der Bestand der SLB auf drei Millionen Einzelbände angewachsen; zudem werden 380 laufende Zeitungen und 1'062 Zeitschriften katalogisiert. Neben geschriebenen Zeugnissen der Vergangenheit und Gegenwart stapeln sich in den Lagern der SLB graphische und photographische Dokumente sowie Musikalien und neuerdings CD-Rom. Kurz vor den Jubiläumsfeierlichkeiten legte Bundesrätin Dreifuss den Grundstein für das neue siebenstöckige Tiefmagazin der SLB. Die Bruttogeschossfläche des vollklimatisierten Erweiterungsbaus umfasst rund 80'000 Quadratmeter.

Schweizerische Landesbibliothek 100jähriges Bestehen neue Tiefmagazin der SLB

Die Landesphonothek, welche seit Jahren mit finanziellen Problemen kämpft, soll ihren operativen Sitz in Lugano behalten, wird aber 1997 ihr Archiv in die SLB in Bern überführen. Hinter dem Entscheid, den Standort Tessin wenigstens teilweise aufrechtzuerhalten, steht der Wunsch, das landessprachliche Gleichgewicht zwischen Literaturarchiv (Deutschschweiz), Cinémathèque (Romandie) und Fonoteca nazionale (italienischsprachige Schweiz) zu wahren.

Landesphonothek

Für das hochverschuldete Volkstumsmuseum Kornhaus in Burgdorf (BE) zeigte sich nach langen Jahren der Ungewissheit eine Lösung auf. Nachdem die Burgdorfer Stimmberechtigten 1993 einen Nachtragskredit von 1,5 Mio Fr. abgelehnt und damit die Zukunft des Museums in Frage gestellt hatten, stimmten sie nun einem Projekt zu, in welchem die Stadt zwar nach wie vor die Mehrheit an der noch nicht beglichenen Bausumme, der Kanton aber den Hauptanteil am Betriebsdefizit übernimmt.

Im Vorfeld der Abstimmung hatte der Nidwaldner CVP-Nationalrat Iten überraschend seinen Rücktritt als Stiftungspräsident bekannt gegeben.

Volkstumsmuseum Kornhaus in Burgdorf finanziell saniert

Als letzte der grossen Schweizer Bibliotheken stellte die Schweizerische Landesbibliothek (SLB) ihren Katalog auf elektronische Datenverarbeitung um. Der neue Katalog "Helveticat" enthält vorderhand sämtliche Titel, die seit 1951 publiziert wurden. Als nächstes werden die Bestände der SLB aus den Jahren 1848-1900 erfasst. Bis Ende 1995 soll auch die dritte Etappe, die Aufnahme der Titel zwischen 1901 und 1950 abgeschlossen sein.

Schweizerische Landesbibliothek stellt Katalog auf elektronische Datenverarbeitung um

An ihrem ersten gemeinsamen Kongress sprachen sich die Dachverbände der Bibliothekare, Dokumentalisten und Archivare für eine Professionalisierung ihrer Ausbildung auf Stufe Fachhochschule aus. Sie machten an der Tagung auch darauf aufmerksam, dass Papiere des 19. und 20. Jahrhunderts, welche den grössten Bestand in schweizerischen Bibliotheken und Archiven ausmachen, wegen ihres hohen Säuregehalts vom Zerfall bedroht sind. Neben der Restaurierung wertvoller Einzelstücke müssten daher vermehrt Präventionsmassnahmen getroffen werden, die im Rahmen von umfassenden, international vernetzten Bestandeserhaltungskonzepten auch bundespolitisch getragen sein sollten. Bundesrätin Ruth Dreifuss unterstützte in ihrer Ansprache vor dem Kongress dieses Postulat ebenso wie die Aufwertung der Ausbildung in diesen Berufsgattungen. Sie erklärte, sie wolle der Erhaltung der Bücher und anderer Informationsträger höchste Priorität einräumen und habe deshalb eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Konzeptes beauftragt. Die im Vorjahr angeregte Schaffung einer gesamtschweizerischen Mediathek wurde allerdings angesichts der Finanzlage des Bundes zugunsten einer Vernetzung der mit audiovisuellem Kulturgut befassten nationalen Institutionen zurückgestellt.

Archivare warnen vor Zerfall von Quellen und fordern Professionalisierung ihrer Ausbildung

Die Ablehnung des Kulturförderungsartikels kam umso überraschender, als sich bei der Beratung im Parlament kaum Opposition bemerkbar gemacht hatte. Im Vorfeld der Abstimmung sprachen sich alle grossen Parteien - mit Ausnahme der SVP, welche die Vorlage an ihrer Delegiertenversammlung mit einem Zufallsmehr verwarf - dafür aus. Von den Verbänden lehnten nur gerade der Gewerbeverband und das Redressement national den neuen Verfassungsartikel offen ab. Die grösste Gegnerin der Vorlage, nämlich die Gleichgültigkeit, machte Bundesrätin Ruth Dreifuss bereits zu Beginn der Abstimmungskampagne aus. In der Folge gelang es weder ihr noch ihren Mitarbeitern im Bundesamt für Kultur (BAK), aber auch nicht dem Unterstützungskomitee, dem rund 140 eidgenössische Parlamentarierinnen und Parlamentarier angehörten, ebensowenig wie den Kulturschaffenden, die sich geschlossen hinter die Vorlage stellten, diese Gleichgültigkeit zu durchbrechen. Dazu trug auch bei, dass die Abstimmung vom 12. Juni von der äusserst kontroversen Blauhelm-Frage dominiert wurde.

Bundeskompetenz in der Kulturförderung

Auch im zweiten Anlauf scheiterte der Kulturförderungsartikel in der Bundesverfassung (Art. 27septies) nicht am Willen einer Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, sondern an abstimmungstechnischen Modalitäten. 1986 hatten sich die Kulturinitiative, die unter anderem ein Prozent des jährlichen Gesamtbudgets für die Kultur forderte, und der unverbindlichere bundesrätliche Gegenvorschlag durch die damals noch geltende Unvereinbarkeit des doppelten Ja gegenseitig blockiert. Im Berichtsjahr erwies sich das für Verfassungsänderungen notwendige Ständemehr als Stolperstein für die Vorlage. 51% der Stimmberechtigten wollten dem Bund die Kompetenz erteilen, das Kulturschaffen subsidiär und im Interesse der Verständigung unter den vier Kulturregionen zu erhalten, zu fördern und zu vermitteln. Damit sollte dem Bund die verfassungsrechtliche Grundlage für die Übernahme von Aufgaben erteilt werden, die er aufgrund einer etwas grosszügigen Interpretation des Zweckartikels der Bundesverfassung (Art. 2) über die "Beförderung der gemeinsamen Wohlfahrt" faktisch seit dem letzten Jahrhundert wahrnimmt. Durch verschiedene Bundesbeschlüsse wurde dem Bund seither die Kompetenz erteilt, die Denkmalpflege zu unterstützen, die bildende und angewandte Kunst zu fördern sowie Museen und Archive von nationaler Bedeutung zu unterhalten. 1962 wurde der Heimatschutz (Art. 24sexies) in die Verfassung aufgenommen. Der einzige Bereich des eigentlichen Kunstschaffens, in welchem der Bund ausdrücklich durch die Verfassung zu einem Engagement berechtigt wurde, ist jener der Filmförderung, da Volk und Stände 1958 vorwiegend aus handelspolitischen Gründen einem "Filmartikel" in der Bundesverfassung (Art. 27ter) zustimmten. Andere Kunstgattungen, so etwa Literatur, Musik, Theater und Tanz konnten bisher nur indirekt über die Subventionen an die Schweizerische Volksbibliothek, die Jugendliteratur, die Erwachsenenbildung oder die Pro Helvetia unterstützt werden.

