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Der «Blick» nahm das 25-jährige Jubiläum des Fernsehens zum Anlass, in einer ausführlichen Serie gegen die Führung des Fernsehens der deutschen und rätoromanischen Schweiz (DRS) zu schiessen. Die angegriffenen Kaderleute vermochten die Aussagen ehemaliger Fernsehmitarbeiter nicht zu widerlegen. Im «Tages-Anzeiger» wurde vermutet, hinter der «enthüllenden» Folge stünden nicht nur uneigennützige Interessen, sondern auch verlagspolitische Motive: Kapitalkräftige Kreise, die sich um ein privates Fernsehen in der Schweiz bemühten, hätten wenig dagegen, wenn die Monopolgesellschaft SRG in ein schiefes Licht gerate.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

Zur bundespolitischen Berichterstattung in Radio und Fernsehen wurde der zweite und dritte Teil der «Studie Reck» veröffentlicht. Der zweite befasst sich vornehmlich mit der Gestaltung eines schwergewichtigeren Informationsblockes am Fernsehen; im abschliessenden dritten Teil wendet sich der Autor mit Nachdruck gegen den Anspruch auf einen Proporz in den elektronischen Medien. Er ist ausserdem der Ansicht, dass die Möglichkeit von Radio und Fernsehen, den Stimmbürger zu aktivieren, begrenzt sei. Im Ansatz richtig seien die bisher unternommenen Versuche, das Publikum direkt in den politischen Meinungsbildungsprozess einzubeziehen.

Zur bundespolitischen Berichterstattung in Radio und Fernsehen wurde der zweite und dritte Teil der «Studie Reck» veröffentlicht

Regelmässige Kritiken an der Arbeit der Medienschaffenden belegen die unterschiedliche Optik der Fernsehzuschauer. Erwartungen und Bildschirmwirklichkeit stimmen oft nicht überein, zeigen die Grenzen des Mediums Fernsehen auf: Einen lokal begrenzten Entrüstungssturm löste ein Bericht über das Aargauer Jubiläumsfest aus, der von den direkt Beteiligten als verzerrend und manipuliert, von einem aussenstehenden Kritiker als «sorgfältige, gute, in ihrer Art liebevoll gestaltete Filmreportage» (NZZ) bezeichnet wurde. Der Protest führte sogar zu Vorstössen in National- und Ständerat und einem Communiqué der Aargauer Regierung. Eine Petition des Arbeitnehmer-Radio- und Fernsehbundes forderte die Absetzung der langjährigen Sendereihe «Aktienzeichen XY... ungelöst». Sie diene in erster Linie der Befriedigung der Sensationslust des Publikums, stelle einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitssphäre der Betroffenen dar und erwecke den Eindruck, dass die Kriminalität ganz allgemein bedrohlich anwachse. Die Programmkommission DRS sprach sich für die Beibehaltung der Sendung aus.

Regelmässige Kritiken an der Arbeit der Medienschaffenden belegen die unterschiedliche Optik der Fernsehzuschauer

Ähnliches, wie für die Situation der Kunstschaffenden festgestellt wurde, gilt für die Medienschaffenden. Bundespräsident Ritschard erklärte im Rahmen einer Rede in Zürich, der Staat habe zu seiner Opposition in den Medien Sorge zu tragen. Es komme vor, dass Politiker mit der Medienpolitik den Staat schützen wollten und nicht einsähen, dass im Gegenteil der Staat die Freiheit der Medien zu schützen habe. Die Forderungen nach einem Gesamtmedienkonzept, das Presse, Radio, Fernsehen und weitere Massenmedien in ein gegenseitiges Beziehungsgefüge stellen soll, verstummten nicht. Bundesrat Furgler unterstützte dieses Anliegen, als er anlässlich der Eröffnung des Ringier-Pressezentrums in Zürich die Meinung vertrat, auch die Schweiz komme in Zukunft ohne ein kommunikationspolitisches Konzept nicht mehr aus. Im Spätsommer ernannte der Bundesrat eine Expertenkommission unter der Leitung von H. W. Kopp, die ein schweizerisches Medienkonzept erarbeiten soll. Ihr Auftrag lautet, in erster Dringlichkeit Zielsetzungen für eine koordinierte, möglichst widerspruchsfreie Medienpolitik zu formulieren und bis 1981 allfällig notwendige Medienartikel mit Ausführungsbestimmungen vorzulegen.

Staatskritische Presse und Zensur

Der neue Verfassungsartikel für Radio und Fernsehen böte auch die Grundlage zu einer befriedigenden Ordnung für das Kabelfernsehen. Aufgrund der seit 1977 geltenden Regelung wurden mehrere Versuche bewilligt. Darunter ist derjenige in Baden hervorzuheben, der von einer wissenschaftlichen Untersuchung begleitet wird und bis 1981 dauern soll. Abgelehnt wurde dagegen die «Züri Vision», ein von der Rediffusion, dem «Tages-Anzeiger» und dem Ringier-Verlag eingereichtes Projekt im Hinblick auf die Zürcher Wahlen. Das Departement Ritschard schrieb dazu unter anderem, dass das Kabelfernsehen das Informationsangebot ergänzen und die Vielfalt der Informationsträger vermehren sollte. Es werde medienpolitisch nicht richtig eingesetzt, wenn es bestehende Konzentrationen noch verstärke.

Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen

A l'occasion d'une réunion de l'Association suisse de télévision et de radio, qui continue à reprocher à diverses émissions d'être trop orientées à gauche; quelques membres ont demandé la démission du directeur des programmes de la Télévision suisse allemande. Des divergences d'opinions ont également éclaté, certaines émissions prévues, déclarées incompatibles avec la concession, n'ayant pas été diffusées. C'est ainsi que la Radio romande a renoncé à retransmettre une interview, annoncée pourtant, du conseiller national Ziegler (ps, GE), à propos de son livre sur la Suisse. Un reportage sur les activités des services secrets iraniens en Suisse a été radié du «CH-Magazin». Enfin un film sur le commerce de fourrures et la protection des animaux a été suspendu par voie judiciaire à la suite d'une demande des milieux intéressés. Les marchands de fourrures avaient craint qu'une atteinte préjudiciable soit portée à leurs intérêts économiques. La guerre dite des «maillots», entre la SSR et les présidents de quelques clubs de football dont les joueurs se présentent en tenues publicitaires, a pris une tournure politique. La SSR a décidé de renoncer à l'avenir à la retransmission de rencontres entre de telles équipes. Les partisans du football ont manifesté leur mécontentement et le conseiller fédéral Ritschard, dans une réponse écrite donnée au conseiller national Hubacher (ps, BS) qui avait déposé plainte, a admis que la décision de la SSR était certes impopulaire mais que la SSR ne refusait pas vraiment d'accomplir son devoir d'information et qu'il serait souhaitable qu'un accord intervienne entre la SSR et l'Association suisse de football. Deux émetteurs pirates, à Genève et Zurich, ont créé des ennuis aux PTT et à la SSR. Le second émettait en stéréophonie, ce que ne fait pas la Radio suisse. Les PTT sont pourtant parvenus à les repérer et ils ont engagé une procédure pénale contre les deux radios pirates. Un changement dans nos relations avec la Principauté du Liechtenstein est intervenu. Notre petit pays voisin s'était vu adjuger, l'année passée, une longueur d'onde à la Conférence des ondes longues et moyennes de Genève. Dans une nouvelle convention postale, la Suisse lui a accordé toute souveraineté pour la radiodiffusion et télévision.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

Dans le secteur de la radio et de la télévision, une deuxième tentative, après celle de 1957, d'asseoir les règlements existants sur une base constitutionnelle solide a échoué. Un alinéa surtout a formé la pierre d'achoppement de l'article sur la radio et la télévision (art. 36 bis Cst), alinéa qui établissait des directives pour la production et la réalisation des programmes. Les adversaires ont déclaré que ces directives étaient des formules creuses, susceptibles d'être interprétées à volonté suivant les optiques politiques. Pour les partisans, il était important que les producteurs et réalisateurs fournissent, précisément au sein des monopoles de l'information, des garanties d'impartialité. L'article rejeté devait aussi accorder des bases constitutionnelles pour la télévision par câble et empêcher qu'elle mette en danger la liberté d'opinion et les organes de presse régionaux. Auparavant, un essai de télévision par câble à Delémont, qui bénéficiait d'une autorisation, a livré un enseignement utile sur les possibilités de la télévision locale. L'article constitutionnel prévoyait en outre l'institution d'une autorité de plainte par le législateur. En juin déjà, la Société suisse de radiodiffusion et télévision (SSR) avait publié des directives pour traiter des plaintes dans les questions de programme. Le rapport d'instruction du DFTCE, qui concluait à un manque grave d'objectivité dans l'émission sur les comités de soldats (octobre 1975), avait contribué à la mise en place de cette pratique.

