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Medien, insbesondere das Fernsehen dienen den Parteien und ihren Exponenten auch als Wahlkampfmotoren und Plattformen für die Eigendarstellung. Der Kampf um die knappe Aufmerksamkeit der Leser- und Wählerschaft wird zunehmend in der Medienarena ausgetragen und ist während intensiven Phasen wie Wahlkämpfen besonders heftig. Auf Sat1 Schweiz wurde im August „Filippos Politarena“ neu lanciert, was auf ein breites Medienecho traf, weil ein aktiver Politiker als Moderator einer Diskussionssendung fungierte.

Medien als Wahlkampfmotoren

Die Medien forderten mehr Transparenz in der Meinungsforschung. Meinungsumfragen gehören seit 1998 zum fixen Programmbestandteil der SRG vor Wahlen und Abstimmungen. Zuletzt in die Kritik geraten waren die Prognosen des Forschungsinstituts gfs im Vorfeld der Abstimmung über die Minarettinitiative 2010. Die SRG hielt nach einer kurzen Sistierung an der Zusammenarbeit mit der gfs fest und rechtfertigte dies mit der Beurteilung des Sachverhalts durch die Unabhängige Beschwerdeinstanz. Diese hatte festgestellt, dass die programmrechtlichen Vorgaben erfüllt und die Regeln des Branchenverbands eingehalten worden waren. (Siehe zu dieser Thematik auch hier)

Forderungen nach Transparenz in der Meinungsforschung

Die Sorge um die weiterhin zunehmende Pressekonzentration rief die Politik auf den Plan. Die direktdemokratische Staatsform der Schweiz sei auf funktionierende Medien angewiesen. Insbesondere die Regionalzeitungen und der Lokaljournalismus würden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern entscheidungsrelevante Informationen liefern und damit eine staatspolitische Funktion wahrnehmen, die weder durch das Radio und Fernsehen noch durch das Internet abgedeckt werde.

Sorge um die zunehmende Pressekonzentration

Der Gesetzgeber beschäftigte sich im Berichtsjahr vornehmlich mit der SRG und der Teilrevision zum Radio- und Fernsehgesetz. Die Motion für ein „Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren“ wurde vom Ständerat überwiesen, nachdem der Nationalrat sie bereits 2010 angenommen hatte. Ein Postulat und eine Motion Fehr (sp, SH), die einen Bericht und ein Observatorium zu den Dynamiken im Internet forderten, um damit auch den gezielten Umgang mit neuen Medien zu fördern, wurden in der grossen Kammer hingegen abgelehnt. Weiter setzte der Bundesrat auf die Selbstregulierung der Medien.

Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren (Mo. 10.3014)
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Die Qualität der Medien war ein zentrales medienpolitisches Thema im Berichtsjahr. Im Februar erschienen sechs Studien zur Situation und Qualität der Schweizer Medien, welche der Bundesrat als Antwort auf ein Postulat Hans-Jürg Fehr (sp, SH) in Auftrag gegeben hatte. Im Postulat ging es um die zentrale Bedeutung der Medien, insbesondere der Presse für die demokratische Willensbildung. Die Studien bestätigten zum einen die fortgeschrittene Pressekonzentration, zum anderen eine Verschlechterung der Medienqualität.

Lage der Presse in der Schweiz und ihre Zukunftsaussichten (Po. 09.3629)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Aufgrund seines grossen publizistischen Potenzials hat sich das Internet im Verlauf der letzten Jahre zum Impulsgeber und Innovationstreiber des Mediensektors entwickelt. Seine zunehmende Bedeutung für die mediale Kommunikation bewirkte einen tiefgreifenden Strukturwandel, der im Phänomen der Medienkonvergenz zum Ausdruck kommt. Die bis anhin klare Trennung zwischen gedruckten und elektronischen Medien mit gesonderten technischen Produktionsverfahren und eigenständiger unternehmerischer Organisation beginnt sich aufzulösen. Im Berichtsjahr äusserte sich die Entwicklung bei den Printmedien zum einen unternehmensübergreifend in der fortschreitenden Pressekonzentration. Zum anderen suchten die Verlagshäuser unternehmensintern nach adäquaten Antworten, indem sie ein diversifiziertes Angebot räumlich an einem Standort konzentrierten. Noch vor der Publizistikbranche hatten bereits das öffentliche Radio und Fernsehen mit einer schweizweiten, umfassenden Unternehmensreorganisation, dem sogenannten Konvergenzprojekt, auf den digital getriebenen Strukturwandel reagiert. Ende des Berichtsjahrs hatte die SRG die Integration von Radio, Fernsehen und Internet in allen drei Sprachregionen zu wichtigen Teilen umgesetzt. Begleitet wurde die Medienkonvergenz von einer verstärkt regionalen Ausrichtung der Inhalte insbesondere bei Privatradio und -fernsehen sowie einer Intensivierung der regionalen Berichterstattung der Printpresse.

Internet Impulsgeber und Innovationstreiber des Mediensektors

Die Strukturkrise der Medienbranche erfasste auch die Nachrichtenagenturen. Im März übernahm die Schweizerische Depeschenagentur SDA, die Inlandlizenz des Deutschen Depeschendienstes DDP, die dieser 2009 mit dem Kauf des deutschsprachigen Dienstes von Associated Press AP erworben hatte. Im Gegenzug verpflichtete sich die SDA, die deutschen DDP-Textdienste sowie die Ausland-Depeschen von AP zu übernehmen. Mit diesem Tausch erlangte die SDA das Monopol über Schweizer Agenturmeldungen. Kommentiert als weiteres Krisenzeichen der Medienbranche und als Gefahr für die freie Meinungsbildung, fand das Geschäft ein medienpolitisch breites Echo.

Nachrichtenagenturen

Anfang März gaben der Zürcher Medienkonzern Tamedia und das grösste Westschweizer Medienhaus Edipresse die schrittweise Übernahme des Schweizer Geschäfts von Edipresse durch Tamedia bis 2013 bekannt. Diese Übernahme ist mehr als nur ein weiterer Schritt der Pressekonzentration: Tamedia überschreitet damit als erstes Schweizer Medienhaus im Bereich der Tageszeitungen die Sprachgrenze. Edipresse gibt unter anderem die Zeitungen „24 heures“, „Tribune de Genève“ und „Le Matin“ heraus. Die Übernahme wurde in der Romandie zwar mit Enttäuschung zur Kenntnis genommen, führte aber nicht zu einem Aufschrei. Tamedia betonte ihre Absicht, Edipresse grösstmögliche Autonomie zu gewähren und die Pressevielfalt zu erhalten. Die Gratiszeitung „Le Matin Bleu“ wurde jedoch mit „20 minutes“ zusammengeführt. Die Wettbewerbskommission unterzog die Übernahme von Edipresse durch Tamedia einer eingehenden Prüfung und bewilligte sie ohne Auflagen.

Tamedia übernimmt das schweizer Geschäft von Edipress

Seit Jahren wird in der Schweiz über die Abschaffung von Artikel 293 Strafgesetzbuch debattiert. Die Bestimmung stellt die Veröffentlichung amtlich geheimer Verhandlungen unter Strafe und wird hauptsächlich gegen Medienschaffende angewendet. In seiner Stellungnahme zu einer Motion Lang (gp, ZG) sprach sich der Bundesrat im März gegen die Aufhebung dieses Straftatbestandes aus, weil dadurch Lücken im Geheimnisschutz entstünden. Die Landesregierung stellte aber eine Revision in Aussicht. In einem Urteil von 2007 gegen einen Journalisten der Sonntags-Zeitung hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nämlich verlangt, dass nicht einfach auf den formellen Geheimnisbegriff abgestellt werden dürfe. Vielmehr gelte es, im Einzelfall durch Interessenabwägung zu ermitteln, ob eine Verurteilung berechtigt sei.

Veröffentlichung amtlich geheimer Verhandlungen

Die Kontroverse über die Verurteilung von Medienschaffenden wegen der Veröffentlichung amtlich geheimer Dokumente setzte sich im Berichtsjahr fort. Die beiden Journalisten die einen als geheim deklarierten Fax, mit Informationen zu den Verhörzentren der CIA veröffentlicht hatten, mussten sich vor dem Militärgericht in St. Gallen verantworten. Sie wurden mit der Begründung freigesprochen, die Publikation des Faxes habe die Sicherheit der Schweiz nicht ernsthaft gefährdet.

Streit um die Veröffentlichung amtlich geheimer Dokumente

Im Jahr 2006 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Urteil gegen einen Journalisten der „Sonntags-Zeitung“ aufgehoben. Dieser hatte in den neunziger Jahren einen vertraulichen Bericht des damaligen Schweizer Botschafters in den USA, Carlo Jagmetti, mit Empfehlungen an den Bundesrat zur politischen Behandlung von Forderungen aus den USA im Zusammenhang mit Bankkonten von Holocaustopfer publiziert. Die Eidgenossenschaft akzeptierte erstmals einen Entscheid des EGMR nicht und zog ihn an die grosse Kammer weiter. Diese kam im Berichtsjahr zum Schluss, die Schweiz habe mit der Verurteilung des Medienschaffenden die Meinungsfreiheit nicht verletzt und stiess damit das Urteil der kleinen Kammer des EGMR um.

