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In der Kulturbotschaft 2021–2024 hatte der Bundesrat das Postulat Semadeni (sp,GR) – „Allegra, Romanisch und Italienisch sollen leben!“ – zur Abschreibung beantragt. Im Rahmen der Beratungen der Botschaft während der Herbstsession 2020 kam der Nationalrat diesem Antrag diskussionslos nach.

Allegra, Romanisch und Italienisch sollen leben! (Po. 15.4117)

Im Frühjahr 2019 hatte Güner Gültekin eine Petition eingereicht, die verlangte, dass das obligatorische Erlernen einer zweiten Landessprache im Schulunterricht abzuschaffen sei, da Personen, deren Muttersprache keiner der vier Landessprachen entspreche, von diesem System benachteiligt würden. Des Weiteren sollen Personen, deren Bildungsweg oder berufliche Laufbahn durch das bestehende System einen Nachteil erfahren habe, vom Bund finanziell entschädigt werden.
Die vorberatende WBK-SR empfahl ihrem Rat im Februar 2020 einstimmig dem Anliegen keine Folge zu geben. Die Petition greife das für die Schweiz so zentrale Prinzip der Mehrsprachigkeit an. Ihr Erhalt und ihre Förderung stärkten die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften und trügen somit wesentlich zum Zusammenhalt des Landes bei. Der Ständerat folgte in der Sommersession seiner Kommission und entschied stillschweigend gegen Folgegeben.

Petition zu Spracherwerb

Jahresrückblick 2019: Kultur, Sprache, Kirchen

2019 war hinsichtlich der Kultur-, Sprach- und Kirchenpolitik vergleichsweise ein eher moderater Jahrgang, sowohl im Vergleich zu anderen Politikbereichen, als auch im direkten Vergleich zu den Vorjahren. Eine APS-Zeitungsanalyse zeigt auf, dass alle drei Politikbereiche von einem rückläufigen Trend betroffen sind, wobei sich dieser besonders in der Medienberichterstattung zur Kirchen- und Religionspolitik am stärksten zeigt – hier hat sich der Anteil themenspezifischer Artikel seit 2016 nahezu halbiert. Im Jahresverlauf wurden über die drei Themenbereiche betrachtet unterschiedliche Entwicklungen ersichtlich: Während die Sprachthemen auf nationaler Ebene offensichtlich im Allgemeinen wenig Beachtung fanden, wurden kirchenpolitische Themen besonders Anfangs und Ende Jahr stark diskutiert und fielen dann dem obligaten «Sommerloch» zum Opfer. Die Kulturpolitik hingegen sah sich mit einem regelrechten «Sommerhoch» konfrontiert, nachdem es ab März 2019 eher ruhig geworden war.

Das Hauptaugenmerk der Parlamentarierinnen und Parlamentarier lag 2019 hinsichtlich der kulturpolitischen Entwicklungen mit Sicherheit auf der Revision des Schweizer Urheberrechts. Nach rund 7-jähriger Vorarbeit und einer vom Ständerat im Frühjahr 2019 zwecks Sondierung der Lage des europäischen Urheberrechts auferlegten Rückweisung, wurden im Sommer schliesslich die Weichen gestellt und das Gesamtpaket im Herbst gebündelt. Da die angestrebte Revision Einfluss auf verschiedene Bereiche hat, blieben die negativen Reaktionen indes nicht aus; deshalb ist es auch wenig erstaunlich, dass kurz nach der Schlussabstimmung bereits das Referendum ergriffen wurde. Ob die URG-Revision effektiv gelungen ist, wird sich Mitte Januar 2020 zeigen, wenn die Referendumsfrist abgelaufen ist.
Die Ratifizierungen internationaler Abkommen wie des Übereinkommens über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes und des Rahmenübereinkommens des Europarats über den Wert des Kulturerbes standen hingegen ausser Diskussion.
Ein anderer Fokus wurde im Kulturjahr 2019 wiederum auf die Kulturförderung gelegt. Im Frühjahr wurde die Kulturbotschaft 2021–2024 in die Vernehmlassung geschickt und bis im September zur Stellungnahme freigegeben. Der Ergebnisbericht lag Ende Jahr zwar noch nicht vor, jedoch geben die im Verlauf des Jahres gefällten Entscheide zu diversen Vorstössen mit Referenz auf die Kulturbotschaft (Kulturabgeltung an die Stadt Bern, Einführung eines schweizerischen Jugendkulturgutscheins, Auswirkungen der Urbanisierung auf die Kulturförderung, Aufgabenteilung zwischen SBFI und BAK, Erhöhung des Kredits für die Förderung des Sprachaustausches) einen ersten Hinweis auf mögliche Herausforderungen hinsichtlich der weiteren Beratungen .
Auch im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege blieben die Institutionen nicht untätig. So wurde eine Motion Regazzi (cvp, TI; Mo. 17.4308), die eine Anpassung der Bewertungskriterien für die ISOS-Aufnahme verlangte, stillschweigend angenommen und die Vernehmlassungsergebnisse zur Totalrevision des VISOS vielen mehrheitlich positiv aus, was auf ein Inkrafttreten der revidierten Verordnung auf den 1. Januar 2020 hindeutete.
In der ausserparlamentarischen Debatte fand das Fête de Vignerons, das drei Jahre nach seiner Aufnahme ins UNESCO Weltkulturerbe und 20 Jahre nach der letzten Austragung neuerlich in Vevey (VD) stattfand, grosse Beachtung – leider aufgrund der finanziellen Bruchlandung nicht nur positive. Ein wiederkehrendes Thema war 2019 auch die Raubkunst, wobei der Fokus in diesem Jahr auf den afrikanischen Kontinent und die im Kontext der Kolonialisierung erbeuteten Schätze gerichtet wurde. Auch das Volk der Fahrenden war 2019 insbesondere in den Kantonen ein Thema, da sich die Frage der Durchgangsplätze nicht nur im Kanton Bern aufgetan hatte.

Im Bereich der Sprachpolitik standen in diesem Jahr die Mehrsprachigkeit und damit zusammenhängend die Förderung des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften sowie der Erhalt des Rätoromanischen im Fokus. So forderte eine Motion Bourgeois (fdp, FR; Mo. 17.3654), dass öffentliche Ausschreibungen des Bundes künftig in den wichtigsten Landessprachen zu erfolgen hätten, und eine Motion Gmür-Schönenberger (cvp, LU; Mo. 18.4156), dass TV-Produktionen nicht mehr synchronisiert, sondern sowohl Eigenproduktionen in den Landessprachen, als auch englischsprachige Produktionen in der Originalsprache ausgestrahlt und lediglich noch untertitelt werden sollen.
Mit dem Begehen der 100-Jahr-Feier der Lia Rumantscha wurden indes Bestrebungen aufgezeigt, das Rätoromanische wieder mehr aufs Parkett zu bringen und insbesondere auch einem Publikum ausserhalb des Bergkantons ins Gedächtnis zu rufen. Nicht zuletzt seit einem im Frühjahr erschienene Bericht des ZDA war deutlich geworden, dass es für das Rätoromanische in der Schweiz fünf vor zwölf geschlagen hat.

