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Die Motion der SP-Fraktion (Mo. 18.3025), die als Reaktion auf den massiven Stellenabbau bei der SDA eingereicht worden war, wurde in der Sommersession 2020 abgeschrieben, da sie nicht innert der festgelegten Frist von zwei Jahren im Parlament behandelt worden war. Das Anliegen hatte die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung der SDA durch den Bund basierend auf dem Sprachengesetz gefordert. In der Zwischenzeit war das geplante neue Mediengesetz, in welchem Möglichkeiten zur Förderung des Agenturjournalismus hätten geprüft werden sollen, in der Vernehmlassung gescheitert. Der Bund hatte jedoch mit der SDA zu Beginn des Jahres 2019 eine zweijährige Leistungsvereinbarung abgeschlossen, bei deren Erfüllung die SDA jährlich maximal CHF 2 Mio. pro Jahr vom Bund erhält.
Zeitgleich und aus dem selben Grund abgeschrieben wurde eine ähnliche Motion der Grünen Fraktion (Mo. 18.3114). Diese hätte ferner gefordert, dass die Umwandlung der SDA in ein unabhängiges Non-Profit-Unternehmen geprüft wird.

Drei Fraktionsmotionen zum Erhalt des demokratierelevanten Agenturjournalismus (Mo. 18.3009; Mo. 18.3114; Mo. 18.3025)

Das geplante Mediengesetz, in welchem der Bundesrat unter anderem Möglichkeiten zur Förderung des Agenturjournalismus prüfen wollte, war unterdessen in der Vernehmlassung gescheitert. Über eine Revision der Radio- und Fernsehverordnung hatte der Bundesrat im Nachgang jedoch gewisse punktuelle Änderungen vorgenommen. Eine davon war die Schaffung von Grundlagen, die es dem Bund erlauben, auf Gesuch hin mit Nachrichtenagenturen von gesamtschweizerischer Bedeutung eine Leistungsvereinbarung einzugehen, wobei der Umfang der förderberechtigten Unterstützungsleistungen maximal CHF 2 Mio. pro Jahr betragen soll. Im Januar 2019 hatte das UVEK mit der unterdessen fusionierten Keystone-SDA eine zweijährige Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Im März 2020 zog die BDP-Fraktion ihre Motion mit der Forderung nach finanzieller Unterstützung des Agenturjournalismus, die an Auflagen in Form einer Leistungsvereinbarung zu knüpfen sei, zurück.

Drei Fraktionsmotionen zum Erhalt des demokratierelevanten Agenturjournalismus (Mo. 18.3009; Mo. 18.3114; Mo. 18.3025)

Darüber, dass der im Herbst 2019 gefällte Entscheid zur Erweiterung des Sachbereichs «Medien» zu «Medien und Medienvielfalt» Sinn mache, waren sich die Büros und Kommissionen im Grunde einig. Hingegen zeigte sich Uneinigkeit in Bezug auf die Frage, welche Kommission denn nun für diesen Sachbereich zuständig sei. Zu dieser Frage kam es, da der Bereich «Medienvielfalt» vor der Neuzuteilung in die Kompetenz der Staatspolitischen Kommission (SPK) fiel, während sich die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) über viele Jahre mit dem Sachbereich «Medien» (Radio, Fernsehen und Internet) beschäftigt hatte – konkret seit 17 Jahren, als die KVF-NR 2003 das zu revidierende Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) beriet, wie Edith Graf-Litscher (sp, TG) für das Büro ausführte. Nach Einbezug aller Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten und der Konsultation der Kommissionen hatten die Büros beider Räte im September 2019 beschlossen, den fusionierten Sachbereich auf die 51. Legislatur der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen zuzuordnen.
Die SPK-NR zeigte sich nicht einverstanden mit dem Entscheid und wollte mit einer Motion das Büro des Nationalrates beauftragen, den Bereich «Medien und Medienvielfalt» der Staatspolitischen Kommission zuzuteilen, da sie die Zuteilung zur KVF als sachfremd erachtete. In der nationalrätlichen Debatte im Frühjahr 2020 zeigte sich das Büro-NR überrascht, dass die SPK-NR kurz nach dieser Neuregelung bereits wieder eine Anpassung verlangte, und begründete die Zuteilung zur KVF mit der gängigen Praxis: Neben den RTVG-Revisionen (2006, 2014) seien etwa auch die Service-public-Diskussionen in der KVF diskutiert und die No-Billag-Initiative von dieser behandelt worden, womit man sich grosses Fachwissen angeeignet habe. Die Vertreter der SPK-NR und der Sprecher einer unterstützenden Minderheit des Büro-NR argumentierten, dass Medienpolitik eine staatspolitische Kernaufgabe sei. Die aktuellen Entwicklungen in der Medienbranche würden viele staatspolitisch relevante Fragen in Zusammenhang mit der öffentlichen Meinungsbildung aufwerfen, so etwa, ob es den Medien mit den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen auf Dauer noch gelingen werde, «den politischen Prozess in einem Umfang, in einer Vielfalt und in einer Qualität abzubilden, die für die direkte Demokratie noch auf der Höhe der Zeit sind», wie Kommissionssprecher Wermuth (sp, AG) ausführte. Mit 137 zu 42 Stimmen bei 9 Enthaltungen beschloss der Nationalrat auf Anraten einer Mehrheit des Büro-NR die Ablehnung der Motion. Unterstützende Stimmen fanden sich in allen Fraktionen, in erster Linie aber bei der SVP-, gefolgt von der SP- und der Mitte-Fraktion.

