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Im wohl grössten Kunsttransfer der Schweizer Geschichte verliess im Sommer der Hauptteil der Gemäldesammlung Thyssen-Bornemisza die Schweiz Richtung Spanien. Rund 300 Gemälde verbleiben allerdings in der Villa Favorita in Lugano, welche ihre Tore an Ostern 1993 wieder dem Publikum öffnen will.

Gemäldesammlung Thyssen-Bornemisza nach Spanien ausgeliehen

Zum zweitenmal wies das Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde gegen die Baubewilligung für das "Panorama der Schweizer Geschichte" in Schwyz ab. Die bisher sehr eingeschränkte Bautätigkeit kann nun voll einsetzen und eine Museums-Eröffnung auf Frühsommer 1994 in Aussicht genommen werden. Das bereinigte Inhaltskonzept sieht vor, dass in dieser Aussenstelle des Landesmuseums der Mensch und sein Leben in der Schweiz zwischen dem 13. und 18. Jahrhundert in den Mittelpunkt gestellt werden.

"Panorama der Schweizer Geschichte" kann gebaut werden

Mit einer neuen Verordnung zum Filmgesetz ersetzte der Bundesrat auf den 1. Januar 1993 die bisherige Einfuhrkontingentierung für Filme durch ein Bewilligungssystem für Filmverleiher. Um den Monopolbestimmungen des Filmgesetzes auch nach dieser Liberalisierung gerecht zu werden, sollen allfällige Missbräuche mit kartellrechtlichen Massnahmen verhindert werden. Eine wichtige Neuordnung bringt die Verordnung bei der Filmförderung. Diese basiert nun auf einem umfassenden Förderungskonzept, welches den ganzen Produktionsablauf von den Vorarbeiten bis zum Verleih sowie auch die Aus- und Weiterbildung umfasst. Dabei wird das gesamte audiovisuelle Schaffen einbezogen, also auch Video- und Fernsehproduktionen.

Verordnung zum Filmgesetz angepasst

Mangels Finanzen wird es in der Schweiz kein nationales Ton- und Bildarchiv geben. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Direktors der Landesbibliothek errechnete für ein geplantes "Centre d'information de l'audiovisuel" einen Investitionsbedarf von 43 Mio Fr. und ein jährliches Betriebsbudget von 8 Mio Fr., Summen, die in der heutigen angespannten Finanzlage nicht mehr aufzubringen sind. Behelfsmässig sollen nun in der Cinémathèque suisse besonders wichtige Filme aus der Kriegs- und Vorkriegszeit restauriert und konserviert werden, und die SRG wird eine Auswahl alter Ton- und Radioaufnahmen von den kaum noch verwendbaren Schellackplatten auf Compact-discs überspielen.

Unter privater Trägerschaft wurde dagegen in Montreux ein "Musée de l'audiovisuel" eröffnet. Mit Gesamtkosten von rund 10 Mio Fr. soll das Museum bis 1997 systematisch ausgebaut werden.

Nationales Ton- und Bildarchiv wird nicht weiterverfolgt

Die schweizerische Gruppe der Internationalen Versammlung der Parlamentarier französischer Sprache (AIPLF) legte erstmals ihren Tätigkeitsbericht vor. Diese Delegation war 1989 aufgrund einer parlamentarischen Initiative des damaligen Nationalrates de Chastonay (cvp, VS) gebildet worden. Ursprünglich von Nationalrat Guy-Olivier Segond (fdp, GE) angeführt, wird die Gruppe seit 1990 von Ständerat Jean-François Roth (cvp, JU) präsidiert. Beide Räte nahmen zustimmend vom Bericht Kenntnis.

Bericht der Gruppe der Internationalen Versammlung der Parlamentarier französischer Sprache

Bund, Kantone und Gemeinden spielen in der Kulturförderung nach wie vor die Hauptrolle, doch wird rund jeder sechste Franken von Unternehmen und Stiftungen beigesteuert. Dies ging aus der ersten Erhebung über die private Kulturförderung hervor, die das Bundesamt für Kultur (BAK) und das Bundesamt für Statistik (BFS) Ende Sommer gemeinsam veröffentlichten.

