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Nach dreijähriger Amtszeit ist der bisherige Präsident der UBI, Staatsrechtsprofessor Jörg Paul Müller, zurückgetreten; zum Nachfolger hat der Bundesrat den 67jährigen Westschweizer Journalisten Bernard Béguin gewählt. Bekannt als Mann des Ausgleichs und der Vermittlung wurde seine Wahl von allen Seiten gelobt.

Präsident der UBI, Bernard Béguin

An einer Tagung der Schweizerischen Gesellschaft für Kommunikations- und Medienwissenschaft zum Thema "Fernsehen in der Zukunft — Zukunft des Fernsehens" herrschte die Meinung vor, dass einzig die Interessengemeinschaft Regionalfernsehen in der Lage sein könnte, in Form von Fenstern mit der SRG zusammen ein zweites Programm zu erarbeiten. Nach Meinung der Tagungsteilnehmer ist weder das Projekt TV 700 des Schweizer Fernsehen International (SFI) von Margrit Trappe noch jenes von Alfred Fetscherin realistisch. Das Projekt TV 700 sieht ein internationales Spartenprogramm vor, da seine Promotorin die Schweiz als zu kleines Zielgebiet für TV-Werbung einschätzt. Andere Interessierte gaben sich hingegen überzeugt, dass das Werbepotential für eine zweite Senderkette vorhanden sei, da in der Schweiz das Fernsehen erst einen Anteil von ca. 4-6% am Gesamtwerbevolumen aller Medienträger besitzt.

Tagung der Schweizerischen Gesellschaft für Kommunikations- und Medienwissenschaft

In Zusammenarbeit mit Fernsehen DRS plante die Stiftung Regionalfernsehen Zentralschweiz für das Jahr 1991 ein regionales Projekt "TV Tell" als sogenanntes Fensterprogramm. Vorgesehen waren täglich 45 Minuten Sendezeit mit regionalen Schwerpunkten während zehn Tagen. Der Bundesrat lehnte jedoch das Konzessionsgesuch ab, weil das Versuchsprogramm mittels Werbung und Sponsoring finanziert worden wäre. Dies hätte gegen die geltende Rundfunkverordnung verstossen. Im Vorfeld der 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft haben auch andere private Gruppierungen regionale TV-Gesuche eingereicht, welche ähnliche Finanzierungsmodelle vorsahen; alle wurden aus demselben Grund abgelehnt.

Innerschweiz Basel Ostschweiz

Der Bundesrat hat dem Parlament das im letzten Jahr unterzeichnete Übereinkommen des Europarates über das grenzüberschreitende Fernsehen zur Ratifizierung vorgelegt. Damit verbunden war auch eine Änderung des Bundesbeschlusses über das Satellitenfernsehen in bezug auf Sponsoring und Werbung.

Übereinkommen des Europarates über das grenzüberschreitende Fernsehen

Eineinhalb Jahre nach der Einreichung der Beschwerde von Nationalrat Cincera (fdp, ZH) gegen die Sendung "z.B.: Die Villiger Firmengeschichte. Gratwanderung zwischen Wirklichkeit und Wunsch" fällte die UBI ihr Urteil. Sie äusserte zwar gewisse Vorbehalte zu Konzept und Präsentation der Sendung, entschied aber, dass keine Konzessionsverletzung vorlag. Anlass zu Protest im bürgerlichen Lager gab im Berichtsjahr ein "Rundschau"-Beitrag über die Sicherheit des Kernkraftwerks Mühleberg (BE) im Vorfeld der Abstimmung über die Atominitiativen. Die bildliche Umsetzung der Konsequenzen eines möglichen Kernenergieunfalls wurden als zu einseitige Darstellung interpretiert. Der DRS-Vorstand befand die Kritik an der Sendung jedoch als ungerechtfertigt. Ebenfalls im Zusammenhang mit der Abstimmung zu den Atominitiativen hat das welsche Anti-AKW-Komitee "Sortir du nucléaire" gegen das welsche Fernsehen eine Beschwerde eingereicht, weil es Fernsehspots als Wahlpropaganda für die Energiewirtschaft zuliess. Allerdings wurde die Beschwerde nach Ablauf der gesetzlichen Frist eingereicht und deshalb für nichtig erklärt. Insgesamt zeigte die Anzahl Beschwerden im Jahresbericht 1989 eine steigende Tendenz: 32 Beschwerden wurden eingereicht (22 gegen Fernseh-, 10 gegen Radiosendungen), 36 Fälle wurden entschieden. Verschiedenste Medienbeobachter brachten zum Ausdruck, dass mit sinkenden Chancen für eine private Konkurrenz der politische Anpassungsdruck auf die SRG zunehmen werde und eine Beschwerdeflut die UBI überrollen könnte.

