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Unter dem Titel "Pacte de l'audiovisuel" schlossen sich zudem die SRG und die Verbände der Schweizer Filmbranche zusammen, um sowohl die einheimischen Filmschaffenden wie die unabhängigen TV-Produzenten zu unterstützen. Die neue Regelung trägt dem Trend Rechnung, dass es inländische Produktionen auf dem internationalen Kinomarkt oft schwer haben, auf dem Fernsehmarkt aber begehrt sind. In diesem Rahmenabkommen verpflichtet sich die SRG, ab 1997 jährlich CHF 9.3 Mio. (bisher CHF 6.2 Mio.) ins unabhängige Schweizer Filmschaffen zu investieren. 4.5 SRG-Millionen fliessen in die Kinoproduktion, CHF 2.5 Mio. in unabhängige TV-Produktionen; mit CHF 1.3 Mio. soll nach erfolgsorientierten Kriterien die Ausstrahlung von Kinofilmen im Fernsehen abgegolten werden, und eine Million geht, wie schon erwähnt, in die erfolgsabhängige Filmförderung.

"Pacte de l'audiovisuel"

Während die Filmwelt den 100. Geburtstag des Kinos feierte, startete das Solothurner Filmfestival mit einer Rekordzahl an Filmen zu seinem 30-Jahr-Jubiläum. Dennoch konnte nicht übersehen werden, dass die hiesige Filmbranche durch den Ausschluss aus den EU-Förderungsmassnahmen nach dem EWR-Nein der Schweiz erheblich geschwächt wurde. Eine Möglichkeit, dieses europapolitische Manko zumindest teilweise auszugleichen, wäre die Einführung der im Vorjahr von der Branche vorgeschlagenen "Financière du cinéma", bei welcher der Schweizer Film erfolgsabhängig gefördert würde, und die trotz anfänglich teilweise skeptischer Reaktionen weiterhin zur Diskussion steht. Die an den Erfolg gekoppelte Filmförderung als "zweite Säule" neben der bereits bestehenden Unterstützung nach qualitativen Kriterien wurde - zusammen mit den Vorschlägen zu einem eidgenössischen Filminstitut und zu einem Garantiefonds für die erleichterte Aufnahme von Bankkrediten - von einer Expertenkommission konkretisiert und vom Bundesamt für Kultur den interessierten Kreisen zur Vernehmlassung unterbreitet.

an den Erfolg gekoppelte Filmförderung

Anlässlich ihres Besuches bei der Europäischen Union in Brüssel plädierte Bundesrätin Dreifuss für eine Wiederaufnahme der Schweiz in "Media". Die Schweiz war 1992 als erstes Land ausserhalb der EG zu diesem grossangelegten Programm zur Förderung der audiovisuellen Produktion zugelassen, dann aber nach dem EWR-Nein wieder davon ausgeschlossen worden. Die Schweizer Filmbranche erachtet die Teilnahme an "Media" als äusserst wichtig, da sie den Zugang zum europäischen Markt sicherstellt. Der Bundesrat hat denn auch dem BAK schon sehr früh ein Verhandlungsmandat mit der EU erteilt, doch wurden die offiziellen Unterhandlungen bis zum Ende des Berichtsjahres nicht aufgenommen. Solange kein neues Abkommen abgeschlossen ist, verwendet das BAK die Gelder, die für die Teilnahme an "Media" bestimmt waren, für die direkte Förderung von inländischen Film- und Fernsehproduktionen.

Dreifuss weibelt für Wiederaufnahme der Schweiz in Media-Programm der EU

Bundesrätin Dreifuss, welche sich im Rahmen des Filmfestivals von Locarno zu diesen Vorschlägen und Anregungen äusserte, zeigte sich ziemlich zurückhaltend. Sie gab ihrer Überzeugung Ausdruck, dass die bestehenden Instrumente zur Förderung des Schweizer Films effizienter eingesetzt werden könnten. Die Einführung einer erfolgsorientierte Filmförderung verlangt ihrer Ansicht nach vermehrte Vorarbeiten und eine vertieftere Analyse. Diplomatisch äusserte sich Dreifuss auch zur Idee eines Schweizer Filminstituts. Mehr als auf eine dirigistische Intervention von oben möchte sie hier auf ein harmonisches Zusammenwachsen der bereits vorhandenen Strukturen setzen. Einzig den Vorschlag für die Einführung eines Garantiefonds versprach sie möglichst rasch zu realisieren.

