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In der Herbstsession 2022 beschäftigte sich der Ständerat als Zweitrat mit einer Motion der WBK-NR, welche die Schaffung einer Plattform für die Provenienzforschung von Kulturgütern in der Schweiz verlangte.
Die WBK-SR hatte im August 2022 einstimmig beschlossen, dem Anliegen ihrer Schwesterkommission zu folgen. Um die Provenienzforschung voranzutreiben, welche einen «rechtlich und ethischen verantwortungsvollen Umgang» mit Kulturgütern ermögliche, erachte sie eine webbasierte Datenbank als passend. Beteiligte Akteure könnten so etwa auf internationaler Ebene besser zusammenarbeiten, zudem fördere eine solche Datenbank die Transparenz. Kommissionssprecher Benedikt Würth (mitte, SG) hielt in der Ständeratsdebatte ergänzend fest, dass die Kommission insbesondere Fragen zur Umsetzung und Kosten der Plattform gestellt habe. Zudem solle im Rahmen eines externen Mandats überprüft werden, ob eine neue Plattform geschaffen werden oder man sich auf international bestehende stützen solle. Kulturminister Alain Berset hielt fest, dass es wichtig sei, dass die Erkenntnisse der Provenienzforschung – sei es in Bezug auf NS-Raubkunst oder auf Diebstähle aus kolonialen Kontexten – im Parlament behandelt würden, etwa auch im Zusammenhang mit der Motion 21.4403. Der Ständerat nahm die Motion, seiner Kommission und dem Nationalrat folgend, stillschweigend an.

Plattform für Provenienzforschung von Kulturgütern in der Schweiz (Mo. 22.3023)

Die WBK-NR forderte in Form einer Motion im Februar 2022 den Bundesrat dazu auf, eine Plattform für die Provenienzforschung von Kulturgütern in der Schweiz zu schaffen. Öffentliche und private Museen und Sammlungen aus dem In- und Ausland sollen ihre Erkenntnisse über die Herkunft ihrer Kulturgüter auf dieser Plattform bereitstellen und somit der Forschung sowie interessierten Kreisen zur Verfügung stellen. Damit solle die Qualität und Transparenz der Forschung, sowie die Vernetzung zwischen den Forschenden verbessert werden.
Der Nationalrat folgte dem Bundesrat, welcher die Motion zur Annahme empfahl, und stimmte der Vorlage in der Sondersession im Mai 2022 stillschweigend und diskussionslos zu. Damit geht die Motion weiter in die kleine Kammer.

Plattform für Provenienzforschung von Kulturgütern in der Schweiz (Mo. 22.3023)

In der Frühjahrssession 2021 wurde eine im Sommer 2020 eingereichte Motion Sommaruga (sp, GE), die vom Bundesrat unterstützende Massnahmen für Schweizer Museen bei der Rückgabe und Rückführung von Kulturgütern mit kolonialzeitlichem Hintergrund forderte, zurückgezogen. Der Motionär führte an, dass, auch wenn die Schweiz keine Kolonialmacht per se war, sie stark von der westlichen Dominanz der Kolonialzeit profitiert habe, weshalb entsprechende Massnahmen zur technischen, finanziellen und logistischen Unterstützung seitens des Bundes zur Rückführung angebracht seien.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme vom August 2020 mit Verweis auf seine Stellungnahmen zur Motion Wermuth (sp, AG; Mo. 18.4236) sowie die Anfrage (18.1092) und Interpellation (18.4067) Sommaruga den Vorstoss zur Ablehnung beantragt. Im Weiteren hatte er darauf verwiesen, dass der Bund bereits seit 2016 im Rahmen der Provenienzforschung öffentliche und private Museen unterstütze und diese angehalten seien, ihre Forschungsresultate mit dem Internetportal der Anlaufstelle Raubkunst des BAK zu verlinken. Auch stehe der Bund bereits heute bei Kulturgüterstreitigkeiten als intermediärer Partner zur Verfügung und mit dem Kulturgütertransfergesetz bestehe auch schon eine allgemeine Rechtsgrundlage für entsprechende Belange.
In der Herbstsession 2020 hatte der Ständerat die Motion gemäss einem Ordnungsantrag Gapany (fdp, FR) an die WBK-SR zur Vorberatung überwiesen. Diese hatte in ihrem Bericht vom Februar 2021 mit 4 zu 4 Stimmen und Stichentscheid von Vizepräsident Thomas Hefti (fdp, GL) den Vorstoss zur Ablehnung beantragt. Die Kommissionsmehrheit anerkenne die Bedeutung der Provenienzforschung, sehe aber keinen unmittelbaren gesetzgeberischen Handlungsbedarf, da die Unterstützungsleistungen in diesem Bereich bereits sehr gut von der Anlaufstelle Raubkunst wahrgenommen würden, war argumentiert worden. Die Kommissionsminderheit war hingegen der Ansicht, dass die laufenden Arbeiten in diesem Bereich sowie die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure und die Rolle der Schweiz auf internationaler Ebene durch diesen Vorstoss gestärkt werden könnten. Im März 2021 führte Kulturminister Berset im Rahmen der Ständeratsdebatte an, dass man sich aufgrund der grossen Relevanz des Themas vorstellen könne, nach Möglichkeit bis Ende Jahr einen Bericht vorzulegen, der aufzeige ob und in welchem Umfang die bestehenden Massnahmen funktionierten und ob es doch noch allfälligen Anpassungsbedarf gebe. Die Aussicht auf diesen Bericht bewegte schliesslich den Motionär zum Rückzug seines Vorstosses.