In Bezug auf kirchen- und religionspolitische Themen stand in diesem Jahr die SVP mit ihren islamkritischen Parolen auf prominentem Parkett. Mit ihrem Vorstoss zur Bekämpfung der Ausbreitung eines radikalen Islams war sie im Parlament zwar gescheitert, generierte aber mit den daraus resultierenden Wahlplakaten des der SVP nahestehenden Egerkinger-Komitees im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen 2019 ein grosses Medienecho. Auch die Motion Wobmann (svp, SO; Mo. 17.3583), die ein Verbot der Verteilaktion «Lies!» zum Ziel hatte, scheiterte – nach einer rund 1.5-jährigen Sistierung – am Ständerat. Wie eine bereits im Sommer veröffentlichte Studie aufzeigte, nahm die SVP auch in den Kantonen eine dominante Rolle in der Religionsdebatte ein. So war es nur wenig erstaunlich, dass die Anfangs Jahr neuerlich aufkommende Frage, ob man als guter Christ noch die SVP wählen dürfe, wieder zu diskutieren gab; nicht zuletzt, weil damit auch verschiedentliche Kirchenaustritte – nebst den ohnehin zunehmenden Kirchenaustritten – von SVP-Politikerinnen und -Politikern einhergingen, welche sich lieber dem Churer Bischof Huonder zuwenden wollten. Dieser seinerseits wurde schliesslich nach zweijährigem Aufschub zu Pfingsten Abberufen, nutzte die Zeit bis dahin aber für einen Rundumschlag gegen die Landeskirchen und stellte sich noch immer quer zu den Missbrauchsvorwürfen in der Kirche.
Wie sich die Kirche zum Staat verhalten soll und in welchem Masse sich Theologen in die politische Debatte einbringen dürfen, wurde seit Anfang Jahr im Rahmen eines von Gerhard Pfister (cvp, ZG) neu gegründeten Think-Tanks «Kirche/Politik» erläutert.
Eine für viele eher überraschende Kunde kam im Herbst von Seiten der reformierten Kirchen: Diese hatten sich nach langen Diskussionen für die «Ehe für alle» ausgesprochen, wobei sie im Wissen um die konservativen Kräfte innerhalb der Glaubensgemeinschaft die Gewissensfreiheit der Pfarrpersonen gewährleisten wollten. Unerfreulich waren 2019 die Meldungen über die Rückkehr und rasche Zunahme des Antisemitismus in der Schweiz.

Die 2019 im Vorfeld des angekündigten Frauenstreiks virulent diskutierte Genderthematik fand ihren Einzug auch im Bereich der Kultur, Sprache und Kirche. So wurden Frauen, und spezifisch ihr Schaffen und ihre Stellung in der Kunst und Kultur, wesentlich stärker thematisiert als in den vergangenen Jahren. Auch die Diskussion um gendergerechte Sprache wurde in diesem Jahr wieder virulenter aufgegriffen. Besonders überraschend kam auch die Ankündigung der Kirchenfrauen, sich am diesjährigen Frauenstreik zu beteiligen, um ein Zeichen gegen die männliche Dominanz innerhalb der Institution zu setzen.

Jahresrückblick 2019: Kultur, Sprache, Kirchen
Dossier: Jahresrückblick 2019

Eine im Frühjahr 2019 vom Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA) veröffentlichte Studie zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur im Kanton Graubünden hatte deutlich aufgezeigt, welchen Risiken und Gefahren die rätoromanische Sprache längerfristig ausgesetzt sein wird. Ausgehend von diesen Erkenntnissen wollte Ständerat Raphaël Comte (fdp, NE) in einer Interpellation vom Bundesrat wissen, wie dessen Einschätzungen diesbezüglich seien und welche Massnahmen er kurz- und mittelfristig zu ergreifen gedenke, um die Zukunft der rätoromanischen Sprache sicherzustellen.
Der Bundesrat teilte die Schlussfolgerung der Studie, dass beide Minderheitensprachen im Kanton Graubünden unter Druck stehen; insbesondere das Rätoromanische sei stark rückläufig. Unterstützungsmassnahmen seitens des Bundes erfolgten bis anhin über Finanzhilfen an den Kanton Graubünden zur Förderung von Bildung, Übersetzungen, Medien, Verlagen und Sprachorganisationen. Bedingt durch die aktuelle Sprachsituation und ihrer beschleunigten Entwicklung durch die Abwanderung der einheimischen Bevölkerung in städtische Gebiete ausserhalb des traditionellen Sprachterritoriums werde der Bund aber ab 2020 Massnahmen in der Diaspora unterstützen. Im Rahmen der Kulturbotschaft 2021–2024 habe man bereits entsprechende Massnahmen wie die Förderung von Sprachkursen oder der Neuorganisation der rätoromanischen Medienlandschaft (Projekt «Medias Rumantschas») beschrieben.

Zukunft des Rätoromanischen (Ip. 19.3744)

