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Im Unterschied zum Ständerat kamen der WBK-SR-Motion zum Konzept zur Pflege des Kulturerbes der Schweiz im Nationalrat auch kritische Stimmen entgegen. Die nationalrätliche Kommission hatte sich im Zuge ihrer Beratungen zwar mit 17 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung für die Annahme der Motion ausgesprochen, eine Minderheit Haab (svp, ZH) stellte jedoch einen Antrag auf Ablehnung des Vorstosses. Die Kommissionsmehrheit zeigte sich über die angestrebte Kursänderung erfreut, insbesondere weil sie sich erhoffte, die in der Kulturbotschaft 2021–2024 verpasste Verlagerung des Fokus' von einer sektoriellen zu einer ganzheitlichen Handhabe sowie der expliziten Miteinbeziehung der EDK als Kantonsvertretung nachholen zu können. Die Minderheit argumentierte primär mit der kulturellen Verwässerung und der zusätzlichen finanziellen Belastung. Martin Haab betonte, wie wichtig der Erhalt der Schweizer Kultur und Traditionen gerade für die SVP sei, was sich ja auch durch deren Präsenz an brauchtümlichen Grossveranstaltungen deutlich zeige. Die SVP stemme sich folglich vehement dagegen, «wenn Teile unserer Gesellschaft unsere Kultur und unsere Bräuche verwässern wollen». Zudem führe die Erarbeitung und Umsetzung des neuen Konzeptes lediglich zu einem künstlichen und unnötigen Aufblähen des Verwaltungsapparates, was wiederum die ohnehin schon gebeutelten Staatsfinanzen noch mehr strapazieren würde. Im Weiteren bestehe ja, gemäss dem Kommissionsbericht, seit 2008 mit der «Memopolitik» ein übergeordnetes Konzept auf Bundesstufe, während die Verantwortlichkeiten für die kantonale und kommunale Ebene nicht beim Bund lägen. Dennoch sprach sich der Nationalrat in der Sommersession 2021 mit 134 zu 51 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Kommissionsmotion aus. Wenig überraschend stammten sämtliche Gegenstimmen aus der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion.

Konzept zur Pflege des Kulturerbes der Schweiz (Mo. 20.3930)

Mit einer im Sommer 2020 im Zuge der Behandlungen der Kulturbotschaft 2021–2024 eingereichten Motion wollte die WBK-SR den Bundesrat beauftragen, dem Parlament bis Ende 2022 ein Konzept zur Pflege des Kulturerbes der Schweiz vorzulegen. Dieses Rahmenkonzept sei gemäss Kommissionssprecher Matthias Michel (fdp, ZG) insofern von Nöten, als die Frage des Kulturerbes und des kulturellen Gedächtnisses zwar in der Kulturbotschaft aufgegriffen worden sei, jedoch eine sehr bruchstückhafte und insgesamt enttäuschende Gesamtschau darstelle. Dies sei insofern auch relevant, da das BAK am 1. Mai 2008 zum ersten und letzten Mal eine übergeordnete Strategie in diesem Bereich überhaupt zur Diskussion gestellt habe, für welche es aber gemäss dem damaligen Bundesrat noch keinen konkreten Handlungsbedarf gegeben habe. Gerade angesichts der fortschreitenden Entwicklung u.a. in den Bereichen der Internationalisierung, Digitalisierung oder Multikulturalität müsse man gemäss der Kommission die Frage des Handlungsbedarfs heute neu beurteilen. Der gesetzte Zeitpunkt von Ende 2022 biete zum einen ausreichend Bearbeitungszeit, mitunter auch für eine entsprechende Mitwirkungsmöglichkeit der Kantone, und erlaube zum anderen eine Integration des Konzeptes in die bevorstehende Kulturbotschaft 2025–2028.
Während der Wintersession 2020 erläuterte Kulturminister Alain Berset im Ständerat die befürwortende Position des Bundesrates zur Motion. In Anbetracht der neueren Entwicklungen und veränderter Rahmenbedingungen – 2008 gab es noch keine grundlegende Kulturbotschaft und 2020 trat die 2019 vom Parlament ratifizierte Faro-Konvention in Kraft – seien die Umstände für eine Neuaufnahme der Beratungen durchaus gegeben. Zudem habe man sich während der im Rahmen des Nationalen Kulturdialogs geführten Diskussionen im November 2020 dafür ausgesprochen, das kulturelle Erbe für 2021 als prioritär ins Arbeitsprogramm aufzunehmen. Im Ständerat schien es diesbezüglich keine Einwände zu geben, wurde der Antrag doch stillschweigend angenommen und für weitere Beratungen an den Nationalrat überwiesen.

Konzept zur Pflege des Kulturerbes der Schweiz (Mo. 20.3930)

Im September 2020 beschlossen beide Räte, die Motion zur Bewertung von Bauwerken und Ortsbildern hinsichtlich ihrer Aufnahme ins ISOS abzuschreiben, da diesem Anliegen bereits im Rahmen der Kulturbotschaft 2021-2024 Rechnung getragen worden sei.

Bewertung von Bauwerken und Ortsbildern hinsichtlich Aufnahme ins ISOS (Mo. 17.4308)

Ende Februar 2020 verabschiedete der Bundesrat die «Interdepartementale Strategie Baukultur», in der er zum ersten Mal die baukulturellen Tätigkeiten des Bundes bündelte und verbindliche Ziele sowie Massnahmen zu deren Umsetzung festlegte. Mit der Strategie soll aufgezeigt werden, wie der Bund in seiner Funktion als Bauherr, Eigentümer, Betreiber, Regulator und Geldgeber Baukultur fördern will. Ihr liegt ein breites Verständnis von Baukultur zugrunde und sie umfasst alle Tätigkeiten, die zu einer menschengemachten Veränderung des Lebensraumes führen. Die Bedeutung einer hohen Baukultur – diese führe gemäss dem BAK zu einer Verbesserung der Lebensqualität durch gut gestaltete Städte und Dörfer sowie zu einem stärkeren gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes – wurde bereits im Rahmen der Kulturbotschaft 2021–2024 bestätigt.
Unter der Leitung des BAK hatten sich 15 Bundesstellen gemeinsam seit 2016 mit der Erarbeitung der «Strategie Baukultur» auseinandergesetzt. Die Massnahmen werden von den jeweiligen Stellen verantwortet, in der Legislatur 2020–2023 priorisiert sowie umgesetzt und am Ende evaluiert. Mit sieben übergeordneten Zielen und 41 konkreten Massnahmen möchte der Bund Trends wie dem Klimawandel und dem Verlust der Biodiversität sowie durch die Urbanisierung und Digitalisierung aufkommenden Veränderungen (bspw. in der Mobilität), die den Lebensraum nachhaltig beeinflussen, entgegenwirken. Der Schwerpunkt der Strategie wird zum einen auf die Vermittlung sowie baukulturelle Bildung und zum anderen auf die Ausbildung baukultureller Kompetenzen der Fachpersonen gesetzt. Dies in erster Linie, um bei der Bevölkerung eine stärkere Sensibilisierung für die Bedeutung einer hohen Baukultur zu erreichen. Im Weiteren zielen die Massnahmen auf die Verbesserung der Bau- und Planungsqualität oder die Intensivierung der sektorübergreifenden und transdisziplinären Zusammenarbeit ab.

