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Im Juni 2017 sollte der Bundesrat mit einer Motion Munz (sp, SH) beauftragt werden, den internationalen „Roma Holocaust Memorial Day“ anzuerkennen. In seiner Stellungnahme vom August 2017 hatte der Bundesrat die Motion zur Ablehnung empfohlen. Die parlamentarische Abstimmung über das sensible Thema kam aber erst gar nicht zustande, da die Motionärin ihren Vorstoss in der Frühjahrssession 2018 zurückzog.
In Ermahnung der zahlreichen Roma- und Sintiopfer des Zweiten Weltkrieges hatte das Europäische Parlament im April 2015 den 2. August zu deren Gedenktag erklärt und war in seiner Resolution von der Europäischen Kommission im Juli desselben Jahres bestätigt worden. Die Schweiz beschränkte ihre Gedenkaktivitäten bisweilen auf den 27. Januar, den internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust. Die Motionärin erachtete es aber gerade zu diesem Zeitpunkt als relevant – die Schweiz hatte seit März 2017 zum ersten Mal den Vorsitz der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) inne –, dass die Schweiz besonders gegenüber den Roma und Sinti ein klares Zeichen setze. Die Kultur und Verfolgungsgeschichte dieser Minderheitengruppen seien gerade in der Schweizer Gesellschaft nur wenig bekannt und würden auch nicht speziell im Rahmen der obligatorischen Schulbildung vermittelt. Dies führe mitunter dazu, dass Klischees und Vorurteile unhinterfragt weitergegeben würden und die Roma und Sinti wieder verstärkt Diskriminierung sowie Hassreden und physischen Übergriffen ausgesetzt seien – in der Schweiz wie auch in ganz Europa. Gerade vor diesem Hintergrund sei es von grosser Bedeutung, dass auch der 2. August offiziell anerkannt werde.
Der Bundesrat beteuerte in seiner Stellungnahme, dass er die Bestrebungen zur Sensibilisierung jüngerer Generationen für sämtliche Opfer des Nationalsozialismus vollumfänglich anerkenne. Er verwies zugleich aber darauf, dass auch viele andere Länder – bspw. Deutschland, Italien oder die skandinavischen Länder – keinen expliziten Gedenktag für die Roma- und Sintiopfer pflegten, dieser aber im Rahmen des internationalen Gedenktages mit allen anderen Opfern zusammen gedenken würden. Diesen Ansatz verfolge auch die Schweiz. Im Rahmen des jährlichen Gedenkens vom 27. Januar habe die Schweiz aber auch konkrete und spezifische Aktivitäten zur Ermahnung der Verfolgung dieser Gruppen durchgeführt und man werde solche Aktivitäten auch weiterhin durchführen. Über die besondere Notwendigkeit der Bekanntmachung dieser Kultur und Geschichte sei er sich aber dennoch bewusst, weswegen der Bund im Rahmen des Aktionsplans „Jenische, Sinti, Roma“ auch Sensibilisierungsprojekte in Schulen und die Entwicklung von Unterrichtsmaterialien vorsehe. In ebendiesen Aktionsplan und dessen Erfolg setzte die Motionärin ihre ganze Hoffnung und bedankte sich hierfür beim Bundesrat, ehe sie ihren Vorstoss offiziell zurückzog.

Internationaler Roma Holocaust Memorial Day

Mit der Motion 16.3633 konnte zwar die Absicht des Bundes, seine finanzielle Beteiligung am Polit-Forum Käfigturm zu beenden, nicht abgewendet werden, jedoch konnte die ursprünglich für Ende 2016 angesetzte Frist um ein Jahr auf Ende 2017 verlängert werden. Weil man um die Bedeutung dieser für die politische Bildung so relevanten Institution wusste, wollte man einen gewissen Spielraum für die konkrete Nachfolgeregelung ermöglichen. Ende April 2017 stand schliesslich fest, dass die Bundeskanzlei und die Parlamentsdienste das Polit-Forum auf den 1. Juli 2017 einer neuen Trägerschaft bestehend aus Stadt, Kanton und Burgergemeinde Bern übergeben können. Diese wird während einer Übergangsphase bis Ende 2017 den Betrieb erst reduziert aufnehmen. Bis Ende 2021 werde der Bund die Räumlichkeiten der neuen Trägerschaft mietfrei zur Verfügung stellen.

Polit-Forum Käfigturm an neue Trägerschaft übergeben
Dossier: Polit-Forum Bern

Obwohl die im März 2015 eingesetzte Arbeitsgruppe für Fahrende unter Beobachtung des BAK ursprünglich bereits Ende 2015 einen Aktionsplan zur Verbesserung der fahrenden Lebensweise und Förderung der Kultur von Jenischen, Sinti und Roma vorlegen wollte, konnten diese Arbeiten aufgrund grösserer Differenzen sowie des vorbelasteten Verhältnisses zwischen den Behörden und den Minderheiten auch Ende 2016 noch nicht abgeschlossen werden. Kurz vor Weihnachten informierte das BAK aber ausführlich über den Zwischenstand der Arbeiten und legte einen ersten Entwurf eines solchen Aktionsplans vor. Uneinig sei man sich vor allem im Bereich der Bildung, ist dem Zwischenbericht zu entnehmen. Gemäss aktueller Handhabung besuchen die Kinder von Fahrenden im Winter die Schule am Ort ihres Standplatzes und werden während der fahrenden Zeit von Frühling bis Herbst von unterwegs aus unterrichtet. Während die Behörden das Bildungsangebot insbesondere während der Sommermonate durch eine engere schulische Betreuung verbessern wollten, sahen sich die Vertreterinnen und Vertreter der Fahrenden-Organisationen an die traumatisierende und behördlich geduldete Pro-Juventute-Aktion „Kinder der Landstrasse“ erinnert, die in der Wegnahme und Fremdplatzierung von Kindern fahrender Eltern resultierte, und wehrten sich gegen zusätzliche staatliche Unterstützungsangebote. Der Aktionsplan sieht sowohl Massnahmen vor, die der Bund in eigener Kompetenz umsetzen kann, als auch solche, die nur in Zusammenarbeit mit kantonalen Behörden erfolgen können. Bezüglich ersteren soll die Stellung der Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende durch personelle Wechsel und Erweiterungen sowie durch zusätzliche finanzielle Mittel gestärkt sowie Projekte zur Förderung der Sprache und Kultur der Minderheiten gefördert und auf diese Weise ihre Anerkennung erhöht werden. Einen ersten Schritt zur Erreichung dieses Ziels unternahm Bundesrat Alain Berset bereits im Herbst 2016 durch eine Ansprache an der Feckerchilbi, wobei er einer Bitte nachkam, welche die Minderheiten in einer im April eingereichten Petition geäussert hatten: Der Begriff „Fahrende“ sei zu diffus und trage der grossen Mehrheit der Jenischen und Sinti, nämlich den sesshaften Mitgliedern dieser Gruppe, zu wenig Rechnung, weswegen die Begriffe Jenische und Sinti zu verwenden seien. Dies hingegen kam bei Vertretern der Roma nicht gut an, die sich in der Rede übergangen fühlten. Der Verein Romano Dialog und die Roma Foundation verschafften sich in der Folge in den Medien Gehör, um gegen die in der Bevölkerung herrschenden Vorurteile gegenüber ihrer Gruppe anzukämpfen. Unterstützung erhielten die Roma dabei auch von der Gesellschaft für bedrohte Völker, die einen Lokalpolitiker wegen seiner Äusserungen gegenüber Roma auf Verletzung gegen die Antirassismusstrafnorm anklagte, sowie durch ein von einem Historiker erstelltes Gutachten, das ihrer Forderung nach Anerkennung als nationale Minderheit zum Erfolg verhelfen soll.
Die Mitwirkung der Kantone sei neben den Bereichen Bildung und Soziales auch bei der Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen gefragt, führte der Bericht weiter aus. Auch im aktuellen Jahr haben fehlende Plätze erneut zu Problemen zwischen Behörden und der fahrenden Gemeinschaft geführt. In diesem Zusammenhang einigte sich das EDI Mitte Dezember gemeinsam mit der BPUK auf die Erarbeitung eines gemeinsamen Konzepts.

