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Entsprechend dem Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission setzte der Nationalrat die Finanzhilfen an die Stiftung Pro Helvetia für die Jahre 1992-1995 auf 130 Mio Fr. fest, was einer Erhöhung gegenüber der laufenden Beitragsperiode um real 35% entspricht. Mit dem Hinweis auf die allgemeine Teuerung, die massiv gestiegenen Versicherungsprämien für Ausstellungen im Ausland und vor allem auf die neue Dimension eines verstärkten Kulturaustauschs mit Mittel- und Osteuropa hatte der Stiftungsrat eine Erhöhung auf 168 Mio Fr. beantragt. Der Bundesrat, der in seiner Botschaft wegen der mangelnden Bundeskompetenzen im Bereich der inländischen Kulturförderung noch eine zurückhaltendere Erhöhung (124 Mio Fr.) vorgeschlagen hatte, konnte sich dem Antrag der Kommissionsmehrheit anschliessen.

Höhere Finanzhilfen an die Stiftung Pro Helvetia

Die Räte überwiesen inhaltlich gleichlautende Postulate Iten (fdp, ZG) und Loeb (fdp, BE), welche den Bundesrat einladen, die Aus- und Weiterbildung der Filmberufe durch das Bereitstellen der notwendigen finanziellen Mittel zu unterstützen.

Aus- und Weiterbildung der Filmberufe

Die Tessiner Deputation des Nationalrates äusserte in zwei Motionen ihr Unbehagen über die Stellung des Italienischen in Parlament und Bundesverwaltung und machte eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung dieser Situation. Mit der unter Hinweis auf die hohen Kosten einer vollständigen Dreisprachigkeit zwar nur bedingt erfolgten Annahme der Motion zur Parlamentsarbeit zeigte die grosse Kammer dennoch Verständnis für das Anliegen der Tessiner. Im Rahmen der Parlamentsreform und der damit verbundenen Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes beschloss der Nationalrat, innerhalb eines Jahres die nötigen Entscheide zur Gleichstellung der Amtssprachen zu fällen; als erste Massnahme dehnte sie die Simultanübersetzung der Plenardebatten aufs Italienische aus; ebenfalls simultan in die Amtssprachen übersetzt sollen inskünftig die Sitzungen der Kommissionen werden, es sei denn, sämtliche Kommissionsmitglieder gleicher Sprache verzichteten auf diese Dienstleistung.

Stellung des Italienischen in Parlament und Bundesverwaltung

Der Forderung der Tessiner Abgeordneten nach einer sukzessiven Erhöhung der Zahl der italienischsprachigen Bundesbeamten war Bundespräsident Cotti bereits anfangs Jahr zuvorgekommen, als er für sein Departement eine Quotenregelung bei der Personalauswahl einführte. Mit dieser Sofortmassnahme soll im EDI eine angemessene Vertretung der sprachlichen Bevölkerungsgruppen sichergestellt und der Anteil des weiblichen Personals erhöht werden. Ziel ist, bis Ende 1992 Verhältniswerte von 70% deutsch- (heute 74%), 20% französisch- (17%) und 10% italienischsprachige Mitarbeiter (7,5%) zu erreichen. Um den Dienst in der zentralen Bundesverwaltung für Tessiner attraktiver zu machen, regten die Motionäre ebenfalls die Schaffung einer dreisprachigen Schule (deutsch/französisch-italienisch) in Bern an. Auch dieser Wunsch stiess bei Bundespräsident Cotti auf viel Sympathie; er verwies jedoch auf den Grundsatz der kantonalen Schulhoheit und spielte so den Ball dem Kanton Bern zu.

In ihrem Inspektionsbericht 1991 bemängelte zudem die GPK des Nationalrates die nach wie vor markante Untervertretung der sprachlichen Minderheiten in der Bundesverwaltung.

