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Im Frühjahr 2019 hatte Güner Gültekin eine Petition eingereicht, die verlangte, dass das obligatorische Erlernen einer zweiten Landessprache im Schulunterricht abzuschaffen sei, da Personen, deren Muttersprache keiner der vier Landessprachen entspreche, von diesem System benachteiligt würden. Des Weiteren sollen Personen, deren Bildungsweg oder berufliche Laufbahn durch das bestehende System einen Nachteil erfahren habe, vom Bund finanziell entschädigt werden.
Die vorberatende WBK-SR empfahl ihrem Rat im Februar 2020 einstimmig dem Anliegen keine Folge zu geben. Die Petition greife das für die Schweiz so zentrale Prinzip der Mehrsprachigkeit an. Ihr Erhalt und ihre Förderung stärkten die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften und trügen somit wesentlich zum Zusammenhalt des Landes bei. Der Ständerat folgte in der Sommersession seiner Kommission und entschied stillschweigend gegen Folgegeben.

Petition zu Spracherwerb

Eine im Sommer 2015 von der Einzelperson Jean-Jacques Bloch eingereichte Petition verlangte nach einer Aktualisierung der Religionsbezeichnungen. In diesem Sinne sollen die heute üblichen Religionsbezeichnungen offiziell mit dem Zusatz "liberal/lib." (=freiheitlich) ergänzt werden können. Im Fokus der Überlegung stünden u.a. freiheitlich denkende Muslime, welche basierend auf diesem Zusatz ihre Integrationsbestrebungen kundtun könnten, ohne sich der Bekehrung unterwerfen zu müssen. Sowohl die SPK-NR, als auch die SPK-SR lehnten das Anliegen ab und beantragten nach ihrer jeweiligen Vorberatung, der Petition keine Folge zu geben. Ihr Entscheid stützte sich zum Einen auf die rechtlichen Grundlagen der Schweizer Religionspolitik, welche sowohl die religiöse und konfessionelle Neutralität des Bundes hervorhebt, als auch – aufgrund der föderalistischen Ausgestaltung – die beziehungsstiftenden Grundlagen zu Religionsgemeinschaften in den Kompetenzbereich der Kantone stellt. Zum Anderen seien die heutigen Bezeichnungen historisch gewachsen; in diesem Sinne könne sich die Erneuerung auf keine spezifische Religionsgemeinschaft beziehen. Die Vorzüge des Zusatzes könnten sich gegebenenfalls auf individueller Ebene äussern, wenn sich einzelne Personen zwar einer kulturellen Tradition zugehörig fühlen, nicht aber einer religiösen. Jedoch bleibe auch in diesem Fall die Frage offen, welche Kulturtradition explizit gemeint sei. Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat kamen den Anträgen ihrer Kommissionen nach und gaben der Petition keine Folge.

Aktualisieren der Religionsbezeichnungen

Im Rahmen der Beratungen zur Kulturbotschaft 2016–2020 nahm der Nationalrat Kenntnis von der Petition "Hundert Räume geben mehr Licht als ein Leuchtturm", welche vom Bund finanzielle und strukturelle Unterstützung für selbstorganisierte Kunstäume forderte. Bereits 2014 hatte sich die WBK-SR negativ zum Ansinnen geäussert, obwohl sie den unabhängigen Kunsträumen einen wichtigen Stellenwert in der Kunst einräumte. Man wolle jedoch zuerst die Ergebnisse des 2013 von Pro Helvetia gestarteten Projektes abwarten, welches mit einem Budget von CHF 200'000 unter anderem Beiträge an Kunsträume vergibt. Gegen die von Pro Helvetia beschlossenen Förderprogramme hatte sich seit deren Lancierung Widerstand bei den freien Kunstschaffenden geregt, welche eine Benachteiligung der alternativen Kunstszene befürchteten. Im Anschluss an die Stellungnahme der Kommission hatte der Ständerat der Petition keine Folge gegeben. Daraufhin schrieb der Nationalrat die Petition auf Anraten seiner Kommission in der Sommersession 2015 ohne Antrag ab.

keine Preise mehr für Kunsträume

Auf Mehrheitsantrag seiner Aussenpolitischen Kommission (APK) wies der Nationalrat eine Petition der Arbeitsgemeinschaft Religionsfreiheit mit dem Titel „Volle Religionsfreiheit und Gleichberechtigung für Christen in islamischen Ländern“ mit 177 zu 66 Stimmen ab. Neben der geschlossen stimmenden SVP, vermochten sich nur einige Vertreter der CVP- und SP-Fraktionen für das Anliegen erwärmen. Die Petitionäre hatten zum einen verlangt, dass der Bundesrat sich für die volle Religionsfreiheit und Gleichberechtigung von Christen in islamischen Ländern verwende. Zum anderen hatten sie gefordert, dass der Schweiz die Unterzeichnung internationaler Abkommen nur noch mit jenen Ländern erlaubt sein soll, die den Minderheitenschutz verfassungs-, allenfalls vertragsrechtlich garantierten.

volle Religionsfreiheit und Gleichberechtigung von Christen

Die Schweizer Musikschaffenden lancierten eine Petition, welche eine angemessene Berücksichtigung der Musik, der Musiker und der Produzenten im Kulturförderungsgesetz fordert. Konkret verlangen sie, dass Tonträger gleich wie Bücher und Zeitschriften einem reduzierten Mehrwertsteuersatz unterliegen sowie die Abschaffung der so genannten 3%-Regel in Art. 60 des Urheberrechtsgesetzes, welche die Entschädigung für Musiker und Produzenten auf maximal 3% beschränkt. Bei dieser Regel handelt es sich um ein helvetisches Unikum, da kein einziges EU-Land eine vergleichbare staatliche Beschränkung kennt.

Petition für eine angemessene Berücksichtigung der Musik im Kulturförderungsgesetz

Nationalrätin Semadeni (sp, GR) gab mit einer einfachen Anfrage ihrer Besorgnis darüber Ausdruck, dass das Rätoromanische an den 1998 stattfindenden Feierlichkeiten "150 Jahre Bundesstaat" sowie an der Expo 2001 zu kurz kommen könnte. In seiner Antwort bekräftigte der Bundesrat seinen Willen, dass bei den Projekten, die der Bund selber realisiert, das Rätoromanische angemessen berücksichtigt werden soll. Dies gelte insbesondere für Projekte, die auch im rätoromanischen Sprachraum gezeigt würden. Er werde sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass einzelne der rund 40 für 1998 von dritter Seite geplanten und mit Bundeshilfe umzusetzenden Projekte ganz oder teilweise auch in Rumantsch Grischun realisiert werden.

"150 Jahre Bundesstaat" Expo 2001

Ende August wandten sich die Regierungen der Bistumskantone erneut an Bundesrat Cotti mit der Bitte, sich beim Heiligen Stuhl für eine Lösung des Churer Bistumkonflikts einzusetzen. Nach der Aussprache erklärten sie, sie seien aus Sorge um den religiösen Frieden an den Bundesrat gelangt. Der Fall Haas sei längst kein innerkatholisches Problem mehr, sondern eines von gesamtgesellschaftlicher Tragweite. Das zeigten Konflikte in den Kantonen, aber auch die versuchte Einflussnahme des Churer Bischofs auf das Verhältnis von Kirche und Staat. Bundesrat Cotti versprach, die Angelegenheit vertieft prüfen zu lassen, machte im übrigen aber keine verbindlichen Zusagen eine diplomatische Intervention betreffend.

Regierungen der Bistumskantone diplomatische Intervention

Fast gleichzeitig mit einem Rombesuch von Bischof Haas, bei welchem dieser dem Papst die Situation im Bistum Chur aus seiner Sicht darlegte, forderten die römisch-katholischen Landeskirchen des Bistums ihre Kantonsregierungen und den Bundesrat auf, Schritte zu unternehmen, die auf personelle Verschiebungen in der Diözese Chur abzielen. Die Regierungen der sieben Kantone, welche dem Bistum Chur angegliedert sind (Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Zug, Zürich und Graubünden), intervenierten Mitte Februar beim Bundesrat und baten ihn, sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden diplomatischen Mitteln für die Wiederherstellung des religiösen Friedens im Bistum einzusetzen. Der Bundesrat erachtete das Anliegen als nicht besonders dringlich und beantwortete das Schreiben vorerst nicht.

intervenierten Mitte Februar beim Bundesrat

Im Anschluss an die "Affäre Vogel" forderten über 70'000 Personen in einer Petition an die Schweizerische Bischofskonferenz die Abschaffung des Pflichtzölibats in der katholischen Kirche und die Zulassung der Frauen zur Priesterweihe. Die Unterschriften wurden von Pfarreien, basiskirchlichen Organisationen und dem Katholischen Frauenbund mit Unterstützung der Zeitschrift "Schweizerischer Beobachter" gesammelt. Die Bischofskonferenz bezeichnete die Petition als positives Zeichen der Mitsorge und versprach, den Dialog sowohl mit der Kirchenbasis als auch mit den Bischofskonferenzen der Nachbarländer Deutschland und Österreich aufzunehmen.

Petition Abschaffung des Pflichtzölibats Zulassung der Frauen zur Priesterweihe

Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde aus Nutzer- und Urheberkreisen teilweise gut, weshalb die von den Importeuren und Herstellern zu entrichtenden Abgaben auf unbespielten Video- und Audiokassetten noch einmal überprüft werden müssen. Bis zur Neufestlegung bleibt es aber beim Tarif der Eidgenössischen Schiedskommission. Eine Einigung konnte hingegen bei den Fotokopien erzielt werden. Als Berechnungsgrundlage für die jährlichen Entschädigungen dient die Vergütung von 3.5 Rappen pro Seite für das Kopieren einer urheberrechtlich geschützten Vorlage. Die staatlich konzessionierte Verwertungsgesellschaft Pro Litteris rechnet mit jährlichen Einnahmen von rund CHF 10 Mio., welche je hälftig auf die Autoren und die Verleger aufgeteilt werden.

Einigung bei den Fotokopien

15 000 Personen aus der Region nördlich von Yverdon verlangten mit einer Petition, der Bund solle nicht nur das Musikautomaten-Museum Seewen, sondern auch die beiden Museen in L'Auberson und Sainte-Croix im Waadtländer Jura unterstützen. Bundesrätin Dreifuss anerkannte gegenüber einer Delegation der Petenten, dass die Gegend um Sainte-Croix die Ursprungsregion der Musikautomaten sei, doch fehlten dem Bund mangels Kulturförderungsartikel in der Bundesverfassung die rechtlichen Grundlagen für eine Unterstützung der privaten Museen. Mit dieser Überlegung wurde im Nationalrat auch ein Postulat Duvoisin (sp, VD) abgelehnt, welches ein verstärktes Engagement des Bundes zugunsten dieser beiden Museen anregte.

Museen in L'Auberson und Sainte-Croix

Gegen das vor allem von der Lia Rumantscha, dem Dachorgan der Rätoromanen, propagierte Rumantsch grischun regte sich weiterhin heftiger Widerstand. Anfangs Jahr reichte ein Komitee aus dem Bündner Oberland eine mit knapp 3000 Unterschriften versehene Petition gegen die Verwendung der Einheitssprache auf Bundesebene ein. Der Entscheid darüber, welches romanische Idiom als offiziell gelten solle, sei eine kantonale Angelegenheit Graubündens und falle nur der romanischsprechenden Bevölkerung zu, hiess es in der an Bundesrat Cotti gerichteten Bittschrift. Nach Auffassung der Petenten entspricht eine konsequente Förderung des Rumantsch grischun in keiner Weise dem Willen der romanischen Mehrheit.

Vehemente Gegner des Rumantsch grischun erwogen sogar, beim Europäischen Gerichtshof in Strassburg eine Klage wegen Verletzung der Menschenrechte einzureichen. Die Lia rumantscha beschloss hingegen, das Rumantsch grischun in den kommenden drei Jahren wie bisher anzuwenden.

Petition gegen das Rumantsch grischun

Mit einer Petition wollen Exponenten der Surselva die weitere Entwicklung und den Gebrauch des Rumantsch grischun stoppen. Die rund 60 Erstunterzeichner forderten Bundespräsident Cotti als Vorsteher des EDI auf, die in rätoromanischer Sprache verfassten Veröffentlichungen des Bundes nicht mehr auf Rumantsch grischun zu verbreiten. Sie gaben ihrer Auffassung Ausdruck, ohne minimste rechtliche Basis und gegen die Menschenrechte werde hier in Unkenntnis des Willens der Mehrheit der Rätoromanen eine Sprache entwickelt, welche die Substanz der in Jahrhunderten entwickelten und gewachsenen Idiome schmälere und den Niedergang des Rätoromanischen vorantreibe. Die Petition wurde anfangs Januar 1992 mit über 2600 Unterschriften eingereicht. In seiner Botschaft zum revidierten Sprachenartikel hat sich der Bundesrat dagegen klar für die Verwendung des Rumantsch grischun ausgesprochen. Zudem beschloss die Lia Rumantscha, weiterhin überzeugt am Rumantsch grischun und am Projekt einer in der Einheitssprache verfassten Tageszeitung ("Quotidiana") festzuhalten; in einer nahezu einstimmig verabschiedeten Resolution wurde der Bundesrat aufgefordert, mit den Übersetzungen ins Rumantsch grischun wie bisher weiterzufahren.

Zu den neu ins Rumantsch Grischun übersetzten offiziellen Texten gehört nun auch das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB).

Petition gegen das Rumantsch grischun