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Nach einer über sechsjährigen Vorgeschichte und einer Verschiebung der ursprünglich für die Herbstsession 2018 geplanten Behandlung fielen schliesslich in der Wintersession 2018 die ersten Entscheide zur Revision des Urheberrechtsgesetzes. Mit lediglich einem abweichenden Beschluss wurde das revidierte Urheberrecht in der Gesamtabstimmung des Nationalrats einstimmig gutgeheissen und auch die beiden WIPO-Abkommen wurden – mit einer kleinen sprachlichen Anpassung im Vertrag von Marrakesch – einstimmig genehmigt. Trotz dieser offensichtlichen Einigkeit zum Abschluss der Verhandlungen zeigte sich bereits in der Eintretensdebatte, dass viel Diskussionsbedarf besteht, was sich in einer zweitägigen Beratung des Geschäfts niederschlug:
Dass man auf die Vorlage eintreten werde, stand bereits zu Beginn der Beratung ausser Zweifel. Sämtliche Fraktionen votierten ohne Gegenantrag für Eintreten. Hinsichtlich der konkreten Inhalte hingegen zeichneten sich zwischen den Fraktionen teilweise grosse Differenzen ab, nicht zuletzt auch dadurch bedingt, dass nebst diversen Minderheitsanträgen jeweils auch ein Einzelantrag Merlini (fdp, TI) und Wasserfallen (fdp, BE) eingereicht wurde.
In der Detailberatung zeigte sich, dass zumindest das Herzstück der Revision, die Pirateriebekämpfung, gänzlich unbestritten war. Künftig sollen Hosting Provider insofern in die Pflicht genommen werden, als dass sie dafür Sorge tragen müssen, dass auf eine Meldung hin einmal entfernte, urheberrechtsverletzende Inhalte nicht wieder hochgeladen werden können – und zwar ohne eine erneute Meldung. Bei einem Zuwiderhandeln können strafrechtliche Schritte eingeleitet werden. Ebenfalls unbestritten waren die vorgeschlagenen Massnahmen zur Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter, von denen insbesondere Museen, Bibliotheken und Forschungsinstitutionen profitieren sollen, sowie die Verlängerung der Schutzfrist für Musikschaffende von 50 auf 70 Jahre.
Eine erste grosse Diskussion ergab sich hingegen bei der Detailberatung des Lichtbildschutzes. Matthias Aebischer (sp, BE) und Philippe Bauer (fdp, NE), in Vertretung der Kommission, wiesen darauf hin, dass die Meinungen zu Art. 2 Abs. 3bis bereits im Vorfeld auseinandergegangen waren. Die ursprüngliche Annahme, dass eine Verschiebung des Lichtbildschutzes aus Art. 2 in Art. 29 und 34a – folglich eine Ausgestaltung als ein Nachbarrecht anstelle des Urheberrechts – keine materiellen Änderungen mit sich bringen würde, wurde in der Folge eines Juristenstreits angezweifelt. Dennoch sei sich die Kommission darüber einig, dass der Lichtbildschutz einen wichtigen Grundsatz, um nicht zu sagen «eines der Filetstücke», der Revision darstelle und man daher etwas weitergehen müsse als vom Bundesrat vorgeschlagen. Die anwesende Bundesrätin Simonetta Sommaruga erwiderte darauf, im Grundsatz mache es keinen Unterschied, ob man den Lichtbildschutz als Urheberrecht oder als Nachbarrecht ausgestalte. Das Urheberrecht als bundesrätliche Wahl habe sich aus gesetzessystematischen Gründen und der logischen Nähe zum Schutz von individuellen Fotografien ergeben. Was man aber nicht vergessen dürfe, sei, dass es sich bei den Fotografen im Wesentlichen um klassische KMU handle, die ebenso wie letztgenannte einen entsprechenden Schutz ihrer Arbeit verdienten. Daher erbat sie das Plenum, dem Einzelantrag Merlini zuzustimmen und somit dem Bundesratsentwurf zu folgen. Merlini argumentierte, dass die bundesrätliche Minimalschranke des Schutzes von lediglich dreidimensionalen Objekten nicht – wie von der Kommission gefordert – weiter ausgebaut werden soll, da ansonsten das verfolgte Ziel und der Schutzzweck des Urheberrechts verfehlt würden. Die Voraussetzung einer menschlichen Tätigkeit zur Erstellung würde andernfalls wegfallen und Aufnahmen von Radarkontrollapparaten oder Wildtierfotofallen wären dem gleichen Schutz unterstellt wie geistige Arbeit. Tatsächlich kam der Nationalrat – mit Ausnahme einer Mehrheit der SVP- und Teilen der CVP-Fraktion – dieser Bitte nach und stimmte mit 110 zu 61 Stimmen für den Antrag Merlini.
Die nächste weitläufige Diskussion galt der Video-on-Demand-Entschädigung. Hier musste sich die Kommissionsmehrheit nebst dem Einzelantrag Wasserfallen, der forderte, dass die neu vorgeschlagenen Artikel 13a und 35a bezüglich der Zugänglichmachung von audiovisuellen Werken auf Video-on-Demand-Plattformen ersatzlos gestrichen werden, um keine Mehrfachbelastung der Konsumentinnen und Konsumenten entstehen zu lassen, auch gegen eine Minderheit Aebischer behaupten, die eine Ausnahme für die in audiovisuellen Werken enthaltene Musik forderte. Flavia Wasserfallen (sp, BE), in Vertretung der Minderheit, argumentierte, dass die Musik- und Filmbranche zwei Paar Stiefel seien und gänzlich unterschiedlich organisiert seien. Die Musikbranche habe weniger Beteiligte und die Urheberschaft habe für die Verwertung ihre Rechte an die Suisa abgetreten, welche wiederum mit den entsprechenden Plattformen diverse freie Verträge abgeschlossen habe. Würde man nun die Filmmusik ebenfalls unter die Kollektivverwertung von Filmen subsumieren, wären diese Verträge veraltet und müssten neu verhandelt werden. Bundesrätin Sommaruga räumte hierzu ein, dass sie sich dieser Benachteiligung bewusst sei, man müsse dies aber als den zu zahlenden Preis verstehen, damit sich die Situation der Filmschaffenden insgesamt verbessere. In den beiden Abstimmungen konnte sich die Mehrheit schliesslich sowohl gegen den Minderheitsantrag (115 zu 58 Stimmen; SP- und Grüne-Fraktion dagegen) als auch gegen den Antrag Wasserfallen (112 zu 67 Stimmen; SVP- und Teile der FDP-Fraktion dagegen) durchsetzen. Somit erhalten Filmschaffende neu eine Vergütung für Video-on-Demand-Verwendungen, die von den Verwertungsgesellschaften eingezogen wird. Die Mehrheit konnte sich ebenfalls gegen eine Minderheit Fehlmann Rielle (sp, GE) durchsetzen (133 zu 39 Stimmen), welche den Schutz von journalistischen Werken beantragte. Eine neue Regelung sollte die Betreiber sozialer Netzwerke dazu verpflichten, Urheberinnen und Urhebern oder Verlagen eine Vergütung abzugeben, wenn sie journalistische Inhalte zugänglich machen.
Auch das im August 2018 von der KVF-NR aufs Parkett gebrachte Replay-TV sorgte für viel Diskussionsstoff. Mit dem neu zu schaffenden Art. 37a soll jedem einzelnen Sendeunternehmen die Möglichkeit gegeben werden, zum Überspringen bzw. Widerrufen von Werbung seine Zustimmung zu geben und somit nicht mehr von den Kabelnetzunternehmen abhängig zu sein. Eine Minderheit Gmür-Schönenberger (cvp, LU) legte hierzu aber ein Veto ein und beantragte die Streichung dieses Artikels aus drei Gründen: Erstens handle es sich hierbei um ein medien- und nicht urheberrechtliches Anliegen, zweitens bedürfe es bezüglich der Werbefinanzierung der Unternehmen einer gesamtheitlichen Betrachtung und drittens fehlten bis anhin relevante Untersuchungserkenntnisse für die Argumentation der Gegenseite. Ob es nun an der ergänzend angebrachten Argumentation hinsichtlich des Konsumentenschutzes lag oder doch an Beat Flachs (glp, AG) nostalgisch anmutendem Votum, dass die jungen Menschen von heute gar nicht mehr wüssten «mit welchen Herzschmerzen es verbunden war, wenn man damals einmal eine Folge von Bonanza verpasst hat», jedenfalls war das Mehrheitsanliegen im Rat chancenlos und wurde mit 182 zu 6 Stimmen rigoros abgeschmettert.
Die einzige vom bundesrätlichen Entwurf abweichende Entscheidung betraf die geforderte Streichung der Hotelabgabe: Neu sollen Hotels oder Gefängnisse für die Verwendung von öffentlichen Werken innerhalb ihrer Räumlichkeiten nicht mehr zur Kasse gebeten werden können. Dies hatte der Nationalrat mit 132 zu 53 Stimmen beschlossen, wobei die Gegenstimmen aus den geschlossenen Fraktionen der SP und Grünen stammten.
Nachdem auch die für das Abkommen von Marrakesch angeführte Kommissionskorrektur – der erleichterte Zugang zu veröffentlichten Werken auch für Menschen mit geistiger Behinderung – angenommen wurde, liegt der Spielball nun beim Ständerat.

Ausgestaltung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter (BRG 17.069)
Dossier: Revision des Urheberrechts

Nachdem die bundesrätliche Botschaft zur Modernisierung des Urheberrechts im November 2017 verabschiedet worden war, oblag es nun den jeweiligen Kommissionen, die Vorberatung des Geschäftes in Angriff zu nehmen. Die Zuständigkeiten hierfür wurden im Nationalrat der RK und im Ständerat der WBK übertragen, wobei der RK-NR als Kommission des Erstrates der Vortritt gewährt wurde.

Im Frühjahr 2018 führte die RK-NR entsprechende Anhörungen durch und forderte schriftliche Stellungnahmen von Unternehmen und Organisationen ein. Zugleich prüfte sie einen im April eingereichten Mitbericht der WBK-NR auf deren Anträge hin. Im August 2018 trat die KVF-NR mit einer Bitte an die RK-NR heran: Im Rahmen der laufenden Revision des Fernmeldegesetzes war die Frage nach der Handhabung des zeitversetzten Fernsehens (Replay-TV) aufgekommen. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen war der Ansicht, dass die Schweizer TV-Sender die Bedingungen der Übernahme ihrer Programme ins Replay-TV mit den jeweiligen TV-Verbreitern selbst aushandeln sollen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sollten aber sinnvollerweise nicht im Fernmeldegesetz, sondern im Urheberrechtsgesetz geregelt werden. Die RK-NR nahm diese Bitte im Rahmen der Eintretensdebatte zur Kenntnis – sie trat ohne Gegenantrag auf die Vorlage des Bundesrates ein – und beauftrage daraufhin die Verwaltung damit, ihr im Hinblick auf die Detailberatung entsprechende Vorschläge für eine mögliche Umsetzung zu unterbreiten.

Im Oktober 2018 fand die Detailberatung schliesslich ihren Abschluss und die Kommission sprach sich mit 21 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung für den Bundesratsentwurf aus und beantragte dem Nationalrat zugleich die Annahme der beiden WIPO-Abkommen. Während der Beratung hatte sich die Kommission eng an den bundesrätlichen Entwurf gehalten und folglich auch den AGUR-12-II-Kompromiss gestützt. Dem nachträglich eingereichten KVF-Vorstoss zum Replay-TV wurde indes viel Diskussionsraum gewährt: Auch wenn die Kommission der Meinung sei, dass die Finanzierung des Replay-TV sowohl ein medien- als auch ein urheberrechtliches Problem darstelle, solle die Nutzungsmöglichkeit als solche grundsätzlich bestehen bleiben. Daher sprach sie sich mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen für einen neuen Artikel im Urheberrechtsgesetz aus, mit dem den Sendeunternehmen entsprechende Befugnisse zur direkten Verhandlungsmöglichkeit mit den Kabelunternehmen hinsichtlich der Werbesituation zugesprochen werden sollen. Die Minderheit argumentierte hingegen, dass es für die Finanzierung der Sendeunternehmen über die Werbung zunächst einer ganzheitlichen Betrachtung und Untersuchung der Faktenlage bedürfe. Des Weiteren befürwortete die Kommission den Lichtbildschutz auch für Fotografien ohne individuellen Charakter und lehnte somit zugleich mit 17 zu einer Stimme (5 Enthaltungen) den Antrag der WBK-NR zur Streichung des im Entwurf vorgesehenen Lichtbildschutzes ab, wobei sie freilich die systematische Eingliederung der Regelung im Gesetz ändern wolle. Bezüglich der Anpassungen zur Filmmusik und zu journalistischen Werken bildeten sich zwei weitere Minderheiten: Für die Filmmusik beantragte die Kommission ihrem Rat, die Urheberschaft von Musik in audiovisuellen Werken nicht ausdrücklich von jener in übrigen Werken zu unterscheiden, weshalb eine Minderheit die aktuelle Praxis im Gesetz festhalten möchte. Hinsichtlich der journalistischen Werke beantragte die Minderheit eine gesonderte Regelung für die Zugänglichkeit dieser auf Abruf, was aber von der Kommission aufgrund der schwierigen Umsetzung abgelehnt wurde. Der Antrag auf die Definition der Verwendung öffentlicher Werke auch in Privaträumen wie Hotels, Ferienwohnungen oder Gefängnissen als Eigengebrauch, womit die bisher erforderliche Vergütung gestrichen werden soll, wurde von der Kommission mit 16 zu 7 Stimmen unterstützt. Zugleich gab die Kommission einer gleichlautenden parlamentarischen Initiative Nantermod (fdp, VS; Pa. Iv. 16.493) mit 15 zu 7 Stimmen Folge.

Zu guter Letzt beantragte die Kommission mit 16 zu 4 Stimmen (3 Enthaltungen) ihrem Rat eine kleine Korrektur des Bundesbeschlusses über die Genehmigung des Vertrages von Marrakesch: Der erleichterte Zugang zu veröffentlichten Werken solle nicht nur für Menschen mit körperlicher, sondern auch für jene mit geistiger Behinderung ermöglicht werden.

Ausgestaltung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter (BRG 17.069)
Dossier: Revision des Urheberrechts

Eine parlamentarische Initiative Nantermod (fdp, VS) verlangte die Abschaffung der Vergütung auf Werkverwendungen in privaten Räumlichkeiten von Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern und Gefängnissen. Als Stein des Anstosses gelten die neuen Tarifregelungen der Verwertungsgesellschaften: Das Bundesgericht hatte 2012 eine Beschwerde der Verwertungsgesellschaften bezüglich zu entrichtender Urheberrechtsentschädigungen für die Radio- und Fernsehnutzung in ebendiesen Räumlichkeiten abgewiesen. In der Zwischenzeit hätten die Gesellschaften jedoch neue Tarifregelungen eingeführt, welche eine entsprechende Vergütung wieder begünstigten, führte der Initiant aus. Sofern sich die Konsumentinnen und Konsumenten beim Filme Schauen oder Musik Hören in einem Hotel- oder Spitalzimmer aufhielten, würde in der Folge eine unnötige doppelte Vergütungsentrichtung vorgenommen. Eigentümerinnen und Eigentümer dieser Räumlichkeiten gälten zugleich als die Verwenderinnen und Verwender der Werke und stellten diese lediglich dem Gast zur Verfügung. Da die Verwendung der Werke heutzutage aber über diverse Kanäle erfolgen könne, die nicht im Angebot der Einrichtungseigentümerschaft enthalten – und auch nicht deren Kontrolle unterworfen – sein müssen, sei die doppelte Entrichtung realitätsfern. Daher müsse die Werkverwendung in besagten Räumlichkeiten mit jener in privaten Haushalten gleichgesetzt und entsprechend auf die zusätzliche Vergütung verzichtet werden. Hierfür soll im URG Art. 19 Abs. 1 – hinsichtlich der Definition des Eigengebrauchs – die Litera d «jegliche Werkverwendung im persönlichen Bereich oder im kleinen Kreis in privaten Räumlichkeiten von Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern oder Gefängnissen» aufgenommen werden.
Die RK-NR gab im Rahmen der Detailberatungen des zu revidierenden Urheberrechtsgesetzes diesem Vorstoss mit 15 zu 7 Stimmen Folge.