1989 erreichten die öffentlichen Kulturausgaben 1,52 Mia Fr., rund 225 Fr. pro Kopf der Bevölkerung. Die Kantone wendeten 574 Mio auf, und der Bund schoss 143 Mio Fr. zu. Der Anteil der Kulturförderung betrug bei den Gemeindeausgaben 3,5%, bei den Kantonen 2,1% und beim Bund 0,5%. Demgegenüber wendete die Privatwirtschaft 1991 250 bis 300 Mio Fr. für kulturelle Zwecke auf, wobei Grossverteiler, Banken und Versicherungen eine zentrale Rolle spielten; Stiftungen steuerten weitere 60 Mio bei.

Bei den öffentlichen Kulturausgaben zeigte sich, dass die Gemeinden mit 53% die Hauptlast tragen. Allein die Hälfte davon ging auf das Konto der Städte Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich, die für den Betrieb der grossen Museen, Theater, Konzerthäuser und Orchester verantwortlich sind. Pro Kopf der Bevölkerung wurden die folgenden kumulierten Beträge für Gemeinde- und Kantonsausgaben ermittelt: Basel-Stadt 711 Fr., Genf 506, Zug 302, Waadt 238, Zürich 218, Bern 149. Die geringsten Kulturausgaben pro Kopf wiesen Appenzell-Innerrhoden (33 Fr.), Uri (39), Jura (71) und Appenzell-Ausserrhoden (77) auf.

Gemäss den Autoren der Studie spiegeln die Ergebnisse das in der Schweiz bewährte "Prinzip der doppelten Subsidiarität" wieder: Einerseits übernimmt die öffentliche Hand jene Aufgaben, welche die privaten Kräfte übersteigen; andererseits stehen im öffentlichen Bereich die Gemeinden im Zentrum, Kantone und Bund springen nur bei übergreifenden Aufgaben ein. Als besonders typisches Beispiel dieser Aufgabenteilung wurde die Denkmalpflege genannt.

Öffentliche und private Kulturförderung

Einstimmig im Ständerat und mit wenigen Gegenstimmen im Nationalrat wurde eine Finanzhilfe von jeweils 1,1 Mio Fr. für die Jahre 1992 und 1993 zugunsten des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums in Genf beschlossen. Sowohl Bundesrat wie die Kammern betonten aber, dass dies nicht als Präjudiz für weitere Museumsgründungen auf privater Basis zu werten sei. Die Anträge von Lega und SD, dass die Finanzhilfe nur unter der Bedingung zu gewähren sei, dass das Defizit ab 1994 durch weitere Gönnerbeiträge ausgeglichen wird, wurden klar abgelehnt. Angesichts der Bedeutung der beiden karitativen Organisationen für die Schweiz und besonders für Genf stellte der Bundesrat in Aussicht, bis Ende 1993 eine neue diesbezügliche Vorlage auszuarbeiten.

Internationales Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in Genf

Bei der Behandlung einer Motion Cavadini zur Gleichstellung der italienischen Sprache in der Bundesverwaltung schloss sich der Ständerat dem Erstrat an und überwies den Punkt 4 der Motion, welcher verlangt, dass in den Stellenausschreibungen der Bundesverwaltung die Beherrschung der italienischen Sprache postuliert werden muss, ebenfalls in der verbindlichen Form. Da der Nationalrat drei weitere Punkte der Motion nur als Postulat überwiesen hatte, war die kleine Kammer nicht verpflichtet, sich dazu zu äussern. Um aber die Bedeutung dieser Frage zu unterstreichen, entschloss sie sich auf Antrag ihrer Kommission, die drei Anregungen (Erstellen einer Beamtenstatistik nach Sprachgruppen, Förderung der Anstellung von italienischsprachigen Beamten im mittleren und höheren Kader, Prüfung einer Quotenregelung) in eigener Regie ebenfalls als Postulat zu verabschieden.

Ausbau der italienischen Übersetzungsdienste

Als erstes Nicht-EG-Land wurde die Schweiz im Juli Vollmitglied von "Media 95", einem Programm der EG zur Förderung von audiovisuellen Produktionen in Europa. Die Schweiz war in den vergangenen Jahren bereits den Projekten "EFDO" (Verleihförderung), "Script" (Drehbuchförderung), "EAVE" (Ausbildung) und "Euro Aim" (Unterstützung von Filmproduzenten) beigetreten. Durch die Vollmitgliedschaft hätten die Schweizer Filmschaffenden nun Zugang zu sämtlichen rund 20 Förderungsprojekten von Media gehabt. Da das Programm ausdrücklich im EWR-Vertrag aufgeführt war, wurde das Abkommen mit dem Nein vom 6. Dezember allerdings hinfällig. In allen Media-Teilgebieten muss die Schweiz nun nach neuen und individuellen Lösungen suchen, wobei Brüssel bereits seine Zurückhaltung gegenüber bilateralen Sonderregelungen signalisierte.

Schweiz als erstes Nicht-EG-Land ins Förderprogramm Media aufgenommen

Als Erstrat stimmte die grosse Kammer dem Gesetzesentwurf grundsätzlich und einstimmig zu. Auf Antrag ihrer vorberatenden Kommission nahm sie lediglich Detailkorrekturen am bundesrätlichen Vorschlag vor. Im Interesse älterer Menschen, die mit den modernen Kommunikations-Systemen noch wenig vertraut sind, wollte sie einen besseren Zugang zu den Sammlungen zusammen mit einer grösseren Benutzerfreundlichkeit im Gesetz festgehalten wissen. Der Rat verabschiedete zusätzlich ein Kommissionspostulat, welches den Bundesrat beauftragt, bei der Beschaffung eines neuen Automationsmodells koordinierend zu wirken, die internationalen Normen zu berücksichtigen und eine bestmögliche Kompatibilität zu den übrigen Bibliotheken anzustreben. Um die sammlerische Arbeit der SLB zu erleichtern überwies der Rat zudem ein weiteres Kommissionspostulat mit dem Antrag, die verfassungsrechtlichen Vorabklärungen für ein "Dépôt légal" zu treffen.

Das Postulat in Ergänzung zur Vorlage wurde deshalb als notwendig erachtet, weil das Gesetz zu dem Zeitpunkt, wo die Koordination aktuell und damit relevant ist, nämlich bei der Beschaffung des neuen EDV-Systems der SLB, noch nicht in Kraft sein wird.

Nationalrat stimmt Ausbau Landesbibliothek zu

Nachdem bereits die meisten Kantone der Churer Diözese ihren jährlichen Beitrag an die Bistumskasse sistiert haben, riefen die Zürcher und Innerschweizer Dekane die Pfarreien dazu auf, das diesjährige Opfer für das Churer Priesterseminar und die angegliederte theologische Fakultät nicht mehr einzuziehen, da sie es angesichts der bischöflichen Umgestaltung der Churer Ausbildungsstätte in eine Traditionalistenschule nicht mehr verantworten könnten, Studenten des Bistums nach Chur zu schicken. Der Zahlungsboykott blieb allerdings ohne grosse Auswirkungen, weil die Bistumsbeiträge nur rund einen Fünftel des Diözesansbudgets ausmachen und sich zudem nicht alle Bistumsstände und Pfarreien am Boykott beteiligten.

Das theologische Seminar Dritter Bildungsweg, welches Haas aus Chur verbannt hat, soll ab Mitte 1993 in Luzern seinen Lehrbetrieb aufnehmen. Zudem strich neu auch die Bündner Landeskirche ihren Beitrag an die Bistumskasse.

Churer Bischof Wolfgang Haas

Trotz heftiger Gegenwehr vor allem von Stiftungspräsidentin Rosemarie Simmen (cvp, SO) im Ständerat stimmten beide Kammern im Zug der Sparmassnahmen einer Kürzung der Subventionen an die Pro Helvetia um 24 Mio Fr. für die Jahre 1993-1995 zu. Die Beschneidung der Finanzhilfe, welche mit rund 25% deutlich über der generell vorgenommenen linearen Kürzung von 10% liegt, wurde damit gerechtfertigt, dass lediglich eine Redimensionierung auf das Niveau der Finanzplanvorgabe von 1990 erfolge. 1991 hatte das Parlament in einer grosszügigen Geste – und in einem günstigeren konjunkturellen Umfeld – einer Subventionserhöhung um real 35% auf 130 Mio Fr. zugestimmt. Zusammen mit den ungekürzten Beiträgen für das Berichtsjahr (28 Mio Fr.) ergibt sich für den Zeitraum 1992-1995 eine Gesamtfinanzhilfe von 106 Mio Fr., was gegenüber der vorangehenden Beitragsperiode immer noch einer Erhöhung um 20 Mio Fr. oder gut 23% entspricht. In seiner Botschaft ging der Bundesrat davon aus, dass damit die Stiftungstätigkeit im bisherigen Rahmen weitergeführt werden könne. Auf einen realen Ausbau müsse allerdings verzichtet werden.

Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt
Dossier: Spielbankenverbot

Angesichts der heftigen Diskussionen, die sein Vorprellen auslöste, schwenkte Cotti auf eine flexiblere Linie ein. Insbesondere bestritt er, die Aufwertung des Italienischen auf Kosten des Englischen vornehmen zu wollen. Schliesslich einigten sich Cotti und die Erziehungsdirektorenkonferenz auf einen Kompromiss: In die offizielle Vernehmlassung zur MAV-Revision wurde der Vorschlag aufgenommen, dass an den höheren Mittelschulen inskünftig für jene Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen ihrer Wahlmöglichkeiten Englisch als Fremdsprache den Vorzug geben, Italienisch während zwei Jahren als Pflicht-, aber nicht Maturitätsfach eingeführt werden soll.

Forderung nach Italienisch als Pflichtfach an der Matura

In den letzten Jahren hatte sich die Kontroverse um das Rumantsch grischun in erster Linie am Vorhaben entzündet, eine primär in der Standardsprache verfasste romanische Tageszeitung zu lancieren. Am 1. Mai erschien die "Quotidiana" als Informationsnummer in einer Auflage von 25'000 Exemplaren erstmals an den Kiosken. Gleichzeitig übergab die Lia Rumantscha das Projekt dem Initiativverein Pro Svizra Rumantscha.

Romanische Tageszeitung "Quotidiana" erscheint erstmals

Eine grossangelegte Nationalfondsstudie über die religiöse Ausrichtung der Wohnbevölkerung in der Schweiz entkräftete die bisher allgemein vertretene Säkularisierungsthese. Die Bindung an die traditionellen Kirchen nimmt zwar stetig ab, doch führt dies nicht zum Atheismus, sondern zu einer individuell gefärbten Religiosität, welche sich aus verschiedenen, auch ausserchristlichen Quellen zusammensetzt. Die Studie erlaubte auch die Feststellung, dass sich Spuren des einstigen konfessionellen Milieus, welches vor allem auf katholischer Seite bis in die Mitte der sechziger Jahre recht geschlossen war, heute praktisch nur noch im Abstimmungsverhalten und in der parteipolitischen Landschaft der Schweiz niederschlagen. Auch bei der wachsender Distanz zu der Kirche kann die Verankerung in einer Partei wie der CVP zunächst erhalten bleiben. Zumindest scheint sich die Lockerung der Kirchenbindung erst mit einer Phasenverzögerung auf die Politik auszuwirken.

Nationalfondsstudie über die religiöse Ausrichtung der Wohnbevölkerung

Seit dem 1. Januar des Berichtsjahres ist der bisherige Direktor des Berner Konservatoriums, Urs Frauchiger, neuer Generalsekretär der Pro Helvetia. Sein Amtsantritt fiel mit der Frage des künftigen Standortes der Institution zusammen. Eine von der Stadt Zürich angekündigte massive Erhöhung des Mietzinses für die seit 1949 bewohnte Liegenschaft hatte bereits im Vorjahr die Stiftung veranlasst, nach alternativen Standorten Ausschau zu halten. Neun Städte unterbreiteten der Stiftung günstige Angebote. Ernsthaft in die Diskussion einbezogen wurde vor allem Biel, welches durch seine Brückenfunktion zwischen Deutschschweiz und Romandie eine besondere kulturpolitische Dimension hätte sicherstellen können. Aus Gründen der besseren Erreichbarkeit sowie der Bedeutung der Limmatstadt im kulturellen Leben des Landes wurde schliesslich am Standort Zürich festgehalten.

Neuer Generalsekretär und Standortwahl bei Pro Helvetia

Die Schweiz möchte den Vorwurf, eine "Kunstwaschanlage" zu sein, nicht länger auf sich sitzen lassen. Aufgrund einer sehr permissiven Gesetzgebung ist unser Land in den letzten Jahren zu einem privilegierten Umschlagplatz für illegal aus den Ursprungsländern ausgeführte Kunstgegenstände geworden. Eine vom BAK eingesetzte Arbeitsgruppe regte in ihrem Schlussbericht über den Handel mit einheimischen und ausländischen Kulturgütern an, die Eidgenossenschaft solle baldmöglichst der UNESCO-Konvention von 1970 über "Massnahmen zum Verbot und zur Verhinderung der unerlaubten Einfuhr, Ausfuhr und Eigentumsübertragung von Kulturgut" beitreten, da damit der Bund relativ rasch Import- und Exportbeschränkungen sowie Bestimmungen über die Rückführung gestohlener Kulturgüter erlassen könne. Bundesrat Cotti kündigte an, die in der Legislaturplanung vorgesehene Sondervorlage werde zügig vorangetrieben.