l'article sur la radio et la télévision

Les positions au sujet de l'article sur la radio et la télévision étaient clairement délimitées: les socialistes et l'extrême-gauche se sont opposés au projet, les partis bourgeois l'ont soutenu et l'Alliance des indépendants a laissé la liberté de vote. L'article proposé a cependant été rejeté par 696'039 non contre 531'328 oui, avec une participation de 33.5 pourcent. Trois cantons et un demi-canton seulement l'ont accepté: AI, FR, TI, UR. Après la décision populaire, le conseiller aux Etats Broger (pdc, AI) s'est élevé contre une «pause de réflexion du Conseil fédéral» trop longue. Il a souligné, dans son intervention parlementaire, l'urgence de donner à la télévision par câble une base légale qui devrait être élaborée aussi rapidement que possible, vu les demandes en suspens


Votation du 26 semptembre 1976

Participation: 33.51%
Oui: 531'328 (43.3%) / Cantons: 3.5
Non: 696'039 (56.7%) / Cantons: 18.5

Consignes de vote:
– Oui: PDC, PEV, PLR (1*), PLS, MRS, DS, UDC; UPS, USP, USAM, TravS
– Non: PST, POCH, PSS
– Liberté de vote: AdI; USS
*entre parenthèses: nombre de sections cantonales divergentes

Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen

Die Auseinandersetzungen um Radio und Fernsehen verschärften sich erneut. In einem stark von Emotionen belasteten Klima, in welchem Dokumentation gegen Gegendokumentation stand, hatten sich die zuständigen Instanzen mit einer Flut von Beschwerden und Beanstandungen zu befassen. Diese betrafen meist die Darstellung, die politisch brisante Themen wie der Jurakonflikt, der Atomkraftwerkbau in Kaiseraugst, der Strafvollzug oder die Aktivitäten von Soldatenkomitees in den Informationssendungen gefunden hatten. Klagen richteten sich auch gegen die Sendung «Kassensturz», die nach der Auffassung des Gewerbeverbandes verschiedene gewerbliche Branchen verunglimpfte. Der angriffige «Kassensturz» behandelte Konsumentenfragen und gehörte zu den beliebtesten und meistbeachteten Sendungen. Zu einem Eklat führte ein Kommentar des Bundeshausredaktors H. U. Büschi zur parlamentarischen Behandlung der Frage des Schwangerschaftsabbruchs, in welchem die Haltung der CVP-Fraktion hart und nach Ansicht der Betroffenen «unsachlich» und «einseitig» kritisiert worden war. TV-Programmdirektor G. Frei entschuldigte sich in der Folge in aller Form am Bildschirm, was nun seinerseits wieder vielfach auf wenig Verständnis stiess und zu Protesten der Fernsehjournalisten und zu parlamentarischen Vorstössen führte. Kleinere Reportagen über das lokale politische Geschehen in Romont (FR), Aarberg (BE) und Kerns (OW) und über die Spitalplanung im Thurgau wurden von den kritisierten Kreisen als «Zerrbilder» zurückgewiesen. Ein Konflikt zwischen EMD und Schweizer Fernsehen führte zum Abbruch der Produktion des Fernsehspiels «Feldgraue Scheiben». Daneben wäre noch, vor allem als Illustration der verhärteten Fronten, die eine Behandlung «heikler» Themen scheinbar kaum mehr zuliessen, auf die Zensurmassnahmen im Falle eines Films über «Schweizer im spanischen Bürgerkrieg» hinzuweisen. Zwei Minuten Film mit Aussagen der Spanienkämpfer zur Frage, was sie unter Demokratie verständen, fielen der Schere zum Opfer, erschienen aber nachher in der Presse und wurden vielfach als eher harmlos empfunden.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

