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Le départ de deux membres du Conseil fédéral en décembre 2022 a provoqué un jeu de chaises musicales à la tête des départements. Négociée entre les membres du collège gouvernemental, la nouvelle répartition a permis à Albert Rösti, élu à la place de Ueli Maurer, d'hériter du Département fédéral de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication (DETEC), vacant à la suite du départ de Simonetta Sommaruga.
Avant Albert Rösti, le dernier ministre UDC à la tête du DETEC était Adolf Ogi, entre 1988 et 1995. A l'époque, le département se dénommait encore Département fédéral des transports, des communications et de l'énergie. Avec le retour de l'UDC à la tête de ce département stratégique, la presse s'est demandée ce que cela signifierait pour la politique médiatique, marquée par le refus du paquet d'aide aux médias en 2022. Ce projet était ardemment combattu par le parti agrarien, qui a en outre lancé une nouvelle initiative contre le service public dénommée «200 francs, ça suffit». Quel comportement va donc adopter le nouveau ministre des médias, coincé entre son parti farouchement opposé au soutien de l'Etat à la branche, et l'obligation de défendre la position du collège gouvernemental devant le grand public ?
Plusieurs pistes de réponse à cette question ont émergé dans la presse. Comme l'a relevé l'Aargauer Zeitung, Rösti figure dans le comité de l'initiative «200 francs, ça suffit» et ne peut plus s'en retirer. Cependant, il a précisé, suite à son élection, qu'il n'allait plus s'engager dans la récolte de signatures, encore en cours. Lorsque celle-ci aura abouti, ce qui ne fait que peu de doute, il est très probable que le Conseil fédéral recommande le rejet de l'initiative, à l'image de la position que le gouvernement avait adoptée lors de la votation sur l'initiative No-Billag. Dans ce cas de figure, Albert Rösti devra défendre la position officielle du Conseil fédéral, contre son parti. Aux yeux du SonntagsBlick, cette situation constitue une opportunité pour la SSR, pour laquelle l'initiative «200 francs, ça suffit» est une sérieuse menace. En effet, l'initiative, plus modérée que No-Billag, disposerait de bonnes chances de convaincre une majorité des cantons et de la population. Cette dernière pourrait se montrer agacée par les nombreux déboires de la télévision publique, dont les cadres tendraient le bâton pour se faire battre, selon le journal dominical zurichois. Mais avec le ministre Rösti au front pour défendre la position gouvernementale, ses collègues de parti devraient se montrer plus mesurés que face à la socialiste Sommaruga. Ainsi, la SSR pourrait faire face à un adversaire moins féroce que prévu, conclut le SonntagsBlick.
Pour l'instant, le nouveau chef du DETEC n'a pas dévoilé ses intentions quant à la direction exacte qu'il souhaite donner à la politique médiatique. A une question sur le service public audiovisuel, il a seulement répondu que « nous avons besoin de la télévision, mais c'est une question de coûts ». En cas de besoin, il pourra en tout cas s'inspirer des six conseils que lui a prodigué la Weltwoche afin de mener une politique couronnée de succès. Primo, l'hebdomadaire zurichois lui recommande de ne pas faire confiance à la SSR, qui ne respecterait pas ses plans d'économie. Secundo, ne pas faire confiance non plus aux éditeurs. Contrairement à ce qu'ils prétendent, ceux-ci n'auraient pas besoin d'aide. Ensemble, TX Group, Ringier et CH Media, les trois plus gros groupes de presse du pays, auraient réalisé un bénéfice de CHF 355 millions en 2021, a précisé la Weltwoche. Tertio, ne pas faire confiance aux journalistes: il n'y en aurait jamais eu autant qu'aujourd'hui, et pourtant ils se plaindraient que le métier ne se porte pas bien. Quarto, ne pas faire confiance à Swisscom, car l'entreprise semi-publique concurrence les médias privés sur plusieurs terrains grâce à l'aide fédérale, juge le journal. Quinto, l'UDC ne serait pas non plus digne de confiance. La Weltwoche recommande à Albert Rösti de mettre sur les rails un contre-projet à l'initiative «200 francs, ça suffit», afin de maximiser les chances de convaincre les cantons latins et ceux de gauche de réduire les moyens alloués au service public, même si cela se fait dans une moindre mesure que les exigences de l'initiative. Enfin, le sixième et dernier conseil de la Weltwoche à Albert Rösti est de ne pas faire confiance à sa prédécesseur. L'hebdomadaire zurichois lui préconise ainsi de «faire simplement toujours le contraire de ce qu'aurait fait [...] Simonetta Sommaruga, étatiste et hostile à l'économie », pour que son mandat se passe bien. Donnés sur un ton mi-humoristique, mi-sérieux, ces conseils sont évidemment à prendre avec des pincettes pour le conseiller fédéral. Les prochains mois montreront s'il en suit certains, ou s'il préfère prendre une autre direction.

