Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Kultur, Sprache, Kirchen
  • Buchmarkt

Akteure

Prozesse

33 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Bereits im Jahr 2014 sank der Branchenumsatz des Schweizer Buchmarktes um 4,9%. Mit der Aufhebung des Euro-Mindestkurses befürchteten die Buchhändler und Verleger für das Jahr 2015 noch weit verheerendere Auswirkungen auf den Buchmarkt. Der Diogenes-Verlag, der 90% seines Umsatzes im Euroraum generiert, rechnete für das aktuelle Jahr mit einem Umsatzrückgang von 16% und sagte als Reaktion auf den Entscheid der Nationalbank seine Teilnahme an der Frankfurter Buchmesse ab. Für das erste Halbjahr 2015 gaben die Buchhändler und Verleger dann tatsächlich einen – hauptsächlich währungsbedingten – Umsatzrückgang von 6% bekannt. Davon nicht betroffen war jedoch Diogenes; das Verlagshaus erzielte dank den Neuerscheinungen von Donna Leon und Martin Suter gar eine leichte Umsatzsteigerung. Die Leiden des Buchmarktes fanden auch bei Orell Füssli Thalia ihren Ausdruck, wo die kürzlich erfolgte Fusion der beiden Buchhandlungen offenbar nicht zum gewünschten Erfolg geführt hatte. Im Dezember gab das Unternehmen einen Stellenabbau in zwei Zürcher Filialen bekannt und beinahe zeitgleich führte es in verschiedenen Städten Informationsveranstaltungen für seine Mitarbeiter zur Bekanntgabe der neuen, durch die Beratungsfirma McKinsey erarbeitete Strategie durch. Man sei zwar nicht zum "Sanierungsfall" mutiert, aber es würden nicht genügend Neukunden angeworben und das Unternehmen verzeichne im Vergleich zur gesamten Branche gar einen überproportionalen Wachstumsschwund. Die präsentierten Massnahmen der neuen Strategie beinhalteten unter anderem die Schliessung von Filialen sowie die Namensänderung in Orell Füssli Schweiz. Eine Markenkonzentration soll auch im Online-Buchhandel erfolgen: Thalia.ch, Books.ch und Buch.ch sollen ebenfalls in die Marke Orell Füssli integriert werden.

Auswirkungen der Aufhebung des Euro-Mindeskurses auf den Buchmarkt

In seiner Kulturbotschaft 2016-2020 legt der Bundesrat die Herausforderungen für den Schweizer Buchmarkt dar und definiert Ziele und Massnahmen, um diese anzugehen. Gleichzeitig beantragt er, die Postulate Savary (sp, VD) zur Situation des Buchmarktes und Recordon (gp, VD) zu möglichen Massnahmen betreffend deren Verbesserung als erfüllt abzuschreiben. Die Regierung sieht die Ursache des steigenden Drucks auf den Schweizer Buchmarkt im starken Schweizerfranken sowie der zunehmenden Digitalisierung und Globalisierung. Als wichtigste Herausforderungen definiert sie den Schutz der Urheberrechte, den wachsenden Wettbewerb durch die Konkurrenz des Online-Handels, das Fehlen von literarischen Übersetzungen sowie ein Rückgang an qualitativ hochwertiger Literaturkritik. Als Massnahmen schlägt der Bundesrat insbesondere die strukturelle Unterstützung von Verlagen und Literaturzeitschriften sowie die Förderung literarischer Übersetzungen vor. Seine Erkenntnissen stützte der Bund basierend auf eine im Vorjahr erschienenen Studie zur Literaturförderung in der Schweiz.

zwei Postulate zum Thema Buch

Der im Februar vom Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) veröffentlichte Bericht von Media Control zur Lage des Deutschschweizer Buchmarkts zeigte für 2013 zum ersten Mal seit den von Einbussen geprägten Jahren ab 2007 einen leichten Umsatzgewinn von 1,7% im Vergleich zu 2012. Von etwas mehr als 20 Millionen verkauften Buchexemplaren in der deutschsprachigen Schweiz wurden rund 17 Millionen über den Schweizer Buchmarkt erworben. Obwohl Media Control keine separaten Zahlen für den Online-Handel in der Schweiz ausweist, geht der SBVV davon aus, dass analog zum grossen Nachbarn Deutschland mit grosser Wahrscheinlichkeit auch der Online-Handel in der Schweiz stagniert. Anders sah dies Michele Bomio, CEO von Orell Füssli Thalia: Er ortete im Online-Handel, wo aktuell ein Viertel aller Verkäufe abgewickelt würden, grosses Potenzial. Im Vergleich zum vorangegangenen Jahr hingegen nicht zugelegt hat der Umsatzanteil der Deutschschweizer Verlage. Dieser verharrt seit 2012 auf dem Niveau von 14,7%. Ziel des Gastland-Auftritts an der Leipziger Buchmesse war denn auch, die Präsenz der Schweizer Literatur in der deutschen Öffentlichkeit zu fördern. Dass die Zahlen zum Schweizer Buchmarkt 2013 eine Trendwende eingeläutet hätten, wurde hingegen bereits im Mai 2014 wieder angezweifelt. Die Zahlen des ersten Quartals 2014 liessen einen erneuten Umsatzeinbruch vermuten.

Lage des Deutschschweizer Buchmarkts

Nachdem die Buchpreisbindung im Vorjahr an der Volksabstimmung gescheitert war, gab das BAK eine Studie zur bestehenden Literaturförderung in der Schweiz in Auftrag. Ziel der Studie war das Aufzeigen von Schwachstellen in der bestehenden Förderung sowie von zusätzlichen Möglichkeiten zur gezielten Unterstützung der Branche nach dem Volksentscheid. Ende 2013 präsentierte das zuständige Bundesamt die Ergebnisse der Studie. Die aus Vertretern von Bund, Kantonen und Städten zusammengesetzte Arbeitsgruppe kam zum Schluss, dass insbesondere das Verlagswesen, Übersetzungsarbeiten zur Gewährleistung des Austausches zwischen den Sprachregionen sowie literarische Zeitschriften zusätzlicher Fördermittel bedürfen. Die Ergebnisse der Studie sollen im Rahmen der Verhandlungen zur Kulturbotschaft 2016-2019 diskutiert und berücksichtigt werden. Nach Ablehnung der Buchpreisbindung verlangten ferner zwei Postulate die Schaffung einer besseren Datengrundlage zum Schweizer Buchmarkt sowie das Aufzeigen von Massnahmen zur Verbesserung der aktuellen Situation.

Literaturförderung in der Schweiz

Ein Ende Februar von Media Control und dem Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) veröffentlichter Bericht zur Lage des Schweizer Buchmarkts zeigte für 2012 eine Stagnation des Marktumsatzes im Vergleich zum Vorjahr. Der seit 2007 verspürte Umsatzrückgang von etwas über 10% konnte jedoch nicht wettgemacht werden. Die Schweizer Grosshändler Orell Füssli und Thalia diskutierten zeitgleich über eine Fusion, um mit einem gemeinsamen Onlinevertrieb der Dominanz von Amazon entgegenzuwirken. Den Umfang des online abgewickelten Buchhandels konnten die Urheber der Studie jedoch nur abschätzen, da Amazon seine Zahlen nicht öffentlich zugänglich machte. Der Marktanteil von E-Books blieb mit 3% weiterhin marginal. Des Weiteren zeigt die Studie eine 15-prozentige Preisreduktion seit der Liberalisierung der Buchpreise. Laut Aussagen der Branche führe diese Politik jährlich zur Schliessung von 10 Buchfilialen. Ex Libris kündigte im Februar sogar an, bis zum Ende des Berichtsjahres einen Fünftel seiner 100 Filialen in der Schweiz aufgeben zu wollen. Darüber hinaus befürchtete die Branche die Durchsetzung der vom Bundesrat im Rahmen der Mehrwertsteuerreform geplanten Mehrwertsteuererhöhung auf Bücher, für die bis anhin ein reduzierter Satz von 2,5% galt.

Lage des Schweizer Buchmarkts

Kurz nach dem Nein zur Buchpreisbindung überwies der Ständerat zwei Postulate zum Thema Buch an den Bundesrat. Das Postulat Savary (sp, VD) verlangt von der Regierung die Ausarbeitung eines Berichts zur Situation des Buchmarktes. Die Abstimmung habe zu grosse Unterschiede zwischen den Sprachregionen gezeigt und ganz allgemein würden verlässliche Daten zum Buchmarkt fehlen. Gleichzeitig wurde auch das Postulat Recordon (gp, VD) angenommen, welches den Bundesrat damit beauftragte, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die schwierige Situation der Schweizer Literatur zumindest gelindert werden könnte. Der Bundesrat beauftragte das Bundesamt für Kultur damit, die Sachlage zu evaluieren und allenfalls mögliche Ergänzungen zu bereits bestehenden Massnahmen aufzuzeigen.

