Gleich drei Motionen forderten vom Bundesrat im Berichtsjahr 2014 eine sprachenfreundlichere Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen. Ignazio Cassis (fdp, TI) verlangt mit seinem Anliegen, an die unter dem Schwellenwert von CHF 8,7 Mio. liegenden, kleineren Aufträge dieselben sprachenfreundlichen Anforderungen zu stellen wie an grössere Aufträge. Mit Fabio Regazzi (cvp, TI) will ein zweiter Tessiner Nationalrat gleiche Bedingungen für Unternehmen der verschiedenen Amtssprachen herstellen, und zwar durch Abbau der Sprachbarrieren bei Aufträgen von bundesnahen Betrieben. Der Bundesrat beantragte die Annahme der beiden Tessiner Motionen, da er seit seinem Entscheid vom 30. April die Eingaben der Verfahrensteilnehmer im Ausschreibeverfahren bereits in allen Amtssprachen zulassen will. Der Entscheid soll im Rahmen der anstehenden Beschaffungsrechtsrevision umgesetzt werden. Eine Motion de Buman (cvp, FR) verlangt schliesslich, dass der Bundesrat alles Nötige unternehme, um sowohl bei der Ausschreibung wie auch bei der Entgegennahme von Offerten alle Amtssprachen zu akzeptieren und zu verwenden. Diese Motion hatte der Bundesrat bereits 2012 aus formellen Gründen abgelehnt; es sei noch unklar, ob die geforderten Massnahmen notwendig und zielführend seien. Nachdem der Nationalrat dem Anliegen im September 2014 zugestimmt hatte, schickte es der Ständerat in der Wintersession gemäss Ordnungsantrag Fournier (cvp, VS) zurück an die Kommission. Die anderen beiden Motionen gelangten im vierten Quartal zum Erstrat in die grosse Kammer, wo beide Anliegen befürwortet wurden.

Sprachenfreundlichere Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision