Im Genfer Kantonsparlament reichten drei liberale Abgeordnete einen Gesetzesentwurf für ein journalistisches Berufsgeheimnis ein; das Projekt sieht unter anderem auch vor, die Medienschaffenden gegen die Beschlagnahmung von Dokumenten und Telefonabhörungen zu schützen. Auch im Kanton Bern verlangten zwei parlamentarische Vorstösse vom Regierungsrat, die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts bzw. eines Redaktionsgeheimnisses und des Quellenschutzes für Medienschaffende zu prüfen. Das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf eines Medienförderungsgesetzes im Kanton Solothurn zeigte, dass der Quellenschutz bei den bürgerlichen Parteien sehr umstritten ist; ebenso wurde die vorgesehene Hilfestellung des Kantons an Zeitungen mit Existenzschwierigkeiten von FDP, LdU, Handelskammer und Gewerbeverband abgelehnt.
Verschiedene Sendungen am Fernsehen und Radio haben die Sensibilität der Bevölkerung in bezug auf die Rolle der Medien und deren Spielraum in der Demokratie herausgefordert- Schlagworte
- Datum
- 31. August 1990
- Prozesstyp
- Gesellschaftliche Debatte
- Quellen
-
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- GE: JdG, 16.3.90. BE: BZ, 13.1.90. SO: SZ, 8.1., 10.1. und 24.8.90; BaZ, 31.8.90
von Matthias Rinderknecht
Aktualisiert am 21.12.2017
Aktualisiert am 21.12.2017