In wessen Zuständigkeitsbereich liegt die Medienpolitik? (Mo. 20.3007)

Einen Tag nach der Abstimmung zur No-Billag-Initiative hatte Ständerat Vonlanthen (cvp, FR) eine Motion eingereicht, mir welcher er die Stärkung der Schweizer Medienvielfalt dank einer soliden und zukunftsgerichteten Medienpolitik erreichen wollte. Das Geschäft beinhaltete vier Forderungen, mit welchen die Vormachtstellung der SRG, die der Motionär gegenüber den privaten Medien als zu dominant erachtete, eingeschränkt werden sollte: Erstens sollte eine Erhöhung des Gebührenanteils sowie die Plafonierung der Gebühreneinnahmen auf CHF 1.2 Mrd. im neuen Mediengesetz verankert werden. Zweitens sei die indirekte Presseförderung zu verstärken und drittens die Werbetätigkeiten der SRG einzuschränken – als konkrete Beispiele nannte der Freiburger Ständerat ein Werbeverbot ab 19:30 Uhr, das Verankern einer Werbe-Obergrenze sowie die diskriminierungsfreie Zusammenarbeit bei Werbeplattformen. Nicht zuletzt sollte das Online-Angebot der SRG eingeschränkt werden, damit zahlungspflichtige Online-Angebote der privaten Medien konkurrenzfähig blieben. In seiner Antwort versicherte der Bundesrat, dass die meisten Anliegen des Motionärs im Rahmen der Arbeiten zum neuen Gesetz für elektronische Medien geprüft würden. Dies war jedoch auch einer der Gründe, weswegen sich die Regierung gegen Annahme der Motion stellte, da sie ein Vorpreschen als «unnötigerweise präjudizierend» ansah. Aber auch inhaltlich äusserte der Bundesrat Bedenken zu den Anliegen der Motion. So erachtete er eine Plafonierung der Gebühreneinnahmen der SRG auf einen bestimmten Betrag als zu starr und den sich verändernden Gegebenheiten zu wenig Rechnung tragend. Ferner fehle für eine Erhöhung der indirekten Presseförderung durch aus der Radio- und Fernsehabgabe generierte Gelder die Verfassungsgrundlage. Die Prüfung zusätzlicher Werbebeschränkungen sei Teil der Vernehmlassungsvorlage zum neuen Mediengesetz, wobei der Bundesrat aber zu Bedenken gab, dass von den Privatmedien abfliessende Werbegelder nicht zur SRG, sondern zu den globalen Online-Riesen gelangen würden. An der bestehenden Zeichenbeschränkung für Online-Artikel solle im neuen Mediengesetz festgehalten werden und darüber hinaus werde der Bundesrat diesbezüglich weitere Massnahmen zum Schutz der Presse vorschlagen. Mitte Juni 2018, eine Woche vor Eröffnung der Vernehmlassung zum neuen Mediengesetz, zog der Motionär seinen Vorstoss zurück.