Arbeitsgruppe zur Zukunft der Fahrenden

Die SPK-NR reichte im Herbst 2016 eine Motion ein, mit welcher sie den Erhalt des Polit-Forums Käfigturm absichern wollte. Sie forderte sowohl den Bundesrat als auch die Ratsbüros auf, sich ab 2018 im Rahmen eines mindestens vier Jahre dauernden Leistungsvertrags finanziell an einer von Kanton, Stadt und Burgergemeinde Bern sowie kirchlichen Organisationen zu gründenden Stiftung zu beteiligen. Bereits im Spätsommer hatte die SPK-SR eine gleichlautende Motion (16.3627) eingereicht. Während diese aber von der gesamten Kommission unterstützt wurde, beantragte in der Nationalratskommission eine bürgerliche Minderheit (14 zu 10 Stimmen) – angeführt von der SVP –, die Motion abzulehnen.
Der Stein des Anstosses liegt in den Entlastungsmassnahmen, welche im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 2017–2019 angesetzt wurden: Ursprünglich sollte diese für die politische Bildung der gesamten Schweizer Bevölkerung so wichtige Institution per Ende 2016 eingestellt werden. Da sich aber aus der Politik und der Zivilgesellschaft grosser Widerstand erhoben hatte, willigte der Bundesrat ein, das Forum für ein weiteres Jahr weiterzuführen, um die Möglichkeit einer adäquaten Nachfolgeregelung zu gewährleisten. Dass sich der Bundesrat nach 2018 aber gänzlich aus der Verantwortung ziehen möchte, wollen die Motionäre so nicht hinnehmen. Die vier bereits zuvor erwähnten bernischen Institutionen haben sich, zwecks Gründung einer entsprechenden Stiftung, zusammengeschlossen und sind bereit, jährlich je CHF 150'000 für den Erhalt der Forums beizusteuern. Diese könnten sich aber nur dann diesem Engagement verpflichten, wenn sie die Zusage des Bundes hätten, sich ebenfalls jährlich mit rund CHF 400'000 an dieser Verbundlösung zu beteiligen.
Sowohl der Bundesrat als auch die Ratsbüros beantragten die Ablehnung der Motion. Die von ihnen ergriffene Massnahme entspreche genau der stets vom Parlament angeführten Forderung des Aufgabenverzichts und sei auch im Sinne der durch den Finanzplan 2018–2020 vorgegebenen Schuldenbremse unvermeidlich. Zudem sei bis anhin keine gesetzliche Grundlage vonnöten gewesen, da das Forum im Rahmen der Bedarfsverwaltung betrieben wurde. Für die geforderte Subventionierung externer Institutionen sei eine solche Grundlage aber explizit erforderlich, müsste jedoch zuerst geschaffen werden. Das Ratsbüro des Nationalrates betonte indessen, dass dieser Rückzug keinesfalls gleichbedeutend mit dem expliziten Aufgabenverzicht der Vermittlung von politischem Wissen um die Funktionsweise der hiesigen Institutionen sei. Die Arbeit des Polit-Forums könne an den eigentlichen Ort des Geschehens – ins Parlamentsgebäude – verlagert und dort in Abstimmung mit bestehenden Informationstätigkeiten weiterentwickelt werden.
Das Anliegen der Motionäre wurde gleichentags sowohl im Nationalrat (82 zu 103 Stimmen bei einer Enthaltung), als auch im Ständerat (14 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung) abgelehnt.

Polit-Forum Käfigturm
Dossier: Polit-Forum Bern

Dass die Sprachpolitik in der Schweiz dem kantonalen Hoheitsrecht unterstellt ist, wurde spätestens mit dem aufkommenden Sprachenstreit im Jahr 2014 einer breiten Öffentlichkeit bewusst. Darauf, dass der Bund sich aber dennoch einbringen kann, indem er den Austausch zwischen Sprachregionen fördert und finanziell unterstützt, musste zunächst Nationalrätin Aline Trede (gp, BE) hinweisen. Mit ihrer eingereichten Motion wollte sie den Bundesrat auffordern, CHF 50 Mio. für Sprachaustauschprogramme für sich in Ausbildung befindende Personen bereitzustellen. Als der Sprachenstreit im Herbst 2015 längst seinen Peak erreicht hatte, war Trede aber als Volksvertreterin abgesetzt worden und der Vorstoss stand noch immer offen zur Diskussion. Im Winter 2015, mit dem Beginn der neuen Legislatur, nahm sich Maya Graf (gp, BL) der Motion an, bevor sie diese schliesslich im Herbst 2016 zurückzog. Mit Bezugnahmen auf die Erläuterungen von Bundesrat Berset begründete sie ihren Entscheid zum einen mit dem Postulat (Po. 14.3670) und der Kommissionsinitiative (Pa. Iv. 14.459) der WBK-NR – die Initiative war zwar wenige Wochen vor der Motion zurückgezogen worden, hatte aber zu einer Vorlage beigetragen, mit der die Stellung der Landessprache in der Schule gestärkt werden soll und die sich zu diesem Zeitpunkt in der Vernehmlassung befand – und zum anderen mit der Zusage des Bundesrats, die finanziellen Mittel zur Förderung des schulischen Austausches mit der Kulturbotschaft 2016–2020 zu erhöhen.

50 Millionen Franken für Sprachaustauschprogramme

Im Juli 2016 schickte der Bundesrat eine Änderung des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung. Damit sollte die Harmonisierung des Fremdsprachenunterrichts in der obligatorischen Schule von Bundesseite verstärkt werden, womit der Bund jedoch in ein Hoheitsgebiet der Kantone eingreifen wollte. Der Bundesrat holte weit aus, um diesen Eingriff zu rechtfertigen. Mit der Volksabstimmung 2006 wurde die Bundesverfassung so geändert, dass zentrale Eckwerte des obligatorischen Schulwesens interkantonal harmonisiert werden. Unter die verfassungsrechtliche Bestimmung der Harmonisierung fällt auch der Sprachenunterricht. Die Kantone kamen dem Verfassungsauftrag mit dem HarmoS-Konkordat nach, das unter anderem regelt, dass die erste Fremdsprache spätestens ab dem 3. Schuljahr und eine zweite Fremdsprache spätestens ab dem 5. Schuljahr („Modell 3/5“) unterrichtet werden muss. Dieses Modell erfüllten 2016 23 Kantone, obwohl nur 15 dem HarmoS-Konkordat beigetreten sind. Einzig die Kantone Aargau, Uri und Appenzell-Innerhoden kamen dieser Vorgabe nicht nach, sie sind dem HarmoS-Konkordat allerdings auch nicht beigetreten. Der Bundesrat respektiere die erreichten Harmonisierungsfortschritte der Kantone, nehme aber zugleich zur Kenntnis, dass es in diversen Kantonen Vorstösse gebe, die „den Unterricht in einer zweiten Landessprache in der Primarschule ab dem Schuljahr 2017/18 in Frage stellen“, hiess es in der Vernehmlassungsvorlage. Solche Vorstösse gebe es in den Kantonen Basel-Landschaft, Glarus, Graubünden, Luzern, St. Gallen, Thurgau und Zürich und sie würden tendenziell die bereits erreichte Harmonisierung gefährden, so die Beurteilung des Bundesrates. Vor diesem Hintergrund sah der Bundesrat den Bund in der Pflicht, sprachenpolitisch einzugreifen. Er schickte drei Varianten in die Vernehmlassung. Variante 1 würde das Sprachengesetz so abändern, dass der Unterricht einer zweiten Landessprache spätestens zwei Jahre vor Ende der Primarschule (also ab dem 5. Primarschuljahr) beginnen muss (gleicher Wortlaut wie die parlamentarische Initiative 14.459). Variante 2 würde das Modell 3/5 des HarmoS-Konkordats im Gesetz verankern. Die dritte Variante stellte die sanfteste Intervention dar und wurde vom Bundesrat bevorzugt: Hier wird den Kantonen vorgeschrieben, dass der Unterricht in der zweiten Landessprache in der Primarschule beginnen und bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit andauern soll. Die Medien sprachen indes von einer „Drohkulisse“, die Innenminister Berset mit dem neuen Gesetz aufbauen wolle, um die einzelnen kantonalen Vorlagen in die vom Bundesrat gewünschte Richtung zu lenken. Bereits im Juni 2016 stellte die EDK in einem Brief an Bundesrat Berset klar, dass sie vor dem Hintergrund, dass über 20 Kantone das Modell 3/5 umgesetzt hätten, eine Intervention des Bundes für unverhältnismässig halte. Die kantonalen Erziehungsdirektoren beurteilten das Vorgehen des Bundesrates auch als wenig opportun: Eine allfällige Volksabstimmung über dieses Gesetz könnte zu einer „nationalen Zerreissprobe“ werden, monierten sie.