zwei Postulate zum Thema Buch

Im März des Berichtjahres stimmte die Schweizer Bevölkerung über die Wiedereinführung der 2007 abgeschafften Buchpreisbindung ab, weil ein Komitee im Juli 2011 bestehend aus JFDP, JSVP, JGLP das Referendum ergriffen hatte. Ein überparteiliches, bürgerliches Komitee lancierte den Abstimmungskampf unter dem Motto „Buchpreisdiktat Nein“. Im Zentrum der Kampagne der Gegner standen die Argumente, eine Buchpreisbindung führe zu höheren Preisen für die Konsumenten und nütze nur ausländischen Verlegern. Auf der Seite der Befürworter kämpften Buchhändler, Autoren und Verleger für die Wiedereinführung der festen Ladenpreise. Eine staatliche Regulierung sichere die Vielfalt und stärke kleinere Schweizer Verlage und unbekannte Autoren, so die Hauptargumente. Bis zuletzt unklar blieben die Fragen, ob auch der private Online-Buchkauf im Ausland der Preisbindung unterstehe und wie die Kontrolle der Preise aussehen sollte. Dies war mit ein Grund, so die Vox-Analyse, weshalb die öffentliche Meinung im Verlauf der Kampagne in Richtung Nein kippte. Am 11. März 2012 wurde die Buchpreisbindung an der Urne recht deutlich mit 56,1 Prozent der Stimmen verworfen. Besonders auffällig war der Unterschied zwischen der Deutschschweiz – welche geschlossen auf den Markt setzte – und der Romandie – welche geschlossen für die staatliche Regulierung votierte. So fand die Vorlage die grösste Zustimmung im Kanton Jura (71.2%), in Genf (66.6%), in Neuenburg (63.0%), im Waadtland (60.6%), im Wallis (57.7%) und in Freiburg (57.5%). Ausserdem spielte auch die Parteigebundenheit eine gewisse Rolle beim Stimmentscheid. Parteisympathisanten von SP und den Grünen sagten deutlich Ja zur Vorlage, während die Anhänger der bürgerlichen Parteien sowie die Parteiungebundenen die Vorlage grösstenteils ablehnten. Schliesslich wies die Vox-Analyse auch darauf hin, dass insgesamt 13 Kantonalparteien der CVP von der Meinung der nationalen Delegiertenversammlung abwichen und ins gegnerische Lager wechselten. Dies stellte einen weiteren Unsicherheitsfaktor dar, welcher zur Ablehnung der Vorlage führte.


Abstimmung vom 11. März 2012

Beteiligung: 44,9%
Ja: 966 633 (43,9%) / 6 Stände
Nein: 1 234 222 (56,1%) / 14 6/2 Stände

Parolen:
– Ja: CVP (13), EVP, Grüne, SP, CSP (1), EDU, SGB, TravS.
– Nein: FDP, BDP (1), SVP, GLP, eco, SGV.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Parlamentarische Initiative zur Regulierung der Bücherpreise (Pa.Iv. 04.430)
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung

In der Frühjahrssession beschäftigte sich die Kleine Kammer mit den beiden verbliebenen Differenzen im Bundesgesetz über die Buchpreisbindung, welches das auf Papier gedruckte und gebundene, nicht aber das elektronische Buch erfasst. Strittig war erstens die jeweils im Ingress eines Gesetzes erwähnte Verfassungsgrundlage. Der Nationalrat hatte die Ansicht vertreten, dass das vorliegende Gesetz nicht nur struktur- sondern auch kulturpolitisch zu begründen wäre. Entsprechend sollte daher neben Art. 103 BV auch Art. 69, Abs. 2 BV Erwähnung finden. Der Ständerat hingegen hatte sich ursprünglich lediglich auf die strukturpolitische Aufgaben des Bundes berufen. In der Differenzbereinigung empfahl seine WAK Festhalten. Aber ein Antrag Seydoux (cvp, JU), in der Frage dem Nationalrat zu folgen, vermochte sich mit 21 zu 14 Stimmen durchzusetzen. Umstrittener war die zweite Differenz über den Geltungsbereich des Gesetzes bzw. die davon erfassten Absatzkanäle. Dabei ging es konkret um die Frage, ob über das Internet gehandelte Bücher von der Buchpreisbindung explizit auszunehmen seien. Die Mehrheit der WAK-SR wollte an der umfassenden Ausnahme des für den Privatgebrauch bestimmten Online-Büchermarkts festhalten. Die Kommissionsminderheit sah dadurch den inländischen, über die Buchhandlungen laufenden und bei Inkraftsetzung des Gesetzes in jedem Fall an die Buchpreise gebundenen Buchhandel gegenüber dem ausländischen und inländischen Online-Bücherversandhandel benachteiligt. Deshalb schlug sie vor, nur für den Eigengebrauch eingeführte Bücher, unbesehen von ihrer Handelsform, von der Buchpreisbindung auszunehmen. Nach einer für Ständeratsverhältnisse leidenschaftlich geführten (Grundsatz-)Debatte endete die Abstimmung in einem Patt (je 21 Stimmen). Mit Stichentscheid des Ratspräsidenten stellte sich der Rat schliesslich gegen die Ausnahme des Onlinehandels von der Buchpreisbindung. Knappe Schlussabstimmungen in beiden Räten widerspiegelten die verbreitete Skepsis gegenüber der gesamten Vorlage, wobei sich Westschweizer Abgeordnete tendenziell eher für das Gesetz aussprachen. Im Nationalrat stimmten BDP (eine Enthaltung), Grüne und Linke einstimmig dafür, die FDP-Fraktion geschlossen, die SVP überwiegend, die CVP mit rund einem Drittel ihrer Abgeordneten dagegen.

