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Die Zürcher Tamedia-Gruppe kaufte im Berichtsjahr 80% der Espace Media Gruppe, des grössten Berner Medienunternehmens. Durch diese Übernahme stieg der konsolidierte Umsatz von Tamedia auf 971 Mio Fr.; damit überholte sie den Konkurrenten Edipresse und wurde hinter Ringier zum zweitgrössten Schweizer Verlagshaus.

Tamedia-Gruppe kauft Espace Media Gruppe

Der Nationalrat stimmte der Motion Stahl (svp, ZH) für vermehrte Transparenz bei den Interessenbindungen von Bundeshausjournalisten in der vom Ständerat abgeschwächten Form zu. Der Bundesrat wird nun beauftragt, im Rahmen der Revision der Akkreditierungsverordnung zu prüfen, inwieweit die Interessenbindungen von Journalisten offen gelegt werden sollen.

Motion fordert Transparenz bei den Interessenbindungen von Bundeshausjournalisten (05.3785)

Eine Untersuchung zur Berichterstattung über den Rechtsextremismus stellte den Medien ein gemischtes Zeugnis aus: Obwohl sich die Medien der Meinung angeschlossen hätten, Rechtsextremismus werde zu wenig bekämpft oder gar verharmlost, fehlte laut den Forschenden bisher ein echter öffentlicher Diskus über Gründe des Rechtsextremismus wie auch über Massnahmen zu dessen Bekämpfung. Die Rechtsextremen erhielten insbesondere in den Boulevardmedien ein publizistisches Gewicht, das in keinem Verhältnis zu ihrer politisch-sozialen Bedeutung stehe.

Berichterstattung über den Rechtsextremismus

Der deutsche Medienkonzern Axel Springer wurde mit dem Kauf der Jean-Frey-Gruppe ein bedeutender Akteur im Schweizerischen Mediengeschäft. Während bisher in der Schweizer Medienlandschaft ausländische Einflüsse punktuell auf elektronische Medien beschränkt waren, geriet mit dem „Beobachter“ eine traditionsreiche Publikation der Schweiz in deutsche Hände.

Medienkonzern Axel Springer übernimmt die Jean-Frey-Gruppe

In der Maisession stimmte der Nationalrat der Motion Stahl (svp, ZH) zu, die verlangt, dass die akkreditierten Bundeshausjournalisten ihre Interessenbindungen offen legen müssen. Der Ständerat änderte den Motionstext in der Wintersession dahingehend, dass der Bundesrat verpflichtet wird, im Rahmen der Revision der Akkreditierungsverordnung die Offenlegung der Interessenbindungen der Bundeshausjournalisten zu prüfen.

Motion fordert Transparenz bei den Interessenbindungen von Bundeshausjournalisten (05.3785)

Als Folge der Polemik rund um den Strafgesetzartikel 293 passte die Bundesanwaltschaft ihre internen Richtlinien an. Journalisten die amtliche Geheimnisse publizieren, müssen seltener mit einer Strafverfolgung rechnen als bis anhin. Gerichtspolizeiliche Verfahren werden nur noch bei Verletzung von materiellen Geheimnissen eröffnet. Zusätzlich muss das Geheimhaltungsinteresse des Staates das öffentliche Interesse an der Information überwiegen.

Bundesanwaltschaft passt interne Richtlinien über die Strafverfolgung bei Veröffentlichung von amtlich geheimen Dokumenten an

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung geheimer Dokumente durch Medienschaffende hob der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zwei Urteile des Bundesgerichts auf. Er warf der Schweiz vor, sie habe mit der Bestrafung der beiden Journalisten gegen die Meinungsfreiheit und damit gegen Art. 10 EMRK verstossen. Eines der Urteile, gegen einen Journalisten der Sonntags-Zeitung wegen der Publikation geheimer Diplomatenpost, wollte die Schweiz nicht hinnehmen und verlangte eine Neubeurteilung. Es war das erste Mal, dass sie eine Verurteilung durch den EGMR nicht akzeptierte. Dies überraschte namentlich darum, weil der Bundesrat gleichzeitig die Abschaffung des Strafgesetzartikels prüfte, der dem Urteil zugrunde lag.

