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Aufgrund seines grossen publizistischen Potenzials hat sich das Internet im Verlauf der letzten Jahre zum Impulsgeber und Innovationstreiber des Mediensektors entwickelt. Seine zunehmende Bedeutung für die mediale Kommunikation bewirkte einen tiefgreifenden Strukturwandel, der im Phänomen der Medienkonvergenz zum Ausdruck kommt. Die bis anhin klare Trennung zwischen gedruckten und elektronischen Medien mit gesonderten technischen Produktionsverfahren und eigenständiger unternehmerischer Organisation beginnt sich aufzulösen. Im Berichtsjahr äusserte sich die Entwicklung bei den Printmedien zum einen unternehmensübergreifend in der fortschreitenden Pressekonzentration. Zum anderen suchten die Verlagshäuser unternehmensintern nach adäquaten Antworten, indem sie ein diversifiziertes Angebot räumlich an einem Standort konzentrierten. Noch vor der Publizistikbranche hatten bereits das öffentliche Radio und Fernsehen mit einer schweizweiten, umfassenden Unternehmensreorganisation, dem sogenannten Konvergenzprojekt, auf den digital getriebenen Strukturwandel reagiert. Ende des Berichtsjahrs hatte die SRG die Integration von Radio, Fernsehen und Internet in allen drei Sprachregionen zu wichtigen Teilen umgesetzt. Begleitet wurde die Medienkonvergenz von einer verstärkt regionalen Ausrichtung der Inhalte insbesondere bei Privatradio und -fernsehen sowie einer Intensivierung der regionalen Berichterstattung der Printpresse.

Internet Impulsgeber und Innovationstreiber des Mediensektors

Die Strukturkrise der Medienbranche erfasste auch die Nachrichtenagenturen. Im März übernahm die Schweizerische Depeschenagentur SDA, die Inlandlizenz des Deutschen Depeschendienstes DDP, die dieser 2009 mit dem Kauf des deutschsprachigen Dienstes von Associated Press AP erworben hatte. Im Gegenzug verpflichtete sich die SDA, die deutschen DDP-Textdienste sowie die Ausland-Depeschen von AP zu übernehmen. Mit diesem Tausch erlangte die SDA das Monopol über Schweizer Agenturmeldungen. Kommentiert als weiteres Krisenzeichen der Medienbranche und als Gefahr für die freie Meinungsbildung, fand das Geschäft ein medienpolitisch breites Echo.

Nachrichtenagenturen

Anfang März gaben der Zürcher Medienkonzern Tamedia und das grösste Westschweizer Medienhaus Edipresse die schrittweise Übernahme des Schweizer Geschäfts von Edipresse durch Tamedia bis 2013 bekannt. Diese Übernahme ist mehr als nur ein weiterer Schritt der Pressekonzentration: Tamedia überschreitet damit als erstes Schweizer Medienhaus im Bereich der Tageszeitungen die Sprachgrenze. Edipresse gibt unter anderem die Zeitungen „24 heures“, „Tribune de Genève“ und „Le Matin“ heraus. Die Übernahme wurde in der Romandie zwar mit Enttäuschung zur Kenntnis genommen, führte aber nicht zu einem Aufschrei. Tamedia betonte ihre Absicht, Edipresse grösstmögliche Autonomie zu gewähren und die Pressevielfalt zu erhalten. Die Gratiszeitung „Le Matin Bleu“ wurde jedoch mit „20 minutes“ zusammengeführt. Die Wettbewerbskommission unterzog die Übernahme von Edipresse durch Tamedia einer eingehenden Prüfung und bewilligte sie ohne Auflagen.

Tamedia übernimmt das schweizer Geschäft von Edipress

Seit Jahren wird in der Schweiz über die Abschaffung von Artikel 293 Strafgesetzbuch debattiert. Die Bestimmung stellt die Veröffentlichung amtlich geheimer Verhandlungen unter Strafe und wird hauptsächlich gegen Medienschaffende angewendet. In seiner Stellungnahme zu einer Motion Lang (gp, ZG) sprach sich der Bundesrat im März gegen die Aufhebung dieses Straftatbestandes aus, weil dadurch Lücken im Geheimnisschutz entstünden. Die Landesregierung stellte aber eine Revision in Aussicht. In einem Urteil von 2007 gegen einen Journalisten der Sonntags-Zeitung hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nämlich verlangt, dass nicht einfach auf den formellen Geheimnisbegriff abgestellt werden dürfe. Vielmehr gelte es, im Einzelfall durch Interessenabwägung zu ermitteln, ob eine Verurteilung berechtigt sei.