Albert Rösti hérite du DETEC: quel impact sur la politique médiatique ?
Dossier: Medienförderungspolitik nach dem Scheitern des Medienpakets

Durant une année, les représentantes et représentants de diverses organisations de médias suisses ont pu échanger sur leur avenir dans le cadre du dialogue sur les médias. Cette plateforme d'échange, supervisée par le DETEC, a notamment réuni Médias Suisse, l'association des Médias d'Avenir, l'association suisse des médias en ligne, l'association suisse des médias régionaux, la SSR ou encore Ringier. Au final, le communiqué de presse du DETEC précise d'abord que les discussions ont démontré la nécessité d'une agence de presse nationale qui prenne en compte les besoins des médias de petite et moyenne taille. Puis, face aux défis de la numérisation, il indique que les acteurs du monde médiatique ont souligné qu'ils étaient prêts à coopérer, dans le but notamment de maintenir une diversité médiatique dans toutes les régions et zones linguistiques du pays.

Dialogue sur les médias

Im Zuge der Corona-Pandemie musste der Bund wiederholt Kritik betreffend die Aufbereitung der Covid-19-Fallzahlen einstecken. In der ersten Welle im Frühjahr 2020 sorgte die Tatsache, dass Ärzte und Spitäler ihre Fallzahlen anfänglich via Fax an das BAG melden mussten, für Schlagzeilen. Ein Postulat Andrey (gp, FR; Po. 20.3352) forderte denn auch einen Bericht über die Aufbereitung und Übermittlung von Covid-19-Fallzahlen und Zahlen zur Belegung der Spitäler und verwies dabei auf die Open-Data-Strategie des Bundesrates aus dem Jahr 2018. Die Ansicht, dass maschinenlesbare und in Echtzeit übermittelte Daten die Entscheidungsgrundlage verbesserten, teilten auch Bundesrat und Nationalrat, die das Postulat befürworteten.
Kritik erfuhr das BAG zudem für den Entscheid, keine Daten auf Gemeindeebene zu publizieren. Eine Veröffentlichung nach Gemeinde könnte dazu dienen, Infektionsherde zu erkennen, lautete der Standpunkt der Medien. Das BAG stellte sich indes auf die Position, dass es sich hierbei um besonders schützenswerte Daten handle. Schliesslich einigte sich das Bundesamt gemeinsam mit geladenen Journalistinnen und Journalisten darauf, die Daten aufgeschlüsselt nach Gemeinden zu publizieren, wobei aus Datenschutzgründen keine genauen Zahlen, sondern lediglich eine Intensitätsskala die Verbreitung des Virus auf lokaler Ebene angeben sollte. Der Computercode zur Berechnung der Kategorien auf der Intensitätsskala stammte dabei von den Medienschaffenden.
Eine verwaltungsinterne Datenpanne geschah Anfang August, als das BAG fälschlicherweise vermeldete, dass sich die meisten nachvollziehbaren Corona-Ansteckungen in Discos und Clubs ereigneten. Nachträglich musste das Bundesamt eingestehen, dass bei der Auswertung der Ansteckungsorte die Kategorien vertauscht worden waren. In Wahrheit waren lediglich ein Bruchteil der bekannten Ansteckungen auf einen Besuch in einem Nachtlokal zurückzuführen und die meisten bekannten Ansteckungen innerhalb der Familie geschehen. Das Malheur löste weitere Fragen zu den präsentierten Daten aus. Diese betrafen zum einen den relativ kurzen Beobachtungszeitraum (16. Juli bis 1. August), den hohen Anteil an Fällen mit unbekanntem Ansteckungsort, die nicht in die Statistik eingeflossen sind, sowie die Art der Datenerfassung (Meldeformular an das BAG anstatt Ergebnisse des Contact-Tracings) und zielten auch darauf ab, dass die Statistik den Einfluss des Nachtlebens und anderer öffentlicher Begegnungsorte wohl unterschätzte. «Interessanter wäre zu wissen, wie das Virus in die Familie gelangt ist», konstatierte etwa Sebastian Bonhoeffer Mitglied der Expertengruppe «Data and Modelling» der Corona-Taskforce.
