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Eine im Frühjahr 2019 vom Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA) veröffentlichte Studie zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur im Kanton Graubünden hatte deutlich aufgezeigt, welchen Risiken und Gefahren die rätoromanische Sprache längerfristig ausgesetzt sein wird. Ausgehend von diesen Erkenntnissen wollte Ständerat Raphaël Comte (fdp, NE) in einer Interpellation vom Bundesrat wissen, wie dessen Einschätzungen diesbezüglich seien und welche Massnahmen er kurz- und mittelfristig zu ergreifen gedenke, um die Zukunft der rätoromanischen Sprache sicherzustellen.
Der Bundesrat teilte die Schlussfolgerung der Studie, dass beide Minderheitensprachen im Kanton Graubünden unter Druck stehen; insbesondere das Rätoromanische sei stark rückläufig. Unterstützungsmassnahmen seitens des Bundes erfolgten bis anhin über Finanzhilfen an den Kanton Graubünden zur Förderung von Bildung, Übersetzungen, Medien, Verlagen und Sprachorganisationen. Bedingt durch die aktuelle Sprachsituation und ihrer beschleunigten Entwicklung durch die Abwanderung der einheimischen Bevölkerung in städtische Gebiete ausserhalb des traditionellen Sprachterritoriums werde der Bund aber ab 2020 Massnahmen in der Diaspora unterstützen. Im Rahmen der Kulturbotschaft 2021–2024 habe man bereits entsprechende Massnahmen wie die Förderung von Sprachkursen oder der Neuorganisation der rätoromanischen Medienlandschaft (Projekt «Medias Rumantschas») beschrieben.

Zukunft des Rätoromanischen (Ip. 19.3744)

Im Rahmen der sechsten Evaluation zur Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitssprachen soll der Status des Patois geklärt werden. Dies bestätigte Bundesrat Berset auf Anfrage von Mathias Reynard (sp, VS) in der Fragestunde. Der heute fast nur noch in Teilen des Unterwallis gesprochene frankoprovenzialische Dialekt fand in den seit 1999 alle drei Jahre erscheinenden Evaluationsberichten bisher keine Erwähnung. Der sechste Evaluationsbericht ist 2015 fällig.

Status des Patois

Zum eklatanten Sprachenstreit äusserte sich Kulturminister Berset bereits im Februar in seiner Antwort auf eine Interpellation Reynard (sp, VS). Sollten Kantone beschliessen, in der Primarschule nur noch Englisch als Fremdsprache zu unterrichten, sähe der Bundesrat den nationalen Zusammenhalt sowie die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften gefährdet. An einem Treffen der kantonalen Erziehungsdirektoren mit dem Bundesrat im November machte Alain Berset deutlich, dass der Bund bei Vorliegen eines definitiven kantonalen Entscheids gegen den Fremdsprachenunterricht einer Landessprache in der Primarschule ohne Abwarten der Harmos-Frist handeln werde, betonte jedoch auch die Subsidiarität der Bundeskompetenz. Die SP begrüsste einen etwaigen Eingriff des Bundes an einer Pressekonferenz im August explizit. Gar ein Plädoyer für Französisch als erste Fremdsprache hielt Bundesrat Ueli Maurer, zuerst vorsichtig an seiner Rede zum 200-jährigen Jubiläum der Kantone Wallis, Waadt und Neuenburg und gleich im Anschluss expliziter im Interview mit der NZZ. Ebendieses Votum gaben Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV), sowie auch der Sprecher von Swissmem aufgrund der Bedeutung des Französischen für die Schweizer KMU ab.

Sprachenstreit

Die angemessene Vertretung der Sprachgruppen in der Bundesverwaltung ist im Parlament immer wieder ein Thema, wobei die Abgeordneten aus dem lateinischen Sprachraum sehr oft eine Diskriminierung wittern. In Beantwortung einer Interpellation Parmelin (svp, VD) legte der Bundesrat die entsprechenden Zahlen per Ende Februar 2008 vor: Demzufolge waren die Deutschsprachigen (-1,9%) und die Romands (-1,0%) gegenüber dem Verhältnis in der Gesamtbevölkerung leicht untervertreten; die Italienischsprachigen lagen hingegen über dem Referenzwert (+2,2%). Zudem stellte er einen diesbezüglichen Evaluationsbericht des Eidgenössischen Personalamts über die Entwicklung in den Jahren 2004-2007 in Aussicht.