Abschaffung der Vergütung auf Werkverwendung in privaten Räumlichkeiten von Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern und Gefängnissen (Pa. Iv. 16.493)
Dossier: Revision des Urheberrechts

Mit der Überweisung eines Postulats Janiak (sp, BL) in der Sommersession 2018 wurde der Bundesrat beauftragt, die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Archivierung (BGA) mittels eines Berichtes zu evaluieren, dessen neue Herausforderungen zu identifizieren und entsprechende Empfehlungen für dessen Weiterentwicklung und Praxisanwendung abzugeben. Seit der Verabschiedung des aktuellen BGA im Jahre 1998 haben sich im Bereich der Digitalisierung, der Verwaltungspraxis und auch im rechtlichen Umfeld rasante Entwicklungen eingestellt und unterschiedliche Vollzugspraktiken etabliert. Besonders in diesen Bereichen gelte es folglich auch Fragen von grossem Interesse zu klären. So möchte der Postulant beispielsweise wissen, wie sich die Digitalisierung auf die Aktenführung auswirke und wie die Archivierung nach der Einführung der elektronischen Geschäftsverwaltung (Gever) sichergestellt bzw. welcher Behörde in welchem Umfang die entsprechende Kompetenz zur Sicherstellung zugewiesen werde. Auch stellte er die Frage, wer im konkreten Fall sicherstellen könne, dass dem BGA unterstellte Bundesorgane die Unterlagen nicht horteten und auch nicht ohne Zustimmung des Bundesarchivs vernichteten. Ebenfalls von grossem Interesse seien die Fragen nach der einheitlichen Umsetzung und Missbrauchsverhinderung bezüglich der ordentlichen Schutzfrist von aktuell 30 Jahren und nach Lösungen, um Zielkonflikte mit dem Persönlichkeitsschutz nicht zulasten der Forschungsfreiheit aufzulösen. Weitere Punkte bezogen sich auf den Umgang mit dem Archivgut und dessen Handhabung bezüglich der unterschiedlichen Freigabemöglichkeiten durch die verschiedenen Bundesorgane sowie auf die Einhaltung der Trennung der Einsichtnahme in Archivgut von dem Öffentlichkeitsgesetz. Der Bundesrat pflichtete dem Postulanten in seiner Stellungnahme gänzlich bei und erachtete es, gerade aufgrund der langen Zeitspanne seit des Inkrafttretens des BGA, ebenfalls als sinnvoll, eine Evaluation des Vollzugs vorzunehmen, weshalb er die Annahme des Postulats beantragte. Im Ständerat wurde der Vorstoss sodann diskussionslos angenommen. In seinen einführenden Erläuterungen versäumte es Claude Janiak denn auch nicht, auf den Auslöser dieses Postulats zu verweisen: Die Behandlung des Berichtes Cornu zur P-26 in der GPDel und die in diesem Zusammenhang verschwundenen Akten mit den entsprechenden Beilagen zum Bericht – wobei er betonte, dass die GPDel im Rahmen dieses Postulats nicht an der Aufarbeitung der Geheimarmee sei.

Umsetzung des Bundesgesetzes über die Archivierung (Po. 18.3029)

Im November 2017 unterbreitete der Bundesrat beiden Räten seine Botschaft zur Modernisierung des Urheberrechts sowie zur Genehmigung zweier Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Zugleich beantragte er die parlamentarischen Vorstösse Po. 10.3263, Po. 12.3326, Po. 12.3173, Mo. 14.3293 und Po. 14.4150 zur Abschreibung.

Die letztmalige Änderung des Schweizer Urheberrechts war mit der 2008 in Kraft getretenen Teilrevision angegangen worden und hatte sich aus der Notwendigkeit der Anpassung an die neuen digitalen und rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben. Seither haben sich diese Rahmenbedingungen aber wiederum weitgehend geändert, weshalb eine neuerliche punktuelle Anpassung der Rechtsgrundlage erforderlich wurde. Die Vorlage beinhaltete eine Reihe von Massnahmen, die das Urheberrecht zugleich modernisieren als auch dessen Schutzfunktion festigen sollen. Im Fokus stand die viel diskutierte Frage nach der Internetpiraterie und deren effizienter Bekämpfung. Besonders für diesen Bereich erhoffte man sich mit den vorgeschlagenen Massnahmen mitunter den Bedenken des US-Handelsbeauftragten Rechnung zu tragen: Dieser hatte 2016, auf Verlangen der US-Urheberrechtsindustrie, die Schweiz zum ersten Mal auf die «Watch-List» der Länder gesetzt, die gemäss den USA ein Defizit beim Schutz von Immaterialgüterrechten aufweisen. Diese Zuweisung bringe zwar keine unmittelbaren rechtlichen, politischen oder wirtschaftlichen Folgen mit sich, sei aber hinsichtlich der zwischenstaatlichen Beziehungen belastend, führte der Bundesrat in seiner Botschaft aus. Entsprechend wurde vorgeschlagen, dass – insbesondere auch um die Konsumentinnen und Konsumenten nicht zu kriminalisieren – zur effizienten Bekämpfung der Internetpiraterie bei den Hosting-Providern angesetzt werden soll. Die im Frühjahr 2017 gefundene Kompromisslösung der AGUR12 II fand folglich ihren Weg in die Vorlage: Schweizer Anbieter von Internetdienstleistungen sollen keine Piraterieplattformen beherbergen und entsprechend rechtswidrige Inhalte sofort von ihren Servern entfernen. Da die anvisierte Selbstregulierung gerade bei den Piraterieplattformen nur schlecht greife, sollen Hosting-Provider, die Urheberrechtsverletzungen begünstigen, verpflichtet werden, dafür Sorge zu tragen, dass einmal entfernte rechtswidrige Inhalte auch entfernt bleiben («Stay-down»). Dieses Vorgehen soll mitunter zu einer Aufwandsreduktion bei den Rechtsinhaberinnen und Rechtsinhabern führen. Zusätzlich soll die Zulässigkeit einer Datenbearbeitung zur strafrechtlichen Verfolgung ausdrücklich im Gesetz festgehalten werden, wohingegen von Netzsperren und dem Versand von Aufklärungshinweisen abgesehen wurde.

Um mit den neusten technischen und rechtlichen Entwicklungen Schritt zu halten, wurden in der Vorlage auch entsprechende Massnahmen zur Regulierung dieser Bereiche angeführt. Für die Nutzerinnen und Nutzer sowie Konsumentinnen und Konsumenten wurden das Verzeichnisprivileg, die vergütungsfreie Wissenschaftsschranke und eine Nutzungsregelung verwaister Werke aufgenommen. Mit dem Verzeichnisprivileg wird die Ausgestaltung der Online-Verzeichnisse der Bestände von beispielsweise öffentlichen Bibliotheken oder Museen geregelt, damit diese ihren Vermittlungsauftrag zeitgemäss und den technischen Entwicklungen angepasst wahrnehmen können. Mit der Wissenschaftsschranke soll sichergestellt werden, dass Urheberinnen und Urheber das für das Text- und Data-Mining relevante Kopieren nicht zum Nachteil der Forschung verbieten dürfen. Die Nutzungsregelung von verwaisten Werken soll korrigierend auf die Nachteile einwirken, die sich aus den relativ langen Schutzfristen des bestehenden Urheberrechts ergeben. Um das Missverhältnis zwischen der zunehmenden Online-Nutzung und den Vergütungen der Werke von Kulturschaffenden zu korrigieren, wurde zu deren Gunsten die Erhöhung der Schutzfrist für verwandte Schutzrechte von 50 auf 70 Jahre in die Vorlage aufgenommen. Des Weiteren soll der Schutz von Fotografien ohne individuellen Charakter – beispielsweise Fotografien, die das Zeitgeschehen dokumentieren – sichergestellt werden und die Video-on-Demand-Vergütung, mit der die ausschliesslichen Rechte für Personen mit Urheber- und/oder Interpretationsansprüchen komplementiert werden, festgehalten werden.

Mit den beiden zur Ratifikation aufgenommenen WIPO-Abkommen soll garantiert werden, dass auch im internationalen Verhältnis ein Standard gewährleistet werden kann, der in der Schweiz bereits gesetzlich verankert ist. Mit dem Vertrag von Peking sollen analog zu den Musikerinnen und Musikern auch die Rechte von Schauspielerinnen und Schauspielern gesichert werden. Im Unterschied zu Erstgenannten können Letztere im internationalen Verhältnis keinen Schutzanspruch bei unerlaubter Verwendung ihrer Darstellungen geltend machen. Der Vertrag von Marrakesch soll zur Verbesserung der Chancengleichheit von sehenden und sehbehinderten Personen beitragen, indem der Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken für Letztgenannte erleichtert werden soll.

Die Überzeugung des Bundesrates, mit dem eingereichten Entwurf eine gute und solide Kompromisslösung gefunden zu haben, die möglichst alle Anliegen berücksichtigt, wurde indes von den Medien nicht wirklich geteilt. Die satirisch anmutende Aussage der NZZ «[w]enn niemand richtig zufrieden ist, dann hat man einen guten Kompromiss», scheint den Grundtenor bei den Kunst- und Kulturschaffenden sowie -produzierenden wesentlich besser einzufangen. So werden in der NZZ auch Zweifel daran kundgetan, dass die Vorlage in der aktuell kompromissorientierten Form die parlamentarischen Verhandlungen unbeschwert überstehen könnte. Die Stiftung für Konsumentenschutz erachte die Vorlage nicht gerade als einen «grossen Wurf», zeige sich aber immerhin zufrieden damit, dass zumindest eine Verschlechterung abgewendet werden konnte, wie die NZZ berichtete. Ebenfalls zu Worte kam Suisseculture, der Dachverband der Kulturschaffenden. Dieser merkte zwar an, dass nicht all seine Forderungen im Kompromisspaket berücksichtigt worden seien, zeigte sich aber dennoch bereit, sich an den Kompromiss zu halten, wenn die anderen Beteiligten dies auch tun würden – es sei jedoch noch Widerstand seitens einzelner Berufsgruppen zu erwarten. Wesentlich frustrierter fiel die Resonanz bei den Film- und Musikproduzenten aus: Diese zeigten sich mit der Vorlage gänzlich unzufrieden und monierten insbesondere die fehlenden Netzsperren für ausländische Anbieter und das Versäumnis, eine Möglichkeit der Kriminalisierung von privaten Downloads einzuführen. Lorenz Haas vom Verband für Musiklabels (IFPI) wolle es daher noch offen lassen, ob sein Verband entsprechende Lobbyingbestrebungen im Parlament angehen werde. Wie die «Schweiz am Wochenende» berichtete, wären gerade diese beiden Versäumnisse nach Haas «das adäquate Mittel» gewesen, um die Urheberschaft im Musikbereich effizient zu schützen. Entsprechend könne er auch das Argument von Bundesrätin Sommaruga, dass dieser Entscheid im Parlament nicht mehrheitsfähig gewesen wäre, nicht nachvollziehen; zumal gerade dieses besagte Parlament sich kurz zuvor für das Geldspielgesetz, mit welchem die Sperrung von ausländischen Angeboten von Online-Glücksspiel anvisiert worden war, ausgesprochen hatte. Es stelle sich folglich die Frage, ob den Schweizer Politikerinnen und Politikern die Casinos wichtiger seien, als die Schweizer Musik und Kultur. Ob die Forderung der Netzsperre es wieder in die Vorlage schaffen könnte, hänge laut dem Tages-Anzeiger derweilen von Teilen der SP, FDP und CVP ab und davon, ob sie sich gewillt zeigten, am gleichen Strick zu ziehen, zumal sich die SKS und der Gewerbeverband bereits dagegen ausgesprochen hatten.

Ausgestaltung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter (BRG 17.069)
Dossier: Revision des Urheberrechts

Im November 2017 hat die UNESCO zwei Schweizer Bewerbungen in ihr Register «Memory of the World» aufgenommen. Neu werden das sich im Stiftsarchiv und der Stiftsbibliothek befindende schriftliche Erbe des Klosters St. Gallen sowie die Archivbestände des DOCIP in Genf unter dem Weltdokumentenerbe geführt. Bis anhin waren drei Schweizer Bewerbungen in das Weltregister aufgenommen worden: die Sammlungsbestände Jean-Jacques Rousseaus in Genf und Neuenburg (seit 2011), der Nachlass zum Montreux Jazz Festival (seit 2013) und die Bibliotheca Bodmerina 1916–1971 (seit 2015).
«Memory of the World» ist ein Kommunikations- und Informationsprogramm der UNESCO, das als seine drei Hauptziele erstens den Erhalt des dokumentarischen Erbes, zweitens die Sicherstellung des universellen Zugangs zu ebendiesem und drittens die Förderung der Bewusstseinsbildung für die Bedeutung des Erbes und die Notwendigkeit seiner Bewahrung verfolgt. Das Programm wurde 1993 zur Förderung des Schutzes des dokumentarischen Erbes der Menschheit lanciert, um dieses vor der wachsenden Bedrohung durch Vernachlässigung und den Zahn der Zeit, aber auch durch mutwillige Zerstörung zu bewahren. Anstoss für das Programm war die 1992 während der Belagerung von Sarajevo im Bosnienkrieg erfolgte, vorsätzliche Zerstörung der Nationalbibliothek gewesen.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Ein Postulat Aebischer (sp, BE) wollte den Bundesrat beauftragen, bis Ende 2016 einen Bericht vorzulegen, der den Regulierungsbedarf im Bereich der Filmpolitik der nächsten fünf Jahre aufzeigt. Da die Teilrevision des Filmgesetzes im Rahmen der Kulturbotschaft 2016–2020 lediglich elementare Aspekte des Filmrechts abdecke, aber grundlegende Umwälzungen in den Bereichen des Konsums, der Distribution oder der Filmproduktion keineswegs nachhaltig berücksichtige, bedürfe es dringend weitergreifender Reformen. Auch gelte es diesbezüglich etwaige Entwicklungen in der Audiovisual Media Services Directive (AVMSD) der Europäischen Union zu berücksichtigen. Der Bundesrat beantragte den Vorstoss zur Ablehnung, da das Bundesamt für Kultur (BAK) die bereits ergriffenen Massnahmen auf ihre Auswirkungen hin evaluieren und allfälligen Regulierungsbedarf in der nächsten Kulturbotschaft aufgreifen werde. Zudem reiche der mit einer knappen Jahresfrist sehr eng gesteckte Zeitrahmen für die adäquate Erstellung des geforderten Berichtes nicht aus – zumal sich die aktuelle Kulturbotschaft 2016 noch in der Umsetzungsphase befinde und somit erst 2017 die ersten Resultate der Gesetzesrevision eruiert werden könnten. Der Vorstoss kam schliesslich gar nicht erst zur Abstimmung, da der Postulant sein Anliegen im Sommer 2017 zurückzog.