An der Genfer Lang- und Mittelwellenkonferenz der Internationalen Fernmeldeunion (UIT) einigten sich 112 Länder auf eine Neuzuteilung der Sendefrequenzen. Die Schweiz konnte ihre vier Mittelwellensender (Beromünster, Sarnen, Sottens, Monte Ceneri) behalten; Beromünster wird allerdings seine Emissionen ab 23. November 1978 zugunsten einer schon bisher auf der gleichen Frequenz sendenden algerischen Station einstellen müssen. Auch das Fürstentum Liechtenstein erhielt eine Welle zugesprochen, erklärte jedoch, seine Radiopolitik eng mit der Schweiz abstimmen zu wollen.

An der Genfer Lang- und Mittelwellenkonferenz der Internationalen Fernmeldeunion (UIT) einigten sich 112 Länder auf eine Neuzuteilung der Sendefrequenzen

Trotz der gespannten Lage kamen die parlamentarischen Beratungen des neuen Verfassungsartikels für Radio und Fernsehen bis auf wenige, materiell unbedeutende Fragen zu einem Abschluss. Verantwortlich für die umgehende Behandlung waren nicht zuletzt die Probleme des Kabelfernsehens, die dringlich nach einer Lösung verlangten. Rufe nach einer umfassenden verfassungsrechtlichen Ordnung des gesamten Kommunikationsbereichs mussten demgegenüber in den Hintergrund treten. Der Ständerat überwies der Grossen Kammer Ende Januar einen sehr detaillierten Entwurf, dessen wesentlichste Punkte wir bereits erwähnt haben. Besondere Beachtung fand die Befürwortung einer unabhängigen Beschwerdeinstanz, welche hauptsächlich von den Westschweizer und Tessiner Standesherren, die allgemein liberalere Auffassungen vertraten, bekämpft worden war. Im Nationalrat verdeutlichten längere Debatten einmal mehr die Standpunkte. Einem Lager konservativ-bürgerlicher Ratsherren, welche die umstrittenen Medien als mächtige «vierte Gewalt» einer stärkeren Kontrolle zu unterwerfen suchten, standen vorwiegend linke, aber auch liberale und christlich-soziale Exponenten gegenüber, welche die unerlässliche Kritikfunktion der Medien unterstrichen und insbesondere auch die Verankerung der Freiheit der Programmschaffenden forderten. Dass es in dieser Frage zu keinem schwerwiegenden Bruch kam, war in einer wichtigen Verhandlungsphase einem differenzierten Kompromissvorschlag von A. Müller-Marzohl (cvp, LU) zu verdanken, der eine freiheitliche Gestaltung der Programme «im Rahmen der Richtlinien» vorschlug. Die Grosse Kammer straffte im übrigen die Vorlage in einigen Punkten und übertrug ausserdem dem Bund die im Hinblick auf das Kabelfernsehen bedeutsame Kompetenz, für die Verbreitung von Programmen Konzessionen zu erteilen. Die Kommentatoren fanden für die Debatten und für deren Ergebnisse nicht überall gute Worte. Hans Tschäni sprach gar von einer überempfindlichen, engdenkenden Politikergeneration, die das Risiko der Freiheiten nicht mehr akzeptiere.

Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen

Die Reorganisationsbestrebungen der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) nahmen mit der Publikation einer Studie zur «Funktion und Struktur der Trägerschaft SRG» ihren Fortgang. Während die Reformvorschläge, die allgemein auf eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen SRG und Öffentlichkeit abzielten, in der Presse eine gute Aufnahme fanden, wurde der Umstand kritisiert, dass der Bericht lediglich in ein SRG-internes Vernehmlassungsverfahren geschickt worden war.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

