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In einem Aufsichtsverfahren stellte das EVED beim neuen Satellitensender "Opus Radio" von Roger Schawinsky eine Konzessionsverletzung fest, da dieser entgegen den Konzessionsvorschriften seine Sendungen mehrheitlich schweizerdeutsch moderieren liess. Aufsehen erregte auch die Anzeige der Zürcher Stadtpolizei beim EVED gegen das alternative Lokalradio "LoRa", dem Konzessionsverletzungen vorgeworfen wurde, weil es im Zusammenhang mit Hausbesetzungen und Aktionen gegen den Golfkrieg unbewilligte Demonstrationen angekündigt und zum Teil zur Teilnahme aufgerufen habe.

In einem Aufsichtsverfahren stellte das EVED beim neuen Satellitensender "Opus Radio" von Roger Schawinsky eine Konzessionsverletzung fest, da dieser entgegen den Konzessionsvorschriften seine Sendungen mehrheitlich schweizerdeutsch moderieren liess [40]

Rechtsbürgerliche Kreise haben ein Aktionskomitee "Schweiz ohne SRG-Monopol" (SoSM) gegründet, um auf verschiedenen Ebenen — zum Teil mit andern Organisationen zusammen — die Monopolstellung der SRG zu bekämpfen. Insbesondere stellte das Komitee die Lancierung einer Volksinitiative für die Abschaffung der obligatorischen Konzessionsgebühren für Radio und Fernshen in Aussicht.

Monopolstellung der SRG zu bekämpfen

Die Bemühungen der SRG, durch eine Strukturreform mehr unternehmerische Qualitäten zu erreichen, wurden durch eine Gruppe von vierzehn schweizerischen Unternehmern — unter anderem Nationalratspräsident Ulrich Bremi (fdp, ZH) — unterstützt, indem diese ein gemischtwirtschaftliches Reformmodell mit der Schaffung eines zweiten Programms in allen drei Sprachregionen vorschlug. Alle Mitglieder der Unternehmergruppe waren im Laufe ihrer Überlegungen von der Idee der privatwirtschaftlichen Konkurrenz zur SRG in der Form eines eigenen Fernsehprogramms deutlich abgerückt. Gemäss ihren Vorstellungen sollen an der zukünftigen Aktiengesellschaft SRG die drei bisherigen Regionalgesellschaften der SRG, die öffentliche Hand sowie die Privatwirtschaft beteiligt werden. Das vorgesehene zweite Programm soll, aufgeteilt in drei sprachregionale Sender mit einer reduzierten Sendezeit, kulturelle, politische und wirtschaftliche sowie mehrsprachige Programme ausstrahlen können; auch grosse Sportereignisse oder ähnliche Anlässe würden auf dem zweiten Kanal übertragen. Die Finanzierung sollte über eine Gebührenerhöhung sowie durch Sponsoring und Werbung geschehen.

In eine ähnliche Richtung entwickelten sich die Ideen von Fernsehdirektor Schellenberg bezüglich einer zweiten Fernsehkette, die gemäss dem Vertragsmodell im neuen RTVG zum Teil mit privaten Fenstern ausgestattet werden könnte. Als vorrangig stuft jedoch Schellenberg das Projekt eines DRS-Tagesprogramms ein.

Schaffung eines zweiten Programms

Nachdem der Bundesrat 1989 mit neun andern Mitgliedstaaten des Europarates das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen unterzeichnet hatte und im Herbst 1990 die entsprechende Botschaft und der Beschlussentwurf ans Parlament gingen, beschlossen beide Räte im Berichtsjahr einstimmig die Annahme des Übereinkommens. Dieses legt Minimalregeln fest in den Bereichen der Individualrechte (Recht auf Gegendarstellung), der Verantwortung der Rundfunkveranstalter hinsichtlich Gewalt, Pornographie, Jugendschutz und Rassismus, der kulturellen Ziele und der Werbung resp. des Sponsorings. Gleichzeitig wurde auch eine Anpassung des Bundesbeschlusses über das Satellitenfernsehen hinsichtlich der Werbung und des Sponsorings einstimmig vorgenommen. Das Übereinkommen wurde an der dritten Konferenz der europäischen Medienminister in Zypern ratifiziert.