Bundesverwaltung

In der Fragestunde der Wintersession nahm der Bundesrat zur Frage von Weihnachtsfeiern an Schulen Stellung. Nationalrat Hess (sd, BE) hatte dazu Auskunft verlangt. Er wollte wissen, ob es dem Bundesrat ein Anliegen sei, Weihnachten in der Schule als Teil des abendländischen Brauchtums zu pflegen. Im Namen der Landesregierung vertrat Bundesrat Couchepin die Ansicht, die Schulen sollten Weihnachten feiern können; wer in der Schweiz geboren werde, solle die christliche Kultur kennen lernen. Sukkurs erhielt der Bundesrat gleichentags von islamischen Organisationen in der Schweiz, die dazu aufriefen, christliche und besonders weihnachtliche Traditionen nicht aus den Schulzimmern zu verbannen. Ein solches Ansinnen sei unangemessen und diene dem religiösen Frieden nicht. Der Zentralpräsident des Dachverbandes Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) relativierte das Problem und sagte, die meisten schulischen Anlässe seien ohnehin Jahresabschlussfeiern ohne religiösen Charakter. Handle es sich aber um Feiern mit christlichem Charakter, sei es richtig, Dispensationsgesuche von Schülerinnen und Schülern anderer Glaubensrichtungen zu bewilligen.

Antwort des Bundesrates auf Frage von Weihnachtsfeiern an Schulen schlägt hohe Wellen

Neuerdings sind den religiösen Fundamentalisten aus evangelikalen Kreisen sowie den Rechtsaussenpolitikern der SVP der Bau von Minaretten resp. neuer Moscheen ein Dorn im Auge. Im Gegensatz zu den Kirchtürmen der christlichen Konfessionen sehen sie darin nicht ein rein religiöses Symbol, sondern eine Art Kriegserklärung der islamischen Welt an die abendländische Zivilisation. Von Nationalrat Wobmann (svp, SO) in der Sommersession auf den Bau von Minaretten angesprochen, erklärte Bundesrat Couchepin, die Erteilung einer Baubewilligung liege im Ermessen der Gemeinden und Kantone, wobei für eine Ablehnung lediglich raumplanerische oder baurechtliche, nicht aber religiöse Aspekte zu berücksichtigen seien. Etwas anderes wäre mit der verfassungsmässig garantierten Glaubensfreiheit nicht vereinbar. Bundespräsident Leuenberger äusserte sich ebenfalls zu der Frage und bezeichnete die Minarett-Debatte als «reine Wahlkampf-Schaumschlägerei»: Natürlich werde seit dem 11. September 2001 über das Verhältnis zwischen Christentum und Islam und über die Ursachen des islamistischen Terrorismus diskutiert, was auch richtig sei, aber es sei keineswegs so, dass die Schweizer Bevölkerung sich durch den Bau von Minaretten bedroht fühle. In der zweiten Jahreshälfte kündigten verschiedene Gruppierungen um den rechts aussen politisierenden SVP-Nationalrat Schlüer (ZH) an, 2007 eine Volksinitiative gegen den Bau von Minaretten lancieren zu wollen.

Bundesrat Couchepin und Leuenberger äusseren sich zum Bau von Minaretten

In seiner Antwort auf eine Interpellation Widmer (sp, LU) erklärte der Bundesrat, dass das BFS aufgrund der Aufgabenverzichtsplanung ab 2006 nur noch die Filmstatistik sowie, in reduzierter Form, die Bibliotheksstatistik und die Statistik über das Kulturverhalten und den Kulturkonsum weiterführe. Den Sparmassnahmen zum Opfer fielen die Statistiken zur öffentlichen Kulturfinanzierung durch Gemeinden, Kantone und Bund sowie die Statistiken zur privaten Kulturfinanzierung und zu den Kulturstiftungen. Wenn die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Kulturförderungsgesetz wie geplant vorankämen und die Finanzierung für diese Statistiken gesichert sei, könne das BFS die Erhebungen jedoch spätestens in zwei Jahren wieder aufnehmen.

Weiterführung verschiedener Statistiken im Bereich Kultur (Ip. 05.3594)

In seinen Antworten auf zwei Interpellationen und eine Anfrage Abate (fdp, TI) hielt der Bundesrat fest, dass alle wichtigen Publikationen des Bundes, d.h. alle Texte, die im Bundesblatt und in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht werden, auch auf Italienisch erscheinen, und zwar ausnahmslos und gleichzeitig mit den anderen beiden Amtssprachen. Die Geschäftsdatenbanken des Parlaments (Curia und Curia Vista) seien voraussichtlich Ende Jahr auf Italienisch verfügbar. Beim Bundesblatt prüfe die Bundeskanzlei, die italienische Fassung, welche erst ab 1971 vollständig erhalten ist, analog zur deutschen und zur französischen in digitalisierter Form zugänglich zu machen. In Bezug auf weitere amtliche Publikationen der Departemente entschieden die zuständigen Stellen im Einzelfall aufgrund der Art der Publikation, der Adressaten, der effektiven Verbreitung, der Auflage etc., ob ein Text ins Italienische übersetzt werden soll.

Vorstösse zu den Publikationen des Bundes auf Italienisch

Äusserungen muslimischer Imame, welche mit der schweizerischen Rechtsordnung nicht vereinbar sind, geben seit Jahren zu Besorgnis Anlass. Immer mehr greift deshalb die Vorstellung um sich, dass die Vorbeter in der Schweiz oder zumindest in Europa ausgebildet werden sollten, um eine Ausbreitung des fundamentalistischen Islam zu verhindern. Die Universitäten von Freiburg, Basel und Luzern erklärten sich bereit, die Frage entsprechender Lehrgänge zu prüfen. In Beantwortung einer Frage im Nationalrat zeigte sich der Bundesrat allerdings skeptisch gegenüber der Idee einer universitären Ausbildung für Imame, da es nicht Aufgabe der Universitäten sei, Leute ohne entsprechenden Vorbildungsausweis auf einen spezifischen Beruf vorzubereiten.

Ausbildung von Imamen an Schweizer Hochschulen (A. 04.5232)

Der Entscheid des Bundesrates, den Erweiterungsbau aus dem laufenden Finanzplan zu streichen und vorerst nur die Sanierungsarbeiten am bestehenden Bau auszuführen, stiess bei Stadt und Kanton Zürich auf Unverständnis. Die beiden Zürcher Vertreter im Ständerat, Spoerry (fdp) und Hofmann (svp) erklärten ihre Bereitschaft, sich dafür einzusetzen, dass dieser Entscheid noch einmal überdacht wird. Die WBK des Nationalrates möchte ebenfalls verhindern, dass sich der Neubau verzögert. Als Ausweg aus dem Engpass regte sie eine teilweise private Finanzierung mit Staatsgarantie an. Im Ständerat kam es ausgehend von einer Interpellation Spoerry zu einer kurzen Landesmuseums-Debatte. Bundesrätin Dreifuss erklärte, der Bundesrat erachte die Sanierung und den Neubau als gleichwertige Anliegen, müsse das Projekt jedoch aus finanziellen Gründen etappieren.

Bundesrat entscheidet sich vorerst nur für die Sanierung (ohne Erweiterung) des Landesmuseums in Zürich
Dossier: Sanierung und Erweiterung des Landesmuseums Zürich

Die Stadt Bern strich ihren Beitrag an die auf ihrem Gemeindegebiet liegende Französische Schule. Bisher hatte sie 10 Prozent der Betriebskosten der Schule übernommen. In der Fragestunde der Frühjahrssession sprachen zwei welsche Abgeordnete – Bugnon (cvp, VD) und Dupraz (fdp, GE) – Bundesrätin Dreifuss darauf an und baten sie zu prüfen, ob allenfalls der Bund die nun fehlenden CHF 350'000 übernehmen könnte. Dreifuss unterstrich die Bedeutung dieser Schule für die Familien der französischsprachigen Bundesangestellten und Diplomaten, erklärte aber, der Bund könne nicht mehr als die bis anhin geleisteten 25 Prozent übernehmen. Sie bedauerte den Entscheid der Stadt Bern, verwies aber darauf, dass es sich bei der Französischen Schule um eine Kantonsschule handelt, weshalb dies in erster Linie eine Angelegenheit des Kantons Bern sei. Ähnlich abschlägig beantworte der Bundesrat auch eine Einfache Anfrage Rennwald (sp, JU).

