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Für die künftige welsche Zweigstelle des Landesmuseums in Schloss Prangins bei Nyon wurde die Baubewilligung erteilt. Eine massive Kostenüberschreitung — statt auf 19,85 Mio Fr. wie ursprünglich bewilligt, kommt das Vorhaben auf 73,5 Mio Fr. zu stehen — hatte seinerzeit für Unmut in Parlament und Öffentlichkeit gesorgt und die Verwirklichung des Projekts in Frage gestellt.

Zweigstelle des Landesmuseums im Schloss Prangins

Zwischen 1950 und 1991 ist die Zahl der öffentlichen oder privaten Museen der Schweiz von 254 auf 704 gestiegen; somit wurde im statistischen Mittel jeden Monat ein neues Museum eröffnet. Mit einem Museum pro 9000 Einwohner weist die Schweiz weltweit eine der grössten Museumsdichten auf. 40% dieser Institutionen sind zumeist ehren- oder nebenamtlich betreute Heimat- Orts-, Lokal- und Regionalmuseen.

Zahl der öffentlichen oder privaten Museen

Nach dem Ständerat genehmigte auch der Nationalrat einstimmig eine Erhöhung der jährlichen Subventionen an die Schweizerische Volksbibliothek (SVB) um 21% auf neu insgesamt 7,6 Mio Fr. für die Periode 1992-1995 sowie einen Sonderbeitrag von rund 2,2 Mio Fr. für die Informatisierung des Betriebes und für die Errichtung eines Deutschschweizer Bibliozentrums in Solothurn.

Höhere Beiträge an die Schweizerische Volksbibliothek

Das der Landesbibliothek angegliederte Schweizerische Literaturarchiv (SLA), welches auf eine Initiative des im Vorjahr verstorbenen Schriftstellers und Dramatikers Dürrenmatt zurückgeht, wurde im Januar offiziell eröffnet. Durch die im Berichtsjahr unter anderem erfolgte Aufnahme der Nachlässe des Tessiners Giovanni Orelli und des Rätoromanen Andri Peer konnte das SLA seinem Anspruch gerecht werden, alle vier Landessprachen zu repräsentieren. Ende Jahr verfügte das SLA über 50 grössere Nachlässe sowie 140 einzelne handschriftliche Bestände.

Schweizerisches Literaturarchiv offiziell eröffnet

Vermehrt will sich der Bund auch bei der Erschliessung der vielen eingelagerten mobilen Kulturgüter der Schweiz mittels einer Bilddatenbank engagieren. Im Rahmen der bundesrätlichen Botschaft über die Förderung der wissenschaftlichen Forschung in den Jahren 1992 bis 1995 stimmte das Parlament der Schaffung einer Datenbank der Schweizerischen Kulturgüter (DSK) zu, für welche die Schweizerische Akademie der Geisteswissenschaften seit 1986 Vorarbeiten geleistet hatte. Die Institutionalisierung des Pilotprojekts, wird es erlauben, die Museen dadurch miteinander zu vernetzen, dass alle Sammlungen nach den gleichen Regeln inventarisiert werden.

Datenbank der Schweizerischen Kulturgüter

Obwohl ein Archiv für Tondokumente einen wichtigen Beitrag zu einer nationalen Kulturpolitik leisten könnte, gelingt es der Landesphonothek in Lugano aus finanziellen und räumlichen Gründen kaum, ihren Hauptaufgaben nachzukommen. Als geographisches Gegengewicht zur Landesbibliothek in Bern und zur Cinémathèque in Lausanne nahm die Landesphonothek 1987 Sitz in Lugano. Von Anfang an kämpfte die Stiftung, die vom Bund, vom Kanton Tessin sowie von der Stadt Lugano finanziell getragen wird, mit materiellen Schwierigkeiten. Mit der für 1991 erfolgten Aufstockung der Beiträge von 450'000 auf 900'000 Fr. können nun wenigstens die wichtigsten Bedürfnisse dieser Institution befriedigt werden. Unterstützung erhielten die Anliegen der Stiftung auch durch eine im Vorjahr vom Nationalrat angenommene Motion, die den Bundesrat beauftragt, nach Lösungen für die Schaffung einer zentralen Phono- und Videothek zu suchen; der Ständerat überwies diesen Vorstoss allerdings nur in der unverbindlicheren Form eines Postulates.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Der Bundesrat beschloss, 1990 und 1991 die Vorbereitungsarbeiten zu einer Datenbank der schweizerischen Kulturgüter mit insgesamt 400'000 Fr. zu unterstützen. Es geht dabei um eine Projektstudie der Schweizerischen Akademie der Geisteswissenschaften und des Verbandes der Museen der Schweiz. Diese Institutionen beabsichtigen, dem Bund auf das Jahr 1992 hin die Schaffung dieser Datenbank zu beantragen. Die aus einem Projekt des NFP 16 hervorgegangene Nationale Informationsstelle für Kulturgütererhaltung (Nike) wird neben der Eidgenossenschaft, dem Fürstentum Liechtenstein, acht Städten sowie zahlreichen Privaten nun auch von allen Kantonen unterstützt; als letzter Kanton beschloss die Waadt, jährliche Beiträge an die Nike zu entrichten.