Im Frühjahr 2019 veröffentlichte das Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA) die Ergebnisse einer 2018 vom BAK in Auftrag gegebenen Studie zur Wirkung der Bundesfinanzhilfen an den Kanton Graubünden hinsichtlich der Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur im Kanton. Der Evaluationsbericht sollte zum einen als Entscheidungsgrundlage für die Förderperiode 2021–2024 und zum anderen zur Beantwortung des Postulats Semadeni (sp, GR; Po. 15.4117) beigezogen werden. Im Bericht wurde die aktuelle Situation des Rätoromanischen und des Italienischen sowohl für das angestammte als auch das erweiterte Sprachgebiet aufgezeigt und Hand zu Verbesserungsmöglichkeiten für das Förderinstrumentarium geboten. Für die Studie waren zunächst 54 Angehörige der rätoromanischen und italienischen Zivilgesellschaft sowohl im Kanton Graubünden als auch in der restlichen Schweiz mittels eines Fragebogens zur Nützlichkeit und Angemessenheit der ergriffenen Massnahmen befragt worden. Im Anschluss waren elf Interviews mit Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, der Politik und den involvierten Institutionen durchgeführt worden.
Die Untersuchungsergebnisse liessen auf deutliche Unterschiede zwischen den beiden Sprachminderheiten schliessen: Während das Italienische im angestammten Sprachgebiet als Amts-, Arbeits- und Alltagssprache weiterhin unangefochten sei, stelle das Verhältnis der Italienischsprechenden zu den behördlichen Instanzen und den staatsnahen Betrieben eine grosse Herausforderung dar. Dadurch werde die Gleichwertigkeit des Italienischen als Amtssprache innerhalb des kantonalen Staatswesens bisweilen erheblich beeinträchtigt. Das Rätoromanische hingegen werde bereits mittelfristig mit der Gefahr einer Zurück- bzw. Verdrängung konfrontiert sein, da es schon heute teilweise in seinen traditionellen Verbreitungsgebieten als Amts-, Arbeits- und Alltagssprache vom Deutschen abgelöst werde.
Eine wesentliche Schwäche deckte die Studie in der Umsetzung des im Grundsatz minderheitenfreundlichen kantonalen Sprachengesetzes auf. Die Hauptverantwortlichkeit zur Erhaltung und Förderung der beiden Minderheitensprachen im Kanton Graubünden werde vom Kanton selbst nur zögerlich wahrgenommen. Damit zusammenhängend offenbarte sich ein weiterer Schwachpunkt im für die Sprachförderung relevanten Bereich des Sprachunterrichts: Von verschiedener Seite sei moniert worden, dass die Lehrmittel für die beiden Minderheitensprachen qualitativ den deutschsprachigen Lehrmitteln nachstünden und oft auch erst mit Verspätung erschienen. Fehlende finanzielle Mittel führten zudem zu einer Kürzung bzw. Streichung des Romanisch- und Italienischunterrichts an Mittelschulen, wodurch das Bildungsangebot auf verschiedenen Stufen unterbrochen oder zumindest ausgedünnt werde. In der Folge bestehe eine reale Gefahr, dass insbesondere die Romanischkenntnisse weiter sänken, weniger Lehrpersonal ausgebildet werde und die Sprache auszusterben drohe.
Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, gaben die Studienverantwortlichen vier Hauptempfehlungen ab: Erstens erfordere es einen konzentrierten Einsatz finanzieller Mittel im Bildungssektor, besonders hinsichtlich der kritischen Situation des Rätoromanischen. Dadurch solle ein durchgängiges Angebot an Romanischunterricht von der Krippe bis zur Hochschule gewährleistet werden und auch das Modell der zweisprachigen Kindergärten und Primarschulen auf mehr deutschsprachige Gemeinden ausgeweitet werden. Zweitens müssten Massnahmen auch über die Kantonsgrenze hinaus ergriffen werden, indem die Förderung von Bildungsangeboten, insbesondere zweisprachiger Schulen (Rätoromanisch/Deutsch), nicht nur in den deutschsprachigen Gebieten innerhalb des Kantons, sondern auch in anderen Kantonen anvisiert werde. Drittens müsse man die Mehrsprachigkeit in der kantonalen Verwaltung stärken, insbesondere hinsichtlich des Italienischen. Die deutschsprachigen Mitarbeitenden sollten bessere Italienischkenntnisse erlangen und italienischsprachige Bewerbungen nicht wegen fehlender Deutschkenntnisse benachteiligt werden. Als letzte Empfehlung wurden sowohl der Kanton Graubünden als auch der Bund dazu angehalten, ihre Governance in diesem Bereich zu überdenken. Auch wenn sich die Leistungsvereinbarung als Sprachförderungsmittel bewährt habe, müsse man diese in ihrer Ausgestaltung konkretisieren, einzelne Massnahmen und Zuständigkeiten präzisieren sowie ein stärkeres Monitoring vorsehen, um die strategischen und operativen Verantwortungen nicht zu verwischen.

Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur im Kanton Graubünden

Mittels einer im Winter 2018 eingereichten Motion schien Nationalrätin Gmür-Schönenberger (cvp, LU) die Revolutionierung des Fremdsprachenunterrichts in der Schweiz zu beabsichtigen: Sie wollte den Bundesrat beauftragen, entsprechende Rechtsgrundlagen bzw. Konzessionen dahingehend anzupassen, dass die SRG in Zukunft möglichst auf die Synchronisation von TV-Produktionen verzichten und stattdessen sowohl Eigenproduktionen in den vier Landessprachen als auch englischsprachige Filme und Serien lediglich untertitelt in Originalsprache ausstrahlen soll. Diese Idee entsprang der Überlegung, dass der Konsum fremdsprachiger Medienprodukte, nebst der Schule und einem längeren Sprachaufenthalt, als ein effektives Mittel zum Erlernen von Sprachen betrachtet werden kann. Die Motionärin unterstrich ihr Argument mit dem Verweis auf Länder wie Norwegen, Schweden, Estland oder die Niederlande. Ein weiterer Vorteil, der sich aus diesem Vorgehen ergeben würde, wäre die Kostenersparnis, da sich Untertitel wesentlich preisgünstiger erstellen lassen als Synchronisationen.
Der Bundesrat zeigte zwar grosses Verständnis für den bildungspolitischen Effort des Anliegens, sah dieses aber zugleich als einen kontraproduktiven Ansatz hinsichtlich der Erfüllung des Service-Public-Auftrags, weshalb er die Motion zur Ablehnung empfahl. Im Grunde setze die SRG mit ihrem Zweikanalton-Verfahren, bei dem für rund 90 Prozent der Formate eine Untertitelung zuschaltbar ist, das Anliegen der Motion bereits weitestgehend um. Ein weiterer Kontrapunkt liege in der Benachteiligung von blinden und sehbehinderten Personen, welche die Originalsprache nicht gut oder gar nicht verstehen, sowie von Personen mit einer Hörbehinderung: Der Nutzen von zuschaltbaren Audiodeskriptionen bzw. mit zusätzlichen Informationen angereicherten Untertiteln würde dadurch eingeschränkt werden.
Der Nationalrat schien der bundesrätlichen Argumentation beizupflichten und lehnte den Vorstoss stillschweigend ab.

Die Vielsprachigkeit der Schweiz und die Weltsprache Englisch optimal nutzen

In der Frühjahrssession 2019 wurde eine Motion Bourgeois (fdp, FR) zurückgezogen, die das BöB dahingehend ändern wollte, dass die öffentlichen Ausschreibungen des Bundes zukünftig in den wichtigsten Landessprachen zu erfolgen hätten. Der Bundesrat hatte die Motion zur Ablehnung empfohlen, mit der Begründung, dass er bereits im Rahmen der Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (E-BöB) dem Parlament einen entsprechenden Passus für die künftige Regelung der Sprachanforderungen in diesem Bereich vorgelegt habe. Mit Bezugnahme auf ebendiese bundesrätliche Erläuterung verkündete der Motionär den Rückzug seines Anliegens, versäumte aber nicht, darauf hinzuweisen, dass er diese Entwicklung nicht aus den Augen verlieren werde.

Bei öffentlichen Ausschreibungen unsere wichtigsten Landessprachen berücksichtigen

Nachdem die drei Motionen Cassis (fdp, TI; 14.3886), Regazzi (cvp, TI; 14.3872) und de Buman (cvp, FR; 12.3914), die allesamt eine sprachfreundlichere Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen gefordert hatten, im Sommer 2015 beide Räte erfolgreich passiert hatten, waren sie vom Bundesrat 2017 im Rahmen seiner Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen zur Abschreibung beantragt worden. In der Sommer- bzw. Wintersession 2018 kamen sowohl der National- als auch der Ständerat schliesslich im Rahmen der Beratungen des Beschaffungswesens diesem Antrag nach.