Rund fünf Monate später krebste der Bundesrat zurück. Er gab im Dezember 2016 nach Beurteilung der Vernehmlassungsantworten bekannt, dass er seine Bestrebung, das Sprachengesetz zu ändern, vorerst auf Eis legen werde. Die grosse Mehrheit der Kantone und ein Teil der Parteien hätten im Vernehmlassungsverfahren geantwortet, dass sie eine Intervention des Bundes für „verfrüht, unverhältnismässig und politisch nicht opportun“ hielten. Der Bundesrat kam zum Schluss, dass damit die Voraussetzungen für eine Regelung auf Bundesebene nicht gegeben seien. Berset verwies während der Pressekonferenz auch auf positive Entwicklungen in den Kantonen im Verlaufe des Herbstes 2016. Im Kanton Thurgau etwa beschloss die Kantonsregierung im September, dass das Parlament erneut über eine Vorlage abstimmen muss, die es eigentlich im April 2016 bereits in die Vernehmlassung geschickt hatte und mit welcher der Französischunterricht von der Primarschule in die Sekundarschule verschoben werden sollte. Zudem gab es im Herbst Abstimmungen in den Kantonen Schaffhausen, St. Gallen und Thurgau, deren Ausgang als Bekenntnis dieser Kantone zum Lehrplan 21 und zum HarmoS-Konkordat gewertet wurden. Der Bundesrat behielt sich aber vor, die Voraussetzungen für eine Intervention des Bundes neu zu prüfen, sollte ein Kanton entscheidend von der harmonisierten Lösung in der Sprachenfrage abweichen, etwa durch den Beschluss, eine zweite Landessprache nicht ab der Primarstufe oder nicht durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit zu unterrichten. Damit blickte Berset in erster Linie auf das Jahr 2017, denn auch in diesem Jahr wird das Frühfranzösisch in einigen Kantonen direkt oder indirekt zur Abstimmung kommen. In diesem Sinne blieb „eine reduzierte Drohkulisse“ (NZZ) des Bundes bestehen. Die EDK zeigte sich erfreut über den Entscheid des Bundesrates, die Pläne einer Revision des Sprachengesetzes vorerst wieder in der Schublade zu versorgen.

Änderung des Sprachengesetzes
Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes

Aufgrund Verletzung der öffentlichen Ordnung durch ausländische Fahrende, wie dies etwa im Sommer 2015 im Kanton Thurgau der Fall war, erarbeitete der Kanton in Zusammenarbeit mit Gemeinden, Polizei und dem Bauernverband im Jahr 2016 einen „Knigge für Fahrende“ (TZ). Dabei wurde ein Mustervertrag erarbeitet, der Landbesitzern als Hilfestellung dienen und die Durchreisenden an die Eckwerte der öffentlichen Ordnung erinnern soll. Ähnliche Bestrebungen existieren bereits in den Kantonen Aargau und Zürich.
Auch der Kanton Freiburg erliess im selben Jahr eine Direktive für Durchreisende. Dazu gezwungen sah sich der Kanton aufgrund des starken Anstiegs an Durchreisenden, was potentiell auch zu mehr Problemen führen könne. Die Verantwortlichen betonten jedoch, dass es keine Probleme mit den Schweizer Jenischen gebe und ihr Bedürfnis zur Schaffung eines zusätzlichen Standplatzes anerkannt werde. Verschiedenenorts distanzierten sich 2016 Schweizer Fahrende von der durch ausländische Fahrende verursachten Störung der öffentlichen Ordnung und plädierten für den Abbau von Vorurteilen gegenüber ihren Gruppen.

Verletzung der öffentlichen Ordnung durch ausländische Fahrende

In der Sommersession 2016 legten die aussenpolitischen Kommissionen sowie die Delegation der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF) beiden Räten wiederum den Jahresbericht vor. Der Bericht wurde von beiden Räten zur Kenntnis genommen.
Der vorgelegte Bericht fokussierte auf die 41. Plenarsitzung, welche im Juli 2015 unter dem Thema "Förderung des Zugangs zu einer qualitativ guten Ausbildung für alle: eine vorrangige Herausforderung für die Frankophonie" in Bern stattgefunden hatte. Für Christian Levrat (sp, FR) als Vertreter der Kommission war Bern insofern ein Veranstaltungsort von grosser Bedeutung, da er nicht nur eine Verbundenheit der französischsprechenden, sondern der gesamten Schweiz mit der APF aufzeige. Die Schweiz als Gastgeberland konzentrierte ihre Zielerläuterung auf ihre Kernkompetenzen, wobei sie die Gastländer ebenfalls ersuchte, ihre Massnahmen in den entsprechenden Bereichen zu erläutern. Diese seien zum Einen im Bereich des dualen Bildungssystems, insbesondere in der Verbesserung der Berufsbildung, und dem Ausbau des Fernunterrichts in Form von Online-Studiengängen (MOOCs) festzulegen. Zum Anderen – auch als persönlicher Effort von Christian Levrat – sei die Förderung der Menschenrechte in Bezug auf die Bekämpfung von HIV/Aids in den Mitgliedsländern hervorzuheben. Dies soll mit einem gesonderten Fokus auf die Frage der Homosexualität und deren Thematisierung in diesen Ländern geschehen. Das Résumé der Schweizer Delegation fiel durchwegs positiv aus, zumal sie die Gelegenheit nutzen konnte, einen zusätzlichen Ausbau ihres Beziehungsnetzes anzugehen.

Bericht über die Delegation bei der parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (2015)
Dossier: Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF)

Der Mangel an Stand- und Durchgangsplätzen für Fahrende machte sich 2016 erneut verschiedentlich bemerkbar. So besetzten im April 500 Jenische in Kriens bei Luzern einen Platz, der für die bald darauf stattfindende Frühlingsmesse Luga vorgesehen war. Während relativ rasch eine Übergangslösung gefunden werden konnte, schien die Forderung nach zwei bis vier zusätzlichen dauerhaften Standplätzen noch in weiter Ferne.
Im sanktgallischen Gossau lehnte die Stimmbevölkerung im Juni eine Initiative zur Umzonung eines Grundstücks ab, die als Reaktion auf den im Vorjahr gefällten negativen Entscheid des Parlaments eingereicht worden war, und verhinderte dadurch definitiv die Entstehung eines Durchgangsplatzes. Damit hatte der Kanton erneut einen gescheiterten Versuch zur Schaffung solcher Plätze zu verzeichnen und kann nach wie vor keinen einzigen Durchgangsplatz anbieten. Dieser Umstand erwog die Bewegung der Schweizer Reisenden zum Erheben einer Klage. Sie sah von diesem Unterfangen schlussendlich jedoch ab, da sich im Herbst abzeichnete, dass der Kanton drei mögliche Standorte für die Schaffung von Durchgangsplätzen prüfe.
2016 wurde ein Bericht der Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende publik, worin diese in den letzten 15 Jahren einen markanten Rückgang an vorhandenen Durchgangsplätzen feststellt (von 46 auf 31), betreffend die Entwicklung von Standplätzen (von 11 auf 15) angesichts der langen Zeitspanne von einem Stillstand spricht und die Qualität bestehender Plätze bemängelt, da zum Teil Elektrizität und fliessendes Wasser fehlen würden.

Stellplätze für Fahrende

Eine im Frühjahr 2014 von der Sozialdemokratischen Fraktion eingereichte Motion, die eine verstärkte Förderung der Mittel, Ressourcen und Programme zur Erreichung der im Sprachengesetz festgelegten Spracherwerbsziele forderte, wurde in der Frühjahrssession 2016 abgeschrieben, nachdem sie zwei Jahre lang nicht behandelt worden war.
Der Bundesrat hatte die Motion zu Ablehnung beantragt, da er zunächst die Resultate der Bilanz des Harmonisierungsprozesses abwarten wollte.

Spracherwerb in der obligatorischen Schulzeit. Vorbeugen statt heilen. Mehr Ressourcen für den nationalen Zusammenhalt (Mo. 14.3182)

Ein Postulat Gysi (sp, SG) fragte nach einem Bericht zu den Resultaten und dem Aktionsplan der Arbeitsgruppe zur Förderung der Kultur der Jenischen, Sinti und Roma in der Schweiz. Der Bundesrat hatte die Arbeitsgruppe bereits 2014 eingesetzt, damit sie gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Gruppen an der Verbesserung ihrer Rahmenbedingungen arbeiten konnte. Die Kulturbotschaft 2016–2020 hielt zwar erste Zielsetzungen und Massnahmen zur Stärkung der Stiftung „Zukunft für Schweizer Fahrende“ fest, die Anliegen der Sinti und Roma würden hierbei aber nicht explizit berücksichtigt. Daher sei ein solcher Bericht zu Handen des Parlaments wichtig, um den Stand der Arbeiten eruieren zu können.
Der Vorstoss hatte bereits in der Sommersession 2015 zur Abstimmung gestanden, war aber zu diesem Zeitpunkt noch vom Zürcher SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli bekämpft worden, weshalb die Diskussion verschoben wurde. In der Frühjahrssession 2016 gelangte der Vorstoss ein weiteres Mal auf die Traktandenliste des Nationalrats. In dieser Session kam die Vorlage dann auch zur Abstimmung, wobei sich die Abgeordneten – trotz des Antrags des Bundesrates zur Annahme des Postulats – mit 119 zu 65 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen die Vorlage stellten. Die Mehrheit der Stimmenden scheint folglich dem Votum von Mauro Tuena (svp, ZH), welcher nach der Abwahl von Christoph Mörgeli die Rolle des Bekämpfers übernommen hatte, gefolgt zu sein. Dieser befand den Bericht für zu teuer und zu aufwendig und wandte ein: „Wo kämen wir hin, wenn wir über jede in unserem Land lebende oder eingewanderte Minderheit vom Bundesrat einen separaten Bericht verlangen würden?“

Förderung der Kultur der Jenischen, Sinti und Roma in der Schweiz. Berichterstattung aus der Arbeitsgruppe

Im Dezember dieses Jahres verabschiedete der Bundesrat zum sechsten Mal seit 1999 den periodischen Bericht zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen für die Schweiz. Der Bericht enthält Erläuterungen zur aktuellen Situation der Landessprachen, zu allfälligen neuen Rechtsinstrumenten sowie zur Umsetzung der Empfehlungen von Ministerkomitees des Europarats und Expertenkomitees. Gründend auf den fünften Bericht vom November 2012 nimmt der aktuelle Bericht in drei Hauptteilen Stellung zu ebendiesen Empfehlungen und umfasst die Zeitspanne von 2012 bis 2015.

Im ersten Teil des Berichtes wird der Fokus auf neue Statistiken bezüglich der Sprachentwicklung sowie geltenden gesetzlichen Grundlagen zur Förderung der Sprachen in der Schweiz gesetzt. Der Bericht zeigt hierbei auf, dass die Verteilung der Sprachen in den vergangenen Jahrzehnten relativ stabil geblieben ist: Von den befragten Personen der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren gaben für die Jahre 2011–2013 63,9% Deutsch, 22,5% Französisch, 8% Italienisch und 0,5% Rätoromanisch als Hauptsprache an. Der Anteil der Nichtlandessprachen liegt mit 19,7% indes sogar höher als Italienisch und Rätoromanisch zusammengenommen, wobei sich hierbei wesentliche Unterschiede in der Verteilung der Sprachen auf die einzelnen Sprachregionen ausmachen lassen. Im Rahmen des internationalen Sprachenrechts sowie sprachrechtlichen Bestimmungen in der Bundesverfassung hat sich seit den letzten zwei Berichten keine Veränderung eingestellt. Bezüglich der Verordnung über die Landessprachen (Sprachenverordnung, SpV, SR 441.11), welche konkrete Fördermassnahmen festlegt, wurden jedoch gewisse Bestimmungen – insbesondere bei der Verwendung der Amtssprache im Bereich der Bundesverwaltung – ausfindig gemacht, die nicht ganz den Anforderungen entsprachen, weshalb man 2014 eine Revision der SpV vornahm. Weitere Fördermassnahmen sollen mit der Kulturbotschaft 2016–2020 umgesetzt werden, welche im Juni 2015 vom Parlament verabschiedet worden war und innerhalb derer die Sprachpolitik auf der Handlungsachse des „gesellschaftlichen Zusammenhaltes“ eine relevante Rolle spielt.

Im zweiten Teil wird die Entwicklung der schweizerischen Massnahmen zur Umsetzung der Charta aufgegriffen und damit verbunden auf eine Reihe von Fragen eingegangen, welche der Europarat aufgrund der Empfehlungen des Expertenkomitees aufgeworfen hatte. Das Komitee erbat beispielsweise Erörterungen zur Situation und zur Stellung des Frankoprovenzalischen in der Schweiz. Diese aus dem Vulgärlatein hervorgegangene Sprache war für mehrere Jahrhunderte u.a. auch in der französischen Schweiz Alltagssprache in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens. Heutzutage gilt sie hingegen als eine verschwindende Sprache, weshalb sie von der UNESCO im Atlas der gefährdeten Sprachen aufgelistet wird. Während das Frankoprovenzalische in den Kantonen Wallis und Freiburg immerhin noch von Teilen der älteren Generation gesprochen wird, ist es in den Kantonen Genf, Neuenburg und Waadt nahezu gänzlich aus dem Sprachgebrauch verschwunden. Dennoch zeigen die einzelnen Kantone, mitunter auch auf Vereinsebene, grosses Interesse an Fördermassnahmen zum Erhalt der Sprache.
Eine weitere Fragestellung zielte in Richtung der Fahrenden in der Schweiz. Hierbei solle erörtert werden, wie es um die Finanzhilfen an Fahrendenorganisationen und Förderinstrumente der jenischen Sprache sowie deren Förderung in den Medien steht. Bereits in der Vernehmlassung des fünften Berichtes wurde darauf verwiesen, dass die finanzielle Hilfe für Fördermassnahmen der jenischen Sprache und Kultur im Rahmen der Kulturbotschaft 2016–2020 erhöht werden solle. Auch wenn die Fahrenden in Bezug auf die mediale Förderung ihrer Sprache keinen expliziten Wunsch geäussert haben, habe sich das BAK bereit erklärt, Untersuchungen zur allfälligen Unterstützung eines möglichen Schulprojektes vorzunehmen, welches den jenischen Kindern während ihrer Reisezeit den Fernunterricht erleichtern soll.

Der dritte und letzte Teil beschäftigt sich mit den Berichten zu den Kantonen Graubünden und Tessin und zeigt auf, wie es um die Umsetzung der Charta bezüglich des Rätoromanischen und Italienischen steht. Das Expertenkomitee erbat hierbei u.a. Informationen zur jüngsten Entwicklung in den Bereichen der Gemeindefusionen, des Rumantsch Grischun und natürlich des Erhalts und der Förderung der rätoromanischen Sprache im Allgemeinen. Das kantonale Sprachengesetz sieht für den Zusammenschluss mehrerer ein- bzw. mehrsprachiger Gemeinden vor, dass die Bestimmungen über den Gebrauch der Amts- und Schulsprache eine sinngemässe Anwendung finden sollen. Da das Gesetz aus der Minderheitenperspektive formuliert ist und unter dem Begriff „einsprachig“ lediglich Rätoromanisch und Italienisch inkludiert werden, kann diese Regelung bei Fusionen über den deutschsprachigen Grenzraum hinweg keine adäquate Anwendung finden. Diese Lücke sei jedoch durchaus gewollt und fordere zugleich das soziolinguistische Umfeld auf, in gemeinsamen Diskussionen und verbindlichen Absprachen nach Bottom-up-Lösungen zu suchen. Bezüglich des Rumantsch Grischun gäbe es keine Erneuerungen des Standes von 2011/2012 zu verkünden. Seit dem letzten Bericht habe hier kein Wechsel hin zu den Idiomen oder in umgekehrte Richtung stattgefunden, weshalb eine Verlagerung der Diskussion – noch immer mit dem Fokus auf das Koexistenzmodell – auf sprachdidaktische Fragen stattgefunden habe. Die Diskussion um die Minderheitensprache im Allgemeinen geriet mit dem Aufkommen der kantonalen Fremdspracheninitiative zunächst etwas in den Hintergrund. Nachdem der Grosse Rat diese aber in seiner Aprilsession 2015 für ungültig erklärt hatte, gilt es nun den Verwaltungsgerichtsentscheid über die eingereichte Verfassungsbeschwerde des Initiativkomitees abzuwarten, bevor das Thema wieder aufgegriffen wird.
Der Kanton Tessin hatte zwischenzeitlich neu das Gesetz zur Kulturförderung sowie die entsprechende Durchführungsverordnung verabschiedet, welche explizit die Bedeutung des Erhaltes und der Förderung der italienischen Sprache und Kultur erwähnen; sei dies durch die Bewahrung des materiellen und immateriellen Kulturerbes, durch Finanzbeiträge im Bereich Kulturaustausch oder Beteiligung an ausgewählten ausserkantonalen Veranstaltungen. Besonders erfreulich waren indes auch die Entwicklungen bezüglich des Italienischen in der Bundesverwaltung: Die Kulturbotschaft 2016–2020 nimmt dessen Verbreitung und Förderung neu als zentralen Bestandteil in die Handlungsachse „gesellschaftlicher Zusammenhalt“ auf; seit 2013 wird die Stelle als Delegierte des Bundesamtes für Mehrsprachigkeit, welches im EFD angesiedelt ist, von einer Tessinerin besetzt.

Periodischer Bericht zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Ein Postulat Bugnon (svp, VS) wurde in der Wintersession 2015 unbehandelt abgeschrieben, da der Urheber bei den Wahlen im Oktober nicht mehr angetreten war und keines der gewählten Parlamentsmitglieder das Postulat übernommen hatte. Der Bundesrat wäre mit dem Vorstoss beauftragt worden, einen Bericht über das Verhältnis von Mehrsprachigkeit und nationalem Zusammenhalt zu erstellen. Dies, weil die verschiedenen Kantonsparlamente in letzter Zeit bezüglich des Fremdsprachenunterrichts auf Primar- und Sekundarstufe Entscheide gefällt hätten, die meist zu emotionalen Reaktionen geführt hätten. Der Bundesrat hatte bereits ein Jahr zuvor das Postulat in seiner Stellungnahme zur Ablehnung beantragt.

Bericht über den nationalen Zusammenhalt und die Mehrsprachigkeit (Po. 14.3768)

So wie im Vorjahr Diskussionen und Demonstrationen den Mangel an Stand- und Durchgangsplätzen für Fahrende im Kanton Bern verdeutlichten, wies auch ein abschlägiger Entscheid eines Gemeindeparlaments im Kanton St. Gallen 2015 auf ebendiese Problematik hin. Anlass zu Missstimmungen bot ein negativer Entscheid des Gossauer Stadtparlaments zur Schaffung eines neuen Durchgangsplatzes im Industriegebiet von Gossau – dies nach jahrelanger Vorarbeit und nachdem alle Einsprachen gegen das Vorhaben abgewiesen worden waren. Ausschlaggebend für den abschlägigen Entscheid waren Sicherheitsbedenken aufgrund von Immissionsbelastungen und Hochspannungsleitungen in unmittelbarer Nähe sowie Vorbehalte gegenüber einer vom Nutzungsplan abweichenden Nutzung, womit das wirtschaftliche Potential des Areals nicht mehr ausgeschöpft werden könne. Nach dem vorjährigen Urnenentscheid in Thal ist dies bereits der zweite geplante Durchgangsplatz in St. Gallen, der nicht realisiert werden kann. Kanton, Stadtrat und die Fahrenden selber hatten die Realisierung des Durchgangsplatzes in Gossau befürwortet.
Ebenfalls zu reden gaben (nicht vorhandene) Stellplätze in den Kantonen Waadt, Thurgau und Zürich: Nach der Besetzung eines Areals in Yverdon stellten die Behörden den Fahrenden einen provisorischen Platz im Norden von Lausanne zur Verfügung, wogegen sich eine Gruppe von Jenischen durch Niederlassung auf einem Platz der Hotelfachschule in Lausanne jedoch erfolgreich wehrte; der nahe an der Kantonsstrasse liegende und von den Behörden vorgeschlagene Platz in Chalet-à-Gobet sei für Kinder zu gefährlich. Ab Mai 2015 besetzten Fahrende das ehemalige Hardturm-Areal in der Stadt Zürich und machten dadurch und mit einem „Tag der offenen Tür“ auf den Mangel an Stellplätzen aufmerksam. Auch hier fanden die Behörden eine provisorische Lösung mit einem Durchgangsplatz für Schweizer Fahrende beim Bahnhof Altstetten. Im Kanton Thurgau besteht indes dringender Sanierungsbedarf bei drei Durchgangsplätzen, weswegen die Bewegung Schweizer Fahrender Anfang 2015 den Kontakt mit den Behörden suchte. Für Schlagzeilen im Kanton sorgten ausländische Fahrende, die in verschiedenen Thurgauer Gemeinden Abfälle und Kot hinterliessen, was Hasstiraden auf Facebook provozierte. Der Präsident der Bewegung Schweizer Reisender, Mike Gerzner, empörte sich über das Verhalten weniger Durchreisender, das dem Ansehen der Fahrenden als Ganzes schade.

Stellplätze für Fahrende

In der Schweiz sind Fahrende als nationale Minderheit anerkannt. Die unter diesen Begriff fallenden Gruppen der Sinti, Jenischen und Roma können sich aber wenig mit diesem Begriff identifizieren – zum einen, da dieser Sammelbegriff ihren kulturellen Wurzeln nicht ausreichend Rechnung trägt und zum anderen, da die wenigsten Angehörigen der jeweiligen Gruppen nicht sesshaft sind. Dies trifft insbesondere auf die 80'000 bis 100'000 in der Schweiz lebenden Roma zu – viele davon im Besitz der Schweizer Staatsangehörigkeit –, womit diese nicht zur nationalen Minderheit zählen. Am Internationalen Tag der Sinti und Roma im Jahr 2015 forderten verschiedene Menschenrechts- und Minderheitsorganisationen in einem offenen Brief an Bundesrätin Sommaruga die Anerkennung der Roma als nationale Minderheit. Analog zum Jenischen soll das Romanes al territorial im Sinne der Europäischen Sprachencharta anerkannt werden. Vertreter der Roma erhofften sich von einer Anerkennung eher symbolischen Charakters den Abbau von Stereotypen und Vorurteilen, die durch die Gleichsetzung der Schweizer Roma mit fahrenden Angehörigen dieser Gruppe aus dem Ausland entstanden seien. Die negative Tonalität gegenüber Roma in den Schweizer Medien wurde im Vorjahr auch durch die Europäische Rassismuskommission kritisiert. Ferner forderten die Vertreter der Gruppe eine bessere Vertretung in für ihre Anliegen relevanten Institutionen, so etwa in der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus. Lob fanden hingegen die jüngsten Bestrebungen des BAK zur Verbesserung der Situation, indem eine gemeinsame Arbeitsgruppe zwischen Bund und Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Minderheiten ins Leben gerufen worden war.

Roma wollen als eigene Minderheit anerkannt werden

Im März 2015 wurde eine vom BAK begleitete Arbeitsgruppe für Fahrende ins Leben gerufen. Diese setzt sich aus Mitgliedern von Behörden aller föderalen Stufen sowie aus Vertreterinnen und Vertretern von Organisationen der betroffenen Minderheiten zusammen und verfolgt zwei Ziele: Zum einen soll die Situation betreffend fehlende Stand- und Durchgangsplätze verbessert und zum anderen das Verständnis für die Anliegen der Minderheiten gestärkt werden. Die Früchte der Arbeitsgruppe sollten in einen gemeinsam ausgearbeiteten Aktionsplan münden. Den Willen zur Einsetzung einer solchen Arbeitsgruppe hatte der Bundesrat im Vorjahr bereits in seinen Antworten auf die Motionen Trede (gp, BE) (14.3343) und Semadeni (sp, GR) (14.3370) bekräftigt. Die identisch lautenden Anliegen hatten die Umsetzung der im Europäischen Rahmenübereinkommen zum Schutze nationaler Minderheiten enthaltenen Verpflichtungen gegenüber Jenischen, Sinti und Roma gefordert und wurden in der Folge von den Urheberinnen zurückgezogen. Damit startete der Bund einen zweiten Versuch der Annäherung; erste Gespräche waren im November des Vorjahres bereits abrupt beendet worden. Nur zwei Monate nach Einsetzen der Arbeitsgruppe folgten die nächsten Unstimmigkeiten: Die „Bewegung Schweizer Reisende“ verliess die Arbeitsgruppe unter Protest – dies aufgrund des ihrer Ansicht nach ineffizienten administrativen Ablaufs und der Differenzen zu anderen Fahrenden-Organisationen.

Arbeitsgruppe zur Zukunft der Fahrenden

Am 18. Mai 2015 wurde den aussenpolitischen Kommissionen der jährliche Bericht über die Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF) vorgelegt. Sowohl der Stände- als auch der Nationalrat kamen dem Vorschlag der Kommissionen entgegen und nahmen den Bericht stillschweigend zur Kenntnis.
Seit Oktober 1989 vertritt die Schweizer Sektion die Bundesversammlung in der APF und stellt somit eine der aktuell 81 Sektionen der interparlamentarischen Organisation. Die APF reflektiert und bezeugt, nebst ihrer Funktion als Konsultativorgan des sogenannten "Frankophonie-Gipfels" (Konferenz der Staats- und Regierungschefs frankophoner Länder), auch die Vielvölkerkultur in der Frankophonie.
Ständerat Didier Berberat (sp, NE) betonte explizit, dass die Delegation, auch wenn sie sich grundsätzlich aus frankophonen Parlamentsmitgliedern zusammensetze, – innerhalb des Netzes von über 60 Ländern aus fünf Kontinenten – stets die Vertretung gesamtschweizerischer Interessen vor Augen habe und die Schweizer Vorschläge in den internationalen Gremien auch auf grosse Akzeptanz stiessen.
Der Fokus der Schweizer Delegation liege schon seit einigen Jahren auf den Themengebieten der Bildung und der Gesundheit. Auf grosses Interesse stosse hierbei das für die Schweiz spezifische duale Bildungssystem, welches zwar aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen nicht Eins zu Eins in den anderen Ländern übernommen werden könne, aber schon erste Projekte der Zusammenarbeit aufzeige. Ebenfalls im Bereich der Bildung konzentriere man sich speziell im Rahmen des RESCIF-Projekts auf Online-Kurse, welche dabei helfen sollen, besonders in Schwellenländern die Qualität der Hochschulbildung zu steigern. Auf dem Gebiet der Gesundheit engagiere sich die Delegation insbesondere gegen die benachteiligende Gesetzgebung für bestimmte Risikogruppen im Kampf gegen HIV/Aids, um diesen Gruppen den Zugang zu lebenswichtigen Dienstleistungen zu vereinfachen. Diese drei Themen werden sodann auch Gegenstand der 41. Plenarsitzung sein, welche in Bern stattfinden wird.

Bericht über die Delegation bei der parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (2014)
Dossier: Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF)

Ende November präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Förderung der Kultur für die nächste Kreditperiode (Kulturbotschaft 2016-2020). Im Vergleich zur ersten Kulturbotschaft 2012-2015 wurde die Kreditperiode, wie bereits in der Vernehmlassung angekündigt, aufgrund besserer Abstimmung mit anderen mehrjährigen Finanzierungsbeschlüssen um ein Jahr verlängert. Aufgrund verschiedener Entwicklungen der Moderne, namentlich der Globalisierung, Digitalisierung und Urbanisierung, sieht sich der Bundesrat veranlasst, im Sinne einer "Nationalen Kulturpolitik" die Zusammenarbeit zwischen allen Staatsebenen zu verstärken, um diesen Herausforderungen geschlossen entgegenzutreten. Da der Begriff der "Nationalen Kulturpolitik" bei vielen Vernehmlassern, insbesondere bei den Kantonen, auf föderal motivierte Bedenken stiess, konkretisierte der Bundesrat in der definitiven Botschaft die "Nationale Kulturpolitik" als von allen Staatsebenen in Zusammenarbeit getragene Aufgabe, wobei die Kulturhoheit der Kantone jedoch gewahrt werden soll. Der Bundesrat plant, seine Fördermassnahmen auf den drei Handlungsachsen "Kulturelle Teilhabe", "Gesellschaftlicher Zusammenhalt" und "Kreation und Innovation" auszurichten.
Bei der ersten Handlungsachse will der Bundesrat die Teilhabe von Personen verschiedenster Kulturen am kulturellen Leben fördern sowie die musikalische Bildung verstärken, was aufgrund der Annahme des direkten Gegenentwurfs zur zurückgezogenen Volksinitiative "jugend+musik" einem Bedürfnis der Bevölkerung entspricht. In diesem Zusammenhang soll das neue Programm "Jugend und Musik" ins Leben gerufen werden, welches analog dem Programm "Jugend und Sport" ausgestaltet sein soll. Weiter gedenkt der Bund, seine Leseförderung auszubauen, was neu auch die Unterstützung von Einzelvorhaben, wie etwa die Organisation von Lesetagen, ermöglichen soll. Zu guter Letzt soll die Bundeskunstsammlung online und digital zugänglich gemacht werden, obwohl die Idee einer "Virtuellen Nationalgalerie" in der Vernehmlassung bei vielen Kantonen auf Kritik gestossen war.
Betreffend "Gesellschaftlichem Zusammenhalt" liegt ein Schwerpunkt auf Massnahmen zur Unterstützung der sprachlichen Vielfalt, was unter anderem durch Förderung der dritten Landessprache ausserhalb der italienischsprachigen Schweiz sowie generell durch verstärkten schulischen Austausch zwischen den Sprachregionen erreicht werden soll. Ausserdem sollen die Lebensbedingungen von Schweizer Fahrenden und Angehörigen der jenischen Bevölkerung als kulturelle Minderheit weiterhin verbessert werden. Bereits durch die Kulturbotschaft 2012-2015 bemächtigt, unterstützte der Bundesrat die "Radgenossenschaft der Landstrasse" und die Stiftung "Zukunft für Schweizer Fahrende", was jedoch nicht sonderlich zur Verbesserung der Lage beigetragen hatte. Obwohl die Zahl der Standplätze in der betreffenden Periode von 11 auf 15 angestiegen war, nahm die Zahl der Durchgangsplätze von 51 auf 45 ab. Darüber hinaus verknappt sich die Raumsituation aufgrund kürzlich erfolgter Zunahme ausländischer Durchreisender, namentlich Angehörigen der Sinti und Roma. Auch die Europäische Kommission gegen Rassismus (ECRI) zeigte sich besorgt über die ausbleibenden Verbesserungen und empfahl in ihrem Bericht vom September 2014, die Raumsituation möglichst rasch zu verbessern und etwas gegen die in der Bevölkerung herrschende Intoleranz und Ablehnung gegenüber Fahrenden und Jenischen zu unternehmen. Im Rahmen der neuen Kulturbotschaft will der Bundesrat in diesen Bereichen aktiv werden.
Um kulturelle "Kreation und Innovation" zu fördern, sieht der Bundesrat verschiedene Massnahmen vor. Eine der Massnahmen umfasst die Schaffung von finanziellen Anreizen, damit Schweizer Filme und Koproduktionen mit dem Ausland vermehrt in der Schweiz realisiert werden können. Hierzu soll das Programm "Filmstandort Schweiz" (FiSS) geschaffen werden.
Die beantragten finanziellen Mittel für die gesamte Kreditperiode belaufen sich auf CHF 1,12 Mrd., womit der Betrag die vorgesehenen Mittel in der Finanzplanung des Bundes um 6,2% oder CHF 65,1 Mio. übersteigt. Der jährliche Betrag ist somit auch um durchschnittlich 3,4% höher als der während der Kulturbotschaft 2012-2015 gesprochene. Hier unternahm der Bundesrat trotz gewichtiger Kritik von Seiten der Economiesuisse, des SGV sowie der beiden bürgerlichen Parteien FDP und SVP keine Änderungen im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage.