Bundesrat verabschiedet Strategie Baukultur

Jahresrückblick 2019: Kultur, Sprache, Kirchen

2019 war hinsichtlich der Kultur-, Sprach- und Kirchenpolitik vergleichsweise ein eher moderater Jahrgang, sowohl im Vergleich zu anderen Politikbereichen, als auch im direkten Vergleich zu den Vorjahren. Eine APS-Zeitungsanalyse zeigt auf, dass alle drei Politikbereiche von einem rückläufigen Trend betroffen sind, wobei sich dieser besonders in der Medienberichterstattung zur Kirchen- und Religionspolitik am stärksten zeigt – hier hat sich der Anteil themenspezifischer Artikel seit 2016 nahezu halbiert. Im Jahresverlauf wurden über die drei Themenbereiche betrachtet unterschiedliche Entwicklungen ersichtlich: Während die Sprachthemen auf nationaler Ebene offensichtlich im Allgemeinen wenig Beachtung fanden, wurden kirchenpolitische Themen besonders Anfangs und Ende Jahr stark diskutiert und fielen dann dem obligaten «Sommerloch» zum Opfer. Die Kulturpolitik hingegen sah sich mit einem regelrechten «Sommerhoch» konfrontiert, nachdem es ab März 2019 eher ruhig geworden war.

Das Hauptaugenmerk der Parlamentarierinnen und Parlamentarier lag 2019 hinsichtlich der kulturpolitischen Entwicklungen mit Sicherheit auf der Revision des Schweizer Urheberrechts. Nach rund 7-jähriger Vorarbeit und einer vom Ständerat im Frühjahr 2019 zwecks Sondierung der Lage des europäischen Urheberrechts auferlegten Rückweisung, wurden im Sommer schliesslich die Weichen gestellt und das Gesamtpaket im Herbst gebündelt. Da die angestrebte Revision Einfluss auf verschiedene Bereiche hat, blieben die negativen Reaktionen indes nicht aus; deshalb ist es auch wenig erstaunlich, dass kurz nach der Schlussabstimmung bereits das Referendum ergriffen wurde. Ob die URG-Revision effektiv gelungen ist, wird sich Mitte Januar 2020 zeigen, wenn die Referendumsfrist abgelaufen ist.
Die Ratifizierungen internationaler Abkommen wie des Übereinkommens über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes und des Rahmenübereinkommens des Europarats über den Wert des Kulturerbes standen hingegen ausser Diskussion.
Ein anderer Fokus wurde im Kulturjahr 2019 wiederum auf die Kulturförderung gelegt. Im Frühjahr wurde die Kulturbotschaft 2021–2024 in die Vernehmlassung geschickt und bis im September zur Stellungnahme freigegeben. Der Ergebnisbericht lag Ende Jahr zwar noch nicht vor, jedoch geben die im Verlauf des Jahres gefällten Entscheide zu diversen Vorstössen mit Referenz auf die Kulturbotschaft (Kulturabgeltung an die Stadt Bern, Einführung eines schweizerischen Jugendkulturgutscheins, Auswirkungen der Urbanisierung auf die Kulturförderung, Aufgabenteilung zwischen SBFI und BAK, Erhöhung des Kredits für die Förderung des Sprachaustausches) einen ersten Hinweis auf mögliche Herausforderungen hinsichtlich der weiteren Beratungen .
Auch im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege blieben die Institutionen nicht untätig. So wurde eine Motion Regazzi (cvp, TI; Mo. 17.4308), die eine Anpassung der Bewertungskriterien für die ISOS-Aufnahme verlangte, stillschweigend angenommen und die Vernehmlassungsergebnisse zur Totalrevision des VISOS vielen mehrheitlich positiv aus, was auf ein Inkrafttreten der revidierten Verordnung auf den 1. Januar 2020 hindeutete.
In der ausserparlamentarischen Debatte fand das Fête de Vignerons, das drei Jahre nach seiner Aufnahme ins UNESCO Weltkulturerbe und 20 Jahre nach der letzten Austragung neuerlich in Vevey (VD) stattfand, grosse Beachtung – leider aufgrund der finanziellen Bruchlandung nicht nur positive. Ein wiederkehrendes Thema war 2019 auch die Raubkunst, wobei der Fokus in diesem Jahr auf den afrikanischen Kontinent und die im Kontext der Kolonialisierung erbeuteten Schätze gerichtet wurde. Auch das Volk der Fahrenden war 2019 insbesondere in den Kantonen ein Thema, da sich die Frage der Durchgangsplätze nicht nur im Kanton Bern aufgetan hatte.

Im Bereich der Sprachpolitik standen in diesem Jahr die Mehrsprachigkeit und damit zusammenhängend die Förderung des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften sowie der Erhalt des Rätoromanischen im Fokus. So forderte eine Motion Bourgeois (fdp, FR; Mo. 17.3654), dass öffentliche Ausschreibungen des Bundes künftig in den wichtigsten Landessprachen zu erfolgen hätten, und eine Motion Gmür-Schönenberger (cvp, LU; Mo. 18.4156), dass TV-Produktionen nicht mehr synchronisiert, sondern sowohl Eigenproduktionen in den Landessprachen, als auch englischsprachige Produktionen in der Originalsprache ausgestrahlt und lediglich noch untertitelt werden sollen.
Mit dem Begehen der 100-Jahr-Feier der Lia Rumantscha wurden indes Bestrebungen aufgezeigt, das Rätoromanische wieder mehr aufs Parkett zu bringen und insbesondere auch einem Publikum ausserhalb des Bergkantons ins Gedächtnis zu rufen. Nicht zuletzt seit einem im Frühjahr erschienene Bericht des ZDA war deutlich geworden, dass es für das Rätoromanische in der Schweiz fünf vor zwölf geschlagen hat.

