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Neben der digitalen Version des «Blick» expandiert auch das Online-Newsportal Watson 2021 in die Romandie, wie der Medienkonzern CH Media im Herbst 2020 bekannt gab. Die Expansion in die Romandie verschaffe Watson einen nationalen Auftritt, womit das Newsportal für Werbekunden an Attraktivität gewinnen könne. Watson-Geschäftsführer Michael Wanner hatte zu seinen Plänen auf jeden Fall positives Feedback aus dem Werbemarkt vernommen. Am neuen Standort in Lausanne sollen 20 Redaktionsmitglieder für Watson tätig sein. Die Chefredaktion übernehmen wird Sandra Jean, frühere Redaktionsdirektorin von «Le Nouvelliste».

Watson expandiert in die Romandie

Diverse Fernmeldeunternehmen erachteten den Zeitpunkt zur Regulierung der Netzneutralität als reif und einigten sich im November auf Verhaltensrichtlinien zur Netzneutralität. Orange, Sunrise, Swisscom, UPC Cablecom sowie der Verband Swisscable kamen überein, dem Kunden alle Internetdienste und -anwendungen nach Wahl zur Verfügung zu stellen sowie das beliebige Senden und Empfangen von Inhalten zu ermöglichen, um die Informations- und Meinungsfreiheit nicht zu beschneiden. Ferner soll eine unabhängige Schlichtungsstelle eingesetzt werden, wo der Internetnutzer mutmassliche Verletzungen des Verhaltenkodexes melden könne. Demgegenüber stellten sich die Unternehmen wie bereits in ihrer Stellungnahme an die "Arbeitsgruppe Netzneutralität" gegen eine vollständige Gleichbehandlung der Daten: In verschiedenen Fällen, namentlich um Verfügungen von Behörden umzusetzen, schädliche Aktivitäten zu blockieren, Kapazitätsengpässe zu überbrücken oder Vereinbarungen zur Qualitätssicherung mit einem Drittanbieter einzuhalten, soll es dem Netzbetreiber möglich sein, gewisse Daten priorisiert zur Verfügung zu stellen.

Verhaltensrichtlinien zur Netzneutralität

Ende Februar verabschiedete der Bundesrat eine eidgenössische Strategie für den Umgang mit Internet-Domain-Namen. Darin legt die Landesregierung jene Bezeichnungen fest, die es zu schützen gilt; so etwa vom Bund verwendete Begriffe für das Staatswesen, bundesstaatliche Institutionen sowie Namen von staatlichen Exekutivmitgliedern. Darüber hinaus hatte sich der Bund im Vorjahr bei der globalen Verwaltungsstelle für Internet-Adressen (ICANN) um die Zuteilung des Domain-Namens „.swiss“ beworben, welcher künftig Wirtschaft, Kultur und Institutionen der Schweiz offen stehen soll. Diese Domain der ersten Ebene biete einen hohen Wiedererkennungswert im Gegensatz zu „.ch“, bei welcher es oft zu Verwechslungen mit anderen Ländern wie beispielsweise China komme. Ende April äusserte sich die ICANN positiv zum Vorhaben des Bundes. Ab der zweiten Hälfte des Folgejahres 2014 wird es mit grosser Voraussicht möglich sein, Internetadressen auf die Endung „.swiss“ zu registrieren. Die obige Strategie hält bereits erste Grundregeln für die Vergabe von Adressen einer solchen Domain fest. So soll es dem BAKOM zufallen zu überprüfen, ob ein ausreichender Bezug zur Schweiz für die Vergabe dieser Domain besteht.

Strategie für den Umgang mit Internet-Domain-Namen

Eine in der Herbstsession 2010 vom Ständerat angenommene Motion Schweiger (fdp, ZG) zum Thema Jugendmedienschutz, welche die Entwicklung eines Medienführerscheins für Jugendliche samt Verankerung im Lehrplan 21 forderte, wurde im März des Berichtsjahrs vom Nationalrat abgelehnt. Der Bundesrat und eine Mehrzahl der Nationalräte beriefen sich auf die Souveränität der Kantone im Bereich der Volksschule. In seiner Stellungnahme wies der Bundesrat auf bereits bestehende Programme hin, wie etwa das nationale Medienkompetenz-Programm, das vom Bundesamt für Sozialversicherungen lanciert worden ist.