Schweiz als Umschlagplatz gestohlener Kulturgüter

Der "Fall Haas" beschäftigte den Nationalrat in der Frühjahrssession, wo mehrere diesbezügliche Vorstösse behandelt wurden. In den meisten Wortmeldungen wurde dabei dem Bundesrat vorgeworfen, beim Vatikan zu wenig energisch die demokratischen Rechte der katholischen Landeskirche verteidigt zu haben. Bundespräsident Felber verwies in diesem Zusammenhang auf die Kantonshoheit in Glaubensfragen und die entsprechend limitierten Möglichkeiten der Bundesbehörden. Er versicherte aber, dass der Bundesrat der Kurie seine Besorgnis über die Vorgänge im Bistum Chur deutlich ausgedrückt habe. Die im Vorjahr vorgenommene Ernennung eines Botschafters in Sondermission beim Heiligen Stuhl sei erfolgt, um inskünftig ohne den Umweg über den Nuntius die Interessen der Schweizer Katholiken in Rom vorbringen zu können. Mit Ausnahme prononciert protestantischer Vertreter, welche dem Bundesrat mangelndes Fingerspitzengefühl im Umgang mit der reformierten Kirche vorwarfen, sich für eine Abberufung des Sonderbotschafters einsetzten oder gar mit einer Volksinitiative auf Trennung von Kirche und Staat drohten, stimmte der Rat der Politik des Bundesrates zu und überwies mit klarer Mehrheit ein Postulat Pini (fdp, TI), welches eine Normalisierung der diplomatischen Beziehungen zum Kirchenstaat anregt.

Churer Bischof Wolfgang Haas

Die Schweizerische Landesbibliothek (SLB) in Bern genügt heute weder den Ansprüchen der Wissenschaft noch den Anforderungen der Benützer. Wie der Bundesrat in seiner Ende Februar verabschiedeten Botschaft für ein neues Landesbibliotheks-Gesetz darlegte, will er die SLB deshalb grundlegend reorganisieren und zu einem modernen Dienstleistungszentrum umgestalten. Neben dem traditionellen Sammeln, Erschliessen und Vermitteln von "Helvetica" soll die SLB eine Koordinationsfunktion im Schweizer Bibliothekswesen übernehmen und ihre Zusammenarbeit mit den wichtigsten ausländischen Bibliotheken verstärken. Zu diesem Zweck muss die Bibliothek allerdings automatisiert werden. Auch sollen neue Informationsträger (Compact-discs, Videos) mit Bezug zur Schweiz gesammelt und die seit 1901 erscheinende Nationalbibliographie als elektronische Datenbank zugänglich gemacht werden. Absehbar sind Investitionskosten von rund 20 Mio Fr. verteilt auf die nächsten vier Jahre sowie eine Erhöhung des Personalbestandes von 71 auf 110 Stellen. Die zusätzlichen jährlichen Betriebskosten wurden auf knapp 2,3 Mio Fr. geschätzt. Diese Mittel sowie die notwendigen baulichen Massnahmen wird das Parlament jährlich mit dem Voranschlag zu bewilligen haben.

Nationalrat stimmt Ausbau Landesbibliothek zu

Gemäss den Ergebnissen der Pädagogischen Rekrutenprüfung 1985 ist für die jungen Deutschschweizer der Dialekt ein überaus wichtiges Identitätsmerkmal. Sie grenzen sich damit von den anderen Deutschsprachigen in Deutschland und Osterreich ab, was die Romands — entgegen einer vorherrschenden Auffassung — nicht stört, da sie die Spannungen zwischen deutscher und welscher Schweiz als nicht mundartbedingt empfinden. Während die Antworten der befragten jungen Deutschschweizer eine bereits früher beobachtete Tendenz bestätigten und kaum Neues brachten, überraschten jene der Romands. Ihre Einstellung zur deutschschweizerischen Sprachsituation ist offenbar viel sachlicher als gemeinhin angenommen. Eine Mehrheit vertrat die Meinung, von einer hohen Sprachenbarriere könne nicht die Rede sein, wenn sich ein Romand in der deutschen Schweiz niederlasse. Gemäss den mit der Auswertung beauftragten Wissenschaftern ist nicht die Mundartwelle schuld am "malaise" zwischen Deutschschweiz und Romandie, sondern die Angst vor einer alemannischen Dominanz namentlich in der Wirtschaft.

Deutschschweizer Dialekt ist wichtiges Identitätsmerkmal

Einigen Wirbel löste Bundesrat Cotti mit seiner Willensäusserung aus, Italienisch zum Pflichtfach für die eidgenössisch anerkannte Matura zu machen; Englisch sollte stattdessen nur noch fakultativ unterrichtet werden. Bereits im Vorfeld der Vernehmlassung zur revidierten Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) stiess der Vorschlag des Tessiner Bundesrates auf starken Widerstand. Die primär betroffenen Kreise – Erziehungsdirektorenkonferenz und Lehrerschaft – begrüssten eine vermehrte schulische Förderung des Italienischen durchaus, befürchteten jedoch, bei der angestrebten Reduktion der Pflichtfächer von elf auf acht würde dies zwangsläufig zu einer Abwertung des Englischen führen, was als unverantwortbare Schwächung des Wirtschafts- und Forschungsstandortes Schweiz erachtet wurde. Zudem bezweifelten sie, dass in der Deutschschweiz und in der Romandie die Akzeptanz für eine derartige Lösung vorhanden wäre.

Die Auswertung der Pädagogischen Rekrutenprüfung 1985 zeigte, dass Cottis Vorschlag weit an den Sprachpräferenzen zumindest der jungen Deutschschweizer vorbei zielte: 52% der Befragten erklärten, Englisch gefalle ihnen am besten; 18,4% nannten Französisch, 16,7% Hochdeutsch und nur 9,9% Italienisch.

Forderung nach Italienisch als Pflichtfach an der Matura

Die Revision des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG) von 1922 konnte nach mehreren Anläufen endlich zu Ende gebracht werden. Im Vorfeld der Behandlung im Nationalrat war es sowohl von Produzenten- wie von Nutzerseite erneut zu Referendumsdrohungen gekommen. Die Nutzer - vor allem die SRG, die PTT, die Grossverteiler und das Gastgewerbe - stiessen sich daran, dass der Ständerat die bundesrätliche Vorlage stark verändert und dabei bedeutend urheberfreundlichere Akzente gesetzt hatte (Leerkassettenabgabe, Folgerecht für bildende Künstler, "Bibliotheksrappen", Produzentenartikel). Die Urheber konnten ihrerseits nicht akzeptieren, dass die vorberatende Nationalratskommission beim "Bibliotheksrappen" und dem Folgerecht wieder zurückkrebsen wollte. Die Mehrheit des Nationalrates teilte die Bedenken der Bibliothekare, dass die Einführung einer Abgabe auf der Bibliotheksausleihe zu unverhältnismässigem administrativem Aufwand und letztlich zu einer Schwächung der Stellung der Literatur führen würde und strich den "Bibliotheksrappen" wieder aus der Vorlage. Die Ratsminderheit blieb mit ihrem Argument chancenlos, die Kulturkonsumierenden dürften sich nicht auf Kosten der Kulturschaffenden bereichern. Auch ein Antrag, den "Bibliotheksrappen" aus der Bundeskasse zurückzuerstatten, wurde deutlich verworfen. Kommissionssprecher Couchepin (fdp, VS) und Bundesrat Koller machten geltend, dass für die Autorinnen und Autoren eine Kompensation durch eine Abgabe auf Fotokopien in Bibliotheken geschaffen werden solle ("Kopierfünfer"); damit werde zudem vermieden, Bestsellerautoren einseitig zu begünstigen. Etwas weniger deutlich wurde das Folgerecht für bildende Kunst abgelehnt, welches selbst in Urheberkreisen recht umstritten war, da es den Kunsthandel aus der Schweiz hätte abdrängen können, worunter vor allem junge, noch nicht arrivierte Künstler leiden würden. Vergeblich plädierten David (cvp, SG), Poncet (lp, GE) und die SD/Lega-Fraktion zugunsten dieser neuen Entschädigung für Maler und Bildhauer. Auch Bundesrat Koller vermochte mit seinem Hinweis, dass das Folgerecht bereits in acht von zwölf EG-Staaten gelte und eine europäische Rechtsharmonisierung in diese Richtung gehe, den Rat nicht umzustimmen. Urheberfreundlich erwies sich die grosse Kammer hingegen bei den Abgaben auf Leerkassetten, deren Erlös sowohl den Urhebern wie den Interpreten zugute kommen soll, sowie bei den Bestimmungen über die Rechte an Werken, die im Auftragsverhältnis geschaffen werden (Produzentenartikel). Hier soll, wie vom Ständerat vorgeschlagen, die völlige Vertragsfreiheit gelten. Mit klarem Mehr bestätigte der Nationalrat auch die Ausdehnung der Schutzdauer auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Von einer Petition des Schweizerischen Schriftstellerinnen- und Schriftstellerverbandes, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, nahm der Rat Kenntnis, gab ihr aber keine Folge.