Regulierungsbedarf im Bereich der Filmpolitik

Ein Postulat Leutenegger Oberholzer (sp, BL) ersuchte den Bundesrat, im Rahmen der Standortförderung auch die Filmproduktion in der Schweiz zu untersuchen. Lokale Filmproduktionen seien oft ein Garant für zusätzliche Standortpromotion: So würden noch heute diverse schweizerische Drehorte vom Werbeeffekt des James-Bond-Filmes profitieren. Leider sei hinsichtlich dieser Entwicklung ein starker Rückgang in der Schweiz feststellbar; selbst Filmproduktionen mit starkem Schweizer Bezug würden aus Kostengründen ins Ausland verlagert. Diesbezüglich solle der Bundesrat überprüfen, wie sich die Schweizer Filmproduktion im direkten Vergleich mit dem Ausland entwickelt hat und welche Instrumente der Standortpromotion – insbesondere in den Nachbarländern Italien, Österreich und Deutschland – eingesetzt werden. Der Bundesrat verwies in seiner Stellungnahme auf die Kulturbotschaft 2016–2020 und betonte, dass die Filmförderungsinstrumente der Standortförderung in deren Rahmen genehmigt und entsprechende Vergleichsmassnahmen bereits bewertet und einbezogen worden seien. Zudem befinde sich das BAK zur Zeit in der Vorbereitungsphase zur Umsetzung der Standortförderung, welche Mitte 2016 gestartet wird. Die Ergebnisse dieses Prozesses seien nicht vor Ende 2017 zu erwarten. Man müsse daher diesen Zeitpunkt abwarten, um die Wirksamkeit evaluieren zu können, werde diese Erkenntnisse dann aber für die Kulturbotschaft 2021–2024 aufbereiten. Die Postulantin sah ihren Vorstoss indes aufgrund der bundesrätlichen Erläuterungen als erfüllt an und zog das Postulat zurück, wobei sie betonte, dass sie die Evaluation nun mit Spannung erwarte.

Filmproduktion in der Schweiz zur Standortförderung

Im April 2017 veröffentlichten das BFS und das BAK die erste Museumsstatistik für das Jahr 2015. Diese Statistik beruhte auf der im Rahmen der Kulturbotschaften 2012-2015 sowie 2016-2020 gestellten Forderung, die Datenlage im Kulturbereich zu verbessern. Gemäss Medienmitteilung der beiden Bundesämter seien solche Statistiken zentral, um den Mehrwert von Kultur aufzeigen zu können und eine faktenbasierte Kulturpolitik zu ermöglichen.

Gemäss Bericht existierten 2015 schweizweit 1'111 Museen, womit gut ein Viertel aller Schweizer Gemeinden über ein eigenes Museum verfügte. Davon befänden sich zwar 71.4 Prozent in der Deutschschweiz und 50.6 Prozent in Städten, dennoch wiesen die italienischsprachige Schweiz mit 25.1 Museen pro 100'000 Einwohnerin und Einwohner sowie die ländlichen Gemeinden mit 24.8 Museen pro 100'000 Einwohnerin und Einwohner die höchste Museumsdichte der Schweiz auf. Insgesamt verzeichneten die Schweizer Museen 2015 12.1 Mio. Eintritte, gut die Hälfte davon betraf jedoch 4.4 Prozent aller Museen, welche Eintrittszahlen von über 50'000 Besuchenden aufwiesen. Die Mehrheit der Museen zog im Jahr 2015 weniger als 5'000 Besuchende an. Die Museen betätigten sich auch in der Kulturvermittlung, ergänzte der Bericht, wobei 97 Prozent aller Museen 2015 mindestens eine Führung anboten, insgesamt 102'500 Führungen und mehr als 27'000 Veranstaltungen wie etwa Vorträge.
Die meisten Museen wurden privatrechtlich geführt (71%), gleichzeitig finanzierten sich die Schweizer Museen zu etwa gleichen Teilen hauptsächlich aus der öffentlichen – insbesondere durch die Gemeinden – als auch aus privater Hand.
Im zweiten Teil ging der Bericht auf das Kulturnutzungsverhalten der Schweizerinnen und Schweizer ein, wobei Zahlen aus einer erstmaligen Erhebung zum Thema «Sprache, Religion, Kultur» von 2014 herangezogen wurden. Demnach stellten Museen, Ausstellungen und Galerien 2014 die beliebteste kulturelle Freizeitaktivität dar – etwa vor Konzerten oder Kino. Dennoch besuchte gut ein Viertel der Schweizer Bevölkerung 2014 keine Museen, Ausstellungen oder Galerien.

Schweizer Museumsstatistik

Eine im Frühjahr 2015 eingereichte Motion Feri (sp, AG) zur Gleichberechtigung bei der Filmförderung wurde nach Ablauf der zweijährigen Behandlungsfrist im Frühjahr 2017 unbehandelt abgeschrieben. Bei einer Annahme hätte der Bundesrat sicherstellen sollen, dass vom BAK unterstützte Filmprojekte, die von Frauen eingereicht wurden, eine finanzielle Förderung erhalten, die sich am relativen Anteil der Zusagen für diese Einreichungen misst. Der Bundesrat hatte den Vorstoss im Rahmen seiner Stellungnahme zur Ablehnung empfohlen, da die gestellte Forderung den von der ausserparlamentarischen Fachkommission zur Evaluierung von Filmprojekten beigezogenen Qualitäts- und Vielfaltskriterien widerspreche.

Gleichberechtigung bei der Filmförderung

Mitte Dezember 2016 bestätigte das Oberlandesgericht München das Kunstmuseum Bern als rechtmässigen Alleinerben der Kunstsammlung des im Mai 2014 verstorbenen Cornelius Gurlitt. Damit stellte sich das Gericht in zweiter Instanz gegen die von Gurlitts Cousine Uta Werner geäusserte Ansicht, der Kunstsammler habe beim Aufsetzen seines Testaments an Wahn oder Demenz gelitten. Gemäss aktuellem Wissensstand soll das Kunstmuseum Bern somit schlussendlich in den Besitz von über 1000 Werken aus dem sogenannten Schwabinger Kunstfund gelangen und kann die Planung der gemeinsam mit der Bundeskunsthalle Bonn angedachten Ausstellung in Angriff nehmen. Besagte Ausstellung soll auch dem Zweck dienen, die Bevölkerung über den NS-Kunstraub aufzuklären und für das Thema der entarteten Kunst zu sensibilisieren. In einem ersten Schritt werden Werke, die zweifelsfrei vom Raubkunst-Verdacht befreit sind, nach Bern gelangen. Darunter befinden sich über 230 Werke entarteter Kunst sowie knapp 280 Werke, die sich in legitimem Besitz der Familie Gurlitt befanden. Ende 2016 befanden sich noch um die 1000 Werke in Untersuchung, wovon bei der Hälfte davon ausgegangen werden muss, dass ihre Herkunft ungeklärt bleiben wird. Über die Annahme oder Verweigerung von Werken ungeklärter Herkunft hat das Kunstmuseum Bern bis 2020 zu befinden.

Gurlitts Kunstsammlung

Eine 2015 eingereichte Motion Aebischer (sp, BE), die einen Bericht zur Filmförderung in der Schweiz forderte, wurde in der Wintersession 2016 zurückgezogen. Da in der Schweiz bis anhin keine Statistik zur Filmförderung geführt worden war, hätte der Bundesrat eine alljährliche Statistik mit einem genderspezifischen Fokus auf Eingaben, Zusagen und Förderbeiträge im Bereich der Filmindustrie erstellen sollen. Der Bundesrat hatte die Motion zuvor zur Ablehnung beantragt, da das BAK bereits seit 2013 die Daten zur Filmförderung des Bundes zusätzlich auch nach Gender und Alter erhebe und die daraus resultierende Statistik 2015 an den Solothurner Filmtagen zum ersten Mal der Öffentlichkeit präsentiert worden sei. Um jedoch erste Rückschlüsse zu den Förderanteilen der Bundesfilmförderung ziehen zu können, bedürfe es eines Bewertungszeitraums von fünf Jahren. Das Anliegen der Motion sei daher weitestgehend erfüllt, was so auch vom Motionär geteilt wurde.

