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Mit dem Bericht zur Umsetzung des Archivierungsgesetzes erachtete der Bundesrat das Postulat Janiak (sp, BL) als erfüllt. Dementsprechend wurde das Geschäft vom Ständerat in der Sommersession 2022 abgeschrieben.

Umsetzung des Bundesgesetzes über die Archivierung (Po. 18.3029)

Mit der Veröffentlichung des Berichts über die Wirksamkeit der Revision des Urheberrechtsgesetzes erachtete der Bundesrat das Kommissionspostulat der WBK-SR als erfüllt. In der Sommersession 2022 schrieb der Ständerat das Postulat stillschweigend ab.

Wirksamkeitsüberprüfung der Urheberrechtsrevision (Po. 19.3421)
Dossier: Revision des Urheberrechts

In Erfüllung eines Kommissionspostulates der WBK-SR veröffentlichte der Bundesrat im Dezember 2021 einen Bericht über die Wirksamkeit der Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) von 2022. Der Bericht umfasste zwei Teile, wobei jeweils die Wirksamkeit der Gesetzesänderungen in der Schweiz sowie jene auf EU-Ebene untersucht und verglichen wurden.
Im ersten Teil wurde die Wirksamkeit der Revision untersucht, welche in drei Ziele gegliedert war: «Effizienz», «Zugang» und «Stärkung der Kulturschaffenden». Der Bericht kam zum Schluss, dass sowohl die effizientere Durchsetzung des Urheberrechts im digitalen Umfeld als auch die Verbesserung der Vergütung der Kulturschaffenden bei der Online-Nutzung ihrer Werke grundsätzlich erfolgreich gewesen sei.
Der zweite Schwerpunkt der Revision hatte einen verbesserten Zugang zu Werken zum Ziel. Zu diesem Zweck wurde beispielsweise eine Schranke für verwaiste Werke eingeführt, welche die Nutzung von Werken, deren Rechteinhaberinnen oder Rechteinhaber unbekannt sind, ermöglichen sollte. Seit der Revision seien so bereits 32 Lizenzen zu historisch und kulturell interessanten verwaisten Werken ermöglicht worden, war dem Bericht zu entnehmen. Trotzdem sehe der Bundesrat hier noch Spielraum für eine Steigerung. So sei etwa eine international vereinbarte Schrankenbestimmung wünschenswert, um auch grenzüberschreitende Nutzungen zu ermöglichen. Zudem sollten die praktischen Erfahrungen mit den «erweiterten Kollektivlizenzen» weiter aktiv geprüft werden, um deren Effekte klarer einschätzen zu können. Diese sollen es ermöglichen, «mit vertretbarem Aufwand eine Vielzahl urheberrechtlich geschützter Werke zu nutzen».

Der zweite Teil des Berichts widmete sich der «Sicherung des Qualitätsjournalismus und einer freien pluralistischen Presse» sowie einer möglichen Einführung eines Leistungsschutzrechts in der Schweiz.
Journalistische Medien seien zusehends mit verstärkter Konkurrenz der neueren Online-Dienste, wie etwa Twitter, konfrontiert, was zu Schwierigkeiten bei der Finanzierung der journalistischen Angebote führe. Zum einen würden Online-Dienste für ihre Nutzerinnen und Nutzer Übersichten mit den wichtigsten Informationen und entsprechenden Links zur Verfügung stellen – ohne dafür die kostspieligen und zeitaufwendigen Inhalte selbst erstellen zu müssen. Die journalistischen Medien können zwar auch davon profitieren, weil ihre Dienstleistungen so häufiger aufgerufen werden. Wenn aber Online-Dienste auf sogenannte «Snippets» zurückgreifen – das sind kurze Textausschnitte, die einen Einblick in den Inhalt gewähren –, kann dies auch dazu führen, dass die Personen bereits die Informationen haben, die sie wollten und somit den eigentlichen Artikel gar nicht mehr aufrufen. Dies führe dann unter anderem dazu, dass Online-Dienste attraktivere Werbeplattformen darstellten als die klassischen journalistischen Medien, wie dem Bericht zu entnehmen war.
Ein grosses Problem sei nun, dass diese «Snippets» teilweise so kurz seien, dass sie nicht mehr unter das Urheberrecht fallen, womit die journalistischen Medien bei den Online-Diensten keine angemessene Entschädigung für ihren Aufwand einfordern können. Ein Leistungsschutzrecht würde genau hier ansetzen und den Schutz auch auf diese kurzen Textauszüge ausdehnen. Konkret könnten journalistischen Medien ihre Inhalte damit lizenzieren, um damit ihre hohen Schaffungskosten der Inhalte amortisieren zu können. Da die Schweiz in der Revision des URG vorerst auf die Einführung eines solchen Leistungsschutzrechts verzichtet hatte, untersuchte der Bericht stattdessen die Situation in der EU, welche ein solches 2019 im Rahmen der EU-Richtlinie zum Urheberrecht geschaffen hatte. Der Bericht kam zum Schluss, dass das koordinierte Vorgehen in der EU erste positive Ergebnisse gezeigt habe und die journalistischen Medien ihre Einnahmen dank dieser Ausweitung des Urheberrechts steigern konnten.
In Frankreich hätten sich die positiven Erfolge aber erst nach einem Gerichtsentscheid gezeigt: Der Grosskonzern Google hatte versucht das neue Gesetz zu umgehen, indem er die verwendeten «Snippets» einfach soweit gekürzt hatte, dass sie nicht mehr unter das Leistungsschutzrecht fielen. Das Gericht hatte festgestellt, dass Google sich «wettbewerbsmissbräuchlich» verhalten hatte. Dem Grosskonzern wurde «eine marktbeherrschende Stellung» zugesprochen, wodurch es ihm möglich gewesen sei, die journalistischen Medien zu zwingen, die Inhalte auch ohne Vergütung zu teilen. Ob das Schweizer Wettbewerbsrecht einen gleichen Entscheid ermöglichen würde, und ob das Gesetz auch ohne ein solches Urteil Wirkung zeigen würde, sei noch unklar. Daher solle das EJPD prüfen, ob eine unveränderte Übernahme dieser EU-Richtlinie überhaupt zielführend wäre. Der Bundesrat wolle bis Ende 2022 ausserdem eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten, in der er die «Ansätze zur Regelung eines Leistungsschutzrechtes» vertieft, um die für die direkte Demokratie wichtigen journalistischen Beiträge auf Online-Plattformen zu vergüten.

Wirksamkeitsüberprüfung der Urheberrechtsrevision (Po. 19.3421)
Dossier: Revision des Urheberrechts

Im Februar 2018 hatte Claude Janiak (sp, BL) in einem Postulat gefordert, dass die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Archivierung (BGA), welches im Jahr 1998 verabschiedet worden war, evaluiert und das weitere Vorgehen dargelegt werden soll. In Erfüllung des Postulats veröffentlichte der Bundesrat im September 2021 seinen Bericht zur Umsetzung des Archivierungsgesetzes, der auf Auswertungen des Forschungsbüros «Büro Vatter» beruhte. Der Bericht zog grundsätzlich ein positives Fazit zu den im BGA festgelegten Archivierungsabläufen, diese hätten sich bewährt. Nichtsdestotrotz eröffneten die Auswertungen insgesamt neun Handlungsfelder, aufgrund derer der Bundesrat verschiedene Massnahmen definierte.
Die konsequente Umsetzung der Ordnungssysteme sowie der neuen digitalen Informationsverwaltung soll durch sogenannte «GEVER-Systeme» sichergestellt werden, forderte der Bundesrat. Zudem soll ein «Aufräumprojekt» gestartet werden, wodurch liegengebliebene Unterlagen in diversen Archivierungsstellen doch noch ihren Weg ins Archiv finden sollen. Da die Weisungs- und Aufsichtskompetenzen des Bundesarchivs nicht genügten, um die gesetzlichen Standards durchsetzen zu können, soll entschieden werden, ob die Eigenverantwortung der archivierenden Stellen oder die Durchsetzungsmacht des Bundesarchives gestärkt werden soll. Weiter soll untersucht werden, ob es neue Arten der Archivierung gibt, die der rasant fortschreitenden Digitalisierung auch in Zukunft gerecht werden können. Um diese Probleme anzugehen, wurde das Bundesarchiv beauftragt, in Zusammenarbeit mit den betreffenden Stakeholdern Lösungen auszuarbeiten und umzusetzen.
Die weiteren Probleme, welche der Bericht aufzuzeigen vermochte, benötigten gemäss Bundesrat eine Revision des BGA, weshalb das EDI damit beauftragt wurde, bis Ende 2021 ein Aussprachepapier zu allfälligen Gesetzesänderungen zu erarbeiten. Darunter fiel etwa die Frage, ob die Einführung einer Kontrollinstanz, welche die Rechtmässigkeit einer Verlängerung von Schutzfristen gewisser Dokumente überwacht, nötig ist. Zudem sollen die Einspruchsmöglichkeiten bei der Verwehrung des Zugangs zu gewissen Dokumenten überarbeitet werden, da diese sehr komplex und mit hohen Kostenfolgen verbunden sind. Zuletzt gibt es seit der Einführung des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ) nebst dem BGA ein zweites Regelwerk, was teilweise zu Widersprüchen in der gesetzlichen Grundlage führt, die es zu beheben gelte. Ausserdem sei zu diesem Zeitpunkt nicht gewährleistet, dass alle Stellen, welche dem BGA unterstellt seien, auch dementsprechend archivieren würden. Schliesslich bestünde eine Kluft zwischen dem Soll- und Ist-Zustand bei selbstständig Archivierenden. Hier sei zu klären, ob eine Vereinheitlichung aller archivierenden Stellen unter dem RVOG sinnvoll wäre.