Stärkung der Schweizer Medienvielfalt dank einer soliden und zukunftsgerichteten Medienpolitik (Mo. 18.3070)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Als Reaktion auf den von der SDA im Januar 2018 angekündigten, massiven Stellenabbau reichten gleich drei Fraktionen Motionen ein, die sich den Erhalt des demokratierelevanten Agenturjournalismus zum Ziel setzten. Sowohl die Motion der SP (Mo. 18.3025) als auch diejenige der Grünen (Mo. 18.3114) forderten die Prüfung einer Möglichkeit zur Schaffung einer Non-Profit-Nachrichtenagentur. Während die Motion der SP-Fraktion darüber hinaus im angekündigten, neuen Mediengesetz eine finanzielle Unterstützung der Schweizerischen Depeschenagentur durch den Bund ermöglichen wollte, verlangte die Grüne Fraktion vom Bundesrat, dass dieser gemeinsam mit der Eigentümerschaft der SDA eine Zukunftsstrategie zur Sicherstellung der dreisprachigen Grundversorgung erarbeite. Ferner konkretisierte sie das Modell einer allfälligen nicht-gewinnorientierten Agentur mit öffentlichem Leistungsauftrag und Gebührenunterstützung. Eine finanzielle Unterstützung durch den Bund erachtete auch die BDP als notwendig, wobei ihre Lösung vorsah, den Einsatz der Mittel an Auflagen in Form einer Leistungsvereinbarung zu knüpfen (Mo. 18.3009).
Der Bundesrat erteilte allen drei Vorstössen eine negative Antwort. Die SDA sei ein privates Unternehmen ohne gesetzlich verankerten Service-public-Auftrag, weswegen die Einflussnahme durch den Bund beschränkt sei. Ferner sei eine direkte Beteiligung durch den Bund auch im Hinblick auf die Staatsunabhängigkeit und die freie Meinungsbildung sehr kritisch zu beurteilen. Die Regierung wies in ihrer Antwort auch darauf hin, dass zurzeit im Rahmen des neuen Mediengesetzes Möglichkeiten zur Förderung des Agenturjournalismus geprüft würden.

Drei Fraktionsmotionen zum Erhalt des demokratierelevanten Agenturjournalismus (Mo. 18.3009; Mo. 18.3114; Mo. 18.3025)

Auf Anraten seiner beinahe einstimmigen SPK versenkte der Ständerat in der Märzsession 2017 eine Motion Rutz (svp, ZH), die im Vorjahr im Nationalrat noch auf überwiegenden Zuspruch gestossen war. Die Benutzung des Medienzentrums Bundeshaus wird somit auch in Zukunft nur den eidgenössischen Behörden offen stehen. Dies schliesst die Nutzung der Räumlichkeiten durch Interessengruppen aus, auch wenn diese durch Mitglieder des National- oder Ständerates vertreten werden. Bei ihren Überlegungen betonte die ständerätliche Kommission zum einen die institutionelle Funktion des Medienzentrums, resp. die Information der Öffentlichkeit durch die Bundesbehörden, brachte zum anderen aber auch Kapazitätsbedenken zum Ausdruck.

Motion will Benutzung des Medienzentrums für Interessengruppen erlauben (15.3350)

