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In den Schlussabstimmungen der Sommersession 2019 wurde schliesslich das Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes in beiden Räten ohne grosse Beanstandung durchgewunken. Im Nationalrat sprachen sich 131 Stimmen für und 61 gegen eine Annahme aus, während die Vorlage im Ständerat 40 Befürwortende fand und lediglich eine Gegenstimme erhielt.

Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft. Genehmigung

Im Sommer 2019 gingen die Frauen in der Schweiz auf die Strasse, um ihr Recht auf Gleichstellung einzufordern. So auch die Kirchenfrauen, die einem Aufruf des Schweizerischen Katholischen Frauenbundes (SKF) gefolgt waren und sich im Juni den Massen am Frauenstreik anschlossen. Bereits im Frühjahr hatte Vroni Peterhans, Vizepräsidentin der rund 130'000 Frauen vertretenden Organisation gegenüber den Medien verlauten lassen, dass die Kirchenfrauen Präsenz markieren werden. Pinke Punkte mit der Aufschrift «Gleichberechtigung. Punkt. Amen.», selbstgebastelte pinke Mitren und insbesondere pinke Stiefel sollten symbolisch aufzeigen, dass «die Kirchenfrauen aus dem Sumpf der katholischen Kirche waten wollen [...], einem Sumpf von sexuellem Missbrauch und Ungleichbehandlung der Geschlechter», wie Peterhans vom St. Galler Tagblatt zitiert wurde. Unterstützung erhielt der SKF unter anderem von der «IG feministische Theologinnen der Schweiz und Liechtensteins» und den Evangelischen Frauen der Schweiz (EFS).
Peterhans zeigte sich insbesondere von der Reformunfähigkeit und der von der Männerdominanz geprägten Hierarchie der Kirche enttäuscht. Daher fordere man in erster Linie eine Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, die sich in der Öffnung sämtlicher Ämter für die Frauen, mehr Mitbestimmung und weniger Hierarchie zeige. EFS-Präsidentin Dorothea Forster teilte diese Anliegen und begründete die Solidaritätsbekundungen der evangelischen Frauen darin, dass auch die Frauen in den protestantischen Leitungsgremien untervertreten seien, obwohl sie das Pfarramt bereits seit 50 Jahren ausüben dürften. Auch die Luzerner Theologin Jacqueline Keune kritisierte in der NZZ, dass Frauen alleine aufgrund ihres Geschlechtes abgewertet und ausgeschlossen würden. Gerade progressivere Frauen sähen – als einen möglichen Weg mit dieser fortlaufenden Kränkung umzugehen –, lediglich noch den Austritt aus der Kirche, was aber kaum zweckdienlich sein könne, da man so erst recht den Verfechtern eines konservativen Kirchenbildes die Deutungshoheit überliesse. Peterhans erläuterte, dass die Frauen die Kirche trotz ihrer Fehler gern hätten, da sie ihnen eine emotionale Heimat biete, gerade deshalb wollten sie sich am Streik beteiligen.
So werden sich die Kirchenfrauen zum einen am Streik selbst beteiligen, zum anderen aber auch am darauf folgenden Wochenende vor und in den Kirchen auf sich aufmerksam machen. Ginge es nach Peterhans, würden die Frauen gar einen Monat lang streiken, um aufzuzeigen, wie wichtig sie für die Aufrechterhaltung des Betriebes sind und wie viel unbezahlte Arbeit sie in den Gemeinden leisten. So sei die Zahl der Pastoralassistentinnen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, aber obwohl sie die gleiche Ausbildung absolvierten wie die Priester, hätten sie immer noch weniger Befugnisse als diese. So dürften sie beispielsweise die Gottesdienste gestalten, Kinder taufen und Ehen schliessen, nicht aber alle Sakramente – wie die Eucharistie, die Beichte oder die Krankensalbung – spenden. Man wolle niemanden verletzen oder Unschuldige bestrafen, aber dort wo es möglich sei, sollen die Frauen streiken. Im Weiteren wolle man das Anliegen auch bei den Schweizer Bischöfen deponieren, da die Reformbestrebungen schliesslich auch darauf abzielen würden, dass Frauen zu Diakoninnen, Priesterinnen und Bischöfinnen geweiht werden könnten. Um dieses Ziel erreichen zu können, müsse man zunächst menschen- aber auch männerfreundliche Strukturen – beispielsweise die Abschaffung des Pflichtzölibats – schaffen, damit die bestehenden Machtstrukturen aufgebrochen würden, denn aus der Politik und der Wirtschaft wisse man, dass eine formale Gleichstellung alleine nicht ausreiche. Gemäss der Aargauer Zeitung gebe es erste Anzeichen dafür, dass diese Anliegen auch von den Männern unterstützt werden. So begrüsse es etwa Felix Gmür, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz (SKB), wenn der Papst grünes Licht für die Weihe von Diakoninnen geben würde, da diese die Vorstufe des Priesteramtes darstellt. Dem medialen Echo zufolge komme dies aber für den Papst auch weiterhin nicht in Frage.
Zwei Tage nach dem Grossereignis zeigten sich die Organisatorinnen äusserst erfreut oder gar überwältigt von ihrem Erfolg. In seiner Medienmitteilung verkündete der Frauenbund, dass unzählige Kirchenfrauen und -männer dem Aufruf gefolgt und am Frauenstreik für die Anliegen eingetreten seien. Zudem habe der Streik auch im Wesentlichen dazu beigetragen, dass man sich sowohl innerhalb der Schweiz, als auch über die Landesgrenzen hinweg stark habe vernetzen können. Im Weiteren habe die Schweizer Bischofskonferenz Gesprächsbereitschaft bekundet und bereits einen Gesprächstermin festgelegt. Wie die Basellandschaftliche Zeitung Anfang August aber berichtete, sei das Gespräch für die Kirchenfrauen nicht nur positiv verlaufen. Auch wenn Hansruedi Huber, Medienverantwortlicher des Bistums Basel, angab, dass das Gespräch mit Bischof Gmür das gegenseitige Verständnis gefördert habe, fiel das Urteil von Elke Kreiselmeyer, Leiterin der katholischen Pfarrei St.Stephan Therwil/Biel-Benken, eher nüchtern aus: «Ein Erfolg war das für uns Frauen nicht», zitierte die Zeitung. Das Bistum habe zugesichert, dass man den Fokus neu auf kulturelle Veränderungen legen und entsprechend gezielte Aus- und Weiterbildungen im Bereich der Gleichstellung fördern wolle. Zudem würden die Berufsbezeichnungen dahingehend angepasst, dass der Zusatz «Laie» und «Assistent» gestrichen werden, damit die Unterscheidung von Geistlichen und Theologen entfalle. Auch wolle man die Frage des Zölibats auf nationaler Ebene besprechen, da sich das Bistum sowohl verheiratete Priester als auch Frauen am Altar vorstellen könne. Für Kreiselmeyer aber wäre es tatsächlich dann ein echter Erfolg gewesen, wenn die Kirche anerkannt hätte, dass Frauen das Recht haben, ihre Rolle zu definieren und der wissenschaftliche Nachweis, dass die Situation der Frauen kein biblisches Fundament habe, auch anerkannt worden wäre. Dennoch sei das Gespräch nicht gänzlich wirkungslos gewesen, zumal man mit Felix Gmür jemanden habe, der zuhöre und grundsätzlich immer zu Gesprächen bereit sei. Es gebe aber weiterhin noch viel zu tun.

Kirchenfrauen am Frauenstreik

In der Sommersession 2019 tat es der Ständerat dem Nationalrat gleich und nahm, nach dem Eintretensbeschluss, das Rahmenübereinkommen über den Wert des Kulturerbes stillschweigend an. Bereits im März 2019 hatte die WBK-SR ihrem Rat mit 9 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung die Annahme empfohlen.

Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft. Genehmigung

Zeitgleich mit seiner Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes hatte der Bundesrat im November 2018 auch seine Botschaft zur Genehmigung des Rahmenübereinkommens des Europarats über den Wert des Kulturerbes verabschiedet. Das auch als «Konvention von Faro» bekannte Abkommen setzt das Kulturerbe in den Fokus, welches für die Förderung von kultureller Vielfalt und nachhaltiger Entwicklung in der Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt eine bedeutende Ressource darstellt. Das 2005 vom Europarat verabschiedete und zur Unterzeichnung und Ratifikation aufgelegte Abkommen ist am 1. Juni 2011 in Kraft getreten und seither von 18 Staaten ratifiziert und von 5 weiteren Staaten unterzeichnet worden. Mit dem Abkommen werden die Staaten dazu aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die dem Kulturerbe zu mehr Aufmerksamkeit verhelfen und sowohl den Zugang dazu stärken als auch die Teilhabe daran einer breiteren Öffentlichkeit ermöglichen. Konkrete Ziele für die kulturelle Nachhaltigkeit im Schweizer Kontext wurden erstmals im Rahmen der «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016–2019» und mit den drei Handlungsachsen der Kulturbotschaft 2016–2020 definiert. Ausgehend von einem relativ breit gefassten Kulturbegriff inkludiert das Abkommen sowohl materielle als auch immaterielle und digitale Erscheinungsformen des Kulturerbes. Hinsichtlich der Umsetzung der Konvention wird den beitretenden Staaten grundsätzlich ein grosser Handlungsspielraum gewährt, wobei im Falle der Schweiz auf der rechtlichen Ebene keine Anpassungen erforderlich sein werden. Der Bundesrat sah in der Ratifikation des Abkommens eine sinnvolle Ergänzung der bereits bestehenden Übereinkommen des Europarates im Bereich der Kulturpolitik und einen idealen Verweis auf die Bedeutung «zeitgemässer Ansätze wie einer partizipativen und transparenten Gouvernanz, der Förderung von Bottom-Up-Prozessen sowie des systematischen Einbezugs digitaler Medien».
Dass die Vorlage einen breiten Rückhalt zu erwarten hat, hatte sich bereits in der Vernehmlassung gezeigt: 46 der eingegangenen 51 Stellungnahmen hatten sich deutlich für eine Ratifikation des Abkommens ausgesprochen. Wie bereits beim Übereinkommen zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes hatten sich lediglich der Kanton Schwyz, die SVP und die beiden Wirtschaftsverbände Centre Patronal und SGV gegen die Vorlage gestellt. Ergänzend hatte die FDP verkündet, dass sie erhebliche Zweifel am Nutzen der Konvention hege.

Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft. Genehmigung

Eine im Frühjahr 2015 eingereichte Motion Feri (sp, AG) zur Gleichberechtigung bei der Filmförderung wurde nach Ablauf der zweijährigen Behandlungsfrist im Frühjahr 2017 unbehandelt abgeschrieben. Bei einer Annahme hätte der Bundesrat sicherstellen sollen, dass vom BAK unterstützte Filmprojekte, die von Frauen eingereicht wurden, eine finanzielle Förderung erhalten, die sich am relativen Anteil der Zusagen für diese Einreichungen misst. Der Bundesrat hatte den Vorstoss im Rahmen seiner Stellungnahme zur Ablehnung empfohlen, da die gestellte Forderung den von der ausserparlamentarischen Fachkommission zur Evaluierung von Filmprojekten beigezogenen Qualitäts- und Vielfaltskriterien widerspreche.

Gleichberechtigung bei der Filmförderung

Das im Sommer 2013 vom Nationalrat angenommene Postulat der SPK-NR, welches eine aktivere Strategie für die bereits bestehenden Massnahmen zur Verbesserung der Vertretung der Geschlechter und Sprachgemeinschaften in ausserparlamentarischen Kommissionen forderte, wurde vom Bundesrat als erfüllt betrachtet und zur Abschreibung beantragt.
Im Vorfeld der nationalrätlichen Abstimmung hatte der Bundesrat den Vorstoss zur Ablehnung unterbreitet, da die zu diesem Zeitpunkt bereits verabschiedeten Massnahmen für ausreichend erachtet worden waren und – für allfällige Beschlüsse zu weiteren Massnahmen – der Evaluationsbericht zu den Gesamterneuerungswahlen 2015 abgewartet werden wollte. Dieser Bericht habe nun gezeigt, dass die vom Bundesrat ergriffenen Massnahmen greifen würden und bereits erste Verbesserungen hätten erzielt werden können. Seit den letzten Gesamterneuerungswahlen habe sich der Anteil der weiblichen Vertretung von 31.5% auf 39% erhöht, wobei sich die Zahl der Kommissionen mit einem Frauenanteil von weniger als 30% sogar von 55 auf 25 reduziert habe. Die Vertretung der nicht-deutschsprachigen Sprachgemeinschaften konnte indes um 4 Prozentpunkte auf 35% gesteigert werden. Daher seien zur Zeit seitens des Bundesrates diesbezüglich keine weiteren Massnahmen erforderlich und das Geschäft könne als erledigt erachtet werden.

Vertretung der Geschlechter und Sprachgruppen in ausserparlamentarischen Kommissionen

Eine 2015 eingereichte Motion Aebischer (sp, BE), die einen Bericht zur Filmförderung in der Schweiz forderte, wurde in der Wintersession 2016 zurückgezogen. Da in der Schweiz bis anhin keine Statistik zur Filmförderung geführt worden war, hätte der Bundesrat eine alljährliche Statistik mit einem genderspezifischen Fokus auf Eingaben, Zusagen und Förderbeiträge im Bereich der Filmindustrie erstellen sollen. Der Bundesrat hatte die Motion zuvor zur Ablehnung beantragt, da das BAK bereits seit 2013 die Daten zur Filmförderung des Bundes zusätzlich auch nach Gender und Alter erhebe und die daraus resultierende Statistik 2015 an den Solothurner Filmtagen zum ersten Mal der Öffentlichkeit präsentiert worden sei. Um jedoch erste Rückschlüsse zu den Förderanteilen der Bundesfilmförderung ziehen zu können, bedürfe es eines Bewertungszeitraums von fünf Jahren. Das Anliegen der Motion sei daher weitestgehend erfüllt, was so auch vom Motionär geteilt wurde.