Finanzierung der Französische Schule in Bern nicht geregelt (Frage 02.5005/02.5506 und A. 02.1006)

Der Bundesrat nahm zu dieser Frage in seiner Antwort auf eine Interpellation der GP-Fraktion Stellung. Wie schon bei früheren Gelegenheiten verwies er auf die Kantonskompetenz in Schulfragen; seiner Ansicht nach kann auch aus dem «Verständigungsartikel» der Bundesverfassung keine bundesrechtliche Pflicht, eine Landessprache als erste Fremdsprache zu bestimmen, abgeleitet werden. Dennoch vertrat er unmissverständlich die Auffassung, dass das Beherrschen von mindestens zwei Landessprachen eine wichtige Voraussetzung für das gegenseitige Verständnis zwischen den Sprachgemeinschaften darstellt; das Ausscheren einzelner Kantone aus der von der kantonalen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) definierten föderalistischen Konkordanz im Schulbereich könne zu einer Belastung der Beziehungen zwischen den Sprachgruppen und damit auch zu einer Gefährdung des Sprachfriedens führen Die EDK reagierte mit Besorgnis auf die Annahme der parlamentarischen Initiative Berberat; ihrer Ansicht nach ist es verfehlt, die Frage der ersten Fremdsprache in der Verfassung zu regeln. Im neuen Sprachengesetz wird die Problematik der Unterrichtssprachen nicht thematisiert. Bei der Präsentation des Entwurfs verwies Bundesrätin Dreifuss erneut auf die Kantonshoheit in Schulfragen, sicherte aber zu, dass der Bundesrat zu dieser Frage nicht schweigen werde.

Sprachenfrieden in Gefahr (Ip. 00.3428)

Als erstes Land nach Frankreich erliess die Pro Litteris auf den 1. Januar 2000 einen Tarif für die Verbreitung von Texten im Internet resp. auf CD-ROM. In einer Interpellation beklagte sich Nationalrat Laubacher (cvp, LU), damit würde die Wirtschaft über Gebühr belastet. In seiner Antwort vertrat der Bundesrat die Auffassung, die Tätigkeit der Pro Litteris sei gleichermassen im Interesse von Urhebern und Nutzern. Die neuen Verwendungen dürften nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis der Rechtsinhaber vorgenommen werden. Für die Nutzer wäre es aber sehr schwierig und umständlich, alle Berechtigten ausfindig zu machen und mit ihnen Lizenzverträge abzuschliessen. Der Tarif der Pro Litteris sei damit nichts anderes als eine Offerte an diejenigen Nutzer, die das Werkrepertoire der Verwertungsgesellschaft in Anspruch nehmen wollen. Anders als bei den Photokopien sei nur die tatsächliche Nutzung gebührenpflichtig. Zu den Querelen um die Pro Litteris im Bereich der Photokopien siehe hier.

Tarif für die Verbreitung von Texten im Internet resp. auf CD-ROM und die darauffolgende Interpellation (Ip. 00.3352)

Der Bundesrat nahm zu diesen Diskussionen in seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage Stump (sp, AG) zurückhaltend Stellung. Er stellte fest, dass die Pro Helvetia tatsächlich einen Reformbedarf aufweist. Sowohl die komplizierten Abläufe und Strukturen als auch die Aufgabe und Stellung der Institution in einer gesamtschweizerischen Kulturförderung seien zu überprüfen. Er machte aber darauf aufmerksam, dass die Pro Helvetia eine öffentlich-rechtliche Stiftung der Eidgenossenschaft und nicht ein Bundesamt ist, weshalb der Grundsatz der Autonomie auch im Bereich von Reformen zu beachten sei. Ein Eingreifen der Bundesbehörden in die stiftungsinterne Meinungsbildung sei deshalb nicht angezeigt. Der Bundesrat werde sich erst mit dieser Angelegenheit befassen, wenn konkrete Anträge zur künftigen Aufgabenstellung der Pro Helvetia vorliegen. Siehe dazu auch die detaillierteren Ausführungen des BR zu einer noch nicht behandelten Motion Zbinden (sp, AG) (Mo. 00.3321).

Strukturbereinigung der über 60jährigen Stiftung Pro Helvetia

In seinem Bericht zur Legislaturplanung 1999-2003 bezeichnete der Bundesrat im Bereich der Kulturpolitik die Umsetzung von Art. 69 der neuen Bundesverfassung (Kulturartikel) als vordringlich. Er möchte insbesondere kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen. Die Grundlagen für die gesetzliche Konkretisierung sollen mit den Kantonen, den Städten und den interessierten Organisationen (beispielsweise Pro Helvetia) erarbeitet werden. Ausführlicher äusserte sich der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation Galli (cvp, BE) zu seinen Absichten. Im Bereich der generellen Kulturförderung bekräftigte er seine Bereitschaft, eng mit den Kantonen und den grossen Gemeinden, aber auch mit privaten Institutionen zu kooperieren. Er verwies auf das Projekt Neue Finanzausgleich, das die Finanzierung der Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung verbindlich einer interkantonalen Zusammenarbeit unterstellen will.