Mit dem vorliegenden Kulturförderungsartikel wollten Bundesrat und Parlament der Kulturpolitik des Bundes eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Grundlage schaffen und die Entwicklung dieser Politik langfristig sichern. Ausgehend von den Grundsätzen des Föderalismus, der Subsidiarität und des Ausgleichs sollte kulturelles Schaffen gefördert und der Zugang auch weniger begünstigter Gruppen oder Landesteile zur Kultur erleichtert werden. Besondere Bedeutung kam dem Austausch und damit der Verbesserung der Kommunikation zwischen den verschiedenen Sprachen und Kulturen der Schweiz zu. Lediglich 49% der Stimmberechtigten sprachen sich gegen dieses Ansinnen aus. Da sie jedoch in zehn Kantonen und vier Halbkantonen - namentlich allen rein deutschsprachigen Kantonen mit Ausnahme Zürichs und der beiden Basel - die Mehrheit bildeten, konnten sie sich gegen die zustimmenden zehn Kantone und zwei Halbkantone - neben den bereits genannten alle mehrsprachigen Kantone, das Tessin und die Romandie - durchsetzen und die Vorlage zu Fall bringen.


Abstimmung vom 12. Juni 1994

Beteiligung: 46,6%
Nein: 1 018 188 (49,0%) / 10 4/2 Stände
Ja: 1 114 158 (51,0%) / 10 2/2 Stände

Parolen:
Ja: FDP (4*), SP, CVP, GP, LdU, EVP, PdA; SGB, CNG.
Nein: SVP (9*), LP (2*), FP, SD, Lega, EDU; SGV, Redressement national.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Bundeskompetenz in der Kulturförderung

Das in Schwyz als Aussenstelle des Landesmuseums geplante "Forum der Schweizer Geschichte" kam auch im Berichtsjahr nicht aus den Turbulenzen. Nach zwei vom Bundesgericht abgewiesenen staatsrechtlichen Beschwerden gegen die Baubewilligung kämpfte das Museumsprojekt nun mit Schwierigkeiten im Management. Die auf Frühsommer des Berichtsjahres in Aussicht genommene Eröffnung konnte deshalb nicht stattfinden. Sie wurde unter neuer Leitung und nach Genehmigung eines neuen Ausstellungskonzeptes auf Juni 1995 verschoben.

"Forum der Schweizer Geschichte" nicht wie geplant eröffnet

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, der Schweizerischen Volksbibliothek (SVB) in Weiterführung der seit 1920 gewährten Finanzhilfe für die Periode 1996-1999 einen jährlichen Bundesbeitrag von 1,8 Mio Fr. auszurichten. Die SVB konnte zu Beginn des Jahres in Solothurn ihr neues Bibliocenter für die deutsche und die romanische Schweiz eröffnen. Von dieser Zentrale aus werden Gemeinden und Schulen, Firmen und Heime sowie die Armee mit austauschbaren Bücherkollektionen versorgt.

Finanzhilfen 1996-1999 für die Stiftung Schweizerische Volksbibliothek (BRG 94.081)

Nachdem Bundesrätin Dreifuss grünes Licht für die Beschaffung des amerikanischen VTLS-Katalog-Systems gegeben hatte, konnte die Landesbibliothek ihr grosses Computerprojekt in Angriff nehmen. Dem Systementscheid war ein langer Expertenstreit vor und hinter den Kulissen vorausgegangen. Die ETH-Bibliothek in Zürich setzte sich vehement für die Wahl eines der Systeme ein, die in den anderen grossen Bibliotheken der Schweiz bereits seit Jahren im Einsatz sind. Die Leitung der SLB hielt dem entgegen, diese Software entspreche nicht mehr den aktuellen Standards und würde den Datenaustausch mit Bibliothekscomputern im Ausland behindern. Das gesamte Automatisierungsprogramm der SLB wird ungefähr 20 Mio Fr. kosten. Die reorganisierte SLB rechnet mit 39 neuen Etatstellen für ihren Betrieb als modernes Informationszentrum.

Elektronisches Katalogsystem für die Landesbibliothek

Eine Arbeitsgruppe des BAK und der Erziehungsdirektorenkonferenz erarbeitete Empfehlungen zur weiteren Ausgestaltung der schweizerischen Bibliothekenlandschaft. Sie regte die Schaffung eines gesamtschweizerischen Bibliotheksrates und den Erlass eines allgemeinen Bibliothekförderungsgesetzes an und sprach sich dafür aus, dass der Bund inskünftig nicht nur die Schweizerische Volksbibliothek, sondern neu auch den Schweizerischen Bibliotheksdienst unterstützen solle.