Gerichtsentscheid im Fall Jagmetti

Im Jahr 2006 gab in der Schweiz jeder Haushalt im Durchschnitt 3137 Fr. für Medienprodukte aus, dass sind 2% mehr als im Vorjahr. Von den insgesamt 10.4 Mia Fr. welche pro Kopf für Medienkonsum aufgewendet wurden, entfallen 30,4% auf den Bereich IT und Telekommunikation, 24% auf das Fernsehen, 17,1% auf die Presse und 14,8% auf den Bereich Unterhaltungselektronik.

3137 Fr. für Medienprodukte 2% mehr als im Vorjahr

Im Juni wurde das neue Medienzentrum für die Bundeshausmedien eröffnet. Das Geschenk des Bundes wurde nicht von allen begrüsst. Die Vertreterinnen und Vertreter der Presse hatten sich von Anfang an gegen die Auslagerung aus dem Bundeshaus gewehrt, weil sie die räumliche Nähe zu den politischen Akteuren nicht aufgeben wollten. Anlass zu Kritik gaben auch die Kosten des Neubaus. Eine Motion Kaufmann (svp, ZH) (Mo. 05.3214), die forderte, den Medienschaffenden für die Benutzung des Medienzentrums kostendeckende Mieten zu verrechnen, wurde aber vom Nationalrat abgelehnt.

Medienzentrum für die Bundeshausmedien

Das Berichtsjahr war geprägt von einer Debatte um den Strafgesetzartikel 293, der die „Veröffentlichung amtlich geheimer Verhandlungen“ mit Haft oder Busse bedroht. Die Norm wurde stark kritisiert, weil sich die Informanten in der Verwaltung so gut wie nie eruieren liessen und bloss die Journalisten, welche die Informationen verbreiteten, belangt wurden. Anlässlich der Ermittlungen gegen den Sonntagsblick, wegen der Publikation eines als geheim deklarierten Fax mit Informationen zu Verhörzentren der CIA, wurde die Schweiz vom Beauftragten für Medienarbeit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa gerügt. Er forderte die zuständigen Bundesräte auf, Medienschaffende wegen der Publikation von Geheimdokumenten nicht mehr zu belangen und die entsprechende Lücke im Strafgesetzbuch zu schliessen. Der Bundesrat hatte dem Parlament bereits 1997 erfolglos die Streichung dieser Strafnorm beantragt und prüfte dies nun erneut. Dabei ging es namentlich darum, ob das Strafgesetz nach der Streichung von Art. 293 mit anderen Bestimmungen noch genügend Handhabe böte, um Schaden für das Land infolge von Publikationen zu verhindern. Dies bedeutete einen Etappensieg für den grünen Nationalrat Lang (ZG), der die Streichung von Art. 293 mittels einer Motion (Mo. 06.3038) forderte.

Polemik um den Strafgesetzartikel 293 „Veröffentlichung amtlich geheimer Verhandlungen“

Der Verband Schweizer Presse ermittelte in einer von ihm in Auftrag gegebene Studie, dass Schweizer Haushalte 2005 rund 10,3 Mia Fr. für Medienkonsum ausgegeben haben. Dies entspricht rund 3140 Fr. pro Haushalt. Hauptposten waren die Ausgaben für Computer und Telekommunikation (31,3%), gefolgt von Fernsehen (22,7%) sowie Zeitungen und Zeitschriften (17,7%). Die Ausgaben für Medien stiegen im Vergleich zu 2004 um 3,1%.

10,3 Mia Fr. für Medienkonsum 3140 Fr. pro Haushalt.

Die Medienberichterstattung über eine misslungene Herztransplantation an einem Zürcher Spital brachte das Thema der Offenlegung der Quellen wieder ins Rampenlicht. Nach einer Aufforderung der Staatsanwaltschaft, den Namen des oder der Informanten preis zu geben, beschloss das Zürcher Obergericht, dass die „NZZ am Sonntag“ ihre Quellen nicht offen legen muss. Die Zeitung hatte behauptet, dass ein falsches Herz bewusst transplantiert worden sei. Da eine Offenlegung der Identität der Informanten für die Ermittlung nicht zwingend war, bestätigte die Anklagekammer den Quellenschutz .

Offenlegung der Quellen Quellenschutz 

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat seit dem 1. März einen neuen Direktor. Martin Dumermuth bisheriger Vizedirektor und langjähriger Bakom-Mitarbeiter trat die Nachfolge von Marc Furrer an, der seit Jahresbeginn der Eidgenössischen Kommunikationskommission vorsteht.