Die Chefin der Sektion Film im BAK, Yvonne Lenzlinger, gab anfangs November überraschend ihren Rücktritt bekannt. Lenzlinger, die erst seit August 1993 im Amt war, begründete ihren Schritt mit dem Fehlen der grossen Linien und dem mangelnden Mut, neue Ideen umzusetzen.

"Weiss-Schachtel" zur Filmförderung erstellt

Gleich zu Beginn ihrer Amtszeit hatte Bundesrätin Dreifuss ein Weissbuch zur eidgenössischen Filmförderung in Auftrag gegeben, um damit Entscheidungsgrundlagen für eine revidierte Filmpolitik zu erhalten. Wegen des Zeitdrucks und aufgrund unterschiedlicher Auffassungen innerhalb der Branche wurde es nicht in der geplanten Form einer umfassenden Bestandesaufnahme, sondern als "Weiss-Schachtel" mit einem Bündel von über 20 Papieren abgeliefert. Die wichtigsten Vorschläge, die Ende Juni an einer Tagung "Assises du cinéma" in Locarno mit allen involvierten Kreisen diskutiert wurden, betrafen die Einrichtung eines Garantiefonds zur Verbilligung von Bankkrediten, die Schaffung eines Schweizerischen Filminstituts, welches die heute vom BAK, der Pro Helvetia und dem Schweizerischen Filmzentrum getrennt wahrgenommenen Aufgaben bündeln soll, sowie eine vom Kinoerfolg abhängige automatische Filmförderung ("Financière du cinéma") als zweite Säule neben der heute schon bestehenden qualitativ ausgerichteten Herstellungsförderung. Dabei würde ein Schweizer Kinofilm für jeden Eintritt rückwirkend vom Bund einen bestimmten Betrag erhalten, mit welchem einerseits Verleiher und Kinos und andererseits Produzenten und selbständig produzierende Regisseure unterstützt würden. Verleiher und Kinos sollten damit ermutigt werden, vermehrt Schweizer Filme zu zeigen, den Produzenten und Autorenproduzenten würde das Geld zur Anfangsfinanzierung ihres nächsten Kinofilms dienen. Diese Massnahme nach französischem und deutschem Vorbild war allerdings ziemlich umstritten. Kritisiert wurde insbesondere, die auf Publikumserfolg konzentrierte Förderung könne zu einer Schmälerung der filmkulturellen Kreativität in der Schweiz führen, die sich im Ausland mit meist eigenwilligen, aber nicht unbedingt kommerziellen Filmen einen guten Ruf geschaffen habe.

"Weiss-Schachtel" zur Filmförderung erstellt

Die Ablehnung des Kulturförderungsartikels kam umso überraschender, als sich bei der Beratung im Parlament kaum Opposition bemerkbar gemacht hatte. Im Vorfeld der Abstimmung sprachen sich alle grossen Parteien - mit Ausnahme der SVP, welche die Vorlage an ihrer Delegiertenversammlung mit einem Zufallsmehr verwarf - dafür aus. Von den Verbänden lehnten nur gerade der Gewerbeverband und das Redressement national den neuen Verfassungsartikel offen ab. Die grösste Gegnerin der Vorlage, nämlich die Gleichgültigkeit, machte Bundesrätin Ruth Dreifuss bereits zu Beginn der Abstimmungskampagne aus. In der Folge gelang es weder ihr noch ihren Mitarbeitern im Bundesamt für Kultur (BAK), aber auch nicht dem Unterstützungskomitee, dem rund 140 eidgenössische Parlamentarierinnen und Parlamentarier angehörten, ebensowenig wie den Kulturschaffenden, die sich geschlossen hinter die Vorlage stellten, diese Gleichgültigkeit zu durchbrechen. Dazu trug auch bei, dass die Abstimmung vom 12. Juni von der äusserst kontroversen Blauhelm-Frage dominiert wurde.