Firmengeschichte.

Trotz der Redimensionierungsmassnahmen konnte das Fernsehen wie geplant am 20. August das Programm 90 starten. Veränderungen struktureller Natur im Bereich Information und Sport sowie die eher kosmetischen Änderungen in der Präsentation wurden im allgemeinen von den Zuschauern gut aufgenommen. Bei Radio DRS hingegen mussten die meisten Pläne für das Radio 2000 nach der Bekanntgabe der nötigen Einsparungen aufgegeben werden. So haben Radio DRS 1 und 2 je 10% weniger Mittel als budgetiert zur Verfügung; beim ersten Sender soll im Programm 91 vor allem das Musikangebot mehr auf jüngere Hörerinnen und Hörer ausgerichtet werden, und bei DRS 2 soll eine Straffung auf ein "Schienenprogramm", d.h. täglich wiederkehrende Sendungen zur selben Zeit, mehr Hörerfreundlichkeit erbringen. Ab 1992 muss gemäss Radiodirektor Blum noch mehr eingespart werden, was einen zusätzlichen Personalabbau (insgesamt 30 Stellen bis Ende 92) zur Folge haben wird. In der Westschweiz scheint vor allem das Kulturradio Espace 2 Opfer von zukünftigen Restrukturierungs- und Sparmassnahmen zu werden.
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Programm 90

Auch beim Schweizer Radio International (SRI) machten sich die Sparbemühungen der SRG bemerkbar: Die redaktionelle und personelle Aufstockung konnte nicht wie geplant durchgeführt werden. Neu findet eine verstärkte Zusammenarbeit mit China und osteuropäischen Ländern statt.

Programm 90

Ebenso wurden die wichtigsten Regionaljournale von DRS ins Programm übernommen. Der Ständerat hat die Verlängerung des Bundesbeschlusses über das Kurzwellenradio bis Ende 1995 einstimmig gutgeheissen. Der ab Oktober neu amtierende Direktor von SRI (Schweizer Radio International), Roy Oppenheim, übernahm die Aufgabe, die "Stimme der Schweiz" zu restrukturieren; vorgesehen sind eine Bündelung verschiedener Sendungen mit Auslandbezug innerhalb des gesamten SRG-Betriebs, verstärkte Zusammenarbeit mit dem Telefonrundspruch und die Einrichtung einer Art von internationalem Teletextdienst.

Programm 90

Die hauptsächlichen Problemkreise bei den Beratungen des Radio- und Fernsehgesetzes – Werbung, Programmaufsicht und Einbezug privater Fernsehanbieter – standen in direktem Zusammenhang mit den aktuellen Geschehnissen rund um die SRG: Einerseits hat der Finanzengpass bei der SRG mit der damit verbundenen Forderung nach einer Gebührenerhöhung auch die Frage einer Lockerung der Werbevorschriften aufs Tapet gebracht, gleichzeitig aber auch rechtsbürgerliche Nationalräte mobilisiert, um in einer Interpellation die Forderung nach einer verstärkten Aufsichtskontrolle über das "linke" Fernsehen im Gegenzug zu einer Gebührenerhöhung aufzustellen. Andererseits hat die Betriebseinstellung des ersten privaten Satellitenfernsehens in der Schweiz, European Business Channel, die Medienwelt in bezug auf ein zukünftiges Zweites Schweizer Fernsehen in Form eines privaten Kanals stark ernüchtert. Unter anderem aus diesem Grunde wurde die Diskussion um mögliche Modelle der Zusammenarbeit zwischen SRG und Privaten stark vorangetrieben.