Kulturbotschaft 2016-2020 (BRG 14.096)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick

Dass noch immer ein Mangel an Stand- und Durchgangsplätzen für Fahrende in der Schweiz herrsche, wie dies ein vom Bundesrat verabschiedeter Bericht bereits 2006 nachgewiesen hatte, wurde 2014 überdeutlich. Ein paar Tage vor Eröffnung der BEA liessen sich einige hundert Fahrende auf der Kleinen Allmend im Berner Wankdorf nieder, um gegen die Platznot zu protestieren. Da das Areal für Parkplatzmöglichkeiten während der BEA vorgesehen war, beschloss die Stadt Bern bereits am ersten Tag nach Protestbeginn die Räumung des Areals. Die Fahrenden verliessen das Gelände nicht freiwillig, worauf die Polizei über 70 Personen einer Personenkontrolle unterzog. Kurz darauf bewilligten die Städte Bern und Biel, wohin die Fahrenden nach der Räumung der Kleinen Allmend weiterzogen, je einen provisorischen Durchgangsplatz. Der Berner Stadtpräsident Alexander Tschäppät äusserte Kritik am eigenen Kanton, da seit dem Bundesgerichtsentscheid im Jahr 2003 nichts unternommen worden war, um den Rechtsanspruch der Fahrenden durchzusetzen. Zwei Drittel aller Stellplätze innerhalb des Kantons befänden sich bereits in Bern und Biel. Gerhard Müllhauser, Sprecher der Schweizer Fahrenden, hob den Kanton Aargau als einziges Beispiel mit Vorbildcharakter hervor. Seit 2007 sorgt dort die Fachstelle Fahrende für den Bau neuer sowie für den Unterhalt bestehender Plätze. Darüber hinaus ermöglichen Besuche der Behörden auf dem Gelände einen regelmässigen Dialog. Die Akzeptanz der Fahrenden bei der Aargauer Bevölkerung sei hoch, betonte der Leiter der Fachstelle. Dies könne jedoch darauf zurückzuführen sein, dass alle Plätze mit einer Ausnahme ausschliesslich für Schweizer Fahrende vorgesehen seien. Gegenüber ausländischen Fahrenden bestünden nach wie vor grosse Vorbehalte. Ein im September publizierter Bericht der Europäischen Rassismuskommission (ECRI), der sich auf eine 2013 durchgeführte Studie über die Qualität der Schweizer Medienberichterstattung über Roma berief, stellte seit 2007 zwar eine Zunahme der Schweizer Medienberichterstattung über Roma fest. Dabei sei aber nicht wie in anderen Staaten die erlittene Diskriminierung der Roma Thema der Beiträge, sondern es kursierten vorwiegend negative Schlagzeilen, was einen entscheidenden Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung der Gruppe hätte. In ihrem Bericht hält die ECRI fest, dass in Erfüllung des Artikels 19 des Kulturförderungsgesetzes, welcher den Fahrenden ermöglichen soll, im Einklang mit ihrer Kultur zu leben, kaum Fortschritte erzielt würden, resp. sich die Situation in den letzten Jahren teilweise gar verschlechtert habe. Die Kommission empfahl den Schweizer Behörden dringlichst, zusätzliche Stellplätze zu schaffen und angemessene Massnahmen zur Verbesserung der Bildung der Kinder der Fahrenden zu treffen. Ende November präsentierte der Bundesrat seine Kulturbotschaft und damit auch ein Bekenntnis zur Verbesserung der Situation von Fahrenden. Die zu diesem Zwecke eingesetzte Arbeitsgruppe traf sich im November bereits zu einem ersten Treffen, das jedoch mit dem frühzeitigen Verlassen von Vertretern der betroffenen Gruppen abrupt endete. Diese fühlten sich nicht ausreichend involviert und sahen ihre Forderung nach sofortiger Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen nicht umgesetzt. Ende Jahr wurde bekannt, dass die Gespräche im Folgejahr doch wieder aufgenommen werden sollen.

Stellplätze für Fahrende

Die Vox-Analyse der Abstimmung zeigte, dass das Stimmverhalten stark vom Links-Rechts-Gegensatz gekennzeichnet war. Die politische Mitte, welche der Initiative nur in jedem dritten Fall ablehnend gegenüberstand, trug somit wesentlich zum Ausgang der Abstimmung bei. Im Gegensatz zu den nach den Abstimmungen geäusserten Vermutungen, dass viele linke Frauen die Initiative unterstützt hätten, zeigte die Vox-Analyse ein anderes Bild: Frauen aus dem linken Lager stimmten mit 16% der Initiative sogar noch weniger häufig zu als linke Männer (21%). Im rechten Lager stiess die Initiative jedoch bei den Frauen auf stärkere Zustimmung. Als stärkste soziostrukturelle Erklärungsgrösse zum Abstimmungsverhalten identifizierten die Autoren der Vox-Analyse die Bildung. Während drei Viertel aller Personen mit Lehrabschluss ein Ja in die Urne legten, waren es bei den Fachhochschul- und Universitätsabgängern noch deren 34%. Ferner stimmten Personen, die der Einwanderung von Ausländern negativ gegenüberstehen und solche, welche für eine traditionsbewusste Schweiz einstehen, der Initiative überaus deutlich zu. Interessant war jedoch, dass auch Personen, welche eine Chancengleichheit von Schweizern und Ausländern befürworten und solche, die ein modernes Bild der Schweiz vertreten, in knapp 40% der Fälle die Initiative unterstützten. Auch die Stimmenden, welche von einer sehr guten Verträglichkeit der schweizerischen und der islamischen Lebensweise ausgehen, stimmten der Initiative mit 49% Ja-Anteil zu. Das Abstimmungsergebnis ist somit nicht allein als Ausdruck der Fremdenfeindlichkeit zu verstehen. Die Hauptargumente der Pro-Seite, dass das Minarett ein reines Machtsymbol darstelle, ein Zeichen gegen die Islamisierung des Westens gesetzt werden müsse und die Ausübung der christlichen Religion in islamischen Staaten ebenfalls eingeschränkt wird, führten laut den Autoren der Studie zum Abstimmungserfolg: Über 80% der Ja-Stimmenden unterstützten diese Aussagen jeweils. Dem Hauptargument der Gegner, dass das Minarettverbot gegen die Menschenrechte verstosse, stimmten jedoch nur 62% der Nein-Stimmenden zu. Das Argument, dass der Islam die Frau unterdrücke, schien ebenfalls nicht massgebend zum Abstimmungserfolg beigetragen zu haben, obwohl dem 87% der Befürworter zustimmten. Auch über drei Viertel der Gegner stützten diese Aussage, waren aber offensichtlich nicht der Ansicht, dass ein Minarettverbot zur Lösung dieses Problems beitragen könne.

Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» (BRG 08.061)

Im März setzte der Nationalrat die Detailberatung des Entwurfs für ein Kulturförderungsgesetz (KFG) fort. Ein Antrag Leutenegger Oberholzer (sp, BL) setzte sich für die Verankerung der Förderung der musikalischen Bildung ein und wurde mit 89 zu 80 Stimmen angenommen. Unterstützung erhielt der Antrag von der Ratslinken und einer beinahe geschlossenen CVP. Der Nationalrat lieferte mit diesem Entscheid bereits eine erste Antwort auf das Anliegen der Volksinitiative „jugend + musik“, welche Ende des Vorjahres mit über 150'000 Unterschriften eingereicht worden war. Minderheitsanträge der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) blieben beinahe ausnahmslos chancenlos. So lehnte der Nationalrat unter anderem die Minderheitsanträge Pfister (svp, SG) ab, welche die Bekämpfung des Illetrismus und die Förderung des Lesens sowie die Unterstützung der Fahrenden nicht im KFG verankern wollten. Ebenso deutlich abgelehnt wurde ein Minderheitsantrag aus den Reihen der SP, welcher den Bund bei seinen Entscheiden zu Schwerpunkten der Kulturförderung und Finanzierung zur vermehrten Absprache mit den Kantonen, Städten und Gemeinden verpflichten wollte. Mit 94 zu 70 Stimmen angenommen wurde hingegen ein Minderheitsantrag aus dem bürgerlichen Lager, welcher sich gegen die Einführung eines Kulturrates stellte, der den Bundesrat bei den Beratungen zu kulturpolitischen Belangen unterstützen sollte. SVP, FDP, BDP, EVP und eine starke Minderheit der CVP unterstützten den Antrag. Da der Nationalrat die Integration des Pro-Helvetia-Gesetzes (PHG) in das neue KFG im Vorjahr bereits beschlossen hatte, beschäftigte er sich in der Detailberatung auch mit diesen Regelungen. Wie auch im ersten Teil der Beratung des KFG wurde eine Vielzahl formeller Anträge der WBK-NR diskussionslos angenommen. Die Anliegen zweier SVP-Minderheitsanträge, welche im sieben- bis neunköpfigen Stiftungsrat einen Sitz für einen Vertreter der Volkskultur reservieren und eine angemessene Repräsentation der Sprachgruppen gewährleistet haben wollten, wurden als nicht umsetzbar erachtet und von einer Mehrheit abgelehnt. Vom bürgerlichen Lager deutlich abgelehnt wurde des Weiteren ein Minderheitsantrag Gilli (gp, SG), welcher Kultur- und Kunstpreise von der Steuer befreien wollte.

Das neue Kulturförderungsgesetz (BRG 07.043)
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Das Idiom der jenischen Bevölkerung wird von der Schweiz als nicht territorial gebundene Sprache anerkannt. Zusammen mit den Fahrenden prüft der Bund konkrete Möglichkeiten, diese Minderheitensprache im Sinn der neu formulierten Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen zu erhalten und zu fördern. Statistische Daten zum Jenischen gibt es nicht. Die Fahrenden verwenden ihr Idiom ausschliesslich innerhalb der Gruppe. Die jenische Bevölkerung wird auf 30'000 bis 35'000 Personen geschätzt, wovon etwa 3'000 heute noch Fahrende sind. Auf Empfehlung der Experten und des Ministerkomitees des Europarates soll untersucht werden, wie das Jenische besser geschützt werden kann. Gemäss BAK geht es insbesondere um eine Bestandesaufnahme und eine bessere Bekanntmachung der Sprache nach aussen. Förderungsmassnahmen, die möglicherweise Eingang ins neue Sprachengesetz finden, müssten nach Ansicht des BAK vor allem Frauen und Mädchen ansprechen, da diese massgeblich zur Pflege und Weitergabe des Jenischen beitragen.

Mehr Schutz für die jenische Sprache

Ende November erschien der erste Band des «Historischen Lexikons der Schweiz» (HLS). Damit wurde das grösste je vom Bund unterstützte geisteswissenschaftliche Projekt gedruckt greifbar. Das Grobkonzept für das HLS wurde ab 1985 entworfen, 1987 bewilligte der Bund das Vorhaben und finanzierte es ab 1988 mit durchschnittlich CHF 3 Mio. pro Jahr. Das Werk wird dereinst auf 9'600 Seiten 36'000 Artikel umfassen und erscheint gleichzeitig in Deutsch, Französisch und Italienisch.

Erster Band des «Historischen Lexikons der Schweiz»

Die EDK konnte sich erneut nicht auf eine verbindliche Fremdsprachenregelung einigen. 15 Kantone votierten für eine regionale Lösung (Ost- und Zentralschweiz, Westschweiz und Kantone an der Sprachgrenze), einer stimmte dagegen, acht enthielten sich der Stimme. Damit wurde die für einen bindenden Entscheid notwendige Zweidrittelsmehrheit knapp verfehlt. Nach dem Scheitern einer Konsenslösung bleibt es den Kantonen überlassen, welcher Fremdsprache sie die Priorität einräumen wollen. Mit den im Berichtsjahr von weiteren Kantonsregierungen (Bern und Schaffhausen) gefällten Entscheiden zeichneten sich zwei «Sprachenteppiche» im Primarschulunterricht ab: In der Westschweiz und in den Deutschschweizer Kantonen entlang der Sprachgrenze wird vorderhand noch Deutsch resp. Französisch als erste Fremdsprache unterrichtet, der Rest des Landes wechselt in den nächsten Jahren zu Englisch.
Auch Uri, das 1994 als einziger Kanton Frühitalienisch eingeführt hatte, gibt ab dem Schuljahr 2004/2005 Frühenglisch den Vorzug.
Der Kanton Tessin will auf ein gleichberechtigtes Erlernen von Französisch (1. Fremdsprache), Deutsch und Englisch setzen, allerdings löst auch hier Englisch als 2. Fremdsprache Deutsch ab.

Diskussionen innerhalb der Kantonen und der EDK zum Thema Fremdsprache in der Schule

Der Nationalrat nahm eine Motion seiner SPK an, die den Bundesrat beauftragt, im Entwurf des Voranschlages für das Jahr 2002 den Kredit für Verständigungsmassnahmen um CHF 1 Mio. aufzustocken. Dieser Betrag soll der Mitfinanzierung des Projekts «Exchange» (Schüleraustausch zwischen den Sprachregionen anlässlich der Expo 02) zugute kommen und wurde an die Bedingung geknüpft, dass eine Koordination des Projekts durch die Standortkantone in Zusammenarbeit mit der CH-Stiftung erfolgt. Der Bundesrat zeigte sich bereit, das Projekt im Sinn des verständigungspolitischen Verfassungsauftrags zu unterstützen. Da er vor einer bindenden Zusage über die Höhe des Kredits die offenen Fragen mit den Kantonen erörtern wollte, beantragte er ergebnislos Überweisung als unverbindliches Postulat. Der Ständerat hiess die Motion ebenfalls gut.

Motion zum Schüleraustausch zwischen den Sprachregionen anlässlich der expo.02 (Mo. 00.3606)