Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Medien
  • Presse

Akteure

Prozesse

  • Motion
14 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Auf Anraten seiner einstimmigen Kommission lehnte der Ständerat in der Sommersession 2018 die vom Nationalrat im Frühjahr abgeänderte Motion der KVF-SR zur Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz ab. Somit bekräftigte die Kantonskammer den Entschluss, dass die Bestimmungen zu den nicht konzessionierten Tätigkeiten der SRG erst im Rahmen der Ausarbeitung des neuen Mediengesetzes geändert werden sollten. Gleichzeitig beriet der Ständerat die parlamentarische Initiative Hiltpold, welcher er aus demselben Grund keine Folge gab.

Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz

Als Reaktion auf den von der SDA im Januar 2018 angekündigten, massiven Stellenabbau reichten gleich drei Fraktionen Motionen ein, die sich den Erhalt des demokratierelevanten Agenturjournalismus zum Ziel setzten. Sowohl die Motion der SP (Mo. 18.3025) als auch diejenige der Grünen (Mo. 18.3114) forderten die Prüfung einer Möglichkeit zur Schaffung einer Non-Profit-Nachrichtenagentur. Während die Motion der SP-Fraktion darüber hinaus im angekündigten, neuen Mediengesetz eine finanzielle Unterstützung der Schweizerischen Depeschenagentur durch den Bund ermöglichen wollte, verlangte die Grüne Fraktion vom Bundesrat, dass dieser gemeinsam mit der Eigentümerschaft der SDA eine Zukunftsstrategie zur Sicherstellung der dreisprachigen Grundversorgung erarbeite. Ferner konkretisierte sie das Modell einer allfälligen nicht-gewinnorientierten Agentur mit öffentlichem Leistungsauftrag und Gebührenunterstützung. Eine finanzielle Unterstützung durch den Bund erachtete auch die BDP als notwendig, wobei ihre Lösung vorsah, den Einsatz der Mittel an Auflagen in Form einer Leistungsvereinbarung zu knüpfen (Mo. 18.3009).
Der Bundesrat erteilte allen drei Vorstössen eine negative Antwort. Die SDA sei ein privates Unternehmen ohne gesetzlich verankerten Service-public-Auftrag, weswegen die Einflussnahme durch den Bund beschränkt sei. Ferner sei eine direkte Beteiligung durch den Bund auch im Hinblick auf die Staatsunabhängigkeit und die freie Meinungsbildung sehr kritisch zu beurteilen. Die Regierung wies in ihrer Antwort auch darauf hin, dass zurzeit im Rahmen des neuen Mediengesetzes Möglichkeiten zur Förderung des Agenturjournalismus geprüft würden.

Drei Fraktionsmotionen zum Erhalt des demokratierelevanten Agenturjournalismus (Mo. 18.3009; Mo. 18.3114; Mo. 18.3025)

Im März 2018 sprach sich der Nationalrat als Erstrat entgegen dem Antrag des Bundesrats für eine von der WAK-NR ausgearbeitete Motion aus, die eine Preissenkung bei ausländischen Zeitschriften in der Schweiz bezweckt. Dabei stellten sich 102 Stimmen aus dem linken und dem Mitte-Lager hinter die Kommissionsmehrheit, die den Vorstoss mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen befürwortet hatte. Die grosse Kammer forderte damit den Bundesrat auf, zusammen mit der Wettbewerbskommission (WEKO) und dem Preisüberwacher nach „effizienten und unbürokratischen“ Lösungen zur Angleichung der ausländischen und inländischen Zeitschriftenpreise zu suchen. Die opponierende rechtsbürgerliche Kommissionsminderheit kritisierte – flankiert von 82 Nationalrätinnen und Nationalräten – den unspezifischen Motionstext bezüglich möglicher Lösungen und ebenso die fehlende Umsetzbarkeit des Unterfangens. In seiner ablehnenden Antwort hatte der Bundesrat betont, dass die WEKO und der Preisüberwacher bisher keinen Verstoss festgestellt hätten und bereits unternommene Abklärungen darauf haben schliessen lassen, dass eine Lösung im Sinne der Motionäre nicht erzielt werden könne.

