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Aufgrund Verletzung der öffentlichen Ordnung durch ausländische Fahrende, wie dies etwa im Sommer 2015 im Kanton Thurgau der Fall war, erarbeitete der Kanton in Zusammenarbeit mit Gemeinden, Polizei und dem Bauernverband im Jahr 2016 einen „Knigge für Fahrende“ (TZ). Dabei wurde ein Mustervertrag erarbeitet, der Landbesitzern als Hilfestellung dienen und die Durchreisenden an die Eckwerte der öffentlichen Ordnung erinnern soll. Ähnliche Bestrebungen existieren bereits in den Kantonen Aargau und Zürich.
Auch der Kanton Freiburg erliess im selben Jahr eine Direktive für Durchreisende. Dazu gezwungen sah sich der Kanton aufgrund des starken Anstiegs an Durchreisenden, was potentiell auch zu mehr Problemen führen könne. Die Verantwortlichen betonten jedoch, dass es keine Probleme mit den Schweizer Jenischen gebe und ihr Bedürfnis zur Schaffung eines zusätzlichen Standplatzes anerkannt werde. Verschiedenenorts distanzierten sich 2016 Schweizer Fahrende von der durch ausländische Fahrende verursachten Störung der öffentlichen Ordnung und plädierten für den Abbau von Vorurteilen gegenüber ihren Gruppen.

Verletzung der öffentlichen Ordnung durch ausländische Fahrende

Nachdem das Pilotprojekt für das vergangene Schuljahr 2014/2015 in den Städten Basel und Zürich grosse Erfolge verbuchen konnte, haben die Schüler und Schülerinnen auch in diesem Schuljahr wieder die Möglichkeit, den Romanischunterricht als Wahlfach zu belegen. Der Unterrichtsfokus in den Basler Schulen liege hierbei primär auf der gesprochenen Sprache und ist – aufgrund der vielseitigen Stufenvertretung von Erst- bis zu Siebtklassenkindern – gezielt spielerisch ausgerichtet.

Romanischunterricht als Wahlfach

Das Zuger Parlament hat in erster Lesung (Oktober 2015) die SVP-Gesetzesinitiative "Ja zur Mundart" deutlich abgelehnt. Diese verlangte die ganzheitliche Aufhebung der Standardsprache auf Kindergartenstufe sowie eine partielle Aufhebung auf Primarschulstufe. Für die am 28. Januar 2016 angesetzte zweite Lesung werden die Fraktionen der CVP, SP, ALG, GLP und einzelne Mitglieder der FDP – im Unterschied zur ersten Lesung – einen Gegenvorschlag einbringen, welcher den Status Quo (das Nebeneinander von Mundart und Standardsprache) im Zuger Schulgesetz verankern soll, und somit auch an der Ablehnung der Initiative festhalten. Hält die SVP trotz Gegenvorschlag an ihrer Gesetzesinitiative fest, würde diese zusammen mit dem Gegenvorschlag zur Abstimmung dem Volk vorgelegt.
Im Kanton Aargau hingegen, wo das Stimmvolk am 18. Mai 2014 die Initiative angenommen hatte, war die Regierung im Jahr 2015 bereits mit deren Umsetzung beschäftigt. Die definitive Umsetzung der Regelung ist für das Schuljahr 2016/17 angesetzt, da zunächst das Schulgesetz angepasst werden muss. Bis dahin gilt die Empfehlung, zumindest auf Kindergartenstufe grundsätzlich Mundart zu sprechen. Auch wenn die abgelaufene Vernehmlassung zeigt, dass die Parteien der Umstellung grundsätzlich zustimmen, stellt sich von verschiedener Seite dennoch die Frage, welche Mundart (z.B. Fribourgisch, Urnerisch oder doch Schwäbisch oder Apulisch) nun effektiv gemeint sei und wie es in diesem Zusammenhang insbesondere um die deutschen Kindergärtnerinnen steht. Laut Simone Strub, Mediensprecherin des Departements Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau, mache die gezielte Rekrutierung aus Deutschland keinen Sinn mehr. In Bezug auf bereits angestellte Kindergärtnerinnen ohne ausreichende Mundartkompetenz müssten einzelne Gemeinden als Folge individuelle Lösungen finden, welche sich äusserst pragmatisch präsentieren können (bspw. Qualifikation in Mundart, Job-Sharing, Wechsel der Schulstufe).