Erhöhung der Zahl der italienischsprachigen Bundesbeamten

Für die künftige welsche Zweigstelle des Landesmuseums in Schloss Prangins bei Nyon wurde die Baubewilligung erteilt. Eine massive Kostenüberschreitung — statt auf 19,85 Mio Fr. wie ursprünglich bewilligt, kommt das Vorhaben auf 73,5 Mio Fr. zu stehen — hatte seinerzeit für Unmut in Parlament und Öffentlichkeit gesorgt und die Verwirklichung des Projekts in Frage gestellt.

Zweigstelle des Landesmuseums im Schloss Prangins

Mit Xavier Kollers Flüchtlingsdrama "Reise der Hoffnung" wurde erstmals in der über 60-jährigen Geschichte des Oscars ein Schweizer Film mit dem weltweit begehrten Preis für die beste nicht-englischsprachige Produktion ausgezeichnet. Anlass für den Film war eine Zeitungsmeldung vom 15. Oktober 1989, die vom tragischen Ende einer versuchten Einwanderung und vom Tod eines türkischen Knaben auf dem Splügenpass berichtete.

Xavier Kollers Flüchtlingsdrama "Reise der Hoffnung"

Ende März starb in Martigny (VS) der Traditionalist und Alt-Erzbischof Marcel Lefèbvre, der wegen seiner Gründung eines integristischen Priesterseminars in Ecône (VS) und der Weihung von vier Bischöfen 1988 von Rom exkommuniziert worden war.

Tod von Alt-Erzbischof Marcel Lefebvre

Die verschiedenen zum Tessiner Kruzifixstreit hängigen Interpellationen wurden von den eidgenössischen Räten behandelt. Dass sich zumindest der Nationalrat nicht in diese heikle rechtliche Frage einmischen will, wurde klar, als er den Antrag des Interpellanten Ruckstuhl (cvp, SG) auf Diskussion der bundesrätlichen Antwort ablehnte. Etwas länger wurde die Angelegenheit im Ständerat aufgrund einer Interpellation Danioth (cvp, UR) debattiert. Insbesondere wurde die Frage aufgeworfen, wie weit Bundesrat und Parlament bei der Beurteilung ähnlicher Fälle an das Urteil aus Lausanne gebunden wären, und ob es sich beim Kruzifix um ein allgemein christliches oder ein spezifisch katholisches Symbol handle. Bundesrat Koller bekräftigte noch einmal die Auffassung der Regierung, wonach es ihr nicht zustehe, Entscheide des Bundesgerichts zu kritisieren, vertrat aber dennoch die Meinung, das Urteil müsse sich auf Klassenzimmer öffentlicher Schulen beschränken und dürfe keinesfalls eine Verbannung der christlichen Symbole aus dem öffentlichen Leben bedeuten.

Tessiner «Kruzifix-Streit»

Der Genfer Luc Boissonnas, seit 32 Jahren Direktor der Pro Helvetia, trat auf Ende 1991 altershalber zurück. Nach einer langen Ausmarchung zwischen über 100 Kandidatinnen und Kandidaten bestimmte der Stiftungsrat den Direktor des Berner Konservatoriums für Musik und Theater, Urs Frauchiger, zu seinem Nachfolger.

Stiftung Pro Helvetia

Nach dem Ständerat genehmigte auch der Nationalrat diskussionslos und einstimmig einen Teuerungsausgleich von 25% auf den Bundesbeiträgen zur Förderung der Kultur und Sprache der Kantone Graubünden und Tessin. Die Erhöhung der Subvention wurde als Überbrückungsmassnahme verstanden, bis der revidierte Sprachenartikel eine gezieltere und verstärkte Förderung ermöglichen wird.

Kantone Tessin und Graubünden

Die ad hoc-Arbeitsgemeinschaft der Urheber (AGU), welche den bundesrätlichen Vorschlag mit Protestaktionen und Gutachten heftigst bekämpft hatte, anerkannte die deutlichen Verbesserungen, welche der Ständerat am URG vorgenommen hatte, zeigte sich aber enttäuscht darüber, dass durch den Verzicht auf die Einführung einer Vergütung auf Fotokopiergeräten die private Kopiertätigkeit weiterhin vom Urheberrecht ausgenommen bleibe. Demgegenüber kritisierten die Bibliothekare und Dokumentalisten die Einführung des "Bibliotheksrappens", welcher den Beitrag der Bibliotheken zur Förderung des literarischen Schaffens verkenne und deren Anschaffungsbudgets empfindlich treffe.

Totalrevision des Urheberrechtsgesetzes (84.064)

Zwischen 1950 und 1991 ist die Zahl der öffentlichen oder privaten Museen der Schweiz von 254 auf 704 gestiegen; somit wurde im statistischen Mittel jeden Monat ein neues Museum eröffnet. Mit einem Museum pro 9000 Einwohner weist die Schweiz weltweit eine der grössten Museumsdichten auf. 40% dieser Institutionen sind zumeist ehren- oder nebenamtlich betreute Heimat- Orts-, Lokal- und Regionalmuseen.

Zahl der öffentlichen oder privaten Museen

Im Tessiner 'Kruzifix-Streit' fällte das Bundesgericht sein Urteil. Es befand, derart symbolträchtiger Wandschmuck verstosse gegen Art. 27 Abs. 3 BV, welcher einen konfessionell neutralen Unterricht in den öffentlichen Schulen garantiert, weshalb die Kruzifixe in den Klassenzimmern zu entfernen seien. Das Urteil löste in katholischen Kreisen und insbesondere im Tessin Bestürzung aus und führte zu drei Interpellationen an den Bundesrat, welche bis zu Ende des Berichtsjahres im Parlament nicht behandelt wurden. Der Bundesrat liess aber im Dezember seine Stellungnahme dazu veröffentlichen. Er verwies darauf, dass er ursprünglich anders entschieden habe als das Bundesgericht. Aus Rücksicht auf den Grundsatz der Gewaltenteilung stehe es ihm jedoch nicht zu, das Urteil des Bundesgerichts zu kritisieren. Nach seiner Ansicht beschränke sich das Urteil jedoch auf öffentliche Schulen und dürfe ausserhalb derselben keinen Präzedenzcharakter haben.

Tessiner «Kruzifix-Streit»

Das revidierte Urheberrechtsgesetz nahm im Ständerat eine erste Hürde. Das Bundesgesetz über den Schutz der Topographien von integrierten Schaltungen (Topographiengesetz, ToG) sowie der Bundesbeschluss über verschiedene völkerrechtliche Verträge auf dem Gebiet des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte wurden diskussionslos und einstimmig verabschiedet. Beim Kernstück der Vorlage, dem Bundesgesetz über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG) krempelte die kleine Kammer jedoch die bundesrätlichen Vorschläge völlig um und stellte Schutz und Recht der Urheber in den Vordergrund.

Mit der Einführung einer Abgabe auf leeren Ton- und Videokassetten sollen die Urheber dafür entschädigt werden, dass ihre Werke häufiger kopiert als verkauft werden. Unklar blieb dabei aber noch, wie die Interpreten an diesen Abgaben zu beteiligen sind. Fotokopien in Schulen, Betrieben und öffentlichen Verwaltungen sollen gebührenpflichtig werden, Schriftstellerinnen und Schriftsteller inskünftig eine Vergütung erhalten, wenn ihre Bücher in öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden ("Bibliotheksrappen"), und die bildenden Künstler mit einem Folgerecht an einer späteren Wertsteigerung ihrer Werke beteiligt werden. Die Werke sollen zudem 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus geschützt bleiben und nicht nur 50 Jahre, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hatte.

Auch in der strittigen Frage der Rechte an Kollektivwerken, die im Auftrag eines Produzenten geschaffen werden, setzte sich im Rat eine urheberfreundliche Linie durch. Bundesrat und Kommissionsmehrheit hatten vor allem auf Betreiben der SRG vorgeschlagen, dass die Rechte am Kollektivwerk ganz auf den Produzenten übergehen sollten. Der Ständerat entschied sich nun wieder für die bereits geltende völlige Vertragsfreiheit.

Einen nutzerfreundlichen Entscheid fällte die Kammer hingegen bei den Rechten an Werken, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geschaffen werden. Wenn.nichts anderes vereinbart wird, sollen hier die Rechte dem Arbeitgeber gehören. Ein Streichungsantrag Onken (sp, TG), der die Vertragsfreiheit hatte spielen lassen wollen, scheiterte, wenn auch nur knapp, ebenso ein Vorschlag Simmen (cvp, SO), welcher diese Vertragsfreiheit zwingend festschreiben wollte.

Totalrevision des Urheberrechtsgesetzes (84.064)

In der letzten Zeit habe sich eine spürbar wachsende Gleichgültigkeit gegenüber der in der Schweizer Geschichte und Kultur verankerten Viersprachigkeit unseres Landes abgezeichnet, hielt der Bundesrat in seiner – gleichentags in allen vier Landessprachen publizierten – Botschaft zur Revision des Sprachenartikels in der Bundesverfassung (Art. 116 BV) fest, wobei die sprachlichen Minderheiten besonders betroffen seien. Deshalb soll der Bund inskünftig die Kantone bei ihren Bemühungen zur Erhaltung und Förderung der Landessprachen vermehrt unterstützen und in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich für eine Verbesserung der zwischensprachlichen Verständigung sorgen.

Mit der Sprachenfreiheit soll ein besonders wichtiges, persönlichkeitsnahes Grundrecht explizit in die Verfassung Eingang finden. Gleichzeitig wird der Grundsatz der Viersprachigkeit der Schweiz verankert. Amtssprachen des Bundes bleiben weiterhin das Deutsche, das Französische und das Italienische. Im Verkehr zwischen dem Bund und rätoromanischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen soll jedoch auch das Rätoromanische als Amtssprache gelten.

Der revidierte Verfassungsartikel führt ein differenziertes Territorialitätsprinzip ein. Der Sprachgebietsgrundsatz soll nicht für alle Kantone und Sprachsituationen die gleiche Bedeutung haben; vielmehr soll auf die Bedrohung einer Sprache abgestellt werden: Je stärker eine Sprache gefährdet erscheint, desto grösser sei das öffentliche Interesse an Massnahmen zu ihrer Erhaltung und desto eher rechtfertigten sich Eingriffe in die Sprachenfreiheit, meinte die Landesregierung. Die Kantone sollen deshalb verpflichtet werden, unter Umständen sogar einschneidende Massnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass sich die bedrängten Sprachen in jenen Gebieten halten können, in denen sie heute gesprochen oder geschrieben werden.

Damit die Verständigungsfähigkeit und -bereitschaft zwischen den Sprachgemeinschaften erhalten bleiben und sich weiterentwickeln können, sollen in allen Landesteilen neben der Erhaltung und Förderung der jeweiligen Gebietssprache auch die anderen Landessprachen gepflegt werden. Damit sei, schrieb der Bundesrat, vor allem der Fremdsprachenunterricht in den kantonalen Bildungssystemen – vom Vorschulunterricht bis zur Erwachsenenbildung – angesprochen.

Revision des Sprachenartikels in der Bundesverfassung (Art. 116 BV)

Viel Anlass zu Diskussionen gaben erneut die Alternativkultur und die von ihr beanspruchten Räume. In Bern verlangte eine von rechtsbürgerlichen Kreisen lancierte Volksinitiative, der Stadt solle inskünftig untersagt werden, Gruppen zu fördern, die das Recht missachten, zu dessen Missachtung aufrufen oder "sogenannte Freiräume beanspruchen". Die Initiative, die sich in erster Linie gegen die alternativ-kulturelle Nutzung der alten Reithalle richtete, deren Erhalt das Berner Stimmvolk im Vorjahr klar zugestimmt hatte, wurde mit deutlichem Mehr (rund 64% Neinstimmen) abgelehnt.

Alternativkultur Bern

Aus rechtlichen Gründen und um den Sprachfrieden nicht zu gefährden, will die Bündner Regierung keine Konsultativabstimmung für oder gegen das Rumantsch grischun oder die "Quotidiana" durchführen, wie dies ein im Vorjahr eingereichter parlamentarischer Vorstoss gefordert hatte. Um aber den Volkswillen zu diesen beiden heiklen Themen zu erkunden, erachtet die Kantonsregierung die Durchführung einer nach wissenschaftlichen Methoden angelegten Meinungsumfrage als sinnvoll. Die Bündner Exekutive verhehlte allerdings nicht, dass sie dem Projekt einer romanischen Tageszeitung nach wie vor skeptisch gegenübersteht, umso mehr als die Bündner Zeitungsverleger sich nach einer Denkpause erneut vehement gegen eine Zusammenarbeit mit der Lia Rumantscha aussprachen.

Keine Konsultativabstimmung für oder gegen das Rumantsch grischun

Der Ständerat überwies ein Postulat Cottier (cvp, FR), das den Bundesrat ersucht, Massnahmen zum Schutz von Kulturgütern vor allem baulicher Art, die durch den zunehmenden Schadstoffgehalt der Atmosphäre gefährdet sind, zu prüfen. In seiner Stellungnahme verwies Bundespräsident Cotti auf die Arbeiten des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 16 ("Methoden zur Erhaltung von Kulturgütern") und auf die internationalen Bestrebungen in diesem Bereich und versprach, das finanzielle Engagement des Bundes im Kulturgüterschutz substantiell zu erhöhen. In Beantwortung einer Interpellation Nabholz (fdp, ZH) unterstrich er, dass das dem Natur- und Heimatschutzgesetz zugrundeliegende Subsidiaritätsprinzip ihm nur eine sehr zurückhaltende Eingriffspolitik erlaube.

Schutz von Kulturgütern baulicher Art

Nach dem Ständerat genehmigte auch der Nationalrat einstimmig eine Erhöhung der jährlichen Subventionen an die Schweizerische Volksbibliothek (SVB) um 21% auf neu insgesamt 7,6 Mio Fr. für die Periode 1992-1995 sowie einen Sonderbeitrag von rund 2,2 Mio Fr. für die Informatisierung des Betriebes und für die Errichtung eines Deutschschweizer Bibliozentrums in Solothurn.

Höhere Beiträge an die Schweizerische Volksbibliothek

Das der Landesbibliothek angegliederte Schweizerische Literaturarchiv (SLA), welches auf eine Initiative des im Vorjahr verstorbenen Schriftstellers und Dramatikers Dürrenmatt zurückgeht, wurde im Januar offiziell eröffnet. Durch die im Berichtsjahr unter anderem erfolgte Aufnahme der Nachlässe des Tessiners Giovanni Orelli und des Rätoromanen Andri Peer konnte das SLA seinem Anspruch gerecht werden, alle vier Landessprachen zu repräsentieren. Ende Jahr verfügte das SLA über 50 grössere Nachlässe sowie 140 einzelne handschriftliche Bestände.

Schweizerisches Literaturarchiv offiziell eröffnet

Vermehrt will sich der Bund auch bei der Erschliessung der vielen eingelagerten mobilen Kulturgüter der Schweiz mittels einer Bilddatenbank engagieren. Im Rahmen der bundesrätlichen Botschaft über die Förderung der wissenschaftlichen Forschung in den Jahren 1992 bis 1995 stimmte das Parlament der Schaffung einer Datenbank der Schweizerischen Kulturgüter (DSK) zu, für welche die Schweizerische Akademie der Geisteswissenschaften seit 1986 Vorarbeiten geleistet hatte. Die Institutionalisierung des Pilotprojekts, wird es erlauben, die Museen dadurch miteinander zu vernetzen, dass alle Sammlungen nach den gleichen Regeln inventarisiert werden.

Datenbank der Schweizerischen Kulturgüter

In die Vernehmlassung gingen Entwürfe zu einem neuen Filmgesetz und, als Alternative, zu einer revidierten Vollziehungsverordnung auf der Basis des geltenden Gesetzes. Die Einsicht, dass das aus dem Jahr 1962 stammende Filmgesetz einer Modernisierung bedarf, setzte sich bereits Ende der siebziger Jahre durch, als deutlich wurde, dass das Fernsehen das Kino in der Publikumsgunst zunehmend ablöst. Fernsehen und neue Medien trugen nicht nur zum 'Kinosterben' bei, auch formal verwischten sich die Grenzen immer mehr. In jüngerer Zeit zeigte sich zudem, dass gewisse Einschränkungen — so etwa die Kontingentierung bei der Einfuhr ausländischer Filme — mit den weltweiten Freihandelsbemühungen und den europäischen Liberalisierungs- und Integrationsbestrebungen nicht mehr vereinbar sind.

Das revidierte Gesetz möchte den Verleih und die Vorführung von Filmen erleichtern. Die auf den Zweiten Weltkrieg zurückgehende Kontingentierung soll abgeschafft und die Angebotsvielfalt durch eine Marktordnung mit Mindestanteilen an Erstaufführungen sichergestellt werden. Zugleich möchte der Bund schweizerische Spielfilme nicht nur wie bisher aufgrund ihres kulturellen Wertes, sondern auch entsprechend ihrem Publikumserfolg finanziell unterstützen können, um so neue Produktionsanreize zu schaffen. Ausserdem soll die Eidg. Filmkommission neu organisiert werden. Eine revidierte Verordnung, die ebenfalls zur Aufhebung der Kontingentierung führen würde, hätte gegenüber einem neuen Gesetz zwar den Vorteil, dass sie detaillierter ausgestaltet und in relativ kurzer Zeit in Kraft gesetzt werden könnte, sie würde aber nach Meinung des EDI eine erfolgsabhängige Finanzhilfe nicht ermöglichen, und die Verleihförderung bliebe den Verleihorganisationen vorbehalten.

Revision des Filmgesetztes

Die Absicht des Bundesrates, den Sprachenartikel der Bundesverfassung (Art. 116) einer Revision zu unterziehen, stiess im Vernehmlassungsverfahren auf eine eindeutige und überzeugende Zustimmung. Zur Diskussion standen zwei von einer Expertengruppe ausgearbeitete Varianten. Praktisch alle Eingaben betonten, dass mit der Sprachenfrage ein erstrangiges Element unseres staatlichen Selbstverständnisses angesprochen ist. Die mit der Revision angestrebten Massnahmen wurden als sinnvoll und notwendig erachtet. Dennoch kam in den Stellungnahmen deutlich zum Ausdruck, dass sich die sprachliche Entwicklung wohl nur bedingt durch einen Verfassungsartikel beeinflussen lasse. Entscheidend für die Erhaltung von bedrohten Landessprachen wie auch für die Verbesserung der Verständigung und des Verständnisses unter den Sprachregionen sei vielmehr die gezielte Umsetzung dieses Anliegens im konkreten Alltag.

Nicht eindeutig beantwortet wurde in der Vernehmlassung die Frage, ob die Amtssprachen auf Verfassungs- oder Gesetzesstufe zu regeln seien. Unklarheit herrschte auch über die Bedeutung, die dem Territorialitätsprinzip zukommen soll. Im Gegensatz zur Expertengruppe, die im Vorjahr den Bericht "Zustand und Zukunft der viersprachigen Schweiz" ausgearbeitet und sich dabei für ein differenziertes Territorialitätsprinzip ausgesprochen hatte, setzten sich vor allem mehrere Eingaben aus der welschen Schweiz vehement für dessen strikte Anwendung ein. Vereinzelt wurde auch angemerkt, der Begriff der Viersprachigkeit, welcher den heutigen demographischen Realitäten bereits nicht mehr gerecht werde, sollte durch denjenigen der Vielsprachigkeit ersetzt werden.

Der Bundesrat beauftragte das EDI mit der Ausarbeitung eines Textvorschlages auf der Basis der Vernehmlassungsergebnisse.

Revision des Sprachenartikels in der Bundesverfassung (Art. 116 BV)

Der neue Sprachenartikel wurde daraufhin vom Grossen Rat einstimmig verabschiedet und in der Volksabstimmung mit überwältigendem Mehr (83,7% Ja-Stimmen) angenommen. Das damit erstmals in einer Kantonsverfassung explizit festgehaltene Territorialitätsprinzip zeigte aber schon bald darauf seine Tücken. Zu einem ersten Eklat kam es, als der Oberamtmann (Regierungsstatthalter) des Saane-Bezirks aufgrund des neuen Verfassungsartikels entschied, die Gemeinde Marly dürfe den deutschsprachigen Kindern den Schulbesuch in ihrer Muttersprache in der nahen Stadt Freiburg nicht weiter finanzieren.

Daraufhin wurden Rekurse beim Staatsrat eingereicht – auch von Marly wegen Verletzung der Gemeindeautonomie –, und es entbrannte eine heftige Polemik in der Regionalpresse. Auf das Territorialitätsprinzip beriefen sich auch die beiden Staatsräte Morel und Clerc, als sie, zusammen mit einem französischsprachigen Kantonsrichter die Wahl zweier deutschsprachiger Laienrichter ans Gericht des Saane-Bezirks öffentlich anprangerten.

Sprachliche Gleichberechtigung im Kanton Freiburg

Ohne grosse Aussicht auf Einigung wurden die Auseinandersetzungen im Kanton Graubünden geführt, wo sich die Verfechter des Rumantsch Grischun und dessen Gegner seit Jahren in den Haaren liegen. Im Berichtsjahr entzündete sich die Kontroverse vor allem an der Absicht der Lia Rumantscha (LR), mit der schon seit längerem zur Diskussion stehenden "Quotidiana", einer rätoromanischen Tageszeitung mit Beiträgen in den einzelnen Idiomen und einem 'Mantel' in Rumantsch Grischun, endlich konkret vorwärtszumachen. Die Absichten der LR stiessen bei den Bündner Zeitungsverlegern rasch auf Widerstand. Vor allem die älteste und grösste romanische Zeitung, die in Disentis erscheinende "Gasetta Romontscha" wehrte sich vehement dagegen, ein einheitliches romanisches Presseerzeugnis womöglich mit dem Preis der Selbstaufgabe bezahlen zu müssen. Dass es der LR gelang, den Chefredaktor der "Gasetta", Giusep Capaul, als Projektleiter für die neue Zeitung zu gewinnen, verhärtete die Fronten eher noch. Capaul steht nun vor der Aufgabe, eine Trägerschaft zu bilden sowie Personal und Finanzen zu beschaffen. Bei Letzterem hofft die LR aufs EDI, welches allerdings hatte durchblicken lassen, dass eine abschliessende Beurteilung erst nach Vorliegen eines spruchreifen Konzepts möglich sei. Die Kantonsregierung zeigte sich hingegen skeptisch und wies auf das Fehlen gesetzlicher Grundlagen für die Erteilung ständiger Subventionen hin. Im Bündner Parlament verlangte der SVP-Grossrat Jon Morell Ende Jahr in einer Interpellation, der Bündner Souverän solle mit einer Konsultativabstimmung zur romanischen Tageszeitung und zum Rumantsch Grischun Stellung nehmen können.
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"Quotidiana", rätoromanischen Tageszeitung