Martin Dumermuth wird neuer Präsident des Bundesamts für Kommunikation

Gemäss einer vom Schweizerischen Zeitungsverlegerverband veröffentlichten Studie gab im Jahr 2004 jeder Haushalt im Durchschnitt 3000 Fr. für Medien aus. Den grössten Ausgabeposten bildeten Computer (Hard- und Software) und Internetzugang mit einem Anteil von 24%. Auf das Fernsehen (Geräte und Gebühren) entfielen 23% und auf die Presse (ohne Fachpresse) immerhin 20%. Bei der Presse wurde eine im internationalen Vergleich sehr hohe Treue der Leserschaft konstatiert: 89% der Tageszeitungen werden im Abonnement abgesetzt.

jeder Haushalt im Durchschnitt 3000 Fr. für Medien

Der Nationalrat stimmte als Zweitrat der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Bundesverwaltung ebenfalls zu. Nachdem Eintreten unbestritten war, beschloss er einige kleine Abweichungen zum Ständerat. Die materiell wichtigste war, dass das Öffentlichkeitsprinzip für amtliche Dokumente nur dann gilt, wenn der politische oder administrative Entscheidungsprozess, zu dem sie gehören, abgeschlossen ist. Der Nationalrat bestätigte unter anderem den Entscheid der kleinen Kammer, dass die Transparenz für Akten nicht gelten soll, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes erstellt worden sind. Er bekräftigte zudem die vielen vom Bundesrat beantragten und vom Ständerat beschlossenen Ausnahmen vom Öffentlichkeitsprinzip. Die wenigen Differenzen zwischen den beiden Räten waren rasch ausgeräumt und die Neuerung konnte im Berichtsjahr verabschiedet werden, wobei sich die SP bei der Schlussabstimmung im Nationalrat wegen der Einschränkungen und Ausnahmeregelungen der Stimme enthielt. (Zur Volksinitiative, die dem Bundesrat und der Verwaltung Medienauftritte bei Volksabstimmungen verbieten will, siehe hier)

Öffentlichkeitsgesetz (BRG 03.013)
Dossier: Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung

Die Schweizerische Gesellschaft für Kommunikations- und Medienwissenschaft wies erneut auf die Not hin, die in den von Studierenden überrannten Hochschulinstituten herrsche. Die Fachvertreter wünschten nicht nur zusätzliche Finanzmittel, sondern auch eine verbesserte Koordination und Profilierung der Lehr- und Forschungsstätten auf Universitäts- und Fachhochschulebene.

Kommunikations- und Medienwissenschaft

Die bis anhin mit CHF 100 Mio. dotierte indirekte Presseförderung wurde um CHF 20 Mio. reduziert. Der Bundesrat setzte die entsprechende Änderung des Postgesetzes auf Anfang 2004 in Kraft. Demnach werden ab diesem Zeitpunkt nur noch CHF 80 Mio. Bundessubventionen für die verbilligte Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften zur Verfügung stehen; dabei sollen die Regional- und Lokalpresse nicht von Preiserhöhungen, die mit der Subventionskürzung begründet werden, betroffen sein. Diese Regelung gilt bis ins Jahr 2007 und wird dann durch ein neues, von der SPK zu erarbeitendes System zur Förderung der Medienvielfalt abgelöst. Die Post kündigte mit dem Hinweis, dass der Zeitungsversand trotz den Bundesbeiträgen im Rahmen der indirekten Presseförderung defizitär sei, für das kommende Jahr vorerst eine Tariferhöhung und als Alternative für eine weitere Preissteigerung im Jahr 2005 eine Optimierung des Versandsystems an. Konkret ging es darum, den Versand der Zeitungen in der Westschweiz künftig an einem zentralen Standort in der Region von Lausanne abzuwickeln und zu diesem Zweck die verschiedenen Titel bis um 01.00 Uhr im Sortierzentrum einzufordern. Die Westschweizer Chefredaktoren zeigten sich tief beunruhigt von der geplanten Reorganisation und plädierten für eine Beibehaltung des bisherigen Systems. Die von der Post anvisierte Neuregelung werde zu einem früheren Redaktionsschluss bei einer Mehrheit der Zeitungen führen und damit die Berichterstattung über wichtige Ereignisse am Abend erschweren sowie einen überregionalen Zeitungsversand durch das neue System verhindern.