Übereinkommen des Europarates über das grenzüberschreitende Fernsehen

Im Differenzbereinigungsverfahren zwischen National- und Ständerat, welches im Berichtsjahr abgeschlossen werden konnte, standen die Fragen zur Unterbrechung von über 90minütigen Sendungen durch einen Werbeblock sowie die Beschwerdebehandlung und dabei insbesondere die Rolle der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) im Mittelpunkt.

Der im Vorjahr gefällte Entscheid des Ständerats zugunsten einer einmaligen Unterbrechung von über 90 Minuten dauernden Sendungen durch einen Werbeblock stiess im Nationalrat auf grossen Widerstand. Er schwenkte schlussendlich, nach zweimaligem Beharren auf seiner ursprünglichen Position, mit 95 zu 74 Stimmen bei sechs Enthaltungen auf jene des Ständerates ein.

In der Frage der Progammaufsicht stimmte der Nationalrat prinzipiell dem ständerätlichen Modell zu; dieses sieht eine der UBI vorgeschaltete Ombudsstelle als Schlichtungsinstanz vor. Der Nationalrat konnte sich aber in einer Detailfrage gegen den Ständerat durchsetzen: In Zukunft sollen die Verhandlungen vor der UBI nicht öffentlich sein. Ausserdem wurde der Beschluss, Entscheide der UBI ans Bundesgericht weiterziehen zu können, nach einer Patt-Situation von 77 zu 77 Stimmen durch Ratspräsident Bremi im Sinne der vom Ständerat vorgeschlagenen Lösung eines Weiterzugsrechts gefällt.

Weitere Differenzen, die jedoch eine eher untergeordnete Rolle spielten, wie z.B. das Anschlussobligatorium für Liegenschaften ans Kabelnetz sowie die Strafbestimmungen, wonach Veranstalter wie auch Programmschaffende künftig bei Konzessionsverletzungen zur Rechenschaft gezogen und mit einer Busse von bis zu 5000 Fr. bestraft werden können, wurden ebenfalls im Sinne des ständerätlichen Beschlusses ausgeräumt.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Bei der Suche nach einem geeigneten Standort für einen starken Kurzwellensender stiess das Schweizer Radio International weiterhin auf den Widerstand der Projektgemeinden. Im Kanton Jura wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu einem entsprechenden Projekt in der Ajoie in Auftrag gegeben.

Standort für einen starken Kurzwellensender

Gemäss den Ergebnissen der Studien des SRG-Forschungsdienstes ging in der deutschen Schweiz der Marktanteil des Fernsehens DRS von 36% auf 32% zurück; profitieren konnten vor allem die deutschen Privatsender Sat 1 und RTL plus. In der Westschweiz konnte die TSR hingegen ihren Marktanteil von 32% gegen die ausländische Konkurrenz verteidigen und im Tessin verbesserte sich die TSI sogar leicht und kam auf 26%. Beim Radio verloren die drei Senderketten von DRS weitere Höreranteile, jedoch vor allem zugunsten der Schweizer Lokalradios. DRS 1 büsste gegenüber 1988/89 4% ein; noch 45% der Bevölkerung hörten täglich mindestens während einer Viertelstunde die erste Senderkette an; DRS 2 erreichte 2% und DRS 3 konnte seine Position mit 11% knapp halten. Beim welschen Radio erreichte die erste Senderkette 360% gefolgt von Couleur 3 mit 6% und Espace 2 mit 2%.

Marktanteil

Die an Privatfernsehen interessierten Kreise haben ihre Pläne im Laufe der Zeit stark redimensioniert. Dazu beigetragen hat das Beispiel des gescheiterten European Business Channel (EBC), welches die Grenzen des bescheidenen schweizerischen Marktes klar aufgezeigt hatte. Das Verlags- und Druckunternehmen Ringier schloss im Berichtsjahr einen Kooperationsvertrag mit dem deutschen Privatsender SAT 1 ab. Dieser sieht vor, dass Ringier in der Schweiz Werbung akquiriert und als Gegenleistung von Zeit zu Zeit eigene Produktionen im Programm von Sat 1 plazieren kann. Das Medienunternehmen Curti verhandelte seinerseits mit dem Privatsender RTL plus — mit welchem es schon seit längerer Zeit eng verbunden ist — um in Zukunft ein schweizerisches Sendefenster zu betreiben.

an Privatfernsehen interessierten Kreise haben ihre Pläne im Laufe der Zeit stark redimensioniert

Dem im neuen Radio- und Fernsehgesetz verankerten Recht auf Sponsoring von Sendungen griffen Radio und Fernsehen DRS im Berichtsjahr vor, als sie zwei Firmen erlaubten, Konzertübertragungen zu sponsern. Das EVED beurteilte in einem Aufsichtsverfahren das Sponsoring bei Radio DRS als Konzessionsverletzung.

Sponsoring

Nach dreijähriger Amtszeit ist der bisherige Präsident der UBI, Staatsrechtsprofessor Jörg Paul Müller, zurückgetreten; zum Nachfolger hat der Bundesrat den 67jährigen Westschweizer Journalisten Bernard Béguin gewählt. Bekannt als Mann des Ausgleichs und der Vermittlung wurde seine Wahl von allen Seiten gelobt.

Präsident der UBI, Bernard Béguin

An einer Tagung der Schweizerischen Gesellschaft für Kommunikations- und Medienwissenschaft zum Thema "Fernsehen in der Zukunft — Zukunft des Fernsehens" herrschte die Meinung vor, dass einzig die Interessengemeinschaft Regionalfernsehen in der Lage sein könnte, in Form von Fenstern mit der SRG zusammen ein zweites Programm zu erarbeiten. Nach Meinung der Tagungsteilnehmer ist weder das Projekt TV 700 des Schweizer Fernsehen International (SFI) von Margrit Trappe noch jenes von Alfred Fetscherin realistisch. Das Projekt TV 700 sieht ein internationales Spartenprogramm vor, da seine Promotorin die Schweiz als zu kleines Zielgebiet für TV-Werbung einschätzt. Andere Interessierte gaben sich hingegen überzeugt, dass das Werbepotential für eine zweite Senderkette vorhanden sei, da in der Schweiz das Fernsehen erst einen Anteil von ca. 4-6% am Gesamtwerbevolumen aller Medienträger besitzt.

Tagung der Schweizerischen Gesellschaft für Kommunikations- und Medienwissenschaft

In Zusammenarbeit mit Fernsehen DRS plante die Stiftung Regionalfernsehen Zentralschweiz für das Jahr 1991 ein regionales Projekt "TV Tell" als sogenanntes Fensterprogramm. Vorgesehen waren täglich 45 Minuten Sendezeit mit regionalen Schwerpunkten während zehn Tagen. Der Bundesrat lehnte jedoch das Konzessionsgesuch ab, weil das Versuchsprogramm mittels Werbung und Sponsoring finanziert worden wäre. Dies hätte gegen die geltende Rundfunkverordnung verstossen. Im Vorfeld der 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft haben auch andere private Gruppierungen regionale TV-Gesuche eingereicht, welche ähnliche Finanzierungsmodelle vorsahen; alle wurden aus demselben Grund abgelehnt.

Innerschweiz Basel Ostschweiz

Der Bundesrat hat dem Parlament das im letzten Jahr unterzeichnete Übereinkommen des Europarates über das grenzüberschreitende Fernsehen zur Ratifizierung vorgelegt. Damit verbunden war auch eine Änderung des Bundesbeschlusses über das Satellitenfernsehen in bezug auf Sponsoring und Werbung.