Gender-Statistik zur Schweizer Filmförderung (Mo. 15.3036)

Nachdem die beiden katholischen Landeskirchen der Kantone Basel-Stadt und Baselland im Juni eine entsprechende Verfassungsänderung ratifiziert hatten, stimmten die Katholikinnen und Katholiken der beiden Kantone Ende September in zwei separaten Abstimmung über das Anliegen der Gleichstellungsinitiative ab. Da die katholische Kirche in Basel-Stadt bei Verfassungsänderungen ein bischöfliches Vetorecht vorsieht, war lange ungewiss, ob die Abstimmung überhaupt stattfinden kann. Bischof Gmür haderte, beschloss jedoch kurz vor der synodalen Abstimmung, das Veto nicht zu ergreifen. Dies aufgrund eines ausgearbeiteten Kompromissvorschlags, der von den Landeskirchen nicht mehr länger verlangte, dass sie auf die Zulassung des Priesteramtes unabhängig von Zivilstand und Geschlecht hinwirken, sondern die Anliegen lediglich den kirchlichen Organen "unterbreiten" sollen. Ferner gab Gmür bekannt, auch in zukünftigen Verfassungsfragen das Vetorecht nicht mehr einfordern zu wollen. Mit deutlichen Mehrheiten über 80% unterstützte die Basis beider Landeskirchen am 28. September 2014 das Anliegen der Gleichstellungsinitiative. Im Kanton Basel-Landschaft beteiligten sich knapp 30% der Berechtigten an der Abstimmung, im Kanton Basel-Stadt waren es lediglich etwas mehr als ein Fünftel. Eine direkt verbindliche Wirkung hätte die Abstimmung aufgrund Dualismus von Schweizer Staatskirchenrecht und des vom Vatikan festgelegten Kirchenrechts auch mit der ursprünglichen Formulierung der Gleichstellungsinitiative nicht gehabt. Nur der Vatikan kann die Zulassung zum Priesteramt ändern. Dennoch hatte die Abstimmung eine zentrale historische Bedeutung: In der Geschichte der Kirche war es das erste Mal, dass sich Landeskirchen dem demokratischen Instrument der kirchenrechtlichen Verfassungsinitiative bedienten, um via Änderung im Staatskirchenrecht ihre Reformwünsche zu platzieren.

„Pfarrei-Initiative“

Dass noch immer ein Mangel an Stand- und Durchgangsplätzen für Fahrende in der Schweiz herrsche, wie dies ein vom Bundesrat verabschiedeter Bericht bereits 2006 nachgewiesen hatte, wurde 2014 überdeutlich. Ein paar Tage vor Eröffnung der BEA liessen sich einige hundert Fahrende auf der Kleinen Allmend im Berner Wankdorf nieder, um gegen die Platznot zu protestieren. Da das Areal für Parkplatzmöglichkeiten während der BEA vorgesehen war, beschloss die Stadt Bern bereits am ersten Tag nach Protestbeginn die Räumung des Areals. Die Fahrenden verliessen das Gelände nicht freiwillig, worauf die Polizei über 70 Personen einer Personenkontrolle unterzog. Kurz darauf bewilligten die Städte Bern und Biel, wohin die Fahrenden nach der Räumung der Kleinen Allmend weiterzogen, je einen provisorischen Durchgangsplatz. Der Berner Stadtpräsident Alexander Tschäppät äusserte Kritik am eigenen Kanton, da seit dem Bundesgerichtsentscheid im Jahr 2003 nichts unternommen worden war, um den Rechtsanspruch der Fahrenden durchzusetzen. Zwei Drittel aller Stellplätze innerhalb des Kantons befänden sich bereits in Bern und Biel. Gerhard Müllhauser, Sprecher der Schweizer Fahrenden, hob den Kanton Aargau als einziges Beispiel mit Vorbildcharakter hervor. Seit 2007 sorgt dort die Fachstelle Fahrende für den Bau neuer sowie für den Unterhalt bestehender Plätze. Darüber hinaus ermöglichen Besuche der Behörden auf dem Gelände einen regelmässigen Dialog. Die Akzeptanz der Fahrenden bei der Aargauer Bevölkerung sei hoch, betonte der Leiter der Fachstelle. Dies könne jedoch darauf zurückzuführen sein, dass alle Plätze mit einer Ausnahme ausschliesslich für Schweizer Fahrende vorgesehen seien. Gegenüber ausländischen Fahrenden bestünden nach wie vor grosse Vorbehalte. Ein im September publizierter Bericht der Europäischen Rassismuskommission (ECRI), der sich auf eine 2013 durchgeführte Studie über die Qualität der Schweizer Medienberichterstattung über Roma berief, stellte seit 2007 zwar eine Zunahme der Schweizer Medienberichterstattung über Roma fest. Dabei sei aber nicht wie in anderen Staaten die erlittene Diskriminierung der Roma Thema der Beiträge, sondern es kursierten vorwiegend negative Schlagzeilen, was einen entscheidenden Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung der Gruppe hätte. In ihrem Bericht hält die ECRI fest, dass in Erfüllung des Artikels 19 des Kulturförderungsgesetzes, welcher den Fahrenden ermöglichen soll, im Einklang mit ihrer Kultur zu leben, kaum Fortschritte erzielt würden, resp. sich die Situation in den letzten Jahren teilweise gar verschlechtert habe. Die Kommission empfahl den Schweizer Behörden dringlichst, zusätzliche Stellplätze zu schaffen und angemessene Massnahmen zur Verbesserung der Bildung der Kinder der Fahrenden zu treffen. Ende November präsentierte der Bundesrat seine Kulturbotschaft und damit auch ein Bekenntnis zur Verbesserung der Situation von Fahrenden. Die zu diesem Zwecke eingesetzte Arbeitsgruppe traf sich im November bereits zu einem ersten Treffen, das jedoch mit dem frühzeitigen Verlassen von Vertretern der betroffenen Gruppen abrupt endete. Diese fühlten sich nicht ausreichend involviert und sahen ihre Forderung nach sofortiger Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen nicht umgesetzt. Ende Jahr wurde bekannt, dass die Gespräche im Folgejahr doch wieder aufgenommen werden sollen.

Stellplätze für Fahrende

Der Sprachunterricht nahm auch aus Anlass einer zum 50. Jahrestag des Schweizer Beitritts zum Europarat organisierten Tagung über die Minderheitensprachen einen zentralen Stellenwert ein. Über 20 nationale und internationale Experten versammelten sich am 9. Dezember im Berner Rathaus zum Austausch über die bedeutenden internationalen Übereinkommen – namentlich dem Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten sowie der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitssprachen – und über die Rechtslage in der Schweiz. In der zweiten Tageshälfte diskutierten Fachleute über die aktuelle und zukünftige Ausgestaltung des Schulunterrichts von Minderheitssprachen, wobei unter anderem sowohl Vertreter des Kantons Tessin wie auch Obwaldens, wo im letzteren Fall das Hauptfach Italienisch im Gymnasium aufgrund mangelnder Nachfrage kürzlich abgeschafft wurde, zu Wort kamen. In seiner viersprachigen Rede betonte Bundesrat Berset (sp) die Bedeutung der Mehrsprachigkeit zur Bewahrung der kulturellen Identitäten in der Schweiz, wobei er politische Einflussmöglichkeiten zum einen durch das neue Sprachgesetz, zum anderen aber auch durch die Ausgestaltung des Sprachenunterrichts an Schulen gegeben sah. Über die Tagung wurde mit vereinzelten Ausnahmen im Westschweizer und rätoromanischen Raum ausschliesslich in den italienischsprachigen Medien berichtet.

Tagung über die Minderheitensprachen

Ende 2012 hatte der Bundesrat einen Bericht über die Vertretung der Geschlechter und Sprachgruppen in ausserparlamentarischen Kommissionen veröffentlicht. Zur Förderung einer ausgewogenen Vertretung in diesen Gremien empfahl der Bundesrat verschiedene Massnahmen zur Beseitigung von Ungleichheiten, lehnte jedoch sowohl eine Aufweichung als auch eine Verschärfung der Vorgaben betreffend Repräsentation von Geschlechtern und Sprachgemeinschaften in den Kommissionen ausdrücklich ab. Ebendieser Bericht bewegte die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) im aktuellen Jahr zur Einreichung eines Postulats, worin sie den Bundesrat aufforderte, den bestehenden Bericht mit einer aktiveren Strategie zu versehen. Um eine ausgeglichenere Vertretung zu erreichen, sollten zudem alle Kommissionen zur Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen verpflichtet werden. Die SPK-N forderte zur Vollstreckung der Massnahmen eine entscheidende Rolle für den Delegierten für Mehrsprachigkeit und beauftragte den Bundesrat zu prüfen, ob nicht private Firmen mit der Rekrutierung von Frauen und Personen aus der lateinischen Schweiz betraut werden könnten. In seiner Antwort zum Vorstoss führte der Bundesrat aus, dass er die bereits verabschiedeten Massnahmen momentan als ausreichend erachte. Es sei der Evaluationsbericht der Gesamterneuerungswahlen 2015 abzuwarten, bevor weitere Massnahmen beschlossen werden sollten. Gremien, die bei den nächsten Wahlen keine ausgewogene Vertretung erreichen werden, werden angehalten, dem Bundesrat Bericht über die aufgrund des bundesrätlichen Berichts bereits getroffenen Massnahmen zu erstatten. In diesem Sinne beantragte er das Postulat zur Ablehnung. Die SPK gab sich mit dieser Antwort nicht zufrieden und plädierte im Nationalrat weiterhin auf Annahme. Die Respektierung von Minderheiten sei von essenzieller Wichtigkeit für die Aufrechterhaltung der Solidarität zwischen den Sprachregionen in der Schweiz. Gegen diese Argumente kam auch Bundeskanzlerin Corina Casanova mit ihren Ausführungen nicht an. Der Nationalrat überwies das Postulat beinahe geschlossen mit 162 zu 5 abweichenden Stimmen aus der SVP.