Bereits vor der Schlussabstimmung war klar, dass die Jungfreisinnigen, unterstützt von ihrer Mutterpartei, der Jungen SVP, einzelnen SVP-, CVP- und GLP- Exponenten, dem Konsumentenforum, dem Schweizerischen Gewerbeverband und einzelnen Branchenvertretern (z.B. die Migros-Tochter Ex Libris, aber auch kleinere Buchhändler) das Referendum ergreifen würden. Dieses kam mit 60'124 gültigen Unterschriften im Juli des Berichtsjahrs zustande. Die Abstimmung wird im März 2012 stattfinden.

Parlamentarische Initiative zur Regulierung der Bücherpreise (Pa.Iv. 04.430)
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung

Eine Motion der WAK, welche vom Bundesrat einen Bericht inklusive Antrag zur Förderung von Schweizer Buchautorinnen und Buchautoren fordert und welcher der Ständerat im Vorjahr bereits zugestimmt hatte, wurde in der Herbstsession auch vom Nationalrat begrüsst und somit an den Bundesrat überwiesen. Der Nationalrat folgte dabei dem Antrag seiner Kommission, welche zwar von dem im September publizierten Verwaltungsbericht zur selektiven Förderung in der schweizerischen Buch- und Literaturpolitik Kenntnis nahm, den darin enthaltenen Massnahmenkatalog jedoch als zu wenig ausführlich erachtete.

Bericht und Antrag zur Förderung von Schweizer Buchautorinnen und Buchautoren

Die kleine Kammer beschäftigte sich im Berichtsjahr als Zweitrat mit dem Entwurf zum Bundesgesetz über die Buchpreisbindung, welcher für den Buchverkauf während einer Mindestdauer von 18 Monaten eine obligatorische Preisanbindung an einen von Verleger oder Importeur festgelegten Fixpreis vorsieht. Im Sinne der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK), welche argumentierte, dass sich das Gesetz zwar auf den Strukturpolitik-, jedoch nicht auf den Kulturförderungsartikel stützen könne, strich der Ständerat den Verweis zur Kulturpolitik aus der Präambel. Weiter wurde einem Antrag Frick (cvp, SZ) zugestimmt, welcher entgegen der vorberatenden Kommission dafür eintrat, auf aus dem Ausland zugestellte Bücher und auf den in der Schweiz getätigten Internethandel keine Preisregulierung vorzusehen. Die Befürworter dieses Zusatzes äusserten Bedenken zur Praktikabilität einer Preisregulierung des Internethandels und waren der Ansicht, dass dies gegen das Freihandelsabkommen verstossen würde. Ein Antrag Sommaruga (sp, BE), welcher sich gegen diese Ausnahmeregelung stellte, da dies eine Wettbewerbsbenachteiligung für den Schweizer Buchmarkt darstelle, unterlag mit 16 zu 23 Stimmen. Die Kantonskammer schuf eine weitere Differenz zum Nationalrat – in diesem Fall auf Anraten ihrer Kommission: Da es in den Augen der Mehrheit dem Preisüberwacher überlassen sei, den Buchpreis zu regulieren, sprach sich der Rat bei importierten Büchern gegen die Festlegung einer fixen Preisbandbreite von 100 bis 120 Prozent des ursprünglichen Verkaufspreises aus. In letzterem Punkt schloss sich der Nationalrat, welcher das Geschäft zur Differenzbereinigung in der Wintersession behandelte, denn auch dem Ständerat an. Er blieb aber bei seiner Version der Präambel, mit der Begründung, dass das Buch nicht nur Wirtschafts-, sondern auch Kulturgut sei. Was die Ausnahmeregelungen von der Preisregulierung betraf, sprach er sich erneut für eine abweichende Lösung aus. Er folgte mit 106 zu 73 Stimmen dem Antrag einer Kommissionsminderheit Hassler (bdp, GR), welche sich für die Streichung des betreffenden Zusatzes und somit für eine vollständige Preisregulierung aussprach. Dieses Anliegen wurde insbesondere von den Grünen, der SP und von einem Grossteil der CVP unterstützt.