Sprachenfreundlichere Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

Die im Frühjahr 2017 im Ständerat mit nur einer Stimme Differenz angenommene Motion Engler (cvp, GR) wurde in der Wintersession desselben Jahres auch im Nationalrat kritisch begutachtet. Mit der Annahme der Motion würde der Bundesrat damit beauftragt werden, einen Entwurf für die Verankerung einer ausserparlamentarischen Kommission für Sprachfragen im Sprachgesetz vorzulegen.
Eine Mehrheit der WBK-NR hatte bereits in ihrem Bericht vom Oktober die Vorlage mit 13 zu elf Stimmen bei einer Enthaltung zur Ablehnung empfohlen und hielt auch während der nationalrätlichen Debatte an ihren Erläuterungen fest. Der Grundsatz der Motion stehe hierbei auch für die Kommissionsmehrheit nicht zur Diskussion: Die Verständigung zwischen den verschiedenen Schweizer Sprachgruppen sei essenziell für das Land und sei auch in der Vergangenheit durch verschiedentliche Massnahmen in der Sprachpolitik zur Förderung von Minderheiten und Minderheitssprachen zur Geltung gebracht worden. Ebendiese Massnahmen seien denn auch bereits gefestigte Garanten im Engagement der Schweiz zur Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Des Weiteren verfüge der Bundesrat bereits heute über diverse Möglichkeiten, Experten beizuziehen und sich bei Bedarf mit den betroffenen Kreisen zu koordinieren. Daher bestehe aus Sicht der Mehrheit der WBK-NR kein Bedarf für eine entsprechende Fachkommission.
Die Kommissionsminderheit betonte in ihrer Argumentation indes die integrative Funktion einer solchen Einrichtung, da im Sinne einer Minderheitensprache eben nicht nur die Landessprachen, sondern auch übrige Sprachen stetig unter Druck geraten würden. Natürlich seien sich die Befürworterinnen und Befürworter der Motion im Klaren darüber, dass in diesem Zusammenhang auch mit einigen Mehrkosten zu rechnen sei. Nationalrat Maire (sp, NE) betonte aber, dass hinsichtlich der zahlreichen Herausforderungen für die Schweiz durch die Mehrsprachigkeit und durch deren multikulturelle Aspekte diese Mehrkosten an Gewicht verlieren würden. Der Nationalrat sah sich aber von dieser Argumentation nicht überzeugt und stimmte dem Antrag der Kommissionsmehrheit mit 100 zu 80 Stimmen bei zwei Enthaltungen zu, womit der Auftrag an den Bundesrat nicht zustande kam.

Den Wert der Sprachenvielfalt schätzen

Ein Postulat Semadeni (sp, GR), mit dem klangvollen Titel „Allegra, Romanisch und Italienisch sollen leben!“, erbittet vom Bundesrat einen Bericht, in welchem aufgezeigt werden soll, wie es rund zwanzig Jahre nach der Verankerung des Sprachenartikels in der Bundesverfassung um die Förderung der Minderheitensprachen in der Schweiz steht. Obwohl es ersichtliche Bemühungen zum Erhalt des Romanischen und Italienischen in der Schweiz gebe, stünden die Minderheitensprachen noch immer unter grossem Druck. Die Tatsachen, dass das Italienische auf ein angestammtes Sprachgebiet marginalisiert wird und das Romanische aufgrund vermehrter Gemeindefusionen und einer latenten Inakzeptanz des Rumantsch Grischun immer stärker an Boden verliert, können nicht ignoriert werden. Der offensichtliche Wandel hinsichtlich der demografischen Entwicklung in den alpinen Tälern sowie Verstädterungstendenzen und eine fortschreitende Globalisierung würfen nun auch die Frage auf, ob Bund, Kantone, Gemeinden sowie Sprachorganisationen in puncto Engagement den heutigen Entwicklungen genügend Rechnung tragen. Daher solle der Bericht die aktuelle Situation des Romanischen und Italienischen sowie adäquate Verbesserungen der Förderinstrumente aufzeigen.
Der Bundesrat seinerseits beantragte das Postulat zur Ablehnung. Alain Berset wies die Postulantin darauf hin, dass über die Situation der Minderheitensprachen in der Schweiz bereits im Rahmen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen Bericht erstattet werde. Die eingeforderten Punkte würden zudem bereits im Rahmen der Botschaft zur Förderung der Kultur 2016–2020 mit einer Reihe geplanter Erneuerungen aufgegriffen. Der Bundesrat sei sich durchaus über die themenspezifischen Herausforderungen im Klaren, jedoch sei hierbei auch zu bedenken, dass die Förderungssteuerung über eine Leistungsvereinbarung mit den Kantonen Graubünden und Tessin erfolge. Für die Periode 2017–2020 wird im Rahmen der Vereinbarungsausarbeitung auch eine Analyse der Situation sowie der bestehenden Massnahmen durchgeführt. Daher sei es in den Augen des Bundesrates noch zu früh, einen zusätzlichen Bericht über die Verbesserungsmöglichkeiten zu erstellen.
Die nationalrätliche Abstimmung zum Postulat während der Herbstsession 2017 sollte dem bundesrätlichen Votum aber nicht beipflichten: Die Vertreterinnen und Vertreter der grossen Kammer schlugen sich mit 126 zu 58 Stimmen bei 4 Enthaltungen auf die Seite der Postulantin und stimmten dem Vorstoss zu.

Allegra, Romanisch und Italienisch sollen leben! (Po. 15.4117)

Eine Motion Reynard (sp, VS) wollte den Bundesrat mit einer Änderung der Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpV) beauftragen. Diese sollte dahingehend angepasst werden, dass die Einhaltung des Sprachengesetzes (SpG) durch Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung sichergestellt werden kann. Der Bundesrat könne im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zwar vorsehen, dass von der Bundesverwaltung unabhängige Organisationen und Personen, die mit Verwaltungsaufgaben betraut sind, gewissen Bestimmungen des SpG entsprechen müssen, jedoch werde diese Möglichkeit noch zu selten genutzt. Handkehrum sei besonders bei vom Bund finanzierten Organisationen eine immer stärkere Verlagerung auf den englischsprachigen Korrespondenzweg festzustellen. Gerade im Kontext des anhaltenden Sprachenstreites berge dieser virulente Angriff auf die Nationalsprachen eine grosse Gefahr für den nationalen Zusammenhalt und die Wahrung der Landessprachen der Schweiz. Daher sollten Einzelpersonen im Austausch mit besagten Organisationen und Personen in mindestens einer der Amtssprachen kommunizieren können.
Der Bundesrat beantragte die Motion zur Ablehnung, auch wenn er in seiner Stellungnahme betonte, dass er in gewissen Belangen die Anliegen des Motionärs teile. Er verwies auf Art. 6 Abs. 1 SpG, welcher besagt, dass wer sich an besagte Organisationen wende, dies in einer Amtssprache nach eigener Wahl tun könne. Zudem sei zu bedenken, dass ein Grossteil dieser Organisationen relativ klein und nur regional bzw. lokal tätig ist – bei gleichzeitig sehr divergierenden Aufgaben und Funktionen. In diesem Sinne müsse die Möglichkeit einer spezifischen Interessenabwägung offen bleiben. Der Nationalrat kam bei seiner Abstimmung dem Antrag des Bundesrates nach und lehnte den Vorstoss mit 106 zu 78 Stimmen bei drei Enthaltungen ab.

Einhaltung des Sprachengesetzes durch Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung

Eine Motion Engler (cvp, GR) beauftragt den Bundesrat – im Rahmen der bevorstehenden Kulturbotschaft 2021–2024 – die mögliche Verankerung einer ausserparlamentarischen Kommission für Sprachfragen im Sprachengesetz als Entwurf vorzulegen. Die Kommission solle sich aus je drei Vertretern der vier Landessprachen sowie drei Vertretern von Minderheitensprachen zusammensetzen. Sie solle sich der Verständigung und des Austausches zwischen den Sprachregionen annehmen und den Bundesrat in sprachpolitischen Fragen der Bundesebene beraten.
Auch wenn die Sprachenpolitik grundsätzlich der kantonalen Aufgabenhoheit unterliege, falle dem Bund – im Sinne von Art. 70 Abs. 3 BV – gerade die Förderung ebendieser Verständigung und des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften zu. Die Landes- und Minderheitensprachen seien ein zentraler Bestandteil der Schweiz und ein identitätsstiftendes Merkmal dieser, was die grenzüberschreitende Verständigung der Kantone zu einem wichtigen gesellschaftlichen Faktor mache. Eine eigens für Sprachfragen gegründete Kommission könne somit das Verantwortungsbewusstsein des Bundesrates aufzeigen und Fingerspitzengefühl im Umgang mit unterschiedlichen Kantonalbedürfnissen fördern.
Der Bundesrat selbst beantragte die Ablehnung der Motion, da er zum einen bereits mit der Kulturbotschaft 2016–2020 eine Reihe von sprachpolitischen Massnahmen beschlossen habe, welche auch mit der folgenden Kulturbotschaft fortgeführt werden sollen. Zum anderen verwies er auf die Motion Bigler (fdp, ZH) (16.3967), welche die Anzahl der ausserparlamentarischen Kommissionen um ein Drittel reduzieren will und bereits im März dieses Jahres in der grossen Kammer angenommen worden war.
Die Abstimmung im Ständerat fiel äusserst knapp aus; mit 17 zu 16 Stimmen bei fünf Enthaltungen sprach sich die Ständekammer für die Annahme der Motion aus und überwies sie an den Nationalrat.

Den Wert der Sprachenvielfalt schätzen

Im Januar dieses Jahres erhielten die Parlamentsdienste nach einem mehrmonatigen Zertifizierungsverfahren das Label für die Mehrsprachigkeit der Stiftung „Forum für die Zweisprachigkeit“ verliehen. Die 1996 gegründete, vom Bund, dem Kanton Bern und der Stadt Biel finanzierte Stiftung hatte nach über zehn Jahren Erfahrung mit dem Label der Zweisprachigkeit auch ein Label für Mehrsprachigkeit ins Leben gerufen, welches den Verwaltungseinheiten des Bundes eine vorbildliche Förderung der Mehrsprachigkeit bescheinigen soll.
Die Zertifikatsübergabe fand im Nationalratssaal u.a. im Beisein des Nationalratspräsidenten Jürg Stahl (svp, ZH) und des Stiftungspräsidenten Denis Grisel statt. Im Fokus des Zertifizierungsverfahrens standen folgende vier Aspekte: Visibilität und Kommunikation nach aussen, interne Kommunikationsqualität sowie Gesamtbeurteilung der Mehrsprachigkeitspraxis, Sprachkenntnisse der Mitarbeitenden und Vertretung der Sprachgemeinschaften wie von der Sprachverordnung (SpV) vorgegeben sowie die Förderung der Minderheitensprachen.

Parlamentsdienste erhalten das Label für die Mehrsprachigkeit

Dass die Sprachpolitik in der Schweiz dem kantonalen Hoheitsrecht unterstellt ist, wurde spätestens mit dem aufkommenden Sprachenstreit im Jahr 2014 einer breiten Öffentlichkeit bewusst. Darauf, dass der Bund sich aber dennoch einbringen kann, indem er den Austausch zwischen Sprachregionen fördert und finanziell unterstützt, musste zunächst Nationalrätin Aline Trede (gp, BE) hinweisen. Mit ihrer eingereichten Motion wollte sie den Bundesrat auffordern, CHF 50 Mio. für Sprachaustauschprogramme für sich in Ausbildung befindende Personen bereitzustellen. Als der Sprachenstreit im Herbst 2015 längst seinen Peak erreicht hatte, war Trede aber als Volksvertreterin abgesetzt worden und der Vorstoss stand noch immer offen zur Diskussion. Im Winter 2015, mit dem Beginn der neuen Legislatur, nahm sich Maya Graf (gp, BL) der Motion an, bevor sie diese schliesslich im Herbst 2016 zurückzog. Mit Bezugnahmen auf die Erläuterungen von Bundesrat Berset begründete sie ihren Entscheid zum einen mit dem Postulat (Po. 14.3670) und der Kommissionsinitiative (Pa. Iv. 14.459) der WBK-NR – die Initiative war zwar wenige Wochen vor der Motion zurückgezogen worden, hatte aber zu einer Vorlage beigetragen, mit der die Stellung der Landessprache in der Schule gestärkt werden soll und die sich zu diesem Zeitpunkt in der Vernehmlassung befand – und zum anderen mit der Zusage des Bundesrats, die finanziellen Mittel zur Förderung des schulischen Austausches mit der Kulturbotschaft 2016–2020 zu erhöhen.

50 Millionen Franken für Sprachaustauschprogramme

2016 wurden die ersten Ergebnisse der bereits im Jahr 2014 erstmals durchgeführten Erhebung zur Sprache, Religion und Kultur (ESRK) publiziert. Diese wurde im Rahmen des neuen Volkszählungssystems realisiert und soll fortan im Fünfjahresrhythmus wiederholt werden. Hierbei werden statistische Informationen über sprachliche, religiöse und kulturelle Verhaltensweisen sowie deren Entwicklung in der Schweizer Bevölkerung untersucht. Als Datengrundlage wird jeweils eine Stichprobe von 10'000 zufällig ausgewählten Personen aus der ständigen Wohnbevölkerung über 15 Jahren gezogen. Die Studie soll u.a. auch dazu beitragen, dass gezielte politische Massnahmen im Bereich der Mehrsprachigkeit, kulturellen Vielfalt und unzureichender Integration getroffen werden können.

Im April wurden die ersten Ergebnisse des Teilbereiches Kultur veröffentlicht, welche der Schweizer Bevölkerung ein reges und vielfältiges Kultur- und Freizeitverhalten bescheinigen. Rund 70% der Bevölkerung besuchen mindestens ein Mal im Jahr Museen, Konzerte, Denkmäler oder Kinos. Der Anteil der regelmässigen Besucher von Kulturinstitutionen (mehr als drei Mal im Jahr) liegt indes bei rund 20%. Dabei gilt insgesamt, dass junge Menschen und Stadtbewohner sowie Bevölkerungsteile mit einer höheren Ausbildung das jeweilige Angebot häufiger nutzen als andere. Rund 85% der Bevölkerung zeigen sich mit ihrem regionalen Kulturangebot zufrieden, wobei es auch hier wiederum Unterschiede gibt: Bei Jungen, Landbewohnern und Italienischsprachigen fällt die Zufriedenheit etwas tiefer aus. Dennoch würde eine Mehrheit der Befragten (58%) gerne öfter solche kulturellen Institutionen aufsuchen oder Aktivitäten unternehmen, wobei gut die Hälfte (51%) Zeitmangel als Hinderungsgrund angibt – v.a. unter 60-Jährige, ausländische Nationalitäten und Landbewohner. Als weiteren Hinderungsgrund gibt rund ein Drittel der Befragten fehlende finanzielle Mittel an. Bei den Freizeitaktivitäten finden insbesondere Wandern, Ausgang mit Freunden und Sport grossen Anklang. Aber auch das gesellige Beisammensein mit gemeinsamem Kochen und traditionellen Karten- und Gesellschaftsspielen ist sehr beliebt.

Ebenfalls im April wurden auch die ersten Ergebnisse des Teilbereiches Religion veröffentlicht, welche auf eine grosse Diversität der einzelnen Praktiken und Glaubensformen hinweisen – auf einem breiten Spektrum zwischen Religiosität und Spiritualität. Die Vielfältigkeit, aber auch die Varianz, zeigt sich bereits in der Form des Glaubens: Es gibt Befragte, die von der Existenz eines einzigen Gottes überzeugt sind (Katholiken 59%, Reformierte 45%, andere evangelische Gemeinden 92%, Muslime 90%), aber auch solche, die an die Präsenz einer höheren Macht glauben (20–30%). Gerade in der Gruppe der Konfessionslosen scheint die Spiritualität grossen Anklang zu finden: Deren 12% verfolgten spirituelle Veranstaltungen über ein Medium (im Fernsehen, am Radio, im Internet), deren 31% bzw. 41% glauben an die Gabe des Heilens bzw. Hellsehens. Auch bei den Geschlechtern konnten gewisse Unterschiede ausfindig gemacht werden: Frauen beten im Alltag häufiger und neigen auch eher dazu, sich mit anderen Glaubensformen zu befassen (58% der Frauen glauben beispielsweise an Engel, aber lediglich 37% der Männer). Sowohl für die Religiosität, als auch für die Spiritualität gilt aber im wesentlichen, dass sie besonders in den schwierigen Momenten des Lebens wichtig sind, wobei es zu deren Linderung gerade in Bezug auf die spirituellen Praktiken regionale Unterschiede gibt: Heilende Personen haben für die Westschweizer eine grössere Bedeutung als für die restliche Schweiz, wohingegen Gegenstände mit heilbringender Wirkung in der Deutschschweiz beliebter sind.

Im Oktober folgten dann die ersten Ergebnisse zum Teilbereich Sprache, welche aufzeigten, dass die Schweizer Bevölkerung mehrsprachig ist. Rund zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung spricht in ihrem Alltag – sowohl im öffentlichen als auch im privaten Rahmen – mindestens einmal in der Woche zwei oder mehr Sprachen. Das verbleibende Drittel (36%) belässt es hingegen bei einer Sprache. Die Dialekte nehmen in diesem Zusammenhang für die Deutschschweiz 87% und für die italienischsprachige Schweiz (Tessiner oder bündneritalienische Dialekte) 32% ein. Ausserhalb der eigenen Sprachgrenzen verwendet jeder fünfte Deutschschweizer regelmässig Französisch, in der Westschweiz hingegen sprechen lediglich 6% mindestens einmal die Woche Schweizerdeutsch. Einen relativ hohen Stellenwert hat über die gesamte Schweiz betrachtet die internationale Sprache Englisch (Deutschschweiz 43%, Westschweiz 38%, italienische Schweiz 30%). In der Deutsch- und Westschweiz ist das Englisch sogar weiterverbreitet als die restlichen Landessprachen innerhalb der jeweiligen Region – wobei dies nicht mit einer Verdrängung der Landessprachen gleichzusetzen ist, sondern vielmehr auf die steigende Nutzung neuer Medien in bestimmten Berufsgruppen zurückzuführen ist. Nebst dem Italienischen, welches zugleich eine Landes-, aber auch Migrationssprache darstellt, finden wir als häufigste Nichtlandessprachen das Spanische (6%), das Portugiesische (5%) sowie die Sprachen der Balkanländer (3%), wobei es anteilsmässige Unterschiede in den einzelnen Regionen gibt.

Erhebung zur Sprache, Religion und Kultur

Eine im Frühjahr 2014 von der Sozialdemokratischen Fraktion eingereichte Motion, die eine verstärkte Förderung der Mittel, Ressourcen und Programme zur Erreichung der im Sprachengesetz festgelegten Spracherwerbsziele forderte, wurde in der Frühjahrssession 2016 abgeschrieben, nachdem sie zwei Jahre lang nicht behandelt worden war.
Der Bundesrat hatte die Motion zu Ablehnung beantragt, da er zunächst die Resultate der Bilanz des Harmonisierungsprozesses abwarten wollte.

Spracherwerb in der obligatorischen Schulzeit. Vorbeugen statt heilen. Mehr Ressourcen für den nationalen Zusammenhalt (Mo. 14.3182)

Im Dezember dieses Jahres verabschiedete der Bundesrat zum sechsten Mal seit 1999 den periodischen Bericht zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen für die Schweiz. Der Bericht enthält Erläuterungen zur aktuellen Situation der Landessprachen, zu allfälligen neuen Rechtsinstrumenten sowie zur Umsetzung der Empfehlungen von Ministerkomitees des Europarats und Expertenkomitees. Gründend auf den fünften Bericht vom November 2012 nimmt der aktuelle Bericht in drei Hauptteilen Stellung zu ebendiesen Empfehlungen und umfasst die Zeitspanne von 2012 bis 2015.

Im ersten Teil des Berichtes wird der Fokus auf neue Statistiken bezüglich der Sprachentwicklung sowie geltenden gesetzlichen Grundlagen zur Förderung der Sprachen in der Schweiz gesetzt. Der Bericht zeigt hierbei auf, dass die Verteilung der Sprachen in den vergangenen Jahrzehnten relativ stabil geblieben ist: Von den befragten Personen der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren gaben für die Jahre 2011–2013 63,9% Deutsch, 22,5% Französisch, 8% Italienisch und 0,5% Rätoromanisch als Hauptsprache an. Der Anteil der Nichtlandessprachen liegt mit 19,7% indes sogar höher als Italienisch und Rätoromanisch zusammengenommen, wobei sich hierbei wesentliche Unterschiede in der Verteilung der Sprachen auf die einzelnen Sprachregionen ausmachen lassen. Im Rahmen des internationalen Sprachenrechts sowie sprachrechtlichen Bestimmungen in der Bundesverfassung hat sich seit den letzten zwei Berichten keine Veränderung eingestellt. Bezüglich der Verordnung über die Landessprachen (Sprachenverordnung, SpV, SR 441.11), welche konkrete Fördermassnahmen festlegt, wurden jedoch gewisse Bestimmungen – insbesondere bei der Verwendung der Amtssprache im Bereich der Bundesverwaltung – ausfindig gemacht, die nicht ganz den Anforderungen entsprachen, weshalb man 2014 eine Revision der SpV vornahm. Weitere Fördermassnahmen sollen mit der Kulturbotschaft 2016–2020 umgesetzt werden, welche im Juni 2015 vom Parlament verabschiedet worden war und innerhalb derer die Sprachpolitik auf der Handlungsachse des „gesellschaftlichen Zusammenhaltes“ eine relevante Rolle spielt.

Im zweiten Teil wird die Entwicklung der schweizerischen Massnahmen zur Umsetzung der Charta aufgegriffen und damit verbunden auf eine Reihe von Fragen eingegangen, welche der Europarat aufgrund der Empfehlungen des Expertenkomitees aufgeworfen hatte. Das Komitee erbat beispielsweise Erörterungen zur Situation und zur Stellung des Frankoprovenzalischen in der Schweiz. Diese aus dem Vulgärlatein hervorgegangene Sprache war für mehrere Jahrhunderte u.a. auch in der französischen Schweiz Alltagssprache in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens. Heutzutage gilt sie hingegen als eine verschwindende Sprache, weshalb sie von der UNESCO im Atlas der gefährdeten Sprachen aufgelistet wird. Während das Frankoprovenzalische in den Kantonen Wallis und Freiburg immerhin noch von Teilen der älteren Generation gesprochen wird, ist es in den Kantonen Genf, Neuenburg und Waadt nahezu gänzlich aus dem Sprachgebrauch verschwunden. Dennoch zeigen die einzelnen Kantone, mitunter auch auf Vereinsebene, grosses Interesse an Fördermassnahmen zum Erhalt der Sprache.
Eine weitere Fragestellung zielte in Richtung der Fahrenden in der Schweiz. Hierbei solle erörtert werden, wie es um die Finanzhilfen an Fahrendenorganisationen und Förderinstrumente der jenischen Sprache sowie deren Förderung in den Medien steht. Bereits in der Vernehmlassung des fünften Berichtes wurde darauf verwiesen, dass die finanzielle Hilfe für Fördermassnahmen der jenischen Sprache und Kultur im Rahmen der Kulturbotschaft 2016–2020 erhöht werden solle. Auch wenn die Fahrenden in Bezug auf die mediale Förderung ihrer Sprache keinen expliziten Wunsch geäussert haben, habe sich das BAK bereit erklärt, Untersuchungen zur allfälligen Unterstützung eines möglichen Schulprojektes vorzunehmen, welches den jenischen Kindern während ihrer Reisezeit den Fernunterricht erleichtern soll.

Der dritte und letzte Teil beschäftigt sich mit den Berichten zu den Kantonen Graubünden und Tessin und zeigt auf, wie es um die Umsetzung der Charta bezüglich des Rätoromanischen und Italienischen steht. Das Expertenkomitee erbat hierbei u.a. Informationen zur jüngsten Entwicklung in den Bereichen der Gemeindefusionen, des Rumantsch Grischun und natürlich des Erhalts und der Förderung der rätoromanischen Sprache im Allgemeinen. Das kantonale Sprachengesetz sieht für den Zusammenschluss mehrerer ein- bzw. mehrsprachiger Gemeinden vor, dass die Bestimmungen über den Gebrauch der Amts- und Schulsprache eine sinngemässe Anwendung finden sollen. Da das Gesetz aus der Minderheitenperspektive formuliert ist und unter dem Begriff „einsprachig“ lediglich Rätoromanisch und Italienisch inkludiert werden, kann diese Regelung bei Fusionen über den deutschsprachigen Grenzraum hinweg keine adäquate Anwendung finden. Diese Lücke sei jedoch durchaus gewollt und fordere zugleich das soziolinguistische Umfeld auf, in gemeinsamen Diskussionen und verbindlichen Absprachen nach Bottom-up-Lösungen zu suchen. Bezüglich des Rumantsch Grischun gäbe es keine Erneuerungen des Standes von 2011/2012 zu verkünden. Seit dem letzten Bericht habe hier kein Wechsel hin zu den Idiomen oder in umgekehrte Richtung stattgefunden, weshalb eine Verlagerung der Diskussion – noch immer mit dem Fokus auf das Koexistenzmodell – auf sprachdidaktische Fragen stattgefunden habe. Die Diskussion um die Minderheitensprache im Allgemeinen geriet mit dem Aufkommen der kantonalen Fremdspracheninitiative zunächst etwas in den Hintergrund. Nachdem der Grosse Rat diese aber in seiner Aprilsession 2015 für ungültig erklärt hatte, gilt es nun den Verwaltungsgerichtsentscheid über die eingereichte Verfassungsbeschwerde des Initiativkomitees abzuwarten, bevor das Thema wieder aufgegriffen wird.
Der Kanton Tessin hatte zwischenzeitlich neu das Gesetz zur Kulturförderung sowie die entsprechende Durchführungsverordnung verabschiedet, welche explizit die Bedeutung des Erhaltes und der Förderung der italienischen Sprache und Kultur erwähnen; sei dies durch die Bewahrung des materiellen und immateriellen Kulturerbes, durch Finanzbeiträge im Bereich Kulturaustausch oder Beteiligung an ausgewählten ausserkantonalen Veranstaltungen. Besonders erfreulich waren indes auch die Entwicklungen bezüglich des Italienischen in der Bundesverwaltung: Die Kulturbotschaft 2016–2020 nimmt dessen Verbreitung und Förderung neu als zentralen Bestandteil in die Handlungsachse „gesellschaftlicher Zusammenhalt“ auf; seit 2013 wird die Stelle als Delegierte des Bundesamtes für Mehrsprachigkeit, welches im EFD angesiedelt ist, von einer Tessinerin besetzt.

Periodischer Bericht zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Im Rahmen ihrer Beratungen der parlamentarischen Initiative zum Erlernen einer Landessprache ab der Primarschule (Pa.Iv. 14.459) beschloss die WBK-NR mit 22 zu 0 Stimmen (3 Enthaltungen), ihre parlamentarische Initiative, mit der im SpG festgelegt werden sollte, dass als erste Fremdsprache eine zweite Landessprache zu unterrichten ist, zurückzuziehen. Ihre Schwesterkommission hatte bereits zuvor dem Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten, keine Zustimmung erteilt.

Als erste Fremdsprache ist eine zweite Landessprache zu unterrichten (Pa. Iv. 14.460)

Insgesamt 31 Stellungnahmen gingen zu den Vorschlägen der EDK betreffend Förderung des Italienischunterrichts an Mittelschulen ein. Neben den Kantonen, welche mit Ausnahme des Kantons Appenzell Ausserrhoden allesamt Stellung bezogen, äusserten sich auch das Fürstentum Liechtenstein, der Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer der Schweiz (LCH), der Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer (VSG), dessen Fachverband der Italienischlehrerinnen und -lehrer (ASPI), die Konferenz der Schweizerischen Gymnasialrektorinnen und -rektoren (KSGR) sowie die Schweizerische Zentralstelle für die Weiterbildung der Mittelschullehrpersonen (WBZ CPS). Die Empfehlung, dass jeder Schülerin und jedem Schüler die Möglichkeit offen stehen soll, Italienisch als Maturitätsfach zu belegen – bei fehlenden Kapazitäten durch Zusammenarbeit mit benachbarten Gymnasien –, stiess auf breite Zustimmung. Einzig vier Kantone, namentlich Glarus, St. Gallen, Wallis und Zug, lehnten die Empfehlungen als solches ab, da sie diese als nicht praktikabel erachteten. Die Anhörungsteilnehmer verstanden die Empfehlungen ebenso wie die EDK als Beitrag zur Sprachendiskussion sowie als Zeichen für den nationalen Zusammenhalt.

Italienisch als Schwerpunktfach aus dem gymnasialen Curriculum zu streichen

Anfangs Juli eröffnete die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) eine Anhörung zur Förderung des Italienischunterrichts an Mittelschulen. Die EDK empfiehlt den Kantonen, allen interessierten Gymnasiastinnen und Gymnasiasten Italienisch als Maturitätsfach anzubieten. Für den Fall, dass ein Gymnasium nicht die Kapazitäten hätte, ein entsprechendes Angebot anzubieten, soll die Zusammenarbeit mit benachbarten Gymnasien angestrebt werden. Die Ergebnisse der bis Ende September dauernden Anhörung lagen zum Abschluss des Berichtsjahres noch nicht vor.

Italienisch als Schwerpunktfach aus dem gymnasialen Curriculum zu streichen

Das Forum per l'Italiano in Svizzera begrüsste explizit zwei in der Vernehmlassungsvorlage zur Kulturbotschaft vorgesehene Neuerungen zur Förderung des Italienischen ausserhalb der italienischsprachigen Schweiz. Zum einen will der Bundesrat mit einem Zusatzbeitrag von CHF 800'000 den Italienischunterricht fördern, wobei die finanziellen Mittel unter anderem für die Erarbeitung neuer didaktischer Materialien oder auch für die allfällige Schaffung einer zweisprachigen Ausbildung eingesetzt werden sollen. Zum anderen will die Regierung zusätzliche Mittel in der Höhe von CHF 450'000 zur Förderung von Austauschprogrammen für Lehrpersonen und Schüler sprechen.

Förderung des Italienischen

Der Sprachunterricht nahm auch aus Anlass einer zum 50. Jahrestag des Schweizer Beitritts zum Europarat organisierten Tagung über die Minderheitensprachen einen zentralen Stellenwert ein. Über 20 nationale und internationale Experten versammelten sich am 9. Dezember im Berner Rathaus zum Austausch über die bedeutenden internationalen Übereinkommen – namentlich dem Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten sowie der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitssprachen – und über die Rechtslage in der Schweiz. In der zweiten Tageshälfte diskutierten Fachleute über die aktuelle und zukünftige Ausgestaltung des Schulunterrichts von Minderheitssprachen, wobei unter anderem sowohl Vertreter des Kantons Tessin wie auch Obwaldens, wo im letzteren Fall das Hauptfach Italienisch im Gymnasium aufgrund mangelnder Nachfrage kürzlich abgeschafft wurde, zu Wort kamen. In seiner viersprachigen Rede betonte Bundesrat Berset (sp) die Bedeutung der Mehrsprachigkeit zur Bewahrung der kulturellen Identitäten in der Schweiz, wobei er politische Einflussmöglichkeiten zum einen durch das neue Sprachgesetz, zum anderen aber auch durch die Ausgestaltung des Sprachenunterrichts an Schulen gegeben sah. Über die Tagung wurde mit vereinzelten Ausnahmen im Westschweizer und rätoromanischen Raum ausschliesslich in den italienischsprachigen Medien berichtet.

Tagung über die Minderheitensprachen

Weitere Vorschläge zu Erhalt und Stärkung des Italienischunterrichts an Mittelschulen präsentierte im November die im Vorjahr eingesetzte Arbeitsgruppe der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK). Die Experten empfehlen den Kantonen unter anderem, Italienisch auf der Sekundarstufe II im Rahmen eines Ergänzungsfaches anzubieten, und die Mittelschulen allenfalls zu verpflichten, Italienisch in einem für das Maturzeugnis relevanten Gefäss anzubieten. Des Weiteren solle geprüft werden, wie der Bund zusätzliche Unterrichtsangebote in der dritten Landessprache finanziell unterstützen könnte. Der Bericht der SMK thematisiert weiter auch Vorschläge zur Stärkung des Italienischangebots im Schulunterricht der Sekundarstufe I.

Förderung der lateinischen Sprachen

Im September versammelten sich Lehrpersonen in Lugano zur ersten Tagung der Italienischlehrer. Sie befassten sich mit neuen Konzepten und Ideen zur Förderung der dritten Landessprache und bauten dabei auf den im Vorjahr unternommenen Bestrebungen zur Verbesserung des Stellenwerts der italienischen Sprache in der Schweiz auf. Der Kongress entstand unter anderem aufgrund der an den Gymnasien der Kantone St. Gallen und Obwalden geführten Diskussionen zur Abschaffung des Italienischen als Haupt- oder Schwerpunktfach. Die Streichung dieses Angebotes hatte sich allerdings nur in Obwalden durchgesetzt. Der Verband der Schweizer Italienischlehrer präsentierte an der Tagung die Forderung nach einem Sonderstatus des Italienischen an Schweizer Gymnasien: Jede Kantonsschule müsse den Unterricht in dieser lateinischen Sprache als Maturafach anbieten. Zur verstärkten Sensibilisierung schlug der Verband weitere Massnahmen wie eine Italo-Tessiner Woche an Deutschschweizer Schulen, Schüleraustauschprogramme und Weiterbildungskurse für die Lehrerschaft vor.

ersten Tagung der Italienischlehrer

Um dem Bedeutungsverlust des Italienischen entgegenzuwirken, wurde im Oktober ein Forum für den Schutz der italienischen Sprache in der Schweiz gegründet. Ziel des Forums ist es, die Kräfte zu bündeln und eine gemeinsame Strategie zu entwickeln, um den Stellenwert des Italienischen als Landessprache zu stärken. Eine erste geplante Massnahme des Forums ist die Erhöhung des Prozentsatzes an italienischsprachigen Bundesangestellten.

Forum für den Schutz der italienischen Sprache in der Schweiz