Änderung des Postgesetzes Tariferhöhung Optimierung des Versandsystems

In seiner Herbstsession beriet der Nationalrat die Parlamentarische Initiative „Medien und Demokratie“, welche die Einführung einer direkten Finanzhilfe an die Medienunternehmen aufgrund des von der SPK konzipierten Verfassungsartikels verlangt. Kommissionssprecher Andreas Gross (sp, ZH) betonte, die SPK lege nach vierjähriger Arbeit an der Parlamentarischen Initiative nicht etwa einen Presseförderungsartikel, sondern einen Medienvielfaltsartikel vor. Denn Ziel des Verfassungsartikels sei es, die regionale und lokale Pressevielfalt direkt zu fördern und damit die geltende indirekte Presseförderung via reduzierte Posttaxen für den Zeitungstransport mittelfristig abzuschaffen. Gegen den Willen des Bundesrats, der den Kommissionsvorschlag für einen Medienartikel ablehnte, sich jedoch bereit zeigte, das System der indirekten Presseförderung zu überprüfen, wies die Grosse Kammer einen Nichteintretensantrag des St. Gallers Peter Weigelt (fdp) mit 83 zu 68 Stimmen ab. Weigelt hatte den Wettbewerb als Triebkraft von Innovation und Leistung im Medienbereich einer gesetzlichen Förderung vorziehen wollen. Kommissionssprecher Gross wies hingegen darauf hin, dass in 80% der Kantone das Zeitungssterben zu quasi monopolistischen Öffentlichkeitsstrukturen geführt habe, und Gross präzisierte als Antwort auf die Einwände seitens der Verleger und des Bundesrats, die SPK strebe keine Strukturerhaltung an, sondern wolle auch neuen Produkten den Zugang zum Markt ermöglichen. Dem hielt Bundesrat Moritz Leuenberger als Vorsteher des UVEK entgegen, Pressekonzentration bedeute nicht automatisch auch einen Machtmissbrauch. Denn eine Vielzahl von wirtschaftlich schwachen Medien, welche alle dieselben Agenturberichte produzierten, hätten wenig mit echter Vielfalt zu tun. Der Nationalrat genehmigte den Förderungsartikel schliesslich mit 78 zu 53 Stimmen und leitete das Geschäft an den Ständerat weiter.

Parlamentarische Initiative „Medien und Demokratie“ (03.448)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Im September trat Hanspeter Lebrument, Churer Medienunternehmer, die Nachfolge von Hans Heinrich Coninx als neuer Präsident des Verbands Schweizer Presse an. In seiner Antrittsrede holte Lebrument zu einem Rundumschlag gegen den geplanten Verfassungsartikel zur Medienvielfalt und gegen die Anti-Konzentrationsregeln in den regionalen Medienmärkten aus. Nebst der Kritik präsentierte das Verbandspräsidium an seiner Jahresversammlung auch ein neues Förderungsmodell, wonach künftig eine Stiftung die Verteilung der öffentlichen Gelder übernehmen sollte – wobei die Verleger nur die Bereiche Distribution, Bildung, Selbstkontrolle und Versorgung mit Daten als förderungswürdig erachteten.

Hanspeter Lebrument Präsident des Verbands Schweizer Presse

Mitte des Berichtsjahres bekräftigte die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) ihren Willen, sich für die Förderung der Medienvielfalt einzusetzen, und beantragte die Schaffung eines neuen Artikels 93a in der Bundesverfassung – den so genannten Medienartikel. Dieser beauftragt den Bund, die Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien zu fördern und dabei die Bedeutung der Medien für die demokratische Meinungsbildung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie für den gesellschaftlichen Zusammenhalt anzuerkennen. In der Vernehmlassung hatte sich die SP zugunsten des Medienartikels geäussert, führe doch der Konzentrationsprozess in der Presse zu Zuständen, die politisch korrigiert werden müssten. Dem hatten die Grünen beigepflichtet, ohne jedoch mit Kritik an den Förderungskriterien der SPK zu sparen. Auch die Freisinnigen waren angesichts der Wirkungslosigkeit des bisherigen Systems einer direkten Förderung der Presse zugeneigt, verwahrten sich aber gegen eine zusätzliche Regulierung des Medienmarkts. Die CVP wollte sich erst bei Vorliegen des Gesetzesentwurfs zu den im Kommissionsbericht dargelegten Kriterien äussern, und die SVP hatte sowohl eine indirekte als auch eine direkte Presseförderung entschieden abgelehnt. Einhellige Ablehnung war dem Medienartikel auch seitens der Medienbranche – des Verbands Schweizer Presse, des Schweizer Verbands der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) und des Schweizer Syndikats Medienschafftender (SSM) – entgegengeschlagen, welche die Unabhängigkeit der Presse gefährdet sahen. Nur die Mediengewerkschaft „comedia“ war für den Medienartikel sowie für qualitative Förderungskriterien eingetreten. Der Presserat hatte sich demgegenüber vermehrte Investitionen in die journalistische Aus- und Weiterbildung sowie in Ombudsstellen gewünscht, und nur unter der Bedingung einer Einführung marktüblicher Preise und der Entgeltung der anfallenden Mehrkosten durch den Bund war schliesslich die Post zu einem Systemwechsel bereit.

Parlamentarische Initiative „Medien und Demokratie“ (03.448)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Face à toutes oppositions, l’exécutif fédéral a abandonné son projet de révision de l’ordonnance. La conséquence la plus immédiate a été le maintien des 100 millions de francs de subventions pour l’année 2003. En attendant une refonte complète des mécanismes d’aide à la presse, le gouvernement a proposé une solution transitoire. Contrairement au projet de révision de l’ordonnance, il s’agissait de changer la loi fédérale sur la poste. Rigueur budgétaire et frein à l’endettement obligent, la proposition prévoyait, dès 2004, une économie de 20 millions de francs chaque année. Cette phase transitoire devrait courir jusqu’en 2007, date à laquelle le Commission des institutions politiques (CIP) du Conseil national aura élaboré un nouveau système. Les modifications de la loi allaient moins loin que celles de l’ordonnance. Les principales différences concernaient l’abandon de la restriction liée à la fréquence de parution, ainsi que le relèvement du maximum de tirage permettant d’être soutenu (de 300'000 à 500'000 exemplaires). C’est dans le cadre du message à l’appui de mesures visant à alléger les finances fédérales qu’a été proposée cette modification législative. Sur proposition de la majorité de la commission, le Conseil national a adopté le projet par 112 voix contre 62, suivi par la chambre haute, à l’unanimité. C’est avant tout la gauche qui s’est opposée au texte, considérant que les petits titres des organisations d’utilité publiques allaient être touchés. Presse Suisse a protesté, en vain, contre ce projet de révision qui menaçait un certain nombre de publications.

Dringliche Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushalts (BRG 02.067)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

De son côté, la sous-commission « Médias et Démocratie » de la CIP du Conseil national a poursuivi ses travaux en vue de l’élaboration d’un nouveau système d’aide à la presse, dont le premier élément doit être l’élaboration d’une base constitutionnelle. Adopté à l’unanimité par la commission, le projet d’article constitutionnel sur la politique des médias a été mis en consultation à fin octobre. La commission a par ailleurs précisé, quelques semaines auparavant, les grandes orientations du projet. Le principal changement devrait être le passage à une aide directe à la presse dès 2007. Le principe de l’arrosoir dans l’attribution de subventions ayant montré son inefficacité, la commission a insisté sur la nécessité de mieux cibler l’aide en fixant un certain nombre de critères. Le texte prévoit que "la Confédération encourage la diversité et l´indépendance des médias. Ce faisant, elle tient compte de l´importance des médias pour la formation démocratique de l´opinion au niveau national, régional et local, ainsi que pour la cohésion sociale". Les éditeurs, par l’entremise de Presse Suisse, se sont prononcés contre ce projet d’article constitutionnel. Ils ont reconnu l’urgence d’apporter un certain nombre de corrections mais répété leur scepticisme à l’égard d’une aide directe.

Parlamentarische Initiative „Medien und Demokratie“ (03.448)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Le sondage annuel « Baromedia 2002 » a indiqué une augmentation de la consommation de l’ensemble des médias, vraisemblablement en raison de l’actualité nationale et internationale. La radio a été la plus utilisée (76% des suisses), suivie de la télévision (69%). Les journaux quotidiens (59%) ont perdu du terrain face aux journaux gratuits (56%), confirmant la tendance observée l’an dernier. L’Internet a continué sa progression (31%), de même que le Teletext (23%). Ce dernier, perçu comme neutre dans son traitement de l’information, a le plus inspiré confiance (90%). La crédibilité des médias a globalement augmenté par rapport à 2001. L’Internet est resté la source d’information la moins bien considérée (65%). Concernant les contenus, la présence excessive de publicité a particulièrement irrité les sondés : c’est à la télévision (75%), sous forme de publicité postale (62%), sur les radios privées (48%) ainsi que sur l’Internet (48%) qu’elle est perçue comme la plus gênante. Sa présence dans des magazines (27%), au cinéma (25%), sur le Télétext (20%), dans les quotidiens (19%) et sous forme d’affiches (13%) a été jugée moins contrariante.

Baromedia 2002
Dossier: Umfrage "Baromedia"

La polémique concernant l’aide publique à la presse, basée sur la loi et l’ordonnance sur la poste, s’est poursuivie. Outre le principe de l’arrosoir dans l’attribution de subventions, c’est l’efficacité du système qui est mise en cause. Le projet de révision partielle de l’ordonnance sur la poste, mis en consultation à la fin du mois de mars, a été très critiqué. Trois modifications étaient proposées. D’une part, les produits de presse ayant un tirage de plus de 300'000 exemplaires seraient exclus du système. C’est principalement le subventionnement de la grande presse associative qui était visé (grands distributeurs, TCS…). D’autre part, il était prévu que l’aide ne soit accordée qu’à des produits de presse paraissant au moins une fois par semaine. Enfin, l’aide à la presse locale et régionale, limitée aux titres tirant moins de 30'000 exemplaires, serait améliorée par une augmentation du rabais sur le prix de base et l’application sans condition du tarif spécial. Le nombre de titres soutenus serait passé de 3300 à 500. La presse locale et régionale aurait toutefois vu ses subventions augmenter de 12 millions de francs pour atteindre 37 millions. Cette proposition s’inscrivait également dans une logique budgétaire et devait permettre d’économiser au moins 20 millions de francs, l’aide passant de 100 à 80 millions de francs. Bien que la nécessité d’un changement de système soit reconnue par tous les acteurs impliqués, les réactions ont été globalement négatives. Pour Presse Suisse (éditeurs alémaniques) et Presse Romande (éditeurs romands), la limite supérieure de tirages, excluant la presse associative du système, risquait de provoquer une hausse des prix de La Poste. En perdant ces gros clients elle serait obligée de revoir ses tarifs à la hausse. Le critère du nombre de publications minimales a aussi été critiqué. La Poste a également invoqué la mise en péril de places de travail. Pour les syndicats (Comedia et le Syndicat de la Communication), le lien entre la réforme et un exercice financier n’était pas acceptable. Du côté des partis politiques, le PS s’est opposé au projet. Les démocrates-chrétiens ont salué la volonté de changer un système n’ayant pas atteint son but. Les radicaux, tout en saluant le projet, se sont exprimés pour une aide dégressive. Les démocrates du centre ont souligné l’importance d’ajouter également une limite minimale du nombre d’exemplaires. Au cours de l’été, une soixantaine d’organisations à but non lucratif sont montées au créneau. Les incertitudes relatives aux tarifs postaux et la fixation d’un nombre minimal de numéro donnant accès aux subventions ont motivé leur refus de la proposition. Le statut particulier de tels organismes a été abordé au parlement grâce une interpellation de la parlementaire appenzelloise Dorle Vallender (prd), soutenue par 85 cosignataires. Elle demandait notamment au Conseil fédéral s’il était prêt à maintenir les conditions préférentielles accordées à ces organisations. Le gouvernement ne répondit que partiellement à cette question lors de la session d’été et ne donna aucune garantie formelle à son auteur.

L’aide publique à la presse dans l'ordonnance sur la poste (2002)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Die jährliche Umfrage „Baromedia 2001“ wies einen starken Aufwärtstrend bei der Internetnutzung aus. 45% der Schweizer Bevölkerung nutzte das Internet regelmässig. Das Radio blieb zwar mit 73% regelmässiger Nutzung auf Platz eins, gefolgt vom Fernsehen mit 66%, der Tagespresse mit 61% und der Gratispresse mit 48%, doch das Internet hatte im Vergleich zum Vorjahr um 8 Prozentpunkte zulegen können. 84% der Befragten gaben an, dem an sich schwach genutzten (18%) Teletext am meisten Vertrauen entgegen zu bringen; als vertrauenswürdig wurde an zweiter Stelle das Radio (75%), dann erst das Fernsehen (69%) und die Presse (67%) genannt.

Baromedia 2001
Dossier: Umfrage "Baromedia"