Bundeskompetenz in der Kulturförderung

Auch im zweiten Anlauf scheiterte der Kulturförderungsartikel in der Bundesverfassung (Art. 27septies) nicht am Willen einer Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, sondern an abstimmungstechnischen Modalitäten. 1986 hatten sich die Kulturinitiative, die unter anderem ein Prozent des jährlichen Gesamtbudgets für die Kultur forderte, und der unverbindlichere bundesrätliche Gegenvorschlag durch die damals noch geltende Unvereinbarkeit des doppelten Ja gegenseitig blockiert. Im Berichtsjahr erwies sich das für Verfassungsänderungen notwendige Ständemehr als Stolperstein für die Vorlage. 51% der Stimmberechtigten wollten dem Bund die Kompetenz erteilen, das Kulturschaffen subsidiär und im Interesse der Verständigung unter den vier Kulturregionen zu erhalten, zu fördern und zu vermitteln. Damit sollte dem Bund die verfassungsrechtliche Grundlage für die Übernahme von Aufgaben erteilt werden, die er aufgrund einer etwas grosszügigen Interpretation des Zweckartikels der Bundesverfassung (Art. 2) über die "Beförderung der gemeinsamen Wohlfahrt" faktisch seit dem letzten Jahrhundert wahrnimmt. Durch verschiedene Bundesbeschlüsse wurde dem Bund seither die Kompetenz erteilt, die Denkmalpflege zu unterstützen, die bildende und angewandte Kunst zu fördern sowie Museen und Archive von nationaler Bedeutung zu unterhalten. 1962 wurde der Heimatschutz (Art. 24sexies) in die Verfassung aufgenommen. Der einzige Bereich des eigentlichen Kunstschaffens, in welchem der Bund ausdrücklich durch die Verfassung zu einem Engagement berechtigt wurde, ist jener der Filmförderung, da Volk und Stände 1958 vorwiegend aus handelspolitischen Gründen einem "Filmartikel" in der Bundesverfassung (Art. 27ter) zustimmten. Andere Kunstgattungen, so etwa Literatur, Musik, Theater und Tanz konnten bisher nur indirekt über die Subventionen an die Schweizerische Volksbibliothek, die Jugendliteratur, die Erwachsenenbildung oder die Pro Helvetia unterstützt werden.

Mit dem vorliegenden Kulturförderungsartikel wollten Bundesrat und Parlament der Kulturpolitik des Bundes eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Grundlage schaffen und die Entwicklung dieser Politik langfristig sichern. Ausgehend von den Grundsätzen des Föderalismus, der Subsidiarität und des Ausgleichs sollte kulturelles Schaffen gefördert und der Zugang auch weniger begünstigter Gruppen oder Landesteile zur Kultur erleichtert werden. Besondere Bedeutung kam dem Austausch und damit der Verbesserung der Kommunikation zwischen den verschiedenen Sprachen und Kulturen der Schweiz zu. Lediglich 49% der Stimmberechtigten sprachen sich gegen dieses Ansinnen aus. Da sie jedoch in zehn Kantonen und vier Halbkantonen - namentlich allen rein deutschsprachigen Kantonen mit Ausnahme Zürichs und der beiden Basel - die Mehrheit bildeten, konnten sie sich gegen die zustimmenden zehn Kantone und zwei Halbkantone - neben den bereits genannten alle mehrsprachigen Kantone, das Tessin und die Romandie - durchsetzen und die Vorlage zu Fall bringen.


Abstimmung vom 12. Juni 1994

Beteiligung: 46,6%
Nein: 1 018 188 (49,0%) / 10 4/2 Stände
Ja: 1 114 158 (51,0%) / 10 2/2 Stände

Parolen:
Ja: FDP (4*), SP, CVP, GP, LdU, EVP, PdA; SGB, CNG.
Nein: SVP (9*), LP (2*), FP, SD, Lega, EDU; SGV, Redressement national.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Bundeskompetenz in der Kulturförderung

Auf 1. Juli trat das neue Urheberrecht in Kraft. Es bringt wesentliche Verbesserungen für den Besitzer des geistigen Eigentums (Kunstschaffende und Produzenten), gleichzeitig aber auch Kosten für die Konsumentinnen und Konsumenten. Damit das private Kopieren (Musik, Filme, Bücher, Zeitungen etc.) abgegolten werden kann, muss künftig auf leeren Tonband- und Videokassetten sowie fürs Fotokopieren eine Abgabe bezahlt werden, doch war deren Ausmass bei Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht bekannt.