Parlamentarische Initiative zur Regulierung der Bücherpreise (Pa.Iv. 04.430)
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung

Im Zusammenhang mit diesem Geschäft reichte die WAK des Ständerates im Oktober eine Motion ein, welche vom Bundesrat einen Bericht und Antrag zur Förderung von Schweizer Buchautorinnen und Buchautoren fordert. Auf Antrag des Bundesrats nahm der Ständerat die Motion im Dezember an.

Bericht und Antrag zur Förderung von Schweizer Buchautorinnen und Buchautoren

Als die WAK des Nationalrates im Herbst des Vorjahres einem Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Preisbindung von Büchern zugestimmt hatte, hatte sie ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet, welches bis im Februar des Berichtsjahres andauerte. Knapp zwei Drittel der Kantone sprachen sich für eine Buchpreisbindung aus, neun äusserten sich dagegen. Von den Parteien begrüssten CVP, EVP, SP und die Grünen die Vorlage; FDP, GLP und SVP lehnten sie ab. Nicht umstritten war hingegen die Förderung der Vielfalt und Qualität des Buches, welche ebenfalls in den Gesetzesentwurf aufgenommen wurde. Die WAK-NR nahm von den Ergebnissen Kenntnis und verabschiedete den mit einer redaktionellen Änderung versehenen ursprünglichen Vernehmlassungsentwurf mit 13 zu 10 Stimmen. In seiner Stellungnahme äusserte sich der Bundesrat daraufhin kritisch. Grundsätzlich erachte er einen Markteingriff als sachlich ungerechtfertigt und den Entwurf nicht mit der Wirtschaftsfreiheit vereinbar. Zudem sei der Bund zu einer solchen Regelung gemäss Bundesverfassung nicht ermächtigt. Er beantragte dem Parlament deshalb, nicht auf die Vorlage einzutreten und bei allfälligem abweichendem Entscheid der Rückweisung an die Kommission zuzustimmen. Nach ausgedehnter Diskussion trat der Nationalrat mit 106 zu 78 Stimmen auf die Vorlage ein. Zu diesem Ergebnis trug das von der Kommission vorgetragene Argument bei, dass gemäss UNESCO das Buch nicht nur Wirtschafts-, sondern auch Kulturgut sei und deshalb gewisse Abweichungen von den Marktregeln zulässig seien. Für Eintreten stimmten die Ratslinke und die BDP, eine Mehrheit der CVP und eine Minderheit der SVP. Der Eventualantrag des Bundesrates wurde mit ähnlichem Stimmverhältnis abgelehnt. Eine knappe Mehrheit fanden hingegen zwei Minderheitsanträge von bürgerlicher Seite, was dazu führte, dass Lehrmittel von den Regelungen ausgenommen wurden und der Bundesrat das Gesetz alle drei Jahre einer periodischen Überprüfung unterziehen muss. Ein Antrag der Kommission, welcher für den Endverkaufspreis von importierten Büchern eine Bandbreite von 100 bis 120% des ursprünglichen Verkaufspreises vorsah, fand eine parteiübergreifende Mehrheit. Gegen den Antrag der Kommissionsmehrheit beschloss der Ständerat in der Wintersession mit 23 zu 15 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten und wies das Geschäft zur Detailberatung an seine Kommission zurück.

Parlamentarische Initiative zur Regulierung der Bücherpreise (Pa.Iv. 04.430)
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung

Die WAK des Nationalrats verabschiedete im Oktober mit 13 zu 10 Stimmen einen Gesetzesentwurf für eine staatliche Buchpreisbindung. Damit soll die seit Mai 2007 geltende freie Preisgestaltung im Buchhandel wieder abgeschafft werden. Der Entwurf sieht vor, dass Verleger oder Importeure für jeden Titel einen Preis festlegen. Die Dauer der Preisbindung würde 18 Monate betragen, könnte aber von den Verlegern oder Importeuren verlängert werden. Buchhändler hätten die Möglichkeit Rabatte bis zu 5% zu erteilen. Für den Fall, dass die Preisbindung nicht eingehalten würde, soll ein Schiedsgericht geschaffen werden. Bei Buchpreisen, die markant über jenen im Ausland lägen, hätte der eidgenössische Preisüberwacher einzugreifen.