Gesetzliche Konkretisierung des neuen Kulturartikels
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

In einer Interpellation äusserte Ständerätin Simmen(cvp, SO) ihr Unbehagen über die Entwicklung der Schweizer Bibliothekenlandschaft, nachdem bekannt geworden war, dass die ETH-Bibliothek wegen eingeschränkter finanzieller Ressourcen 1500 Periodika hatte abbestellen müssen. Sie wollte vom Bundesrat vor allem wissen, welche Möglichkeiten für Koordination und Synergien bestehen. Der Bundesrat erklärte, er teile die Besorgnis Simmens und werde im Rahmen seiner Möglichkeiten alles unternehmen, um die Situation zu verbessern oder zumindest nicht weiter verschlechtern zu lassen.

Koordination und Synergien

Analog zur Entwicklung in Deutschland und Österreich wurde auch in der Schweiz die 1996 in Wien unterzeichnete Absichtserklärung über die Rechtschreibereform der deutschen Sprache vor allem von Politikern der äussersten Rechten bekämpft. In seiner Stellungnahme zu einer Interpellation Keller (sd, BL) bezeichnete der Bundesrat die Reform als sehr massvoll, da sie sich weitgehend darauf beschränke, Unsicherheiten und Stolpersteine auszuräumen. Die Behauptung, die Reform führe zu übertriebenen Kosten habe sich in keiner Weise bewahrheitet, da die lange Übergangszeit von rund sieben Jahren eine gleitende Anpassung der Lehrmittel ermögliche.

Rechtschreibereform der deutschen Sprache

Freddy Buache, der legendäre Gründer und Direktor der "Fondation Cinémathèque suisse" in Lausanne, trat auf Ende Jahr altershalber zurück. Die Leitung der Cinémathèque übernimmt neu Hervé Dumont. Der Direktionswechsel erfolgte auch im Zeichen akuten Geldmangels, da die ausgerichteten Bundessubventionen seit Jahren fast nur noch zur Tilgung der aufgelaufenen Hypothekarzinsen für das feuersichere Depotgebäude in Penthaz (VD) dienen. Die ursprüngliche Aufgabe der Cinémathèque - das Archivieren und Konservieren älterer Schweizer Filme - kann deshalb kaum mehr wahrgenommen werden, was zu unersetzlichen Verlusten führen könnte. Durch mehrere parlamentarische Vorstösse auf diese unhaltbaren Zustände aufmerksam gemacht, entschloss sich der Bundesrat, im Rahmen seiner Möglichkeiten der Cinémathèque unter die Arme zu greifen. Wie Bundesrätin Dreifuss in Beantwortung einer Interpellation von Pro Helvetia-Präsidentin Simmen (cvp, SO) ausführte, will die Landesregierung für die Jahre 1996 bis 1998 je CHF 600'000 als Zusatzleistung zur ordentlichen Subvention ins Budget aufnehmen. Zu diesen CHF 1,8 Mio. werden der Kanton Waadt und die Stadt Lausanne ihrerseits je CHF 600'000 beisteuern. Damit soll die Schuldenlast der Cinémathèque auf ein vertretbares Mass gesenkt werden.

Cinémathèque suisse für die Jahre 1996 bis 1998 je 600 000 Fr. als Zusatzleistung

Das in Schwyz als Aussenstelle des Landesmuseums geplante "Forum der Schweizer Geschichte" kam auch im Berichtsjahr nicht aus den Turbulenzen. Nach zwei vom Bundesgericht abgewiesenen staatsrechtlichen Beschwerden gegen die Baubewilligung kämpfte das Museumsprojekt nun mit Schwierigkeiten im Management. Die auf Frühsommer des Berichtsjahres in Aussicht genommene Eröffnung konnte deshalb nicht stattfinden. Sie wurde unter neuer Leitung und nach Genehmigung eines neuen Ausstellungskonzeptes auf Juni 1995 verschoben.

"Forum der Schweizer Geschichte" nicht wie geplant eröffnet

In Beantwortung einer Interpellation Pini (fdp, TI) führte der Bundesrat die unternommenen Anstrengungen aus, um dem Italienischen in der Parlaments- und Verwaltungsarbeit den ihm als Amtssprache zustehenden Platz zu sichern. Dank der Einstellung zusätzlicher Übersetzungskräfte wird es ab dem Berichtsjahr möglich sein, neben den bereits bisher ins Italienische übersetzten Botschaften des Bundesrates auch dessen Geschäftsbericht, die Vernehmlassungstexte, den Voranschlag und die Staatsrechnung, parlamentarische Interventionen sowie weitere offizielle Dokumente in italienischer Version zu veröffentlichen.

Weitere Dokumente des parlamentarischen Betriebs in Italienisch zugänglich

Die verschiedenen zum Tessiner Kruzifixstreit hängigen Interpellationen wurden von den eidgenössischen Räten behandelt. Dass sich zumindest der Nationalrat nicht in diese heikle rechtliche Frage einmischen will, wurde klar, als er den Antrag des Interpellanten Ruckstuhl (cvp, SG) auf Diskussion der bundesrätlichen Antwort ablehnte. Etwas länger wurde die Angelegenheit im Ständerat aufgrund einer Interpellation Danioth (cvp, UR) debattiert. Insbesondere wurde die Frage aufgeworfen, wie weit Bundesrat und Parlament bei der Beurteilung ähnlicher Fälle an das Urteil aus Lausanne gebunden wären, und ob es sich beim Kruzifix um ein allgemein christliches oder ein spezifisch katholisches Symbol handle. Bundesrat Koller bekräftigte noch einmal die Auffassung der Regierung, wonach es ihr nicht zustehe, Entscheide des Bundesgerichts zu kritisieren, vertrat aber dennoch die Meinung, das Urteil müsse sich auf Klassenzimmer öffentlicher Schulen beschränken und dürfe keinesfalls eine Verbannung der christlichen Symbole aus dem öffentlichen Leben bedeuten.

Tessiner «Kruzifix-Streit»

Der unerwartete Tod Dürrenmatts bewog das Bundesamt für Kultur (BAK), die für den 20. Dezember vorgesehene Eröffnungsfeier des Schweizerischen Literaturarchivs (SLA) auf anfangs 1991 zu verschieben. 1989 hatte Dürrenmatt seinen Nachlass der Eidgenossenschaft vermacht mit der Auflage, einen Ort der wissenschaftlichen Archivierung und Aufbereitung von literarischen Nachlässen einzurichten. Wäre dieses Ansinnen nicht von einer Persönlichkeit der Bedeutung Dürrenmatts ausgegangen, hätte der Bundesrat wohl kaum so rasch eine realisierbare und zweckmässige Lösung gefunden. Ansonsten hielt er nämlich grundsätzlich an seiner seit 1986 vertretenen Linie fest, in Ermangelung einer klaren Verfassungskompetenz keine weiteren kulturelle Aufgaben zu übernehmen.

Eröffnungsfeier des Schweizerischen Literaturarchivs

Der Bundesrat hatte bereits im Vorjahr durchblicken lassen, dass er den Wirbel um die Neubesetzung des Churer Bischofssitzes als innerkirchliche Angelegenheit betrachten und von einer direkten Einmischung absehen möchte. In diesem Sinn nahm er in der Herbstsession auch zu vier parlamentarischen Vorstössen Stellung. In Beantwortung von zwei Interpellation der Nationalräte Seiler (cvp, ZH) und Jaeger (ldu, SG) erklärte er, es sei begreiflich, dass die Vorgehensweise des Vatikans bei der Wahl Haas' und einzelne Entscheide des neues Amtsinhabers bei weiten Teilen der Bevölkerung Unverständnis und Besorgnis ausgelöst hätten. Der religiöse Frieden in der Schweiz sei aber nicht gefährdet, weil es sich beim Fall Haas um eine rein innerkatholische und nicht um eine überkonfessionelle Angelegenheit handle. Zur Frage, ob durch die Ernennung allenfalls bestehende Rechte verletzt worden seien, schrieb der Bundesrat weiter, dies müsse in erster Linie von den Kantonen entschieden werden. Wegen der geltenden Zuständigkeitsordnung und der kontroversen Rechtslage übe der Bundesrat bei der Beurteilung dieses äusserst komplexen Rechtsstreites eine gewisse Zurückhaltung aus. Der Nuntius sei aber vom Bund wiederholt drauf hingewiesen worden, dass die in der Schweiz tiefverwurzelten direktdemokratischen Prinzipien sich nicht nur auf die politischen Entscheidungsprozesse, sondern traditionell auch auf die kirchlichen Bereiche auswirkten.

Bundesrat zu Wirbel um die Neubesetzung des Churer Bischofssitzes