Totalrevision des Urheberrechtsgesetzes (84.064)

Mitte Jahr zeigte sich die EG-Kommission versöhnlich und reagierte positiv auf das Schweizer Ersuchen, wieder an "Media" mitmachen zu dürfen. Sie stellte allerdings die Bedingung, dass die Schweiz die im EWR vorgesehene EG-Richtlinie über das Fernsehen ohne Grenzen beachtet und sich an den EG-Plänen zur Förderung des Fernsehens in Kinoqualität (HDTV) beteiligt. Der Bundesrat bestellte im April eine Schweizer Verhandlungsdelegation, die bereits im Mai erste exploratorische Gespräche in Brüssel führte.

EG-Kommission lässt Schweizer Teilnahme an "Media" wieder zu

Der nach dem EWR-Nein erfolgte Ausschluss der Schweiz aus "Media", dem grossangelegten EG-Programm zur Förderung der audiovisuellen Produktion, zu dem die Schweiz 1992 als erstes Land ausserhalb der EG zugelassen worden war, führte dazu, dass die ohnehin schon lange schwelenden Differenzen zwischen welschen und deutschweizerischen Filmschaffenden zum Eklat führten. Die Romands spalteten sich von ihren alemannischen Kollegen ab und gründeten einen eigenen Verband.

Westschweizer Verband der Filmproduzenten gegründet

Aufgrund der vom Parlament verabschiedeten Sparmassnahmen beschloss die Pro Helvetia, ihr Budget nicht linear um die entgangenen Beiträge, sondern schwerpunktmässig zu kürzen. 1993 soll bei der Literaturförderung, der Erwachsenenbildung und den für das Ausland bestimmten Publikationen gespart werden. Im darauffolgenden Jahr werden die Bereiche Theater, Musik und Tanz finanziell beschnitten. 1995 sollen die visuellen Künste sowie der Kulturaustausch mit dem Ausland die Leidtragenden der Sparmassnahmen sein.

Schwerpunktkürzungen bei Pro Helvetia 1992

Die Cinémathèque suisse in Lausanne konnte ihr in den letzten Jahren für insgesamt 8,5 Mio Fr. erworbenes und umgebautes Archivierungszentrum in Penthaz (VD) in Betrieb nehmen. Bisher waren die Filme an verschiedenen – und oft ungeeigneten – Orten eingelagert gewesen.

Cinémathèque suisse nimmt neues Archiv in Betrieb

Mit einer neuen Verordnung zum Filmgesetz ersetzte der Bundesrat auf den 1. Januar 1993 die bisherige Einfuhrkontingentierung für Filme durch ein Bewilligungssystem für Filmverleiher. Um den Monopolbestimmungen des Filmgesetzes auch nach dieser Liberalisierung gerecht zu werden, sollen allfällige Missbräuche mit kartellrechtlichen Massnahmen verhindert werden. Eine wichtige Neuordnung bringt die Verordnung bei der Filmförderung. Diese basiert nun auf einem umfassenden Förderungskonzept, welches den ganzen Produktionsablauf von den Vorarbeiten bis zum Verleih sowie auch die Aus- und Weiterbildung umfasst. Dabei wird das gesamte audiovisuelle Schaffen einbezogen, also auch Video- und Fernsehproduktionen.

Verordnung zum Filmgesetz angepasst

Als erstes Nicht-EG-Land wurde die Schweiz im Juli Vollmitglied von "Media 95", einem Programm der EG zur Förderung von audiovisuellen Produktionen in Europa. Die Schweiz war in den vergangenen Jahren bereits den Projekten "EFDO" (Verleihförderung), "Script" (Drehbuchförderung), "EAVE" (Ausbildung) und "Euro Aim" (Unterstützung von Filmproduzenten) beigetreten. Durch die Vollmitgliedschaft hätten die Schweizer Filmschaffenden nun Zugang zu sämtlichen rund 20 Förderungsprojekten von Media gehabt. Da das Programm ausdrücklich im EWR-Vertrag aufgeführt war, wurde das Abkommen mit dem Nein vom 6. Dezember allerdings hinfällig. In allen Media-Teilgebieten muss die Schweiz nun nach neuen und individuellen Lösungen suchen, wobei Brüssel bereits seine Zurückhaltung gegenüber bilateralen Sonderregelungen signalisierte.

Schweiz als erstes Nicht-EG-Land ins Förderprogramm Media aufgenommen

Mit dem Tod des Schriftstellers Max Frisch, des Malers und Objektkünstlers Jean Tinguely und des Filmemachers Michel Soutter verlor die Schweiz im Berichtsjahr 1991 drei international anerkannte Persönlichkeiten des Kulturlebens.

Max Frisch, Jean Tinguely und Michel Soutter verstorben

Eine im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 21 durchgeführte breitangelegte Studie brachte neue Erkenntnisse über das Kulturverhalten der Bevölkerung. Die Autoren machten dabei eine Art "Schizophrenie" der Schweizerinnen und Schweizer im Umgang mit dem Kulturangebot aus: Während Theater (77,8%), Bibliotheken (70,7%) und Volksmusik (61,3%) im hiesigen Kulturverständnis die grösste Akzeptanz geniessen und Bücherlesen, Weiterbildung und der Besuch alternativer Veranstaltungen in den Wunschvorstellungen einer sinnvoll genutzten Freizeit einen hohen Stellenwert einnehmen, bestimmen die Spitzenreiter des Freizeitmarktes (Reisen, Ausflüge, Sport, Gastronomie, Fernsehen) das konkrete Verhalten doch deutlich. Die Deutschschweiz zeigte sich in der Studie tendenziell zivilisationskritischer, die lateinische Schweiz stärker übernational orientiert und offener für eine durch massenmediale oder elektronische Techniken vermittelte Kultur.

Erkenntnisse über das Kulturverhalten der Bevölkerung

1992 soll erstmals ein Schweizer Filmpreis verliehen werden. Wie am Filmfestival von Locarno bekanntgegeben wurde, möchte das BAK dafür 260'000 Fr. bereitstellen. Mit der Preissumme sollen je ein Spielfilm, ein Dokumentarfilm, ein Kurzfilm und ein Trickfilm sowie bis zu drei Persönlichkeiten der Filmbranche ausgezeichnet werden. Die Eidgenössische Filmkommission, welche die Schaffung des Filmpreises angeregt hatte, beantragte ausserdem, einen Teil des Filmkredits in Zukunft gezielt darauf zu verwenden, anstelle von Einzelprojekten ganze Produktionsprogramme zu unterstützen, und einen Fonds zur Förderung unabhängiger Fernsehproduktionen einzurichten.

Schweizer Filmpreis

Die vorberatende Kommission des Nationalrates verabschiedete das Gesetz einstimmig und folgte dabei weitgehend der urheberfreundlichen Version des Ständerates. Sie beschloss jedoch, angesichts des Widerstands der Bibliothekare dem Rat zu beantragen, den "Bibliotheksrappen" nicht einzuführen. Dafür soll das Fotokopieren von Werken in Bibliotheken und Instituten zum privaten Gebrauch vergütungspflichtig werden. Weil sich namhafte Kulturschaffende wie etwa Tinguely oder Luginbühl dagegen ausgesprochen hatten, und um den freien Kunstmarkt nicht zu gefährden, verzichtete die Kommission auch auf das Folgerecht beim Wiederverkauf von Kunstwerken. Über die Beschlüsse des Ständerates hinausgehend wird die Kommission dem Rat aber vorschlagen, bei den Abgaben auf Leerkassetten die Interpreten den eigentlichen Werkschöpfern gleichzustellen.

Totalrevision des Urheberrechtsgesetzes (84.064)

Die Räte überwiesen inhaltlich gleichlautende Postulate Iten (fdp, ZG) und Loeb (fdp, BE), welche den Bundesrat einladen, die Aus- und Weiterbildung der Filmberufe durch das Bereitstellen der notwendigen finanziellen Mittel zu unterstützen.

Aus- und Weiterbildung der Filmberufe

Mit Xavier Kollers Flüchtlingsdrama "Reise der Hoffnung" wurde erstmals in der über 60-jährigen Geschichte des Oscars ein Schweizer Film mit dem weltweit begehrten Preis für die beste nicht-englischsprachige Produktion ausgezeichnet. Anlass für den Film war eine Zeitungsmeldung vom 15. Oktober 1989, die vom tragischen Ende einer versuchten Einwanderung und vom Tod eines türkischen Knaben auf dem Splügenpass berichtete.

Xavier Kollers Flüchtlingsdrama "Reise der Hoffnung"

In die Vernehmlassung gingen Entwürfe zu einem neuen Filmgesetz und, als Alternative, zu einer revidierten Vollziehungsverordnung auf der Basis des geltenden Gesetzes. Die Einsicht, dass das aus dem Jahr 1962 stammende Filmgesetz einer Modernisierung bedarf, setzte sich bereits Ende der siebziger Jahre durch, als deutlich wurde, dass das Fernsehen das Kino in der Publikumsgunst zunehmend ablöst. Fernsehen und neue Medien trugen nicht nur zum 'Kinosterben' bei, auch formal verwischten sich die Grenzen immer mehr. In jüngerer Zeit zeigte sich zudem, dass gewisse Einschränkungen — so etwa die Kontingentierung bei der Einfuhr ausländischer Filme — mit den weltweiten Freihandelsbemühungen und den europäischen Liberalisierungs- und Integrationsbestrebungen nicht mehr vereinbar sind.

Das revidierte Gesetz möchte den Verleih und die Vorführung von Filmen erleichtern. Die auf den Zweiten Weltkrieg zurückgehende Kontingentierung soll abgeschafft und die Angebotsvielfalt durch eine Marktordnung mit Mindestanteilen an Erstaufführungen sichergestellt werden. Zugleich möchte der Bund schweizerische Spielfilme nicht nur wie bisher aufgrund ihres kulturellen Wertes, sondern auch entsprechend ihrem Publikumserfolg finanziell unterstützen können, um so neue Produktionsanreize zu schaffen. Ausserdem soll die Eidg. Filmkommission neu organisiert werden. Eine revidierte Verordnung, die ebenfalls zur Aufhebung der Kontingentierung führen würde, hätte gegenüber einem neuen Gesetz zwar den Vorteil, dass sie detaillierter ausgestaltet und in relativ kurzer Zeit in Kraft gesetzt werden könnte, sie würde aber nach Meinung des EDI eine erfolgsabhängige Finanzhilfe nicht ermöglichen, und die Verleihförderung bliebe den Verleihorganisationen vorbehalten.

Revision des Filmgesetztes

Nach Ansicht des Bundesrates rechtfertigten diese Ausgangslage, der unbestrittene Stellenwert der Kulturförderung auch als Bundesaufgabe sowie entsprechende parlamentarische Vorstösse einen relativ raschen Anlauf für einen neuen Kulturförderungsartikel. Ende Jahr schickte die Regierung einen entsprechenden Entwurf in die Vernehmlassung. Dem Text liegt ein weitgefasster Kulturbegriff zugrunde. Darunter soll nicht mehr nur etwas Elitäres verstanden werden, schrieb das EDI in seinen Erläuterungen; Kultur umfasse neben den klassischen Domänen der bildenden Kunst, der Literatur, der Musik, des Theaters und des Films zum Beispiel auch das Laien- und Volkstheater sowie Teilbereiche der Förderung der Minderheiten, der Jugendarbeit und der Erwachsenenbildung.

Bundeskompetenz in der Kulturförderung

Der vorgesehene neue Artikel 27septies BV ist umfassender und dynamischer formuliert als der alte Gegenvorschlag. Trotzdem geht er substantiell nicht wesentlich darüber hinaus. Nach wie vor ist die Förderungskompetenz nur durch eine Kann-Formel festgehalten. Aus Rücksicht auf die föderalistischen Gegebenheiten wird grösstes Gewicht auf das Prinzip der Subsidiarität gelegt, welches Kantonen, Gemeinden und Privaten ihre Entfaltungsbereiche belässt. Der Entwurf setzt aber konsequent dort ein, wo das kulturpolitische Engagement des Bundes unabdingbar werden kann — in der Pflege der kulturellen Beziehungen zum Ausland, bei der Wahrnehmung kultureller Aufgaben von gesamtschweizerischer Tragweite sowie in der besonderen Förderung kulturell wenig begünstigter Landesteile.

Bundeskompetenz in der Kulturförderung

Die Solothurner Filmtage konnten ihren 25. Geburtstag begehen. Der Besuch Bundesrat Stichs zur Eröffnung und derjenige von Bundespräsident Koller zu Ende der Manifestation waren ein äusseres Zeichen dafür, dass der neue Schweizer Film und mit ihm die Filmtage 'respektabel' geworden sind. Angesichts der präsentierten Filme fragten sich aber viele der anwesenden Kritiker und Zuschauer, ob der Schweizer Film nicht schon seine Blütezeit, seine Jahre der grössten kulturellen und politischen Kreativität definitiv hinter sich habe.

Solothurner Filmtage .