Veröffentlichung amtlich geheimer Verhandlungen

Die Kontroverse über die Verurteilung von Medienschaffenden wegen der Veröffentlichung amtlich geheimer Dokumente setzte sich im Berichtsjahr fort. Die beiden Journalisten die einen als geheim deklarierten Fax, mit Informationen zu den Verhörzentren der CIA veröffentlicht hatten, mussten sich vor dem Militärgericht in St. Gallen verantworten. Sie wurden mit der Begründung freigesprochen, die Publikation des Faxes habe die Sicherheit der Schweiz nicht ernsthaft gefährdet.

Streit um die Veröffentlichung amtlich geheimer Dokumente

Im Jahr 2006 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Urteil gegen einen Journalisten der „Sonntags-Zeitung“ aufgehoben. Dieser hatte in den neunziger Jahren einen vertraulichen Bericht des damaligen Schweizer Botschafters in den USA, Carlo Jagmetti, mit Empfehlungen an den Bundesrat zur politischen Behandlung von Forderungen aus den USA im Zusammenhang mit Bankkonten von Holocaustopfer publiziert. Die Eidgenossenschaft akzeptierte erstmals einen Entscheid des EGMR nicht und zog ihn an die grosse Kammer weiter. Diese kam im Berichtsjahr zum Schluss, die Schweiz habe mit der Verurteilung des Medienschaffenden die Meinungsfreiheit nicht verletzt und stiess damit das Urteil der kleinen Kammer des EGMR um.

Gerichtsentscheid im Fall Jagmetti

Die Zürcher Tamedia-Gruppe kaufte im Berichtsjahr 80% der Espace Media Gruppe, des grössten Berner Medienunternehmens. Durch diese Übernahme stieg der konsolidierte Umsatz von Tamedia auf 971 Mio Fr.; damit überholte sie den Konkurrenten Edipresse und wurde hinter Ringier zum zweitgrössten Schweizer Verlagshaus.

Tamedia-Gruppe kauft Espace Media Gruppe

Der Nationalrat stimmte der Motion Stahl (svp, ZH) für vermehrte Transparenz bei den Interessenbindungen von Bundeshausjournalisten in der vom Ständerat abgeschwächten Form zu. Der Bundesrat wird nun beauftragt, im Rahmen der Revision der Akkreditierungsverordnung zu prüfen, inwieweit die Interessenbindungen von Journalisten offen gelegt werden sollen.

Motion fordert Transparenz bei den Interessenbindungen von Bundeshausjournalisten (05.3785)

Eine Untersuchung zur Berichterstattung über den Rechtsextremismus stellte den Medien ein gemischtes Zeugnis aus: Obwohl sich die Medien der Meinung angeschlossen hätten, Rechtsextremismus werde zu wenig bekämpft oder gar verharmlost, fehlte laut den Forschenden bisher ein echter öffentlicher Diskus über Gründe des Rechtsextremismus wie auch über Massnahmen zu dessen Bekämpfung. Die Rechtsextremen erhielten insbesondere in den Boulevardmedien ein publizistisches Gewicht, das in keinem Verhältnis zu ihrer politisch-sozialen Bedeutung stehe.

Berichterstattung über den Rechtsextremismus

Der deutsche Medienkonzern Axel Springer wurde mit dem Kauf der Jean-Frey-Gruppe ein bedeutender Akteur im Schweizerischen Mediengeschäft. Während bisher in der Schweizer Medienlandschaft ausländische Einflüsse punktuell auf elektronische Medien beschränkt waren, geriet mit dem „Beobachter“ eine traditionsreiche Publikation der Schweiz in deutsche Hände.

Medienkonzern Axel Springer übernimmt die Jean-Frey-Gruppe

In der Maisession stimmte der Nationalrat der Motion Stahl (svp, ZH) zu, die verlangt, dass die akkreditierten Bundeshausjournalisten ihre Interessenbindungen offen legen müssen. Der Ständerat änderte den Motionstext in der Wintersession dahingehend, dass der Bundesrat verpflichtet wird, im Rahmen der Revision der Akkreditierungsverordnung die Offenlegung der Interessenbindungen der Bundeshausjournalisten zu prüfen.