In der zweiten Septemberhälfte 2020 sorgte nicht zuletzt auch der Entscheid des BAG, über das Wochenende keine Fallzahlen mehr zu publizieren, für Kopfschütteln in den Medien und unter Forschenden, wobei gerätselt wurde, ob der Bund nach diesem Entscheid rasch genug auf sprunghafte Entwicklungen in den Fallzahlen reagieren könne. Die Schweiz gesellte sich dabei zu Spanien und Schweden, die als einzige unter den am stärksten betroffenen Ländern dieselbe Strategie gewählt hatten. Man wisse über die Zahlen Bescheid und der Entscheid sei auch nicht aufgrund fehlender Personalressourcen getroffen worden, verteidigte Virginie Masserey, die Leiterin der Sektion Infektionskontrolle, das Vorgehen. Viel wichtiger als der Tagesvergleich sei es, die Entwicklung Woche für Woche zu verfolgen.

Aufbereitung der Covid-19-Daten durch den Bund

Im Frühjahr 2015 hörte die EMEK erneut Vertreter der Medienbranche und der Politik zur künftigen Ausgestaltung des Service public an. Tamedia und Ringier zeigten dabei Sympathien für eine bereits im Vorjahr von Avenir Suisse geäusserte Forderung, wonach alle Medienanbieter Inhalte der SRG frei weiterverwenden könnten. Keine Unterstützung fand diese Idee hingegen bei den Journalistenvertretern. Mehr Einigkeit herrschte bezüglich der Ansicht, die Werbung auf den audiovisuellen Kanälen der SRG klar zu beschränken. Weit auseinander gingen die Ansichten der politischen Parteien zum Service public. Während die SVP und die FDP diesen zu Gunsten der Marktwirtschaft beschränken wollten, wurden von Links angesichts des Medienwandels und der angespannten finanziellen Lage in der Branche auch Forderungen zum Ausbau des Service public laut. Am zufriedensten mit der jetzigen Situation gab sich die CVP. Nachdem sich Tamedia-Präsident Pietro Supino in der NZZ über die seiner Ansicht nach marktverzerrende Wirkung der Angebote der SRG ausgelassen hatte, verschaffte die NZZ auch zwei Medienwissenschaftlern des Forschungsinstituts Öffentlichkeit und Gesellschaft (fög) eine Plattform, um über die Vorzüge der SRG zu berichten – ein Aspekt, der gemäss den Forschern in der aktuellen Debatte bis anhin zu kurz kam. Dabei stützten sie sich auf das Jahrbuch Qualität der Medien, das der SRG eine hohe Integrationsleistung in Bezug auf Vertretung der Interessen verschiedenster Gesellschaftsschichten attestierte. Ferner sei das Angebot an Unterhaltungssendungen auch für die SRG legitim, wenn nicht gar notwendig, vorausgesetzt dass eine kritische Schranke nicht überschritten werde. Auch ein massvoller Ausbau des Online-Angebots sei verständlich, wolle man doch auch junge Personen erreichen. Dezidiert ablehnend äusserten sich die Forscher gegenüber der von Avenir Suisse im Vorjahr eingebrachten Idee, die SRG in eine Art Nachrichtenagentur umzuwandeln. Ohne eigenständige Berichterstattung durch die SRG würde die Schweizer Medienlandschaft einen zentralen Akteur verlieren, der qualitativ hochwertige Informationen liefere. Die Medienkonzentration, welche gemäss den Forschern bereits besorgniserregende Ausmasse erreicht habe und von der insbesondere Tamedia profitiere, würde dadurch verstärkt. Private Medienhäuser würden die Integrationsleistung der SRG nur unzureichend erfüllen, wodurch insbesondere die Berichterstattung über Minderheiten marginalisiert würde. Nicht zuletzt würde auch der Stellenabbau bei den privaten Medien beschleunigt, wenn sie kostenfreie Inhalte von der "Nachrichtenagentur SRG" zur Verfügung gestellt bekommen würden.

Diverse Stellungnahmen zum Service Public (2015)
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

2014 beteiligten sich verschiedenste Akteure an der Diskussion um den Service public. Die NZZ liess beispielsweise Reformbestrebungen im Sinne einer leistungsorientierten Rundfunkfinanzierung diskutieren. Die Denkfabrik Avenir Suisse verband ihre Skepsis gegenüber staatlichen Eingriffen mit dem Vorschlag, die SRG in eine Art Agentur umzuwandeln, welche multimediale Inhalte privaten Dritten zur freien Verbreitung anbieten würde. Letzteren Vorschlag betitelte der Medien-Redaktor der Weltwoche als "kommunistisches Ideal einer zentralistischen Medienlenkung", da dies dazu führen würde, dass Privatsender aus Kostengründen auf die Produktion eigener Sendungen verzichten würden. Weit weniger radikale Änderungsvorschläge standen an der von der EMEK organisierten Anhörung zum Service public auf der Tagesordnung. Der Verband Schweizer Regionalfernsehen beispielsweise brachte die Idee zur Schaffung eines Kernauftrages im Bereich Information und Kultur ein; der Bereich Unterhaltung würde in eine Mischzone verlagert, wo Beiträge durch Auftragsvergabe nach öffentlichem Ausschreibverfahren festgelegt würden.

Diskussion um den Service public

Für grosses Aufsehen sorgte zu Beginn des Jahres eine Grundsatzdiskussion rund um die Transparenz von Medien. Im Zentrum stand die „Weltwoche“, deren aggressive Berichterstattung mit zum Rücktritt des Nationalbankchefs Philipp Hildebrand beitrug. Verschiedenste Pressetitel forderten anschliessend von der Weltwoche, ihre Eigentumsverhältnisse offen zu legen, da sie eine von der SVP beeinflusste Kampagne gefahren habe, welche von Beginn weg den Rücktritt des Nationalbankpräsidenten zum Ziel gehabt hätte. So wurde unter anderem eine „Lex Weltwoche“ gefordert, welche die Verlage verpflichten sollte, ihre finanziellen Grundlagen offenzulegen.

Debatte über die Transparenz von Medien.

Medien, insbesondere das Fernsehen dienen den Parteien und ihren Exponenten auch als Wahlkampfmotoren und Plattformen für die Eigendarstellung. Der Kampf um die knappe Aufmerksamkeit der Leser- und Wählerschaft wird zunehmend in der Medienarena ausgetragen und ist während intensiven Phasen wie Wahlkämpfen besonders heftig. Auf Sat1 Schweiz wurde im August „Filippos Politarena“ neu lanciert, was auf ein breites Medienecho traf, weil ein aktiver Politiker als Moderator einer Diskussionssendung fungierte.