Umsetzung des Bundesgesetzes über die Archivierung (Po. 18.3029)

Die Förderung der informellen politisch-kulturellen Bildung stelle einen essentiellen Bestandteil einer funktionsfähigen Demokratie dar und sensibilisiere für ein gesondertes Bewusstsein über die systemische Fragilität dieser Errungenschaft. Kulturelle Bildung trage dazu bei, die Komplexität der Realität auf ein Wesentliches herunterzubrechen, und fördere das kritische Denken bei jungen Bürgerinnen und Bürgern. Gerade deshalb müsse die Kulturpolitik im Fokus der Bemühungen stehen, ebendiese Jugend vor Radikalisierung, Populismus und nationalistischen Ideen zu schützen, so die Begründung des Postulats Marti (sp, ZH). Wie die Nationalrätin in der Sommersession 2019 ihren Ratskolleginnen und -kollegen eröffnete, würde ihr eingereichter Vorstoss zur Einführung eines schweizerischen Jugendkulturgutscheins zwar «die Welt nicht verändern, aber vielleicht einigen eine neue Welt eröffnen». Die Idee dahinter ist es, jeder Einwohnerin und jedem Einwohner der Schweiz zum 16. Geburtstag einen Kulturgutschein zu schenken, der die Inhaberinnen und Inhaber innerhalb eines bestimmten Zeitraums zum Bezug eines breitgefächerten kulturellen Angebotes berechtigt und dessen Geldwert noch zu definieren wäre. Da der Gutschein allen Jugendlichen zugutekomme, auch jenen aus bescheidenen finanziellen Verhältnissen, würde dieser auch einen Beitrag zur Chancengleichheit leisten.
In seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat darauf verwiesen, dass er um die gesellschaftliche Bedeutung einer breiten kulturellen Teilhabe wisse und diese daher auch als eine der drei zentralen Handlungsachsen der Förderperiode 2016–2020 definiert habe. Insofern nehme das Anliegen einen wichtigen Bestandteil der Kulturpolitik auf. Die Umsetzbarkeit des Postulats stellte er dennoch in Frage, da mit sehr hohen Kosten, einem hohen Verwaltungsaufwand und erheblichen Streuverlusten zu rechnen sei. Des Weiteren verwies er darauf, dass ein Grossteil der Kulturinstitutionen kantonal bzw. kommunal unterhalten würden und für die angesprochene Altersgruppe – da sich diese zumeist noch in Ausbildung befinde – grundsätzlich ermässigte Eintritte erhältlich seien.
Im Nationalrat schien man der gleichen Auffassung zu sein wie der Bundesrat: Mit 128 zu 48 Stimmen (keine Enthaltungen) wurde der Vorstoss abgelehnt.