Gender-Statistik zur Schweizer Filmförderung (Mo. 15.3036)

In der Sommersession 2016 wurden gleichentags zwei Motionen mit Themenschwerpunkt «Raubkunst» verjährungsbedingt unbehandelt abgeschrieben. Die Motion Tschäppät (sp, BE; Mo. 14.3497) hätte die Schaffung gesetzlicher Grundlagen und Bereitstellung finanzieller Mittel gefordert, damit in Zusammenarbeit mit den Kantonen (EDK) und Museumsverbänden die Provenienzuntersuchungen für seit 1933 erworbene Sammlungen öffentlicher Museen und Dritter hätten durchgeführt und entsprechende Ergebnisse hätten publiziert werden können. Die Motion Reynard (sp, VS; Mo. 14.3480) hätte das Hinwirken des Bundesrates im multilateralen Rahmen gefordert, damit die Verbindlichkeiten und Anwendungsbereiche der Washingtoner Richtlinien zur Raubkunst international hätten gestärkt und ausgeweitet werden sollen. Der Bundesrat hatte bereits im Sommer 2014 beide Motionen zur Ablehnung beantragt, da zum einen die Frage der gesetzlichen Grundlagen und zusätzlicher finanzieller Mittel bereits im Rahmen der Kulturbotschaft 2016–2019 geklärt werde und zum anderen auf internationaler Ebene keine weiteren zwischenstaatlichen Bestrebungen zur Stärkung der Richtlinien bekannt seien und ein Alleingang der Schweiz daher keine Notwendigkeit darstelle.

Raubkunst - Provenienzforschung wirksam fördern

Nachdem im Sommer 2015 bereits ein Kreditantrag zur Digitalisierung von Filmen vom Bund abgelehnt worden war, reichte Nationalrat Olivier Feller (fdp, VD) im Winter 2015 eine Motion ein, welche die Finanzierung der Infrastruktur der Cinémathèque suisse absichern sollte. Er forderte, dass das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) den Finanzierungskredit explizit in seine Immobilienbotschaft 2016 aufnehmen solle. Das Parlament habe zwar 2008 im Rahmen der zivilen Baubotschaft einem Kredit in der Höhe von CHF 49,5 Mio. zugestimmt, dieser beinhalte aber nicht den Bau der nötigen Infrastruktur. Auch der 2014 vom BBL und vom BAK gestellte Antrag, den Kredit in die Baubotschaft 2015 aufzunehmen, wurde vom Bundesrat nicht aufgegriffen. Dieses Zögern habe einen grossen Einfluss auf den Arbeitsauftrag der Cinémathèque, da sie dadurch den Anspruch der korrekten Archivierung nicht mehr erfüllen könne.
Der Bundesrat verkündete in seiner Stellungnahme, dass die Eintragung des Kredits auch für die Baubotschaft 2016 nicht vonnöten sei, da ein im Herbst 2015 in Auftrag gegebenes externes Audit aufgezeigt habe, dass sich die baulichen Investitionen durch Restmittel des Verpflichtungskredites abdecken liessen und somit das Anliegen der Motion bereits erfüllt sei. Auf Antrag des Bundesrates wurde die Motion in der Frühjahrssession vom Nationalrat abgelehnt. Im gleichen Zeitraum wurde eine gleichlautende Motion (15.4103) von Géraldine Savary (sp, VD) im Ständerat eingereicht, in der Frühjahrssession 2016 jedoch wieder zurückgezogen.

Digitale Filme der Cinémathèque suisse. Finanzierung der Infrastruktur

Im März 2016 legte Uta Werner drei neue Gutachten vor. Zwei psychiatrische Gutachten stuften Cornelius Gurlitt als testierunfähig ein, während das Dritte am im Vorjahr vom Oberlandesgericht München in Auftrag gegebenen Gutachten methodische Mängel feststellte. Daraufhin machte sich das Oberlandesgericht München daran, den Geisteszustand Cornelius Gurlitts kurz vor seinem Tod einer genaueren Prüfung zu unterziehen. Unterdessen gab das Kunstmuseum Bern, das von Gurlitt als Alleinerbe seiner Kunstsammlung eingesetzt worden war, bekannt, dass die geplante Ausstellung zu Gurlitts Sammlung wegen Rechtsstreitigkeiten nicht wie geplant 2016 stattfinden, sondern um ein Jahr verschoben werde. Die Ausstellung soll in enger Zusammenarbeit mit der Bundeskunsthalle Bonn erfolgen, welche zeitgleich eine Ausstellung mit Werken aus der Gurlitt-Sammlung anbieten wird.

Gurlitts Kunstsammlung

Die wahrscheinliche Übernahme der Gurlitt-Sammlung durch das Kunstmuseum Bern befeuerte 2015 Diskussionen um den Umgang mit Raubkunst. Dabei kritisierten Medien und ein Kunsthistoriker der Universität Bern die passive Rolle des Bundes im Fall Gurlitt. Der Bundesrat verteidigte sein Vorgehen etwa auch in seiner Antwort auf eine Interpellation Comte (fdp, NE). Der Bund gehöre nicht zu den Vertragsparteien, weswegen er die Gespräche zwischen dem privatrechtlichen Kunstmuseum Bern, der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern lediglich im Rahmen seiner Guten Dienste verfolgt habe. Ebenfalls wehrte er sich gegen die Forderungen – wie sie etwa von Seiten des Kantons Bern und der SP im Rahmen der Vernehmlassung zur neuen Kulturbotschaft geäussert wurden – zur Verstärkung seiner Provenienzforschung, die er seit 1998 durch die beim BAK angesiedelte Anlaufstelle Raubkunst betreibt und jüngst durch ein Internetportal ergänzt hat. Vorerst seien die Museen gefordert. Nichtsdestotrotz stellte er noch im selben Jahr Museen Mittel zur Intensivierung der Forschung über die Herkunft ungeklärter Werke in Aussicht.
Sinniert wurde 2015 ebenfalls über die Unterscheidung von Raubkunst und Fluchtgut, so etwa an einer wissenschaftlichen Tagung in Winterthur. Der Begriff des Fluchtguts, der im Rahmen der Untersuchungen der Bergier-Kommission zur Rolle der Schweiz im zweiten Weltkrieg geprägt wurde, bezeichnet das von Juden nach ihrer Flucht in die Schweiz veräusserte Kunsteigentum. Dabei geht die Schweiz – anders als beispielsweise Deutschland oder Österreich, die eine breitere Auslegung der Washingtoner Richtlinien verfolgen und nicht zwischen diesen beiden Begriffen unterscheiden – davon aus, dass solche Verkäufe unter freiem Willen und rechtmässig erfolgt waren. Die offizielle Sichtweise der Schweiz vertrat ein Salzburger Rechtsprofessor an der Winterthurer Tagung mit Rückgriff auf die unterschiedliche Rolle Deutschlands und Österreichs im Vergleich zur Schweiz im zweiten Weltkrieg. Ebenfalls geteilt wird diese Ansicht von den grossen öffentlichen Museen in der Schweiz.

Diskussion um Raubkunst

An seiner Rede am Filmfestival Locarno erläuterte Bundesrat Berset die Pfeiler der künftigen Schweizer Filmförderung. Durch die im Rahmen der Kulturbotschaft 2016–2020 gesprochenen Gelder stehen den Schweizer Filmschaffenden in den kommenden fünf Jahren zusätzlich CHF 27 Mio. zur Verfügung, deren Zweck es ist, eine Abwanderung der Dreharbeiten oder der Produktion von Schweizer Filmen ins kostengünstigere Ausland zu verhindern. Der Kulturminister äusserte ferner seine Bedenken, was das EU-Filmförderungsprogramm MEDIA anbelangt. Dieses wurde nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative sistiert und durch Übergangsmassnahmen ersetzt. Der Bundesrat hob die Bedeutung des internationalen Austausches für die Branche hervor und beteuerte den Willen der Regierung, in Zukunft wieder am europäischen MEDIA teilnehmen zu wollen.