Die Auseinandersetzungen um die Gestaltung der Informationssendungen des Fernsehens verschärften sich, als sich Ende Januar eine überparteiliche Vereinigung schweizerischer Fernsehzuschauer und Radiohörer, die «Schweizerische Fernseh und Radio-Vereinigung» (SFRV) konstituierte. Die SFRV, als deren Präsident Nationalrat W. Hofer (svp, BE) gewählt wurde, will «nachgewiesene Tendenzen zur einseitigen Beeinflussung des Publikums» bekämpfen und unter anderem auch an der Ausarbeitung des Verfassungstextes und der Gesetzgebung über Radio und Fernsehen mitarbeiten. Die Gründung stiess auch im Kreise der in der SFRV vertretenen Parteien CVP, FDP und LdU vorwiegend auf Skepsis oder Ablehnung. Man äusserte Zweifel an der Möglichkeit der «unautorisierten» SFRV, ihre anspruchsvollen Ziele zu verwirklichen, und wies darauf hin, dass es in erster Linie Aufgabe der zuständigen Konzessionsbehörde – der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft – sei, eine einseitige Berichterstattung zu verhindern. Im April wandte sich eine von zahlreichen Persönlichkeiten unterstützte «Aktion Freiheit für Radio und Fernsehen» gegen «Druckversuche» im Bereich der freien Meinungsbildung. Ins Schussfeld der Kritik gelangte vor allem eine Berichterstattung zur Chile-Debatte aus dem Bundeshaus. Eine Repräsentativumfrage über allfällige politische Tendenzen der Tagesschau ergab ein Resultat, welches die Bedeutung des anhaltenden Seilziehens um das «Monopolärgernis» Fernsehen relativiert: 54 Prozent der Befragten beurteilten die Tagesschau als politisch neutral, zehn Prozent als eher zu rechts und acht Prozent als eher zu links.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

Die immer dringlicher werdende Eingliederung von Radio und Fernsehen in die Verfassungsordnung kam 1974 nur mühsam voran. Der Bundesrat hatte 1973 einen Entwurf vorgelegt, der gegenüber der Version von 1968 wesentlich ausführlicher war und neu mehrere Grundsätze programmpolitischer Natur festhielt (z. B. Wahrung und Förderung der geistigen, sozialen, kulturellen und religiösen Werte der Bevölkerung). Die Gesetzgebung sollte ferner die Freiheit der Institutionen – öffentlichen oder privaten Rechts – in der Schaffung und Verbreitung der Programme gewährleisten. Der Ständerat, der den Text als erste Kammer hätte beraten müssen, war nicht in der Lage, das schwierige Traktandum zu erledigen. Seine vorberatende Kommission unter dem Vorsitz von R. Broger (cvp, AI) beschloss im Februar, vor der definitiven Beratung Hearings durchzuführen. Aussprachen mit Fachleuten und ein vielbeachteter Besuch in den Zürcher Fernsehstudios, wo sich die Ratsherren umstrittene Filme vorführen liessen, führten schliesslich zu einer eigenen, gegenüber dem Entwurf des Bundesrates leicht abweichenden Fassung des Artikels 36 quater. Neu wurde die Bestimmung aufgenommen, dass der Gesetzgeber auf die Stellung und die Aufgabe anderer Informationsträger, vor allem auf die Presse, Rücksicht zu nehmen habe – ein Ansatz zu einer umfassenden Medienpolitik, der im Hinblick auf die Neufassung von Art. 55 BV (Presseartikel) begrüsst wurde und auch eine Handhabe gibt, die pressepolitisch unerwünschte Werbung im lokalen Kabelfernsehen zu verbieten. Mit dem Vorschlag der Schaffung einer unabhängigen Beschwerdeinstanz wurde ein in medienpolitischen Diskussionen schon mehrfach geäussertes Begehren wieder aufgenommen. In der Fassung der Kommission werden ferner neu die ,Interessen der Kantone und die Achtung vor der Persönlichkeit erwähnt. Eine Erkrankung des Kommissionspräsidenten Broger verzögerte schliesslich die Behandlung im Rat.

Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen

Als grenzüberschreitendes Medium hatte sich das Westschweizer Fernsehen mit französischer Kritik zu befassen. Die Tessiner Fernsehleute erhielten die umstrittene Anweisung, keine Sendungen zum italienischen Ehescheidungsreferendum auszustrahlen. Das Projekt eines Privatsenders im Fürstentum Liechtenstein, in welches der Zürcher Verlag Jean Frey AG auch die elf Gemeinden des Fürstentums als Teilhaber einbeziehen wollte, warf die Frage nach der Konzessionshoheit auf. Diese wurde bisher von der Schweiz ausgeübt, wird aber gegenwärtig neu geregelt. Dem weiteren Gang der Verhandlungen war zu entnehmen, dass die liechtensteinische Regierung der schweizerischen Forderung nach einem Verzicht auf Radiowerbung Verständnis entgegenbrachte. Das im Verband der Angestellten des Schweizer Fernsehens organisierte Fernsehpersonal beschloss, sich unter neuem Namen (Syndikat schweizerischer Medienschaffender, SSM) dem SGB anzuschliessen. Ziel des SSM ist es, sich zu einer umfassenden Mediengewerkschaft auszuweiten. Die Schweizerische Journalisten-Union zeigte sich an einer Fusion interessiert.

Westschweizer Fernsehen

Radio und Fernsehen mit ihrer Vielzahl von staatspolitischen, kulturpolitischen, rechtlichen, technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Problemen blieben für Beobachter wie Beteiligte weiterhin in vieler Hinsicht unbewältigte Medien. Die Arbeiten für eine Verfassungsgrundlage kamen in das Stadium eines Bundesratsentwurfs. Das EVED hatte im Januar einen neuen, die bisherigen Diskussionen berücksichtigenden Entwurf zu einem Artikel 36quater BV über Radio und Fernsehen ins Vernehmlassungsverfahren geschickt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen, die nochmals das breite Spektrum der medienpolitischen Konzeptionen aufzeigten, konnte der Bundesrat schliesslich einen nur mehr leicht modifizierten Text verabschieden. Die endgültige Definierung der bisher umstrittensten Punkte bleibt freilich der noch zu erwartenden Ausführungsgesetzgebung überlassen. Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) setzte ihre Reorganisation fort und stiess dabei verschiedentlich auf Unbehagen und Kritik. Die Erneuerung der Organisationsstruktur entsprach nicht dem Vorschlag der mit umfassenden Reformstudien beauftragten Unternehmensberatungsfirma Hayek, der in vielen Augen den neuen Funktionen – besonders der Technik – besser Rechnung getragen hätte.

Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen

Eine weitere Reformstudie der Firma Hayek untersuchte die Trägerorganisation der SRG, der die Rolle eines Bindeglieds zwischen Bevölkerung und Programmschaffenden zukommt. Sie kam dabei zu der auch von anderen Beobachtern mehrfach geäusserten Auffassung, dass «die gegenwärtige Organisation der Trägerschaft bei weitem nicht mehr in der Lage ist, die heute enormen geistigen, organisatorischen und technischen Anforderungen zu erfüllen». In der deutschen und der französischen Schweiz wurde je eine gemeinsame Regionaldirektion für Radio und Fernsehen geschaffen. Als Regionaldirektoren wurden Gerd Padel und René Schenker berufen. Rücktritte, Berufungen und Stellungnahmen von TV-Mitarbeitern lenkten die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die weiterhin als unbefriedigend empfundene Situation der Programmschaffenden. Als ein Schiedsgericht die 1971 erfolgten Entlassungen von sechs westschweizerischen TV-Mitarbeitern als nicht gerechtfertigt bezeichnete, konnte ein zweistündiger Streik des gesamten SRG-Personals nur knapp vermieden werden.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

Im September eröffnete das Fernsehen der deutschen und rätoromanischen Schweiz seine neuen Produktionsstätten in Zürich-Seebach. In Renens, Freiburg und Yverdon fiel der Startschuss zum lokalen Kabelfernsehen. Diese ersten durch kurzfristige provisorische Konzessionen an private Gesellschaften ermöglichten Sendungen weckten in gleichem Mass Hoffnungen und Befürchtungen.