Übereinkommen des Europarates über das grenzüberschreitende Fernsehen

Eineinhalb Jahre nach der Einreichung der Beschwerde von Nationalrat Cincera (fdp, ZH) gegen die Sendung "z.B.: Die Villiger Firmengeschichte. Gratwanderung zwischen Wirklichkeit und Wunsch" fällte die UBI ihr Urteil. Sie äusserte zwar gewisse Vorbehalte zu Konzept und Präsentation der Sendung, entschied aber, dass keine Konzessionsverletzung vorlag. Anlass zu Protest im bürgerlichen Lager gab im Berichtsjahr ein "Rundschau"-Beitrag über die Sicherheit des Kernkraftwerks Mühleberg (BE) im Vorfeld der Abstimmung über die Atominitiativen. Die bildliche Umsetzung der Konsequenzen eines möglichen Kernenergieunfalls wurden als zu einseitige Darstellung interpretiert. Der DRS-Vorstand befand die Kritik an der Sendung jedoch als ungerechtfertigt. Ebenfalls im Zusammenhang mit der Abstimmung zu den Atominitiativen hat das welsche Anti-AKW-Komitee "Sortir du nucléaire" gegen das welsche Fernsehen eine Beschwerde eingereicht, weil es Fernsehspots als Wahlpropaganda für die Energiewirtschaft zuliess. Allerdings wurde die Beschwerde nach Ablauf der gesetzlichen Frist eingereicht und deshalb für nichtig erklärt. Insgesamt zeigte die Anzahl Beschwerden im Jahresbericht 1989 eine steigende Tendenz: 32 Beschwerden wurden eingereicht (22 gegen Fernseh-, 10 gegen Radiosendungen), 36 Fälle wurden entschieden. Verschiedenste Medienbeobachter brachten zum Ausdruck, dass mit sinkenden Chancen für eine private Konkurrenz der politische Anpassungsdruck auf die SRG zunehmen werde und eine Beschwerdeflut die UBI überrollen könnte.

Firmengeschichte.

Trotz der Redimensionierungsmassnahmen konnte das Fernsehen wie geplant am 20. August das Programm 90 starten. Veränderungen struktureller Natur im Bereich Information und Sport sowie die eher kosmetischen Änderungen in der Präsentation wurden im allgemeinen von den Zuschauern gut aufgenommen. Bei Radio DRS hingegen mussten die meisten Pläne für das Radio 2000 nach der Bekanntgabe der nötigen Einsparungen aufgegeben werden. So haben Radio DRS 1 und 2 je 10% weniger Mittel als budgetiert zur Verfügung; beim ersten Sender soll im Programm 91 vor allem das Musikangebot mehr auf jüngere Hörerinnen und Hörer ausgerichtet werden, und bei DRS 2 soll eine Straffung auf ein "Schienenprogramm", d.h. täglich wiederkehrende Sendungen zur selben Zeit, mehr Hörerfreundlichkeit erbringen. Ab 1992 muss gemäss Radiodirektor Blum noch mehr eingespart werden, was einen zusätzlichen Personalabbau (insgesamt 30 Stellen bis Ende 92) zur Folge haben wird. In der Westschweiz scheint vor allem das Kulturradio Espace 2 Opfer von zukünftigen Restrukturierungs- und Sparmassnahmen zu werden.
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Programm 90

Auch beim Schweizer Radio International (SRI) machten sich die Sparbemühungen der SRG bemerkbar: Die redaktionelle und personelle Aufstockung konnte nicht wie geplant durchgeführt werden. Neu findet eine verstärkte Zusammenarbeit mit China und osteuropäischen Ländern statt.

Programm 90

Ebenso wurden die wichtigsten Regionaljournale von DRS ins Programm übernommen. Der Ständerat hat die Verlängerung des Bundesbeschlusses über das Kurzwellenradio bis Ende 1995 einstimmig gutgeheissen. Der ab Oktober neu amtierende Direktor von SRI (Schweizer Radio International), Roy Oppenheim, übernahm die Aufgabe, die "Stimme der Schweiz" zu restrukturieren; vorgesehen sind eine Bündelung verschiedener Sendungen mit Auslandbezug innerhalb des gesamten SRG-Betriebs, verstärkte Zusammenarbeit mit dem Telefonrundspruch und die Einrichtung einer Art von internationalem Teletextdienst.