Gerichtsentscheid im Fall Jagmetti

Die Zürcher Tamedia-Gruppe kaufte im Berichtsjahr 80% der Espace Media Gruppe, des grössten Berner Medienunternehmens. Durch diese Übernahme stieg der konsolidierte Umsatz von Tamedia auf 971 Mio Fr.; damit überholte sie den Konkurrenten Edipresse und wurde hinter Ringier zum zweitgrössten Schweizer Verlagshaus.

Tamedia-Gruppe kauft Espace Media Gruppe

Der Nationalrat stimmte der Motion Stahl (svp, ZH) für vermehrte Transparenz bei den Interessenbindungen von Bundeshausjournalisten in der vom Ständerat abgeschwächten Form zu. Der Bundesrat wird nun beauftragt, im Rahmen der Revision der Akkreditierungsverordnung zu prüfen, inwieweit die Interessenbindungen von Journalisten offen gelegt werden sollen.

Motion fordert Transparenz bei den Interessenbindungen von Bundeshausjournalisten (05.3785)

Eine Untersuchung zur Berichterstattung über den Rechtsextremismus stellte den Medien ein gemischtes Zeugnis aus: Obwohl sich die Medien der Meinung angeschlossen hätten, Rechtsextremismus werde zu wenig bekämpft oder gar verharmlost, fehlte laut den Forschenden bisher ein echter öffentlicher Diskus über Gründe des Rechtsextremismus wie auch über Massnahmen zu dessen Bekämpfung. Die Rechtsextremen erhielten insbesondere in den Boulevardmedien ein publizistisches Gewicht, das in keinem Verhältnis zu ihrer politisch-sozialen Bedeutung stehe.

Berichterstattung über den Rechtsextremismus

Der deutsche Medienkonzern Axel Springer wurde mit dem Kauf der Jean-Frey-Gruppe ein bedeutender Akteur im Schweizerischen Mediengeschäft. Während bisher in der Schweizer Medienlandschaft ausländische Einflüsse punktuell auf elektronische Medien beschränkt waren, geriet mit dem „Beobachter“ eine traditionsreiche Publikation der Schweiz in deutsche Hände.

Medienkonzern Axel Springer übernimmt die Jean-Frey-Gruppe

In der Maisession stimmte der Nationalrat der Motion Stahl (svp, ZH) zu, die verlangt, dass die akkreditierten Bundeshausjournalisten ihre Interessenbindungen offen legen müssen. Der Ständerat änderte den Motionstext in der Wintersession dahingehend, dass der Bundesrat verpflichtet wird, im Rahmen der Revision der Akkreditierungsverordnung die Offenlegung der Interessenbindungen der Bundeshausjournalisten zu prüfen.

Motion fordert Transparenz bei den Interessenbindungen von Bundeshausjournalisten (05.3785)

Als Folge der Polemik rund um den Strafgesetzartikel 293 passte die Bundesanwaltschaft ihre internen Richtlinien an. Journalisten die amtliche Geheimnisse publizieren, müssen seltener mit einer Strafverfolgung rechnen als bis anhin. Gerichtspolizeiliche Verfahren werden nur noch bei Verletzung von materiellen Geheimnissen eröffnet. Zusätzlich muss das Geheimhaltungsinteresse des Staates das öffentliche Interesse an der Information überwiegen.

Bundesanwaltschaft passt interne Richtlinien über die Strafverfolgung bei Veröffentlichung von amtlich geheimen Dokumenten an

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung geheimer Dokumente durch Medienschaffende hob der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zwei Urteile des Bundesgerichts auf. Er warf der Schweiz vor, sie habe mit der Bestrafung der beiden Journalisten gegen die Meinungsfreiheit und damit gegen Art. 10 EMRK verstossen. Eines der Urteile, gegen einen Journalisten der Sonntags-Zeitung wegen der Publikation geheimer Diplomatenpost, wollte die Schweiz nicht hinnehmen und verlangte eine Neubeurteilung. Es war das erste Mal, dass sie eine Verurteilung durch den EGMR nicht akzeptierte. Dies überraschte namentlich darum, weil der Bundesrat gleichzeitig die Abschaffung des Strafgesetzartikels prüfte, der dem Urteil zugrunde lag.

Gerichtsentscheid im Fall Jagmetti

Im Jahr 2006 gab in der Schweiz jeder Haushalt im Durchschnitt 3137 Fr. für Medienprodukte aus, dass sind 2% mehr als im Vorjahr. Von den insgesamt 10.4 Mia Fr. welche pro Kopf für Medienkonsum aufgewendet wurden, entfallen 30,4% auf den Bereich IT und Telekommunikation, 24% auf das Fernsehen, 17,1% auf die Presse und 14,8% auf den Bereich Unterhaltungselektronik.

3137 Fr. für Medienprodukte 2% mehr als im Vorjahr

Im Juni wurde das neue Medienzentrum für die Bundeshausmedien eröffnet. Das Geschenk des Bundes wurde nicht von allen begrüsst. Die Vertreterinnen und Vertreter der Presse hatten sich von Anfang an gegen die Auslagerung aus dem Bundeshaus gewehrt, weil sie die räumliche Nähe zu den politischen Akteuren nicht aufgeben wollten. Anlass zu Kritik gaben auch die Kosten des Neubaus. Eine Motion Kaufmann (svp, ZH) (Mo. 05.3214), die forderte, den Medienschaffenden für die Benutzung des Medienzentrums kostendeckende Mieten zu verrechnen, wurde aber vom Nationalrat abgelehnt.

Medienzentrum für die Bundeshausmedien

Das Berichtsjahr war geprägt von einer Debatte um den Strafgesetzartikel 293, der die „Veröffentlichung amtlich geheimer Verhandlungen“ mit Haft oder Busse bedroht. Die Norm wurde stark kritisiert, weil sich die Informanten in der Verwaltung so gut wie nie eruieren liessen und bloss die Journalisten, welche die Informationen verbreiteten, belangt wurden. Anlässlich der Ermittlungen gegen den Sonntagsblick, wegen der Publikation eines als geheim deklarierten Fax mit Informationen zu Verhörzentren der CIA, wurde die Schweiz vom Beauftragten für Medienarbeit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa gerügt. Er forderte die zuständigen Bundesräte auf, Medienschaffende wegen der Publikation von Geheimdokumenten nicht mehr zu belangen und die entsprechende Lücke im Strafgesetzbuch zu schliessen. Der Bundesrat hatte dem Parlament bereits 1997 erfolglos die Streichung dieser Strafnorm beantragt und prüfte dies nun erneut. Dabei ging es namentlich darum, ob das Strafgesetz nach der Streichung von Art. 293 mit anderen Bestimmungen noch genügend Handhabe böte, um Schaden für das Land infolge von Publikationen zu verhindern. Dies bedeutete einen Etappensieg für den grünen Nationalrat Lang (ZG), der die Streichung von Art. 293 mittels einer Motion (Mo. 06.3038) forderte.

Polemik um den Strafgesetzartikel 293 „Veröffentlichung amtlich geheimer Verhandlungen“

Der Verband Schweizer Presse ermittelte in einer von ihm in Auftrag gegebene Studie, dass Schweizer Haushalte 2005 rund 10,3 Mia Fr. für Medienkonsum ausgegeben haben. Dies entspricht rund 3140 Fr. pro Haushalt. Hauptposten waren die Ausgaben für Computer und Telekommunikation (31,3%), gefolgt von Fernsehen (22,7%) sowie Zeitungen und Zeitschriften (17,7%). Die Ausgaben für Medien stiegen im Vergleich zu 2004 um 3,1%.

10,3 Mia Fr. für Medienkonsum 3140 Fr. pro Haushalt.

Die Medienberichterstattung über eine misslungene Herztransplantation an einem Zürcher Spital brachte das Thema der Offenlegung der Quellen wieder ins Rampenlicht. Nach einer Aufforderung der Staatsanwaltschaft, den Namen des oder der Informanten preis zu geben, beschloss das Zürcher Obergericht, dass die „NZZ am Sonntag“ ihre Quellen nicht offen legen muss. Die Zeitung hatte behauptet, dass ein falsches Herz bewusst transplantiert worden sei. Da eine Offenlegung der Identität der Informanten für die Ermittlung nicht zwingend war, bestätigte die Anklagekammer den Quellenschutz .

Offenlegung der Quellen Quellenschutz 

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat seit dem 1. März einen neuen Direktor. Martin Dumermuth bisheriger Vizedirektor und langjähriger Bakom-Mitarbeiter trat die Nachfolge von Marc Furrer an, der seit Jahresbeginn der Eidgenössischen Kommunikationskommission vorsteht.

Martin Dumermuth wird neuer Präsident des Bundesamts für Kommunikation

Gemäss einer vom Schweizerischen Zeitungsverlegerverband veröffentlichten Studie gab im Jahr 2004 jeder Haushalt im Durchschnitt 3000 Fr. für Medien aus. Den grössten Ausgabeposten bildeten Computer (Hard- und Software) und Internetzugang mit einem Anteil von 24%. Auf das Fernsehen (Geräte und Gebühren) entfielen 23% und auf die Presse (ohne Fachpresse) immerhin 20%. Bei der Presse wurde eine im internationalen Vergleich sehr hohe Treue der Leserschaft konstatiert: 89% der Tageszeitungen werden im Abonnement abgesetzt.

jeder Haushalt im Durchschnitt 3000 Fr. für Medien