Einführung des Jugendkulturgutscheins. Demokratische Bildung und Kultur stärken

Im Rahmen der Urheberrechtsrevision ersuchte die WBK-SR mittels eines Kommissionspostulats um einen Bericht, in dem die Wirkung der Revision – nach erfolgter Umsetzung – auf die betroffenen Bereiche, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsentwicklung auf europäischer Ebene, aufgezeigt werden soll. Hierbei soll der Berichtsfokus insbesondere auf Verlegerinnen und Verleger sowie auf Medienschaffende gelegt werden. Der Bundesrat hatte die Annahme des Postulats beantragt. Der Ständerat kam diesem Anliegen nach und nahm den Vorstoss im Rahmen der Urheberrechtsdebatte stillschweigend an.

Wirksamkeitsüberprüfung der Urheberrechtsrevision (Po. 19.3421)
Dossier: Revision des Urheberrechts

Mit der Überweisung eines Postulats Janiak (sp, BL) in der Sommersession 2018 wurde der Bundesrat beauftragt, die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Archivierung (BGA) mittels eines Berichtes zu evaluieren, dessen neue Herausforderungen zu identifizieren und entsprechende Empfehlungen für dessen Weiterentwicklung und Praxisanwendung abzugeben. Seit der Verabschiedung des aktuellen BGA im Jahre 1998 haben sich im Bereich der Digitalisierung, der Verwaltungspraxis und auch im rechtlichen Umfeld rasante Entwicklungen eingestellt und unterschiedliche Vollzugspraktiken etabliert. Besonders in diesen Bereichen gelte es folglich auch Fragen von grossem Interesse zu klären. So möchte der Postulant beispielsweise wissen, wie sich die Digitalisierung auf die Aktenführung auswirke und wie die Archivierung nach der Einführung der elektronischen Geschäftsverwaltung (Gever) sichergestellt bzw. welcher Behörde in welchem Umfang die entsprechende Kompetenz zur Sicherstellung zugewiesen werde. Auch stellte er die Frage, wer im konkreten Fall sicherstellen könne, dass dem BGA unterstellte Bundesorgane die Unterlagen nicht horteten und auch nicht ohne Zustimmung des Bundesarchivs vernichteten. Ebenfalls von grossem Interesse seien die Fragen nach der einheitlichen Umsetzung und Missbrauchsverhinderung bezüglich der ordentlichen Schutzfrist von aktuell 30 Jahren und nach Lösungen, um Zielkonflikte mit dem Persönlichkeitsschutz nicht zulasten der Forschungsfreiheit aufzulösen. Weitere Punkte bezogen sich auf den Umgang mit dem Archivgut und dessen Handhabung bezüglich der unterschiedlichen Freigabemöglichkeiten durch die verschiedenen Bundesorgane sowie auf die Einhaltung der Trennung der Einsichtnahme in Archivgut von dem Öffentlichkeitsgesetz. Der Bundesrat pflichtete dem Postulanten in seiner Stellungnahme gänzlich bei und erachtete es, gerade aufgrund der langen Zeitspanne seit des Inkrafttretens des BGA, ebenfalls als sinnvoll, eine Evaluation des Vollzugs vorzunehmen, weshalb er die Annahme des Postulats beantragte. Im Ständerat wurde der Vorstoss sodann diskussionslos angenommen. In seinen einführenden Erläuterungen versäumte es Claude Janiak denn auch nicht, auf den Auslöser dieses Postulats zu verweisen: Die Behandlung des Berichtes Cornu zur P-26 in der GPDel und die in diesem Zusammenhang verschwundenen Akten mit den entsprechenden Beilagen zum Bericht – wobei er betonte, dass die GPDel im Rahmen dieses Postulats nicht an der Aufarbeitung der Geheimarmee sei.

Umsetzung des Bundesgesetzes über die Archivierung (Po. 18.3029)

Nachdem der Bundesrat verschiedene Varianten geprüft hat, kommt er zum Schluss, dass die wichtigsten Werke der Bundeskunstsammlung sowie die Sammlung der Gottfried Keller-Stiftung der interessierten Bevölkerung in einem ersten Schritt online zugänglich gemacht werden sollen - so die Ausführungen der Regierung in ihrer Kulturbotschaft 2016-2020. Gegen eine sogenannte "virtuelle Nationalgalerie" wehrten sich in der Vernehmlassung zur Botschaft verschiedene Kantone. Im Rahmen der Kulturbotschaft beantragt der Bundesrat, das im Vorjahr überwiesene Postulat Bulliard-Marbach (cvp, FR), das die Überprüfung zur Errichtung einer Nationalgalerie forderte, als erfüllt abzuschreiben.

Errichtung einer Nationalgalerie

In ihrem Postulat verwies Christine Bulliard-Marbach (cvp, FR) mit 68 Mitunterzeichnern aus allen politischen Lagern auf den Umstand, dass ein Grossteil der 20'000 Werke der Bundeskunstsammlung sowie der 8'000 Werke umfassenden Gottfried-Keller-Stiftung nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind. Mit Verweis auf das 2010 in Kraft getretene Museums- und Sammlungsgesetz, das einen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des Bildungs-, Wissenschafts-, Wirtschafts- und Tourismusstandorts Schweiz leisten will, verlangt die Postulantin vom Bundesrat eine Stellungnahme zur möglichen Öffentlichmachung der Kunstsammlung. Unter anderem soll die Errichtung einer Nationalgalerie auf ihre Finanzierbarkeit überprüft werden. Die Regierung zeigte sich hierzu bereit und der Nationalrat nahm das Geschäft in der Sommersession diskussionslos an.

Errichtung einer Nationalgalerie

Mit einem Postulat wies Ständerat Maissen (cvp, GR) auf die prekäre Situation des Schweizerischen Alpinen Museums (SAM) hin, dessen finanzielle Existenz wegen der aufgekündigten Unterstützung durch die Standortgemeinde Bern ab 2004 nicht mehr gesichert ist. Er forderte den Bundesrat auf, das SAM in das Ausführungskonzept des Kulturartikels der revidierten Bundesverfassung einzubeziehen und als Museum von nationaler Bedeutung mit einem entsprechenden Leistungsauftrag unter der Ägide des Bundes weiterzuführen. Der Bundesrat erklärte sich bereit, die Frage zu prüfen, wollte aber die künftige Federführung nicht präjudizieren, weshalb er beantragte, diesen Punkt des Postulats abzulehnen. Maissens Argument, ohne verstärktes Engagement des Bundes riskiere das Museum eine baldige Schliessung, setzte sich im Rat jedoch durch, der mit 15 zu 2 Stimmen den Führungsauftrag ebenfalls überwies.

Sicherung der Existenz und des Auftrages des Schweizerischen Alpinen Museums (Po. 02.3276)

Ein Postulat Widmer (sp, LU), welches ein nationales Museumskonzept anregt, war 1997 an der Opposition von Nationalrat Hess (cvp, ZG) gescheitert; im Berichtsjahr wurde es mit 41 zu 32 Stimmen angenommen.

Gesamtkonzept für Schweizer Museen (Po. 97.3421)

Angesichts der immer knapper werdenden Finanzen einerseits und der Bedürfnisse der betroffenen Institutionen anderseits wäre es wünschenswert, wenn es ein nationales Museumskonzept gäbe. Mit diesen Worten reagierte Aussenminister Cotti bei der Beratung der Finanzhilfe für das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Museum in Genf auf eine diesbezügliche Anregung von Ständerat Bieri (cvp, ZG), welcher damit die Forderung aufnahm, die Nationalrat Widmer (sp, LU) als Postulat (97.3421) in der grossen Kammer einbringen wollte, wobei er aber am Widerstand von Hess (cvp, ZG ) scheiterte.

Gesamtkonzept für Schweizer Museen (Po. 97.3421)

Stillschweigend und mit Einverständnis des Bundesrates überwies der Ständerat ein Postulat Reimann (svp, AG), zur Rettung des Schweizerischen Sportmuseums in Basel. Der Bundesrat wird darin gebeten, seine guten Dienste zur Erhaltung des sich in einer existentiellen Krise befindlichen Sportmuseums anzubieten. Dank privater Spenden sowie einem namhaften Betrag des Sport-Toto-Ausschusses des Schweizerischen Landesverbandes für Sport konnte der Betrieb für ein weiteres Jahr gesichert werden, doch ist die Zukunft höchst ungewiss.

