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Für die Kultur gab die öffentliche Hand 1990 insgesamt 1,85 Mia Fr. aus, das heisst 272 Fr. pro Kopf der Bevölkerung. Dies ging aus der jüngsten diesbezüglichen Untersuchung des Bundesamtes für Statistik hervor. Am meisten Mittel, nämlich 451 Mio Fr. oder 24% flossen den Theatern und dem Musikwesen zu. 320 Mio Fr. (17%) wurden für die Ausbildung an Musikschulen, Konservatorien, Kunstgewerbeschulen und dergleichen aufgewendet. Je rund 12% der Kulturausgaben gingen an die drei Bereiche Bibliotheken und Archive, Museen und Ausstellungen sowie Denkmalpflege und Heimatschutz.

Die Hauptlast der öffentlichen Kulturförderung trugen mit 53% oder 3,9% ihrer Gesamtausgaben die Gemeinden. Die Kantone steuerten 39% (2,4%) bei, der Bund lediglich 8% (0,5%). Bibliotheken und Archive, Museen und Ausstellungen, Theater und Musikwesen wurden standortbedingt vorab von den grossen Städten und deren Kantonen gefördert. Basel-Stadt, Bern, Genf, Waadt und Zürich übernahmen so über 65% der gesamten Kantons- und Gemeindeausgaben in diesen Bereichen. Der Bund beschränkte sich in erster Linie auf Aufgaben von gesamtschweizerischer Bedeutung. Dazu gehören die Landesbibliothek und das Landesmuseum, die der Bund in eigener Regie führt. Daneben machte mit 57 Mio Fr. bzw. 37% die Unterstützung der Kantone in Denkmalpflege und Heimatschutz den grössten Brocken im Kulturbudget des Bundes aus. Die Pro Helvetia erhielt 21 Mio Fr.für ihre in- und ausländischen Aktivitäten.

Öffentliche Hand gibt jährlich 1.85 Mia CHF für Kultur aus

Eine vom BAK, der Eidg. Kommission für Denkmalpflege und der Nationalen Informationsstelle für Kulturgütererhaltung (Nike) in Auftrag gegebene Studie stellte den Handlungsbedarf auf dem Gebiet der Denkmalpflege und der Kulturgütererhaltung dar und lieferte wichtiges Grundlagenmaterial, insbesondere zum Spannungsverhältnis zwischen privatem Besitz und öffentlichem Interesse. Die Autoren schlugen unter anderem vor, inskünftig vermehrt mit steuerlichen Anreizen zu arbeiten, die dank ihrer sofortigen und kalkulierbaren Wirkung in stärkerem Mass Investitionen zur Erhaltung von Baudekmälern auszulösen vermöchten als Subventionen. Die Studie stellte zudem fest, die Tourismusbranche profitiere in beträchtlichem Ausmass von der historischen Bausubstanz, leiste aber selber keinen Beitrag an deren Unterhalt. Bei der Beschaffung der finanziellen Mittel müssten deshalb in Zukunft vermehrt auch die Hotellerie und die vom Tages-Tourismus profitierenden Betriebe nach dem Nutzniesser-Prinzip zur Kasse gebeten werden.

Studie regt stärkere Beteiligung der Tourismusbranche an der Kulturgütererhaltung an