In Bezug auf kirchen- und religionspolitische Themen stand in diesem Jahr die SVP mit ihren islamkritischen Parolen auf prominentem Parkett. Mit ihrem Vorstoss zur Bekämpfung der Ausbreitung eines radikalen Islams war sie im Parlament zwar gescheitert, generierte aber mit den daraus resultierenden Wahlplakaten des der SVP nahestehenden Egerkinger-Komitees im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen 2019 ein grosses Medienecho. Auch die Motion Wobmann (svp, SO; Mo. 17.3583), die ein Verbot der Verteilaktion «Lies!» zum Ziel hatte, scheiterte – nach einer rund 1.5-jährigen Sistierung – am Ständerat. Wie eine bereits im Sommer veröffentlichte Studie aufzeigte, nahm die SVP auch in den Kantonen eine dominante Rolle in der Religionsdebatte ein. So war es nur wenig erstaunlich, dass die Anfangs Jahr neuerlich aufkommende Frage, ob man als guter Christ noch die SVP wählen dürfe, wieder zu diskutieren gab; nicht zuletzt, weil damit auch verschiedentliche Kirchenaustritte – nebst den ohnehin zunehmenden Kirchenaustritten – von SVP-Politikerinnen und -Politikern einhergingen, welche sich lieber dem Churer Bischof Huonder zuwenden wollten. Dieser seinerseits wurde schliesslich nach zweijährigem Aufschub zu Pfingsten Abberufen, nutzte die Zeit bis dahin aber für einen Rundumschlag gegen die Landeskirchen und stellte sich noch immer quer zu den Missbrauchsvorwürfen in der Kirche.
Wie sich die Kirche zum Staat verhalten soll und in welchem Masse sich Theologen in die politische Debatte einbringen dürfen, wurde seit Anfang Jahr im Rahmen eines von Gerhard Pfister (cvp, ZG) neu gegründeten Think-Tanks «Kirche/Politik» erläutert.
Eine für viele eher überraschende Kunde kam im Herbst von Seiten der reformierten Kirchen: Diese hatten sich nach langen Diskussionen für die «Ehe für alle» ausgesprochen, wobei sie im Wissen um die konservativen Kräfte innerhalb der Glaubensgemeinschaft die Gewissensfreiheit der Pfarrpersonen gewährleisten wollten. Unerfreulich waren 2019 die Meldungen über die Rückkehr und rasche Zunahme des Antisemitismus in der Schweiz.

Die 2019 im Vorfeld des angekündigten Frauenstreiks virulent diskutierte Genderthematik fand ihren Einzug auch im Bereich der Kultur, Sprache und Kirche. So wurden Frauen, und spezifisch ihr Schaffen und ihre Stellung in der Kunst und Kultur, wesentlich stärker thematisiert als in den vergangenen Jahren. Auch die Diskussion um gendergerechte Sprache wurde in diesem Jahr wieder virulenter aufgegriffen. Besonders überraschend kam auch die Ankündigung der Kirchenfrauen, sich am diesjährigen Frauenstreik zu beteiligen, um ein Zeichen gegen die männliche Dominanz innerhalb der Institution zu setzen.

Jahresrückblick 2019: Kultur, Sprache, Kirchen
Dossier: Jahresrückblick 2019

Der ISOS-Bewertungsausschuss setzt sich bisweilen aus Vertreterinnen und Vertretern der Denkmalpflege, des Ortsbild-, Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Raumplanung zusammen. Gemäss Nationalrat Olivier Feller (fdp, VD) sei es aber bedingt durch die wachsende Bedeutung und zunehmende Interessenabwägung hinsichtlich des ISOS an der Zeit, dass auch Vertreterinnen und Vertreter des Gewerbes sowie die Grundeigentümerschaft in dieses Gremium aufgenommen würden. Mittels einer Motion forderte er den Bundesrat auf, die notwendigen Schritte einzuleiten, damit auch diese Vertretungen im Ausschuss angemessen berücksichtigt würden. Der Bundesrat beantragte den Vorstoss zur Ablehnung, da es sich beim ISOS um eine Zusammenstellung aufgrund objektiver und (wissenschaftlich) vereinheitlichter Kriterien handle und nicht etwa um einen Planungsakt mit Interessenabwägung. Die beantragte Erweiterung des Ausschusses würde aber eine antizipierende Interessenabwägung aufweisen und sei daher systemwidrig. Eine eigentliche Diskussion über das Thema konnte im Rat indes nicht vorgenommen werden, da der Vorstoss aufgrund der Verjährungsfrist von zwei Jahren im Dezember 2019 unbehandelt abgeschrieben wurde.

Isos-Bewertungsausschuss. Ausgewogenere Zusammensetzung (Mo. 17.4307)

In der Wintersession 2019 wurde eine Motion Golay (mcg, GE) unbehandelt abgeschrieben, da sie nicht innert zwei Jahren nach Einreichung abschliessend behandelt worden war. Nach Roger Golays Nichtwiederwahl bei den eidgenössischen Wahlen 2019 war der Vorstoss zur Aufrechterhaltung von dessen Fraktionskollegen Jean-Luc Addor (svp, VS) übernommen worden. Die Motion hätte den Bundesrat beauftragt, ein Verfahren einzuleiten, mit dem die Festung Savatan/Dailly (VD) ins ISOS oder ein anderes geeignetes Verzeichnis hätte aufgenommen werden können. Golays Sorge galt dem drohenden Zerfall der militärischen Anlage – einer «Hochburg der Schweizer Verteidigung im 20. Jahrhundert» – nach deren Schliessung.
Der Bundesrat hatte die Motion im Frühjahr 2018 zur Ablehnung empfohlen. Ein Ortsbild, wie es im Sinne des ISOS definiert werde, sei eine Niederlassung, die sowohl aus bebauten als auch nichtbebauten Bereichen bestehe, also beispielsweise aus Strassen, Plätzen, Zwischenräumen und den damit räumlich zusammenhängenden Gärten, Freiräumen und dem Kulturland. Unterirdische Anlagen würden im ISOS nicht erfasst. Das VBS führe hingegen ein Hinweisinventar in den Bereichen Denkmalpflege und Naturschutz, das dessen Immobilienportfolio zum Gegenstand habe, sofern ein direkter militärischer Zusammenhang bestehe. Die national bedeutenden Objekte in Savatan/Dailly seien daher bereits in den Schutzzielen des Inventars der erhaltenswerten ehemaligen Kampf- und Führungsanlagen (ADAB) enthalten. Die Aufnahme ins ISOS sei so gesehen aus methodischen Gründen nicht angezeigt.

Aufnahme der Festung Dailly in das Bundesinventar Isos oder in ein anderes für ihren Schutz geeignetes Verzeichnis (Mo. 17.4281)

An seiner Sitzung vom 13. November 2019 hiess der Bundesrat schliesslich die Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) gut. Somit sind neu, mit Inkrafttreten per 1. Januar 2020, u.a. die Aufnahmegrundsätze für das Objektinventar des ISOS auf Verordnungsstufe geregelt.

Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS)

Mitte September 2019 veröffentlichte das BAK die Vernehmlassungsergebnisse zur Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS). Gesamthaft waren 92 Akteure (Kantone, Parteien, Dachverbände und weitere Organisationen) zur Stellungnahme eingeladen worden, wovon 54 auch antworteten. 26 der insgesamt 80 eingegangenen Antworten waren sogenannte Spontanantworten, d.h. sie stammten von nicht explizit eingeladenen weiteren Organisationen.
Das BAK deutete diese rege Rücklaufquote als ein «grosses Interesse» an der angestrebten Revision, die mehrheitlich auf ein positives Echo stiess. So fand die Revision in ihrer Gesamtheit bei 52 Stellungnahmen Anklang, wobei drei Akteure (die Kantone GE, JU, UR) ihre vollständige Zustimmung und 18 weitere Kantone, die SP, der SSV und 29 weitere Organisationen ihre Zustimmung mit Anpassungsbedarf geltend machten. Besonders hervorgehoben wurde hierbei, dass die Harmonisierungsbestrebungen der VISOS mit den Schwesterverordnungen VBLN und VIVS mehr Rechtssicherheit und eine grössere Legitimität der drei Inventare schaffe und die Objektivität sowie Wissenschaftlichkeit des ISOS durch die Aufnahme der Legaldefinition gesteigert würden. Zudem erhöhe die Festsetzung der Bestimmungen sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene die Planungssicherheit und eine Festlegung der Aufnahmekriterien auf Verordnungsstufe stärke das ISOS als raumplanerisches Instrument, was besonders im Bereich der Raumplanung zu mehr Rechts- und Planungssicherheit beitrage. 15 der zustimmenden Organisationen waren von diesen positiven Aspekten derart überzeugt, dass sie gar auf eine möglichst zeitnahe Inkraftsetzung der Revisionsvorlage durch den Bundesrat bestanden.
Dem gegenüber standen 26 Stellungnahmen, die eine Totalrevision in der dargebotenen Form vollständig (Kanton SG, die SVP und der SGV) oder mit Eventualanträgen (Kantone GR, NE, SO und ZG, vier Dachverbände und 15 Organisationen) ablehnten. Der Entwurf nehme die kantonalen Anliegen hinsichtlich der ISOS-Methode zu wenig auf und schaffe neue Hürden für die Interessenabwägung. Des Weiteren seien allgemeine Entwicklungsperspektiven und Ziele der Siedlungsentwicklung nach innen nicht entsprechend gewichtet worden. Zudem sei der Zeitpunkt der Revision äusserst ungünstig gewählt, da mit der Motion Regazzi (cvp, TI; Mo. 17.4308) und den parlamentarischen Initiativen Rutz (svp, ZH; Pa.Iv. 17.525) und Egloff (svp, ZH; Pa.Iv. 17.526) aktuell noch ISOS-relevante Vorstösse im Parlament hängig seien. Entsprechend beantragten 16 Stellungnahmen explizit die Sistierung der Revision, wovon sechs einen partnerschaftlichen Klärungsanstoss hinsichtlich der offenen Fragen von Bund und Kantonen forderten und zehn die parlamentarische Beratung der hängigen Geschäfte abwarten wollten.

Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS)

Eine Motion Gmür-Schönenberger (cvp, LU) wurde in der Frühjahrssession 2019 unbehandelt abgeschrieben, weil der Vorstoss nicht innert der gesetzlichen Frist von zwei Jahren behandelt worden war. Der Bundesrat hätte bei Annahme der Motion eine entsprechende Lücke im ZGB dahingehend schliessen müssen, dass die Eigentumsrechte bei archäologischen Funden auch für die Dokumentation geklärt würden. Bis anhin kläre Art. 724 ZGB lediglich, dass archäologische Funde Eigentum der jeweiligen kantonalen Gebietsträgerschaft sind; nicht geklärt sei hingegen die Frage, wem die jeweiligen Dokumentationen (Zeichnungen, Fotografien, Pläne etc.) solcher Fundstellen gehörten. Der Bundesrat hatte im Frühjahr 2017 die Ablehnung der Motion beantragt.

Eigentumsrechte bei archäologischen Funden umfassend klären (Mo. 17.3209)

Im Unterschied zum Nationalrat ging die Behandlung der Motion Regazzi (cvp, TI) im Ständerat diskussionslos über die Bühne: Der Vorstoss zur Bewertung von Bauwerken und Ortsbildern hinsichtlich ihrer Aufnahme ins ISOS wurde, wie bereits von der WBK-SR ohne Gegenantrag empfohlen, angenommen – und zwar stillschweigend.

Bewertung von Bauwerken und Ortsbildern hinsichtlich Aufnahme ins ISOS (Mo. 17.4308)

Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 1. Juli 1966 konkretisiert die Bestimmungen von Art. 78 BV, welcher besagt, dass der Bund bei der Erfüllung seiner Aufgaben die öffentlichen Interessen hinsichtlich Landschaften, Ortsbildern, geschichtlichen Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmälern zu berücksichtigen hat. Art. 5 NHG verpflichtet den Bundesrat, ein Inventar von Objekten von nationaler Bedeutung zu erstellen, wobei er hierzu vorgängig die Kantone anzuhören hat. Gestützt auf ebendiesen Artikel hatte der Bundesrat, in Ergänzung des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) und Bundesinventars der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS), am 9. September 1981 das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) mit der zugehörigen Verordnung erlassen. Dieses führt und dokumentiert die wertvollsten und bedeutendsten Siedlungen der Schweiz, hat hierbei aber weder einen Schutz- noch einen Planungsanspruch, sondern dient lediglich als Konsultationsinstrument im jeweiligen Planungsprozess. Zugleich bildet es aber als nationales Fachinventar den einzigen schweizweit vereinheitlichten Normenkatalog zur qualitativen Beurteilung von Ortsbildern und dient somit als wichtige Grundlage für die Siedlungsentwicklung.
Aktuell führt das ISOS 1274 Objekte über alle Kantone, die nach der ISOS-Methode inventarisiert wurden und als analoge bzw. digitale Ortsbildaufnahmen verfügbar sind. Gerade die Erweiterung im digitalen Bereich hatte dazu geführt, dass die ISOS-Methode einer eingehenden Prüfung, Überarbeitung und Anpassung unterzogen wurde, da mit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über Geoinformationen (GeoIG) das Bundesinventar künftig als Geodatensatz im Geoportal des Bundes zugänglich gemacht werden sollte. Dies bedurfte einer Überführung des für eine analoge Darstellung konzipierten Instrumentes in eine digitale Form. Zugleich sah sich das BAK aus Gründen der Rechtssicherheit verpflichtet, sicherzustellen, dass die alte und neue Methode auf den gleichen Grundsätzen und -regeln beruhen.
Ende November 2018 schickte nun das BAK die Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) in die Vernehmlassung, da mit einem 2015 in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten die Notwendigkeit einer Revision, unter Berücksichtigung der mit dem Bundesgerichtsentscheid Rüti (ZH) vom 1. April 2009 wachsenden Bedeutung des ISOS, immer deutlicher wurde. Die VISOS soll in der Folge – unter dem Aspekt des Legalitätsprinzips – an ihre beiden Schwesterverordnungen angeglichen werden und neu die massgebenden Grundsätze der aufzunehmenden ISOS-Objekte sowie die entsprechenden methodischen Prinzipien regeln. Des Weiteren soll mit den angestrebten Erneuerungen unter anderem auch die Rechtssicherheit für Kantone und Gemeinden erhöht werden. Die Vernehmlassung ist vom 30. November 2018 bis zum 15. März 2019 angesetzt.

Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS)

Eine für die Frühjahrssession angesetzte Beratung der Motion Regazzi (cvp, TI) zur Bewertung von Bauwerken und Ortsbildern hinsichtlich ihrer Aufnahme ins ISOS musste zunächst verschoben werden, da die Ratsmitglieder Friedl (sp, SG) und Fluri (fdp, SO) den Vorstoss bekämpft hatten. In der Herbstsession 2018 sprach sich der Nationalrat jedoch mit 114 zu 77 Stimmen bei einer Enthaltung für die Motion aus.
Die Ratsdebatte wurde im Grunde nur durch den Motionär selbst und die beiden bekämpfenden Ratsmitglieder geführt. Claudia Friedl betonte, dass sie sich des Druckes, unter dem das kulturelle Erbe der Schweiz stehe, durchaus bewusst sei, schlug zugleich aber vor, dass man doch zunächst auch abwarten könne, wie sich die erst gerade 2017 neu überarbeitete Weisung zur Inventarregelung bewähren werde, bevor man weitere Schritte einleite. Kurt Fluri argumentierte, dass das Anliegen des Motionärs nicht etwa eine verbesserte Interessenabwägung zwischen ISOS und RPG, sondern vielmehr eine Fokussierung auf bauliche Massnahmen zu Ungunsten des Ortsbildschutzes zum Ziel habe. Das ISOS und das RPG stellten eine «Chance für die Verbesserung der Lebensqualität» dar und hätten – in Anlehnung an Isabelle Chassot, Direktorin des BAK – zum Ziel, einen «identitätsstiftenden und inklusiven» Lebensraum zu schaffen, der mit der hier angedachten Herabstufung des ISOS nicht wirklich realisierbar sei. Der während der Ratsdebatte anwesende Bundesrat Berset liess diese Aussage jedoch so nicht stehen: Die weit verbreitete Annahme, dass die mit dem RPG angestrebte Verdichtung durch das ISOS zu Verhinderung der Bautätigkeit führe, treffe nicht zu.

Bewertung von Bauwerken und Ortsbildern hinsichtlich Aufnahme ins ISOS (Mo. 17.4308)

Mit einer Motion Regazzi (cvp, TI) sollte der Bundesrat beauftragt werden, die Kriterien zur Bewertung von Bauwerken und Ortsbildern hinsichtlich ihrer Aufnahme ins ISOS zu klären. Hierfür sollen im Methodenhandbuch zur Erstellung des ISOS die Aufnahmekriterien konkretisiert und die Zielsetzung des RPG für die Siedlungsentwicklung nach innen berücksichtigt werden. Des Weiteren sollen die entsprechenden parlamentarischen Kommissionen nach Möglichkeit in den Prozess eingebunden werden. Diese Konkretisierung sei zwischenzeitlich vonnöten geworden, da gerade in städtischen Gebieten vermehrt Zielkonflikte zwischen durch das ISOS-Inventar geschützten Quartieren und gleichzeitigen Verdichtungsbestrebungen entstünden.
Der Bundesrat beantragte die Motion zur Annahme, wies zugleich aber darauf hin, dass bereits im Bericht zum Postulat Fluri (fdp, SO; 16.4028) festgehalten worden sei, dass die massgebenden Grundlagen für die Bezeichnung von ISOS-Objekten deutlich in den entsprechenden Weisungen vom 1. Dezember 2017 geregelt seien und daher keiner grundsätzlichen Überprüfung bedürften. Dennoch sei er bereit, die für die Auswahl der Objekte relevanten Grundsätze in der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (Visos) darzulegen. Hierfür habe man bereits dem EDI und dem UVEK den Auftrag zur Empfehlungsentwicklung und Prüfung des Handlungsbedarfes erteilt und würde das Anliegen des Motionärs entsprechend in diese Prüfung mitaufnehmen.

Bewertung von Bauwerken und Ortsbildern hinsichtlich Aufnahme ins ISOS (Mo. 17.4308)

Nach dem Winzerfest von Vevey, dessen Kandidatur im März 2015 eingereicht worden war, deponierte das BAK mit der Basler Fasnacht im Frühjahr 2016 seine zweite Kandidatur zur Aufnahme in das immaterielle Kulturerbe der UNESCO. Der Entscheid des zwischenstaatlichen Komitees zum Gesuch wird per November 2017 erwartet. Beinahe zeitgleich mit der Deponierung der Kandidatur bemängelte die Basellandschaftliche Zeitung den durch fehlenden Nachwuchs bedingten, schwindenden Anteil an aktiven Fasnächtlern innerhalb der Basler Bevölkerung. Als Gründe für diese Entwicklung eruierte man zum einen das grosse Freizeitangebot für die Basler Jugend, das mit der Fasnachtstätigkeit stark konkurrenziere, und zum anderen die verpasste Chance, die Migrationsbevölkerung in die Fasnachtskultur zu integrieren. Eine Stärkung der Fasnacht und der Tourismusregion Basel erhoffte man sich indes von einer erfolgreichen Kandidatur allemal: Nicht nur die internationale Bekanntheit Basels würde dadurch gesteigert, sondern es dürfte für Cliquen durch die verstärkte Anerkennung auch einfacher werden, geeignete Räumlichkeiten zur Vorbereitung ihres Fasnachtsauftritts zu finden.
Grund zum Feiern gab es Ende 2016 bereits für Vevey: Die Kandidatur zur Aufnahme des Winzerfestes war erfolgreich, womit die Schweiz in der UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit bereits den ersten Eintrag verzeichnen kann. Jedes Land ist berechtigt, pro Jahr eine Kandidatur zu deponieren. Aufgrund von Empfehlungen einer Expertengruppe des Bundesrates aus dem Jahr 2014 plant die Schweiz in den Folgejahren noch sechs weitere Kandidaturen.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Im Parlament war die Kulturbotschaft 2016–2020 weniger umstritten als die Vernehmlassungsergebnisse des Vorjahres vermuten liessen – gemäss der NZZ waren die Debatten gar "andächtig ruhig wie in einem Museum". National- und Ständerat zeigten sich durchgehend einig, schätzten die vorliegende Botschaft grossmehrheitlich als ausgewogen ein und schickten keinen der zehn beratenen Entwürfe in die Differenzbereinigung. Während jedoch die bundesrätlichen Beschlüsse zu den Zahlungsrahmen in den Bereichen Film (CHF 253,9 Mio.), Kulturgütertransfer (CHF 3,9 Mio.), Heimatschutz und Denkmalpflege (CHF 132,6 Mio.), Nationalmuseum (CHF 160,6 Mio.), Sprachen und Verständigung (CHF 75,5 Mio.), Schweizerschulen im Ausland (CHF 110,1 Mio.) sowie für Pro Helvetia (CHF 210,9 Mio.) im Parlament eine Mehrheit fanden, wich das gesetzgebende Organ betreffend Finanzhilfen des BAK leicht vom Entwurf des Bundesrates ab. In letzterem Bereich beschloss der erstberatende Ständerat auf Anraten seiner Kommissionsmehrheit eine Aufstockung der Mittel für Museen und Sammlungen um CHF 3 Mio. zur Förderung der Chancengleichheit bei der Mittelvergabe. Erfolglos wehrten sich bürgerliche Parlamentarier – und dabei in erster Linie und grossmehrheitlich SVP-Vertreter – gegen die Aufstockung der gesamten Mittel um 3,4% im Vergleich zur Kulturbotschaft 2012–2015; entsprechende Minderheiten Germann (svp, SH) und Müri (svp, NR) mit dem Antrag auf Rückweisung und Plafonierung der Mittel auf dem Stand der Vorperiode wurden in beiden Räten deutlich abgelehnt. Dasselbe Schicksal ereilte in der Kantonskammer ein Rückweisungsantrag Föhn (svp, SZ), welcher mit der Kulturbotschaft eine Zentralisierung der Kulturförderung befürchtete und dem Antrag der Minderheit Germann (svp, SH) unterlag. In seinen ausführlichen Stellungnahmen machte Bundesrat Berset unter anderem deutlich, dass es hier in erster Linie um eine bessere Koordination zwischen den verschiedenen Entscheidungsebenen gehe und keinesfalls um eine Bevormundung aus Bundesbern. Weitere Rednerinnen und Redner rechtfertigten die Mittelerhöhung ferner mit der Ausweitung der Kulturförderung auf zusätzliche Bereiche, die zum einen auf in der Zwischenzeit vom Parlament gefasste Beschlüsse zurückgehen, denen zum anderen jedoch auch ein Verfassungsauftrag zugrunde liegt: So soll mit der Kulturbotschaft der im Jahr 2012 angenommene Gegenvorschlag zur Volksinitiative "jugend+musik" umgesetzt werden. Die entsprechende Änderung des Kulturförderungsgesetzes passierte den Ständerat mit 39 zu 6 und den Nationalrat mit 136 zu 51 Stimmen in der Sommersession relativ unproblematisch. Dass die Kultur auch in finanziell angespannten Zeiten etwas kosten darf – und dabei sogar noch etwas mehr im Vergleich zur vergangenen Vierjahresperiode – stiess in den Medien auch auf negative Resonanz. Als Sprachrohr der Ostschweiz freute sich hingegen das St. Galler Tagblatt (SGT): Von den zusätzlichen CHF 3 Mio. für Museen und Sammlungen sollen auch solche Institutionen profitieren, die bis anhin noch nicht in den Genuss von Fördergeldern gekommen sind. Die Vergabe der Gelder soll neu nach klar festgelegten Kriterien erfolgen. Das SGT rechnete der Stiftsbibliothek St. Gallen hier künftig grosse Chancen für finanzielle Unterstützung ein.

Kulturbotschaft 2016-2020 (BRG 14.096)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick

Im Mai verabschiedete der Bundesrat eine Änderung der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder in der Schweiz (VISOS). Die ausschliesslich den Kanton Baselland betreffenden Anpassungen wurden auf den 1. Juli in Kraft gesetzt. Während Augst mit Augusta Raurica und die Liesbergmühli von der Liste des Bundesinventars gestrichen wurden, sind die Ortschaften Münchenstein und Röserental, das Kraftwerk Birsfelden und die Schlossanlage Wildenstein neu aufgeführt. Die Baselbieter Bevölkerung sprach sich im Berichtsjahr zudem deutlich für Annahme einer Initiative aus, die vom Kanton den dauerhaften Erhalt der Schlösser Bottmingen und Wildenstein inklusive Hofgut fordert. Der Regierungsrat hatte die Übertragung von Schlösser und Hofgut an Dritte ermöglichen wollen, um durch Einsparungen von Unterhaltskosten seinen Verpflichtungen aus dem beschlossenen Entlastungspaket 12/15 nachzukommen. Der landrätliche Gegenvorschlag, der eine Einbringung der Schlösser in Trägerschaften erlaubt hätte, wurde hauchdünn abgelehnt.

Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder in der Schweiz

Im Februar richtete der Bundesrat die Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012–2015 an die Räte, die diese in der Herbstsession des Berichtsjahrs verabschiedeten. Beantragt wurden acht Kredite über eine Gesamthöhe von 637,9 Mio. CHF zugunsten des Heimatschutzes und der Denkmalpflege, des Kulturgütertransfers, des Films, der Landessprachen, des Bundesamts für Kultur (BAK), der Stiftung Pro Helvetia, der Nationalmuseumsgruppe und der Nationalphonothek. Beide Räte beschlossen Eintreten ohne Gegenantrag. Die Kommission für Bildung und Wissenschaft (WBK-SR) schlug dem Ständerat als Erstrat einstimmig weitere Ausgaben in der Höhe von 50,6 Mio. CHF vor. Begründet wurde diese Empfehlung unter anderem mit dem Hinweis, dass die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Kulturförderung mit total 2,24 Mio. CHF nur 0,43% des BIP betragen und an Bundesmitteln lediglich 0,4 Prozent aus dem Gesamthaushalt in die Kultur fliessen. Die zusätzlichen Mittel sollten dabei an den Heimatschutz und die Denkmalpflege, die Filmförderung, das BAK sowie die Stiftung Pro Helvetia gehen. Die Hälfte der Kredite, die knapp 3 Mio. CHF für den Kulturgütertransfer sowie die Mittel zugunsten der Sprachförderung, der Schweizerischen Landesphonothek und die Institutionen des Schweizerischen Nationalmuseums, wurden problemlos gesprochen. Die restlichen vier Kulturkreditvorlagen, tangiert durch die zusätzlich beantragte Mittelerhöhung, erfuhren Abänderungen, die im Folgenden besprochen werden.
Für den Heimatschutz und die Denkmalpflege, die der Bund und die Kantone gemäss NFA als Verbundaufgabe wahrnehmen, hatte der Bundesrat einen Rahmenkredit von 85 Mio. CHF vorgeschlagen. Die ständerätliche WBK machte eine grosse Differenz zwischen dem Mittelbedarf für den Denkmalschutz und den nach Einführung des NFA dafür budgetierten Bundesgeldern aus. Da diese sich in den letzten Jahren regelmässig als ungenügend erwiesen hätten, veranschlagte sie eine Erhöhung des Etats um 20 Mio. CHF, vor allem zugunsten der Denkmalpflege. Einstimmig winkte die Kleine Kammer den erhöhten Rahmenkredit durch. Im Nationalrat veranlasste eine starke links-grüne Kommissionsminderheit gar die Aufstockung um 30 Mio. auf insgesamt 125 Mio. CHF. Auf Betreiben seiner Fiko widersetzte sich der Ständerat dem Nationalrat in der Differenzbereinigung. Worauf Letzterer die bescheidenere Mittelerhöhung knapp akzeptierte.
Für die Filmförderung wollte die WBK-SR den vom Bundesrat vorgesehenen Rahmenbetrag um weitere 10 Mio. auf 158 Mio. CHF aufstocken. Den zusätzlichen Mittelbedarf sah sie durch die Übertragung der projektbezogenen Filmförderung von Pro Helvetia an das BAK, durch steigende Ausgaben bei der erfolgsabhängigen Filmförderung (Succès cinéma) und die geplanten Unterstützungsleistungen für die Umstellung kleiner Kinos auf die digitalisierte Projektion begründet. Widerspruch erfuhr das Ansinnen erneut von Mitgliedern der Fiko. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Wachstum der Bundesausgaben unter Beachtung der Schuldenbremse derzeit höchstens drei Prozent betragen dürfte, sich die diskutierten Ausgaben für den Kulturbereich aber im Rahmen von acht Prozent bewegten, ohne in anderen Ausgabenbereichen kompensiert zu werden. Mit 26 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung wurde die Teilvorlage aber im Sinn der WBK-SR angenommen. Auf Antrag einer linksgrünen Kommissionsminderheit, die durch jeweils starke CVP- und FDP-Mehrheiten unterstützt wurde, folgte der National- dem Ständerat.