Beteiligung der Schweizer Museen an der Rückgabe von Kulturgütern, die in der Kolonialzeit weggenommen wurden: Einrichtung eines bundesrechtlichen Verfahrens (Mo. 20.3754)

Eine Motion Gmür-Schönenberger (cvp, LU) wurde in der Frühjahrssession 2019 unbehandelt abgeschrieben, weil der Vorstoss nicht innert der gesetzlichen Frist von zwei Jahren behandelt worden war. Der Bundesrat hätte bei Annahme der Motion eine entsprechende Lücke im ZGB dahingehend schliessen müssen, dass die Eigentumsrechte bei archäologischen Funden auch für die Dokumentation geklärt würden. Bis anhin kläre Art. 724 ZGB lediglich, dass archäologische Funde Eigentum der jeweiligen kantonalen Gebietsträgerschaft sind; nicht geklärt sei hingegen die Frage, wem die jeweiligen Dokumentationen (Zeichnungen, Fotografien, Pläne etc.) solcher Fundstellen gehörten. Der Bundesrat hatte im Frühjahr 2017 die Ablehnung der Motion beantragt.

Eigentumsrechte bei archäologischen Funden umfassend klären (Mo. 17.3209)

In der Sommersession 2016 wurden gleichentags zwei Motionen mit Themenschwerpunkt «Raubkunst» verjährungsbedingt unbehandelt abgeschrieben. Die Motion Tschäppät (sp, BE; Mo. 14.3497) hätte die Schaffung gesetzlicher Grundlagen und Bereitstellung finanzieller Mittel gefordert, damit in Zusammenarbeit mit den Kantonen (EDK) und Museumsverbänden die Provenienzuntersuchungen für seit 1933 erworbene Sammlungen öffentlicher Museen und Dritter hätten durchgeführt und entsprechende Ergebnisse hätten publiziert werden können. Die Motion Reynard (sp, VS; Mo. 14.3480) hätte das Hinwirken des Bundesrates im multilateralen Rahmen gefordert, damit die Verbindlichkeiten und Anwendungsbereiche der Washingtoner Richtlinien zur Raubkunst international hätten gestärkt und ausgeweitet werden sollen. Der Bundesrat hatte bereits im Sommer 2014 beide Motionen zur Ablehnung beantragt, da zum einen die Frage der gesetzlichen Grundlagen und zusätzlicher finanzieller Mittel bereits im Rahmen der Kulturbotschaft 2016–2019 geklärt werde und zum anderen auf internationaler Ebene keine weiteren zwischenstaatlichen Bestrebungen zur Stärkung der Richtlinien bekannt seien und ein Alleingang der Schweiz daher keine Notwendigkeit darstelle.