Vertretung der Geschlechter und Sprachgruppen in ausserparlamentarischen Kommissionen

Mehr als 500 Seelsorger und Sympathisanten überbrachten Mitte Januar dem Bistum Chur eine Erklärung zur im Vorjahr von Seelsorgern der Bistümer Basel, Chur und St. Gallen lancierten Pfarrei-Initiative, worin sich die Unterzeichnenden für eine liberale Kirchenpraxis aussprechen und zum Ungehorsam gegen die Kirchenführung in Rom aufrufen. Die Abwesenheit des Churer Bischofs Huonder bei der Übergabe der von ihm geforderten Erklärungen sowie die durch den Generalvikar erfolgte Verteilung von USB-Sticks mit wesentlichen Lehrsätzen der katholischen Kirche stiessen bei den Auflehnenden auf Abneigung. Während Huonder in einer Stellungnahme kundtat, die Initiative sei nicht mit der katholischen Lehre vereinbar und wer nach ihren Prinzipien leben wolle, solle dies nicht länger im Auftrag der Kirche tun, legten die Bischöfe der Bistümer Basel und St. Gallen trotz Ablehnung des Anliegens durch die Schweizerische Bischofskonferenz (SBK) eine höhere Bereitschaft zum Dialog an den Tag. Felix Gmür, Bischof des Basler Bistums, traf sich im Frühjahr mit über 230 Seelsorgern und teilweise Unterzeichnern der Initiative und beschloss die Weiterführung der Gespräche unter dem Titel „Pastoraler Entwicklungsplan im Dialog“. Im Juli wurden die drei Bischöfe aufgrund der mittlerweile durch über 540 Seelsorger und 1000 Sympathisanten unterzeichneten Pfarrei-Initiative nach Rom geladen, wo die Verbindlichkeit der katholischen Lehre wie sie in den Dokumenten des II. Vatikanischen Konzils festgehalten ist, bekräftigt wurde. Somit stelle sich die Kirche explizit gegen die Ausübung kirchlicher Dienste durch Laien wie auch gegen die Aufhebung des Zölibats, was zwei zentralen Forderungen der Initiative entspreche, liess das Bistum Chur verlauten. Im Bistum Basel indes versicherte man die Fortsetzung des im Frühjahr lancierten Dialogs. In beiden Basel sind darüber hinaus zwei Gleichstellungsinitiativen hängig, welche die Aufhebung des Zölibats und die Zulassung von Frauen zum Priesteramt fordern. In Kritik geriet der Churer Bischof Vitus Huonder im Berichtsjahr des Weiteren durch einen rund zehnminütigen Beitrag in der „Rundschau“ des SRF zum Umgang des Bistums mit der Pfarrei-Initiative. Huonder kritisierte die Sendung daraufhin stark wegen in Umlauf bringen von Falschmeldungen und legte Beschwerde ein. Konkret wehrte er sich gegen die Darstellung, bei der Pfarrei-Initiative handle es sich um einen von ihm alleine geführten Kampf sowie gegen die Aussage, er sei aufgrund seines Führungsstils nach Rom berufen worden. SRF wies die Vorwürfe zurück. Man habe mehrmals vergeblich versucht, Bischof Huonder zu einer Stellungnahme zu bewegen und der Fokus auf Huonder erkläre sich mit der geringen Gesprächsbereitschaft des Bischofs im Gegensatz zu den anderen beiden betroffenen Bischöfen. Im Mai gab die SRG-Ombudsstelle Huonder jedoch in beiden Punkten recht.