Empfehlungen für verstärkte Bundesförderung zugunsten von Bibliotheken

Mit einem Beitrag von 8,2 Mio Fr. soll dem Verkehrshaus der Schweiz (VHS) in Luzern aus dem finanziellen Engpass geholfen werden. In die Finanzspritze teilen sich der Bund mit 4,1 Mio Fr. (50%), der Kanton mit 2,46 Mio Fr. (30%) und die Stadt Luzern mit 1,64 Mio Fr. (20%).

Verkehrshaus in Luzern benötigt mehr finanzielle Mittel

Auf privater Basis konnte im Juni in Lausanne das Museum des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) eingeweiht werden. Bundespräsident Ogi und der spanische König Juan Carlos sowie Prominenz aus Sport und Politik nahmen an der Inauguration teil. Lausanne ist seit 1915 offizieller Sitz des IOC.

Museum des Internationalen Olympischen Komitees eröffnet

Für 27,6 Mio Fr. soll die Schweizerische Landesbibliothek (SLB) in Bern ein neues Tiefmagazin mit sieben unterirdischen Geschossen erhalten. Als "Gedächtnis der Nation" habe die SLB die Pflicht, die ihr anvertrauten Informationsträger der Nachwelt möglichst intakt zu erhalten, schrieb der Bundesrat in seiner zivilen Baubotschaft 1993, in deren Rahmen er dem Parlament diesen Kredit beantragte. Gleichzeitig kündigte er als zweite Bauetappe ein weiteres 35-Mio-Vorhaben an, bei welchem es um die bauliche Sanierung des bestehenden Magazins und dessen Umnutzung zu Publikumszwecken gehen wird. Beide Kammern nahmen den Objektkredit einstimmig an.

Schweizerische Landesbibliothek erhält neues Tiefmagazin

Der Bundesrat beantragte dem Parlament einen Objektkredit von 14,6 Mio Fr. für die Erweiterung und Sanierung des Schweizerischen Musikautomaten-Museums in Seewen (SO). Diese einzigartige Sammlung hat einen geschätzten Wert von rund 50 Mio Fr. Die Objekte sind heute in zu kleinen, unzureichenden Museumsgebäuden untergebracht, was eine zeitgemässe Präsentation des wertvollen Kulturgutes verunmöglicht. Ein nettes museales Konzept und eine attraktive Ausstellungsgestaltung sollen hier Abhilfe schaffen. Beide Kammern verabschiedeten den Antrag des Bundesrates einstimmig.

Sanierung und Erweiterung Musikautomaten-Museum Seewen

Praktisch einstimmig, wenn auch ob der schwierigen Finanzlage ohne grosse Begeisterung, gewährte das Parlament dem Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in Genf eine jährliche Finanzhilfe von 1,1 Mio Fr. für die Jahre 1994-1997. Anders als noch im Vorjahr, wo die Unterstützung für die Jahre 1992 und 1993 in erster Linie als Starthilfe betrachtet wurde, setzte sich diesmal die Überzeugung durch, dass der Bund damit wohl ein dauerhaftes Engagement übernehme, welchem er sich aber angesichts des verpflichtenden Erbes Henri Dunants nicht entziehen könne.

Der Nationalrat forderte den Bundesrat im Anschluss an dieses Geschäft mit einem Postulat auf, dafür besorgt zu sein, dass innerhalb eines Jahres ein Konzept zur Erhöhung der Besucherfrequenzen und zur Verankerung dieses Museums in der Bevölkerung des ganzen Landes erstellt wird.

