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Jahresrückblick 2019: Kultur, Sprache, Kirchen

2019 war hinsichtlich der Kultur-, Sprach- und Kirchenpolitik vergleichsweise ein eher moderater Jahrgang, sowohl im Vergleich zu anderen Politikbereichen, als auch im direkten Vergleich zu den Vorjahren. Eine APS-Zeitungsanalyse zeigt auf, dass alle drei Politikbereiche von einem rückläufigen Trend betroffen sind, wobei sich dieser besonders in der Medienberichterstattung zur Kirchen- und Religionspolitik am stärksten zeigt – hier hat sich der Anteil themenspezifischer Artikel seit 2016 nahezu halbiert. Im Jahresverlauf wurden über die drei Themenbereiche betrachtet unterschiedliche Entwicklungen ersichtlich: Während die Sprachthemen auf nationaler Ebene offensichtlich im Allgemeinen wenig Beachtung fanden, wurden kirchenpolitische Themen besonders Anfangs und Ende Jahr stark diskutiert und fielen dann dem obligaten «Sommerloch» zum Opfer. Die Kulturpolitik hingegen sah sich mit einem regelrechten «Sommerhoch» konfrontiert, nachdem es ab März 2019 eher ruhig geworden war.

Das Hauptaugenmerk der Parlamentarierinnen und Parlamentarier lag 2019 hinsichtlich der kulturpolitischen Entwicklungen mit Sicherheit auf der Revision des Schweizer Urheberrechts. Nach rund 7-jähriger Vorarbeit und einer vom Ständerat im Frühjahr 2019 zwecks Sondierung der Lage des europäischen Urheberrechts auferlegten Rückweisung, wurden im Sommer schliesslich die Weichen gestellt und das Gesamtpaket im Herbst gebündelt. Da die angestrebte Revision Einfluss auf verschiedene Bereiche hat, blieben die negativen Reaktionen indes nicht aus; deshalb ist es auch wenig erstaunlich, dass kurz nach der Schlussabstimmung bereits das Referendum ergriffen wurde. Ob die URG-Revision effektiv gelungen ist, wird sich Mitte Januar 2020 zeigen, wenn die Referendumsfrist abgelaufen ist.
Die Ratifizierungen internationaler Abkommen wie des Übereinkommens über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes und des Rahmenübereinkommens des Europarats über den Wert des Kulturerbes standen hingegen ausser Diskussion.
Ein anderer Fokus wurde im Kulturjahr 2019 wiederum auf die Kulturförderung gelegt. Im Frühjahr wurde die Kulturbotschaft 2021–2024 in die Vernehmlassung geschickt und bis im September zur Stellungnahme freigegeben. Der Ergebnisbericht lag Ende Jahr zwar noch nicht vor, jedoch geben die im Verlauf des Jahres gefällten Entscheide zu diversen Vorstössen mit Referenz auf die Kulturbotschaft (Kulturabgeltung an die Stadt Bern, Einführung eines schweizerischen Jugendkulturgutscheins, Auswirkungen der Urbanisierung auf die Kulturförderung, Aufgabenteilung zwischen SBFI und BAK, Erhöhung des Kredits für die Förderung des Sprachaustausches) einen ersten Hinweis auf mögliche Herausforderungen hinsichtlich der weiteren Beratungen .
Auch im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege blieben die Institutionen nicht untätig. So wurde eine Motion Regazzi (cvp, TI; Mo. 17.4308), die eine Anpassung der Bewertungskriterien für die ISOS-Aufnahme verlangte, stillschweigend angenommen und die Vernehmlassungsergebnisse zur Totalrevision des VISOS vielen mehrheitlich positiv aus, was auf ein Inkrafttreten der revidierten Verordnung auf den 1. Januar 2020 hindeutete.
In der ausserparlamentarischen Debatte fand das Fête de Vignerons, das drei Jahre nach seiner Aufnahme ins UNESCO Weltkulturerbe und 20 Jahre nach der letzten Austragung neuerlich in Vevey (VD) stattfand, grosse Beachtung – leider aufgrund der finanziellen Bruchlandung nicht nur positive. Ein wiederkehrendes Thema war 2019 auch die Raubkunst, wobei der Fokus in diesem Jahr auf den afrikanischen Kontinent und die im Kontext der Kolonialisierung erbeuteten Schätze gerichtet wurde. Auch das Volk der Fahrenden war 2019 insbesondere in den Kantonen ein Thema, da sich die Frage der Durchgangsplätze nicht nur im Kanton Bern aufgetan hatte.

Im Bereich der Sprachpolitik standen in diesem Jahr die Mehrsprachigkeit und damit zusammenhängend die Förderung des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften sowie der Erhalt des Rätoromanischen im Fokus. So forderte eine Motion Bourgeois (fdp, FR; Mo. 17.3654), dass öffentliche Ausschreibungen des Bundes künftig in den wichtigsten Landessprachen zu erfolgen hätten, und eine Motion Gmür-Schönenberger (cvp, LU; Mo. 18.4156), dass TV-Produktionen nicht mehr synchronisiert, sondern sowohl Eigenproduktionen in den Landessprachen, als auch englischsprachige Produktionen in der Originalsprache ausgestrahlt und lediglich noch untertitelt werden sollen.
Mit dem Begehen der 100-Jahr-Feier der Lia Rumantscha wurden indes Bestrebungen aufgezeigt, das Rätoromanische wieder mehr aufs Parkett zu bringen und insbesondere auch einem Publikum ausserhalb des Bergkantons ins Gedächtnis zu rufen. Nicht zuletzt seit einem im Frühjahr erschienene Bericht des ZDA war deutlich geworden, dass es für das Rätoromanische in der Schweiz fünf vor zwölf geschlagen hat.

In Bezug auf kirchen- und religionspolitische Themen stand in diesem Jahr die SVP mit ihren islamkritischen Parolen auf prominentem Parkett. Mit ihrem Vorstoss zur Bekämpfung der Ausbreitung eines radikalen Islams war sie im Parlament zwar gescheitert, generierte aber mit den daraus resultierenden Wahlplakaten des der SVP nahestehenden Egerkinger-Komitees im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen 2019 ein grosses Medienecho. Auch die Motion Wobmann (svp, SO; Mo. 17.3583), die ein Verbot der Verteilaktion «Lies!» zum Ziel hatte, scheiterte – nach einer rund 1.5-jährigen Sistierung – am Ständerat. Wie eine bereits im Sommer veröffentlichte Studie aufzeigte, nahm die SVP auch in den Kantonen eine dominante Rolle in der Religionsdebatte ein. So war es nur wenig erstaunlich, dass die Anfangs Jahr neuerlich aufkommende Frage, ob man als guter Christ noch die SVP wählen dürfe, wieder zu diskutieren gab; nicht zuletzt, weil damit auch verschiedentliche Kirchenaustritte – nebst den ohnehin zunehmenden Kirchenaustritten – von SVP-Politikerinnen und -Politikern einhergingen, welche sich lieber dem Churer Bischof Huonder zuwenden wollten. Dieser seinerseits wurde schliesslich nach zweijährigem Aufschub zu Pfingsten Abberufen, nutzte die Zeit bis dahin aber für einen Rundumschlag gegen die Landeskirchen und stellte sich noch immer quer zu den Missbrauchsvorwürfen in der Kirche.
Wie sich die Kirche zum Staat verhalten soll und in welchem Masse sich Theologen in die politische Debatte einbringen dürfen, wurde seit Anfang Jahr im Rahmen eines von Gerhard Pfister (cvp, ZG) neu gegründeten Think-Tanks «Kirche/Politik» erläutert.
Eine für viele eher überraschende Kunde kam im Herbst von Seiten der reformierten Kirchen: Diese hatten sich nach langen Diskussionen für die «Ehe für alle» ausgesprochen, wobei sie im Wissen um die konservativen Kräfte innerhalb der Glaubensgemeinschaft die Gewissensfreiheit der Pfarrpersonen gewährleisten wollten. Unerfreulich waren 2019 die Meldungen über die Rückkehr und rasche Zunahme des Antisemitismus in der Schweiz.

Die 2019 im Vorfeld des angekündigten Frauenstreiks virulent diskutierte Genderthematik fand ihren Einzug auch im Bereich der Kultur, Sprache und Kirche. So wurden Frauen, und spezifisch ihr Schaffen und ihre Stellung in der Kunst und Kultur, wesentlich stärker thematisiert als in den vergangenen Jahren. Auch die Diskussion um gendergerechte Sprache wurde in diesem Jahr wieder virulenter aufgegriffen. Besonders überraschend kam auch die Ankündigung der Kirchenfrauen, sich am diesjährigen Frauenstreik zu beteiligen, um ein Zeichen gegen die männliche Dominanz innerhalb der Institution zu setzen.

Jahresrückblick 2019: Kultur, Sprache, Kirchen
Dossier: Jahresrückblick 2019

Ein Postulat Aebischer (sp, BE) wollte den Bundesrat beauftragen, bis Ende 2016 einen Bericht vorzulegen, der den Regulierungsbedarf im Bereich der Filmpolitik der nächsten fünf Jahre aufzeigt. Da die Teilrevision des Filmgesetzes im Rahmen der Kulturbotschaft 2016–2020 lediglich elementare Aspekte des Filmrechts abdecke, aber grundlegende Umwälzungen in den Bereichen des Konsums, der Distribution oder der Filmproduktion keineswegs nachhaltig berücksichtige, bedürfe es dringend weitergreifender Reformen. Auch gelte es diesbezüglich etwaige Entwicklungen in der Audiovisual Media Services Directive (AVMSD) der Europäischen Union zu berücksichtigen. Der Bundesrat beantragte den Vorstoss zur Ablehnung, da das Bundesamt für Kultur (BAK) die bereits ergriffenen Massnahmen auf ihre Auswirkungen hin evaluieren und allfälligen Regulierungsbedarf in der nächsten Kulturbotschaft aufgreifen werde. Zudem reiche der mit einer knappen Jahresfrist sehr eng gesteckte Zeitrahmen für die adäquate Erstellung des geforderten Berichtes nicht aus – zumal sich die aktuelle Kulturbotschaft 2016 noch in der Umsetzungsphase befinde und somit erst 2017 die ersten Resultate der Gesetzesrevision eruiert werden könnten. Der Vorstoss kam schliesslich gar nicht erst zur Abstimmung, da der Postulant sein Anliegen im Sommer 2017 zurückzog.

Regulierungsbedarf im Bereich der Filmpolitik

Ein Postulat Leutenegger Oberholzer (sp, BL) ersuchte den Bundesrat, im Rahmen der Standortförderung auch die Filmproduktion in der Schweiz zu untersuchen. Lokale Filmproduktionen seien oft ein Garant für zusätzliche Standortpromotion: So würden noch heute diverse schweizerische Drehorte vom Werbeeffekt des James-Bond-Filmes profitieren. Leider sei hinsichtlich dieser Entwicklung ein starker Rückgang in der Schweiz feststellbar; selbst Filmproduktionen mit starkem Schweizer Bezug würden aus Kostengründen ins Ausland verlagert. Diesbezüglich solle der Bundesrat überprüfen, wie sich die Schweizer Filmproduktion im direkten Vergleich mit dem Ausland entwickelt hat und welche Instrumente der Standortpromotion – insbesondere in den Nachbarländern Italien, Österreich und Deutschland – eingesetzt werden. Der Bundesrat verwies in seiner Stellungnahme auf die Kulturbotschaft 2016–2020 und betonte, dass die Filmförderungsinstrumente der Standortförderung in deren Rahmen genehmigt und entsprechende Vergleichsmassnahmen bereits bewertet und einbezogen worden seien. Zudem befinde sich das BAK zur Zeit in der Vorbereitungsphase zur Umsetzung der Standortförderung, welche Mitte 2016 gestartet wird. Die Ergebnisse dieses Prozesses seien nicht vor Ende 2017 zu erwarten. Man müsse daher diesen Zeitpunkt abwarten, um die Wirksamkeit evaluieren zu können, werde diese Erkenntnisse dann aber für die Kulturbotschaft 2021–2024 aufbereiten. Die Postulantin sah ihren Vorstoss indes aufgrund der bundesrätlichen Erläuterungen als erfüllt an und zog das Postulat zurück, wobei sie betonte, dass sie die Evaluation nun mit Spannung erwarte.

Filmproduktion in der Schweiz zur Standortförderung

Eine im Frühjahr 2015 eingereichte Motion Feri (sp, AG) zur Gleichberechtigung bei der Filmförderung wurde nach Ablauf der zweijährigen Behandlungsfrist im Frühjahr 2017 unbehandelt abgeschrieben. Bei einer Annahme hätte der Bundesrat sicherstellen sollen, dass vom BAK unterstützte Filmprojekte, die von Frauen eingereicht wurden, eine finanzielle Förderung erhalten, die sich am relativen Anteil der Zusagen für diese Einreichungen misst. Der Bundesrat hatte den Vorstoss im Rahmen seiner Stellungnahme zur Ablehnung empfohlen, da die gestellte Forderung den von der ausserparlamentarischen Fachkommission zur Evaluierung von Filmprojekten beigezogenen Qualitäts- und Vielfaltskriterien widerspreche.

Gleichberechtigung bei der Filmförderung

Eine 2015 eingereichte Motion Aebischer (sp, BE), die einen Bericht zur Filmförderung in der Schweiz forderte, wurde in der Wintersession 2016 zurückgezogen. Da in der Schweiz bis anhin keine Statistik zur Filmförderung geführt worden war, hätte der Bundesrat eine alljährliche Statistik mit einem genderspezifischen Fokus auf Eingaben, Zusagen und Förderbeiträge im Bereich der Filmindustrie erstellen sollen. Der Bundesrat hatte die Motion zuvor zur Ablehnung beantragt, da das BAK bereits seit 2013 die Daten zur Filmförderung des Bundes zusätzlich auch nach Gender und Alter erhebe und die daraus resultierende Statistik 2015 an den Solothurner Filmtagen zum ersten Mal der Öffentlichkeit präsentiert worden sei. Um jedoch erste Rückschlüsse zu den Förderanteilen der Bundesfilmförderung ziehen zu können, bedürfe es eines Bewertungszeitraums von fünf Jahren. Das Anliegen der Motion sei daher weitestgehend erfüllt, was so auch vom Motionär geteilt wurde.

Gender-Statistik zur Schweizer Filmförderung (Mo. 15.3036)

An seiner Rede am Filmfestival Locarno erläuterte Bundesrat Berset die Pfeiler der künftigen Schweizer Filmförderung. Durch die im Rahmen der Kulturbotschaft 2016–2020 gesprochenen Gelder stehen den Schweizer Filmschaffenden in den kommenden fünf Jahren zusätzlich CHF 27 Mio. zur Verfügung, deren Zweck es ist, eine Abwanderung der Dreharbeiten oder der Produktion von Schweizer Filmen ins kostengünstigere Ausland zu verhindern. Der Kulturminister äusserte ferner seine Bedenken, was das EU-Filmförderungsprogramm MEDIA anbelangt. Dieses wurde nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative sistiert und durch Übergangsmassnahmen ersetzt. Der Bundesrat hob die Bedeutung des internationalen Austausches für die Branche hervor und beteuerte den Willen der Regierung, in Zukunft wieder am europäischen MEDIA teilnehmen zu wollen.

Bundesrat Berset äussert sich am Filmfestival Locarno zur Filmförderung

Erste vom Bundesamt für Statistik präsentierte Ergebnisse einer von der Conférence des festivals in Auftrag gegebenen Studie verdeutlichten die Relevanz von Filmfestivals zum Erhalt der Angebotsvielfalt im Filmwesen. Von den im Jahre 2011 insgesamt 2186 abgespielten Langfilmen in der Schweiz erschienen etwas über ein Viertel ausschliesslich an Filmfestivals. Überdurchschnittlich häufig nicht auf die Kinoleinwand schafften es Dokumentarfilme und ausserhalb von Europa und den USA produzierte Beiträge. Die Ergebnisse der Studie sind von Bedeutung für die Vergabe öffentlicher Fördergelder, da diese gemessen am Beitrag zur Angebotsvielfalt erteilt werden. Der Stellenwert von Filmfestivals wurde vom Bundesrat bereits kurz zuvor erkannt. Die Regierung beschloss im Mai, die jährliche Unterstützung für Filmfestivals in den folgenden drei Jahren um 12,8% auf insgesamt CHF 2,64 Mio. zu erhöhen. In den Genuss von Fördermitteln kommt neu auch das internationale Kurzfilmfestival Shnit in Bern.

Relevanz von Filmfestivals zum Erhalt der Angebotsvielfalt im Filmwesen

Neben dem BAK und der SRG mit ihrem „pacte de l’audiovisuel“ zählen auch die Kantone zu wichtigen Akteuren in der Filmförderung. Letztere engagieren sich jedoch nicht überall in gleichem Masse. Während in der Westschweiz durch die im 2011 gegründete kantonsübergreifende Organisation „Cinéforom“ beträchtliche Mittel für die überregionale Filmförderung zur Verfügung stehen, verfügt in der Deutschschweiz nur der Kanton Zürich mit seiner Filmstiftung über ähnlich hohe Fördergelder für Filme mit Bezug zum eigenen Kanton. Eine überregionale Zusammenarbeit in der Deutschschweiz stand bis anhin nicht zur Debatte. Am Filmfestival in Locarno rief der Branchenverband GARP (Gruppe Autoren, Regisseure, Produzenten) zum Widerstand gegen den Deutschschweizer Kantönligeist in der Filmförderung auf und versammelte 35 National- und Ständeräte sowie kantonale Politiker und Filmschaffende zur Diskussion über die vorherrschende Situation.

Kantönligeist in der Filmförderung

Eine Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-NR) verlangte eine Teilrevision des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur zur Anpassung der Bestimmungen über die Angebotsvielfalt beim Film. Aufgrund zunehmender Bedeutung neuer Konsumformen wie beispielsweise dem internetbasierten Video on Demand (VoD) sei eine Überprüfung der bestehenden Fördermassnahmen zur Angebotsvielfalt im Filmwesen auf ihre Aktualität hin vorzunehmen. In seiner positiven Antwort zeigte sich der Bundesrat bereit, einen Vorschlag zur Ausweitung der Einverleiherklausel für den Online-Markt vorzulegen. Diese Klausel sieht vor, dass Kinofilme nur zur Erstaufführung in der Schweiz zugelassen werden können, wenn das Verleihunternehmen die Auswertungsrechte für alle Schweizer Sprachregionen erwirbt. Damit soll gesichert werden, dass Filme in allen Sprachregionen der Schweiz in den jeweiligen Sprachen verfügbar sind. Die beiden Räte schlossen sich in ihren Beratungen einvernehmlich dem Bundesrat an und überwiesen die Motion zur Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage an die Landesregierung.

Anpassung der Bestimmungen über die Angebotsvielfalt beim Film

Bundesrat Burkhalter verlängerte die seit 2006 bestehenden Filmförderungskonzepte bis Ende 2011. Mit Eintreten der ersten Förderperiode im Rahmen des Kulturförderungsgesetzes und in Konsequenz einer 2010 erfolgten Evaluation der Filmförderung sollen 2012 neue Förderkonzepte in Kraft treten. Dazu musste die Filmförderungsverordnung revidiert werden. Es wurde darauf geachtet, die Unabhängigkeit und Qualität der Begutachtung besser zu gewährleisten und die Ausstandspflichten der Kommissionsmitglieder strenger und klarer zu regeln. Der Vorschlag der Evaluatoren, die Filmpolitik besser von der Filmförderung zu trennen, wurde durch Anpassungen der internen Organisation und Prozesse der Sektion Film im BAK berücksichtigt. Der Diskurs um eine allfällige Überführung der Filmförderung in eine verwaltungsunabhängige Organisation (analog etwa zu Pro Helvetia), wie sie verschiedentlich gefordert worden ist, war Ende des Berichtsjahrs noch im Gang.

Filmförderungskonzepte

Im Februar richtete der Bundesrat die Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012–2015 an die Räte, die diese in der Herbstsession des Berichtsjahrs verabschiedeten. Beantragt wurden acht Kredite über eine Gesamthöhe von 637,9 Mio. CHF zugunsten des Heimatschutzes und der Denkmalpflege, des Kulturgütertransfers, des Films, der Landessprachen, des Bundesamts für Kultur (BAK), der Stiftung Pro Helvetia, der Nationalmuseumsgruppe und der Nationalphonothek. Beide Räte beschlossen Eintreten ohne Gegenantrag. Die Kommission für Bildung und Wissenschaft (WBK-SR) schlug dem Ständerat als Erstrat einstimmig weitere Ausgaben in der Höhe von 50,6 Mio. CHF vor. Begründet wurde diese Empfehlung unter anderem mit dem Hinweis, dass die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Kulturförderung mit total 2,24 Mio. CHF nur 0,43% des BIP betragen und an Bundesmitteln lediglich 0,4 Prozent aus dem Gesamthaushalt in die Kultur fliessen. Die zusätzlichen Mittel sollten dabei an den Heimatschutz und die Denkmalpflege, die Filmförderung, das BAK sowie die Stiftung Pro Helvetia gehen. Die Hälfte der Kredite, die knapp 3 Mio. CHF für den Kulturgütertransfer sowie die Mittel zugunsten der Sprachförderung, der Schweizerischen Landesphonothek und die Institutionen des Schweizerischen Nationalmuseums, wurden problemlos gesprochen. Die restlichen vier Kulturkreditvorlagen, tangiert durch die zusätzlich beantragte Mittelerhöhung, erfuhren Abänderungen, die im Folgenden besprochen werden.
Für den Heimatschutz und die Denkmalpflege, die der Bund und die Kantone gemäss NFA als Verbundaufgabe wahrnehmen, hatte der Bundesrat einen Rahmenkredit von 85 Mio. CHF vorgeschlagen. Die ständerätliche WBK machte eine grosse Differenz zwischen dem Mittelbedarf für den Denkmalschutz und den nach Einführung des NFA dafür budgetierten Bundesgeldern aus. Da diese sich in den letzten Jahren regelmässig als ungenügend erwiesen hätten, veranschlagte sie eine Erhöhung des Etats um 20 Mio. CHF, vor allem zugunsten der Denkmalpflege. Einstimmig winkte die Kleine Kammer den erhöhten Rahmenkredit durch. Im Nationalrat veranlasste eine starke links-grüne Kommissionsminderheit gar die Aufstockung um 30 Mio. auf insgesamt 125 Mio. CHF. Auf Betreiben seiner Fiko widersetzte sich der Ständerat dem Nationalrat in der Differenzbereinigung. Worauf Letzterer die bescheidenere Mittelerhöhung knapp akzeptierte.
Für die Filmförderung wollte die WBK-SR den vom Bundesrat vorgesehenen Rahmenbetrag um weitere 10 Mio. auf 158 Mio. CHF aufstocken. Den zusätzlichen Mittelbedarf sah sie durch die Übertragung der projektbezogenen Filmförderung von Pro Helvetia an das BAK, durch steigende Ausgaben bei der erfolgsabhängigen Filmförderung (Succès cinéma) und die geplanten Unterstützungsleistungen für die Umstellung kleiner Kinos auf die digitalisierte Projektion begründet. Widerspruch erfuhr das Ansinnen erneut von Mitgliedern der Fiko. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Wachstum der Bundesausgaben unter Beachtung der Schuldenbremse derzeit höchstens drei Prozent betragen dürfte, sich die diskutierten Ausgaben für den Kulturbereich aber im Rahmen von acht Prozent bewegten, ohne in anderen Ausgabenbereichen kompensiert zu werden. Mit 26 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung wurde die Teilvorlage aber im Sinn der WBK-SR angenommen. Auf Antrag einer linksgrünen Kommissionsminderheit, die durch jeweils starke CVP- und FDP-Mehrheiten unterstützt wurde, folgte der National- dem Ständerat.
Zum Zahlungsrahmen für die vom BAK ausgerichteten Finanzhilfen, den die WBK-SR um weitere 12 Mio. auf 112 Mio. CHF erhöhen wollte, lagen dem Erstrat drei Minderheitsanträge vor. Dabei waren die Ständeräte sich sowohl uneinig über die Höhe allfälliger Mehrausgaben als auch über deren potenzielle Adressaten. Keiner der Vorschläge, darunter ein Unterstützung des Alpinen Museums in Bern, war mehrheitsfähig. Dem Zweitrat lagen zum BAK-Zahlungsrahmen sechs Minderheitsanträge vor. Zu den bereits im Ständerat vorgebrachten Anliegen gesellte sich neben weiteren ein Finanzierungsbegehren für die in Basel domizilierte Stiftung Sportmuseum Schweiz. Durchzusetzen vermochten sich mit deutlicher Unterstützung auch des bürgerlichen Lagers die Anträge zugunsten des Sport- sowie des Alpinen Museums. Das dermassen abgeänderte Teilgeschäft wurde schliesslich auch vom Ständerat deutlich angenommen.
Mit der Aufgabenverschiebung zwischen dem BAK und Pro Helvetia übernahm letztere mit der Fotografie- und Nachwuchsförderung sowie der Kulturvermittlung zusätzliche Pflichten in der Kulturförderung. Deshalb beantragte die WBK-SR ihrem Rat die Erhöhung des vom Bundesrat vorgesehenen Zahlungsrahmens um 8,6 Mio. auf 149 Mio. CHF. Der Kommissionsantrag setzte sich denkbar knapp, mit 19 zu 18 Stimmen, gegen den Vorschlag des Bundesrats durch. Der Nationalrat hingegen bevorzugte den moderateren Zahlungsrahmen des Bundesrats. In der Differenzbereinigung entschied der Ständerat erneut äusserst knapp. Er schloss sich nun aber mit 18 zu 17 gegen seine Kommission, die Festhalten empfohlen hatte, dem Nationalrat an. Angenommen wurde die Teilvorlage schliesslich mit 23 zu zehn Stimmen bei vier Enthaltungen.

Kulturbotschaft 2012-2015 (BRG 11.020)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick

Im Mai gründeten die sechs Westschweizer Kantone Genf, Waadt, Wallis, Neuenburg, Freiburg und Jura zusammen mit Vertretern der Städte Lausanne und Genf eine Westschweizer Filmstiftung. Dotiert mit 10 Mio. CHF jährlich, soll die Fondation romande pour le cinéma die Westschweizer Filmförderung koordinieren und professionalisieren.

Fondation romande pour le cinéma

Anhaltende Unstimmigkeiten in der Schweizer Filmförderung, welche im Vorjahr in der Einreichung einer Aufsichtsbeschwerde gegen die Sektion Film des BAK kulminierten, wurden auch von den Evaluatoren der Filmförderungskonzepte des BAK 2006-2010 wahrgenommen. In ihrem Schlussbericht zur Angemessenheit und Wirksamkeit der selektiven Filmförderung empfahlen sie mit der Trennung von Filmpolitik und Filmförderung radikale Änderungen zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Institutionen. Während die Sektion Film des BAK heute sowohl die Strategie der Filmpolitik als auch die Entscheidungsgewalt über die geförderten Filmprojekte innehat, sollte sie sich laut den Empfehlungen der Evaluation in Zukunft nur noch um Ersteres kümmern. Ein neu geschaffenes, verwaltungsunabhängiges Organ würde indes die Entscheidungsmacht über die Vergabe von Förderungsgeldern übernehmen. Unter anderem rät der Schlussbericht den Filmfördernden, zentrale Begriffe sowie Anforderungen an die Gesuchsteller zu konkretisieren. So wird beispielsweise vorgeschlagen, Kriterien zur Auswahl der unterstützten Projekte zu präzisieren und darüber hinaus transparent zu machen, welche dieser Kriterien Vorrang haben. Die eidgenössische Filmkommission (EFiK) verabschiedete den Bericht im Juli und zeigte sich bereit, die im Bericht enthaltenen Empfehlungen einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen.

Schlussbericht zur Angemessenheit und Wirksamkeit der selektiven Filmförderung

Bereits zur Eröffnung der Solothurner Filmtage im Januar wurden Stimmen aus den Filmverbänden laut, welche dem Bund eine selektive Filmförderung vorwarfen. Hauptsächlich kritisiert wurde die geringe Anzahl unterstützter Drehbücher im Vorjahr im Vergleich zu 2007, was das BAK daraufhin mit leicht schwächerer Qualität der eingegangenen Projekte begründete. Der Konflikt spitzte sich zu, als die Produktion „Sennentuntschi“ trotz staatlicher Förderung bereits vor Fertigstellung Konkurs anmelden musste. Ende Juni reichten der Filmproduzentenverband und die Gruppe Autoren, Regisseure und Produzenten eine Aufsichtsbeschwerde gegen die von Nicolas Bideau geführte BAK-Sektion Film ein. Hauptbeschwerdepunkt war die Verletzung der Ausstandspflicht durch zwei Kommissionsmitglieder beim Entscheid über Fördergelder. Konkret ging es um eine dreitägige Sitzung, wo unter anderem zwei Mitglieder des fünfköpfigen Gremiums für ihre Projekte Fördergelder zugesprochen bekamen. Die Beschwerdeführer waren der Ansicht, dass betreffende Personen der ganzen Sitzung hätten fernbleiben müssen. Das BAK wies die Beschwerde zurück. Die Kommissionsmitglieder seien vorschriftsgemäss bei den Einzelsitzungen, in denen ihre Projekte behandelt wurden, in den Ausstand getreten, womit die Vorschriften erfüllt seien.

Aufsichtsbeschwerde gegen die von Nicolas Bideau geführte BAK-Sektion Film

Ein Jahr nach der Ratifikation der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen präsentierte die Schweizerische Koalition für kulturelle Vielfalt zusammen mit der Schweizerischen UNESCO-Kommission in einem Expertenbericht Vorschläge zur Umsetzung der Konvention. Die Experten empfahlen unter anderem mehr Literatur- und Landessprachenunterricht an den Schulen, verstärkte musikalische Erziehung und eine „professionelle“ Filmförderung. Das Papier plädierte zudem für eine stärkere Position und breitere Finanzierung der Stiftung Pro Helvetia.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Im März beschloss der Ständerat einstimmig, das Filmförderungsabkommen MEDIA mit der Europäischen Gemeinschaft in den Jahren 2007-2013 fortzuführen. Im Nationalrat stellte sich einzig die SVP als Partei gegen die Weiterführung und so fand der Entwurf auch im Zweitrat deutliche Zustimmung. In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im Ständerat einstimmig angenommen und im Nationalrat mit 120 zu 68 Stimmen. Ebenfalls ohne Gegenstimme unterstützte der Ständerat den Bundesbeschluss zur Finanzierung der MEDIA-Teilnahme 2010-2013, welcher für den genannten Zeitraum einen Verpflichtungskredit von 41 Mio Fr. vorsieht. Betreffend Verpflichtungskredit trat die SVP im Nationalrat für die Ausgabenbremse ein, konnte jedoch mit qualifiziertem Mehr überstimmt werden.

Filmförderungsabkommen MEDIA

Die Behandlung der kulturpolitischen Ausgabeposten während der Budgetdebatte in der Wintersession war erneut Anlass für einen Schlagabtausch zwischen den rechtsbürgerlichen Vertretern im Parlament und der Ratslinken. Pfister (svp, SG) stellte im Namen seiner Partei den Antrag, den Filmkredit des BAK von CHF 23.2 auf 18.2 Mio. zu senken, da die Filmproduktion in erster Linie der Unterhaltung diene und deshalb nicht als Staatsaufgabe betrachtet werden könne. Demgegenüber plädierte Vollmer (sp, BE) für eine Erhöhung um CHF 1 Mio. Die Filmförderung sein nicht der Ort, den Sparhebel anzusetzen, denn Filmförderung heisse im Grunde genommen, der kulturellen Identität und Entwicklung in diesem Lande Raum zu bieten. In letzter Minute wurde noch ein Antrag Fluri (fdp, SO) eingereicht, der zusätzliche CHF 3 Mio. insbesondere zur weiteren Unterstützung von Succès Cinéma verlangte. Alle drei Anträge wurden abgelehnt, am knappsten der Antrag Fluri (89:83), am deutlichsten jener von Pfister (126:50).

Anträge zur Erhöhung bzw. Senkung des Filmkredits

Am 1. Juli 2006 erhielt die revidierte Filmförderungsverordnung (FiFV) des EDI Rechtsgültigkeit. Die Änderungen basieren auf einer Neuausrichtung der Filmpolitik, insbesondere im Filmförderbereich des BAK. Der kulturpolitischen Aufforderung nach einer Qualitätssteigerung wird durch eine Reorganisation der selektiven Förderstrukturen Rechnung getragen. Insbesondere werden die Aufgabenbereiche, die Beurteilungskriterien und die Zusammensetzung der Fachkommission neu geregelt. Die zweite kulturpolitische Vorgabe, die Forderung nach mehr Popularität für den Schweizer Film, findet ihre Entsprechung in den neuen oder überarbeiteten Promotionsinstrumenten und in der Anpassungen der erfolgsabhängigen Filmförderung (Succès Cinéma).

Neue Filmförderungsverordnung für die Verbesserung der Qualität der Schweizer Spielfilme und deren Marktanteil

Am 1. April traten die neuen MEDIA-Abkommen der EU in Kraft. In den Verhandlungen der Bilateralen II war es gelungen, die Schweiz wieder vollberechtigt daran teilhaben zu lassen. Dieses Abkommen ist ein wichtiger Schritt für die Schweizer Filmschaffenden, erhalten sie doch damit einen freien Zugang zu allen Fördermassnahmen der EU. Die Vereinbarung beinhaltet die beiden Programme MEDIA Plus und MEDIA Fortbildung. Beim ersten Programm werden Entwicklung, Vertrieb und Vermarktung audiovisueller Produktionen gefördert, das zweite verfolgt das Ziel, die berufliche Weiterbildung im audiovisuellen Sektor zu verbessern.

Teilnahme der Schweiz an den Filmförderungsprogrammen der EU

Der Neuenburger Frédéric Maire trat die Nachfolge von Irene Bignardi als Direktor des Filmfestivals von Locarno an. Alt-Ständerätin Monika Weber (ehemals ldu, ZH) übernahm die Leitung der Eidg. Filmkommission von Alt-Ständerat Andreas Iten (fdp, ZG).

Personalwechsel in der Filmbranche 2005

Die SRG und sechs schweizerische Filmvereine unterschrieben ein viertes audiovisuelles Abkommen. Darin verpflichtete sich die SRG, die Zusammenarbeit mit den schweizerischen Filmschaffenden zu verstärken und CHF 57.9 Mio. an die Filmförderung zu zahlen, was einer Erhöhung des Beitrags um rund 15% entspricht.

Viertes audiovisuelles Abkommen erhöht den Beitrag der SRG an Filmvereine

Nicolas Bideau, Leiter des Kompetenzzentrums für Kulturaussenpolitik im EDA, ersetzte Marc Wehrlin als Chef der Sektion Film im BAK, nachdem dieser zum vollamtlichen Stellvertreter des neuen BAK-Direktors Jauslin berufen worden war. Bideau beabsichtigt, die Qualität der Schweizer Spielfilme und ihren Marktanteil zu verbessern. Zu diesem Zweck will er einen Expertenpool schaffen, der die Filmprojekte unter anderem auf ihre Erfolgschancen bei der Kinoauswertung hin untersucht. Das neue Fördersystem, das Mitte 2006 in Kraft treten soll, sieht zudem eine Auslagerung der Kurz- und Fernsehfilme vor.

Bideau als neuer Chef der BAK und seine Zukunftspläne für die Filmförderung

Die 2003 im Grundsatz beschlossene Zürcher Filmstiftung nahm im Berichtsjahr wesentliche politische Hürden. Im Mai stimmte das Kantonsparlament dem Vorhaben der Regierung zu, das Stiftungskapital von CHF 20 Mio. aus dem Fonds für gemeinnützige Zwecke einzuschiessen, worauf auch der Gemeinderat der Stadt Zürich die von der Exekutive beantragte Vervierfachung des jährlichen Filmkredits auf CHF 4 Mio. guthiess. Ende September nahm die Stimmbevölkerung der Stadt gegen die Nein-Parolen der SVP und der FDP den Kredit mit 54% Ja an.

Neugründung und Subventionen der Zürcher Filmstiftung

Mit einer Motion der WBK des Nationalrates wurde der Bundesrat beauftragt, für die Sicherung, Erschliessung und Vermittlung der audiovisuellen Quellen in allen seinen Zuständigkeitsbereichen entsprechende gesetzliche Grundlagen zu erarbeiten. Die Regierung verwies auf das Engagement des Bundes in der Stiftung Schweizerisches Filmarchiv, dem der Bund neben jährlichen Finanzhilfen von knapp CHF 2 Mio. das Archivgebäude in Penthaz (VD) unentgeltlich zur Verfügung stellt, sowie im Verein Memoriav, der für die Periode 2002-2006 mit jährlich CHF 3 Mio. aus den Budgets der Bundesämter für Kultur und Kommunikation sowie des Schweizerischen Bundesarchivs unterstützt wird. Ihrer Ansicht nach bilden das Bundesgesetz über die Landesbibliothek und das Filmgesetz eine ausreichende rechtliche Grundlagen für die Gewährung von Finanzhilfen; in der laufenden Totalrevision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen werde zudem auch die Erhaltung von audiovisuellen Programmen geregelt. Weil sich der Bundesrat vorbehalten wollte, das Thema allenfalls umfassender bei der gesetzlichen Umsetzung des Kulturartikels der Bundesverfassung zu regeln, beantragte er erfolglos Umwandlung in ein Postulat. Der Nationalrat war der Auffassung, dass gerade der Verein Memoriav eine klarere gesetzliche Grundlage brauche, um seine Finanzierung über das Jahr 2006 hinaus sicherzustellen, und nahm den Vorstoss mit deutlichem Mehr an. Der Ständerat teilte diese Auffassung und überwies die Motion ebenfalls.

Motion fordert gesetzliche Grundlage zur Sicherung der audiovisuellen Quellen (Mo. 03.3441)
Dossier: Gesetzliche Grundlage zur Sicherung der audiovisuellen Quellen

Im Media-Vertrag der Bilateralen II wurde die volle Teilnahme der Schweiz an den Filmförderungsprogrammen der EU vereinbart. Schweizer Filmschaffende sowie Produzenten und Verleiher erhalten dieselben Rechte wie ihre europäischen Kollegen. Sie können Unterstützung bei der Produktion und beim Verleih beantragen und erhalten gleichberechtigten Zugang zu allen europäischen Filmschulen. Die Schweiz zahlt pro Jahr CHF 3.75 Mio. an die Kosten der Förderungsprogramme; sie verspricht sich davon mehr Beachtung für das Schweizer Filmschaffen.

Teilnahme der Schweiz an den Filmförderungsprogrammen der EU