Parlamentarische Initiative zur Regulierung der Bücherpreise (Pa.Iv. 04.430)
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung

2005 hatte die Wettbewerbskommission die in der Deutschschweiz geltende Buchpreisbindung, den so genannten Sammelrevers, als unzulässige Wettbewerbsabrede qualifiziert. Im März des Berichtsjahres stützte das Bundesgericht diese Auffassung. Der Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) gelangte daraufhin mit einem Ausnahmegesuch nach Art. 8 des Kartellgesetzes an den Bundesrat. Gemäss dieser Bestimmung kann der Bundesrat in Einzelfällen Absprachen zulassen, wenn «sie notwendig sind, um überwiegende öffentliche Interessen zu verwirklichen». Diesen Interessennachweis – beispielsweise eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit guter Literatur – sah der Bundesrat nicht als erbracht an. Er erklärte gegenüber den Medien, er sei davon überzeugt, dass ohne Preisbindung Bücher grundsätzlich billiger würden und die Angebotsvielfalt nicht abnehme. Die kulturpolitischen Interessen, welche die Gesuchsteller anführten, lassen sich laut Bundesrat mit besseren Mitteln als der Buchpreisbindung verwirklichen. Als Beispiel nannte er die Literaturförderung, für die allein auf Bundesebene jährlich CHF 6.7 Mio. ausgegeben werden. Der SBVV zeigte sich vom Entscheid des Bundesrates enttäuscht. Er hatte sich zumindest eine Übergangslösung erhofft, da die WAK des Nationalrates daran ist, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, der die Buchpreise ausserhalb des Kartellgesetzes regeln soll.

Zweiter Bericht über die kollektive Buchpreisbindung und der erfolgreiche Versuch sie abzuschaffen (2005-2007)
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung geriet noch stärker unter Druck. Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen bestätigte den Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko), die Preisbindung zu untersagen. Das von den Kartellwächtern gerügte System, der so genannte Sammelrevers, verpflichtet die Buchhändler, die von den Verlegern fixierten Ladenpreise einzuhalten. Das hat für die Kunden zwar den Vorteil, dass ein Buch überall in der Schweiz gleich viel kostet, führt aber auch dazu, dass deutschsprachige Bücher im Schnitt rund 16 Prozent teurer sind als in Deutschland oder Österreich. Der von der Weko als ungerechtfertigte Absprache gerügte Sammelrevers wird vom Buchhändler- und Verlegerverband mit höheren Mieten und Löhnen sowie mit «überwiegenden öffentlichen Interessen» gerechtfertigt, für welche der Bundesrat Ausnahmeregelungen erlassen könne. Das Bundesamt für Justiz hat aber bereits signalisiert, dafür gebe es in der Verfassung keine Grundlage. Dennoch gelangte der Verband ans Bundesgericht, welches der Beschwerde die aufschiebende Wirkung gewährte, bis es in der Materie abschliessend entschieden hat. Vor vier Jahren hatte das Bundesgericht das von den Wettbewerbsbehörden erlassene Preisbindungsverbot aufgehoben, weil mildere Massnahmen nicht geprüft worden seien.

Zweiter Bericht über die kollektive Buchpreisbindung und der erfolgreiche Versuch sie abzuschaffen (2005-2007)
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung

In Erfüllung eines im Vorjahr vom Nationalrat überwiesenen Postulats genehmigte der Bundesrat Mitte Jahr einen Bericht über die Buch- und Verlagsförderung in der Schweiz. Die Situation des Buchmarktes in der Schweiz wurde als gesund beurteilt. Der in Verlagen und Buchhandlungen erwirtschaftete Umsatz mit Büchern sei zwischen 1996 und 2004 stabil geblieben. Einige Verlage und Buchhandlungen hätten zwar aufgeben müssen, doch dies vor allem in den Gebieten, wo ihre Dichte am höchsten war. Es handle sich somit um eine durchaus mit andern Wirtschaftszweigen vergleichbare Strukturanpassung. Das sah der Autor der Studie allerdings nicht so, weshalb er sich öffentlich von der bundesrätlichen Schlussfolgerung distanzierte. Seinen Erkenntnissen zufolge sank der Umsatz des Buchhandels zwischen 2001 und 2004 um 2 Prozent, nachdem er in den vier Jahren zuvor um 8 Prozent angestiegen war. Parallel dazu gingen die Verlagsumsätze in der Periode 2001-2004 um 8 Prozent zurück. Die Zahl der Verlage selbst schrumpfte um über 10 Prozent, diejenige der Buchhandlungen um 6 Prozent; allein in der Westschweiz mussten über fünfzig Buchläden schliessen. Die Buchlobby Schweiz, eine Vereinigung von Verlagen, Autoren, Bibliotheken und Buchhändlern, forderte deshalb unmissverständlich, der Bund müsse den Schweizer Verlagen unter die Arme greifen, nicht zuletzt im Hinblick auf die höchst bedenklichen Feststellungen der PISA-Studie im Bereich Lesekompetenz. Die hiesigen Verlage hätten sich nämlich auf einem kleinen und erst noch mehrsprachigen Markt gegen wachsende internationale Konkurrenz und auch gegen das Internet zu behaupten. Etwas provokativ verlangte die Buchlobby für die Verlagsförderung einen Anteil von rund CHF 100 Mio. an den Fernsehgebühren.

Postulat fordert Bericht über Entwicklungen im Verlagswesen (Po. 04.3643)

Im Sommer stimmte, nach der WAK-NR im vergangenen September, auch die ständerätliche WAK einer parlamentarischen Initiative des ehemaligen Nationalrats Maitre (cvp, GE) zu und gab damit grünes Licht zur Ausarbeitung gesetzlicher Grundlagen für eine Regulierung der Bücherpreise. Im Winter präsentierte Preisüberwacher Rudolf Strahm, unterstützt von mehreren Buchhändlern, einen Kompromissvorschlag zwischen vollständiger Preisbindung und vollständiger Liberalisierung. Dieser würde es dem einzelnen Händler erlauben, die Buchpreise bis auf das Niveau des deutschen Ladenpreises zu senken, welcher durchschnittlich 16 Prozent unter dem schweizerischen liegt.

Parlamentarische Initiative zur Regulierung der Bücherpreise (Pa.Iv. 04.430)
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung

Nachdem das Bundesgericht 2002 einen Rekurs des Schweizer Buchhändler- und Verlegerverbandes betreffend Aufhebung der Buchpreisbindung teilweise gutgeheissen und an die Wettbewerbskommission (WEKO) zur Neubeurteilung zurückgewiesen hatte, erklärte die WEKO im Frühjahr 2005 zum zweiten Mal nach 1999 die flächendeckende Preisbindung für deutschsprachige Bücher für unzulässig. Nach Ansicht der Verleger und Buchhändler verstärkt die Abschaffung der Preisbindung jedoch die Konzentration auf dem Buchmarkt und wird 30-40 Prozent der Läden zum Aufgeben zwingen.

Zweiter Bericht über die kollektive Buchpreisbindung und der erfolgreiche Versuch sie abzuschaffen (2005-2007)
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung

Diskussionslos überwies der Nationalrat ein Postulat Müller-Hemmi (sp, ZH), das vom Bundesrat einen Bericht zur Entwicklung des Verlagswesen verlangt. Dieser soll insbesondere die Folgen für die Veröffentlichung von schweizerischen Werken darlegen, welche sich aus der Übernahme renommierter Schweizer Verlage durch ausländische Unternehmen ergeben.

Postulat fordert Bericht über Entwicklungen im Verlagswesen (Po. 04.3643)

In Basel eröffnete die Buchmesse Basel Anfang Mai in kleinem Rahmen erstmals ihre Tore. Auffallend war das weitgehende Fehlen der grossen deutschen Verlagshäuser, die offenbar noch nicht abschätzen konnten, was ihnen diese neue Buchmesse im deutschsprachigen Raum bringt. Flankiert wurde die Messe von einem Literaturfestival, das in der ganzen Stadt seine Ausläufer hatte.Mit etwas Befremden reagierte die Romandie darauf, dass die Basler Messe praktisch zeitgleich mit dem seit Jahren etablierten Genfer Buch- und Pressesalon stattfand.

Buchmesse Basel öffnet zum ersten Mal ihre Tore

Ende November erschien der erste Band des «Historischen Lexikons der Schweiz» (HLS). Damit wurde das grösste je vom Bund unterstützte geisteswissenschaftliche Projekt gedruckt greifbar. Das Grobkonzept für das HLS wurde ab 1985 entworfen, 1987 bewilligte der Bund das Vorhaben und finanzierte es ab 1988 mit durchschnittlich CHF 3 Mio. pro Jahr. Das Werk wird dereinst auf 9'600 Seiten 36'000 Artikel umfassen und erscheint gleichzeitig in Deutsch, Französisch und Italienisch.