Schweizerischen Sportmuseums

Der Nationalrat verabschiedete ein von 111 Ratsmitgliedern unterzeichnetes Postulat Suter (fdp, BE), welches den Bundesrat ersucht, die Federführung zur Rettung des gestalterischen Werkes von Friedrich Dürrenmatt zu übernehmen. Der Bund soll dabei insbesondere eine Defizitgarantie für die Realisierung eines durch den Schweizer Architekten Mario Botta auszuführenden Museumsbaus auf dem Anwesen Dürrenmatts in Neuenburg gewähren sowie die Betreuung des Museums und dessen Betriebskosten übernehmen.

Rettung des gestalterischen Werkes von Friedrich Dürrenmatt

Mit fünf oppositionslos angenommenen Postulaten machten die Abgeordneten Borradori (lega, TI), Chevallaz (fdp, VD) und Keller (cvp, AG) im Nationalrat sowie Cavadini (lp, NE) und Onken (sp, TG) im Ständerat auf die prekäre Situation bei der Konservierung audiovisuellen Kulturgutes aufmerksam. Um diese Archivierungsaufgaben kümmern sich heute neben Bundesarchiv und SRG vor allem die Landesphonothek in Lugano und die Cinémathèque in Lausanne, welche jedoch beide in argen Finanznöten stecken. Unterstützung erhielten die fünf Parlamentarier von einer Arbeitsgruppe unter dem Direktor der Schweizerischen Landesbibliothek, welche im Spätherbst eine Bestandesaufnahme sowie erste Vorschläge für die Schaffung einer zentralen Mediathek vorlegte. Da die audiovisuellen Dokumente schlecht haltbar und einer rapiden technologischen Entwicklung unterworfen sind, geht täglich unersetzliches Kulturgut verloren. Bundesrätin Dreifuss forderte deshalb die zuständigen Stellen auf, konkrete Massnahmen vorzuschlagen, um diese "kulturelle Amnesie" aufzuhalten. Sie äusserte sich positiv zur Einrichtung einer schweizerischen Mediathek, für die 1989 im Radio- und Fernsehgesetz eine gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, erklärte jedoch, die dafür nötigen Bundesmittel könnten frühestens in der nächsten Legislaturperiode aufgebracht werden.

Fehlende Finanzierung für Konservierung audiovisuellen Kulturgutes

Die missliche finanzielle Lage, in die das Verkehrshaus der Schweiz in Luzern in den letzten Jahren geraten ist, veranlasste die Abgeordneten Bühler (fdp, LU) und Columberg (cvp, GR) zur Einreichung gleichlautender Postulate in beiden Räten. Das Postulat Columberg war dabei von weiteren 110 Abgeordneten aus allen Fraktionen unterzeichnet worden. Bühler und Columberg ersuchten den Bundesrat, zu prüfen, wie das Museum in der Erfüllung seines kulturpolitischen Auftrags am wirkungsvollsten unterstützt und entlastet werden kann. Das nach wie vor meistbesuchte Museum der Schweiz kämpft seit einiger Zeit mit einem Rückgang der Besucherzahlen und sieht sich immer höheren Aufwendungen für Dokumentation und Konservierung gegenüber. Die Museumsleitung erhofft sich deshalb ein stärkeres finanzielles Engagement der öffentlichen Hand — Bund, Kanton, Stadt, PTT und SBB —, welche im Berichtsjahr nur gerade einen Beitrag von 4,5% an das 8,3 Mio Fr. grosse Budget des Verkehrshauses leistete. Im Ständerat erklärte Bundespräsident Cotti, dass die Verwaltung bereits die Möglichkeiten einer Überbrückungshilfe untersuche; mittelfristig könne an eine permanente Unterstützung über den Kulturförderungsartikel gedacht werden. Beide Räte überwiesen die Postulate diskussionslos.

Verkehrshaus der Schweiz in Luzern