Motion verlangt Preissenkung bei ausländischen Zeitschriften (17.3629)

In der Frühjahrssession 2018 hatte sich der Nationalrat mit einer geänderten Fassung der Motion KVF-SR zur Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz zu befassen. Das Anliegen, das in Zusammenhang mit der Werbeallianz Admeira steht und als Reaktion auf zwei parlamentarische Initiativen lanciert wurde, sah in seiner ursprünglichen Form vor, im Rahmen der Erarbeitung des geplanten Mediengesetzes eine Revision von Art. 29 RTVG vorzubereiten, gemäss welcher die SRG bei Kooperationen mit anderen Medienunternehmen die Diskriminierungsfreiheit sicherstellen und zur Angebots- und Meinungsvielfalt beitragen soll. Die KVF-NR sah hingegen raschen Handlungsbedarf und schlug deshalb ihrem Rat mit 16 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen vor, nicht auf das neue Mediengesetz zu warten, sondern sogleich eine RTVG-Revision anzugehen. Der Nationalrat stimmte der so geänderten Fassung mit 120 zu 68 Stimmen zu. Gegen Zustimmung zur Motion votierte die geschlossene Linke und eine knappe Mehrheit der CVP-Fraktion.

Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz

Dans un souci d'indépendance du quatrième pouvoir, le député socialiste Philipp Hadorn (SO) a déposé une motion demandant d'intégrer dans la nouvelle loi sur les médias, encore en préparation, un volet sur la transparence des rapports de propriété au sein des entreprises de médias. Concrètement, il s'agiraiit d'avoir des informations plus précises sur les propriétaires des groupes de médias. Ceci devrait, selon le motionnaire, favoriser la libre formation de l'opinion. Le Conseil fédéral n'était pas favorable à l'objet. Il n'a pas, non plus, trouvé grâce aux yeux du Conseil national qui l'a rejeté par 121 voix contre 67 (2 abstentions). Les voix du groupe socialiste (40), des verts (12) et des Vert'libéraux (7) n'ont été rejointes que par quelques voix éparses. En effet, trois député.e.s du groupe du centre, deux député.es de l'UDC, deux députées PLR et une députée PBD ont voté en faveur de la motion, mais cela n'a pas suffi à faire pencher la balance.

Transparenz bei den Eigentumsverhältnissen von Medienunternehmen (Mo. 17.3778)

Zur Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz reichte die KVF-SR eine Motion ein, durch welche der Bundesrat beauftragt werden sollte, durch eine Änderung des RTVG für eine verstärkte Kooperation der SRG mit anderen Medienpartnern und für die Sicherstellung der Diskriminierungsfreiheit zu sorgen. Auslöser für diese Kommissionsmotion waren die parlamentarischen Initiativen Vonlanthen (Pa.Iv. 16.410) und Hiltpold, die aufgrund der Werbeplattform Admeira eingereicht worden waren. Der Bundesrat entgegnete, dass die privatwirtschaftlichen Kooperationsformen der SRG mit anderen Medien- und Telekom-Unternehmen durch die vergebenen Konzessionen nicht erfasst würden, die SRG somit diesbezüglich selbst entscheiden könne. Zwar kenne das RTVG Interventionsmöglichkeiten zum Beispiel durch betriebliche Auflagen oder das Untersagen von Tätigkeiten, welche die verfassungsrechtlichen Zielsetzungen tangieren, die Einschränkung oder das Verbot der Kooperationen bei nichtkonzessionierten Tätigkeiten, wenn sie „keinen spezifischen positiven Effekt zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt erzielen“, gehe aber zu weit. Folglich beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion.

Bei der Debatte im Ständerat in der Herbstsession 2017 erklärte Josef Dittli (fdp, UR), dass gemäss Kommission dieses Thema in die Behandlung des geplanten Mediengesetzes integriert werden solle und Ständerat Vonlanthen aus diesem Grund seine parlamentarische Initiative zurückgezogen habe. Géraldine Savary (sp, VD) ergänzte, dass es nicht darum gehe, den Handlungsspielraum der SRG einzuschränken, sondern darum, eine Medienlandschaft mit effizienten Partnerschaften zu schaffen. Man müsse die Anliegen der Printmedien ernst nehmen, deren Schwierigkeiten sich durch Admeira noch vergrössern werden, so Beat Vonlanthen. Den Bezug zu den Printmedien akzeptierte Medienministerin Leuthard jedoch nicht. So verliere der Printbereich die Werbeaufträge nicht an die SRG, sondern an den Online-Bereich. Zudem zeige der gute Start von Admeira, ohne dass die SRG bereits zielgruppenspezifische Werbung machen darf, dass es die Werbeplattform mit und ohne die SRG gäbe. Zwar sei es wichtig, Medienvielfalt sicherzustellen, dies sei jedoch nicht Aufgabe der SRG. Gemäss Motion müsste man die SRG zur Kooperation zwingen, was vermutlich nur teilweise umsetzbar wäre. Trotz dieser Einwände nahm der Ständerat die Kommissionsmotion mit 21 zu 15 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) an.

Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz

Im Februar 2017 reichte Olivier Feller (fdp, VD) eine Motion ein, mit der die Post verpflichtet werden sollte, die Frühzustellung von Tageszeitungen von Montag bis Samstag ohne zusätzliche Kosten zu gewährleisten. Da die wirtschaftliche Lage der Medien schwierig sei, diese aber eine unverzichtbare Rolle für die Demokratie spielten und die meisten Abonnentinnen und Abonnenten noch immer die Printausgabe der Zeitungen lesen würden, solle der Bund als Alleinaktionär der Post die für eine Frühzustellung nötigen Massnahmen treffen. Bisher verpflichte sich die Post lediglich selbst, die Tageszeitungen am Erscheinungstag zuzustellen; häufig würden diese sogar erst am Nachmittag geliefert, kritisierte Feller. Der Bundesrat wies in seiner Antwort darauf hin, dass die Frühzustellung nicht zu der gesetzlich garantierten Grundversorgung gehöre; ihre Verankerung im Gesetz sei bei der Totalrevision der Postgesetzgebung 2010 abgelehnt worden. Im September 2018 zog Feller die Motion zurück.

Die Frühzustellung von Tageszeitungen von Montag bis Samstag durch die Post ohne zusätzliche Kosten gewährleisten

Auch der Nationalrat stellte sich gegen die Aufhebung der indirekten Presseförderung und stimmte der vom Ständerat im Vorjahr eingeführten Verschärfung der Motion Bulliard-Marbach (cvp, FR) zu. Er tat dies mit 112 zu 60 Stimmen bei 9 Enthaltungen und entgegen eines vorliegenden Minderheitsantrags von Seiten der SVP, der die Ablehnung des Vorstosses verlangte und sich gegen eine spezielle Förderung der Printmedien stellte. In Zeiten der neuen Technologien bedeute die Presseförderung ein Ausbremsen des Strukturwandels, der eine zunehmende Vielfalt der Medien in verschiedensten Kanälen verspreche, so die Ausführungen von Minderheitssprecher Rutz (svp, ZH).

Aufhebung der indirekten Presseförderung (Mo. 13.3048)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Obwohl nach Verabschiedung des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets (KAP) und entgegen der ursprünglichen Version des Bundesrates die indirekte Presseförderung unangetastet geblieben war, sprach sich die zuständige KVF-SR bei einer Enthaltung beinahe einstimmig für eine Verschärfung der Motion Bulliard-Marbach (cvp, FR) aus, welche sich gegen die Aufhebung der indirekten Presseförderung im KAP gerichtet hatte. Mit ihrer Änderung wollte die zuständige Kommission den Bundesrat auch künftig an der Abschaffung der indirekten Presseförderung hindern, solange keine valablen Alternativen vorliegen. Die Zustimmung der Kantonskammer zum Antrag ihrer Kommission war denn auch Ausdruck der Befürwortung einer vielfältigen Presselandschaft, die den regionalen und kulturellen Gegebenheiten der Schweiz angemessen Rechnung trägt. In der ständerätlichen Beratung verwies die zuständige Bundesrätin, Doris Leuthard, erneut auf den im Vorjahr publizierten Bericht zur Schweizer Medienlandschaft, der alternative Fördermassnahmen aufgezeigt hatte. Damit solche Massnahmen umgesetzt werden könnten, sei jedoch in den meisten Fällen eine Verfassungsänderung nötig und das wiederum sei nicht im Sinne der Branche, so die Bundesrätin.

Aufhebung der indirekten Presseförderung (Mo. 13.3048)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

In seiner 2012 verabschiedeten Botschaft zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP), welche das Parlament 2013 an den Bundesrat zurückwies, sah die Regierung vor, per 2015 auf die Ermässigung der Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften zu verzichten. Mit ihrer Motion verlangt Christine Bulliard-Marbach (cvp, FR) vom Bundesrat vor der Aufhebung der indirekten Presseförderung das Vorlegen einer glaubwürdigen Alternative, um die angespannte finanzielle Lage der Printmedien nicht zu verschlechtern. Der Bundesrat zeigte Verständnis für das Anliegen der Motionärin und verwies auf den in Erfüllung einer SPK-Motion erarbeiteten Bericht zur Schweizer Medienlandschaft, welcher wirksame Fördermassnahmen aufzeigt. Gleichzeitig betonte die Regierung in ihrer Antwort zur Motion, dass die bestehende Presseförderung auch negative Auswirkungen habe und namentlich zu Wettbewerbsverzerrungen führen könne. In der Herbstsession stimmte eine Mehrheit aus links-grünen Parlamentariern mit Unterstützung der BDP- und der CVP-Fraktion mit 97 gegen 80 Stimmen aus den Reihen der SVP, FDP und GLP dem Anliegen zu. In seinem im Dezember erschienenen Bericht zur Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien machte sich der Bundesrat für die - zumindest vorläufige - Weiterführung der Zustellermässigung stark.

Aufhebung der indirekten Presseförderung (Mo. 13.3048)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Die Pressekonzentration fand ihren Ausdruck auch in der Monopolisierung des Schweizer Agenturdienstes durch die SDA. Diese Entwicklung auf dem inländischen Agenturmarkt wurde mit Besorgnis zur Kenntnis genommen, zumal sie durch die Strukturbereinigung im Verlagswesen noch akzentuiert wurde. Mit der Übernahme von Edipresse durch Tamedia 2009 hatte sich der Anteil letzterer am Aktienkapital der SDA auf über 20% erhöht. Verschiedene parlamentarische Vorstösse verlangten vom Bundesrat eine Stellungnahme zur Beteiligungssituation bei der SDA. Mit Hinweis auf die Statuten der Nachrichtenagentur, die ein korrigierendes Einschreiten des Verwaltungsrats ermöglichen, sobald Beteiligungen ein Fünftel des gesamten Aktienkapitals übersteigen, verlangte Nationalrat Jean-Claude Rennwald (sp, JU) in einer Motion Regulierungsmassnahmen zum Schutz von Informationsvielfalt und Meinungsfreiheit. Mit Hinweis auf fehlende verfassungs- und aktienrechtliche sowie ungeeignete vertragsrechtliche Grundlagen beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Der Vorstoss gelangte im Berichtsjahr noch nicht zur Behandlung im Plenum.

Motion zur Monopolisierung des Schweizer Agenturdienstes durch die SDA (10.3368)

Da aber auch in der kleinen Kammer der Wert einer vielfältigen Medienlandschaft unbestritten war, wollte diese die bisherige Presseförderung via Beiträge an die Vertriebskosten in abgewandelter Form beibehalten. Sie überwies dazu ohne Gegenstimme eine Motion ihrer SPK, welche verlangt, dass die Vertriebskostensubventionierung auch nach 2007 weitergeführt wird. Gemäss Motionstext sollen allerdings die Mängel des alten Systems, von welchem die in Grossauflage erscheinenden Gratis-Konsumentenzeitungen der Detailhandelsketten Migros und Coop am meisten profitiert hatten, behoben werden. Bundesrat Leuenberger, der die Motion ablehnte, wies vergeblich darauf hin, dass dies entweder einer Fortsetzung der ineffizienten Subvention nach dem Giesskannenprinzip, oder aber – bei gezielter Subventionierung anhand von politisch festgelegten Kriterien – einer problematischen staatlichen Presselenkung gleichkommen würde. (Zur Behandlung der Motion im Nationarlat siehe hier) Keine Chance hatte demgegenüber im Nationalrat eine parlamentarische Initiative Mugny (gp, GE) (Pa. Iv. 03.415) für einen Verzicht auf die für die Zeit bis 2007 beschlossenen Sparmassnahmen bei den Beiträgen an die Vertriebskosten. Der Vorstoss wollte zuerst Presseerzeugnisse mit einer Auflage bis zu 30'000 Exemplaren und anschliessend schrittweise auch solche mit grösseren Auflagen davon ausnehmen.

Motion zur Presseförderung via Beiträge an die Vertriebskosten (04.3433)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Mit einer Motion verlangte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Ständerates, beim Zeitungstransport künftig nur noch den abonnierten Lokal- und Regionalzeitungen Vorzugstarife zu gewähren, gleichzeitig diese Hilfe mit dem Einbezug der Subventionierung der Frühzustellung aber substantieller auszugestalten. Gerade das gegenteilige Ziel hatte im letzten Jahr der Nationalrat verfolgt, der per Postulat einen Vorzugstarif auch für rund 3000 Zeitungen forderte, die eine Auflage von weniger als 1000 Stück haben. Im Sinne des Bundesrats, der sich bereit zeigte, den gesamten Problembereich nochmals zu prüfen, überwies der Ständerat die Motion der KVF als Postulat.

Zeitungstransport Vorzugstarife

Die PTT stellte im Berichtsjahr die bestehende Presseförderung in Form der Transporttarifvergünstigungen, welche das Regieunternehmen pro Jahr 280-300 Mio Fr. kostet, grundsätzlich in Frage. Gemäss den Verantwortlichen der PTT könne die Presseförderung nicht alleinige Aufgabe der Post sein, weshalb die Kosten gemäss einem Drittelsmodell auf die PTT, die Verleger und die öffentliche Hand aufgeteilt werden müssten. Bis zum Ende des Berichtsjahres lief die Vernehmlassung für eine entsprechende Änderung des Postverkehrsgesetzes. Verleger von kleineren Regional- und Lokalblättern kritisierten vor allem die bisher praktizierte und weiterhin vorgesehene Subventionierung nach dem Giesskannenprinzip. Im Zusammenhang mit der Presseförderung lehnte das Parlament eine aus dem Jahr 1991 stammende Motion Spielmann (pda, GE) zur Erhaltung der Meinungspresse ab. Der Motionär hatte vom Bundesrat Massnahmen verlangt, welche die PTT zum Verzicht auf die Tariferhöhungen und die restriktiveren Bestimmungen über jene Zeitungen, die von einem Sondertarif profitieren, bewegen sollten.

Presseförderung in Form der Transporttarifvergünstigungen