Finanzengpass Gebührenerhöhung

Die schweizerischen Medien-, Film- und Literaturschaffenden haben die Beschlüsse des Ständerates, insbesondere die Lockerung des Werbeverbotes und die Neustrukturierung der Programmaufsicht, scharf verurteilt. Sie befürchten davon eine wachsende Kommerzialisierung und Disziplinierung des Medienschaffens.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Im Differenzbereinigungsverfahren hat die Nationalratskommission beschlossen, dem Plenum ebenfalls die Unterbrechung von über 90minütigen Sendungen durch Werbung vorzuschlagen. Vom ständerätlichen Konzept für die Behandlung von Beschwerden will die Kommission die vorgeschalteten Ombudsstellen übernehmen, hingegen auf das Weiterzugsrecht von Entscheiden der UBI an das Bundesgericht verzichten. Sie erhofft sich davon, dass die UBI wieder vermehrt als Schlichtungsinstanz und weniger als richterliches Gremium tätig sein kann. Bei Konzessionsverletzungen soll gemäss der Kommission in Zukunft das EVED einschreiten, dessen Entscheide dann vor dem Bundesgericht angefochten werden könnten.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Nachdem der Nationalrat als Erstrat im letzten Herbst dem Vertragsmodell und dem Prinzip des Sponsorings zugestimmt hatte, hingegen keine Unterbrechung von , Sendungen durch Werbung zulassen wollte, schlug nun die zuständige Ständeratskommission als Kompromisslösung vor, Sendungen von über 90 Minuten Dauer durch einen einzigen Werbeblock unterbrechen zu dürfen. Dieser Vorschlag wurde vom Ständerat mit 30:11 Stimmen angenommen. Den Kommissionsantrag für eine Streichung des Artikels über die Unterstützung europäischer Eigenleistungen lehnte der Rat hingegen mit 20:17 Stimmen ab.

Deutlich mehr zu reden gab der Problemkreis der Programmaufsicht durch die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI). Die Kommission hatte vorgeschlagen, eine eigens vom Veranstalter organisierte 0mbudsstelle ohne Weisungsbefugnis vor die UBI zu schalten, welche erstinstanzlich die Beschwerden behandelt und gewisse Beschwerden an die UBI weiterreichen kann. Die Möglichkeit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht solle letztinstanzlich erhalten bleiben. Dieser Vorschlag setzte sich schlussendlich gegen Anträge aus verschiedensten Richtungen – wie das Begehren des freisinnigen Masoni (TI) nach einem Radio- und Fernsehrat oder jenes des Urners Danioth (cvp) nach veranstalterunabhängigen Schlichtungsstellen – durch. Ziel dieses neuen Dreistufenverfahrens soll vor allem eine Entlastung der UBI, aber auch eine praxisnahe Erledigung der Beschwerden sein. Im übrigen nahm der Rat einen Minderheitsantrag an, wonach das Beschwerderecht von Behörden nicht auf Kantonsregierungen zu beschränken sei und sprach sich mit knappem Mehr dafür aus, dass die Verhandlungen vor der Beschwerdeinstanz öffentlich ausgetragen werden sollen.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Das Budget der SRG geriet vor allem durch die wachsende allgemeine Teuerung sowie durch massive Kostensteigerungen von Übertragungsrechten in den Bereichen Sport und Spielfilm aus dem Gleichgewicht. Wie weit auch Führungsschwäche in der langfristigen Planung für die finanzielle Situation verantwortlich ist, blieb umstritten. Auch für die Jahre nach 1990 musste die SRG den Rotstift ansetzen, sowohl im Investitions- wie auch im Personalbereich. Der Forderung der SRG für eine Gebührenerhöhung von rund 30% wurde vom Bundesrat nicht vollständig entsprochen. Auf Antrag des Preisüberwachers bewilligte er nur 25%; da die PTT von ihrem Gebührenanteil jedoch 25 Mio Fr. an die SRG abtritt, wird diese zusätzliche Mittel von insgesamt 171 Mio Fr. erhalten. Trotz dieser Mehreinnahmen wird die SRG während den nächsten Jahren die Sparmassnahmen weiterführen müssen. Gleichzeitig sollen die Programmdirektoren aber das Nötige unternehmen, um an ausländische Sender verlorengegangene Prozentpunkte bei den Einschaltquoten zurückzugewinnen. Dabei machten die SRG-Verantwortlichen geltend, dass sie bereits heute europaweit am billigsten produzieren: insgesamt ist die SRG dreimal billiger als das österreichische oder dänische Fernsehen und gleich zehnmal günstiger als das ZDF oder ARD.