Mundart

In der Frage nach dem Kopftuchverbot im Schulunterricht für das muslimische Mädchen aus St. Margrethen (SG) wollte die Schulgemeinde den Entscheid des Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2014 nicht hinnehmen und entschied sich, vor Bundesgericht zu rekurrieren. Die Richter der II. öffentlichen Abteilung lehnten die Beschwerde aber mit vier zu einer Stimme ab. Die von der Schulgemeinde aufgezeigte Argumentation sei nicht überzeugend genug gewesen; in diesem konkreten Fall könne man weder den Religionsfrieden noch die Gleichberechtigung der Geschlechter oder die Schuldisziplin als Grundlage für das Verbot anbringen.
Die sankt-gallische SVP zeigte sich empört über den Richterspruch und verstand das Urteil als einen Rückschlag für die Integrationsbestrebungen in der Volksschule. Das islamische Kopftuch sei als ein Indiz für die fundamentalistische Auslegung der Religion zu betrachten. In diesem Sinne könnten ebendiese Kreise das vorliegende Urteil als einen Freifahrtschein für Forderungen auslegen. Die Föderation islamischer Dachorganisationen Schweiz (FIDS) hingegen zeigte sich äusserst erleichtert über das Urteil und nahm den Entscheid als unterstützende Grundlage für den Dialog zwischen den Religionsgemeinschaften an. Der Grundtenor war aber im Wesentlichen der Gleiche: Das Bundesgerichtsurteil sei als richtungsweisend zu verstehen, denn es stelle sich nun die Frage, wie noch offene, aber bereits vor dem Entscheid eingereichte Vorstösse – wie beispielsweise in der Nachbargemeinde Au-Heerbrugg – umgesetzt werden sollten.
In der Zwischenzeit hatte sich auch die Walliser SVP des Themas angenommen. Anfangs des Jahres lancierte sie eine Initiative, welche ein Verbot von jeglicher Kopfbedeckung im Schulzimmer forderte, wobei sie aber keinen Hehl daraus machte, dass das Verbot primär auf das Kopftuch ausgerichtet sei. Jean-Luc Addor (VS, svp), Co-Präsident des Initiativkomitees, wies zwar darauf hin, dass das Kopftuch im Wallis noch keine weiträumige Verbreitung gefunden habe, das Credo in dieser Angelegenheit aber laute: Lieber vorbeugen als bekämpfen! Im März 2015 reichte zudem die Walliser CVP beim kantonalen Parlament eine Motion ein mit dem Titel "Kopfbedeckungsverbot an der Schule: für eine pragmatische Lösung". Diese solle insbesondere für die jeweiligen Schulleitungen eine Rechtsgrundlage für das Ergreifen entsprechender Massnahmen – bis hin zum Verbot – schaffen. Die Motion wurde mit 90 zu 18 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen und zur Stellungnahme dem Regierungsrat überwiesen.
Um ein Gegengewicht zur SVP-Initiative zu bilden, formierten sich im April einige muslimische Bürgerinnen und Bürger zur Gruppierung V.I.V.E (pour Valaisan-ne-s contre l'Interdiction du Voile à l'Ecole). Während mehrerer Monate bereitete die Gruppe ein Manifest vor, welches schliesslich am 20. November (Tag der Kinderrechte) im Internet freigeschaltet und all jenen zur Unterschrift freigestellt wurde, welche sich für den Zugang zur Bildung für alle und gegen eine weitläufige Verbreitung der Islamophobie einsetzen wollten.