Totalrevision des Urheberrechtsgesetzes (84.064)

Der Berner Grosse Rat bewilligte mit klarem Mehr jedoch mit zahlreichen Enthaltungen einen Kredit von 570'000 Fr. für das Forschungsprojekt "Mehrsprachigkeit im Kanton Bern". Die Studie soll dem Kanton Erkenntnisse zu seiner kulturellen Identität bringen und ihm helfen, seine traditionelle Brückenfunktion zwischen den Sprachgebieten wahrzunehmen.

Mehrsprachigkeit im Kanton Bern

Im Kanton Freiburg eskalierte der Sprachenstreit weiter und wird nun auch das Bundesgericht beschäftigen. Ende 1991 hatte der Staatsrat (Exekutive) in seiner Stellungnahme zu einer Beschwerde befunden, die Gemeinde Marly dürfe weiterhin deutschsprachigen Kindern den Schulbesuch in ihrer Muttersprache in der Kantonshauptstadt finanzieren. Marly, welches an der Sprachgrenze, aber im französischen Sprachraum liegt und mit 23% der Einwohner eine bedeutende deutschsprachige Minderheit aufweist, hatte diese Regelung vor über 20 Jahren eingeführt, um den dort ansässigen deutschsprachigen Angestellten eines Zweigwerkes von Ciba-Geigy entgegenzukommen. Gemäss dem Staatsrat verstösst dies aufgrund der Gemeindeautonomie und des Schulgesetzes nicht gegen das seit zwei Jahren in der Kantonsverfassung verankerte Territorialitätsprinzip. Mit Unterstützung der lokalen SP-Sektion beschloss die Beschwerdeführerin, diesen Entscheid des Staatsrates an das Bundesgericht weiterzuziehen.

Gesamtkantonal zeigten sich die Sozialdemokraten jedoch uneins: im Kantonsrat wurde sowohl eine SP-Motion für eine klare sprachliche Zuordnung aller freiburgischen Gemeinden (mit Ausnahme von Freiburg und Murten) wie auch eine auf Einführung von gemischtsprachigen Gebieten eingereicht. Beide Motionen wurden auf Wunsch der Regierung nur als Postulate angenommen.

Sprachenartikel in der Freiburger Staatsverfassung

Gegen das vor allem von der Lia Rumantscha, dem Dachorgan der Rätoromanen, propagierte Rumantsch grischun regte sich weiterhin heftiger Widerstand. Anfangs Jahr reichte ein Komitee aus dem Bündner Oberland eine mit knapp 3000 Unterschriften versehene Petition gegen die Verwendung der Einheitssprache auf Bundesebene ein. Der Entscheid darüber, welches romanische Idiom als offiziell gelten solle, sei eine kantonale Angelegenheit Graubündens und falle nur der romanischsprechenden Bevölkerung zu, hiess es in der an Bundesrat Cotti gerichteten Bittschrift. Nach Auffassung der Petenten entspricht eine konsequente Förderung des Rumantsch grischun in keiner Weise dem Willen der romanischen Mehrheit.

Vehemente Gegner des Rumantsch grischun erwogen sogar, beim Europäischen Gerichtshof in Strassburg eine Klage wegen Verletzung der Menschenrechte einzureichen. Die Lia rumantscha beschloss hingegen, das Rumantsch grischun in den kommenden drei Jahren wie bisher anzuwenden.

Petition gegen das Rumantsch grischun