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Mit einer neuen Verordnung zum Filmgesetz ersetzte der Bundesrat auf den 1. Januar 1993 die bisherige Einfuhrkontingentierung für Filme durch ein Bewilligungssystem für Filmverleiher. Um den Monopolbestimmungen des Filmgesetzes auch nach dieser Liberalisierung gerecht zu werden, sollen allfällige Missbräuche mit kartellrechtlichen Massnahmen verhindert werden. Eine wichtige Neuordnung bringt die Verordnung bei der Filmförderung. Diese basiert nun auf einem umfassenden Förderungskonzept, welches den ganzen Produktionsablauf von den Vorarbeiten bis zum Verleih sowie auch die Aus- und Weiterbildung umfasst. Dabei wird das gesamte audiovisuelle Schaffen einbezogen, also auch Video- und Fernsehproduktionen.

Verordnung zum Filmgesetz angepasst

Als erstes Nicht-EG-Land wurde die Schweiz im Juli Vollmitglied von "Media 95", einem Programm der EG zur Förderung von audiovisuellen Produktionen in Europa. Die Schweiz war in den vergangenen Jahren bereits den Projekten "EFDO" (Verleihförderung), "Script" (Drehbuchförderung), "EAVE" (Ausbildung) und "Euro Aim" (Unterstützung von Filmproduzenten) beigetreten. Durch die Vollmitgliedschaft hätten die Schweizer Filmschaffenden nun Zugang zu sämtlichen rund 20 Förderungsprojekten von Media gehabt. Da das Programm ausdrücklich im EWR-Vertrag aufgeführt war, wurde das Abkommen mit dem Nein vom 6. Dezember allerdings hinfällig. In allen Media-Teilgebieten muss die Schweiz nun nach neuen und individuellen Lösungen suchen, wobei Brüssel bereits seine Zurückhaltung gegenüber bilateralen Sonderregelungen signalisierte.

Schweiz als erstes Nicht-EG-Land ins Förderprogramm Media aufgenommen

Mit dem Tod des Schriftstellers Max Frisch, des Malers und Objektkünstlers Jean Tinguely und des Filmemachers Michel Soutter verlor die Schweiz im Berichtsjahr 1991 drei international anerkannte Persönlichkeiten des Kulturlebens.

Max Frisch, Jean Tinguely und Michel Soutter verstorben

Eine im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 21 durchgeführte breitangelegte Studie brachte neue Erkenntnisse über das Kulturverhalten der Bevölkerung. Die Autoren machten dabei eine Art "Schizophrenie" der Schweizerinnen und Schweizer im Umgang mit dem Kulturangebot aus: Während Theater (77,8%), Bibliotheken (70,7%) und Volksmusik (61,3%) im hiesigen Kulturverständnis die grösste Akzeptanz geniessen und Bücherlesen, Weiterbildung und der Besuch alternativer Veranstaltungen in den Wunschvorstellungen einer sinnvoll genutzten Freizeit einen hohen Stellenwert einnehmen, bestimmen die Spitzenreiter des Freizeitmarktes (Reisen, Ausflüge, Sport, Gastronomie, Fernsehen) das konkrete Verhalten doch deutlich. Die Deutschschweiz zeigte sich in der Studie tendenziell zivilisationskritischer, die lateinische Schweiz stärker übernational orientiert und offener für eine durch massenmediale oder elektronische Techniken vermittelte Kultur.

Erkenntnisse über das Kulturverhalten der Bevölkerung

1992 soll erstmals ein Schweizer Filmpreis verliehen werden. Wie am Filmfestival von Locarno bekanntgegeben wurde, möchte das BAK dafür 260'000 Fr. bereitstellen. Mit der Preissumme sollen je ein Spielfilm, ein Dokumentarfilm, ein Kurzfilm und ein Trickfilm sowie bis zu drei Persönlichkeiten der Filmbranche ausgezeichnet werden. Die Eidgenössische Filmkommission, welche die Schaffung des Filmpreises angeregt hatte, beantragte ausserdem, einen Teil des Filmkredits in Zukunft gezielt darauf zu verwenden, anstelle von Einzelprojekten ganze Produktionsprogramme zu unterstützen, und einen Fonds zur Förderung unabhängiger Fernsehproduktionen einzurichten.