Kopftuchverbot im Schulunterricht

Insgesamt 31 Stellungnahmen gingen zu den Vorschlägen der EDK betreffend Förderung des Italienischunterrichts an Mittelschulen ein. Neben den Kantonen, welche mit Ausnahme des Kantons Appenzell Ausserrhoden allesamt Stellung bezogen, äusserten sich auch das Fürstentum Liechtenstein, der Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer der Schweiz (LCH), der Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer (VSG), dessen Fachverband der Italienischlehrerinnen und -lehrer (ASPI), die Konferenz der Schweizerischen Gymnasialrektorinnen und -rektoren (KSGR) sowie die Schweizerische Zentralstelle für die Weiterbildung der Mittelschullehrpersonen (WBZ CPS). Die Empfehlung, dass jeder Schülerin und jedem Schüler die Möglichkeit offen stehen soll, Italienisch als Maturitätsfach zu belegen – bei fehlenden Kapazitäten durch Zusammenarbeit mit benachbarten Gymnasien –, stiess auf breite Zustimmung. Einzig vier Kantone, namentlich Glarus, St. Gallen, Wallis und Zug, lehnten die Empfehlungen als solches ab, da sie diese als nicht praktikabel erachteten. Die Anhörungsteilnehmer verstanden die Empfehlungen ebenso wie die EDK als Beitrag zur Sprachendiskussion sowie als Zeichen für den nationalen Zusammenhalt.

Italienisch als Schwerpunktfach aus dem gymnasialen Curriculum zu streichen

Die Elterngruppe, welche bereits im Vorjahr mit einer Klage ans Bundesgericht gelangt war, erreichte die oberste Gerichtsinstanz der Schweiz im Frühjahr 2014 mit einer weiteren Beschwerde. Grund für die Klage ist ein Bündner Grossratsbeschluss, wonach die Umstellung der Schulsprache von Rumantsch Grischun auf die Idiome oder umgekehrt nur zu Beginn und nicht während der gesamten Schulzeit erfolgen darf. Die Eltern von bereits eingeschulten Kindern vertraten in ihrer neuen Beschwerde die Ansicht, dass dem Kanton die nötigen Kompetenzen zur Fassung eines solchen Beschlusses fehlen würden; dies sei Sache der Gemeinden. Der Bundesgerichtsentscheid wird 2015 erwartet. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage im Vorjahr bereits abgewiesen.

Neuauflage des Bündner Sprachenstreits

Bis Ende August 2014 hatten sich 345 im rätoromanisch-sprachigen Graubünden angesiedelte Betriebe für den Erhalt der romanischen Sprache ausgesprochen. Eine neu lancierte Website perrumantsch.ch führt diese Firmen, Hotels und Restaurants, die sich bereit erklärt hatten, Sorge zum Rätoromanischen zu tragen und ihre Geschäfte auf Romanisch anzuschreiben, nun auf.

perrumantsch.ch

Rund ein Drittel der 60'000 Rätoromanen leben nicht mehr im Kanton Graubünden. Seit Beginn des Schuljahres 14/15 bieten die Städte Basel und Zürich Romanischunterricht als Wahlfach an, um Schulkindern mit rätoromanischen Wurzeln Sprache und Kultur ihres Heimatkantons näher zu bringen.

Romanischunterricht als Wahlfach

Anfangs Juli eröffnete die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) eine Anhörung zur Förderung des Italienischunterrichts an Mittelschulen. Die EDK empfiehlt den Kantonen, allen interessierten Gymnasiastinnen und Gymnasiasten Italienisch als Maturitätsfach anzubieten. Für den Fall, dass ein Gymnasium nicht die Kapazitäten hätte, ein entsprechendes Angebot anzubieten, soll die Zusammenarbeit mit benachbarten Gymnasien angestrebt werden. Die Ergebnisse der bis Ende September dauernden Anhörung lagen zum Abschluss des Berichtsjahres noch nicht vor.

