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Mitte Januar 2020 verkündeten diverse Medien, dass Dr. h.c. Heinrich Weiss, Gründer des Museums für Musikautomaten, am 9. Januar 2020 in seinem 100. Lebensjahr verstorben war.
Bereits in den 1960er-Jahren hatte Heinrich Weiss – auch bekannt als der Erfinder des Barcodes – mit dem Sammeln von Schweizer Musikdosen und anderen mechanischen Musikinstrumenten begonnen und 1979 gar eigens hierfür ein privates Museum in Seewen (SO) eröffnet, das rasch weit über die Landesgrenzen hinaus Bekanntheit erlangte. Zur langfristigen Sicherung der Sammlung und des Museums gründete er gemeinsam mit seinen Familienangehörigen 1981 die «Dr. h.c. H. Weiss-Stauffacher-Stiftung».
Ab dem 1. Juli 1990 wurde das Museum für Musikautomaten als ein Museum des Bundes geführt, da es durch eine Schenkung, die mit der Annahme eines Bundesratsbeschlusses bestätigt worden war, an die Schweizerische Eidgenossenschaft überging. In den frühen 1990er-Jahren leitete Weiss die Einrichtung noch selbst und zeigte sich für die Realisierung eines im Frühjahr 2000 von Bundesrätin Ruth Dreifuss eingeweihten Erweiterungsbaus verantwortlich.
Das Bundesamt für Kultur (BAK) führte in einer Mitteilung an, dass das Museum für Musikautomaten heute dem BAK angegliedert sei und ergänzend weiterhin den Zusatz «Sammlung Dr. h.c. Heinrich Weiss» in seinem Namen trage.

Heinrich Weiss - Gründer des Museums für Musikautomaten verstorben

Spätestens seit dem Filmfestival von Locarno, als Couchepin das BAK in einem Interview mit einer welschen Wochenzeitung hart angriff und von «Kolonialisierung der offiziellen Kultur durch die Linke» und von «Vetternwirtschaft» im BAK sprach, war klar, dass das Verhältnis zwischen Departementschef und Amtsvorsteher einer Klärung bedurfte. David Streiff, 1994 von Bundesrätin Dreifuss als BAK-Direktor eingesetzt, zog die Konsequenzen aus der verfahrenen Situation und demissionierte per Ende März 2005. Als ausgewiesener Kunsthistoriker und -vermittler hatte er in seiner bisherigen Berufslaufbahn – unter anderem als langjähriger Direktor des Filmfestivals von Locarno – ein dichtes Beziehungsnetz zu ganz unterschiedlichen Kulturinstitutionen knüpfen und deren Vertrauen gewinnen können. Sein Rücktritt wurde denn auch weit über den Kreis der eigentlichen Kunstschaffenden hinaus bedauert. Zu Streiffs Nachfolger ernannte der Bundesrat Jean-Frédéric Jauslin, bisher Direktor der Schweizerischen Landesbibliothek; der neue BAK-Chef ist von Haus aus Informatiker und gilt als versierter Verwaltungsexperte.
Neben grundsätzlichen Differenzen über die Ausrichtung der Kulturpolitik fühlte sich Couchepin auch durch die Verballhornung seines Namens in einem vom BAK mitfinanzierten Film verunglimpft, weshalb er im Sommer eine Administrativuntersuchung zur Durchleuchtung der Praxis des BAK bei der Gewährung von finanziellen Beihilfen an Filmschaffende anordnete. Die Untersuchung stellte keine Unregelmässigkeiten fest.

Kritik am BAK und der darauffolgende Direktorwechsel

Zu Beginn der Frühjahrssession befasste sich der Nationalrat als erster mit dem bereits im Vorfeld der Beratungen heftig umstrittenen Kulturgütertransfergesetz, mit dem eine Unesco-Konvention von 1970 umgesetzt werden soll. Ziel des Gesetzes ist der Schutz von in- und ausländischen Kulturobjekten vor Diebstahl, Raubgrabungen und Schmuggel. Kunsthändler, Sammler, verschiedene Museen, aber auch bürgerliche Politiker hatten von Anfang an den Entwurf des Bundesrates bekämpft, der zu perfektionistisch sei und eine für die Schweiz wichtige Branche in die illegale Ecke dränge. Nationalrat Fischer (fdp, AG) hatte kurz vor der Verabschiedung der Botschaft einen eigenen und bedeutend liberaleren Vorschlag in Form einer parlamentarischen Initiative (01.450) eingereicht, der von branchennahen Experten ausgearbeitet worden war.