Dauerhaftes Engagement des Bundes zugunsten des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums

Mit fünf oppositionslos angenommenen Postulaten machten die Abgeordneten Borradori (lega, TI), Chevallaz (fdp, VD) und Keller (cvp, AG) im Nationalrat sowie Cavadini (lp, NE) und Onken (sp, TG) im Ständerat auf die prekäre Situation bei der Konservierung audiovisuellen Kulturgutes aufmerksam. Um diese Archivierungsaufgaben kümmern sich heute neben Bundesarchiv und SRG vor allem die Landesphonothek in Lugano und die Cinémathèque in Lausanne, welche jedoch beide in argen Finanznöten stecken. Unterstützung erhielten die fünf Parlamentarier von einer Arbeitsgruppe unter dem Direktor der Schweizerischen Landesbibliothek, welche im Spätherbst eine Bestandesaufnahme sowie erste Vorschläge für die Schaffung einer zentralen Mediathek vorlegte. Da die audiovisuellen Dokumente schlecht haltbar und einer rapiden technologischen Entwicklung unterworfen sind, geht täglich unersetzliches Kulturgut verloren. Bundesrätin Dreifuss forderte deshalb die zuständigen Stellen auf, konkrete Massnahmen vorzuschlagen, um diese "kulturelle Amnesie" aufzuhalten. Sie äusserte sich positiv zur Einrichtung einer schweizerischen Mediathek, für die 1989 im Radio- und Fernsehgesetz eine gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, erklärte jedoch, die dafür nötigen Bundesmittel könnten frühestens in der nächsten Legislaturperiode aufgebracht werden.

Fehlende Finanzierung für Konservierung audiovisuellen Kulturgutes

Mit der Annahme des Kulturförderungsartikels (Art. 27septies BV) durch das Parlament wurde die erste Hürde genommen, damit der Bund endlich rechtlich abgesichert jene Aufgaben erfüllen kann, welche er ohnehin seit Jahren wahrnimmt, namentlich in den Bereichen Bundesarchiv, Landesmuseum und Landesbibliothek sowie Pro Helvetia. Bereits im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen war stets unterstrichen worden, dass es hier keinesfalls um die Einführung einer zentralistischen Kulturpolitik oder um die Übernahme neuer Aufgaben gehe, sondern allein um eine klare Definition der Kulturkompetenzen des Bundes. Auf Vorschlag der nationalrätlichen Kommission wurde im ersten Abschnitt der Begriff der Subsidiarität noch explizit verankert.

Bundeskompetenz in der Kulturförderung

Der Ständerat schuf keine nennenswerten Differenzen zur grossen Kammer, so dass das neue Gesetz Ende Jahr definitiv verabschiedet werden konnte.

Nationalrat stimmt Ausbau Landesbibliothek zu

Die Cinémathèque suisse in Lausanne konnte ihr in den letzten Jahren für insgesamt 8,5 Mio Fr. erworbenes und umgebautes Archivierungszentrum in Penthaz (VD) in Betrieb nehmen. Bisher waren die Filme an verschiedenen – und oft ungeeigneten – Orten eingelagert gewesen.

Cinémathèque suisse nimmt neues Archiv in Betrieb

Das Verkehrshaus in Luzern ist dringend auf mehr staatliche Subventionen angewiesen, wenn es seine kulturpolitischen Aufgaben ausreichend wahrnehmen will. Die Verantwortlichen des Museums streben eine finanzielle Entflechtung von Ausstellungsbetrieb und Konservierungstätigkeit an. Das Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit im Ausstellungsbereich soll beibehalten, die Betreuung von Sammlung, Archiv und Bibliothek hingegen vermehrt von der öffentlichen Hand abgegolten werden. Vor allem das Engagement von Bund, SBB und PTT war in den vergangenen Jahren anteilsmässig stark zurückgegangen: deckten deren Beiträge 1959, im Startjahr des Museums, noch 44% der Betriebskosten, betrugen sie 1991 nur noch 4,5%. Vor diesem Hintergrund, und da gleichzeitig Stadt und Kanton Luzern für einen Kredit von 1.20 Mio Fr. bürgten, stellte der Bund eine Uberbrückungshilfe von 4,1 Mio Fr., verteilt auf die Jahre 1992 bis 1994, aus Sondermitteln in Aussicht. Für die Zukunft – die Schaffung eines Kulturförderungsartikels in der Bundesverfassung vorausgesetzt – stehen jährliche Betriebskostenbeiträge zur Diskussion.

Verkehrshaus in Luzern benötigt mehr finanzielle Mittel