Italienisch als Schwerpunktfach aus dem gymnasialen Curriculum zu streichen

"Rüebli-Votum schwächt den Bildungsraum", titelte die Basellandschaftliche Zeitung nach Annahme der Mundart-Initiative im Kanton Aargau und sah eine weitere Hürde für die allfällige Schaffung eines gemeinsamen Nordwestschweizer Bildungsraumes. Im Gegensatz zu den Kantonen Glarus und Luzern, deren Stimmbevölkerung ähnliche Anliegen im Vorjahr versenkt hatten, sprachen sich die Aargauerinnen und Aargauer am 18. Mai 2014 für eine Volksinitiative der Schweizer Demokraten aus, die Mundart als grundsätzliche Unterrichtssprache im Kindergarten festlegt. Der Kanton Aargau reiht sich somit hinter Zürich als zweiter Gliedstaat ein, der das Hochdeutsch gänzlich aus dem Kindergartenalltag verbannt. Für eine gleichwertige Behandlung von Schweizer- und Hochdeutsch hatte sich 2011 der Kanton Basel-Stadt ausgesprochen. Nationalrat Romano (cvp, TI) äusserte aufgrund des Aargauer Stimmentscheids die provozierenden Fragen, ob es einer Verfassungsänderung bedürfe, damit Mundart anstelle des Hochdeutschen den Status einer Landessprache erhalten könne und ob die lateinischsprachigen Schulen in Zukunft Mundart unterrichten müssten, um den nationalen Zusammenhalt zu sichern. Bundesrat Berset sah in beiderlei Hinsicht keinen Handlungsbedarf. Erfolgreich war die Unterschriftensammlung der SVP des Kantons Zug, die im September eine weitere kantonale Mundart-Initiative bei den Behörden deponierte.

Mundart

Das sankt-gallische Au-Heerbrugg beschloss an einer Urnenabstimmung im Februar mit einer Zweidrittelmehrheit ein Kopftuchverbot im Schulunterricht. Bei der Abstimmungsvorlage handelte es sich um ein von der kantonalen SVP ergriffenes Referendum, das als Reaktion auf die von der Schulbehörde beschlossene Aufhebung eines 2010 vom St. Galler Erziehungsrat empfohlenen Kopftuchverbots zu Stande kam. Die beiden somalischen Mädchen, deren Weigerung zur Ablegung des Kopftuchs den Schulrat zum Umdenken bewogen hatte, gaben bekannt, den Entscheid mit ihrem Anwalt, dem grünen Nationalrat Daniel Vischer (gp, ZH), anfechten zu wollen. Vischer hatte im Vorjahr bereits die beiden thurgauischen Schülerinnen mazedonischer Herkunft erfolgreich vor dem Bundesgericht vertreten.
Im November überwies der sankt-gallische Kantonsrat mit deutlicher Mehrheit eine SVP-Motion, die den Kanton beauftragt, gesetzliche Regelungen für Bekleidungsvorschriften in Schulen zu erlassen. Zwei Wochen zuvor stützte das Verwaltungsgericht in St. Gallen die Beschwerde eines weiteren muslimischen Mädchens aus Sankt Margrethen. Ein Kopftuchverbot wäre zum jetzigen Zeitpunkt unverhältnismässig. Die kopftuchtragende Schülerin sei weder ein Störfaktor in der Schule noch verhindere die Kopfbedeckung die Integration der 13-Jährigen. Im Kanton Thurgau, wo das Bundesgericht im Vorjahr aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen ein von einer Schulgemeinde verhängtes Kopftuchverbot als unzulässig erklärte, scheiterten die Versuche der SVP im Grossen Rat, mittels Motion die rechtliche Basis zu schaffen. Des Weiteren scheiterte im Kanton Aargau eine Motion der CVP-Fraktion, die ebenfalls das Tragen des Kopftuchs im Schulunterricht verbieten wollte, aufgrund fehlender Unterstützung ausserhalb der CVP und SVP.