Medien als Wahlkampfmotoren

Die Medien forderten mehr Transparenz in der Meinungsforschung. Meinungsumfragen gehören seit 1998 zum fixen Programmbestandteil der SRG vor Wahlen und Abstimmungen. Zuletzt in die Kritik geraten waren die Prognosen des Forschungsinstituts gfs im Vorfeld der Abstimmung über die Minarettinitiative 2010. Die SRG hielt nach einer kurzen Sistierung an der Zusammenarbeit mit der gfs fest und rechtfertigte dies mit der Beurteilung des Sachverhalts durch die Unabhängige Beschwerdeinstanz. Diese hatte festgestellt, dass die programmrechtlichen Vorgaben erfüllt und die Regeln des Branchenverbands eingehalten worden waren. (Siehe zu dieser Thematik auch hier)

Forderungen nach Transparenz in der Meinungsforschung

Die Sorge um die weiterhin zunehmende Pressekonzentration rief die Politik auf den Plan. Die direktdemokratische Staatsform der Schweiz sei auf funktionierende Medien angewiesen. Insbesondere die Regionalzeitungen und der Lokaljournalismus würden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern entscheidungsrelevante Informationen liefern und damit eine staatspolitische Funktion wahrnehmen, die weder durch das Radio und Fernsehen noch durch das Internet abgedeckt werde.

Sorge um die zunehmende Pressekonzentration

Die Strukturkrise der Medienbranche erfasste auch die Nachrichtenagenturen. Im März übernahm die Schweizerische Depeschenagentur SDA, die Inlandlizenz des Deutschen Depeschendienstes DDP, die dieser 2009 mit dem Kauf des deutschsprachigen Dienstes von Associated Press AP erworben hatte. Im Gegenzug verpflichtete sich die SDA, die deutschen DDP-Textdienste sowie die Ausland-Depeschen von AP zu übernehmen. Mit diesem Tausch erlangte die SDA das Monopol über Schweizer Agenturmeldungen. Kommentiert als weiteres Krisenzeichen der Medienbranche und als Gefahr für die freie Meinungsbildung, fand das Geschäft ein medienpolitisch breites Echo.

Nachrichtenagenturen

Die Zürcher Tamedia-Gruppe kaufte im Berichtsjahr 80% der Espace Media Gruppe, des grössten Berner Medienunternehmens. Durch diese Übernahme stieg der konsolidierte Umsatz von Tamedia auf 971 Mio Fr.; damit überholte sie den Konkurrenten Edipresse und wurde hinter Ringier zum zweitgrössten Schweizer Verlagshaus.

Tamedia-Gruppe kauft Espace Media Gruppe

Der deutsche Medienkonzern Axel Springer wurde mit dem Kauf der Jean-Frey-Gruppe ein bedeutender Akteur im Schweizerischen Mediengeschäft. Während bisher in der Schweizer Medienlandschaft ausländische Einflüsse punktuell auf elektronische Medien beschränkt waren, geriet mit dem „Beobachter“ eine traditionsreiche Publikation der Schweiz in deutsche Hände.

Medienkonzern Axel Springer übernimmt die Jean-Frey-Gruppe

Im September trat Hanspeter Lebrument, Churer Medienunternehmer, die Nachfolge von Hans Heinrich Coninx als neuer Präsident des Verbands Schweizer Presse an. In seiner Antrittsrede holte Lebrument zu einem Rundumschlag gegen den geplanten Verfassungsartikel zur Medienvielfalt und gegen die Anti-Konzentrationsregeln in den regionalen Medienmärkten aus. Nebst der Kritik präsentierte das Verbandspräsidium an seiner Jahresversammlung auch ein neues Förderungsmodell, wonach künftig eine Stiftung die Verteilung der öffentlichen Gelder übernehmen sollte – wobei die Verleger nur die Bereiche Distribution, Bildung, Selbstkontrolle und Versorgung mit Daten als förderungswürdig erachteten.

Hanspeter Lebrument Präsident des Verbands Schweizer Presse

Das Prinzip der staatlichen Presseförderung stand im Berichtsjahr erneut im Kreuzfeuer der Kritik. Von der Befürchtung ausgehend, die gegenwärtigen Entwicklungen im Mediensektor gefährdeten die angemessene Meinungsbildung im schweizerischen direktdemokratischen Staat, plädierte unter anderem Nationalrat Fehr (sp, SH) für den Erlass eines Vielfaltgesetzes, das die Subventionierung jener Radios, Fernsehsender, Pressetitel und Online-Medien regeln soll, die zur Erhaltung von „demokratiegerechten Öffentlichkeiten“ erforderlich sind. Die Tatsache, dass die Regulierung von Radio und Fernsehen ein ganzes Gesetz beanspruche, wohingegen für die Presse nur ein einziger Artikel im Postgesetz vorgesehen sei, zeuge von der falschen Grundüberzeugung, dass die Presselandschaft vom Markt allein, die elektronischen Medien hingegen vom Staate geformt werden sollten. Mittelfristig seien für den Erhalt der Medienvielfalt weitergehende gesetzgeberische Massnahmen – losgelöst vom Postgesetz wie auch vom RTVG – zu ergreifen. Kurzfristig müsse angesichts der Zunahme regionaler Medienmonopole eine Neuverteilung der gegenwärtig 100 Mio Fr. Bundesgelder zur Verbilligung der Posttaxen für den Zeitungsversand angestrebt werden. Tatsächlich profitierten von den indirekten Subventionen vorrangig die Kundenblätter der Grossverteiler Coop und Migros, die Mitgliederzeitung des TCS sowie die grossen Zeitungen aus den Konzernen Ringier, Edipresse, NZZ und Tamedia. In eine ähnliche Richtung zielte die Kritik seitens der SPK des Nationalrates an der indirekten Presseförderung als „Giesskannenprinzip“. Eine von der SPK eingesetzte Subkommission „Medien und Demokratie“ unter der Leitung des Zürcher Nationalrats Gross (sp) arbeitete an einem Entwurf für eine entsprechende Verfassungsgrundlage. Absicht der SPK war es, im Rahmen einer Kommissionsinitiative den Einsatz der 100 Mio Fr. an staatlicher Presseförderung künftig zur Förderung der Vielfalt, Qualitätssicherung sowie Aus- und Weiterbildung zu erwirken. Das Fazit einer vom UVEK in Auftrag gegebenen Studie lautete denn auch, dass die vom Bundesrat gewünschte nachhaltige Förderung der Lokal- und Regionalpresse nur über einen Systemwechsel zur gezielten, direkten Förderung von wirtschaftlich bedrohten regionalen und lokalen Presseerzeugnissen zu erzielen sei. Die Presseförderung stand auch an der Jahrestagung des Verbands Schweizer Presse im September zur Diskussion, wobei insbesondere direkte staatliche Unterstützungsmassnahmen umstritten blieben.

Diskussionen um die staatliche Presseförderung (2001)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Der Verband Schweizer Privatradios (VSP) präsentierte im Hinblick auf die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes ein Positionspapier, in welchem der Verband eine Übernahme des EU-Rechts im Werbebereich sowie eine programmliche und technische Gleichstellung der Privaten mit der SRG forderte. Hinsichtlich der verbreitungstechnischen Bedingungen seien die Privatradios gegenüber der SRG als öffentliche Veranstalterin massiv benachteiligt. Der VSP verlangte eine Gleichstellung notfalls auch unter Aufgabe von SRG-Frequenzen sowie die Erstellung eines entsprechenden Inventars der Empfangsmöglichkeiten. Die stark gestiegenen Kosten für die Programmverbreitung wollte der Verband den Privatradios durch Gebührengelder abgelten, würden diese doch auch Service-Public-Leistungen erbringen.

Verband Schweizer Privatradios

Die Diskussion um die Anwendung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf Medien erreichte im Berichtsjahr ihren vorläufigen Höhepunkt mit der Verurteilung der Schweiz durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung der Meinungsfreiheit im “Mikrowellen”-Fall . Der Ständerat lehnte im Dezember eine 1997 von der grossen Kammer überwiesene Motion ab, die eine Revision des UWG unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verlangt hatte. Die kleine Kammer überwies aber ein Postulat seiner Rechtskommission mit gleichem Wortlaut. Hängig war in diesem Zusammenhang auch eine parlamentarische Initiative Vollmer (sp, BE). Sie verlangt in Form einer allgemeinen Anregung eine Änderung des UWG, um die Einschränkung einer kritischen Medienberichterstattung und unabhängigen Konsumenteninformation zu verhindern. In der Begründung seines Vorstosses kritisierte Vollmer das “Kassensturz”-Urteil des Bundesgerichts.

UWG “Mikrowellen”-Fall  “Kassensturz”-Urteil

Die neue Bundesverfassung wird die Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16) explizit aufführen – als das Recht umschrieben, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten. Die Beschränkung des Informationszuganges auf allgemein zugängliche Quellen bedeutet, dass es die Bundesversammlung ablehnte, amtliche Akten grundsätzlich für öffentlich zu erklären. In der grossen Kammer beantragte Nationalrat Jutzet (sp, FR) die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Verwaltung. Der Antrag wurde aber als über eine Nachführung der Verfassung hinausgehende Neuerung abgelehnt. Die in der bestehenden Verfassung in Art. 55 verankerte Pressefreiheit wurde zur Medienfreiheit (neu Art. 17) ausgedehnt, die auch Radio und Fernsehen sowie die neuen Medien umfasst. Für die traditionellen elektronischen Medien dürfte dies praktisch wenig ändern, da der heutige Radio- und Fernsehartikel (bisher Art. 55bis BV) fast wörtlich übernommen wurde (neu Art. 93). Eine eigentliche Neuerung stellt die Gewährleistung des Redaktionsgeheimnisses auf Verfassungsebene im neuen Art. 17 dar. Der Ständerat hatte das Redaktionsgeheimnis nicht als unbeschränktes Grundrecht, sondern nur im Rahmen einer auf Gesetzesstufe vorzunehmenden Regelung geltendes Recht formuliert. Der Nationalrat konnte sich mit dieser Einschränkung nicht einverstanden erklären und setzte sich in der Differenzbereinigung schliesslich durch. Bundesrat Koller hatte hierbei darauf verwiesen, dass auch die Grundrechte nicht unbeschränkt seien, sondern gemäss Art. 32 auf gesetzlichem Weg zur Wahrung des öffentlichen Interesses oder der Grundrechte Dritter eingeschränkt werden können.

Beschränkung des Informationszuganges auf allgemein zugängliche Quellen Medienfreiheit Gewährleistung des Redaktionsgeheimnisses

Auf den 1. Januar 1999 soll die Mediengewerkschaft Comedia gegründet werden, die rund 30 000 Mitglieder zählen würde. Die Gewerkschaft Druck und Papier (GDP), der Schweizerische Litografenbund (SLB), die beiden Journalistenverbände SVJ und SJU, das Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) und der Angestelltenverband der Buchhändlerinnen und Buchhändler (ASB) entschlossen sich zur Fusion. Insbesondere im SVJ formierte sich jedoch Widerstand.

Mediengewerkschaft Comedia

Gemäss dem Presserat des Schweizer Verbandes der Journalistinnen und Journalisten ist die journalistische und politische Tätigkeit nicht zu vereinbaren. Schon die Mitgliedschaft bei einer Partei tangiere die Unabhängigkeit der Journalisten. Der Presserat setzte sich auch mit der Grauzone zwischen journalistischer und bezahlter Information auseinander und forderte von der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und von Teletext, bezahlte und gesponserte Dienste optisch klarer abzugrenzen.

journalistische und politische Tätigkeit nicht zu vereinbaren

Ein Versuch von Tele M1, politische Diskussionen vor den Nationalratswahlen von Parteien sponsern zu lassen, schlug fehl. Das BAKOM verbot dem Sender das Politsponsoring, da es gegen das RTVG verstosse.

Politsponsoring

Gemäss dem Presserat des Schweizer Verbandes für Journalistinnen und Journalisten gerät die Pressefreiheit in der Schweiz zusehends unter Druck. Als Beispiel nannte er eine Datei des Verkehrsvereins Zermatt über rund 4500 beliebte und missliebige Medienschaffende aus aller Welt. Gefahr ortet der Presserat auch in der Macht der Wirtschaft. Er rief die Journalisten dazu auf, auf Boykottdrohungen der Wirtschaft nicht einzugehen und diese sofort publik zu machen.

Pressefreiheit unter Druck

Die Verhandlungen zwischen Medienschaffenden und Verlegern, welche sich seit Ende 1992 in vertragslosem Zustand befinden, haben in der Deutschschweiz und im Tessin immer noch nicht zu einem neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geführt. Hauptstreitpunkte blieben die Mindestlöhne, die zukünftige Behandlung der freien Journalisten sowie das urheberrechtliche Nutzungsrecht des Journalisten an seinen eigenen Werken. Das BIGA, welches von den beiden Parteien als Einigungsstelle angerufen worden war, lehnte es ab zu vermitteln. In der Romandie mochte die Fédération suisse des journalistes nicht länger zuwarten und hat mit dem welschen Verlegerverband einen neuen GAV abgeschlossen, welcher zum Teil hohe Lohneinbussen beinhaltet.

neuen Gesamtarbeitsvertrag

Radio und Fernsehen DRS haben ihren Informationsauftrag bezüglich der Abstimmung über den EWR-Beitritt laut Publikumsrat, vor der Strukturreform Programmkommission genannt, auf unparteiliche, vielfältige und vertiefende Art und Weise erfüllt. Kritik vor allem aus der Romandie erntete jedoch die Verwendung des Dialekts während den wichtigsten kontradiktorischen Podiumsdiskussionen. Ebenso wurde die fehlende Bereitschaft zur Zusammenschaltung der verschiedenen sprachregionalen Sender gerügt.

Radio und Fernsehen DRS haben ihren Informationsauftrag bezüglich der Abstimmung über den EWR-Beitritt laut Publikumsrat, vor der Strukturreform Programmkommission genannt, auf unparteiliche, vielfältige und vertiefende Art und Weise erfüllt

An einer UNESCO-Tagung befassten sich namhafte Fachleute mit dem Problem der Selbst- und Fremdkontrolle der Medien. Kritik wurde am zunehmenden Aktualitätsdruck geäussert, der eine kritische Hinterfragung und eine Abklärung bezüglich der Vollständigkeit sowie der Wahrheit der zahlreichen weiterzuverbreitenden Informationen verunmöglicht. Kritisiert wurde auch die vermehrte Fremdkontrolle der Medien beim Zugang zu Informationen, wie dies im Falle der Berichterstattung während des Golfkriegs sowie aus den Krisengebieten im ehemaligen Jugoslawien geschehen war resp. immer noch geschieht. Die zunehmende Kriminalisierung des Medienschaffens durch höhere Normendichte wandle die Fremdkontrolle im übrigen immer häufiger in eine Selbstkontrolle in Form der Vermeidung von umstrittenen Themen um. Nach Ansicht verschiedener Teilnehmer müssten die grösseren Medienunternehmen eine 0mbudsstelle schaffen, um die Glaubwürdigkeit der Medien zu bewahren; dadurch könnte die Fremd- und die Selbstkontrolle in einem ausgeglichenen Verhältnis nebeneinander existieren.

Selbst- und Fremdkontrolle der Medien