Entwicklungen lokales Kabelfernsehen

Für Radio und Fernsehen genehmigte der Bundesrat eine Erhöhung der Konzessionsgebühren auf Neujahr 1973. Im Vordergrund standen jedoch qualitative und strukturelle Fragen. Scharfe Kritik der SVP an einzelnen Informationssendungen des Deutschschweizer Fernsehens und die Forderung von Vertretern der SVP an den Bundesrat, bei der Ausarbeitung des Verfassungsartikels für die beiden Massenmedien wirksamere Kontrollinstanzen vorzusehen, führten wie schon im Vorjahr zu einer Fernsehdebatte im Parlament, die im wesentlichen dieselben gegensätzlichen Argumentationen brachte wie diejenige von 1971. Angesichts der kontroversen Stellungnahmen hatte die juristische Expertenkommission, die auf Grund der Vernehmlassungen aus den Jahren 1968 und 1969 einen Artikel ausarbeiten sollte, Mühe, zu einem gemeinsamen Vorschlag zu kommen. Der Bundesrat entschloss sich deshalb, diesen den interessierten Kreisen noch einmal zur Meinungsäusserung zu unterbreiten.

Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen

In Bezug auf den Ausbau der Programme beschloss die SRG, aus finanziellen Gründen vorerst auf eine zweite Programmkette zu verzichten, und statt dessen das erste Programm vermehrt mit Eigenproduktionen auszustatten; dieser Entschluss fand den Beifall der interessierten Kreise. Einem Vorstoss, der darauf abzielte, das Fernsehmonopol der SRG durch ad-hoc Konzessionen zur Verbreitung von Lokalprogrammen in gemeindeeigenen geschlossenen Drahtverteilnetzen zu brechen, stimmte nur der Nationalrat zu; der Ständerat vermied es, dem neuen Verfassungsartikel vorzugreifen. Dem Verlangen nach einer Verselbständigung der Sprachregionen in der Gestaltung der Tagesschau wurde durch Gewährung eines verstärkten Mitspracherechts der Regionaldirektionen zu entsprechen versucht. Das 1971 unterzeichnete INTELSAT-Übereinkommen, dessen Hauptzweck die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur für internationale öffentliche Fernmeldedienste ist, wurde vom Parlament gutgeheissen.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

Die in der Fernsehdebatte von 1971 angekündigte Strukturreform der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) kam in Gang. Nach Konsultation der Regionaldirektionen und der Personalverbände beschloss der Zentralvorstand, die Generaldirektion auf dem Gebiet des Managements zu verstärken, die einzelnen Sprachregionen zu verselbständigen und in diesen Radio und Fernsehen jeweils unter einer gemeinsamen Regionaldirektion zusammenzufassen. Der neue Generaldirektor vertrat die Ansicht, dass die SRG nach ihrer Reorganisation genügend repräsentativ sei, um eine Kontrolle durch eigene Organe auszuüben. Die fristlose Entlassung von Mitarbeitern des welschen Fernsehens im Vorjahr gab Anlass zu einer Diskussion über die Stellung der Programmschaffenden. Diese wurde in der Folge durch ein Abkommen über die Sicherung des Arbeitsplatzes, das im Fall der Kündigung ein Rekursrecht vorsieht, und durch eine Vertretung des Personals im Zentralvorstand (SRG) zu verbessern versucht.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

Die Entwicklung des Radios war weiterhin durch finanzielle Schwierigkeiten eingeengt. Die Direktion des Schweizer Radios beantragte eine Erhöhung der Konzessionsgebühren für 1972, die jedoch vom Bundesrat aus konjunkturpolitischen Gründen um ein Jahr zurückgestellt wurde. Gleichzeitig beschloss der Bundesrat, die Sendezeiten für Fernsehreklame 1972 – 1975 gestaffelt zu erhöhen. Eine Teilrevision des bis 1974 laufenden Vertrags zwischen der SRG und der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) brachte eine Neuregelung der Radioinformation: alle Nachrichtenbulletins sollten in Zukunft in den Radiostudios redigiert, jedoch der Grossteil der Nachrichten weiterhin von der SDA bezogen werden.