Kopftuchverbot im Schulunterricht

Sowohl das Bündner wie auch das Zürcher Stimmvolk äusserten sich im Berichtsjahr zur Frage, ob die Kirchensteuer für juristische Personen abgeschafft werden soll. Dabei zeigte sich in beiden Kantonen ein auffallend ähnliches Bild der beiden vom Jungfreisinn lancierten Volksinitiativen: Der städtische Kanton Zürich schmetterte das Anliegen im Mai mit 71,8% Nein-Stimmen annähernd so deutlich ab wie das ländlich geprägte Graubünden an der Februarabstimmung mit 73,6%. Parallelen zeigten sich anfänglich ebenfalls bezüglich Unterstützung durch die Mutterparteien. Entgegen einem früher gefassten Beschluss stellte sich die FDP-Fraktion im Zürcher Kantonsrat gegen das Anliegen ihrer Jungpartei. Mit 59 zu 49 Stimmen beschloss die Zürcher FDP schliesslich an ihrer Delegiertenversammlung nach emotionaler Diskussion die Ja-Parole. Die Bündner FDP äusserte sich an ihrer Delegiertenversammlung hingegen mit ähnlichem Stimmverhältnis ablehnend zur Volksinitiative. Sowohl Bündner wie auch Zürcher Wirtschaftsverbände lehnten das Volksanliegen klar ab. Gemäss der Zürcher Handelskammer und des Bündner Gewerbeverbands zahlt ein Grossteil der kleinen Betriebe keine Kirchensteuer, womit die Initiative in erster Linie Grossunternehmen entlasten würde. Darüber hinaus anerkenne man durchaus die Leistungen der Kirche für das Gemeinwesen. Im Kanton Zürich zahlte das Gewerbe 2012 über CHF 100 Mio. Kirchensteuern an die beiden grossen Zürcher Landeskirchen, womit diese 40% ihrer Ausgaben für gesamtgesellschaftliche Leistungen finanzierten. Unter diese nicht-kultischen Ausgaben in den Bereichen Bildung, Kultur und Soziales fallen auch die Auslagen für die Instandhaltung von Kirchen, Pfarrhäusern und Kirchgemeindehäusern. Detaillierte Angaben zu den Auslagen nach Posten wurden während des Abstimmungskampfes nicht bekannt. Nicht eingerechnet in die Auslagen der Kirchen ist hingegen die Freiwilligenarbeit. Gemäss Angaben im Abstimmungsbüchlein summiert sich diese allein für die evangelisch-reformierte Kirche im Kanton Zürich auf rund 1 Mio. Stunden jährlich.

Kirchensteuer für juristische Personen

Über die Bedeutung von Mundart wurde auch 2013 rege diskutiert. Mit einer Vielzahl kantonaler Initiativen aus rechtskonservativen Kreisen mauserte sich ein ursprünglich pädagogisches Anliegen zu einer politischen Wertediskussion um Identität und Heimat. So lehnte etwa die Stimmbevölkerung in den Kantonen Glarus und Luzern zwei SVP-Anliegen ab, die den Kindergartenunterricht ausschliesslich in Dialektsprache abhalten wollten, und sprach sich damit im Gegensatz zu den Zürcher Stimmberechtigten, die 2011 ein ähnliches Anliegen gutgeheissen hatten, für eine gleichwertige Behandlung von Dialekt und Hochdeutsch im Vorschulalter aus. Während eine weitere Initiative dieser Art im Kanton Solothurn im Sammelstadium scheiterte, steht eine Volksabstimmung zur SD-Initiative „Ja zur Mundart im Kindergarten“ im Kanton Aargau noch aus. Mitte Jahr lancierte das Forum Helveticum ein Projekt zur Verbesserung der sprachkulturellen Verständigung. An einem ersten Treffen kamen Vertreter von Bildungsinstitutionen, Lehrerverbänden, Erziehungsdirektionen und der SRG zu Wort. Als angebracht empfanden die Teilnehmenden unter anderem eine verstärkte Aufklärungsarbeit in der lateinischen Schweiz zur Bedeutung der Mundart, da der geläufige Gebrauch der Dialektsprache dort nicht nur im wortwörtlichen Sinne auf Unverständnis stosse. Gleichzeitig soll in der Deutschschweiz die Funktion des Hochdeutschen als Instrument der nationalen Kohäsion betont werden.

Mundart

Die Kirchensteuer für juristische Personen gelangte auch im Berichtsjahr auf die politische Agenda einzelner Kantone. In den Kantonen Graubünden und Zürich stehen Abstimmungen zu Volksinitiativen bevor, welche die Aufhebung dieser Steuer fordern. Darüber hinaus gab die Staatskanzlei des katholisch geprägten Kantons Nidwalden im Juni des Berichtsjahrs das Zustandekommen eines ähnlich lautenden Volksanliegens bekannt. Ende Jahr zogen die Initianten ihr Anliegen jedoch wieder zurück, mit der Begründung, im Moment könne im Kanton keine Mehrheit für das Begehren gefunden werden.

Kirchensteuer für juristische Personen

Obwohl der Bündner Grosse Rat bereits im Dezember 2011 einen wegweisenden Entscheid traf, erhitzte der Bündner Sprachenstreit auch im Berichtsjahr weiterhin die Gemüter. Der Entscheid, dass die obligatorischen Lehrmittel an Schulen künftig auch in den fünf Idiomen gedruckt werden dürfen – also nicht zwingend in der Einheitssprache Rumantsch Grischun verfasst sein müssen – stand im Zentrum der Debatte. Dieses Koexistenzmodell sah vor, dass die Gemeinden die Alphabetisierungssprache selber wählen können, jedoch auch passive Kenntnisse in der jeweils anderen Sprache vermitteln müssen. Bis zum Ende des Berichtjahres blieben Fragen rund um die konkrete Umsetzung dieser Pläne offen und umstritten.

Neuauflage des Bündner Sprachenstreits

Im Mai des Berichtsjahr reichte das überparteiliche Komitee „Guastafeste“ (Spielverderber) rund um den streithaften Journalisten Giorgio Ghiringhelli im Kanton Tessin eine Volksinitiative ein, die ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum verlangt. Damit wird die Stimmbevölkerung des Kantons Tessin als erster Schweizer Souverän zu einem Verhüllungsverbot Stellung nehmen.

Volksinitiative ein, die ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum

Ende Januar wurden die Pläne der St. Galler Regierung bekannt, im Rahmen der kantonalen Sparmassnahmen Italienisch angesichts der schwachen Nachfrage als Schwerpunktfach aus dem gymnasialen Curriculum zu streichen. Die Empörung über den angekündigten Schritt war sowohl im Kanton St. Gallen als auch im Tessin gross. Die Gegner der Pläne, die deren Rechtmässigkeit hinterfragten, gelangten mit einer Petition an den St. Galler Kantonsrat, die Tessiner Regierung an den Bundesrat. Der öffentliche Druck zeigte Wirkung, das Kantonsparlament stellte sich hinter das Italienische als gymnasiales Schwerpunktfach. Der Kanton Obwalden hingegen hielt bis Ende des Berichtsjahrs an seinen Plänen fest, Italienisch an der Kantonsschule als Schwerpunktfach aufzuheben. Unklar war, ob das Italienische künftig gemäss Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) Grundlagen- und damit Maturitätsfach bleiben muss, oder ob auch eine Herabstufung zum Freifach gesetzlich möglich wäre.

Italienisch als Schwerpunktfach aus dem gymnasialen Curriculum zu streichen

Das Berichtsjahr erlebte eine Neuauflage des Bündner Sprachenstreits. Die Befürworter der einheitlichen rätoromanischen Schrift- bzw. Standardsprache Rumantsch Grischun sahen sich mit einer durch Gemeindebehörden und Kulturschaffende unterstützten Bewegung konfrontiert, die das Rumantsch Grischun als Alphabetisierungssprache aus den Bündner Schulzimmern verbannt haben wollte. Zwar obliegt die Wahl der Unterrichtssprache kommunaler Kompetenz, die Lehrmittelgestaltung hingegen untersteht dem kantonalen Lehrmittelverlag. Gemäss Grossratsbeschluss von 2003 werden die kantonalen Schulbücher seit 2005 aus Spargründen und zur Stärkung des grundsätzlich gefährdeten Rätoromanischen neben Deutsch und Italienisch in der rätoromanischen Standardsprache verlegt. Insbesondere im Unterengadin, im Münstertal und im Bündner Oberland regte sich aus Angst vor einer Schwächung der lokalen Idiome Widerstand. Organisiert in sogenannten Pro-Idioms-Vereinen wehrten sich die Gegner der Standardsprache gegen die schulpolitische Bevorzugung einer Kunstsprache auf Kosten der lokalen Idiome. Ende März wurde im Münstertal eine Initiative gegen das Rumantsch Grischun als Alphabetisierungssprache eingereicht, das die Münstertaler nach Inkrafttreten des kantonalen Sprachengesetzes (2007) als eine Pioniergemeinde eingeführt hatten. Ähnliche Bestrebungen zurück zum lokalen Schriftidiom gab es auch im surselvischen Ilanz. Ende des Berichtsjahrs präsentierte die Dachorganisation Lia Rumantscha einen Kompromissvorschlag zum Sprachenstreit. Dabei sollen die Schulen zwischen einer Alphabetisierung im Idiom oder einer solchen in Rumantsch Grischun wählen können, müssen dabei aber passive Kenntnisse der jeweils anderen Sprache vermitteln. Nach dem Willen der Bündner Regierung und der vorbereitenden Grossratskommission sollen im revidierten Bündner Schulgesetz alle Idiome und Rumantsch Grischun einander künftig gleichgestellt sein.

Neuauflage des Bündner Sprachenstreits

Im dreisprachigen Kanton Graubünden wurde das neue Sprachengesetz in einer Referendumsabstimmung mit 22'582 Ja gegen 19'344 Nein angenommen. Das Gesetz regelt den Gebrauch der Amtssprachen Rätoromanisch, Deutsch und Italienisch und legt Grundsätze für deren Gebrauch in den Gemeinden fest. Das Gesetz schien unbestritten, da es 2006 im Kantonsparlament einstimmig angenommen worden war. Vor allem Deutschsprachige hatten aber wegen des starken Schutzes des romanischen Idioms in ursprünglich romanisch-, heute aber mehrheitlich deutschsprachigen Gemeinden das Referendum ergriffen.

Neues Bündner Sprachengesetz für die Särkung des Rätoromanischen und des Italienischen

Im dreisprachigen Kanton Graubünden legte die Regierung dem Parlament ein neues Sprachengesetz vor. Dieses regelt den Gebrauch der Amtssprachen Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch. Die umstrittene Einheitssprache Romantsch Grischun ist nur für die kantonale Ebene vorgeschrieben; ihre Verwendung auf regionaler oder kommunaler Ebene soll weiterhin nicht zentral geregelt werden. Als pragmatisches Territorialitätsprinzip bezeichnete die Regierung ihre Vorschläge für die Bestimmung der jeweiligen Amts- und Schulsprache in den Gemeinden und Kreisen. Diese Regeln schützen die Sprachminderheit der Rätoromanen vor einer Verdrängung ihrer Sprache durch das Deutsche, fixieren die Sprachgrenze aber nicht auf ewige Zeiten. Sprechen in einer Einheit mindestens 50 Prozent der Bevölkerung die traditionell angestammte Sprache, gilt sie als einsprachig. Sprechen noch zwischen 20 Prozent und 50 Prozent das traditionelle Idiom, so soll sie als zweisprachig gelten. Sinkt hingegen der Anteil der angestammten Sprachgemeinschaft unter 20 Prozent, kann von der betroffenen Bevölkerung mit einer qualifizierten Mehrheit (66%) der Wechsel zur neuen Mehrheitssprache beschlossen werden. Nachdem Rätoromanen die neue Regelung als minderheitenfeindlich kritisiert hatten, beschloss das Parlament, dass eine Gemeinde auch dann als einsprachig (d.h. in der Praxis fast immer Romanisch) gelten soll, wenn nur noch mindestens 40 Prozent der Einwohner die angestammte Sprache sprechen.
Dies wiederum rief eine «Interessengemeinschaft Sprachenfreiheit» auf den Plan, die das Referendum gegen das neue Sprachengesetz lancierte. Sie bemängelte, dass damit in ursprünglich romanischsprachigen Gemeinden und Kreisen, deren Bevölkerung heute aber zu 60 Prozent deutscher Muttersprache ist, in der Schule, im Verkehr mit der lokalen Verwaltung und vor den Gerichten einzig das Rätoromanische zugelassen wäre.