Motion fordert Transparenz bei den Interessenbindungen von Bundeshausjournalisten (05.3785)

Als Folge der Polemik rund um den Strafgesetzartikel 293 passte die Bundesanwaltschaft ihre internen Richtlinien an. Journalisten die amtliche Geheimnisse publizieren, müssen seltener mit einer Strafverfolgung rechnen als bis anhin. Gerichtspolizeiliche Verfahren werden nur noch bei Verletzung von materiellen Geheimnissen eröffnet. Zusätzlich muss das Geheimhaltungsinteresse des Staates das öffentliche Interesse an der Information überwiegen.

Bundesanwaltschaft passt interne Richtlinien über die Strafverfolgung bei Veröffentlichung von amtlich geheimen Dokumenten an

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung geheimer Dokumente durch Medienschaffende hob der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zwei Urteile des Bundesgerichts auf. Er warf der Schweiz vor, sie habe mit der Bestrafung der beiden Journalisten gegen die Meinungsfreiheit und damit gegen Art. 10 EMRK verstossen. Eines der Urteile, gegen einen Journalisten der Sonntags-Zeitung wegen der Publikation geheimer Diplomatenpost, wollte die Schweiz nicht hinnehmen und verlangte eine Neubeurteilung. Es war das erste Mal, dass sie eine Verurteilung durch den EGMR nicht akzeptierte. Dies überraschte namentlich darum, weil der Bundesrat gleichzeitig die Abschaffung des Strafgesetzartikels prüfte, der dem Urteil zugrunde lag.

Gerichtsentscheid im Fall Jagmetti

Im Jahr 2006 gab in der Schweiz jeder Haushalt im Durchschnitt 3137 Fr. für Medienprodukte aus, dass sind 2% mehr als im Vorjahr. Von den insgesamt 10.4 Mia Fr. welche pro Kopf für Medienkonsum aufgewendet wurden, entfallen 30,4% auf den Bereich IT und Telekommunikation, 24% auf das Fernsehen, 17,1% auf die Presse und 14,8% auf den Bereich Unterhaltungselektronik.

3137 Fr. für Medienprodukte 2% mehr als im Vorjahr

Im Juni wurde das neue Medienzentrum für die Bundeshausmedien eröffnet. Das Geschenk des Bundes wurde nicht von allen begrüsst. Die Vertreterinnen und Vertreter der Presse hatten sich von Anfang an gegen die Auslagerung aus dem Bundeshaus gewehrt, weil sie die räumliche Nähe zu den politischen Akteuren nicht aufgeben wollten. Anlass zu Kritik gaben auch die Kosten des Neubaus. Eine Motion Kaufmann (svp, ZH) (Mo. 05.3214), die forderte, den Medienschaffenden für die Benutzung des Medienzentrums kostendeckende Mieten zu verrechnen, wurde aber vom Nationalrat abgelehnt.

Medienzentrum für die Bundeshausmedien

Das Berichtsjahr war geprägt von einer Debatte um den Strafgesetzartikel 293, der die „Veröffentlichung amtlich geheimer Verhandlungen“ mit Haft oder Busse bedroht. Die Norm wurde stark kritisiert, weil sich die Informanten in der Verwaltung so gut wie nie eruieren liessen und bloss die Journalisten, welche die Informationen verbreiteten, belangt wurden. Anlässlich der Ermittlungen gegen den Sonntagsblick, wegen der Publikation eines als geheim deklarierten Fax mit Informationen zu Verhörzentren der CIA, wurde die Schweiz vom Beauftragten für Medienarbeit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa gerügt. Er forderte die zuständigen Bundesräte auf, Medienschaffende wegen der Publikation von Geheimdokumenten nicht mehr zu belangen und die entsprechende Lücke im Strafgesetzbuch zu schliessen. Der Bundesrat hatte dem Parlament bereits 1997 erfolglos die Streichung dieser Strafnorm beantragt und prüfte dies nun erneut. Dabei ging es namentlich darum, ob das Strafgesetz nach der Streichung von Art. 293 mit anderen Bestimmungen noch genügend Handhabe böte, um Schaden für das Land infolge von Publikationen zu verhindern. Dies bedeutete einen Etappensieg für den grünen Nationalrat Lang (ZG), der die Streichung von Art. 293 mittels einer Motion (Mo. 06.3038) forderte.

Polemik um den Strafgesetzartikel 293 „Veröffentlichung amtlich geheimer Verhandlungen“

Der Verband Schweizer Presse ermittelte in einer von ihm in Auftrag gegebene Studie, dass Schweizer Haushalte 2005 rund 10,3 Mia Fr. für Medienkonsum ausgegeben haben. Dies entspricht rund 3140 Fr. pro Haushalt. Hauptposten waren die Ausgaben für Computer und Telekommunikation (31,3%), gefolgt von Fernsehen (22,7%) sowie Zeitungen und Zeitschriften (17,7%). Die Ausgaben für Medien stiegen im Vergleich zu 2004 um 3,1%.

10,3 Mia Fr. für Medienkonsum 3140 Fr. pro Haushalt.

Die Medienberichterstattung über eine misslungene Herztransplantation an einem Zürcher Spital brachte das Thema der Offenlegung der Quellen wieder ins Rampenlicht. Nach einer Aufforderung der Staatsanwaltschaft, den Namen des oder der Informanten preis zu geben, beschloss das Zürcher Obergericht, dass die „NZZ am Sonntag“ ihre Quellen nicht offen legen muss. Die Zeitung hatte behauptet, dass ein falsches Herz bewusst transplantiert worden sei. Da eine Offenlegung der Identität der Informanten für die Ermittlung nicht zwingend war, bestätigte die Anklagekammer den Quellenschutz .

Offenlegung der Quellen Quellenschutz 

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat seit dem 1. März einen neuen Direktor. Martin Dumermuth bisheriger Vizedirektor und langjähriger Bakom-Mitarbeiter trat die Nachfolge von Marc Furrer an, der seit Jahresbeginn der Eidgenössischen Kommunikationskommission vorsteht.

Martin Dumermuth wird neuer Präsident des Bundesamts für Kommunikation

Gemäss einer vom Schweizerischen Zeitungsverlegerverband veröffentlichten Studie gab im Jahr 2004 jeder Haushalt im Durchschnitt 3000 Fr. für Medien aus. Den grössten Ausgabeposten bildeten Computer (Hard- und Software) und Internetzugang mit einem Anteil von 24%. Auf das Fernsehen (Geräte und Gebühren) entfielen 23% und auf die Presse (ohne Fachpresse) immerhin 20%. Bei der Presse wurde eine im internationalen Vergleich sehr hohe Treue der Leserschaft konstatiert: 89% der Tageszeitungen werden im Abonnement abgesetzt.

jeder Haushalt im Durchschnitt 3000 Fr. für Medien

Der Nationalrat stimmte als Zweitrat der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Bundesverwaltung ebenfalls zu. Nachdem Eintreten unbestritten war, beschloss er einige kleine Abweichungen zum Ständerat. Die materiell wichtigste war, dass das Öffentlichkeitsprinzip für amtliche Dokumente nur dann gilt, wenn der politische oder administrative Entscheidungsprozess, zu dem sie gehören, abgeschlossen ist. Der Nationalrat bestätigte unter anderem den Entscheid der kleinen Kammer, dass die Transparenz für Akten nicht gelten soll, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes erstellt worden sind. Er bekräftigte zudem die vielen vom Bundesrat beantragten und vom Ständerat beschlossenen Ausnahmen vom Öffentlichkeitsprinzip. Die wenigen Differenzen zwischen den beiden Räten waren rasch ausgeräumt und die Neuerung konnte im Berichtsjahr verabschiedet werden, wobei sich die SP bei der Schlussabstimmung im Nationalrat wegen der Einschränkungen und Ausnahmeregelungen der Stimme enthielt. (Zur Volksinitiative, die dem Bundesrat und der Verwaltung Medienauftritte bei Volksabstimmungen verbieten will, siehe hier)

Öffentlichkeitsgesetz (BRG 03.013)
Dossier: Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung

Die Schweizerische Gesellschaft für Kommunikations- und Medienwissenschaft wies erneut auf die Not hin, die in den von Studierenden überrannten Hochschulinstituten herrsche. Die Fachvertreter wünschten nicht nur zusätzliche Finanzmittel, sondern auch eine verbesserte Koordination und Profilierung der Lehr- und Forschungsstätten auf Universitäts- und Fachhochschulebene.

Kommunikations- und Medienwissenschaft

Die bis anhin mit CHF 100 Mio. dotierte indirekte Presseförderung wurde um CHF 20 Mio. reduziert. Der Bundesrat setzte die entsprechende Änderung des Postgesetzes auf Anfang 2004 in Kraft. Demnach werden ab diesem Zeitpunkt nur noch CHF 80 Mio. Bundessubventionen für die verbilligte Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften zur Verfügung stehen; dabei sollen die Regional- und Lokalpresse nicht von Preiserhöhungen, die mit der Subventionskürzung begründet werden, betroffen sein. Diese Regelung gilt bis ins Jahr 2007 und wird dann durch ein neues, von der SPK zu erarbeitendes System zur Förderung der Medienvielfalt abgelöst. Die Post kündigte mit dem Hinweis, dass der Zeitungsversand trotz den Bundesbeiträgen im Rahmen der indirekten Presseförderung defizitär sei, für das kommende Jahr vorerst eine Tariferhöhung und als Alternative für eine weitere Preissteigerung im Jahr 2005 eine Optimierung des Versandsystems an. Konkret ging es darum, den Versand der Zeitungen in der Westschweiz künftig an einem zentralen Standort in der Region von Lausanne abzuwickeln und zu diesem Zweck die verschiedenen Titel bis um 01.00 Uhr im Sortierzentrum einzufordern. Die Westschweizer Chefredaktoren zeigten sich tief beunruhigt von der geplanten Reorganisation und plädierten für eine Beibehaltung des bisherigen Systems. Die von der Post anvisierte Neuregelung werde zu einem früheren Redaktionsschluss bei einer Mehrheit der Zeitungen führen und damit die Berichterstattung über wichtige Ereignisse am Abend erschweren sowie einen überregionalen Zeitungsversand durch das neue System verhindern.

Änderung des Postgesetzes Tariferhöhung Optimierung des Versandsystems

In seiner Herbstsession beriet der Nationalrat die Parlamentarische Initiative „Medien und Demokratie“, welche die Einführung einer direkten Finanzhilfe an die Medienunternehmen aufgrund des von der SPK konzipierten Verfassungsartikels verlangt. Kommissionssprecher Andreas Gross (sp, ZH) betonte, die SPK lege nach vierjähriger Arbeit an der Parlamentarischen Initiative nicht etwa einen Presseförderungsartikel, sondern einen Medienvielfaltsartikel vor. Denn Ziel des Verfassungsartikels sei es, die regionale und lokale Pressevielfalt direkt zu fördern und damit die geltende indirekte Presseförderung via reduzierte Posttaxen für den Zeitungstransport mittelfristig abzuschaffen. Gegen den Willen des Bundesrats, der den Kommissionsvorschlag für einen Medienartikel ablehnte, sich jedoch bereit zeigte, das System der indirekten Presseförderung zu überprüfen, wies die Grosse Kammer einen Nichteintretensantrag des St. Gallers Peter Weigelt (fdp) mit 83 zu 68 Stimmen ab. Weigelt hatte den Wettbewerb als Triebkraft von Innovation und Leistung im Medienbereich einer gesetzlichen Förderung vorziehen wollen. Kommissionssprecher Gross wies hingegen darauf hin, dass in 80% der Kantone das Zeitungssterben zu quasi monopolistischen Öffentlichkeitsstrukturen geführt habe, und Gross präzisierte als Antwort auf die Einwände seitens der Verleger und des Bundesrats, die SPK strebe keine Strukturerhaltung an, sondern wolle auch neuen Produkten den Zugang zum Markt ermöglichen. Dem hielt Bundesrat Moritz Leuenberger als Vorsteher des UVEK entgegen, Pressekonzentration bedeute nicht automatisch auch einen Machtmissbrauch. Denn eine Vielzahl von wirtschaftlich schwachen Medien, welche alle dieselben Agenturberichte produzierten, hätten wenig mit echter Vielfalt zu tun. Der Nationalrat genehmigte den Förderungsartikel schliesslich mit 78 zu 53 Stimmen und leitete das Geschäft an den Ständerat weiter.

Parlamentarische Initiative „Medien und Demokratie“ (03.448)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Im September trat Hanspeter Lebrument, Churer Medienunternehmer, die Nachfolge von Hans Heinrich Coninx als neuer Präsident des Verbands Schweizer Presse an. In seiner Antrittsrede holte Lebrument zu einem Rundumschlag gegen den geplanten Verfassungsartikel zur Medienvielfalt und gegen die Anti-Konzentrationsregeln in den regionalen Medienmärkten aus. Nebst der Kritik präsentierte das Verbandspräsidium an seiner Jahresversammlung auch ein neues Förderungsmodell, wonach künftig eine Stiftung die Verteilung der öffentlichen Gelder übernehmen sollte – wobei die Verleger nur die Bereiche Distribution, Bildung, Selbstkontrolle und Versorgung mit Daten als förderungswürdig erachteten.

Hanspeter Lebrument Präsident des Verbands Schweizer Presse