Bundesrat Berset äussert sich am Filmfestival Locarno zur Filmförderung

Im August 2015 verweigerte der Bund einen weiteren Kredit in der Höhe von CHF 6 Mio. zuhanden der Cinémathèque Suisse zwecks Digitalisierung von Filmen. Als Gründe dafür wurden mangelndes Projektcontrolling und das Fehlen einer ausgereiften Digitalisierungs- und Archivierungsstrategie angegeben – Mängel, die ebenfalls in einem 2014 veröffentlichten Bericht der EFK festgestellt worden waren und Grundlage für diesen Entscheid boten. Beim Stiftungsrat der Cinémathèque gab man sich konsterniert. Seit dem Prüfungsbericht sei die Situation bereits verbessert worden. Diesen Umstand bestätigte auch BAK-Direktorin Isabelle Chassot. Trotzdem wolle sich der Bund 2016 aus dem Stiftungsrat zurückziehen und in Zukunft die Vergabe der Gelder von jährlich CHF 7,5 Mio. an einen Leistungsvertrag binden. 2009 und 2011 hatte die Cinémathèque zusätzlich zu den regulären Bundesmitteln bereits zwei Spezialkredite in der Höhe von insgesamt CHF 19,2 Mio. erhalten.

Schweizerisches Filmarchiv

Im Parlament war die Kulturbotschaft 2016–2020 weniger umstritten als die Vernehmlassungsergebnisse des Vorjahres vermuten liessen – gemäss der NZZ waren die Debatten gar "andächtig ruhig wie in einem Museum". National- und Ständerat zeigten sich durchgehend einig, schätzten die vorliegende Botschaft grossmehrheitlich als ausgewogen ein und schickten keinen der zehn beratenen Entwürfe in die Differenzbereinigung. Während jedoch die bundesrätlichen Beschlüsse zu den Zahlungsrahmen in den Bereichen Film (CHF 253,9 Mio.), Kulturgütertransfer (CHF 3,9 Mio.), Heimatschutz und Denkmalpflege (CHF 132,6 Mio.), Nationalmuseum (CHF 160,6 Mio.), Sprachen und Verständigung (CHF 75,5 Mio.), Schweizerschulen im Ausland (CHF 110,1 Mio.) sowie für Pro Helvetia (CHF 210,9 Mio.) im Parlament eine Mehrheit fanden, wich das gesetzgebende Organ betreffend Finanzhilfen des BAK leicht vom Entwurf des Bundesrates ab. In letzterem Bereich beschloss der erstberatende Ständerat auf Anraten seiner Kommissionsmehrheit eine Aufstockung der Mittel für Museen und Sammlungen um CHF 3 Mio. zur Förderung der Chancengleichheit bei der Mittelvergabe. Erfolglos wehrten sich bürgerliche Parlamentarier – und dabei in erster Linie und grossmehrheitlich SVP-Vertreter – gegen die Aufstockung der gesamten Mittel um 3,4% im Vergleich zur Kulturbotschaft 2012–2015; entsprechende Minderheiten Germann (svp, SH) und Müri (svp, NR) mit dem Antrag auf Rückweisung und Plafonierung der Mittel auf dem Stand der Vorperiode wurden in beiden Räten deutlich abgelehnt. Dasselbe Schicksal ereilte in der Kantonskammer ein Rückweisungsantrag Föhn (svp, SZ), welcher mit der Kulturbotschaft eine Zentralisierung der Kulturförderung befürchtete und dem Antrag der Minderheit Germann (svp, SH) unterlag. In seinen ausführlichen Stellungnahmen machte Bundesrat Berset unter anderem deutlich, dass es hier in erster Linie um eine bessere Koordination zwischen den verschiedenen Entscheidungsebenen gehe und keinesfalls um eine Bevormundung aus Bundesbern. Weitere Rednerinnen und Redner rechtfertigten die Mittelerhöhung ferner mit der Ausweitung der Kulturförderung auf zusätzliche Bereiche, die zum einen auf in der Zwischenzeit vom Parlament gefasste Beschlüsse zurückgehen, denen zum anderen jedoch auch ein Verfassungsauftrag zugrunde liegt: So soll mit der Kulturbotschaft der im Jahr 2012 angenommene Gegenvorschlag zur Volksinitiative "jugend+musik" umgesetzt werden. Die entsprechende Änderung des Kulturförderungsgesetzes passierte den Ständerat mit 39 zu 6 und den Nationalrat mit 136 zu 51 Stimmen in der Sommersession relativ unproblematisch. Dass die Kultur auch in finanziell angespannten Zeiten etwas kosten darf – und dabei sogar noch etwas mehr im Vergleich zur vergangenen Vierjahresperiode – stiess in den Medien auch auf negative Resonanz. Als Sprachrohr der Ostschweiz freute sich hingegen das St. Galler Tagblatt (SGT): Von den zusätzlichen CHF 3 Mio. für Museen und Sammlungen sollen auch solche Institutionen profitieren, die bis anhin noch nicht in den Genuss von Fördergeldern gekommen sind. Die Vergabe der Gelder soll neu nach klar festgelegten Kriterien erfolgen. Das SGT rechnete der Stiftsbibliothek St. Gallen hier künftig grosse Chancen für finanzielle Unterstützung ein.

Kulturbotschaft 2016-2020 (BRG 14.096)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick

Erbstreitigkeiten führten dazu, dass das Kunstmuseum Bern die Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt im Jahr 2015 noch nicht entgegennehmen konnte. Gurlitts Cousine Uta Werner zweifelte an Gurlitts Testierfähigkeit und erhob Anfang 2015 Anspruch auf das Erbe. Im März wies das Münchner Amtsgericht den Antrag jedoch ab, wobei es sich bei seinem Entscheid auf die bereits vorgelegten Gutachten stützte. Bevor das Urteil rechtskräftig wurde, focht Werner den Entscheid an. Daraufhin gab das Oberlandesgericht München die Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens in Auftrag, das das Testament von Gurlitt als rechtskräftig einstufte. Das Gericht äusserte sich 2015 noch nicht zur neuen Sachlage.