Gebührenerhöhung

Freisinnige Kreise regten die Revision des Bundesbeschlusses über Satellitenrundfunk an, um die Ausstrahlung von schweizerischen Satellitenprogrammen mit internationaler Ausrichtung zu erleichtern: Die Konzessionsbestimmungen sollten in dem Sinne gelockert werden, dass die Veranstalter und das Aktienkapital nicht mehrheitlich schweizerisch sein müssen.

Ausstrahlung von schweizerischen Satellitenprogrammen

Dies spürte auch die PTT, als sie ihre Option auf einen Satellitenkanal von Eutelsat II, der Ende August ins All befördert wurde, mit keinem finanzkräftigen Privatfernsehunternehmer besetzen konnte. Ursprünglich war der Satellitenkanal von der PTT für die EBC freigehalten worden nachdem diese den Betrieb eingestellt hatte, waren weder Alfred Fetscherin, TV-Projektleiter von "Tele 2", noch die Initiantin von "Schweizer Fernsehen International", Margrit Trappe, willens oder in der Lage, den Satellitenkanal zu übernehmen.

European Business Channel (EBC) im

Bei der Entwicklung der Lokalradios zeichnete sich im Berichtsjahr eine gewisse Sättigung ab. Die erlaubte Werbezeit konnte zum Teil nicht ausgeschöpft werden und verschiedene Lokalradios wurden durch die Streichung von aufbereiteten Nachrichtenbulletins, welche während rund einem Jahr von der Agentur SPK geliefert worden waren, hart getroffen. Im Berichtsjahr konnten einige im letzten Jahr konzessionierte Lokalradios auf Sendung gehen: Radio Argovia als erster Privatsender auf Kantonsgebiet, das Solothurner Studio B, Radio Schwyz, Radio Rhône im Unter- und Radio Rottu im Oberwallis sowie Radio Piz Corvatsch im Engadin. Zudem erteilte der Bundesrat dem Betreiber von "Opus Radio", Roger Schawinsky, die Satellitenkonzession zur Ausstrahlung des ersten Radiospartenprogramms in der Schweiz; der Klassiksender nahm den Betrieb anfangs Januar 1991 auf. "Radio Viva" konnte als weiterer Spartensender in Zürich einen einmonatigen Versuch mit einem volkstümlichen Musikprogramm durchführen. Diesen neuen Sendern standen aber auch einige Misserfolge gegenüber: das zur Edipress-Gruppe gehörende Radio L in Lausanne musste den Betrieb aus finanziellen und technischen Gründen einstellen. Ebenso konnte das schon konzessionierte Radio SOLA die für den Herbst geplante Betriebsaufnahme nicht durchführen und der einzige Quartiersender, Radio Riesbach (Zürich), gab die Einstellung des Betriebs auf März 1991 bekannt.

neun weitere Lokalradios

Das Ende des ersten privaten Satellitenfernsehens in der Schweiz hat eine allgemeine Ernüchterung unter den Promotoren eines privaten Zweiten Schweizer Fernsehens ausgelöst; nicht eine vollständige Entmutigung, aber eine realistischere Einschätzung der Möglichkeiten und des Zeitpunkts der Inbetriebnahme eines privaten Senders kennzeichnete die nachfolgenden Diskussionen.

European Business Channel (EBC) im

Obwohl das private Wirtschaftsfernsehen European Business Channel (EBC) im März des Berichtsjahres noch eine weitere Kapitalerhöhung vornahm und eine Bankgarantie in der Höhe von 10 Mio Fr. erhalten hatte, hauptsächlich um sich um einen Satellitensenderplatz bei Eutelsat II zu bewerben, konnte die Einstellung des Senders 18 Monate nach Betriebsaufnahme Ende Juni nicht mehr verhindert werden. Das Defizit war in der Zwischenzeit auf 40 Mio Fr. angewachsen und die Gespräche um eine Teilübernahme durch den amerikanischen Medienkonzern Time Warner waren vor allem aus konzessionsrechtlichen Gründen gescheitert. Hauptgrund für das defizitäre Unternehmen EBC war wohl das Konzept: Ein internationales Spartenprogramm für ganz Europa war für die Werbung zu wenig interessant und somit nicht selbsttragend, geschweige denn gewinnbringend.

European Business Channel (EBC) im

Um die finanzielle Situation der SRG für eine weitere Zukunft zu entschärfen, stellte die SRG-Direktion auch Überlegungen hinsichtlich einer Lockerung der Werbebestimmungen an: Dem Bundesrat sollten Gesuche für die Aufhebung des Werbeverbots am Sonntag und für mehr als fünf, jedoch im Vergleich zu heute kleineren Werbeblöcken (insgesamt 25 Min.) während der Prime Time unterbreitet werden. Ausserdem sollte es das neue Radio- und Fernsehgesetz in Zukunft erlauben, über Sponsoring einen Teil des Fernsehbudgets einzubringen. Umstritten bei diesen Massnahmen ist vor allem die Erhöhung der Anzahl der Werbeblöcke. Falls die Unterbrechung von laufenden Sendungen weiterhin verboten bleibt, wird dies die Programmierung von kürzeren Sendungen zur Folge haben. Die SRG und die AG für das Werbefernsehen (AGW) möchten zudem eine Flexibilisierung der Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Werbezeit erreichen: Falls aus konjunkturellen Gründen einmal während einiger Monate die Werbezeit nicht voll ausgeschöpft würde, sollte dies, sobald wieder ein Nachfrageüberhang besteht, kompensiert werden können. Im Juni hatte der Bundesrat eine vor zwei Jahren eingereichte Motion Früh (fdp, AR) bezüglich einer Verlängerung der Fernsehwerbezeit zurückhaltend beantwortet. Das Parlament verschob die Diskussion über die Motion und schrieb sie kurz darauf wegen Ablaufens der Behandlungsfrist ab.

Fernsehwerbung

Neben den Diskussionen um die zukünftige Ausgestaltung der Programmaufsicht im Rahmen der Beratungen über das neue Radio- und Fernsehgesetz geriet die UBI durch ihre Entscheide zu einigen umstrittenen Sendungen auch im Berichtsjahr wieder ins Rampenlicht. Das Bundesgericht schützte eine von der UBI 1989 festgestellte Konzessionsverletzung im Falle der Sendung "Grell-Pastell" zum Thema Sexualität. Die Schweizerische Journalisten-Union (SJU) sowie andere Verbände und einzelne Medienschaffende reagierten heftig gegen diese als Beschneidung des journalistischen Spielraums empfundene Politik; diese lasse keine Diskussion von kontroversen Themen in unterhaltenden Sendungen mehr zu, und die Programme würden somit auch immer langweiliger werden. Kritisiert wurde die Entwicklung der UBI und die Rolle des Bundesgerichts als eigentliche Moral- und Geschmacksinstanz aber auch vom juristischen Direktor der SRG.
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umstrittenen Sendungen

Eine Gruppe von 61 bürgerlichen Nationalräten unter Führung des Aargauers Reimann (svp) verlangte in einer Interpellation, der Bundesrat solle seine Zustimmung zur angekündigten Gebührenerhöhung von der Zusicherung der SRG abhängig machen, die Konzession und andere Vorschriften konsequent einzuhalten. Linke Propaganda und Geldverschleuderung für Sendungen, die weit mehr den Bedürfnissen der Medienschaffenden selber als denjenigen der SRG-Konsumenten entsprächen, seien untragbar für eine nationale Medienanstalt. Schützenhilfe bekam die Interpellation Reimann auch von der Schweizerischen Fernseh- und Radiovereinigung (SFRV), welche für einen Konzessionsentzug der SRG und eine private Neuorganisation des Fernsehens eintrat. Das "Forum Medien kritisch", Nachfolgeorganisation des Patronatskomitees "Medienanalysen", gründete ein Beratungsbüro für Beschwerden gegen SRG-Sendungen. Der Bundesrat strich in seiner Antwort auf die Interpellation Reimann heraus, dass die Verknüpfung der Bewilligung einer Gebührenerhöhung mit einer sachfremden Vorlage wie der Programmaufsicht verfassungswidrig sei, da Art. 55bis BV die Unabhängigkeit der Rundfunkveranstalter garantiere.
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Linke Propaganda Geldverschleuderung

Im Falle des terrestrisch übermittelnden Abonnement-Senders der Westschweiz, Télécinéromandie (TCR), hat sich der Bundesrat entschieden, die Konzession bis 1994 zu verlängern; er hat jedoch keine Werbeerlaubnis für die uncodierten Sendeblocks erteilt. Im Gegensatz zu TCR darf das deutschschweizerische Pay-TV, Teleclub, als Satellitensender uncodierte Werbung ausstrahlen, weil es dem werbefreundlicheren Bundesbeschluss über das Satellitenfernsehen unterliegt.