Programm 90

Die hauptsächlichen Problemkreise bei den Beratungen des Radio- und Fernsehgesetzes – Werbung, Programmaufsicht und Einbezug privater Fernsehanbieter – standen in direktem Zusammenhang mit den aktuellen Geschehnissen rund um die SRG: Einerseits hat der Finanzengpass bei der SRG mit der damit verbundenen Forderung nach einer Gebührenerhöhung auch die Frage einer Lockerung der Werbevorschriften aufs Tapet gebracht, gleichzeitig aber auch rechtsbürgerliche Nationalräte mobilisiert, um in einer Interpellation die Forderung nach einer verstärkten Aufsichtskontrolle über das "linke" Fernsehen im Gegenzug zu einer Gebührenerhöhung aufzustellen. Andererseits hat die Betriebseinstellung des ersten privaten Satellitenfernsehens in der Schweiz, European Business Channel, die Medienwelt in bezug auf ein zukünftiges Zweites Schweizer Fernsehen in Form eines privaten Kanals stark ernüchtert. Unter anderem aus diesem Grunde wurde die Diskussion um mögliche Modelle der Zusammenarbeit zwischen SRG und Privaten stark vorangetrieben.

Finanzengpass Gebührenerhöhung

Die schweizerischen Medien-, Film- und Literaturschaffenden haben die Beschlüsse des Ständerates, insbesondere die Lockerung des Werbeverbotes und die Neustrukturierung der Programmaufsicht, scharf verurteilt. Sie befürchten davon eine wachsende Kommerzialisierung und Disziplinierung des Medienschaffens.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Im Differenzbereinigungsverfahren hat die Nationalratskommission beschlossen, dem Plenum ebenfalls die Unterbrechung von über 90minütigen Sendungen durch Werbung vorzuschlagen. Vom ständerätlichen Konzept für die Behandlung von Beschwerden will die Kommission die vorgeschalteten Ombudsstellen übernehmen, hingegen auf das Weiterzugsrecht von Entscheiden der UBI an das Bundesgericht verzichten. Sie erhofft sich davon, dass die UBI wieder vermehrt als Schlichtungsinstanz und weniger als richterliches Gremium tätig sein kann. Bei Konzessionsverletzungen soll gemäss der Kommission in Zukunft das EVED einschreiten, dessen Entscheide dann vor dem Bundesgericht angefochten werden könnten.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Nachdem der Nationalrat als Erstrat im letzten Herbst dem Vertragsmodell und dem Prinzip des Sponsorings zugestimmt hatte, hingegen keine Unterbrechung von , Sendungen durch Werbung zulassen wollte, schlug nun die zuständige Ständeratskommission als Kompromisslösung vor, Sendungen von über 90 Minuten Dauer durch einen einzigen Werbeblock unterbrechen zu dürfen. Dieser Vorschlag wurde vom Ständerat mit 30:11 Stimmen angenommen. Den Kommissionsantrag für eine Streichung des Artikels über die Unterstützung europäischer Eigenleistungen lehnte der Rat hingegen mit 20:17 Stimmen ab.

Deutlich mehr zu reden gab der Problemkreis der Programmaufsicht durch die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI). Die Kommission hatte vorgeschlagen, eine eigens vom Veranstalter organisierte 0mbudsstelle ohne Weisungsbefugnis vor die UBI zu schalten, welche erstinstanzlich die Beschwerden behandelt und gewisse Beschwerden an die UBI weiterreichen kann. Die Möglichkeit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht solle letztinstanzlich erhalten bleiben. Dieser Vorschlag setzte sich schlussendlich gegen Anträge aus verschiedensten Richtungen – wie das Begehren des freisinnigen Masoni (TI) nach einem Radio- und Fernsehrat oder jenes des Urners Danioth (cvp) nach veranstalterunabhängigen Schlichtungsstellen – durch. Ziel dieses neuen Dreistufenverfahrens soll vor allem eine Entlastung der UBI, aber auch eine praxisnahe Erledigung der Beschwerden sein. Im übrigen nahm der Rat einen Minderheitsantrag an, wonach das Beschwerderecht von Behörden nicht auf Kantonsregierungen zu beschränken sei und sprach sich mit knappem Mehr dafür aus, dass die Verhandlungen vor der Beschwerdeinstanz öffentlich ausgetragen werden sollen.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Das Budget der SRG geriet vor allem durch die wachsende allgemeine Teuerung sowie durch massive Kostensteigerungen von Übertragungsrechten in den Bereichen Sport und Spielfilm aus dem Gleichgewicht. Wie weit auch Führungsschwäche in der langfristigen Planung für die finanzielle Situation verantwortlich ist, blieb umstritten. Auch für die Jahre nach 1990 musste die SRG den Rotstift ansetzen, sowohl im Investitions- wie auch im Personalbereich. Der Forderung der SRG für eine Gebührenerhöhung von rund 30% wurde vom Bundesrat nicht vollständig entsprochen. Auf Antrag des Preisüberwachers bewilligte er nur 25%; da die PTT von ihrem Gebührenanteil jedoch 25 Mio Fr. an die SRG abtritt, wird diese zusätzliche Mittel von insgesamt 171 Mio Fr. erhalten. Trotz dieser Mehreinnahmen wird die SRG während den nächsten Jahren die Sparmassnahmen weiterführen müssen. Gleichzeitig sollen die Programmdirektoren aber das Nötige unternehmen, um an ausländische Sender verlorengegangene Prozentpunkte bei den Einschaltquoten zurückzugewinnen. Dabei machten die SRG-Verantwortlichen geltend, dass sie bereits heute europaweit am billigsten produzieren: insgesamt ist die SRG dreimal billiger als das österreichische oder dänische Fernsehen und gleich zehnmal günstiger als das ZDF oder ARD.

Gebührenerhöhung

Freisinnige Kreise regten die Revision des Bundesbeschlusses über Satellitenrundfunk an, um die Ausstrahlung von schweizerischen Satellitenprogrammen mit internationaler Ausrichtung zu erleichtern: Die Konzessionsbestimmungen sollten in dem Sinne gelockert werden, dass die Veranstalter und das Aktienkapital nicht mehrheitlich schweizerisch sein müssen.

Ausstrahlung von schweizerischen Satellitenprogrammen

Dies spürte auch die PTT, als sie ihre Option auf einen Satellitenkanal von Eutelsat II, der Ende August ins All befördert wurde, mit keinem finanzkräftigen Privatfernsehunternehmer besetzen konnte. Ursprünglich war der Satellitenkanal von der PTT für die EBC freigehalten worden nachdem diese den Betrieb eingestellt hatte, waren weder Alfred Fetscherin, TV-Projektleiter von "Tele 2", noch die Initiantin von "Schweizer Fernsehen International", Margrit Trappe, willens oder in der Lage, den Satellitenkanal zu übernehmen.

European Business Channel (EBC) im

Bei der Entwicklung der Lokalradios zeichnete sich im Berichtsjahr eine gewisse Sättigung ab. Die erlaubte Werbezeit konnte zum Teil nicht ausgeschöpft werden und verschiedene Lokalradios wurden durch die Streichung von aufbereiteten Nachrichtenbulletins, welche während rund einem Jahr von der Agentur SPK geliefert worden waren, hart getroffen. Im Berichtsjahr konnten einige im letzten Jahr konzessionierte Lokalradios auf Sendung gehen: Radio Argovia als erster Privatsender auf Kantonsgebiet, das Solothurner Studio B, Radio Schwyz, Radio Rhône im Unter- und Radio Rottu im Oberwallis sowie Radio Piz Corvatsch im Engadin. Zudem erteilte der Bundesrat dem Betreiber von "Opus Radio", Roger Schawinsky, die Satellitenkonzession zur Ausstrahlung des ersten Radiospartenprogramms in der Schweiz; der Klassiksender nahm den Betrieb anfangs Januar 1991 auf. "Radio Viva" konnte als weiterer Spartensender in Zürich einen einmonatigen Versuch mit einem volkstümlichen Musikprogramm durchführen. Diesen neuen Sendern standen aber auch einige Misserfolge gegenüber: das zur Edipress-Gruppe gehörende Radio L in Lausanne musste den Betrieb aus finanziellen und technischen Gründen einstellen. Ebenso konnte das schon konzessionierte Radio SOLA die für den Herbst geplante Betriebsaufnahme nicht durchführen und der einzige Quartiersender, Radio Riesbach (Zürich), gab die Einstellung des Betriebs auf März 1991 bekannt.

neun weitere Lokalradios