„Pfarrei-Initiative“

Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 58 „Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft“ entstanden in den letzten fünf Jahren insgesamt 28 Studien, welche im Juli des Berichtjahres in Form einer Synthese vorgestellt wurden. Die zentrale Erkenntnis aus dem NFP 58 war, dass sich in der Schweiz zusehends ein religiöser Graben zwischen der Politik und der säkularisierten Bevölkerung öffnet. Die Religion sei einerseits in den öffentlichen Debatten stark präsent, im privaten Leben der meisten Menschen werde sie aber immer unwichtiger. Indes verbinden die öffentlichen Debatten die Religion meist mit kontroversen anderen Themen wie etwa mit politischen Konflikten oder Migrationsproblemen. Ausserdem ergab eine Umfrage unter lokalen Verantwortlichen aller religiösen Gemeinschaften in der Schweiz, dass Frauen in muslimischen Gemeinden oft mehr Einfluss haben als Katholikinnen, Frauen in Freikirchen oder orthodoxen Jüdinnen. Dies rühre daher, dass Frauen beispielsweise bei Aleviten und Sufis mehr Möglichkeiten hätten, in spirituelle Führungspositionen aufzusteigen als dies bei Neuapostolen oder konservativen Freikirchen der Fall sei. Sehr offen gegenüber Frauen waren gemäss den Umfrage-Ergebnissen Reformierte, Christkatholiken, liberale Juden, Buddhisten und Hindus.

Nationalen Forschungsprogramms 58 „Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft“

Die Vox-Analyse der Abstimmung zeigte, dass das Stimmverhalten stark vom Links-Rechts-Gegensatz gekennzeichnet war. Die politische Mitte, welche der Initiative nur in jedem dritten Fall ablehnend gegenüberstand, trug somit wesentlich zum Ausgang der Abstimmung bei. Im Gegensatz zu den nach den Abstimmungen geäusserten Vermutungen, dass viele linke Frauen die Initiative unterstützt hätten, zeigte die Vox-Analyse ein anderes Bild: Frauen aus dem linken Lager stimmten mit 16% der Initiative sogar noch weniger häufig zu als linke Männer (21%). Im rechten Lager stiess die Initiative jedoch bei den Frauen auf stärkere Zustimmung. Als stärkste soziostrukturelle Erklärungsgrösse zum Abstimmungsverhalten identifizierten die Autoren der Vox-Analyse die Bildung. Während drei Viertel aller Personen mit Lehrabschluss ein Ja in die Urne legten, waren es bei den Fachhochschul- und Universitätsabgängern noch deren 34%. Ferner stimmten Personen, die der Einwanderung von Ausländern negativ gegenüberstehen und solche, welche für eine traditionsbewusste Schweiz einstehen, der Initiative überaus deutlich zu. Interessant war jedoch, dass auch Personen, welche eine Chancengleichheit von Schweizern und Ausländern befürworten und solche, die ein modernes Bild der Schweiz vertreten, in knapp 40% der Fälle die Initiative unterstützten. Auch die Stimmenden, welche von einer sehr guten Verträglichkeit der schweizerischen und der islamischen Lebensweise ausgehen, stimmten der Initiative mit 49% Ja-Anteil zu. Das Abstimmungsergebnis ist somit nicht allein als Ausdruck der Fremdenfeindlichkeit zu verstehen. Die Hauptargumente der Pro-Seite, dass das Minarett ein reines Machtsymbol darstelle, ein Zeichen gegen die Islamisierung des Westens gesetzt werden müsse und die Ausübung der christlichen Religion in islamischen Staaten ebenfalls eingeschränkt wird, führten laut den Autoren der Studie zum Abstimmungserfolg: Über 80% der Ja-Stimmenden unterstützten diese Aussagen jeweils. Dem Hauptargument der Gegner, dass das Minarettverbot gegen die Menschenrechte verstosse, stimmten jedoch nur 62% der Nein-Stimmenden zu. Das Argument, dass der Islam die Frau unterdrücke, schien ebenfalls nicht massgebend zum Abstimmungserfolg beigetragen zu haben, obwohl dem 87% der Befürworter zustimmten. Auch über drei Viertel der Gegner stützten diese Aussage, waren aber offensichtlich nicht der Ansicht, dass ein Minarettverbot zur Lösung dieses Problems beitragen könne.

Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» (BRG 08.061)

In der Volksabstimmung vom 29. November nahmen Volk und Stände die Minarett-Initiative (Volksinitiative „gegen den Bau von Minaretten“) trotz klarem Nein von Bundesrat und Parlament mit einem deutlichen Ja-Anteil von 57,5% an. Einzig der Kanton Genf verwarf die Initiative klar (40,3% Ja-Stimmen) und die Kantone Basel-Stadt, Neuenburg und Waadt wiesen ein knappes Nein aus. Alle übrigen Kantone nahmen die Initiative an. Während der Kanton Zürich nur äusserst knapp zustimmte, waren es im Kanton Bern drei von fünf Personen. Die Zustimmungsrate im Kanton Tessin sowie in einigen Kantonen der Zentral- und Ostschweiz überstieg sogar 65%. Neben der SVP und der EDU sprachen sich im Vorfeld auch die übrigen Rechtsparteien für ein Minarettverbot aus. Alle übrigen Parteien sowie economiesuisse, die Gewerkschaften und die Kirchen beschlossen die Nein-Parole. Nach der Abstimmung kam es zu spontanen Mahnwachen und Demonstrationen in verschiedenen Städten. Reaktionen in ausländischen Medien und Stellungnahmen von Regierungsvertretern und anderen Politikern waren zahlreich und mit Ausnahme von Seiten der Rechtspopulisten überwiegend negativ. Der Europarat, das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte und die Organisation der islamischen Konferenz der UNO verurteilten den Entscheid. Auch im islamischen Raum sorgte das Minarettverbot für Enttäuschung und Empörung; mehrere religiöse Führer warnten aber die Muslime in der Schweiz vor einer Überreaktion und ermutigten sie zur Weiterführung und Verstärkung des interkulturellen Dialogs. Aufrufe zum Boykott wurden hauptsächlich im Internet publiziert. Online-Umfragen europäischer Zeitungen zeigten jedoch, dass Bürger anderer europäischer Länder der Initiative auch mehrheitlich zugestimmt hätten. Stimmen von verschiedensten Seiten wurden laut, welche dazu aufriefen, die Ängste der Bevölkerung ernst zu nehmen und der grassierenden Verunsicherung gegenüber anderen Kulturen aktiv entgegen zu wirken.


VI „gegen den Bau von Minaretten“
Abstimmung vom 29. November 2009

Beteiligung: 53,8%
Ja: 1 535 010 (57,5%) / 17 5/2 Stände
Nein: 1 134 440 (42,5%) / 3 1/2 Stände

Parolen:
– Ja: SVP, SD, EDU, FPS, Lega.
– Nein: FDP, CVP(1)*, SP, EVP, CSP, PdA, GP, KVP, GLP, BDP; ZSA, economiesuisse, SGB, Travail.Suisse.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» (BRG 08.061)

Gemäss einer Studie der Eidg. Ausländerkommission versteht sich die Mehrheit der Muslime in der Schweiz (fast 90% stammen aus dem Balkan und der Türkei) als Mitglieder der schweizerischen Gesellschaft. Sie teilten die westliche Sicht von Religion als Privatsache und verhielten sich möglichst unauffällig. Unterschiede in der Wertordnung ergäben sich am ehesten beim Verständnis der Geschlechterrollen, wobei bei ihnen weiterhin die traditionelle Rollenteilung dominiert. Praktiken wie die Mädchenbeschneidung, Kinderheirat und körperliche Züchtigung von Frauen lehnten sie durchwegs ab, einzig bei der Kopftuchfrage gingen die Meinungen auseinander. In Zürich gründeten in der Schweiz aufgewachsene Muslime das Institut für interkulturelle Zusammenarbeit und Dialog.

Studie zum Mitgliedergefühlvon Muslimen in der Gesellschaft

Das Ministerkomitee des Europarates empfahl der Schweiz, mehr für den Erhalt des Rätoromanischenzu tun. Auch der Gebrauch des Italienischen in Graubünden soll gefördert werden. Grundlage für die Empfehlungen war der zweite Bericht der Schweiz über die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitssprachen. Der Schweiz wurde insbesondere empfohlen, Gesetzesgrundlagen zu erlassen, die es den Rätoromanen erlauben, die Schutzbestimmungen der Charta voll auszuschöpfen. Zudem soll alles unternommen werden, um die rechtlichen und praktischen Hindernisse für das Romanische und Italienische in den Gerichtsinstanzen Graubündens aus dem Weg zu räumen. Weitere Massnahmen sollen in den Bereichen Bildung, Justiz, Verwaltung und öffentliche Dienstleistungsbetriebe, Medien, Kultur, im wirtschaftlichen und sozialen Leben sowie beim grenzüberschreitenden Austausch erfolgen.

Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates zum Erhalt der Sprachminderheiten in der Schweiz

1998 hat die Schweiz das Übereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten ratifiziert. Ein ausführlicher Bericht zuhanden des Europarates informierte erstmals darüber, wie die Schweiz den damit verbundenen Auftrag im Bereich der Sprachen umsetzt. Laut Bundesrat trägt bereits das politische System der Schweiz (Föderalismus und diskriminierungsfreie Gewährleistung der verfassungsmässigen Rechte) zum Schutz der Minderheiten bei. Die Regierung verwies auf die finanzielle Unterstützung der von den Kantonen Graubünden und Tessin ergriffenen Massnahmen zu Gunsten der rätoromanischen und italienischen Sprache sowie auf das in Ausarbeitung befindliche neue Sprachengesetz. Nach Einsicht in diesen Bericht empfahl der Europarat der Schweiz, Hindernisse für den Gebrauch des Rätoromanischen und des Italienischen vor den Gerichten des Kantons Graubünden zu beseitigen und den Gebrauch dieser beiden Sprachen auf Ebene der Bundesverwaltung zu stärken.

Bericht über den Schutz nationaler Minderheiten in der Schweiz