Gurlitts Kunstsammlung

Ende November präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Förderung der Kultur für die nächste Kreditperiode (Kulturbotschaft 2016-2020). Im Vergleich zur ersten Kulturbotschaft 2012-2015 wurde die Kreditperiode, wie bereits in der Vernehmlassung angekündigt, aufgrund besserer Abstimmung mit anderen mehrjährigen Finanzierungsbeschlüssen um ein Jahr verlängert. Aufgrund verschiedener Entwicklungen der Moderne, namentlich der Globalisierung, Digitalisierung und Urbanisierung, sieht sich der Bundesrat veranlasst, im Sinne einer "Nationalen Kulturpolitik" die Zusammenarbeit zwischen allen Staatsebenen zu verstärken, um diesen Herausforderungen geschlossen entgegenzutreten. Da der Begriff der "Nationalen Kulturpolitik" bei vielen Vernehmlassern, insbesondere bei den Kantonen, auf föderal motivierte Bedenken stiess, konkretisierte der Bundesrat in der definitiven Botschaft die "Nationale Kulturpolitik" als von allen Staatsebenen in Zusammenarbeit getragene Aufgabe, wobei die Kulturhoheit der Kantone jedoch gewahrt werden soll. Der Bundesrat plant, seine Fördermassnahmen auf den drei Handlungsachsen "Kulturelle Teilhabe", "Gesellschaftlicher Zusammenhalt" und "Kreation und Innovation" auszurichten.
Bei der ersten Handlungsachse will der Bundesrat die Teilhabe von Personen verschiedenster Kulturen am kulturellen Leben fördern sowie die musikalische Bildung verstärken, was aufgrund der Annahme des direkten Gegenentwurfs zur zurückgezogenen Volksinitiative "jugend+musik" einem Bedürfnis der Bevölkerung entspricht. In diesem Zusammenhang soll das neue Programm "Jugend und Musik" ins Leben gerufen werden, welches analog dem Programm "Jugend und Sport" ausgestaltet sein soll. Weiter gedenkt der Bund, seine Leseförderung auszubauen, was neu auch die Unterstützung von Einzelvorhaben, wie etwa die Organisation von Lesetagen, ermöglichen soll. Zu guter Letzt soll die Bundeskunstsammlung online und digital zugänglich gemacht werden, obwohl die Idee einer "Virtuellen Nationalgalerie" in der Vernehmlassung bei vielen Kantonen auf Kritik gestossen war.
Betreffend "Gesellschaftlichem Zusammenhalt" liegt ein Schwerpunkt auf Massnahmen zur Unterstützung der sprachlichen Vielfalt, was unter anderem durch Förderung der dritten Landessprache ausserhalb der italienischsprachigen Schweiz sowie generell durch verstärkten schulischen Austausch zwischen den Sprachregionen erreicht werden soll. Ausserdem sollen die Lebensbedingungen von Schweizer Fahrenden und Angehörigen der jenischen Bevölkerung als kulturelle Minderheit weiterhin verbessert werden. Bereits durch die Kulturbotschaft 2012-2015 bemächtigt, unterstützte der Bundesrat die "Radgenossenschaft der Landstrasse" und die Stiftung "Zukunft für Schweizer Fahrende", was jedoch nicht sonderlich zur Verbesserung der Lage beigetragen hatte. Obwohl die Zahl der Standplätze in der betreffenden Periode von 11 auf 15 angestiegen war, nahm die Zahl der Durchgangsplätze von 51 auf 45 ab. Darüber hinaus verknappt sich die Raumsituation aufgrund kürzlich erfolgter Zunahme ausländischer Durchreisender, namentlich Angehörigen der Sinti und Roma. Auch die Europäische Kommission gegen Rassismus (ECRI) zeigte sich besorgt über die ausbleibenden Verbesserungen und empfahl in ihrem Bericht vom September 2014, die Raumsituation möglichst rasch zu verbessern und etwas gegen die in der Bevölkerung herrschende Intoleranz und Ablehnung gegenüber Fahrenden und Jenischen zu unternehmen. Im Rahmen der neuen Kulturbotschaft will der Bundesrat in diesen Bereichen aktiv werden.
Um kulturelle "Kreation und Innovation" zu fördern, sieht der Bundesrat verschiedene Massnahmen vor. Eine der Massnahmen umfasst die Schaffung von finanziellen Anreizen, damit Schweizer Filme und Koproduktionen mit dem Ausland vermehrt in der Schweiz realisiert werden können. Hierzu soll das Programm "Filmstandort Schweiz" (FiSS) geschaffen werden.
Die beantragten finanziellen Mittel für die gesamte Kreditperiode belaufen sich auf CHF 1,12 Mrd., womit der Betrag die vorgesehenen Mittel in der Finanzplanung des Bundes um 6,2% oder CHF 65,1 Mio. übersteigt. Der jährliche Betrag ist somit auch um durchschnittlich 3,4% höher als der während der Kulturbotschaft 2012-2015 gesprochene. Hier unternahm der Bundesrat trotz gewichtiger Kritik von Seiten der Economiesuisse, des SGV sowie der beiden bürgerlichen Parteien FDP und SVP keine Änderungen im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage.

Kulturbotschaft 2016-2020 (BRG 14.096)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick

Mit der im November 2014 vom Bundesrat präsentierten Kulturbotschaft 2016-2020 sollen unter anderem Anpassungen der Bestimmungen über die Angebotsvielfalt beim Film vorgenommen werden. Mit einer Änderung des Filmgesetzes soll die Einverleiherklausel, welche bis anhin Schweizer Kinobetreiber verpflichtet, die Filmrechte für alle Sprachregionen der Schweiz zu erwerben, auf den Video- und DVD-Markt sowie auf Video-on-Demand (VoD) ausgeweitet werden. Mit diesem Vorhaben berücksichtigt der Bundesrat eine im Vorjahr in beiden Räten überwiesene Motion der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-NR).

Anpassung der Bestimmungen über die Angebotsvielfalt beim Film

Nachdem der Bundesrat verschiedene Varianten geprüft hat, kommt er zum Schluss, dass die wichtigsten Werke der Bundeskunstsammlung sowie die Sammlung der Gottfried Keller-Stiftung der interessierten Bevölkerung in einem ersten Schritt online zugänglich gemacht werden sollen - so die Ausführungen der Regierung in ihrer Kulturbotschaft 2016-2020. Gegen eine sogenannte "virtuelle Nationalgalerie" wehrten sich in der Vernehmlassung zur Botschaft verschiedene Kantone. Im Rahmen der Kulturbotschaft beantragt der Bundesrat, das im Vorjahr überwiesene Postulat Bulliard-Marbach (cvp, FR), das die Überprüfung zur Errichtung einer Nationalgalerie forderte, als erfüllt abzuschreiben.

Errichtung einer Nationalgalerie

Seit dem 18. September 2014 kann Netflix auch in der Schweiz genutzt werden. Der aus den USA stammende Streaming-Dienst für Filme und Serien, darunter auch Netflix-Eigenproduktionen, steht in der Schweiz wohnhaften Personen ab knapp CHF 12 pro Monat zur Verfügung. Ob die vergleichsweise hohen Preise für die Nutzung des Dienstes in der Schweiz Personen vom - aktuell nicht unter Strafe gestellten - Download auf illegalen Plattformen abhalten kann, wird sich weisen. Telekomexperten bei Comparis gingen davon aus, dass Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz bereit wären, monatlich im Schnitt CHF 20 für den Streaming-Dienst aufzuwenden. Karim Zekri, Chef des Internetdienstes Teleboy, der einige Monate zuvor ein Serien-Angebot für CHF 14,90 pro Monat lanciert hatte, rechnete beim Konkurrenten mit einem Preis von CHF 13 pro Monat. Kurz vor Lancierung von Netflix in der Schweiz stellte Teleboy sein Serien-Angebot vorübergehend ein. Fast zeitgleich jedoch lancierte UPC Cablecom einen vergleichbaren Service für knapp CHF 10 pro Monat; Swisscom verfolge ähnliche Pläne. Die Schweiz hat einen neuen Markt.

Netflix auch in der Schweiz

Noch bis im Vorjahr finanzierte sich das Freilichtmuseum Ballenberg mit Einnahmen aus dem Verkauf von Eintritten, durch Spenden und durch die eigene Gastronomie zu 90% selbst. Aufgrund grösserer anstehender Renovationen und der Modernisierung der Instrumente zur Kunstvermittlung benötigt das Museum in den nächsten zehn Jahren jedoch zusätzliche finanzielle Mittel. Mit den jährlichen Beiträgen des Kantons Bern (CHF 625'000), weiterer Kantone (CHF 100'000) und für 2014/2015 des Bundes (CHF 500'000) können die Kosten wegen fehlender Rückstellungen nicht gedeckt werden. Eine von Stiftungsratsmitglied Werner Luginbühl (bdp, BE) eingereichte Motion verlangte deshalb eine Erhöhung des Bundesbeitrages sowie die substanzielle finanzielle Beteiligung des Standortkantons und weiterer mit Ausstellungsobjekten vertretener Kantone, wobei der Bund hierbei die Koordination übernehmen könne. In seiner ablehnenden Haltung unterstrich der Bundesrat, dass er den Betriebsbeitrag auch nach 2015 weiterzuführen gedenke und das Freilichtmuseum bereits im Rahmen des Schwerpunkts "lebendige Traditionen" zwischen 2012 und 2015 mit weiteren Mitteln im Umfang von CHF 375'000 unterstütze sowie seit 2012 weitere CHF 100'953 für denkmalpflegerische Massnahmen aufgewendet hätte. Ferner erachte er es nicht als die Aufgabe der Regierung, für eine privatrechtliche Stiftung Kostenbeteiligungen auszuhandeln; vielmehr gehöre die Beschaffung von öffentlichen und privaten Geldern zur Aufgabe des Stiftungsrates. Mit 21 zu 12 Stimmen sprach sich der Ständerat trotz ausführlicher Gegenrede des Kulturministers für zusätzliche Bundesmittel aus. Über die zweite Ziffer betreffend Aushandlung einer angemessenen Kostenbeteiligung durch die Kantone hatte er nicht zu befinden, da diese im Rat vom Motionär zurückgezogen wurde. Der ablehnende Bericht der eigenen Kommission veranlasste den Nationalrat im Herbst jedoch dazu, auch den ersten Punkt des Anliegens nicht zu überweisen.

Freilichtmuseum Ballenberg