Raubkunst - Provenienzforschung wirksam fördern

Nachdem im Sommer 2015 bereits ein Kreditantrag zur Digitalisierung von Filmen vom Bund abgelehnt worden war, reichte Nationalrat Olivier Feller (fdp, VD) im Winter 2015 eine Motion ein, welche die Finanzierung der Infrastruktur der Cinémathèque suisse absichern sollte. Er forderte, dass das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) den Finanzierungskredit explizit in seine Immobilienbotschaft 2016 aufnehmen solle. Das Parlament habe zwar 2008 im Rahmen der zivilen Baubotschaft einem Kredit in der Höhe von CHF 49,5 Mio. zugestimmt, dieser beinhalte aber nicht den Bau der nötigen Infrastruktur. Auch der 2014 vom BBL und vom BAK gestellte Antrag, den Kredit in die Baubotschaft 2015 aufzunehmen, wurde vom Bundesrat nicht aufgegriffen. Dieses Zögern habe einen grossen Einfluss auf den Arbeitsauftrag der Cinémathèque, da sie dadurch den Anspruch der korrekten Archivierung nicht mehr erfüllen könne.
Der Bundesrat verkündete in seiner Stellungnahme, dass die Eintragung des Kredits auch für die Baubotschaft 2016 nicht vonnöten sei, da ein im Herbst 2015 in Auftrag gegebenes externes Audit aufgezeigt habe, dass sich die baulichen Investitionen durch Restmittel des Verpflichtungskredites abdecken liessen und somit das Anliegen der Motion bereits erfüllt sei. Auf Antrag des Bundesrates wurde die Motion in der Frühjahrssession vom Nationalrat abgelehnt. Im gleichen Zeitraum wurde eine gleichlautende Motion (15.4103) von Géraldine Savary (sp, VD) im Ständerat eingereicht, in der Frühjahrssession 2016 jedoch wieder zurückgezogen.

Digitale Filme der Cinémathèque suisse. Finanzierung der Infrastruktur

Noch bis im Vorjahr finanzierte sich das Freilichtmuseum Ballenberg mit Einnahmen aus dem Verkauf von Eintritten, durch Spenden und durch die eigene Gastronomie zu 90% selbst. Aufgrund grösserer anstehender Renovationen und der Modernisierung der Instrumente zur Kunstvermittlung benötigt das Museum in den nächsten zehn Jahren jedoch zusätzliche finanzielle Mittel. Mit den jährlichen Beiträgen des Kantons Bern (CHF 625'000), weiterer Kantone (CHF 100'000) und für 2014/2015 des Bundes (CHF 500'000) können die Kosten wegen fehlender Rückstellungen nicht gedeckt werden. Eine von Stiftungsratsmitglied Werner Luginbühl (bdp, BE) eingereichte Motion verlangte deshalb eine Erhöhung des Bundesbeitrages sowie die substanzielle finanzielle Beteiligung des Standortkantons und weiterer mit Ausstellungsobjekten vertretener Kantone, wobei der Bund hierbei die Koordination übernehmen könne. In seiner ablehnenden Haltung unterstrich der Bundesrat, dass er den Betriebsbeitrag auch nach 2015 weiterzuführen gedenke und das Freilichtmuseum bereits im Rahmen des Schwerpunkts "lebendige Traditionen" zwischen 2012 und 2015 mit weiteren Mitteln im Umfang von CHF 375'000 unterstütze sowie seit 2012 weitere CHF 100'953 für denkmalpflegerische Massnahmen aufgewendet hätte. Ferner erachte er es nicht als die Aufgabe der Regierung, für eine privatrechtliche Stiftung Kostenbeteiligungen auszuhandeln; vielmehr gehöre die Beschaffung von öffentlichen und privaten Geldern zur Aufgabe des Stiftungsrates. Mit 21 zu 12 Stimmen sprach sich der Ständerat trotz ausführlicher Gegenrede des Kulturministers für zusätzliche Bundesmittel aus. Über die zweite Ziffer betreffend Aushandlung einer angemessenen Kostenbeteiligung durch die Kantone hatte er nicht zu befinden, da diese im Rat vom Motionär zurückgezogen wurde. Der ablehnende Bericht der eigenen Kommission veranlasste den Nationalrat im Herbst jedoch dazu, auch den ersten Punkt des Anliegens nicht zu überweisen.

Freilichtmuseum Ballenberg

Um durch diese Rückweisung der ersten Bundesratsvorlage die Planung für den dringend benötigten Erweiterungsbau des Hauptsitzes des Landesmuseums in Zürich nicht unnötig zu verzögern, nahm der Nationalrat gleich im Anschluss an seine Beratungen gegen den Willen des Bundesrates und der SVP-Fraktion mit 116 zu 51 Stimmen eine Motion seiner WBK an, welche die Landesregierung beauftragen wollte, dem Parlament bis spätestens 2008 eine Botschaft zur baulichen Erweiterung des Landesmuseums Zürich auf der Grundlage der bisherigen Vorarbeiten und des aus einem internationalen Wettbewerb hervorgegangenen Bauprojektes vorzulegen. Der Bundesrat argumentierte, angesichts der Sanierung der Bundesfinanzen sei es ihm nicht möglich, auf den genannten Termin hin verbindliche finanzielle Zusagen zu machen, konnte sich aber nicht durchsetzen. Die WBK des Ständerates formulierte die Motion daraufhin dahingehend um, dass die Finanzierung substanziell durch Drittmittel erreicht werden soll, konnte aber auch durch dieses Entgegenkommen den Bundesrat nicht umstimmen. Auf seinen Antrag hin verwarf der Ständerat nach längerer Diskussion mit 19 zu 14 Stimmen die Motion.