Neues Bündner Sprachengesetz für die Särkung des Rätoromanischen und des Italienischen

In der katholischen Kirchgemeinde Röschenz (BL) erreichte ein seit längerem schwelender Streit zwischen Kirchenbasis und Bistum Basel, gewissermassen eine kleine «causa Haas basiliensis», eine neue Dimension. Erneut ging es um das Verhältnis zwischen übergeordneter Kirchenbehörde und Basis, damit auch indirekt um das Verhältnis zwischen katholischer Kirche und Staat resp. Zivilgesellschaft. Seit längerem schon hatte das Bistum versucht, den fortschrittlichen Gemeindepfarrer zu disziplinieren und hatte ihm schliesslich die «Missio canonica», das Recht, die Sakramente zu spenden, in der katholischen Kirche die Voraussetzung für eine Anstellung als Pfarrer in einer Kirchgemeinde, entzogen. Die Basis hatte sich aber stets geschlossen hinter ihren Pfarrer gestellt. Im Juni nun verfügte der Landeskirchenrat, die Gemeinde müsse den Pfarrer entlassen. Diese weigerte sich und appellierte ans Kantonsgericht.

Streit zwischen Kirchenbasis der katholischen Kirchegemeinde Röschenz und dem Bistum Basel

Die Stadtberner Stimmbevölkerung hiess den Leistungsvertrag mit dem alternativen Kulturraum Reitschule gut. Damit soll der Betrieb definitiv in ruhigere Bahnen geleitet werden. Ein rechtsbürgerliches Komitee hatte dagegen eine Initiative lanciert mit dem Ziel, die Vereinbarung rückgängig zu machen resp. mit einer Reihe von Auflagen zu verschärfen. Im März des Vorjahres hatte der Berner Stadtrat den Leistungsvertrag mit der Reitschule mit deutlichem Mehr befürwortet.

Kulturraum Reischule soll in ruhigere Bahnen geleitet werden

Im Juni öffnete das Zentrum Paul Klee in Bern seine Tore. Das Museum, das der italienische Architekt Renzo Piano in Form von drei Wellen entworfen hatte und das zu einem neuen Wahrzeichen der Stadt wurde, beherbergt rund 4'000 Klee-Bilder.

Paul-Klee-Zentrum

Die Bündner Regierung schickte ein neues Sprachengesetz in die Vernehmlassung, das die Dreisprachigkeit im Kanton stärken soll. Unter anderem sollen die Gemeinden ihre Amts- und Schulsprache nur wechseln können, wenn eine Zweidrittelsmehrheit die Änderung in einer kommunalen Volksabstimmung gutheisst.

Neues Bündner Sprachengesetz für die Särkung des Rätoromanischen und des Italienischen

Der Bündner Regierungsrat verabschiedete die Grundsätze zu einer schrittweisen Einführung von Rumantsch Grischun in der Schule ab 2007. Die gemeinsame romanische Schriftsprache soll dazu beitragen, die vierte Landessprache zu erhalten und zu fördern. Dazu kann der Kanton zwar die Lehrmittel vorschreiben, doch die Wahl einer der sechs romanischen Schriftsprachen liegt bei den Gemeinden, von denen sich viele ablehnend äusserten. Die sechs Gemeinden des Münstertals beschlossen, Rumantsch Grischun als Unterrichtssprache in der Volksschule zu benutzen.

Rumantsch Grischun als Amtssprache im Kanton Graubünden