Zum Zahlungsrahmen für die vom BAK ausgerichteten Finanzhilfen, den die WBK-SR um weitere 12 Mio. auf 112 Mio. CHF erhöhen wollte, lagen dem Erstrat drei Minderheitsanträge vor. Dabei waren die Ständeräte sich sowohl uneinig über die Höhe allfälliger Mehrausgaben als auch über deren potenzielle Adressaten. Keiner der Vorschläge, darunter ein Unterstützung des Alpinen Museums in Bern, war mehrheitsfähig. Dem Zweitrat lagen zum BAK-Zahlungsrahmen sechs Minderheitsanträge vor. Zu den bereits im Ständerat vorgebrachten Anliegen gesellte sich neben weiteren ein Finanzierungsbegehren für die in Basel domizilierte Stiftung Sportmuseum Schweiz. Durchzusetzen vermochten sich mit deutlicher Unterstützung auch des bürgerlichen Lagers die Anträge zugunsten des Sport- sowie des Alpinen Museums. Das dermassen abgeänderte Teilgeschäft wurde schliesslich auch vom Ständerat deutlich angenommen.
Mit der Aufgabenverschiebung zwischen dem BAK und Pro Helvetia übernahm letztere mit der Fotografie- und Nachwuchsförderung sowie der Kulturvermittlung zusätzliche Pflichten in der Kulturförderung. Deshalb beantragte die WBK-SR ihrem Rat die Erhöhung des vom Bundesrat vorgesehenen Zahlungsrahmens um 8,6 Mio. auf 149 Mio. CHF. Der Kommissionsantrag setzte sich denkbar knapp, mit 19 zu 18 Stimmen, gegen den Vorschlag des Bundesrats durch. Der Nationalrat hingegen bevorzugte den moderateren Zahlungsrahmen des Bundesrats. In der Differenzbereinigung entschied der Ständerat erneut äusserst knapp. Er schloss sich nun aber mit 18 zu 17 gegen seine Kommission, die Festhalten empfohlen hatte, dem Nationalrat an. Angenommen wurde die Teilvorlage schliesslich mit 23 zu zehn Stimmen bei vier Enthaltungen.

Kulturbotschaft 2012-2015 (BRG 11.020)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick

Anders als im Vorjahr stimmten beiden Kammern im Nachtrag II zum Budget 2007 gegen den Antrag des Bundesrates diskussionslos einer Erhöhung um 20 Mio Fr. für die Bereiche Heimatschutz und Denkmalpflege sowie Natur- und Landschaftsschutz zu, um den Verpflichtungen gegenüber den Kantonen nachzukommen. In der Eintretensdebatte regte die SVP erfolglos an, bei den Beiträgen an internationale Organisationen, ans Bundesamt für Bildung und Forschung oder ans BAK entsprechend zu kürzen.

Heimatschutz und Denkmalpflege Natur- und Landschaftsschutz

Trotz Bedenken stimmten beide Parlamentskammern beim Voranschlag 2007 einer weiteren Kürzung der Subventionen für den Denkmalschutz zu. Dieses Jahr begründete der Bundesrat diese Massnahme mit den für die Filmförderung sowie für das Verkehrshaus der Schweiz gesprochenen Geldern, die im Bundesamt für Kultur (BAK) eingespart werden müssten. Statt mit seinem ursprünglich 33 Mio Fr. betragenden Budget muss der Denkmalschutz nun mit rund CHF 22 Mio. auskommen; CHF 10 Mio. wurden in die Filmförderung verschoben, CHF 1 Mio. ins Verkehrshaus. Im Nationalrat stellte Frösch (gp, BE) den Antrag, die Gelder für die Denkmalpflege zumindest wieder auf 28 Mio Fr. zu erhöhen: Es handle sich um unersetzliches Kulturgut, das für die Nachkommenschaft erhalten werden müsse. Gegen die Fraktionen von CVP, FDP und SVP hatte der Antrag aber keine Chance und wurde mit 94 zu 72 Stimmen abgelehnt. Im Ständerat wurde ebenfalls moniert, der Bund behalte sich nach wie vor ein Mitspracherecht in der Denkmalpflege vor, ziehe sich aber aus der finanziellen Verantwortung zunehmend zurück; ein Antrag gegen die Kürzung wurde aber nicht gestellt.

Kürzung der Subventionen für den Denkmalschutz beim Voranschlag 2007

Anlässlich der Exekutivratssitzung der UNESCO im Frühjahr wurde die Schweiz wieder in den Exekutivrat dieser Organisation gewählt. Als Delegationschefin nahm alt-Nationalrätin Doris Morf (sp, ZH) Einsitz in diesem Gremium.

Doris Morf in den UNESCO-Exekutivrat gewählt

Auch im zweiten Anlauf scheiterte der Kulturförderungsartikel in der Bundesverfassung (Art. 27septies) nicht am Willen einer Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, sondern an abstimmungstechnischen Modalitäten. 1986 hatten sich die Kulturinitiative, die unter anderem ein Prozent des jährlichen Gesamtbudgets für die Kultur forderte, und der unverbindlichere bundesrätliche Gegenvorschlag durch die damals noch geltende Unvereinbarkeit des doppelten Ja gegenseitig blockiert. Im Berichtsjahr erwies sich das für Verfassungsänderungen notwendige Ständemehr als Stolperstein für die Vorlage. 51% der Stimmberechtigten wollten dem Bund die Kompetenz erteilen, das Kulturschaffen subsidiär und im Interesse der Verständigung unter den vier Kulturregionen zu erhalten, zu fördern und zu vermitteln. Damit sollte dem Bund die verfassungsrechtliche Grundlage für die Übernahme von Aufgaben erteilt werden, die er aufgrund einer etwas grosszügigen Interpretation des Zweckartikels der Bundesverfassung (Art. 2) über die "Beförderung der gemeinsamen Wohlfahrt" faktisch seit dem letzten Jahrhundert wahrnimmt. Durch verschiedene Bundesbeschlüsse wurde dem Bund seither die Kompetenz erteilt, die Denkmalpflege zu unterstützen, die bildende und angewandte Kunst zu fördern sowie Museen und Archive von nationaler Bedeutung zu unterhalten. 1962 wurde der Heimatschutz (Art. 24sexies) in die Verfassung aufgenommen. Der einzige Bereich des eigentlichen Kunstschaffens, in welchem der Bund ausdrücklich durch die Verfassung zu einem Engagement berechtigt wurde, ist jener der Filmförderung, da Volk und Stände 1958 vorwiegend aus handelspolitischen Gründen einem "Filmartikel" in der Bundesverfassung (Art. 27ter) zustimmten. Andere Kunstgattungen, so etwa Literatur, Musik, Theater und Tanz konnten bisher nur indirekt über die Subventionen an die Schweizerische Volksbibliothek, die Jugendliteratur, die Erwachsenenbildung oder die Pro Helvetia unterstützt werden.

Mit dem vorliegenden Kulturförderungsartikel wollten Bundesrat und Parlament der Kulturpolitik des Bundes eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Grundlage schaffen und die Entwicklung dieser Politik langfristig sichern. Ausgehend von den Grundsätzen des Föderalismus, der Subsidiarität und des Ausgleichs sollte kulturelles Schaffen gefördert und der Zugang auch weniger begünstigter Gruppen oder Landesteile zur Kultur erleichtert werden. Besondere Bedeutung kam dem Austausch und damit der Verbesserung der Kommunikation zwischen den verschiedenen Sprachen und Kulturen der Schweiz zu. Lediglich 49% der Stimmberechtigten sprachen sich gegen dieses Ansinnen aus. Da sie jedoch in zehn Kantonen und vier Halbkantonen - namentlich allen rein deutschsprachigen Kantonen mit Ausnahme Zürichs und der beiden Basel - die Mehrheit bildeten, konnten sie sich gegen die zustimmenden zehn Kantone und zwei Halbkantone - neben den bereits genannten alle mehrsprachigen Kantone, das Tessin und die Romandie - durchsetzen und die Vorlage zu Fall bringen.


Abstimmung vom 12. Juni 1994

Beteiligung: 46,6%
Nein: 1 018 188 (49,0%) / 10 4/2 Stände
Ja: 1 114 158 (51,0%) / 10 2/2 Stände

Parolen:
Ja: FDP (4*), SP, CVP, GP, LdU, EVP, PdA; SGB, CNG.
Nein: SVP (9*), LP (2*), FP, SD, Lega, EDU; SGV, Redressement national.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Bundeskompetenz in der Kulturförderung

Für die Kultur gab die öffentliche Hand 1990 insgesamt 1,85 Mia Fr. aus, das heisst 272 Fr. pro Kopf der Bevölkerung. Dies ging aus der jüngsten diesbezüglichen Untersuchung des Bundesamtes für Statistik hervor. Am meisten Mittel, nämlich 451 Mio Fr. oder 24% flossen den Theatern und dem Musikwesen zu. 320 Mio Fr. (17%) wurden für die Ausbildung an Musikschulen, Konservatorien, Kunstgewerbeschulen und dergleichen aufgewendet. Je rund 12% der Kulturausgaben gingen an die drei Bereiche Bibliotheken und Archive, Museen und Ausstellungen sowie Denkmalpflege und Heimatschutz.

Die Hauptlast der öffentlichen Kulturförderung trugen mit 53% oder 3,9% ihrer Gesamtausgaben die Gemeinden. Die Kantone steuerten 39% (2,4%) bei, der Bund lediglich 8% (0,5%). Bibliotheken und Archive, Museen und Ausstellungen, Theater und Musikwesen wurden standortbedingt vorab von den grossen Städten und deren Kantonen gefördert. Basel-Stadt, Bern, Genf, Waadt und Zürich übernahmen so über 65% der gesamten Kantons- und Gemeindeausgaben in diesen Bereichen. Der Bund beschränkte sich in erster Linie auf Aufgaben von gesamtschweizerischer Bedeutung. Dazu gehören die Landesbibliothek und das Landesmuseum, die der Bund in eigener Regie führt. Daneben machte mit 57 Mio Fr. bzw. 37% die Unterstützung der Kantone in Denkmalpflege und Heimatschutz den grössten Brocken im Kulturbudget des Bundes aus. Die Pro Helvetia erhielt 21 Mio Fr.für ihre in- und ausländischen Aktivitäten.

Öffentliche Hand gibt jährlich 1.85 Mia CHF für Kultur aus

Eine vom BAK, der Eidg. Kommission für Denkmalpflege und der Nationalen Informationsstelle für Kulturgütererhaltung (Nike) in Auftrag gegebene Studie stellte den Handlungsbedarf auf dem Gebiet der Denkmalpflege und der Kulturgütererhaltung dar und lieferte wichtiges Grundlagenmaterial, insbesondere zum Spannungsverhältnis zwischen privatem Besitz und öffentlichem Interesse. Die Autoren schlugen unter anderem vor, inskünftig vermehrt mit steuerlichen Anreizen zu arbeiten, die dank ihrer sofortigen und kalkulierbaren Wirkung in stärkerem Mass Investitionen zur Erhaltung von Baudekmälern auszulösen vermöchten als Subventionen. Die Studie stellte zudem fest, die Tourismusbranche profitiere in beträchtlichem Ausmass von der historischen Bausubstanz, leiste aber selber keinen Beitrag an deren Unterhalt. Bei der Beschaffung der finanziellen Mittel müssten deshalb in Zukunft vermehrt auch die Hotellerie und die vom Tages-Tourismus profitierenden Betriebe nach dem Nutzniesser-Prinzip zur Kasse gebeten werden.

Studie regt stärkere Beteiligung der Tourismusbranche an der Kulturgütererhaltung an

Der Ständerat überwies ein Postulat Cottier (cvp, FR), das den Bundesrat ersucht, Massnahmen zum Schutz von Kulturgütern vor allem baulicher Art, die durch den zunehmenden Schadstoffgehalt der Atmosphäre gefährdet sind, zu prüfen. In seiner Stellungnahme verwies Bundespräsident Cotti auf die Arbeiten des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 16 ("Methoden zur Erhaltung von Kulturgütern") und auf die internationalen Bestrebungen in diesem Bereich und versprach, das finanzielle Engagement des Bundes im Kulturgüterschutz substantiell zu erhöhen. In Beantwortung einer Interpellation Nabholz (fdp, ZH) unterstrich er, dass das dem Natur- und Heimatschutzgesetz zugrundeliegende Subsidiaritätsprinzip ihm nur eine sehr zurückhaltende Eingriffspolitik erlaube.

Schutz von Kulturgütern baulicher Art