Erster Band des «Historischen Lexikons der Schweiz»

Mit einer bereits 2000 eingereichten Motion ersuchte Nationalrat Zisyadis (pda, VD) den Bundesrat, vom Prinzip der Handels- und Gewerbefreiheit abzuweichen und in der gesamten Schweiz einen einheitlichen Buchpreis einzuführen. In seiner Antwort erinnerte der Bundesrat daran, dass er in Ausführung eines Postulates Widmer (sp, LU) von 1999 das BAK und das Seco beauftragt hatte, in einem Bericht die kultur- und arbeitsmarktpolitische Bedeutung der Buchpreisbindung darzustellen. Vor der eingehenden Prüfung dieses Berichtes wollte er sich aber auf keine verbindliche Marschrichtung verpflichten lassen, weshalb er erfolgreich Umwandlung in ein Postulat beantragte. Da sich BAK und Seco nicht auf einen gemeinsamen Nenner einigen konnten, beschloss der Bundesrat im Juli, von einem externen Bericht, der die Vorteile der Buchpreisbindung höher wertete als die Nachteile, zwar Kenntnis zu nehmen und ihn zu veröffentlichen, in der Sache selber aber nicht Stellung zu beziehen, sondern das Urteil des vom Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband angerufenen Bundesgerichts abzuwarten. Die Lausanner Richter hiessen die Beschwerde zumindest teilweise gut. Sie hoben den Entscheid der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen auf und wiesen die Sache zur Neubeurteilung an die Wettbewerbskommission zurück. Diese hatte 1999 den Buchhändlern und Verlegern verboten, die Buchpreisbindung aufrecht zu erhalten.

Erster Bericht über das Verbot für die Anwendung der kollektiven Preisbindung und der Kampf dagegen (1999-2002))
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung

Bereits im Vorjahr war im Nationalrat die finanzielle Unterstützung der Genfer Buchmesse durch den Bund thematisiert worden. Der Bundesrat hatte damals darauf verwiesen, dass ein regelmässiges Engagement erst mit der gesetzlichen Umsetzung des Kulturförderungsartikels der Bundesverfassung möglich sein wird. In Anerkennung der Bedeutung dieser Messe als Brückenschlag zwischen den Sprachregionen hatte er einen einmaligen Beitrag von 500'000 Fr. aus dem Gedenkmünzenverkauf 1999 gesprochen. Da dieser Betrag nun aufgebraucht war, verlangte ein Postulat der nationalrätlichen WBK die Ausrichtung einer jährlichen Subvention von rund 300'000 Fr. ab 2002. Der Bundesrat nahm den Vorstoss entgegen und versprach, das Anliegen im Voranschlag 2002 (BRG 01.046) zu prüfen. Zwei Anträge im Parlament (Brunner, sp, GE im Ständerat und Neirynck, cvp, VD im Nationalrat), diesen Betrag bereits ins Budget 2001 aufzunehmen, wurden aus finanzpolitischen Gründen abgelehnt.

Vorstösse für finanzielle Unterstützung der Genfer Buchmesse durch den Bund (Mo. 00.3094 und Po. 01.3431)

Mit einem überwiesenen Postulat wies Nationalrat Widmer (sp, LU) darauf hin, dass der Bundesrat gemäss Art. 8 des Kartellgesetzes ausnahmsweise Preisabsprachen zulassen kann, um überwiegende öffentliche Interessen zu schützen. Er bat den Bundesrat, im Fall der Buchpreisbindung von diesem Recht Gebrauch zu machen und dabei nicht nur die Gesetze von Angebot und Nachfrage zu berücksichtigen, sondern auch die gesamtgesellschaftliche und kulturelle Bedeutung des Buches. In der Fragestunde der Sommersession erklärte der Bundesrat, er habe das BAK und das Seco mit einem Bericht über die kultur- und wirtschaftspolitischen Auswirkungen einer Aufhebung der Buchpreisbindung beauftragt; konkret werde es sich erst nach Vorliegen dieses Berichts zu dieser Frage äussern.

Erster Bericht über das Verbot für die Anwendung der kollektiven Preisbindung und der Kampf dagegen (1999-2002))
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung

Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen stützte Ende Mai aus formaljuristischen Gründen das 1999 durch die Wettbewerbskommission (Weko) verordnete Preisbindungsverbot im Buchhandel, stellte aber die Frage, ob die Aufhebung der fixen Buchpreise nicht zu einer Verringerung der Sortimentsbuchhandlungen und damit zu einer Verminderung der Titelvielfalt führen werde. Der Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) zog seine im Vorjahr eingereichte Beschwerde daraufhin ans Bundesgericht weiter; dieses erteilte dem Rekurs die aufschiebende Wirkung, da die Nachteile einer sofortigen Aufhebung der fixen Buchpreise bei einem für die Branche positiven Entscheid kaum mehr gutzumachen wären. In Europa kennen lediglich Finnland, Griechenland, Grossbritannien, Irland und Schweden keine fixen Buchpreise; Italien hat sie 2001 neu eingeführt, obgleich die EU-Wettbewerbskommission sie bekämpft.

Erster Bericht über das Verbot für die Anwendung der kollektiven Preisbindung und der Kampf dagegen (1999-2002))
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung