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Im Streit um die Internetdomain schweiz.ch kam es zu einer gütlichen Einigung. Die Adresse gehörte einem Privaten, der sich 1995 rechtmässig dafür hatte registrieren lassen. Der Bund will schweiz.ch in den vier Amtssprachen als offizielles Portal nutzen und versuchte vergeblich den Besitzer dazu zu bewegen, die Adresse abzutreten. Er leitete infolgedessen bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum ein Verfahren ein. Daraufhin erklärte sich der Besitzer bereit, die Domain für 50'000 Franken abzutreten. Somit blieben dem Bund die Kosten für ein Gerichtsverfahren erspart und er willigte ein.

Einigung im Streit um die Internetdomain schweiz.ch

Der Bundesrat nahm 2006 den schnellen Internetzugang in die Grundversorgung auf. Ab 2008 müssen demnach alle Haushalte die Möglichkeit eines Breitbandanschlusses haben. Die Forderung geht auf die Motion Maissen (cvp, GR) zurück, die in der Frühjahrssession von Ständerat und in der Maisession von Nationalrat angenommen wurde. Der Bundesrat hatte die Motion ebenfalls befürwortet.

Breitbandkommunikation als Bestandteil der Grundversorgung (05.3863)

„Swissregio TV“ ging als erstes internetgestütztes Regionalfernsehen online und bedient die Regionen St. Gallen, Fürstenland und Toggenburg. Prinzip dieses Internetfernsehens ist die Möglichkeit für den Konsumenten, sich kostenlos sein eigenes Programm herunter zu laden. Noch ein weiteres internetgestütztes Projekt, das „Buureradio“, ging auf Sendung. Dieses von Nationalrat Toni Brunner (svp, SG) ins Leben gerufene Projekt will ein ländliches Publikum ansprechen und sich auf Landwirtschaftsthemen konzentrieren.

internetgestütztes Regionalfernsehen

Der Bundesrat gab gegen Jahresende zwei Vorentwürfe für neue Bestimmungen bei der Verfolgung der Internet-Kriminalität in die Vernehmlassung. Die Strafverfolgung würde in diesem Bereich weiterhin in der Kompetenz der Kantone bleiben, aber der Bund soll zusätzliche Koordinationsfunktionen erhalten. So sollen die Bundesstellen (Bundesanwalt und Bundeskriminalpolizei) erste Ermittlungen durchführen können, wenn noch Unklarheit über den zuständigen Kanton herrscht. Mit einer zweiten Gesetzesrevision möchte der Bundesrat die strafrechtliche Verantwortung der Provider von Internetleistungen präzisieren. Wie bisher sollen die Anbieter von Inhalten (Content-Provider) für die von ihnen ins Netz gestellten Informationen voll verantwortlich sein. Wer bloss Speicherplatz für Content-Provider anbietet (Hosting-Provider), macht sich nur bei vorsätzlichem Aufschalten von illegalen Inhalten strafbar; er ist zudem verpflichtet, den Zugang zu als illegal erkannten Inhalten zu sperren und diese den Behörden zu melden. Grundsätzlich nicht verantwortlich sollen die so genannten Access-Provider sein, welche in rein technischer und zudem automatisierter Manier den einzelnen Nutzern den Zugang ins Internet ermöglichen.

Verfolgung von Internet-Kriminalität

Das Berichtsjahr stand ganz im Zeichen des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft, der im Dezember in Genf stattfand und grosse Erwartungen hinsichtlich einer Abschaffung des globalen Ungleichgewichts im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) schürte. Während den Vorbereitungen schlug dem Genfer Gipfel wie schon anderen internationalen Gipfeltreffen die öffentliche Skepsis gegenüber seiner realpolitischen Wirksamkeit entgegen. Seitens von Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen sowie Berufsverbänden aus dem Medienbereich wurden Befürchtungen laut, der Weltgipfel werde kaum einen Schritt zur Überwindung des globalen digitalen Grabens, als vielmehr einen Rückfall hinter bestehende UN-Grundsätze bedeuten. Unter anderem wurde der ausstehende Verweis auf die Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit, die Unterordnung der Menschenrechte unter nationale Gesetzgebungen, die dominante Ausrichtung auf reine Marktmechanismen und die fehlende Anerkennung unabhängiger Medien beanstandet. Am 10. Dezember wurde der Gipfel offiziell von Bundespräsident Pascal Couchepin eröffnet. Die Formulierung konkreter Aktionsprogramme, die über die Beschreibung des Status quo hinausgegangen wären, blieb weitgehend aus. Dennoch konnten im Hinblick auf die Verabschiedung der Schlusstexte tragfähige Kompromisse erwirkt werden, was vor allem der Schweizer Verhandlungsleitung unter Marc Furrer, Direktor des Bakom, zugute gehalten wurde. Die Achtung der Menschenrechte, der Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit sowie der Pressefreiheit fand Eingang in die gemeinsame Erklärung; mit der Ausarbeitung von Vorschlägen betreffend die Finanzierung der Stärkung von Medien in Entwicklungsländern und der Regulierung des Internets wurde eine UN-Arbeitsgruppe mit Vertretern der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft zuhanden des Weltinformationsgipfels 2005 in Tunis beauftragt. Als eigentlicher Erfolg konnte auch der von der DEZA sowie dem Netzwerk „Global Knowledge Partnership“ organisierte und parallel zum abgeschirmten Gipfel stattfindende öffentliche Marktplatz verbucht werden. Nicht zuletzt auf das Drängen des Leiters der Schweizerischen Direktion für Zusammenarbeit DEZA, Walter Fust, war diese so genannte „ICT for Development Platform“ zustande gekommen und bot 250 Ausstellern aus 75 Ländern die Möglichkeit, an ihren Ständen konkrete Lösung aufzuzeigen, wie ICT zur Armutsverringerung und zur Entwicklung eingesetzt werden könnten. Auffallend klar wurde, dass das hohe Gefälle zwischen Industrie- und Drittweltländern auch im Kommunikations- und Informationssektor eine Frage der Ressourcenverteilung ist, und dass im weitern die Hoffnungen im Kampf gegen die Armut vorwiegend in das Internet und nicht in Mobilfunk oder Radio gesetzt werden.

Weltgipfel zur Informationsgesellschaft

Mitte des Berichtsjahres wurde ein Netzwerk aus Politikerinnen, Wirtschaftsfachleuten, Bildungsexperten und Forscherinnen gegründet – mit dem Ziel, die digitale Spaltung in der Schweiz zu bekämpfen. Zu diesem Zweck sollte möglichst allen Schweizerinnen und Schweizern der Zugang zu den ICT ermöglicht werden. Denn insbesondere untere Bildungsschichten und Personen über 50 Jahre fielen durch eine unter dem Schweizer Durchschnitt liegenden Internetnutzung auf.

Gründung eines Nezwerks gegen die digitale Spaltung in der Schweiz

Die Tatsache, dass Internetprovider seit dem 1. April des Berichtsjahres gezwungen waren, den Email-Verkehr ihrer Kundschaft zu speichern, stiess CVP-Ständerat Bruno Frick (SZ) sauer auf. In einer Interpellation bezeichnete er diese Kontrollmassnahme als polizeistaatliche Überwachung, die den Providern unverhältnismässig hohe Kosten verursache und dabei doch nur eine Überwachung biete, die leicht zu umgehen sei. In seiner Antwort wies der Bundesrat darauf hin, ohne Speicherung der entsprechenden Daten sei es den Strafverfolgungsbehörden im Nachhinein nicht mehr möglich auf diese Informationen zurückzugreifen; der Aufwand halte sich zudem insofern in Grenzen, als die Provider diese Daten zwecks Rechnungsstellung ihrer Kundschaft gegenüber sowieso speichern müssten. Frick sah sich mit dieser Antwort nicht zufrieden gestellt – erstens weil die Provider mitnichten ihre Rechnungen nach der Anzahl versandter oder eingegangener Emails stellten und zweitens weil die Überwachung des Fernmeldeverkehrs Sache des Staates sei, wofür dieser nicht die Kosten auf Private abwälzen könne, ohne den Verhältnismässigkeitsgrundsatz zu verletzen.

Email-Verkehr speichern polizeistaatliche Überwachung

Die Zunahme der täglichen Nutzungsdauer des Internets schürte die Angst, das Netz werde aufgrund seiner individuellen Nutzungsmöglichkeiten langsam aber sicher den gemeinsamen Erfahrungshintergrund und damit den Zusammenhalt der Gesellschaft zerstören. Zu einem gegenteiligen Schluss kam indessen eine in der Schweiz durchgeführte Studie: Die Themenagenda von Netznutzerinnen und -nutzern unterschied sich kaum von der jener Menschen, die das Internet nicht benutzen. Dem Internet konnten aufgrund dieses Ergebnisses kaum Substitutionstendenzen hinsichtlich traditioneller Medien zugeschrieben werden. Im weitern machte die Untersuchung Differenzen zwischen der Gewichtung gesellschaftspolitischer Probleme seitens des Medienpublikums (sowohl Netznutzerinnen als auch Netzabstinente) einerseits und seitens von Presse, Radio und Fernsehen andererseits aus.

Studie über den Zusammenhalt der Gesellschaft in Zusammenhang mit der Nutzung des Internets

Die Befragung der Wemf zur Internetnutzung wies eine steigende Nachfrage nach Informationen zur Tagesaktualität im Internet nach. Der engere Nutzerinnen- und Nutzerkreis klickte sich mindestens einmal wöchentlich auf entsprechende Websites ein. Die Online-Ausgabe des „Blick“ besuchten 366'000 Menschen; Platz zwei belegte die Internetseite von „20 Minuten“ mit 192'000 Besucherinnen und Besuchern – gefolgt von der NZZ (168'000) und vom „Tages-Anzeiger“ (156'000). Gemäss den anfangs des Berichtsjahres von der Wemf publizierten Ergebnissen der „Pan European Internet Survey 2004“ waren die Schweizerinnen und Schweizer im europäischen Vergleich die eifrigsten Surfer. 32% der Schweizer Bevölkerung gingen (fast) täglich ins Internet – verglichen mit 22% der britischen und französischen, 18% der belgischen und 13% der spanischen Bevölkerung. Die Reichweite des Internets betrug gemäss dieser Studie in der Schweiz 63%, in Deutschland 50%, in Grossbritannien 52%, in Frankreich 45%, in Österreich 41%, in Belgien 37% und in Spanien 30%. Höhere Werte als die Schweiz wiesen nur noch die skandinavischen Länder Schweden, Norwegen und Finnland aus, welche jedoch in der Untersuchung nicht mitberücksichtigt worden waren.

Internetnutzung Pan European Internet Survey 2004

Un rapport de l’Office fédéral de la statistique a dressé le portrait de l’utilisateur type d’Internet: un homme jeune à niveau de formation élevé et au bénéfice d’un revenu supérieur à la moyenne. Des disparités ont été constatées entre les sexes, les niveaux de formation et les revenus. Concernant l’équipement, près de deux tiers des ménages possédaient un ordinateur personnel et plus de la moitié de la population avait accès à Internet. C’est principalement le risque de voir cet outil devenir celui d’une classe privilégiée de citoyens qui a préoccupé les commentateurs. Concernant l’utilisation d’ordinateurs dans un cadre scolaire, elle a été jugée faible en comparaison internationale. La nécessité de faire des efforts dans ce domaine a été soulignée.

l’utilisateur type d’Internet

La multitude de délits pouvant être commis au moyen de l’Internet a poussé le Conseil fédéral à mettre sur pied un Service national de coordination de la lutte contre la criminalité sur Internet (SCOCI). C’est suite aux pressions exercées par diverses organisations, notamment de lutte contre la pédophilie, et par les cantons, que le Conseil fédéral a annoncé la création, dès janvier 2003, de cet organe de coordination. Muni d’un budget de 1,3 millions de francs, dont deux tiers à la charge des cantons, et employant 9 personnes, il sera le point de contact central pour les personnes souhaitant signaler l'existence de sites suspects. Il effectuera également des recherches des contenus illicites sur Internet et procèdera à des analyses approfondies dans le domaine de la criminalité sur Internet. (Pour la lutte contre la pédophilie sur Internet, voir aussi ici)

lutte contre la criminalité sur Internet

Im September riefen Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaft, Politik und Wissenschaft das Impulsprogramm CH 21 ins Leben, um der Schweiz im internationalen Wettstreit mit den Folgen der Digitalisierung einen Spitzenplatz zu sichern. Oberstes Ziel der privaten Initiative ist es, alle Aktivitäten und Programme zu bündeln und zu fördern, welche die Schweiz in den IKT einen Schritt weiter bringen. Dank dem Dialog zwischen den verschiedenen Interessengruppen soll Transparenz in den Dschungel der helvetischen IKT-Projekte gebracht werden – so beispielsweise durch die Veranstaltung von Kongressen und den Aufbau eines Internet-Portals. Die CH 21 Charta, Herzstück des Impulsprogramms, verpflichtet die Unterzeichnenden, sich aktiv in den zu bearbeitenden Themenbereichen zu engagieren – so insbesondere auf gesellschaftlicher Ebene (z.B. Internet für Frauen), in staatlichen Belangen (E-Government) und in der Ausbildung.

Impulsprogramm CH 21

Die vom Bundesamt für Statistik (BfS) präsentierten neuesten Indikatoren zur Informationsgesellschaft zeigten einen hohen Infrastrukturstandard der Schweiz im Kommunikationsbereich auf. 1999 hatte die Schweizer Bevölkerung mit Fr. 3800 pro Kopf weltweit am meisten für Computer und Mobiltelefone ausgegeben; knapp zwei Drittel besassen im Berichtsjahr ein Handy und ein Drittel surfte regelmässig im Internet. Angesichts der unterschiedlichen Nutzung der Infrastruktur in der Bevölkerung widerspiegelten die Zahlen aber auch eine drohende Spaltung der digitalen Gesellschaft. Das die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) eine demokratisierende Wirkung hätten, liess sich laut BfS nicht bestätigen. Der digitale Graben trenne Geschlechter, Altersgruppen, Einkommensklassen und Bildungsniveaus. In dieser digitalen Zweiklassengesellschaft sei der typische Webuser nach wie vor jung, männlich und gut gebildet. Auch wenn die Frauen aufholten, verlaufe das Wachstum bei ihnen langsamer. So belief sich der Frauenanteil an den Internetnutzenden im Jahr 2000 erst auf 37%. Zur Überwindung der digitalen Kluft wurden vor allem Hoffnungen in die Vernetzung aller Schulen, in die Weiterbildung der Lehrkräfte und in Weiterbildungsanstrengungen der Privatwirtschaft gesetzt.

hohen Infrastrukturstandard Spaltung der digitalen Gesellschaft

Der Nationalrat überwies ein Postulat Ehrler (cvp, AG), das den Bundesrat dazu einlud, gegebenenfalls mit der privaten Wirtschaft zusammen einen aktiven Beitrag für die Systemsicherheit im Internet zu leisten. Dabei müssten die Sensibilisierung für Sicherheitsfragen, die Entwicklung von Sicherheitsstandards sowie das Vorbeugen gegenüber kriminellen Machenschaften von Hackern im Mittelpunkt stehen. Zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität forderte die Zentralschweizer Polizeidirektorenkonferenz eine Koordination auf Bundesebene. Insbesondere in den Bereichen Kinderpornographie sowie Rechtsextremismus und Rassismus seien Abklärungen in den einzelnen Kantonen kaum sinnvoll und ohne zusätzliches Personal bei den kantonalen Polizeikorps überhaupt nicht machbar.

Systemsicherheit im Internet und Bekämpfung der Internet-Kriminalität

Ende Jahr verabschiedete der Presserat Richtlinien zur journalistischen Ethik im Internet. Dabei sollten die Online-Journalistinnen und -Journalisten auf dieselben Standesregeln verpflichtet werden wie die übrigen Medienschaffenden. Da sich im komplexen Medium Internet die Nuancen zwischen Information, Propaganda, Kommerz und Selbstdarstellung oft verwischten, seien gerade im Internet Tätige zur Unabhängigkeit, Wahrheit, Quellentreue, Fairness, Achtung der Menschenwürde und zum Persönlichkeitsschutz anzuhalten. Im weiteren empfahl der Presserat Online-Medien, klar zwischen journalistischen Inhalten und Werbung zu trennen, Transparenz beim Verwenden von Personendaten walten zu lassen sowie ein Online-Impressum zum Öffentlichmachen der Verantwortung einzurichten. Schliesslich sollten Online-Medienschaffende eine angemessene Aus- und Weiterbildung geniessen.

journalistischen Ethik im Internet

Gemäss einer WEMF-Befragung von 12'300 Personen in den Monaten April bis September 2000 begaben sich inzwischen 23,3% der Schweizer Bevölkerung oder 1,3 Mio Personen täglich ins Internet. Der engere Nutzerkreis, der mehrmals pro Monat im Internet surft, umfasste gesamtschweizerisch 1,83 Mio Personen (32,6%). Dem weitesten Nutzerkreis (Nutzung im letzten halben Jahr) gehörten 2,64 Mio Personen (47,1%) an. Gemäss WEMF hatten sich die Zugangsklüfte hinsichtlich Faktoren wie Alter, Geschlecht, Bildung und Einkommen nicht abgebaut, sondern verstärkt. Der typische Internet-Nutzer blieb jung, männlich, gut gebildet und gut verdienend. Gleichzeitig machte die WEMF aufgrund der Befragungsresultate eine Entwicklung des Internets zum Tagesmedium aus. Die beliebteste Webnutzung war mit 96 Prozent der E-Mail-Verkehr, wobei der elektronische Zahlungsverkehr und das Online-Shopping an Marktanteilen gewannen.

WEMF-Befragung zur Internetnutzung

Im Versuch, gegen illegale Inhalte im Internet anzukämpfen, verabschiedete die Bundespolizei (Bupo) im April Verhaltensgrundsätze, die abgestützt auf ein Rechtsgutachten des Bundesamts für Justiz den Providern als private Anbieter elektronischer Dienstleistungen eine aktive Rolle beim Kampf gegen illegale Websites-Inhalte zuteilten. So sollten Provider, die den Nutzerinnen und Nutzern den Zugang zum Internet verschaffen, bei Erhalt eines Hinweises der Strafverfolgungsbehörden illegale Netzinhalte sperren. Das Gutachten baute auf einem Bundesgerichtsentscheid von 1999 auf, das einen Buchhändler mit der Begründung verurteilt hatte, bei Rassendiskriminierung und harter Pornographie seien nicht nur der Autor, sondern auch weitere Verbreiter strafbar. Das Positionspapier der Bupo drohte, eine einvernehmliche Lösung mit den Providern zu verhindern. Da nach wie vor zahlreiche rechtliche Fragen offen standen, liess der Verband Inside Telecom (VIT), Vertreter der Provider, ein Zweitgutachten erstellen. Die Professoren Marcel Niggli, Franz Riklin und Günter Stratenwerth orteten eine eklatante Rechtsunsicherheit, welche die Dringlichkeit gesetzlicher Regelungen spiegelten. Der Unmut der Provider über das Bupo-Papier gründete insbesondere in den Befürchtungen, einerseits eine eigene Überwachungspolizei aufbauen zu müssen und andererseits durch allzu strenge nationale Gesetze einen Standortnachteil im internationalen Umfeld zu erleiden.

illegale Inhalte im Internet

Als Postulat überwies der Nationalrat eine Motion seiner Legislaturplanungs-Kommission, die vom Bundesrat eine Lageanalyse zur Situation des publizistischen Wettbewerbes und der Qualitätssicherung zwischen verschiedenen, voneinander unabhängigen Medien in den Kantonen und Regionen verlangt hatte. Der Bundesrat war bereit gewesen, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen, anerkannte er doch die zentrale Bedeutung der Medien als Akteure im demokratischen Diskurs und wies im Hinblick auf die Revision des RTVG Untersuchungen zur neusten Entwicklung im Bereich der Print- und elektronischen Medien grosse Wichtigkeit zu. Angesichts medialer Indiskretionen und Vorverurteilungen, wie sie beispielsweise im Fall Bellasi erfolgt seien, stelle sich – so Nationalrat Baumann (svp, TG) in einer Interpellation (Ip. 99.3443) – die Frage nach dem journalistischen Ethos und nach einer Ausklammerung von Teilen der Privatsphäre aus der medialen Transparenz. Der Bundesrat warnte in seiner Antwort zum Vorstoss vor einem solchen Schritt, hielt das Öffentlichkeitsprinzip hoch, verwies auf die durch das Recht garantierten Instrumente zum Schutz der Persönlichkeit und betonte die Verantwortung der Gesellschaft und der Medien selbst gegenüber Fehlleistungen, zu denen verschärfter Wettbewerb führen könne.

publizistischen Wettbewerbes Qualitätssicherung journalistischen Ethos

Im Mai hatte der Virus „I love you“ einen grossen Teil der Kommunikation in der Bundesverwaltung für einen Tag lahmgelegt; zwischen 400 und 500 Personalcomputer waren laut Bundesamt für Informatik infiziert und deren Festplatten vollständig gelöscht worden. Der Virusangriff habe die Verwaltung damit rund eine Mio Fr. gekostet. Über mögliche durch „I love you“ in der Privatwirtschaft verursachte Schäden hielt sich diese aus Imagegründen – um nicht heikle Lücken in ihrem Sicherheitsdispositiv preisgeben zu müssen – bedeckt.

Computervirus "I love you

Das Bundesgericht unterstellte in einem neuen Urteil den E-Mail-Verkehr – ähnlich dem Telefonverkehr – unter den Schutz des Fernmeldegeheimnisses. Deshalb darf und muss ein Internet-Provider Daten zu einer E-Mail nur dann an Strafuntersuchungsbehörden herausgeben, wenn dafür eine richterliche Genehmigung vorliegt. Das Urteil bezog sich auf einen Fall, bei welchem der Provider Swiss Online AG von der Bezirksanwaltschaft Dielsdorf und der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich aufgefordert worden war, der Polizei in einer Strafuntersuchung wegen Erpressung Auskunft über den wahren Absender einer gefälschten E-Mail zu erteilen. In einem anderen Fall von möglicher Computerkriminalität stützte das Bundesgericht das Vorgehen der Behörden und segnete eine Hausdurchsuchung bei einem Provider auf Begehren der baselstädtischen Staatsanwaltschaft ab.

E-Mail-Verkehr unter Schutz des Fernmeldegeheimnisses

Aufgrund der Internationalität und Anonymität des weltweiten Datennetzes stellen illegale Inhalte insbesondere rassistischer und pornographischer Art oder die Abwicklung krimineller Handlungen über das Internet die Bundesbehörden vor zahlreiche ungelöste Probleme. Klar schien zu sein, dass diese nicht alleine, sondern nur im Rahmen einer internationalen Kooperation zu lösen seien. Im Rahmen einer Holocaust-Gedenkkonferenz in Stockholm rief Bundesrätin Dreifuss zum Kampf gegen den Rassismus im Internet auf. Mit ihrer Forderung nach internationaler Kooperation und neuen rechtlichen Instrumenten griff Dreifuss ein kontroverses Thema auf. Insbesondere die USA, Grossbritannien und Schweden zeigten sich hinsichtlich Eingriffen in das Internet und andere Medien skeptisch aufgrund ihrer Ablehnung jeglicher Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit. Dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) war es dennoch gelungen die Thematik auf die Traktandenliste der 2001 in Afrika stattfindenden Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenhass und Intoleranz zu setzen. Anlässlich eines Vorbereitungsseminars zu dieser Konferenz wurde im Februar ein provokatives Arbeitspapier des Basler Rechtsprofessors David Rosenthal diskutiert, in welchem dieser betonte, die Ahndung illegaler Inhalte im Internet scheitere entgegen gängiger Meinung nicht an juristischen oder technischen Problemen als vielmehr am fehlenden politischen Willen.

internationalen Kooperation Meinungsäusserungsfreiheit David Rosenthal

Preisüberwacher Werner Marti leitete eine Untersuchung gegen den US-amerikanischen Software-Konzern Microsoft ein, nachdem in einem Vergleich mit den USA erhebliche Preisdifferenzen offensichtlich geworden waren. Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten hatten bis zu 40 Prozent mehr für Microsoft-Produkte – unter anderem Betriebssystem Windows 98, Softwarepaket Office 97 Professional sowie Office 2000 Professional – zu bezahlen. Microsoft kam nach eigenen Berechnungen auf eine Differenz von 15 Prozent bei Office 2000, die das Unternehmen als gerechtfertigt und üblich bezeichnete.

Preisüberwacher Microsoft-Produkte

Angesichts der befürchteten Schwierigkeiten, die der Jahrtausendwechsel provozieren könnte, beauftragte der Bundesrat das VBS im Oktober relativ kurzfristig mit der Einrichtung eines Lagezentrums, dem hauptsächlich die Informationssammlung auf gesamtschweizerischer Ebene obliegen sollte. Der Mitte 1998 als Delegierter für das Jahr-2000-Problem eingesetzte Ulrich Grete zog Ende Jahr Bilanz über seine Tätigkeit, bei der die Sensibilisierung von öffentlichen und privaten Unternehmen sowie der Bevölkerung für das Problem im Vordergrund gestanden hatte. Grete gab sich – wie schon in seinen im Februar und Mai abgegebenen Prognosen – zuversichtlich, schloss grössere Probleme im Zusammenhang mit dem Sprung der Computer ins Jahr 2000 aus und hielt zu möglichst „normalem“ Verhalten an. Mit seinen Prognosen sollte er Recht behalten. Es kam zu keinen nennenswerten Vorfällen.

Jahrtausendwechsel Ulrich Grete

Seit September fahnden die Schweizerischen Polizeidienste neu gemeinsam und mit internationaler Vernetzung im Internet nach Kriminellen. Der Polizei-Auftritt im Netz dient laut Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) als gesamtschweizerische Anlaufstelle und soll die Kommunikation zwischen Polizei und Bevölkerung erleichtern. Hingegen brach das BAP das rund zweijährige Pilotprojekt „Internet-Polizei“ ab, in dessen Rahmen zwei Beamte – die ersten „Cybercops“ – mit der Beobachtung der Internetkriminalität bzw. dem Absuchen des Internets nach Kinderpornographie und rassistischer Propaganda beauftragt worden waren. Als Grund für den Abbruch gab das BAP Personalknappheit an.

Polizei-Auftritt im Netz Internet-Polizei

Im Dezember wurde erstmals ein Provider von einem Schweizer Gericht für den Inhalt, der über seine Anlagen via Internet der weltweiten Benützung zugeführt wird, zur Mitverantwortung gezogen. Das Baselbieter Strafgericht befand eine Providerfirma der Gehilfenschaft zur Datenzerstörung für schuldig und büsste sie mit 300 Fr., nachdem das Bundesamt für Informatik bei der Suche nach einem Virenherd auf die Firma gestossen war. Anleitungen zur Herstellung und Streuung von Viren waren von Kunden des Providers über dessen Leitung ins Internet gelangt. Die Anklage betonte, dass vor allem ein kleiner Daten-Provider, der seine Kundschaft persönlich kenne, Verantwortung für deren Daten mittrage.

Provider