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In der Wintersession stimmte der Ständerat als Erstrat der Revision des Urheberrechts zu. Ziel ist es, die Interessen von Urhebern und Konsumenten im Zeitalter der digitalen Kommunikation gleichermassen zu berücksichtigen. Bei der Revision seien vier Interessengruppen zu unterscheiden, erklärte der Sprecher der Kommission: Kulturschaffende, Produzenten, gewerbliche Nutzer und Konsumenten. Die Kulturschaffenden wünschten möglichst viel Schutz, die Nutzer möglichst umfassenden und günstigen Zugang.

Zu den zentralen Punkten der Revision gehört das Verbot, technische Schutzmassnahmen zu umgehen. Künftig ist es also verboten, die Kopiersperre auf einer CD oder DVD zu knacken oder Software zum Umgehen von Internetsperren zu vertreiben. Das Herunterladen zum persönlichen Gebrauch bleibt hingegen uneingeschränkt zulässig. Dem Konsumenten soll nicht zugemutet werden, zwischen legalen und illegalen Internet-Angeboten unterscheiden zu müssen. Das Recht der Urheber, geschützte Inhalte online zu verbreiten, wird auf die Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen ausgedehnt: Wer Musik oder Filme über Tauschbörsen zum Download frei gibt, kann somit von all diesen Rechtsinhabern belangt werden. Auf Antrag seiner Kommission wich der Ständerat in einzelnen Punkten von der Vorlage des Bundesrates ab. So stimmte er mit 23 zu 14 Stimmen einem Zusatz zu, wonach Sendeunternehmen Archivsendungen nach 10 Jahren ohne Einwilligung der Urheber senden und im Internet verbreiten können.

Unbestritten war der die Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes auslösende Bundesbeschluss über die Ratifizierungvon zwei bereits 1997 unterzeichneten Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Es handelt sich um den WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) und den WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT). Die Ratifizierung soll dafür sorgen, dass die Schweiz im Kampf gegen die Internet-Piraterie kein «Inseldasein» fristen muss und ihre Bestrebungen auch international ausrichten kann.

Revision des Urheberrechtsgesetzes für Anpassung an das digitale Zeitalter (BRG. 06.031)

Die Behandlung der kulturpolitischen Ausgabeposten während der Budgetdebatte in der Wintersession war erneut Anlass für einen Schlagabtausch zwischen den rechtsbürgerlichen Vertretern im Parlament und der Ratslinken. Pfister (svp, SG) stellte im Namen seiner Partei den Antrag, den Filmkredit des BAK von CHF 23.2 auf 18.2 Mio. zu senken, da die Filmproduktion in erster Linie der Unterhaltung diene und deshalb nicht als Staatsaufgabe betrachtet werden könne. Demgegenüber plädierte Vollmer (sp, BE) für eine Erhöhung um CHF 1 Mio. Die Filmförderung sein nicht der Ort, den Sparhebel anzusetzen, denn Filmförderung heisse im Grunde genommen, der kulturellen Identität und Entwicklung in diesem Lande Raum zu bieten. In letzter Minute wurde noch ein Antrag Fluri (fdp, SO) eingereicht, der zusätzliche CHF 3 Mio. insbesondere zur weiteren Unterstützung von Succès Cinéma verlangte. Alle drei Anträge wurden abgelehnt, am knappsten der Antrag Fluri (89:83), am deutlichsten jener von Pfister (126:50).

Anträge zur Erhöhung bzw. Senkung des Filmkredits

Am 1. Juli 2006 erhielt die revidierte Filmförderungsverordnung (FiFV) des EDI Rechtsgültigkeit. Die Änderungen basieren auf einer Neuausrichtung der Filmpolitik, insbesondere im Filmförderbereich des BAK. Der kulturpolitischen Aufforderung nach einer Qualitätssteigerung wird durch eine Reorganisation der selektiven Förderstrukturen Rechnung getragen. Insbesondere werden die Aufgabenbereiche, die Beurteilungskriterien und die Zusammensetzung der Fachkommission neu geregelt. Die zweite kulturpolitische Vorgabe, die Forderung nach mehr Popularität für den Schweizer Film, findet ihre Entsprechung in den neuen oder überarbeiteten Promotionsinstrumenten und in der Anpassungen der erfolgsabhängigen Filmförderung (Succès Cinéma).

Neue Filmförderungsverordnung für die Verbesserung der Qualität der Schweizer Spielfilme und deren Marktanteil

Am 1. April traten die neuen MEDIA-Abkommen der EU in Kraft. In den Verhandlungen der Bilateralen II war es gelungen, die Schweiz wieder vollberechtigt daran teilhaben zu lassen. Dieses Abkommen ist ein wichtiger Schritt für die Schweizer Filmschaffenden, erhalten sie doch damit einen freien Zugang zu allen Fördermassnahmen der EU. Die Vereinbarung beinhaltet die beiden Programme MEDIA Plus und MEDIA Fortbildung. Beim ersten Programm werden Entwicklung, Vertrieb und Vermarktung audiovisueller Produktionen gefördert, das zweite verfolgt das Ziel, die berufliche Weiterbildung im audiovisuellen Sektor zu verbessern.

Teilnahme der Schweiz an den Filmförderungsprogrammen der EU

In seiner Antwort auf eine Interpellation Widmer (sp, LU) erklärte der Bundesrat, dass das BFS aufgrund der Aufgabenverzichtsplanung ab 2006 nur noch die Filmstatistik sowie, in reduzierter Form, die Bibliotheksstatistik und die Statistik über das Kulturverhalten und den Kulturkonsum weiterführe. Den Sparmassnahmen zum Opfer fielen die Statistiken zur öffentlichen Kulturfinanzierung durch Gemeinden, Kantone und Bund sowie die Statistiken zur privaten Kulturfinanzierung und zu den Kulturstiftungen. Wenn die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Kulturförderungsgesetz wie geplant vorankämen und die Finanzierung für diese Statistiken gesichert sei, könne das BFS die Erhebungen jedoch spätestens in zwei Jahren wieder aufnehmen.

Weiterführung verschiedener Statistiken im Bereich Kultur (Ip. 05.3594)

Der Neuenburger Frédéric Maire trat die Nachfolge von Irene Bignardi als Direktor des Filmfestivals von Locarno an. Alt-Ständerätin Monika Weber (ehemals ldu, ZH) übernahm die Leitung der Eidg. Filmkommission von Alt-Ständerat Andreas Iten (fdp, ZG).

Personalwechsel in der Filmbranche 2005

Die SRG und sechs schweizerische Filmvereine unterschrieben ein viertes audiovisuelles Abkommen. Darin verpflichtete sich die SRG, die Zusammenarbeit mit den schweizerischen Filmschaffenden zu verstärken und CHF 57.9 Mio. an die Filmförderung zu zahlen, was einer Erhöhung des Beitrags um rund 15% entspricht.

Viertes audiovisuelles Abkommen erhöht den Beitrag der SRG an Filmvereine

Nicolas Bideau, Leiter des Kompetenzzentrums für Kulturaussenpolitik im EDA, ersetzte Marc Wehrlin als Chef der Sektion Film im BAK, nachdem dieser zum vollamtlichen Stellvertreter des neuen BAK-Direktors Jauslin berufen worden war. Bideau beabsichtigt, die Qualität der Schweizer Spielfilme und ihren Marktanteil zu verbessern. Zu diesem Zweck will er einen Expertenpool schaffen, der die Filmprojekte unter anderem auf ihre Erfolgschancen bei der Kinoauswertung hin untersucht. Das neue Fördersystem, das Mitte 2006 in Kraft treten soll, sieht zudem eine Auslagerung der Kurz- und Fernsehfilme vor.

Bideau als neuer Chef der BAK und seine Zukunftspläne für die Filmförderung

Der vom Bundesrat in Konsultation gegebene Entwurf für ein neues Urheberrechtsgesetz (URG), das die Urheberrechte dem digitalen Zeitalter anpassen will, stiess, ausser bei der SP, weitgehend auf Ablehnung. Hauptkritikpunkte bildeten die geplante Geräteabgabe zur Abgeltung von Kopien urheberrechtlich geschützter Werke sowie die Art der Vergütung für die Nutzung von Musiktiteln, Filmen und Software. Während die Stiftung für Konsumentenschutz das Recht auf Eigengebrauch zu sehr eingeschränkt sah, gingen den Branchen- und Wirtschaftsverbänden die privaten Kopiermöglichkeiten zu weit. Konsumentenschützer und SP bevorzugten die im Gesetzesentwurf vorgeschlagene kollektive Vergütung der Inhaber der Urheberrechte gegenüber einer individuellen Vergütung, dem so genannten Digital Rights Management System (DRM); mit letzterem könnten Anbieter den Nutzern ihr Verhalten vorschreiben und den Zugang zu Wissen stark beeinflussen. CVP, FDP, Economiesuisse sowie der Gewerbeverband befürworteten indes das DRM-System, weil damit individuelle Angebote für verschiedene Nutzungstypen erstellt werden könnten. Im Sommer gab der Bundesrat bekannt, auf eine Geräteabgabe zu verzichten. Für Online-Musikgeschäfte wie beispielsweise iTunes sehe das neue Gesetz ein umfassendes Umgehungsverbot vor. Das Kopieren von digitalen Medien für den Privatgebrauch soll auch in Zukunft erlaubt sein, nicht jedoch das zur Verfügung stellen von Harddisks zum Download von Musik oder Filmen für Benützer einer Internet-Tauschbörse.

Revision des Urheberrechtsgesetzes für Anpassung an das digitale Zeitalter (BRG. 06.031)

Die 2003 im Grundsatz beschlossene Zürcher Filmstiftung nahm im Berichtsjahr wesentliche politische Hürden. Im Mai stimmte das Kantonsparlament dem Vorhaben der Regierung zu, das Stiftungskapital von CHF 20 Mio. aus dem Fonds für gemeinnützige Zwecke einzuschiessen, worauf auch der Gemeinderat der Stadt Zürich die von der Exekutive beantragte Vervierfachung des jährlichen Filmkredits auf CHF 4 Mio. guthiess. Ende September nahm die Stimmbevölkerung der Stadt gegen die Nein-Parolen der SVP und der FDP den Kredit mit 54% Ja an.

Neugründung und Subventionen der Zürcher Filmstiftung

Mit einer Motion der WBK des Nationalrates wurde der Bundesrat beauftragt, für die Sicherung, Erschliessung und Vermittlung der audiovisuellen Quellen in allen seinen Zuständigkeitsbereichen entsprechende gesetzliche Grundlagen zu erarbeiten. Die Regierung verwies auf das Engagement des Bundes in der Stiftung Schweizerisches Filmarchiv, dem der Bund neben jährlichen Finanzhilfen von knapp CHF 2 Mio. das Archivgebäude in Penthaz (VD) unentgeltlich zur Verfügung stellt, sowie im Verein Memoriav, der für die Periode 2002-2006 mit jährlich CHF 3 Mio. aus den Budgets der Bundesämter für Kultur und Kommunikation sowie des Schweizerischen Bundesarchivs unterstützt wird. Ihrer Ansicht nach bilden das Bundesgesetz über die Landesbibliothek und das Filmgesetz eine ausreichende rechtliche Grundlagen für die Gewährung von Finanzhilfen; in der laufenden Totalrevision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen werde zudem auch die Erhaltung von audiovisuellen Programmen geregelt. Weil sich der Bundesrat vorbehalten wollte, das Thema allenfalls umfassender bei der gesetzlichen Umsetzung des Kulturartikels der Bundesverfassung zu regeln, beantragte er erfolglos Umwandlung in ein Postulat. Der Nationalrat war der Auffassung, dass gerade der Verein Memoriav eine klarere gesetzliche Grundlage brauche, um seine Finanzierung über das Jahr 2006 hinaus sicherzustellen, und nahm den Vorstoss mit deutlichem Mehr an. Der Ständerat teilte diese Auffassung und überwies die Motion ebenfalls.

Motion fordert gesetzliche Grundlage zur Sicherung der audiovisuellen Quellen (Mo. 03.3441)
Dossier: Gesetzliche Grundlage zur Sicherung der audiovisuellen Quellen

Im Media-Vertrag der Bilateralen II wurde die volle Teilnahme der Schweiz an den Filmförderungsprogrammen der EU vereinbart. Schweizer Filmschaffende sowie Produzenten und Verleiher erhalten dieselben Rechte wie ihre europäischen Kollegen. Sie können Unterstützung bei der Produktion und beim Verleih beantragen und erhalten gleichberechtigten Zugang zu allen europäischen Filmschulen. Die Schweiz zahlt pro Jahr CHF 3.75 Mio. an die Kosten der Förderungsprogramme; sie verspricht sich davon mehr Beachtung für das Schweizer Filmschaffen.

Teilnahme der Schweiz an den Filmförderungsprogrammen der EU

Zu Jahresbeginn schlossen sich das Schweizer Filmzentrum, die Sektion Film der Pro Helvetia und die schweizerische Kurzfilmagentur zu «Swiss Films» zusammen. Mit einem Budget von CHF 3 Mio. soll in den nächsten drei Jahren gezielt der Schweizer Film, insbesondere der Kurzfilm im Ausland gefördert werden; danach wird entschieden, ob «Swiss Films» unabhängig bleibt oder in die Pro Helvetia integriert wird.

Gründung des Vereins «Swiss Films»

Trotz Protesten aus Kreisen der Denkmalpflege nahm der Bundesrat als Massnahme des Entlastungsprogramms im BAK einen Mitteltransfer von der Denkmalpflege zur Filmförderung vor. Er stimmte einem neuen Vierjahres-Zahlungsrahmen zu, der eine kontinuierliche Erhöhung des Förderungskredits vorsieht. Dieser soll für die Jahre 2004-2007 von CHF 20.5 Mio. (2003) stufenweise um CHF 3 bis 4 Mio. erhöht werden. Stillschweigend stimmte das Parlament dieser Verlagerung im Voranschlag 2004 zu. Siehe dazu auch die Antwort des Bundesrats auf eine Frage Galli (cvp, BE) (Frage 03.5183). Erstmals wurde im Nationalratssaal vor zahlreichen Parlamentariern ein Spielfilm projiziert, nämlich «Mais im Bundeshuus», der die Beratung der Gen-Lex im Nationalrat (Kommission und Plenum) nachzeichnet.

Erhöhung des Förderungskredits für Filme

Die Regierungen von Kanton und Stadt Zürich beschlossen, künftig viermal so viel Geld wie bisher für die Filmförderung einzusetzen, nämlich rund CHF 9 Mio. pro Jahr. Mit CHF 20 Mio. aus dem Fonds für gemeinnützige Zwecke, der mit den Gewinnen der Interkantonalen Landeslotterie (Swisslos) geäufnet wird, wurde die Zürcher Filmstiftung gegründet, welche die bisherige Filmförderungskommission ablöst. CHF 3 Mio. steuert die Stadt Zürich bei, die ihre jährliche Filmförderungssubvention damit vervierfachte.

Neugründung und Subventionen der Zürcher Filmstiftung

Vermeintlich im Interesse der Schweizer Kinobranche hatte das Parlament bei der Revision des Filmgesetzes eine Bestimmung ins Urheberrechtsgesetz (URG) aufgenommen, die dazu führte, dass ab August 2002 die bis anhin tolerierten Parallel- und Grauimporte von Spielfilm-DVDs verboten wurden. Damit sollte verhindert werden, dass Filme schon auf DVD erhältlich sind, bevor sie in die Schweizer Kinos kommen. Betroffen sind vor allem US-Produktionen, die in Nordamerika oft viel früher als in Europa im Kino und auf DVD erscheinen. Die Bestimmung führte aber weniger zu einem Schutz der Kinobranche als vielmehr zu einer Abschottung des Marktes. Der Nationalrat hatte bereits im Vorjahr mit einem Postulat darauf hingewiesen. Im Rahmen der Kartellgesetzrevision beantragte die WAK des Ständerates erfolgreich eine Neuformulierung der Bestimmung im URG, die darauf abzielt, einerseits die Kaskadenauswertung für die audiovisuellen Werke zu schützen, andererseits aber den Parallelimport für Videos zu erlauben, sobald der Rechteinhaber selber mit der Videoauswertung seines Werkes begonnen oder dieser zugestimmt hat. Der Nationalrat wählte eine andere Formulierung, die noch klarer zum Ausdruck bringt, dass das Importverbot den Schutz der Kinoauswertung sicherstellen soll, ohne die Tätigkeit des Handels und der Videotheken ungebührlich einzuschränken. Danach dürfen Exemplare von audiovisuellen Werken so lange nicht weiterveräussert oder vermietet werden, als der Urheber oder die Urheberin dadurch in der Ausübung des Aufführungsrechtes beeinträchtigt wird. Der Ständerat stimmte dieser Version zu.
Zum Postulat Sommaruga (Po. 02.3389) aus dem Jahr 2002 zu den Auswirkungen der Revision des Filmgesetztes mit ähnlicher Thematik siehe hier.