Datenbank der Schweizerischen Kulturgüter

Um finanzielle Zuwendungen ging es bei den meisten Fragen, die im Berichtsjahr 1990 die Museen betrafen. Nach dem Nationalrat stimmte auch der Ständerat dem neuen Konzept und dem Zusatzkredit von rund 55 Mio Fr. für die Errichtung einer Zweigstelle des Landesmuseums in Schloss Prangins bei Nyon (VD) zu. Als neue Aussenstelle des Landesmuseums hat der Bundesrat auf den 1. Juli das Musikautomatenmuseum in Seewen (SO) übernommen. Einstimmig genehmigten beide Räte einen ausserordentlichen Bundesbeitrag, den sie selber durch die Überweisung zweier gleichlautender Motionen verlangt hatten, an die Kosten für die betriebliche und touristische Infrastruktur des Freilichtmuseums Ballenberg (BE).

Zweigstelle des Landesmuseums (Schloss Prangins)

Für das Panorama der Schweizer Geschichte, das auf das Jubiläumsjahr hin in Schwyz eröffnet werden soll, müssen vorderhand keine Sponsoren gesucht werden. Der Ständerat, der in der Wintersession 1989 noch beantragt hatte, die rund 2 Mio Fr., welche für die Inbetriebnahme des Museums nötig sind, von privater Seite aufzubringen, schwenkte anfangs Jahr auf die Linie des Nationalrates ein und stockte den bereits bewilligten Objektkredit von 13 auf 14,95 Mio auf. Dennoch mussten die Arbeiten an dieser weiteren Aussenstelle des Landesmuseums für einige Monate sistiert werden, da zwei Schwyzer Stimmbürger mit einer staatsrechtlichen Beschwerde, welcher das Bundesgericht die aufschiebende Wirkung zuerkannte, erreichen wollten, dass der Schwyzer Souverän über das Projekt an der Urne befinden könne; das Bundesgericht wies die Beschwerde schliesslich ab. Problemlos eröffnet werden konnte hingegen der Neubau des PTT-Museums in Bern.

Panorama der Schweizer Geschichte

Auf den 1. Juli wurden das Bundesamt für Kulturpflege, die Landesbibliothek und das Landesmuseum zu einem Bundesamt für Kultur (BAK) mit rund 300 Mitarbeitern zusammengefasst. Mit dieser Restrukturierung, die dem Bestreben Bundesrats Cottis entspricht, die Organisationsstruktur des EDI zu straffen, sollen die rechtlich beschränkten Möglichkeiten des Bundes in der Kulturförderung besser gebündelt, politisch optimal ausgeschöpft und effizienter ausgespielt werden.