In der Eintretensdebatte herrschte Einigkeit darüber, dass Missbräuche beim Handel mit Kunstwerken wirksam zu bekämpfen seien. Während aber SP, Grüne und CVP grundsätzlich dem Entwurf des Bundesrates folgen wollten, erklärten SVP, FDP und Liberale, sie würden der Initiative Fischer den Vorzug geben, falls nicht die von bürgerlicher Seite geforderten Korrekturen Aufnahme ins Gesetz fänden. In der Detailberatung nahm der Nationalrat eine Anregung Fischers an, wonach nicht mehr alle Gegenstände unter das Gesetz fallen sollen, sondern nur solche von wesentlicher Bedeutung für das kulturelle Erbe. Umgekehrt wollte er sich nicht auf archäologische, sakrale oder ethnologische Kulturgüter beschränken, wie dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte, sondern dehnte den Schutz auch auf andere Bereiche aus. Unbestritten war der Antrag des Bundesrates, dass die Schweiz künftig Projekte zur Erhaltung des Kulturgutes anderer Staaten finanziell soll unterstützen können, wenn sie durch politische oder kriegerische Ereignisse gefährdet sind.

Bei den mehr technischen Fragen der Meldepflicht, der Verjährung der Rückgabepflicht und der Entschädigung bei der Rückgabe eines Kunstwerks waren die unterschiedlichen Meinungen umso ausgeprägter. Die Meldepflicht für vermutete oder beobachtete Verletzungen des Gesetzes (Geschäfte mit illegal eingeführten Kunstwerken und Kulturobjekten) war im Vernehmlassungsentwurf des Bundesrates enthalten gewesen, war dann aber auf Drängen jener Kreise, die hinter der parlamentarischen Initiative Fischer standen, zum Bedauern der damaligen Bundesrätin Dreifuss gestrichen worden. Die Kommission hatte die Bestimmung in Analogie zur Meldepflicht in Fällen von Verdacht auf Geldwäscherei wieder aufgenommen. Eine von Randegger (fdp, BS) angeführte Minderheit auf Streichen setzte sich jedoch mit 85 zu 81 Stimmen durch, nachdem auch Bundespräsident Couchepin als neuer Vorsteher des EDI erklärt hatte, die Festschreibung der Sorgfalts- und Aufzeichnungspflicht sei ein genügendes Instrumentarium.

Bei der Verjährung von Rückgabeforderungen hatten Bundesrat und Kommission eine Verlängerung der heute geltenden Frist von fünf auf neu 30 Jahre beantragt. Müller-Hemmi (sp, ZH) wollte noch weiter gehen und verlangte 50 Jahre, wie sie die Unidroit-Konvention vorschreibt, welcher der Bundesrat vorderhand nicht beitreten will. Mit dem Argument, 30 Jahre seien für die Rechtssicherheit des neuen Besitzers eines Kunstwerks zu lang, forderte Baumann (svp, TG) eine Verkürzung auf 15 Jahre. Gegen die Empfehlung von Couchepin wurde dieser Antrag mit 76 zu 72 Stimmen angenommen. Nicht durchsetzen konnten sich Bundesrat und Kommission auch bei der Frage, woran sich die Entschädigung bei der Rückgabe eines Kunstwerks orientieren soll. Statt des Kaufpreises als Richtlinie brachte Wirz-von Planta (lp, BS) mit 81 zu 79 Stimmen den Verkehrswert durch. Couchepin erläuterte umsonst die Schwierigkeit, den Verkehrswert eines Objekts zu bestimmen, das gar nicht mehr auf dem Markt ist. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 131 zu 23 Stimmen verabschiedet. Angesichts der Drohung der noch liberaleren parlamentarischen Initiative Fischer stimmten CVP, Grüne und SP zähneknirschend der in wesentlichen Fragen entschärften Vorlage zu. Die Ratifikation der Unesco-Konvention wurde mit 123 zu 3 Stimmen bei 25 Enthaltungen gutgeheissen. Die Nein-Stimmen zum Gesetz und die Enthaltungen bei der Konvention stammten grossmehrheitlich von der SVP. Mit der Begründung, dass zahlreiche Forderungen seines Vorschlags Eingang in die Vorlage gefunden hätten, zog Fischer seine parlamentarische Initiative zurück.

Ratifikation der UNESCO-Konvention und Änderung des Kulturgütertransfergesetzes zum Schutz vor illegalem Handel (BRG 01.077)

Der Entscheid des Bundesrates, den Erweiterungsbau aus dem laufenden Finanzplan zu streichen und vorerst nur die Sanierungsarbeiten am bestehenden Bau auszuführen, stiess bei Stadt und Kanton Zürich auf Unverständnis. Die beiden Zürcher Vertreter im Ständerat, Spoerry (fdp) und Hofmann (svp) erklärten ihre Bereitschaft, sich dafür einzusetzen, dass dieser Entscheid noch einmal überdacht wird. Die WBK des Nationalrates möchte ebenfalls verhindern, dass sich der Neubau verzögert. Als Ausweg aus dem Engpass regte sie eine teilweise private Finanzierung mit Staatsgarantie an. Im Ständerat kam es ausgehend von einer Interpellation Spoerry zu einer kurzen Landesmuseums-Debatte. Bundesrätin Dreifuss erklärte, der Bundesrat erachte die Sanierung und den Neubau als gleichwertige Anliegen, müsse das Projekt jedoch aus finanziellen Gründen etappieren.

Bundesrat entscheidet sich vorerst nur für die Sanierung (ohne Erweiterung) des Landesmuseums in Zürich
Dossier: Sanierung und Erweiterung des Landesmuseums Zürich

Am 1. August trat das revidierte Gesetz über Filmproduktion und Filmkultur in Kraft. Mit dem neuen gesetzlichen Rahmen entfallen die Bewilligungspflicht für den Filmverleih sowie für den Bau oder die Umwandlung von Kinosälen. Stattdessen liefern die Verleiher und Kinobetreiber in Zukunft Zahlen, die es dem Bund erlauben, eine genaue Statistik über die in der Schweiz gezeigten Filme zu führen. Bundesrätin Dreifuss erinnerte die Branche noch einmal eindringlich an ihre Selbstverantwortung und die Verpflichtung, die kulturelle und sprachliche Vielfalt des Kinoangebots sicherzustellen. Die im Gesetz verankerte erfolgsabhängige Filmförderung «Succès cinéma» war bereits auf Anfang Jahr in Kraft gesetzt worden.

Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur (BRG 00.078)

Die Stadt Bern strich ihren Beitrag an die auf ihrem Gemeindegebiet liegende Französische Schule. Bisher hatte sie 10 Prozent der Betriebskosten der Schule übernommen. In der Fragestunde der Frühjahrssession sprachen zwei welsche Abgeordnete – Bugnon (cvp, VD) und Dupraz (fdp, GE) – Bundesrätin Dreifuss darauf an und baten sie zu prüfen, ob allenfalls der Bund die nun fehlenden CHF 350'000 übernehmen könnte. Dreifuss unterstrich die Bedeutung dieser Schule für die Familien der französischsprachigen Bundesangestellten und Diplomaten, erklärte aber, der Bund könne nicht mehr als die bis anhin geleisteten 25 Prozent übernehmen. Sie bedauerte den Entscheid der Stadt Bern, verwies aber darauf, dass es sich bei der Französischen Schule um eine Kantonsschule handelt, weshalb dies in erster Linie eine Angelegenheit des Kantons Bern sei. Ähnlich abschlägig beantworte der Bundesrat auch eine Einfache Anfrage Rennwald (sp, JU).

Finanzierung der Französische Schule in Bern nicht geregelt (Frage 02.5005/02.5506 und A. 02.1006)

In der Aprilsession des Nationalrates thematisierten verschiedene Vorstösse die Kulturpolitik des Bundes. Mit einer Motion verlangte Widmer (sp, LU), der Bundesrat solle die Massnahmen zur Rettung des audiovisuellen Kulturguts massiv verstärken und dazu allenfalls die gesetzlichen Grundlagen erweitern. In seiner Stellungnahme erinnerte der Bundesrat an bereits unternommene Anstrengungen, insbesondere die Gründung des Vereins «Memoriav» und dessen substanzielle Finanzierung durch den Bund (jährlich CHF 1'878'000 für die Periode 1998-2001). Bundesrätin Dreifuss stellte einen weiteren Bericht in Aussicht, auf dessen Grundlage – und voraussichtlich im Rahmen des geplanten Kulturförderungsgesetzes – eine gesetzliche Regelung für die Stärkung des audiovisuellen Kulturguts vorbereitet werden soll. Mittelfristig möchte der Bundesrat sein finanzielles Engagement für «Memoriav» noch leicht anheben.

Ausgehend von einer Interpellation Galli (cvp, BE) (Ip 01.3374) ersuchte Müller-Hemmi (sp, ZH) den Bundesrat ebenfalls mit einer Motion (Mo.01.3461), die Richtlinien zur Unterstützung kultureller Organisationen von nationaler Bedeutung im Sinn von mehr Sicherheit für ihre Finanz- und Tätigkeitsplanung abzuändern sowie den dafür vorgesehenen Kredit, der in den letzten Jahren eingefrorenen worden war, wieder substantiell zu erhöhen. Auf Antrag des Bundesrates wurden beide Motionen als Postulate gutgeheissen. In diesem Rahmen beantwortete der Bundesrat auch eine Interpellation Gysin (sp, BS) zur Musikförderung (Ip.01.3322).

Verschiedene Vorstösse im Jahr 2002 zur Kulturpolitik des Bundes

Die neue Bundesverfassung (Art. 70) garantiert die Sprachenfreiheit und die Gleichbehandlung der vier Landessprachen. Ein eigentliches Sprachengesetzsoll die Mehrsprachigkeit als wichtiges Wesensmerkmal des Landes sowie die Sprachkompetenz seiner Bewohner fördern. Ende Oktober präsentierte Bundesrätin Dreifuss den lange erwarteten Gesetzesentwurf, der in eine breite Vernehmlassung geschickt wurde. Zu den vorgeschlagenen Massnahmen gehören die Förderung von Kenntnissen in mehreren Landessprachen, der verstärkte Austausch von Lernenden und Lehrkräften aller Bildungsstufen, die Schaffung eines Zentrums für Mehrsprachigkeit, die subsidiäre Unterstützung von Initiativen zur besseren gegenseitigen Verständigung sowie eine verbesserte Integration fremdsprachiger Ausländerinnen und Ausländer. Aufgeführt werden auch die bereits praktizierte Unterstützung der rätoromanischen und italienischen Sprache sowie (neu) der mehrsprachigen Kantone Bern, Freiburg, Graubünden und Wallis. Bei der Vorstellung des Entwurfs bezeichnete Dreifuss die Stärkung der vier Landessprachen als eine wichtige Investition in die «fragile Willensnation» Schweiz. In der Ausarbeitung des Gesetzes habe sich jedoch gezeigt, dass in den politischen Debatten die Befürchtungen vor allem in Bezug auf die Kompetenzausgestaltung zwischen Bund und Kantonen grösser seien als der Enthusiasmus.

Bundesrat beschliesst 2004 vorläufigen Verzicht auf ein Sprachengesetz
Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes

Zur Bestimmung, welche Aufgaben dem Bund durch die Aufnahme eines Kulturartikels in die neue Bundesverfassung erwachsen, unterzeichneten Bundesrätin Dreifuss und der Präsident der schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Ende Juni ein gemeinsames Umsetzungsmandat. Dieses sieht die Einberufung einer Projektorganisation von Bund und Kantonen unter der Beteiligung der Städte sowie der kulturellen Organisationen und Einrichtungen vor. Sie soll bis Ende 2002 erheben, welche Ausbildungsbedürfnisse im Bereich der Kultur nicht oder nur unzulänglich abgedeckt sind und wo aus kulturpolitischer Sicht Handlungsbedarf besteht. Erwartet wird ein erläuterter Gesetzesentwurf für die vom Bund zu treffenden Förderungsmassnahmen sowie Vorschläge für allfällige Anpassungen bestehender Erlasse.

Gesetzliche Konkretisierung des neuen Kulturartikels
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Der Bundesrat nahm zu dieser Frage in seiner Antwort auf eine Interpellation der GP-Fraktion Stellung. Wie schon bei früheren Gelegenheiten verwies er auf die Kantonskompetenz in Schulfragen; seiner Ansicht nach kann auch aus dem «Verständigungsartikel» der Bundesverfassung keine bundesrechtliche Pflicht, eine Landessprache als erste Fremdsprache zu bestimmen, abgeleitet werden. Dennoch vertrat er unmissverständlich die Auffassung, dass das Beherrschen von mindestens zwei Landessprachen eine wichtige Voraussetzung für das gegenseitige Verständnis zwischen den Sprachgemeinschaften darstellt; das Ausscheren einzelner Kantone aus der von der kantonalen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) definierten föderalistischen Konkordanz im Schulbereich könne zu einer Belastung der Beziehungen zwischen den Sprachgruppen und damit auch zu einer Gefährdung des Sprachfriedens führen Die EDK reagierte mit Besorgnis auf die Annahme der parlamentarischen Initiative Berberat; ihrer Ansicht nach ist es verfehlt, die Frage der ersten Fremdsprache in der Verfassung zu regeln. Im neuen Sprachengesetz wird die Problematik der Unterrichtssprachen nicht thematisiert. Bei der Präsentation des Entwurfs verwies Bundesrätin Dreifuss erneut auf die Kantonshoheit in Schulfragen, sicherte aber zu, dass der Bundesrat zu dieser Frage nicht schweigen werde.

Sprachenfrieden in Gefahr (Ip. 00.3428)

Obgleich der Entwurf des Bundesrates zu einem neuen Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur durch den Verzicht auf eine generelle Lenkungsabgabe zugunsten kleinerer Filmproduktionen («Hollywood-Rappen») bereits einem hart erkämpften Kompromiss zwischen dem BAK und der Branche entsprach, scheiterte die Vorlage vorerst an der bürgerlichen Opposition im Ständerat. Die beiden CVP-Abgeordneten Schmid (AI) als Vertreter der Werbebranche und Cottier (FR) als Präsident der Filmverleihvereinigung Procinéma liessen kaum einen guten Faden an dem Gesetz, das sie als «dirigistisch“ und „existenzgefährdend» für kleine Kinounternehmen bezeichneten. Zur Garantie der Vielfalt des gezeigten Filmschaffens wollten sie allein auf die Gewerbefreiheit und die Verantwortung der Branche setzen und auch die dem Bund zugestandene Möglichkeit, subsidiär eine Abgabe zu erheben, falls trotz Branchenintervention in einer Region nur noch ausländische Grossproduktionen gezeigt werden, aus dem Gesetz kippen. Vergeblich machten die Freisinnigen Beerli (BE), Langenberger (VD) und Marty (TI) geltend, das neue Gesetz sei viel liberaler als das alte von 1962 und die Lenkungsabgabe lediglich die „ultima ratio“ für den Fall, dass es der Branche nicht gelinge, in Eigenregie die von der Verfassung (Art. 71) postulierte kulturelle Diversität herzustellen; sie vermochten nicht einmal alle ihre Parteikollegen zu überzeugen. Auch die Feststellung von Bundesrätin Dreifuss, man könne in einem Markt, der von einem (amerikanischen) Oligopol beherrscht sei, nicht allein auf die Gesetze der Marktwirtschaft setzen, fruchtete nichts. Mit 27 zu 12 Stimmen wurde der Entwurf zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückgewiesen. Die Presse zeigte sich mehrheitlich konsterniert ob dieser als «Filmriss» bezeichneten offenen Lobbyingpolitik der amerikanischen Filmgesellschaften, umso mehr, als im Vorfeld der Beratungen nichts auf diesen Eklat hingewiesen hatte.

Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur (BRG 00.078)

Mitte Jahr vermeldete das BAK, der Kredit für die Produktionsbeiträge 2000 (CHF 7,6 Mio) sei bereits erschöpft. Entgegen seiner ursprünglichen Absicht, eine Erhöhung des ordentlichen Filmkredits erst mit dem Finanzplan 2002-2004 vorzunehmen, beantragte der Bundesrat daraufhin bereits für 2001 einen Zusatzkredit von CHF 4 Mio . Die Kommission des Nationalrates stutzte den Antrag auf 3,7 Mio zurück; die Grüne Fraktion beantragte, dem Bundesrat zu folgen, während eine Minderheit aus der SVP den Status quo beibehalten wollte. Obgleich Nationalrat Tschäppät (sp, BE) als Präsident von „Cinésuisse“, dem Dachverband aller schweizerischer Filminteressierten und Filmbranchen, auf die Bedeutung des Filmschaffens als Träger des Images eines Landes verwies und vorrechnete, dass der Filmkredit gut angelegtes Geld sei, da allein die Steuereinnahmen von Bund und Kantonen ein Vielfaches der gewährten Subventionen betragen, stimmte das Plenum mit 90 zu 68 Stimmen dem Antrag der Kommission zu. Keine Chance hatte auch der SVP-Minderheitsantrag, der mit 132 zu 34 Stimmen klar verworfen wurde. Der Ständerat genehmigte den gekürzten Kredit stillschweigend. Der Finanzplan 2002-2004 sieht vor, dass der Kredit für die Produktionsbeiträge bis zum Ende der Periode um 2,5 weitere Millionen aufgestockt wird. Das gesamte Filmbudget, welches auch andere Posten (Ausbildung, Festivals etc.) umfasst, soll im gleichen Zeitraum von CHF 21,5 Mio. im laufenden Jahr auf 32,5 Mio 2004 angehoben werden.Siehe dazu auch die Ausführungen von Bundesrat Dreifuss zu einer abgeschriebenen Empfehlung Cottier (cvp, FR) (Empfehlung 00.3405). Vom Bericht des Bundesrates zum Finanzplan 2002-2004 nahmen beide Kammern Kenntnis, ohne dabei den Filmkredit zu erwähnen.

Produktionsbeiträge 2000 für die Filmindustrie

Eine Motion Hess (sd, BE) zum Schutz der Landessprachen vor englischen Fremdwörtern hatte hingegen keine Chancen im Nationalrat. Bundesrätin Dreifuss versprach dem Motionär, dass sich die Landesregierung insbesondere in ihren Publikationen und den Direktiven an die verschiedenen Bundesämter dafür einsetzen werde, dass so weit als möglich nur Landessprachen verwendet werden. Sie verwahrte sich aber gegen eine zentralistische Lösung, welche die Kantonshoheit in diesem Bereich verletzen würde. Auf ihren Antrag wurde die Motion mit 95 zu 6 Stimmen abgelehnt.

Schutz der Landessprachen vor englischen Fremdwörtern (Mo. 99.3612)

Als Yvette Jaggi, ehemalige SP-Stadtpräsidentin von Lausanne und alt Ständerätin, 1998 das Präsidium der Pro Helvetia übernahm, tat sie dies mit der erklärten Absicht, eine Strukturbereinigung der über 60jährigen Stiftung in die Wege zu leiten, wie dies Bundesrätin Dreifuss bereits 1997 angeregt hatte. Ein Jahr später zeigte sich auch der Stiftungsrat bereit, eine Neuausrichtung vorzunehmen. Eine dafür eingesetzte Arbeitsgruppe sollte zwei Reformmodelle ausarbeiten; verfolgt wurde aber nur eines, welches einen radikalen Umbau vorsah. Aus der schwerfälligen Institution sollte eine schlanke «Kulturagentur» mit moderner und effizienter Führung werden. Die Steuergruppe schlug vor, den Stiftungsrat von 35 auf sieben Mitglieder zu reduzieren, die nur noch für strategische Grundfragen, Controlling und Aussenkontakte zuständig wären. Ein Kulturrat und ein Expertennetz sollten beratend zur Seite stehen. Die operative Verantwortung, insbesondere die Bearbeitung der Gesuche, sollte dagegen bei einer kompetenzmässig aufgewerteten Geschäftsleitung liegen.

Strukturbereinigung der über 60jährigen Stiftung Pro Helvetia

Im Nationalrat wurde die Finanzierung der Pro Helvetia in der Wintersession als erstes Sachgeschäft der neuen Legislatur behandelt. Kommissionssprecher Bezzola (fdp, GR) sah dies als leisen Wink für die Arbeit der eidgenössischen Räte in den nächsten vier Jahren, als ein Auftrag, den Dialog zwischen den Sprachgruppen und Kulturen der Schweiz zu fördern, aber auch den Begegnungen zwischen Zentrum und Peripherie, zwischen Bewährtem und Gewagtem, zwischen Arriviertem und Neuem in der Schweiz und im Kontakt zum Ausland genügend Beachtung zu schenken. In der Detailberatung stimmte die grosse Kammer auf Antrag der Kommissionsmehrheit dem Ständerat zu und erhöhte damit die Finanzhilfe an die Pro Helvetia auf CHF 130 Mio. für die nächsten vier Jahre. Dabei unterlagen zwei Minderheitsanträge, die aus völlig gegenläufiger Richtung kamen. Föhn (svp, SZ) wollte den Subventionsbeitrag bei den vom Bundesrat vorgeschlagenen CHF 128 Mio. belassen und den Bereich der Volksmusik besser honoriert sehen. Müller-Hemmi (sp, ZH) verlangte angesichts des Rückzugs privater Sponsoren aus dem Kulturbetrieb – so etwa der Bank UBS beim Willisauer Jazzfestival – eine Aufstockung um weitere CHF 2 Mio. In Übereinstimmung mit Bundespräsidentin Dreifuss lehnte der Rat beide Minderheitsanträge ziemlich deutlich ab.

Finanzierung der Stiftung pro Helvetia 2000-2003 (BRG 99.046)

Um das Weiterbestehen der «Antennen» in Mittel- und Osteuropa angesichts des vom Bundesrat zurückgestutzten Kreditrahmens nicht zu gefährden, beschloss der Ständerat auf Antrag seiner Kommission für Weiterbildung und Kultur einstimmig, die Subventionen an die Stiftung um weitere CHF 2 Mio. auf CHF 130 Mio. zu erhöhen. Bundespräsidentin Dreifuss opponierte nicht gegen diese Aufstockung und meinte, die CHF 2 Mio. seien gut eingesetztes Geld.

Finanzierung der Stiftung pro Helvetia 2000-2003 (BRG 99.046)

Im Rahmen des Filmfestivals von Locarno wurde eine neue Subventionspolitik des Bundes für die Schweizer Filmfestivals bekanntgegeben. Die insgesamt CHF 1,54 Mio. gehen nicht mehr an neun, sondern nur noch an sieben Veranstaltungen. Dafür erhalten die Festivals eine Dreijahresgarantie. Locarno streicht mit rund CHF 800'000 auch in Zukunft den Löwenanteil der Bundesgelder ein. Das BAK unterstützt weiter das Dokumentarfilmfestival Nyon (rund CHF 250'000), die Solothurner Filmtage (rund CHF 200'000), das Dritte-Welt-Filmfestival in Freiburg (rund CHF 100'000) sowie das Fernsehfilmfestival Cinéma tout écran in Genf (rund CHF 50'000). Ohne Dreijahresvertrag wird der Bund auch in Zukunft das alle zwei Jahre stattfindende Animationsfestival Fantoche in Baden (rund CHF 50'000) und das Multimedia-Festival Viper in Luzern (rund CHF 20'000 Fr.) subventionieren. Nicht mehr auf Bundesgelder zählen können hingegen das Festival de Genève (bisher CHF 54'000) sowie das Kinderfilmfestival in Bellinzona (bisher CHF 36'000).

Anlässlich der Solothurner Filmtage wurde in Anwesenheit von Bundesrätin Dreifuss erstmals der Schweizer Filmpreis verliehen.

Neue Subventionspolitik des Bundes für Filmfestivals 1998 und erstmalige Verleihung vom Schweizer Filmpreis

Bereits zum dritten Mal wurde die Schweiz an dem alle zwei Jahre stattfindenden Frankophonie-Gipfel nicht von der für die Sprachenpolitik zuständigen Bundesrätin Dreifuss, sondern vom jeweiligen Bundespräsidenten vertreten. Damit kommt zum Ausdruck, dass es sich bei den Frankophonie-Gipfeln - zumindest aus Sicht der Schweiz - weniger um ein sprachpolitisches, sondern vielmehr um ein allgemeines aussenpolitisches Forum handelt. Aus diesem Grund werden diese Treffen inskünftig oben, Teil I, 2 (Organisations internationales) behandelt.

Frankophonie-Gipfel

Nach kurzer Diskussion beschloss der Ständerat die Ratifizierung der Europäischen Charta über die Regional- und Minderheitensprachen nahezu einstimmig. Bedenken, dieses Abkommen sei zu regelungsdicht und tangiere die nationale Souveränität, wie sie etwa Schmid (cvp, AI) in seinem Nichteintretensantrag vorbrachte, wurden vom Kommissionssprecher und von Bundesrätin Dreifuss entkräftet. Sie wiesen darauf hin, dass die Charta keine Massnahmen von der Schweiz verlangt, die nicht schon ohnehin zum Schutz des Italienischen und des Rätoromanischen ergriffen worden sind, da sich die Signatarstaaten lediglich dazu verpflichten, die geschichtlich gewachsenen nationalen Minderheitensprachen in deren angestammtem Territorium zu schützen. Insbesondere geht es nicht darum, die Dialekte oder die Sprachen der Zuwanderer besonders zu berücksichtigen. Die Konvention begründet keine kollektiven oder individuellen Rechte, und sie ist auch nicht direkt anwendbar. Der Nationalrat schloss sich in seiner Herbstsession dem Ständerat praktisch diskussionslos an. Ein Minderheitsantrag aus SD- und SVP-Kreisen, der mit ähnlichen Argumenten wie Schmid für Nichteintreten plädierte, wurde ganz klar verworfen. Ende Dezember unterzeichnete die Schweiz als siebtes Mitgliedsland des Europarates die Charta und hielt gleichzeitig fest, dass die Konvention in der Schweiz auf das Italienische und Rätoromanische anzuwenden sei.

Ratifizierung der europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen

Anfangs Juli eröffnete die Pro Helvetia in Anwesenheit von Bundesrätin Dreifuss eine neue Aussenstelle in Mailand. Das Centro culturale svizzero (CCS) hat die Aufgabe, das schweizerische Kulturschaffen in der lombardischen Metropole vorzustellen und die Aktivitäten der Pro Helvetia in Italien zu organisieren. Das CCS hat jedoch nicht das Kaliber des Schweizer Kulturzentrums in Paris mit seinem Budget von CHF 1.5 Mio., sondern entspricht eher den "Antennen", die mit Unterstützung des Bundes in einigen mittel- und osteuropäischen Städten entstanden sind. Das Budget des CCS beträgt CHF 600'000 pro Jahr.

Centro culturale svizzero Italien

Ende Mai stellte Bundesrätin Dreifuss zusammen mit dem Direktor des Bundesamtes für Kultur (BAK) sowie den Direktoren der Landesbibliothek und des Landesmuseums an einer Pressekonferenz Ziele und Inhalte der schweizerischen Kulturpolitik vor. Sie betonte, Kulturarbeit bestehe einerseits im Bewahren des vielgestaltigen Raums der Erinnerung, gebildet aus Kunstwerken aller Art, Büchern, Bildern, Ideen und Überzeugungen, und andererseits in der Bereitstellung guter Bedingungen für heutige Kunst- und Kulturschaffende. Die zweimalige Ablehnung eines Kulturförderungsartikels in der Bundesverfassung in den Jahren 1986 und 1994 entbinde die Eidgenossenschaft nicht von ihrem Auftrag, die Kultur zu unterstützen. Nicht eine nationale Kulturpolitik, wohl aber nationale Massstäbe der Kulturförderung erachtete Dreifuss für die Zukunft als vordringlich, wobei sie betonte, dass auch hier die fundamentalen menschlichen und politischen Werte der Freiheit, der Gleichheit, der Gerechtigkeit und der Solidarität zum Zuge kommen müssten. Im Zentrum der möglichen Massnahmen stehen Fragen der professionellen Weiterbildung der Kulturschaffenden, deren soziale Sicherheit und Direktunterstützung sowie fiskalischer Anreize zur Kulturförderung von privater Seite.

Bundesrätin Dreifuss Ziele und Inhalte der schweizerischen Kulturpolitik Nicht eine nationale Kulturpolitik, wohl aber nationale Massstäbe der Kulturförderung

Dass sich Bundesrätin Dreifuss beim Auftakt zur Abstimmungskampagne dahingehend äusserte, die Einführung einer einheitlichen romanischen Schriftsprache erscheine ihr angesichts der Erhebung zur Teilamtssprache als ein Gebot der Vernunft, wurde mancherorts als ein Bekenntnis zum Rumantsch grischun gewertet, welches die Bundesbehörden seit 1986 bei der Übersetzung wichtiger Texte ins Romanische verwenden. Ende Februar wurde denn auch ein bündnerisches Gegenkomitee ins Leben gerufen, welches den Sprachenartikel als «Mogelpackung» und «tückische Mausefalle» bezeichnete, mit welcher die traditionellen Bündner Idiome durch Rumantsch Grischun («diese Sprache ohne Volk und Seele») ersetzt werden sollten. Diese Verquickung der Diskussion über den revidierten Sprachenartikel mit dem seit Jahren innerhalb der Romantschia schwelenden Streit um die Stellung der Standardsprache Rumantsch grischun hat offensichtlich mit dazu beigetragen, dass der neue Verfassungsartikel in Graubünden mit 68.3% Ja-Stimmen weniger Zustimmung fand als im schweizerischen Durchschnitt. Allerdings fiel auch auf, dass die deutschsprachigen Bündner Gemeinden oft nur ganz knapp zustimmten oder sogar im Lager der Gegner zu finden waren.

Abstimmungskampagne bündnerisches Gegenkomitee

Obgleich der Sprachenartikel in allen Kantonen mit deutlichem Mehr angenommen wurde - der höchste Ja-Anteil (86,1%) fand sich im Kanton Genf, der niedrigste (64.9%) im Kanton Uri -, bewahrheitete sich doch eine der Befürchtungen von Bundesrätin Dreifuss, nämlich das allgemeine Desinteresse an dieser Frage. Mit rund 30% war die Stimmbeteiligung die geringste seit 1975 und die viertschlechteste aller Zeiten, wobei zu sagen ist, dass die übrigen an diesem Wochenende zur Abstimmung anstehenden Fragen eher von sekundärer Bedeutung waren. 42% der im Rahmen der Vox-Analyse befragten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erklärten sich denn auch ausdrücklich mit der Aussage einverstanden, dass es unnötig sei, das Volk für so unwichtige Vorlagen an die Urne zu rufen. Hauptargument der Ja-Stimmenden, welche sich aus allen politischen Parteien und sozialen Gruppen rekrutierten, war der Schutz der kulturellen Vielfalt im allgemeinen und der rätoromanischen Sprache im speziellen. Befürworter wie Gegner waren sich aber darin einig, dass es an den Bürgerinnen und Bürgern und nicht am Bund liege, die Ziele des Sprachenartikels zu erreichen.

Revision des Sprachenartikels in der Bundesverfassung (Art. 116 BV)

Die Vorsteherin des federführenden EDI, Bundesrätin Dreifuss, eröffnete Mitte Januar die Abstimmungskampagne für den von den eidgenössischen Räten nach langem Hin und Her in der Herbstsession des Vorjahres verabschiedeten revidierten Sprachenartikel der Bundesverfassung (Art. 116 BV). Als Kernpunkte der Vorlage nannte sie das explizite Bekenntnis zu den vier Landessprachen, die Förderung von Verständigung und Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften, die Pflicht des Bundes zur Unterstützung der Kantone Graubünden und Tessin bei der Spracherhaltung sowie die Aufwertung des Rätoromanischen zur Teilamtssprache. Zur konkreten Umsetzung des revidierten Verfassungsartikels stellte Dreifuss ein Amtssprachen- und ein Verständigungsgesetz in Aussicht, welche noch in der laufenden Legislatur dem Parlament vorgelegt werden sollen.


Abstimmung vom 10. März 1996

Beteiligung: 30.0%
Ja: 1'052'052 (76.2%)/20 6/2 Stände
Nein: 329'153 (23.8%)/0 Stände

Parolen:
- Ja: FDP (1*), CVP, SVP (2*), SP, GP, LP (1*), LdU, EVP, PdA, EDU; SGB, SGV, Redressement national; Lia Rumantscha, Pro Grigioni Italiani, Walservereinigung Graubündens.
- Nein: FP (1*), SD (SD*), KVP.
- Stimmfreigabe: Lega

*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Revision des Sprachenartikels in der Bundesverfassung (Art. 116 BV)

Während der Abstimmungskampagne zum Sprachenartikel sicherte Bundesrätin Dreifuss die Hilfe des Bundes beim Aufbau der geplanten «Agentura da novitads rumantscha» zu. Gesetzliche Grundlage für das Engagement des Bundes ist das im Vorjahr zusammen mit dem Sprachenartikel revidierte Gesetz über Beiträge an die Kantone Graubünden und Tessin zur Erhaltung ihrer Sprache und Kultur. Für den Aufbau der romanischen Nachrichtenagentur bzw. einer Tageszeitung in «Rumantsch grischun» siehe unten, Teil I, 8c (Presse).

Hilfe des Bundes