Schwierigkeiten des Radiowesens

Radio und Fernsehen mit ihrem uneingeschränkten Ausstrahlungs- und Beeinflussungsvermögen erregten weiterhin die öffentliche Aufmerksamkeit. Behördenvertreter führten die Schwierigkeiten, die sich insbesondere in Personalfragen ausdrückten, auf eine Wachstumskrise der Massenmedien zurück. Demgegenüber machten mehrere Redner in einer Nationalratsdebatte im Juni, die sich mit zahlreichen parlamentarischen Vorstössen zu Radio und Fernsehproblemen befasste, ein strukturelles Ungenügen der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) geltend. Die Sozialdemokraten riefen nach einer personellen Ausweitung der Generaldirektion sowie mit Unterstützung der Unabhängigen nach der Verlagerung der Programmhoheit in die Regionen und nach Mitbestimmung für das Personal. Auch die Christlichdemokraten waren der Meinung, dass, solange die SRG ein Monopolbetrieb sei, Rekurs-, Kontroll- und Mitbestimmungsmöglichkeiten einzubauen seien, am besten in der Form eines unabhängigen Radio- und Fernsehrates. Die Frage der Programmfreiheit spaltete den Rat in zwei Lager. Auf der einen Seite befürworteten die Sozialdemokraten eine uneingeschränkte Programmfreiheit; sie erklärten Objektivität in der Programmgestaltung als unrealisierbar. Auf der andern Seite riefen Vertreter der bürgerlichen Parteien wegen des Monopolcharakters der Massenmedien nach einer gewissen Kontrollmöglichkeit durch politische Instanzen. Bundesrat Bonvin wies in seiner Antwort darauf hin, dass seit Oktober 1970 eine juristische Expertenkommission sich mit der Ausarbeitung eines Verfassungsartikels über Radio und Fernsehen befasse. Mit der Überprüfung der Strukturen habe die SRG ein Spezialbüro für Organisationsfragen beauftragt. In der Richtung auf eine Einführung der innerbetrieblichen Mitbestimmung wurde ein Fortschritt erzielt: SRG und Personalverbände von Radio und Fernsehen schlossen im Herbst eine Vereinbarung ab, die paritätische Studiokommissionen und eine gesamtschweizerische paritätische Arbeitsgruppe beauftragte, konkrete Vorschläge auszuarbeiten. Am Jahresende wählte der Bundesrat nach längeren Auseinandersetzungen den Tessiner Stelio Molo als Nachfolger des altershalber zurücktretenden Marcel Bezençon zum neuen Generaldirektor der SRG.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

Die Nationalratsdebatte vom Juni beschäftigte sich auch mit der Frage, für welche Programme die drei der Schweiz zugeteilten Fernsehketten zu verwenden seien. Es wurde ein weiterer Bericht des Bundesrats verlangt, der die technische Entwicklung der vergangenen Jahre berücksichtigen sollte. Die SRG sah vor, neu ein zweites Programm auf der dritten Fernsehkette auszustrahlen. Dadurch würde die Ausstrahlung des italienischen Programms in der übrigen Schweiz wegfallen, eine Aussicht, die zu zahlreichen Protesten führte. Der Zentralvorstand der SRG beschloss schliesslich, das zweite Programm erst 1974 einzuführen und bei der definitiven Regelung die Interessen der italienisch sprechenden Zuschauer zu berücksichtigen. Die Schweiz unterzeichnete das neue INTELSAT-Übereinkommen, das die provisorische Vereinbarung von 1969 ersetzt und die Vormachtstellung der USA gegenüber den übrigen Mitgliedstaaten beschneidet.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

Der von der Generaldirektion der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft den zuständigen Organen zur Vernehmlassung zugestellte Bericht über das künftige zweite Programm des Fernsehens erntete wenig Anerkennung. Insbesondere dessen uneinheitliche Zusammensetzung (Programmteile ausländischer Sender, gekaufte Produktionen privater Gesellschaften, Eigenproduktionen und Bildungsprogramme) wurde beanstandet. Der Arbeitnehmer-Radio- und -Fernsehbund verlangte vor der Einführung eines zweiten Programms eine breitere Meinungsbildung und wünschte eine zusätzliche Finanzierung künftiger Bildungssendungen durch Bund und Kantone. Beim Radio standen weiterhin finanzielle Probleme im Vordergrund. Die verschiedentlich angeregte Einführung von Werbesendungen des Radios lehnte der Bundesrat indessen ab. Eine unbestrittene Forderung betraf den Ausbau der Lokalsendungen, deren Dauer von einer Sendestunde pro Woche auf eine Sendestunde pro Tag erhöht werden soll.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG