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Inhalte

  • Kultur, Sprache, Kirchen

Akteure

  • Stöckli, Hans (sp/ps, BE) SR/CE
  • Glanzmann-Hunkeler, Ida (cvp/pdc, LU) NR/CN

Prozesse

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Mit einem Postulat Stöckli (sp, BE) wurde vom Bundesrat ein Bericht zu den Auswirkungen der fortschreitenden Urbanisierung auf das kulturelle Angebot und die Kulturförderung in der Schweiz gefordert. In Kooperation mit den Kantonen, Städten und Gemeinden soll ein Überblick über die Entwicklungen der vergangenen Jahre gegeben und der Beitrag der Kulturförderung zur Verbesserung und Wahrung des Austausches zwischen unterschiedlichen Funktionalräumen sowie kulturellen Ausdrucksformen aufgezeigt werden. Der Bundesrat hatte an diesem Anliegen nichts auszusetzen, da es seines Erachtens relevante Fragen aufgreife, die in direktem Zusammenhang mit der Kulturförderung und dem Anliegen der Kulturbotschaft stünden und beantragte daher die Annahme des Vorstosses. Dieser Aufforderung kam der Ständerat in der Herbstsession 2019 stillschweigend nach.

Einfluss der Urbanisierung in der Schweiz auf die Kulturförderung (Po. 19.3707)

Knapp drei Monate nach Einreichung wurde in der Wintersession 2015 ein Postulat Stöckli (sp, BE), das im Vorfeld der Vernehmlassung zur Urheberrechtsrevision einen Bericht zur Verankerung einer flexibleren Kollektivverwertung im Urheberrecht einforderte, zurückgezogen. Der Bericht hätte aufzeigen sollen, inwiefern eine zusätzliche Regelung für eine «erweiterte Kollektivlizenz» die beiden aktuell bestehenden Möglichkeiten einer freiwilligen und obligatorischen Kollektivlizenz in der Schweiz ergänzen könnte. Die Beschränkung auf die beiden bestehenden Instrumente sei laut Postulant insofern problematisch, da zum einen die freiwillige Lizenz auf die Mitglieder der Verwertungsgesellschaften beschränkt sei und somit keinen vollständigen Rechteerwerb garantiere. Zum anderen sei die obligatorische Lizenz verhältnismässig rigide und könne sich daher nur schwer an einen raschen Wandel der Werknutzungen anpassen. Der Bundesrat hatte die Ablehnung des Postulats beantragt, jedoch nur, weil er die Relevanz und den Nutzen eines zusätzlichen Instrumentes für durchaus sinnvoll erachtete und daher die Frage einer «erweiterten Kollektivverwertung» im Rahmen der Vernehmlassung darlegen wollte, womit das Anliegen des Postulats erfüllt und ein zusätzlicher Bericht nicht mehr vonnöten wäre. Diese für Hans Stöckli äusserst erfreuliche Rückmeldung war Anlass genug, nicht mehr am Vorstoss festzuhalten.

Flexiblere Kollektivverwertung im Urheberrecht (Po. 15.3849)

Mit seiner Motion brachte Ständerat Hans Altherr (fdp, AR) in der Woche nach Annahme des Burkaverbots im Kanton Tessin die Einführung eines Toleranzartikels erneut auf die politische Agenda. In Anlehnung an eine kurz nach Annahme der Minarettinitiative von zwei Rechtsprofessoren geäusserte Idee verlangte Altherr eine Ergänzung des Verfassungsartikels zur Glaubens- und Gewissensfreiheit, welche Religionsgemeinschaften dazu auffordern würde, "ihr Auftreten im öffentlichen Raum auf ein allgemein verträgliches Mass" zu reduzieren. Gemäss den beiden Juristen wäre die Betonung der Religionsfreiheit versehen mit einem Gebot auf Rücksichtnahme zielführender als "diskriminierende und unverhältnismässige" Artikel. Noch vor der Beratung der Motion im Ständerat äusserten freikirchliche Gruppierungen Bedenken, dass der Toleranzartikel das Aufhängen von Kruzifixen in öffentlichen Schulen und Universitäten verbieten könnte. Der Bundesrat zeigte Verständnis für die Motion, erachtete es jedoch als zwingend, dass die Religionsgemeinschaften den Impuls für eine Verfassungsänderung geben würden. Bei diesen Akteuren bestünde im Moment jedoch kein Konsens, weswegen der Bundesrat die Motion ablehnte. In der kleinen Kammer verlangte ein Ordnungsantrag Stöckli (sp, BE) die Rückweisung an die Kommission, um das allgemein formulierte Anliegen unter Beiziehen von Staats- und Kirchenrechtlern zu beraten. Nach vier ablehnenden Voten aus den Reihen der CVP, FDP und GLP unterlag der Ordnungsantrag deutlich, worauf der Motionär sein Anliegen zurückzog. Altherr sah durch die abgelehnte Rückweisung an die Kommission sein Ziel verhindert, eine breite Diskussion zum Thema zu führen, um so einer möglichen Vermummungsverbots-Initiative zuvorzukommen.

Einführung eines Toleranzartikels

Nach der knappen Ablehnung der parlamentarischen Initiative Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) im Vorjahr, beschäftigte sich das Parlament im Berichtsjahr erneut mit der Frage betreffend die Präsenz von religiösen Symbolen im öffentlichen Raum. In Form eines Postulats forderte Thomas Aeschi (svp, ZG) vom Bundesrat, den Regelungsbedarf in dieser Angelegenheit darzulegen. Konkret verlangte der Postulant eine Stellungnahme zum Aufhängen von Kreuzen und anderen religiösen Symbolen sowie zum Tragen religiöser Zeichen in öffentlichen Gebäuden. Betreffend Letzteres ist der Bundesrat angehalten, eine differenzierte Betrachtung zwischen dem Tragen kleinerer religiöser Zeichen wie Halsschmuck sowie grösserer religiöser Zeichen wie Kopfbedeckungen oder Ganzkörperbekleidung wie dem Habit anzustellen. Darüber hinaus äusserte sich der Postulant kritisch zur Erhebung der Kirchensteuer für juristische Personen und verlangte eine Überprüfung der Vereinbarkeit kantonaler Regelungen mit dem eidgenössischen Steuerharmonisierungsgesetz. Während der Bundesrat es als notwendig erachtete, Fragen zur Präsenz und Bedeutung von religiösen Symbolen im öffentlichen Raum in einem Bericht zu klären, stellte er sich gegen eine Stellungnahme zur Angemessenheit der Kirchensteuererhebung bei juristischen Personen. Das Einziehen dieser Steuer falle in die Kompetenz der Kantone und sei demzufolge auf dieser Entscheidungsebene zu behandeln. Das Parlament folgte der Empfehlung des Bundesrates und lehnte dieses Anliegen ab. Die anderen beiden Punkte des Vorstosses wurden diskussionslos angenommen und überwiesen.

Präsenz von religiösen Symbolen im öffentlichen Raum

Bereits im Jahr 2011 berieten die beiden Staatspolitischen Kommissionen über eine parlamentarische Initiative Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU), welche zum Ziel hatte, Symbole der christlichen-abendländischen Kultur im öffentlichen Raum verfassungsrechtlich zu schützen. Während die SPK-NR die Annahme der Initiative empfahl, sprach sich die SPK-SR gegen die Vorlage aus, da eine Sonderstellung des Christentums die friedliche Koexistenz der verschiedenen Religionen gefährden würde. Somit gelangte das Geschäft während des Berichtjahrs zum Entscheid an die Räte. Der Nationalrat gab der Initiative mit 87 zu 75 Stimmen Folge, während der Ständerat sie knapp mit 21 zu 17 Stimmen ablehnte.

Präsenz von Kruzifixen und Kreuzen im öffentlichen Raum

Die staatpolitische Kommission des Nationalrats (SPK) empfahl mit präsidialem Stichentscheid (bei 12 zu 12 Stimmen) Folgegeben für eine parlamentarische Initiative Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU), die christlichen Symbolen im öffentlichen Raum ein verfassungsrechtliches Vorrecht vor anderen religiösen Zeichen einräumen möchte. Damit soll verhindert werden, dass mit Berufung auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit eine Entfernung der im gesellschaftlichen Alltag verankerten Insignien christlicher Kultur und Tradition erwirkt werden könnte. Da die ständerätliche SPK im Herbst des Berichtsjahrs mit Verweis auf die geforderte religiöse Neutralität des Staats gegenteiliger Meinung war, gelangt das Geschäft zum Entscheid an die Räte. Dieser ist für 2012 vorgesehen.

Präsenz von Kruzifixen und Kreuzen im öffentlichen Raum

Im Herbst wurde aufgrund zweier durch Freidenker provozierten Vorfällen eine nationale Debatte über die Präsenz von Kruzifixen und Kreuzen im öffentlichen Raum lanciert. Ida Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) reichte daraufhin eine parlamentarische Initiative ein, mit welcher sie Klarheit über solche Fragen schaffen will. Das Geschäft will in der Bundesverfassung verankern, dass christlich-abendländische Symbole in der Öffentlichkeit generell zulässig sein sollen.

Präsenz von Kruzifixen und Kreuzen im öffentlichen Raum