Schweizer Filmpreis

Die vorberatende Kommission des Nationalrates verabschiedete das Gesetz einstimmig und folgte dabei weitgehend der urheberfreundlichen Version des Ständerates. Sie beschloss jedoch, angesichts des Widerstands der Bibliothekare dem Rat zu beantragen, den "Bibliotheksrappen" nicht einzuführen. Dafür soll das Fotokopieren von Werken in Bibliotheken und Instituten zum privaten Gebrauch vergütungspflichtig werden. Weil sich namhafte Kulturschaffende wie etwa Tinguely oder Luginbühl dagegen ausgesprochen hatten, und um den freien Kunstmarkt nicht zu gefährden, verzichtete die Kommission auch auf das Folgerecht beim Wiederverkauf von Kunstwerken. Über die Beschlüsse des Ständerates hinausgehend wird die Kommission dem Rat aber vorschlagen, bei den Abgaben auf Leerkassetten die Interpreten den eigentlichen Werkschöpfern gleichzustellen.

Totalrevision des Urheberrechtsgesetzes (84.064)

Die Räte überwiesen inhaltlich gleichlautende Postulate Iten (fdp, ZG) und Loeb (fdp, BE), welche den Bundesrat einladen, die Aus- und Weiterbildung der Filmberufe durch das Bereitstellen der notwendigen finanziellen Mittel zu unterstützen.

Aus- und Weiterbildung der Filmberufe

Mit Xavier Kollers Flüchtlingsdrama "Reise der Hoffnung" wurde erstmals in der über 60-jährigen Geschichte des Oscars ein Schweizer Film mit dem weltweit begehrten Preis für die beste nicht-englischsprachige Produktion ausgezeichnet. Anlass für den Film war eine Zeitungsmeldung vom 15. Oktober 1989, die vom tragischen Ende einer versuchten Einwanderung und vom Tod eines türkischen Knaben auf dem Splügenpass berichtete.

Xavier Kollers Flüchtlingsdrama "Reise der Hoffnung"

In die Vernehmlassung gingen Entwürfe zu einem neuen Filmgesetz und, als Alternative, zu einer revidierten Vollziehungsverordnung auf der Basis des geltenden Gesetzes. Die Einsicht, dass das aus dem Jahr 1962 stammende Filmgesetz einer Modernisierung bedarf, setzte sich bereits Ende der siebziger Jahre durch, als deutlich wurde, dass das Fernsehen das Kino in der Publikumsgunst zunehmend ablöst. Fernsehen und neue Medien trugen nicht nur zum 'Kinosterben' bei, auch formal verwischten sich die Grenzen immer mehr. In jüngerer Zeit zeigte sich zudem, dass gewisse Einschränkungen — so etwa die Kontingentierung bei der Einfuhr ausländischer Filme — mit den weltweiten Freihandelsbemühungen und den europäischen Liberalisierungs- und Integrationsbestrebungen nicht mehr vereinbar sind.

Das revidierte Gesetz möchte den Verleih und die Vorführung von Filmen erleichtern. Die auf den Zweiten Weltkrieg zurückgehende Kontingentierung soll abgeschafft und die Angebotsvielfalt durch eine Marktordnung mit Mindestanteilen an Erstaufführungen sichergestellt werden. Zugleich möchte der Bund schweizerische Spielfilme nicht nur wie bisher aufgrund ihres kulturellen Wertes, sondern auch entsprechend ihrem Publikumserfolg finanziell unterstützen können, um so neue Produktionsanreize zu schaffen. Ausserdem soll die Eidg. Filmkommission neu organisiert werden. Eine revidierte Verordnung, die ebenfalls zur Aufhebung der Kontingentierung führen würde, hätte gegenüber einem neuen Gesetz zwar den Vorteil, dass sie detaillierter ausgestaltet und in relativ kurzer Zeit in Kraft gesetzt werden könnte, sie würde aber nach Meinung des EDI eine erfolgsabhängige Finanzhilfe nicht ermöglichen, und die Verleihförderung bliebe den Verleihorganisationen vorbehalten.