Eine breit abgestützte Motion Rutz (svp, ZH) will die Benutzung des Medienzentrums Bundeshaus auch Interessengruppen ermöglichen. Das geltende Reglement erlaubt Parlamentarierinnen und Parlamentariern die Benutzung der dortigen Räume – etwa zum Abhalten einer Medienkonferenz – ausschliesslich dann, wenn sie im Namen von Parteien oder politischen Komitees sprechen. Nicht gewährt wird ihnen der Zugang, um ihrer Funktion als Vertreterin oder Vertreter von Interessenorganisationen zu walten. Nationalrat Rutz berief sich bei der Begründung seiner Motion auf die Wichtigkeit eines breit ausgelegten politischen Diskurses sowie die Bedeutung von Interessenorganisationen in der direkten Demokratie. Der Bundesrat äusserte sich ablehnend zum Ansinnen und brachte dabei die geringen räumlichen und personellen Kapazitäten an, die nur einen eingeschränkten Nutzerkreis zuliessen. Als Alternative verwies er auf die Räumlichkeiten des Käfigturms, die sich ja in unmittelbarer Nähe des Medienzentrums und des Bundeshauses befänden. Anderer Ansicht war der Nationalrat in der Herbstsession 2016 und unterstützte die Motion mit 105 zu 74 Stimmen bei 10 Enthaltungen. Dem Anliegen überwiegend ablehnend gegenüber standen dabei die Fraktionen der SP, CVP, BDP und FDP, während die Grünen und die SVP geschlossen zu dessen Gunsten votierten.

Motion will Benutzung des Medienzentrums für Interessengruppen erlauben (15.3350)

Die Motion Rickli (svp, ZH) mit der Forderung nach einem vollständigen Bericht zum Service public durch Berücksichtigung dreier im Parlament damals noch nicht behandelter Postulate erlitt im Sommer 2016 dasselbe Schicksal wie bereits im Vorjahr die gleichlautende Motion Germann (svp, SH): Sie wurde von der Kantonskammer abgelehnt. Der Rat folgte dabei seiner beinahe einstimmigen Kommission, welche zuerst den sich in Arbeit befindenden Bericht zum Service public abwarten wollte, bevor ohne diese Grundlage weitere Schritte unternommen werden sollten. Die Annahme der Motion würde lediglich zur Verzögerung bei der Erstellung des Berichts führen. Der Nationalrat hatte sich im Vorjahr positiv zum Anliegen geäussert.

Motion Rickli verlangt Berücksichtigung dreier Postulate im Service-public-Bericht (15.4032)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Im Ständerat reichte Hannes Germann (svp, SH) mit der Forderung an den Bundesrat, einen vollständigen Bericht zum Service public zu verfassen, eine gleichlautende Motion wie das im Nationalrat eingereichte Anliegen von Natalie Rickli (svp, ZH) ein. Im Gegensatz zum Zwillings-Anliegen, das im Nationalrat in der Wintersession 2015 auf mehrheitlichen Zuspruch stiess, versenkte die Kantonskammer Germanns Motion in derselben Session mit 12 zu 27 Stimmen.

Motion Germann verlangt Berücksichtigung dreier Postulate im Service-public-Bericht (15.4051)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Die hauchdünne Annahme der RTVG-Vorlage durch das Volk veranlasste Natalie Rickli (svp, ZH) zur Einreichung einer Motion, welche einen vollständigen Bericht zum Service public forderte. Die Motionärin sowie 105 Mitunterzeichnende störten sich ob der im Nachgang der Volksabstimmung erfolgten ablehnenden Antwort des Bundesrats zu drei parlamentarischen Geschäften – namentlich den Postulaten Rickli (svp, ZH) (15.3636), Romano (cvp, TI) (15.3769) und Wasserfallen (fdp, BE) (15.3618) – mit inhaltlichen Forderungen an einen aufgrund eines 2014 überwiesenen Postulats der KVF-SR zu erarbeitenden Bericht zu den Service-public-Leistungen der SRG. Die Motionärin beschuldigte den Bundesrat, trotz des knappen Volks-Jas nicht zu einer umfassenden Diskussion über die Ausgestaltung des Service publics bereits zu sein, und forderte die Regierung deswegen zur Berücksichtigung aller medienpolitischen Vorstösse im Bericht auf. Der Bundesrat bestritt diese Vorwürfe in seiner Antwort zum Vorstoss und begründete seine vorläufige Zurückhaltung damit, dass zuerst die Ergebnisse des erwähnten Berichts sowie ein weiterer Bericht der Eidgenössischen Medienkommission (EMEK) abgewartet werden sollten, bevor weitere Schritte unternommen würden. Eine andere Ansicht vertrat der erstberatende Nationalrat in der Wintersession 2015 in einer ausserordentlichen Session zum "Bericht zum Service public": Die Motion wurde mit 92 Stimmen aus GLP, FDP und der neu erstarkten SVP gegen 75 Stimmen aus Mitte-Links und einer marginalen FDP-Minderheit angenommen und an den Zweitrat überwiesen. In der hitzig geführten Diskussion geriet nicht nur Bundesrätin Doris Leuthard ins Kreuzfeuer der FDP und SVP; auch die Befürworter mussten sich von der CVP-Fraktion der Zwängerei beschuldigen lassen. Martin Candinas (cvp, GR) hielt fest, dass das Verlangen einer ausserordentlichen Session zur Aufnahme dreier Postulate in einen – zum Zeitpunkt derer Einreichung – bereits überwiesenen Auftrag einem aussergewöhnlichen Vorgehen entspreche, das sich "zum Wohl eines effizienten Parlamentsbetriebes" hoffentlich nicht etablieren werde. Einige Tage vor dem nationalrätlichen Beschluss veröffentlichte die EMEK ihren Bericht, der von der Motionärin in der parlamentarischen Beratung als "dünnes Papier" bezeichnet wurde, das lediglich den Erhalt des Status quo zum Ziel habe.

Motion Rickli verlangt Berücksichtigung dreier Postulate im Service-public-Bericht (15.4032)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Die Schweizer Medienlandschaft stecke in einem tiefgreifenden Strukturwandel mit noch unklarem Ausgang, schlussfolgerte der Bundesrat in seinem in Erfüllung einer SPK-Motion erarbeiteten Bericht zur Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien. Auch deswegen gedenke die Regierung, vorerst den Markt spielen zu lassen und nicht voreilig unerprobte Förderkonzepte einzuführen. Sollte das Parlament doch bereits zum gegebenen Zeitpunkt Fördermassnahmen beschliessen, könnten diese gemäss Bundesrat auf kurze Frist neben der Verstärkung der journalistischen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten auch die Angleichung der Mehrwertsteuersätze von Online- und Print-Medien, die finanzielle Unterstützung des sda-Basisdienstes sowie die Aufrechterhaltung der indirekten Presseförderung beinhalten. Auf längere Sicht erachtete die Regierung die Weiterführung der Debatte über den Service public im Medienbereich als angezeigt, die auch Überlegungen zur Förderung elektronischer Medien miteinbeziehen solle. Diese Vorschläge decken sich mehrheitlich mit den im September 2014 veröffentlichten Empfehlungen der Eidgenössischen Medienkommission (EMEK). Dezidierter als der Bundesrat stellte sich die EMEK jedoch gegen die indirekte Presseförderung durch Zustellermässigung. Ferner schlägt das Gremium - analog zu Pro Helvetia für den Kultur- sowie den Schweizerischen Nationalfonds für den Forschungsbereich - die Gründung einer Medien-Stiftung vor. In seiner Medienmitteilung zum eigenen Bericht äusserte der Bundesrat verfassungsrechtliche, inhaltliche und administrative Vorbehalte gegenüber dieser Forderung.

Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien (Mo. 12.3004)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien

Um die staats- und demokratiepolitischen Aufgaben der Medien zu sichern, beauftragte eine von der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-NR) eingereichte Motion den Bundesrat damit, eine medienpolitische Gesamtschau vorzunehmen, ein Förderkonzept zur Stärkung der staats- und demokratiepolitischen Bedeutung der Medien zu erarbeiten und innert zwei Jahren den Entwurf rechtlicher Grundlagen für die indirekte und direkte Medienförderung vorzulegen. Dies sei notwendig, da eine vielfältige Medienlandschaft zentral für eine funktionierende Demokratie sei. Die Motion wurde vom National- und Ständerat angenommen, wobei der Ständerat als Zweitrat den dritten Punkt der Motion, wonach der Entwurf innert zwei Jahren vorzulegen wäre, ablehnte.

Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien (Mo. 12.3004)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien

Der Gesetzgeber beschäftigte sich im Berichtsjahr vornehmlich mit der SRG und der Teilrevision zum Radio- und Fernsehgesetz. Die Motion für ein „Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren“ wurde vom Ständerat überwiesen, nachdem der Nationalrat sie bereits 2010 angenommen hatte. Ein Postulat und eine Motion Fehr (sp, SH), die einen Bericht und ein Observatorium zu den Dynamiken im Internet forderten, um damit auch den gezielten Umgang mit neuen Medien zu fördern, wurden in der grossen Kammer hingegen abgelehnt. Weiter setzte der Bundesrat auf die Selbstregulierung der Medien.

Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren (Mo. 10.3014)
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Seit Jahren wird in der Schweiz über die Abschaffung von Artikel 293 Strafgesetzbuch debattiert. Die Bestimmung stellt die Veröffentlichung amtlich geheimer Verhandlungen unter Strafe und wird hauptsächlich gegen Medienschaffende angewendet. In seiner Stellungnahme zu einer Motion Lang (gp, ZG) sprach sich der Bundesrat im März gegen die Aufhebung dieses Straftatbestandes aus, weil dadurch Lücken im Geheimnisschutz entstünden. Die Landesregierung stellte aber eine Revision in Aussicht. In einem Urteil von 2007 gegen einen Journalisten der Sonntags-Zeitung hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nämlich verlangt, dass nicht einfach auf den formellen Geheimnisbegriff abgestellt werden dürfe. Vielmehr gelte es, im Einzelfall durch Interessenabwägung zu ermitteln, ob eine Verurteilung berechtigt sei.

Veröffentlichung amtlich geheimer Verhandlungen

Der Nationalrat stimmte der Motion Stahl (svp, ZH) für vermehrte Transparenz bei den Interessenbindungen von Bundeshausjournalisten in der vom Ständerat abgeschwächten Form zu. Der Bundesrat wird nun beauftragt, im Rahmen der Revision der Akkreditierungsverordnung zu prüfen, inwieweit die Interessenbindungen von Journalisten offen gelegt werden sollen.

Motion fordert Transparenz bei den Interessenbindungen von Bundeshausjournalisten (05.3785)

In der Maisession stimmte der Nationalrat der Motion Stahl (svp, ZH) zu, die verlangt, dass die akkreditierten Bundeshausjournalisten ihre Interessenbindungen offen legen müssen. Der Ständerat änderte den Motionstext in der Wintersession dahingehend, dass der Bundesrat verpflichtet wird, im Rahmen der Revision der Akkreditierungsverordnung die Offenlegung der Interessenbindungen der Bundeshausjournalisten zu prüfen.

Motion fordert Transparenz bei den Interessenbindungen von Bundeshausjournalisten (05.3785)

Der Nationalrat überwies eine Motion Fehr (sp, SH) als Postulat und forderte damit den Bundesrat auf, eine Zusammenlegung der Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) mit der gesetzlichen Neuregelung der Presseförderung zu einem Mediengesetz zu prüfen. Dieses habe Vorschriften zur Qualitätssicherung im Bereich der publizistischen Grundversorgung zu enthalten, jegliche monopolistische Strukturen im Bereich von Presse, Radio, Fernsehen und Online-Medien zu verhindern sowie den publizistischen Wettbewerb in allen relevanten politischen Räumen der Schweiz und eine demokratiegerechte Öffentlichkeit zu garantieren. Dabei seien die zur Sicherstellung der Öffentlichkeit notwendigen Mittel durch Abschöpfung von Zuschlägen auf den Werbeumsätzen der Anbieterinnen und Anbieter publizistischer Produkte zu beschaffen. Die geltende Rechtsgrundlage zur Presseförderung – Abgeltungen in der Höhe von 90 Mio Fr. an die Post zur Verbilligung der Beförderungstaxen – kritisierte Fehr als typische Giesskannensubvention.

Postulat verlangt Prüfung zur Neuregelung der Presseförderung in einem Mediengesetz (00.3144)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Als Postulat überwies der Nationalrat eine Motion seiner Legislaturplanungs-Kommission, die vom Bundesrat eine Lageanalyse zur Situation des publizistischen Wettbewerbes und der Qualitätssicherung zwischen verschiedenen, voneinander unabhängigen Medien in den Kantonen und Regionen verlangt hatte. Der Bundesrat war bereit gewesen, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen, anerkannte er doch die zentrale Bedeutung der Medien als Akteure im demokratischen Diskurs und wies im Hinblick auf die Revision des RTVG Untersuchungen zur neusten Entwicklung im Bereich der Print- und elektronischen Medien grosse Wichtigkeit zu. Angesichts medialer Indiskretionen und Vorverurteilungen, wie sie beispielsweise im Fall Bellasi erfolgt seien, stelle sich – so Nationalrat Baumann (svp, TG) in einer Interpellation (Ip. 99.3443) – die Frage nach dem journalistischen Ethos und nach einer Ausklammerung von Teilen der Privatsphäre aus der medialen Transparenz. Der Bundesrat warnte in seiner Antwort zum Vorstoss vor einem solchen Schritt, hielt das Öffentlichkeitsprinzip hoch, verwies auf die durch das Recht garantierten Instrumente zum Schutz der Persönlichkeit und betonte die Verantwortung der Gesellschaft und der Medien selbst gegenüber Fehlleistungen, zu denen verschärfter Wettbewerb führen könne.

publizistischen Wettbewerbes Qualitätssicherung journalistischen Ethos

Der Ständerat überwies eine Motion Reimann (svp, AG) betreffend Persönlichkeitsschutz im Medienrecht als Postulat, nachdem der Motionär selbst eine entsprechende Umwandlung des Vorstosses beantragt hatte. Obwohl sich der Bundesrat gegen eine Verschärfung des Medienrechts stellte, sprach Bundesrätin Metzler einer Überweisung als Postulat das Wort: Dem Ständerat sei damit die Möglichkeit gegeben, ein Zeichen zu setzen und sich demonstrativ vor jene Politikerinnen und Politiker zu stellen, die in jüngster Vergangenheit von den Medien in persönlichkeitsverletzender Art und Weise angegriffen worden waren. Im Berichtsjahr war es zu „Schlammschlachten“ unter anderem gegen Bundesrat Villiger im Zusammenhang mit der Buchpublikation einer ehemaligen Prostituierten gekommen. Zu Kritik an den Medien gaben im weiteren die Medienberichterstattung über die Affäre Bellasi, eine beleidigende Photomontage von Bundesrätin Dreifuss auf der Titelseite des Tessiner Lega-Blattes „Mattino Della Domenica“ sowie ein fiktiver Briefwechsel zwischen Bundesratskandidatin Rita Roos (cvp, SG) und Bundesrätin Ruth Metzler in „Le Temps“ Anlass.

Persönlichkeitsschutz im Medienrecht Schlammschlachten

Eine Subkommission der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK) unter Peter Vollmer (sp, BE) erarbeitete eine Vorlage zur Förderung der Qualität journalistischer Arbeit, der Aus- und Weiterbildung sowie der Forschung und der Meinungsvielfalt. Die SPK verabschiedete Anfang Juli eine parlamentarische Initiative, die eine verfassungsmässige Verankerung dieser Forderungen verlangt. Die Initiative ging auf eine in ein Postulat umgewandelte Motion Zbinden (sp, AG) zurück, die den Bundesrat zu einer Regelung der Presseförderung im Rahmen der bevorstehenden Nachführung des Bundesverfassung angehalten hatte. Auf Wunsch der Kommission eröffnete der Bundesrat eine Vernehmlassung zu drei neuen Verfassungsartikeln, welche die Medien im allgemeinen, die Presse im besonderen sowie die Verankerung des Öffentlichkeitsprinzips in der Verwaltung betreffen. In ihren Vorschlägen hatte die Kommission bewusst auf direkte staatliche Eingriffe in den Wettbewerb verzichtet; hingegen sollte der Staat für Transparenz in den Medienunternehmen sorgen, Beobachtungs- und Beurteilungsaufgaben wahrnehmen sowie Schiedsrichter bei Streitigkeiten zwischen Medien und Privaten spielen. Ein besonderes Anliegen der Subkommission war zudem die Förderung und Sicherung der Qualität der journalistischen Arbeit durch Anreize zur besseren Beachtung von Sorgfalt, Fairness und Medienethik gewesen. In diese Richtung zielte auch der Vorschlag, mit einem „Wahrheitsgremium“ irreführenden Argumenten in Abstimmungskämpfen entgegenzutreten. In der Vernehmlassung umstritten war allem voran die Verankerung der Medienförderung in der Verfassung. Verleger und bürgerliche Parteien gaben ihrer Furcht vor staatlicher Einmischung Ausdruck; der Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten (SVJ), deren Presserat und die Mediengewerkschaft Comedia begrüssten den Medienartikel, lehnten aber neue Gremien wie ein Medienrat oder ein Mediationsorgan für die Presse ab. Anders als Presserat und SVJ wollte aber die Comedia den Schutz der Informations- und Meinungsvielfalt durch den Bund zwingend festschreiben. Schliesslich lehnten acht Kantone, fünf Parteien (FDP, CVP, SVP, LPS und SD) sowie 18 interessierte Dritte, darunter der Vorort, die Initiative der Kommission grundsätzlich ab. Auch der Verlegerverband und die SRG konnten einer verfassungsmässigen Verankerung der Presseförderung nichts abgewinnen. Nur den Bereichen Weiterbildung und Forschung sowie dem Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung waren widerspruchslose Zustimmung vergönnt.

Medien ins System der Gewaltentrennung einzubinden

Diskussionslos überwies der Nationalrat zudem eine Motion seiner Rechtskommission, die den Bundesrat auffordert, umgehend eine Vorlage für die Revision der Strafbestimmungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu unterbreiten, welche die Grundrechte der Meinungs- und Informationsfreiheit besser wahrt.

unlauteren Wettbewerb

Eine Motion Zbinden (sp, AG), die eine verfassungsmässige Verankerung der Medien als vierte Gewalt forderte, um die Tendenz zur gegenseitigen Vereinnahmung von Politik und Medien zu bremsen, wurde vom Nationalrat mit 63 zu 44 Stimmen nur als Postulat überwiesen. Bundesrat Koller machte geltend, dass die Medien keinesfalls mit den drei klassischen Gewalten gleichgesetzt werden können, wies aber darauf hin, dass der Entwurf zur Totalrevision der Bundesverfassung explizit Regelungen enthalte, die unabhängige und aufklärend-kritische Medien garantieren.

Medien ins System der Gewaltentrennung einzubinden

Weil die Medien zunehmend zur vierten Gewalt in der direkten Demokratie würden, seien sie im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung institutionell ins System der Gewaltentrennung einzubinden. Dies verlangt eine Motion Zbinden (sp, AG), die von elf Parlamentariern mitunterzeichnet wurde. Gemäss dem Motionär sollen auf diese Weise wechselseitige Übergriffe und Interessenverflechtungen zwischen Medien und staatlichen Gewalten verhindert werden. In seiner Antwort schrieb der Bundesrat, dass die Rolle der Medien keinesfalls mit derjenigen der drei staatlichen Gewalten gleichgesetzt werden könne. Fragen der Meinungsäusserungs- und Pressefreiheit, wie auch der zulässigen staatlichen Medienförderung und der Ausbildung zukünftiger Medienschaffender an den Hochschulen seien im Rahmen der eingeleiteten Verfassungs-Totalrevision aber zu diskutieren. Die Behandlung der Motion wurde verschoben.

Medien ins System der Gewaltentrennung einzubinden

In einer weiteren Motion, die vom Nationalrat als Postulat überwiesen wurde, forderte Zbinden die Einführung eines Presseartikels in der Bundesverfassung und ein Anschlussgesetz, das öffentliche Massnahmen des Bundes zugunsten einer vielfältigen, qualitativ anspruchsvollen und unabhängigen Presse ermöglicht. Als Massnahmen schlug er Förderungen, Fusionskontrollen, wissenschaftliche Presseforschung, Ausbildung von Journalistinnen und Journalisten, Offenlegungspflichten, Schutz der Redaktionsfreiheit und garantierte "Fenster" für Minderheiten in Monopolregionen vor. Der Bundesrat erklärte sich - ebenfalls im Rahmen der laufenden Totalrevision der Bundesverfassung - bereit, die Notwendigkeit eines Presseartikels zu prüfen.

Einführung eines Presseartikels