Eine der Hauptaufgaben des neuen BAK ist die Modernisierung der Landesbibliothek (SLB), welche – in den letzten Jahrzehnten eher als Stiefkind der Kultur behandelt – gegenüber allen namhaften anderen Bibliotheken der Schweiz, geschweige denn des Auslands, ins Hintertreffen geraten ist. In den nächsten Jahren soll die Landesbibliothek zu einem wissenschaftlichen Dokumentations- und Informationszentrum ausgebaut und nach dem Vorbild ausländischer Nationalbibliotheken zu einem wichtigen Instrument der Kulturförderung (mit Ausstellungen, Symposien, internationalen Projekten) aufgewertet werden. Bei der Restrukturierung der SLB kann sich das BAK auf den Bericht der von Bundesrat Cotti eingesetzten Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Nationalrat Mühlemann (fdp, TG) abstützen, welche bereits im Februar ihre Überlegungen zur Neudefinition der Aufgaben der SLB und zur Rationalisierung der Organisationsformen vorgelegt hatte. Als Ausdruck der neuen Politik konnte der Umstand gewertet werden, dass nicht – wie ursprünglich erwartet – ein Geisteswissenschafter, sondern ein Informatiker und Manager, der Neuenburger J.-F. Jauslin, das Rennen um die Nachfolge von F. G. Maier als Direktor der SLB machte.

Nationale Kulturpolitik 1989

Im Anschluss an das Nationale Forschungsprogramm (NFP) 16 («Methoden zur Erhaltung von Kulturgütern»), welches 1988 abgeschlossen werden konnte, wurde auf den 1. Januar 1989 die Nationale Informationsstelle für Kulturgütererhaltung (NIKE) als selbständige, von einem privaten Trägerverein betriebene Institution ins Leben gerufen. NIKE, zu deren wichtigsten Aufgaben die Information, Aufklärung, Koordination und Sensibilisierung im Bereich der Pflege und Erhaltung von Kulturgütern zählen, wird von einer Mehrheit der Kantone, von Gemeinden und Vereinen getragen und vom Bund subsidiär unterstützt. Die vom ehemaligen Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz betreute Dienststelle Heimatschutz wurde in die Sektion Kunst- und Denkmalpflege des BAK integriert. Das EDI eröffnete im weitern eine Vernehmlassung zur allfälligen Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage für die Denkmalpflege.

Kulturgütererhaltung

Im Sommer unterschrieben Friedrich Dürrenmatt und Bundesrat Cotti einen Erbvertrag, welcher der Eidgenossenschaft den literarischen Nachlass des Schriftstellers sichert – unter der Bedingung allerdings, dass zu diesem Zweck ein Schweizerisches Literaturarchiv (SLA) geschaffen werde. Aufgabe dieses Archivs wird die wissenschaftliche Archivierung und Aufarbeitung von literarischen Vor- und Nachlässen sowie eine breite Öffentlichkeitsarbeit sein. Der Bundesrat beschloss, das SLA der Landesbibliothek anzugliedern, wo bereits die Nachlässe von S. Corinna Bille, Blaise Cendrars, Maurice Chappaz, Hermann Hesse, Carl Spitteler, Rainer Maria Rilke und anderer eingelagert sind. Als ersten bedeutenden Neuzugang konnte das Archiv den Nachlass des Schriftstellers Hermann Burger aufnehmen. Als Standort des SLA wählte der Bundesrat Bern und enttäuschte so die Erwartungen dezentraler Standorte, allen voran die Stadt Solothurn, welche aufgrund ihrer Verdienste um die alljährlich dort stattfindenden Literaturtage gehofft hatte, das prestigeträchtige Archiv beherbergen zu dürfen. Ein weiteres nationales Kulturarchiv wird möglicherweise aufgrund einer vom Nationalrat überwiesenen Motion der vorberatenden Kommission zum Radio- und Fernsehgesetz entstehen: Angesichts der nationalen Aufgabe, schweizerisches Kulturgut sicherzustellen, wurde der Bundesrat beauftragt, nach Lösungen für die Schaffung einer zentralen Phono- und Videothek zu suchen.

Schweizerisches Literaturarchiv

Dem Haager Abkommen zum Schutze der Kulturgüter in bewaffneten Konflikten aus dem Jahre 1954 ist die Schweiz 1962 beigetreten und hat sich dadurch verpflichtet, Schutzmassnahmen für ihre Kulturgüter zu ergreifen. Dazu gehören für unbewegliche Güter das Erstellen von Sicherstellungsdokumenten und bauliche Massnahmen für besonders wertvolle Teile sowie das Errichten von Schutzräumen für bewegliche Kulturgüter. Der Bundesrat genehmigte im Berichtsjahr das seither erstellte schweizerische Inventar der rund 8'000 Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung. Die mit den konkreten Schutzmassnahmen betrauten Kantone und Gemeinden tun sich damit allerdings schwer und vernachlässigen die Aufgabe in den meisten Fällen, indem sie weder das nötige Geld noch das erforderliche Personal zur Verfügung stellen.

Kulturgütererhaltung

In der Kulturpolitik übte der Bund weiterhin grosse Zurückhaltung; das Schwergewicht der Aktivität lag bei Gemeinden und Kantonen. Wohl konstituierte sich die eidgenössische Expertenkommission für Fragen der schweizerischen Kulturpolitik (Kommission Clottu); von ihrer Tätigkeit drang indessen wenig an die Öffentlichkeit. Durch von den eidgenössischen Räten bewilligte Subventionserhöhungen an Pro Helvetia und an die Stiftung Schweizer Volksbibliothek (SVB) unterstrich der Bund sein Interesse für kulturelle Belange. Im Frühling konnte mit der Sammlung am Römerholz, die Meisterwerke europäischer Malerei im Privathaus des Kunstmäzens zeigt, dem Publikum ein Legat von Oskar Reinhart an die Eidgenossenschaft zugänglich gemacht werden:

Die Frage nach der Stellung der Kulturschaffenden und nach der Funktion des Theaters in der modernen Gesellschaft rief Diskussionen auf gesamtschweizerischer Ebene hervor. Eine Auseinandersetzung über die Frage, ob sich der einzelne Schriftsteller wie auch seine Organisation politisch engagieren müsse, löste im Schweizerischen Schriftstellerverband (SSV) eine Krise aus, die zur Demission von 22 Mitgliedern (darunter Friedrich Dürrenmatt und Max Frisch) führte. Eine Minderheit, welche die Frage bejahte, fühlte sich durch den Verbandspräsidenten wegen seiner aktiven Mitarbeit an der französischen Fassung des Zivilverteidigungsbuchs nicht mehr repräsentiert. Zahlreiche Schwierigkeiten an städtischen Bühnen, insbesondere der zunehmende Besucherschwund, riefen nach einer Besinnung auf die Aufgaben modernen Theaters. Eine Tagung von Sachverständigen im Stapferhaus sprach den Wunsch aus, dass Pro Helvetia die Organisation einer permanenten Theaterkonferenz übernehmen solle.

Mit der Inkraftsetzung des revidierten Filmgesetzes war es erstmals möglich, Bundesbeiträge an Spielfilme auszurichten. Dabei gab die Auszeichnung des Films «Krawall» zu einer Kritik im Nationalrat Anlass. Der Bundesrat befürwortete die Förderungswürdigkeit auch von Filmen, die die staatliche und gesellschaftliche Ordnung zur Diskussion stellen. Vorstösse, die sich mit einer weitergehenden Filmförderung befassten, überwies der Bundesrat der Kommission Clottu zur Prüfung. Dieses Thema wurde in den Motionen der Nationalräte Rasser (LdU, AG) (Mo. 10372) und Ziegler (soz., GE) (Mo. 10189), welche an den Nationalrat als Postulate eingereicht wurden, aufgegriffen. In der Diskussion um eine Aufhebung der Filmzensur wirkte ein Bundesgerichtsentscheid richtungweisend (BGE 96 IV 64). Er betraf den Kanton Bern, der zwar keine Filmzensur kennt, in dem jedoch das Obergericht den schwedischen Sexfilm «Ich bin neugierig» aufgrund einer Strafklage verboten hatte; das Bundesgericht gab den beanstandeten Streifen zur Vorführung frei. Der aargauische Regierungsrat hob die Verordnung über die Vorführung von Filmen und damit die Filmzensur formell auf, und die Zürcher stimmten dem neuen Filmgesetz, das als Gegenvorschlag zu einer Initiative gegen die Filmzensur ausgearbeitet worden war, deutlich zu. Der Luzerner Grosse Rat hiess ein neues Lichtspielgesetz, das keine Zensurvorschriften mehr enthält, in erster Lesung gut. Auseinandersetzungen ergaben sich aus dem wachsenden Angebot pornographischer Schriften; behördliche Massnahmen, auch solche des Jugendschutzes, stiessen verschiedentlich auf Ablehnung.

Nationale Kulturpolitik 1966–1974