Teilrevision des Kartellgesetzes von 2003

Der Nationalrat nahm ein Postulat Baumann (svp, TG) für eine Anpassung des im URG geregelten Vergütungssystems für den Eigengebrauch von technischen Verfahren an, die nicht eigentlich unter den Begriff des «geistigen Eigentums» fallen. Damit sollen die auf leeren Datenträgern erhobenen Pauschalgebühren durch eine auf den einzelnen Nutzungsvorgang bezogene Abgeltung ersetzt werden. Gemäss Baumann soll sich die neue Regelung an die EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft anlehnen.

Überwiesen wurde auch ein Postulat Sommaruga (sp, BE) (Po.02.3389), welches den Bundesrat ersucht, zur Einführung der nationalen Erschöpfung für audiovisuelle Werke sowie zur Frage Stellung zu nehmen, inwiefern diese Neuregelung die kulturelle Vielfalt des Angebotes von audiovisuellen Werken einschränkt. Dieses Postulat betrifft eine Änderung des URG, die im Rahmen des neuen Filmgesetzes vorgenommen wurde und dazu führte, dass ab dem 1. August der Verkauf von nicht ausdrücklich für die Schweiz lizenzierten Spielfilm-DVDs verboten wurde.

Zwei Postulate zu den Themen «geisteiger Eigentum» (Po. 02.3356) und «audiovisuelle Werke» (Po. 02.3389)

Im Rahmen des Filmfestivals von Locarno wurde der um knapp eine Million auf CHF 50.4 Mio. aufgestockte «Pacte de l’audiovisuel» zwischen SRG SSR idée suisse und den unabhängigen Schweizer Filmproduzenten für die Jahre 2003 bis 2005 unterzeichnet. Die Filmschaffenden werden künftig für Fernsehausstrahlungen ihrer Werke besser entschädigt.

Weiterführung und Erweiterung des «Pacte de l’audiovisuel»

Am 1. August trat das revidierte Gesetz über Filmproduktion und Filmkultur in Kraft. Mit dem neuen gesetzlichen Rahmen entfallen die Bewilligungspflicht für den Filmverleih sowie für den Bau oder die Umwandlung von Kinosälen. Stattdessen liefern die Verleiher und Kinobetreiber in Zukunft Zahlen, die es dem Bund erlauben, eine genaue Statistik über die in der Schweiz gezeigten Filme zu führen. Bundesrätin Dreifuss erinnerte die Branche noch einmal eindringlich an ihre Selbstverantwortung und die Verpflichtung, die kulturelle und sprachliche Vielfalt des Kinoangebots sicherzustellen. Die im Gesetz verankerte erfolgsabhängige Filmförderung «Succès cinéma» war bereits auf Anfang Jahr in Kraft gesetzt worden.

Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur (BRG 00.078)

In der Aprilsession des Nationalrates thematisierten verschiedene Vorstösse die Kulturpolitik des Bundes. Mit einer Motion verlangte Widmer (sp, LU), der Bundesrat solle die Massnahmen zur Rettung des audiovisuellen Kulturguts massiv verstärken und dazu allenfalls die gesetzlichen Grundlagen erweitern. In seiner Stellungnahme erinnerte der Bundesrat an bereits unternommene Anstrengungen, insbesondere die Gründung des Vereins «Memoriav» und dessen substanzielle Finanzierung durch den Bund (jährlich CHF 1'878'000 für die Periode 1998-2001). Bundesrätin Dreifuss stellte einen weiteren Bericht in Aussicht, auf dessen Grundlage – und voraussichtlich im Rahmen des geplanten Kulturförderungsgesetzes – eine gesetzliche Regelung für die Stärkung des audiovisuellen Kulturguts vorbereitet werden soll. Mittelfristig möchte der Bundesrat sein finanzielles Engagement für «Memoriav» noch leicht anheben.

Ausgehend von einer Interpellation Galli (cvp, BE) (Ip 01.3374) ersuchte Müller-Hemmi (sp, ZH) den Bundesrat ebenfalls mit einer Motion (Mo.01.3461), die Richtlinien zur Unterstützung kultureller Organisationen von nationaler Bedeutung im Sinn von mehr Sicherheit für ihre Finanz- und Tätigkeitsplanung abzuändern sowie den dafür vorgesehenen Kredit, der in den letzten Jahren eingefrorenen worden war, wieder substantiell zu erhöhen. Auf Antrag des Bundesrates wurden beide Motionen als Postulate gutgeheissen. In diesem Rahmen beantwortete der Bundesrat auch eine Interpellation Gysin (sp, BS) zur Musikförderung (Ip.01.3322).

Verschiedene Vorstösse im Jahr 2002 zur Kulturpolitik des Bundes

Nach diesem Vorgeplänkel stand der einlässlichen Behandlung des Gesetzes durch den Ständerat nichts mehr im Wege. Die Vorschläge der vorberatenden Kommission übernahmen in den wesentlichen Punkten das Vermittlungsergebnis und waren damit näher beim Entwurf des Bundesrates als bei den (allerdings nie positiv formulierten) Anträgen der Gewerbelobby. Diesmal erwuchs der Vorlage keinerlei Widerstand, Abänderungsanträge über die Detailkorrekturen der Kommission hinaus wurden keine gestellt. Das Gesetz passierte problemlos mit 27 zu 3 Stimmen. In der Wintersession stimmte der Nationalrat dem Gesetz im Eiltempo (und ohne eine einzige Differenz zum Ständerat zu schaffen) mit 120 zu 25 Stimmen zu, worauf das Gesetz definitiv verabschiedet werden konnte.

Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur (BRG 00.078)

Kurz vor der Wintersession riefen Filmschaffende das Parlament dazu auf, den Filmkredit massiv anzuheben; die im Budget 2002 vorgesehene Erhöhung um CHF 2 Mio. genüge nicht für ein längerfristiges Überleben des Schweizer Films. Die Aufstockung der Gelder reiche nicht einmal aus, um die bisher von privater Seite mitfinanzierte und im neuen Filmgesetz definitiv als Aufgabe des Bundes verankerte erfolgsabhängige Filmförderung («Succès cinéma») aufrecht zu erhalten. Bei der Beratung des Voranschlags stellten vor allem Abgeordnete aus der lateinischen Schweiz mehrere Anträge zur Erhöhung der Mittel. Im Nationalrat setzte sich vorerst ein Antrag Simoneschi (cvp, TI) für eine zusätzliche Aufstockung um CHF 3.5 Mio. durch; angesichts des finanzpolitischen Widerstands in der kleinen Kammer einigten sich die Räte schliesslich auf eine Anhebung um total CHF 3.75 Mio. gegenüber dem Vorjahr.

Voranschlag 2002 (BRG 01.046)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Der Tessiner Grosse Rat stimmte einem Kredit zu, der es der Kantonsregierung erlaubt, das Filmfestival von Locarno in den nächsten fünf Jahren mit total CHF 13 Mio. zu unterstützen. Dieser Betrag, der die bisherigen ad hoc-Subventionen ersetzt, soll es den Organisatoren ermöglichen, das Festival auf eine finanziell gesunde Basis zu stellen, ohne Abstriche im künstlerischen Bereich zu machen und damit seine Stellung zu gefährden. Die kulturelle Ausstrahlung und das touristische Gewicht des Filmfestivals, die dem Ansehen und der Wirtschaft des Kantons zugute kommen, dienten als Rechtfertigung für diese Finanzspritze. Zum Bundesbeitrag an das Festival siehe die Antwort des Bundesrats auf eine Frage Fehr (sp, ZH) (01.5072).

Finanzielle Unterstützung für das Filmfestival von Locarno

Noch bevor die Vorlage von der zuständigen Nationalratskommission behandelt wurde, einigten sich BAK und Procinéma auf Vermittlung der beiden Ständeräte Bieri (cvp, ZG) und Schiesser (fdp, GL) auf eine weitere Stärkung der Verleih- und Betreiberbranche. Die Erhaltung der Vielfalt soll ganz dem Gewerbe und seinen Branchenvereinbarungen überlassen bleiben, das BAK nur noch die Einhaltung der Ziele regelmässig evaluieren. Die subsidiäre Erhebung einer Förderabgabe durch den Bund – falls die Selbstregulierung dennoch versagen und das Filmangebot einer Region verkümmern sollte – wurde zwar aufrecht erhalten, aber redimensioniert; insbesondere sollen bei wiederholtem Zuwiderhandeln lediglich geringfügige Bussen verhängt werden. Dieser informelle Weg führte in der Sommersession zu einem ersten Etappensieg für das neue Gesetz. Zwar etwas erstaunt über das Vorprellen der beiden Ständeräte und ohne die Vorlage inhaltlich diskutieren zu können, sprachen sich die meisten Fraktionssprecher im Nationalrat gegen die Rückweisung an den Bundesrat aus, um den Gesetzgebungsprozess wieder in Gang zu bringen. Einzig der Zürcher SVP-Abgeordnete Mörgeli benutzte die Gelegenheit zu einem Rundumschlag gegen die Kulturbehörden und das schweizerische Filmschaffen; da er es aber verpasst hatte, seinerseits einen Rückweisungsantrag zu stellen, wurde das Geschäft stillschweigend an den Ständerat zurückgeschickt.

Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur (BRG 00.078)

Obgleich der Entwurf des Bundesrates zu einem neuen Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur durch den Verzicht auf eine generelle Lenkungsabgabe zugunsten kleinerer Filmproduktionen («Hollywood-Rappen») bereits einem hart erkämpften Kompromiss zwischen dem BAK und der Branche entsprach, scheiterte die Vorlage vorerst an der bürgerlichen Opposition im Ständerat. Die beiden CVP-Abgeordneten Schmid (AI) als Vertreter der Werbebranche und Cottier (FR) als Präsident der Filmverleihvereinigung Procinéma liessen kaum einen guten Faden an dem Gesetz, das sie als «dirigistisch“ und „existenzgefährdend» für kleine Kinounternehmen bezeichneten. Zur Garantie der Vielfalt des gezeigten Filmschaffens wollten sie allein auf die Gewerbefreiheit und die Verantwortung der Branche setzen und auch die dem Bund zugestandene Möglichkeit, subsidiär eine Abgabe zu erheben, falls trotz Branchenintervention in einer Region nur noch ausländische Grossproduktionen gezeigt werden, aus dem Gesetz kippen. Vergeblich machten die Freisinnigen Beerli (BE), Langenberger (VD) und Marty (TI) geltend, das neue Gesetz sei viel liberaler als das alte von 1962 und die Lenkungsabgabe lediglich die „ultima ratio“ für den Fall, dass es der Branche nicht gelinge, in Eigenregie die von der Verfassung (Art. 71) postulierte kulturelle Diversität herzustellen; sie vermochten nicht einmal alle ihre Parteikollegen zu überzeugen. Auch die Feststellung von Bundesrätin Dreifuss, man könne in einem Markt, der von einem (amerikanischen) Oligopol beherrscht sei, nicht allein auf die Gesetze der Marktwirtschaft setzen, fruchtete nichts. Mit 27 zu 12 Stimmen wurde der Entwurf zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückgewiesen. Die Presse zeigte sich mehrheitlich konsterniert ob dieser als «Filmriss» bezeichneten offenen Lobbyingpolitik der amerikanischen Filmgesellschaften, umso mehr, als im Vorfeld der Beratungen nichts auf diesen Eklat hingewiesen hatte.

Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur (BRG 00.078)