Télécinéromandie

Eine weitere Liberalisierung im Empfang von Satellitenprogrammen wurde durch einen Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg bewirkt: Die Elektronikfirma Autronic AG hatte Klage gegen einen Bundesgerichtsentscheid eingereicht, weil ihr an der FERA 1982 von der PTT untersagt worden war, ein von einem sowjetischen Fernmeldesatelliten abgestrahltes Programm mittels Empfang über Parabolantennen zu zeigen. Der Artikel 10 der Menschenrechtskonvention, wonach die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten und Ideen garantiert sein müsse, gilt gemäss dem Gerichtsentscheid auch im Falle des Empfangs von unverschlüsselten Satellitensignalen uneingeschränkt. Die von der PTT vorgenommene Unterscheidung in Rundfunk- und Fernmeldesatelliten bei der Bewilligungspraxis hat sich damit als unhaltbar erwiesen. In seiner Antwort auf eine Interpellation Wyss (fdp, BS) betreffend freien Individualempfang für Satellitenfernsehen führte der Bundesrat aus, dass einerseits internationale Staatsverträge (Fernmeldevertrag und Radioreglement), welche die Schweiz mitunterzeichnet hat, von der Internationalen Fernmeldeunion (UIT) angepasst werden müssten; andererseits müsste in der schweizerischen Gesetzgebung zuerst abgeklärt werden, ob die erste Verordnung zum Telegrafen- und Telefonverkehrsgesetz und eine entsprechende Verordnung des EVED mit dem Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar seien.

Liberalisierung im Empfang von Satellitenprogrammen

Dass Recherchierjournalismus beim Radio sehr unbequem werden kann, haben zwei DRS-Mitarbeiter und eine Mitarbeiterin anlässlich ihres Beitrags zur Geschichte der Firma Villiger in der Sendung «z.B.» erfahren. Das Team hatte versucht, die Geschichte der Firmen der Familie des neu gewählten Bundesrates Kaspar Villiger vor und während der Zeit des zweiten Weltkrieges nachzuzeichnen; dabei war umstritten, wie weit das Unternehmen in die Wirtschaft des Nazi-Staates integriert war. Verschiedene Klagen und Konzessionsbeschwerden, die monierten, dass es die Absicht der Sendung gewesen sei, Bundesrat Villiger mit der Darstellung der Unternehmenspolitik seines Vaters zu kompromittieren, folgten unverzüglich nach der ausgestrahlten Sendung. SRG-Generaldirektor Riva konnte den Konflikt entschärfen, indem er vor allem die Gewichtung der Sendung und die Plazierung innerhalb des Programms kritisierte, nicht aber den Inhalt an und für sich. Dies hatte jedoch weitere Auseinandersetzungen zwischen der SRG-Leitung und der FDP-Parteispitze zur Folge. Das Beispiel zeigte, wie schwierig für die Medien die kritische Behandlung eines umstrittenen Themas in der Öffentlichkeit ist. Noch deutlicher wurde dies bei den Klagen von Mohamed Shakarchi, der in seinem Namen und in dem der Shakarchi Trading SA von allen drei Fernsehketten eine Genugtuung von insgesamt CHF acht Mio verlangte. Ihm seien durch eine gezielte Vorverurteilungskampagne wegen Drogengeldwäscherei im Rahmen der Kopp-Affäre massive Geschäftseinbussen zugefügt worden.

Dass Recherchierjournalismus beim Radio sehr unbequem werden kann, haben zwei DRS-Mitarbeiter und eine Mitarbeiterin anlässlich ihres Beitrags zur Geschichte der Firma Villiger in der Sendung "z.B." erfahren

Mit den Beratungen über das neue Radio- und Fernsehgesetz ist auch die Diskussion um die Werbeordnung vor allem am Fernsehen wieder in die Öffentlichkeit getragen worden. Obwohl mehrheitlich die Meinung vorherrscht, dass in der Schweiz keine «amerikanischen Verhältnisse» Einzug halten sollen, ist die Tendenz trotzdem gegenläufig. Die europäische Fernsehkonvention, welche die Schweiz mitunterzeichnet hat, sieht denn auch die Unterbrechung von Sendungen durch Werbung vor.

Mit den Beratungen über das neue Radio- und Fernsehgesetz ist auch die Diskussion um die Werbeordnung vor allem am Fernsehen wieder in die Öffentlichkeit getragen worden