Revision des Filmgesetztes

Nach Ansicht des Bundesrates rechtfertigten diese Ausgangslage, der unbestrittene Stellenwert der Kulturförderung auch als Bundesaufgabe sowie entsprechende parlamentarische Vorstösse einen relativ raschen Anlauf für einen neuen Kulturförderungsartikel. Ende Jahr schickte die Regierung einen entsprechenden Entwurf in die Vernehmlassung. Dem Text liegt ein weitgefasster Kulturbegriff zugrunde. Darunter soll nicht mehr nur etwas Elitäres verstanden werden, schrieb das EDI in seinen Erläuterungen; Kultur umfasse neben den klassischen Domänen der bildenden Kunst, der Literatur, der Musik, des Theaters und des Films zum Beispiel auch das Laien- und Volkstheater sowie Teilbereiche der Förderung der Minderheiten, der Jugendarbeit und der Erwachsenenbildung.

Bundeskompetenz in der Kulturförderung

Der vorgesehene neue Artikel 27septies BV ist umfassender und dynamischer formuliert als der alte Gegenvorschlag. Trotzdem geht er substantiell nicht wesentlich darüber hinaus. Nach wie vor ist die Förderungskompetenz nur durch eine Kann-Formel festgehalten. Aus Rücksicht auf die föderalistischen Gegebenheiten wird grösstes Gewicht auf das Prinzip der Subsidiarität gelegt, welches Kantonen, Gemeinden und Privaten ihre Entfaltungsbereiche belässt. Der Entwurf setzt aber konsequent dort ein, wo das kulturpolitische Engagement des Bundes unabdingbar werden kann — in der Pflege der kulturellen Beziehungen zum Ausland, bei der Wahrnehmung kultureller Aufgaben von gesamtschweizerischer Tragweite sowie in der besonderen Förderung kulturell wenig begünstigter Landesteile.

Bundeskompetenz in der Kulturförderung

Die Solothurner Filmtage konnten ihren 25. Geburtstag begehen. Der Besuch Bundesrat Stichs zur Eröffnung und derjenige von Bundespräsident Koller zu Ende der Manifestation waren ein äusseres Zeichen dafür, dass der neue Schweizer Film und mit ihm die Filmtage 'respektabel' geworden sind. Angesichts der präsentierten Filme fragten sich aber viele der anwesenden Kritiker und Zuschauer, ob der Schweizer Film nicht schon seine Blütezeit, seine Jahre der grössten kulturellen und politischen Kreativität definitiv hinter sich habe.

Solothurner Filmtage .

In der Kulturpolitik übte der Bund weiterhin grosse Zurückhaltung; das Schwergewicht der Aktivität lag bei Gemeinden und Kantonen. Wohl konstituierte sich die eidgenössische Expertenkommission für Fragen der schweizerischen Kulturpolitik (Kommission Clottu); von ihrer Tätigkeit drang indessen wenig an die Öffentlichkeit. Durch von den eidgenössischen Räten bewilligte Subventionserhöhungen an Pro Helvetia und an die Stiftung Schweizer Volksbibliothek (SVB) unterstrich der Bund sein Interesse für kulturelle Belange. Im Frühling konnte mit der Sammlung am Römerholz, die Meisterwerke europäischer Malerei im Privathaus des Kunstmäzens zeigt, dem Publikum ein Legat von Oskar Reinhart an die Eidgenossenschaft zugänglich gemacht werden:

Die Frage nach der Stellung der Kulturschaffenden und nach der Funktion des Theaters in der modernen Gesellschaft rief Diskussionen auf gesamtschweizerischer Ebene hervor. Eine Auseinandersetzung über die Frage, ob sich der einzelne Schriftsteller wie auch seine Organisation politisch engagieren müsse, löste im Schweizerischen Schriftstellerverband (SSV) eine Krise aus, die zur Demission von 22 Mitgliedern (darunter Friedrich Dürrenmatt und Max Frisch) führte. Eine Minderheit, welche die Frage bejahte, fühlte sich durch den Verbandspräsidenten wegen seiner aktiven Mitarbeit an der französischen Fassung des Zivilverteidigungsbuchs nicht mehr repräsentiert. Zahlreiche Schwierigkeiten an städtischen Bühnen, insbesondere der zunehmende Besucherschwund, riefen nach einer Besinnung auf die Aufgaben modernen Theaters. Eine Tagung von Sachverständigen im Stapferhaus sprach den Wunsch aus, dass Pro Helvetia die Organisation einer permanenten Theaterkonferenz übernehmen solle.

Mit der Inkraftsetzung des revidierten Filmgesetzes war es erstmals möglich, Bundesbeiträge an Spielfilme auszurichten. Dabei gab die Auszeichnung des Films «Krawall» zu einer Kritik im Nationalrat Anlass. Der Bundesrat befürwortete die Förderungswürdigkeit auch von Filmen, die die staatliche und gesellschaftliche Ordnung zur Diskussion stellen. Vorstösse, die sich mit einer weitergehenden Filmförderung befassten, überwies der Bundesrat der Kommission Clottu zur Prüfung. Dieses Thema wurde in den Motionen der Nationalräte Rasser (LdU, AG) (Mo. 10372) und Ziegler (soz., GE) (Mo. 10189), welche an den Nationalrat als Postulate eingereicht wurden, aufgegriffen. In der Diskussion um eine Aufhebung der Filmzensur wirkte ein Bundesgerichtsentscheid richtungweisend (BGE 96 IV 64). Er betraf den Kanton Bern, der zwar keine Filmzensur kennt, in dem jedoch das Obergericht den schwedischen Sexfilm «Ich bin neugierig» aufgrund einer Strafklage verboten hatte; das Bundesgericht gab den beanstandeten Streifen zur Vorführung frei. Der aargauische Regierungsrat hob die Verordnung über die Vorführung von Filmen und damit die Filmzensur formell auf, und die Zürcher stimmten dem neuen Filmgesetz, das als Gegenvorschlag zu einer Initiative gegen die Filmzensur ausgearbeitet worden war, deutlich zu. Der Luzerner Grosse Rat hiess ein neues Lichtspielgesetz, das keine Zensurvorschriften mehr enthält, in erster Lesung gut. Auseinandersetzungen ergaben sich aus dem wachsenden Angebot pornographischer Schriften; behördliche Massnahmen, auch solche des Jugendschutzes, stiessen verschiedentlich auf Ablehnung.

Nationale Kulturpolitik 1966–1974

Dem Verlangen nach einer wirksameren Kulturpolitik des Bundes entsprach der Bundesrat mit der Ernennung einer Expertenkommission, der es obliegt, einen Bericht über den Stand der Kultur und Vorschläge für die weitere Ausgestaltung der Kulturpolitik auf allen Stufen (Gemeinde, Kanton, Bund) auszuarbeiten. In verschiedenen Auseinandersetzungen wurde jedoch deutlich, dass die Ansprüche, die an eine öffentliche Kulturförderung gestellt werden, stark auseinandergehen. So kritisierte Friedrich Dürrenmatt das schweizerische Theaterwesen und verlangte weniger, dafür qualitativ höherstehende Theaterproduktionen, die vermehrt zwischen den Städten auszutauschen wären. Ein Protest der Gesellschaft der Schweizerischen Dramatiker (GSV) gegen abschätzige Äusserungen des Direktors des Zürcher Schauspielhauses über die schweizerische dramatische Produktion sowie die Forderung, die subventionierten Bühnen sollten zur Aufführung schweizerischer Werke verpflichtet werden, rief einer heftigen Diskussion. Eine Ausstellung in der Berner Kunsthalle, die internationales Interesse erregte, wegen ihrer Neuartigkeit aber auch viele schockierte, löste eine Diskussion über die Frage aus, ob und wieweit die Behörden die Programme subventionierter Kulturinstitute beeinflussen sollten. Trotz den bestehenden Schwierigkeiten war in einzelnen Kantonen das Bestreben erkennbar, die kulturpolitische Tätigkeit zu verstärken. Die Zürcher stimmten dem Gesetz über die Förderung des kulturellen Lebens zu, und in Bern wurde bei der Reorganisation der Erziehungsdirektion eine Abteilung Kulturelles geschaffen.

Die Bemühungen um eine Förderung des einheimischen Filmschaffens wurden fortgeführt. Dem Begehren nach einer Revision des eidgenössischen Filmgesetzes entsprach der Bundesrat mit einer Vorlage, nach der nicht nur Dokumentar-, Kultur- und Erziehungsfilme, sondern auch Spielfilme durch Bundesbeiträge unterstützt werden können (BRG 10 274). Abweichend vom Antrag des Bundesrates sprach sich das Parlament für eine unbefristete Unterstützung der schweizerischen Filmwochenschau aus, um die eingeleiteten Reformbestrebungen nicht zu gefährden. Die Gesetzesrevision wurde von den eidgenössischen Räten angenommen. Auf dem Gebiet der kulturellen Aussenpolitik sind verschiedene von der Stiftung Pro Helvetia organisierte Ausstellungen zu erwähnen: eine Wanderausstellung schweizerischer Volkskunst in den USA und in Kanada, die 1968 in der Sowjetunion gezeigte Architekturausstellung in Rumänien und eine Ausstellung schweizerischer Bücher in der Tschechoslowakei. Rechtliche und finanzielle Schwierigkeiten veranlassten den Bundesrat, auf die Erbschaft des Florentiner Kunstsammlers Ugo Bardini zu verzichten.

Nationale Kulturpolitik 1966–1974

Der Ruf nach einer verstärkten Tätigkeit des Bundes in der Kulturpolitik, der 1967 erhoben worden war, fand im Geschäftsbericht und in den Richtlinien des Bundesrates ein gewisses Echo, das allerdings wegen seines gedämpften Tons nicht überall befriedigte. Aus dem Kreis der Alliance culturelle romande (ACR) wurde eine Beschränkung der Kulturhoheit der Kantone durch die Bundesverfassung (BV) gewünscht. In der Richtliniendebatte betonte Nationalrat Cevey (rad., VD) die Lebenswichtigkeit des gegenseitigen Verständnisses zwischen den sprachlichen und kulturellen Gruppen für den Zusammenhalt der Schweiz im Zeitalter der europäischen Integration. An einer Tagung des Schweizerischen Werkbundes (SWB) kam die Problematik der Kulturförderung durch einen der Mehrheit verpflichteten und das Bestehende repräsentierenden Staat zur Sprache. Besondere Aufmerksamkeit wurde der Entwicklung des schweizerischen Filmwesens zugewandt; die Eidgenössische Filmkommission (EFiK) empfahl eine Revision des Filmgesetzes zur Ermöglichung einer wirksameren Bundeshilfe an den Spielfilm, und ein von Filmkulturkreisen konzipiertes Projekt eines von Bund, Kantonen, Gemeinden und Privatwirtschaft getragenen Nationalen Filmzentrums erfuhr Unterstützung durch repräsentative Persönlichkeiten des politischen Lebens. Vorstösse in verschiedenen Kantonen zielten ausserdem auf eine Abschaffung der Filmzensur, was die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren zur Prüfung einer Vereinheitlichung der geltenden Bestimmungen veranlasste.

Nationale Kulturpolitik 1966–1974