Motion zur Erweiterung des Landesmuseums Zürich wird durch den Ständerat verworfen (Mo.06.3017)
Dossier: Sanierung und Erweiterung des Landesmuseums Zürich

Gegen den Willen des Bundesrates, der Umwandlung in ein Postulat beantragte, nahm der Nationalrat mit 78 zu 13 Stimmen eine Motion Widmer (sp, LU) an, die verlangt, das Verkehrshaus der Schweiz (VHS) sei dem Schweizerischen Landesmuseum insofern gleichzustellen, als es in die laufende Planung des Konzeptes für die Musée Suisse Gruppe einbezogen wird; ein längerfristiger Leistungsauftrag sollte zudem den Betrieb des Museums für die Zukunft planbarer machen. Der Bundesrat machte geltend, mit den heute zur Verfügung stehenden Ressourcen könne das Landesmuseum keine weiteren operativen Aufgaben übernehmen. Die Integration des VHS in seiner Grösse und unbewältigten finanziellen Problematik übersteige die vorhandenen Kapazitäten des Kompetenzzentrums Museen des Bundes. Der Ständerat folgte der Argumentation des Bundesrates und überwies die Motion lediglich als Postulat beider Räte.

Leistungsauftrag an das Verkehrshaus der Schweiz (Mo. 02.3068)

Obgleich es das meistbesuchte Museum der Schweiz ist, kämpft das Verkehrshaus der Schweiz (VHS) in Luzern seit Jahren mit finanziellen Problemen. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Gründungsmitglieder und Hauptträger Post, Swisscom, SBB und Swissair aus dem bisherigen Engagement mit jährlichen Pauschalbeiträgen lösen und das Museum nur noch punktuell unterstützen wollen. Angesichts dieser Sachlage und der angestrebten Neuordnung im Bereich Landesmuseum verlangte der Trägerverein, das VHS dem Landesmuseum zu unterstellen. Dieses Anliegen nahm Nationalrat Widmer (sp, LU) mit einer von 133 Abgeordneten unterzeichneten Motion auf. Das VHS doppelte mit einem Gesuch an das EDI nach und ersuchte gleichzeitig darum, den bis Ende 2003 befristeten Leistungsauftrag zu verlängern. Der Bundesrat antwortete ausweichend. Er zeigte sich bereit, den Leistungsauftrag zu erstrecken; beim Anschluss ans Schweizer Landes Museum winkte er mit der Begründung ab, dieses könne mit seinen momentanen Ressourcen keine weiteren operativen Aufgaben übernehmen.
Zu einer früheren Motion Widmer mit ähnlicher Thematik siehe hier.

Leistungsauftrag an das Verkehrshaus der Schweiz (Mo. 02.3068)

Mit einer Motion wollte Widmer den Bundesrat beauftragen, dem Parlament einen Gesetzesvorschlag für eine dauernde Subventionierung des Verkehrshauses der Schweiz in Luzern vorzulegen. Der Vorstoss wurde auf Antrag der Regierung, die auf entsprechende Vorarbeiten verweisen konnte, lediglich als Postulat überwiesen.

Motion zur Subventionierung des Verkehrshauses der Schweiz (Mo. 97.3141)

Obwohl ein Archiv für Tondokumente einen wichtigen Beitrag zu einer nationalen Kulturpolitik leisten könnte, gelingt es der Landesphonothek in Lugano aus finanziellen und räumlichen Gründen kaum, ihren Hauptaufgaben nachzukommen. Als geographisches Gegengewicht zur Landesbibliothek in Bern und zur Cinémathèque in Lausanne nahm die Landesphonothek 1987 Sitz in Lugano. Von Anfang an kämpfte die Stiftung, die vom Bund, vom Kanton Tessin sowie von der Stadt Lugano finanziell getragen wird, mit materiellen Schwierigkeiten. Mit der für 1991 erfolgten Aufstockung der Beiträge von 450'000 auf 900'000 Fr. können nun wenigstens die wichtigsten Bedürfnisse dieser Institution befriedigt werden. Unterstützung erhielten die Anliegen der Stiftung auch durch eine im Vorjahr vom Nationalrat angenommene Motion, die den Bundesrat beauftragt, nach Lösungen für die Schaffung einer zentralen Phono- und Videothek zu suchen; der Ständerat überwies diesen Vorstoss allerdings nur in der unverbindlicheren Form eines Postulates.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)