Motion zur Einführung eines Medienführerscheins (10.3256)

Ende Jahr verabschiedete der Presserat Richtlinien zur journalistischen Ethik im Internet. Dabei sollten die Online-Journalistinnen und -Journalisten auf dieselben Standesregeln verpflichtet werden wie die übrigen Medienschaffenden. Da sich im komplexen Medium Internet die Nuancen zwischen Information, Propaganda, Kommerz und Selbstdarstellung oft verwischten, seien gerade im Internet Tätige zur Unabhängigkeit, Wahrheit, Quellentreue, Fairness, Achtung der Menschenwürde und zum Persönlichkeitsschutz anzuhalten. Im weiteren empfahl der Presserat Online-Medien, klar zwischen journalistischen Inhalten und Werbung zu trennen, Transparenz beim Verwenden von Personendaten walten zu lassen sowie ein Online-Impressum zum Öffentlichmachen der Verantwortung einzurichten. Schliesslich sollten Online-Medienschaffende eine angemessene Aus- und Weiterbildung geniessen.

journalistischen Ethik im Internet

Gemäss einer WEMF-Befragung von 12'300 Personen in den Monaten April bis September 2000 begaben sich inzwischen 23,3% der Schweizer Bevölkerung oder 1,3 Mio Personen täglich ins Internet. Der engere Nutzerkreis, der mehrmals pro Monat im Internet surft, umfasste gesamtschweizerisch 1,83 Mio Personen (32,6%). Dem weitesten Nutzerkreis (Nutzung im letzten halben Jahr) gehörten 2,64 Mio Personen (47,1%) an. Gemäss WEMF hatten sich die Zugangsklüfte hinsichtlich Faktoren wie Alter, Geschlecht, Bildung und Einkommen nicht abgebaut, sondern verstärkt. Der typische Internet-Nutzer blieb jung, männlich, gut gebildet und gut verdienend. Gleichzeitig machte die WEMF aufgrund der Befragungsresultate eine Entwicklung des Internets zum Tagesmedium aus. Die beliebteste Webnutzung war mit 96 Prozent der E-Mail-Verkehr, wobei der elektronische Zahlungsverkehr und das Online-Shopping an Marktanteilen gewannen.

WEMF-Befragung zur Internetnutzung

Im Versuch, gegen illegale Inhalte im Internet anzukämpfen, verabschiedete die Bundespolizei (Bupo) im April Verhaltensgrundsätze, die abgestützt auf ein Rechtsgutachten des Bundesamts für Justiz den Providern als private Anbieter elektronischer Dienstleistungen eine aktive Rolle beim Kampf gegen illegale Websites-Inhalte zuteilten. So sollten Provider, die den Nutzerinnen und Nutzern den Zugang zum Internet verschaffen, bei Erhalt eines Hinweises der Strafverfolgungsbehörden illegale Netzinhalte sperren. Das Gutachten baute auf einem Bundesgerichtsentscheid von 1999 auf, das einen Buchhändler mit der Begründung verurteilt hatte, bei Rassendiskriminierung und harter Pornographie seien nicht nur der Autor, sondern auch weitere Verbreiter strafbar. Das Positionspapier der Bupo drohte, eine einvernehmliche Lösung mit den Providern zu verhindern. Da nach wie vor zahlreiche rechtliche Fragen offen standen, liess der Verband Inside Telecom (VIT), Vertreter der Provider, ein Zweitgutachten erstellen. Die Professoren Marcel Niggli, Franz Riklin und Günter Stratenwerth orteten eine eklatante Rechtsunsicherheit, welche die Dringlichkeit gesetzlicher Regelungen spiegelten. Der Unmut der Provider über das Bupo-Papier gründete insbesondere in den Befürchtungen, einerseits eine eigene Überwachungspolizei aufbauen zu müssen und andererseits durch allzu strenge nationale Gesetze einen Standortnachteil im internationalen Umfeld zu erleiden.

illegale Inhalte im Internet

Im Mai hatte der Virus „I love you“ einen grossen Teil der Kommunikation in der Bundesverwaltung für einen Tag lahmgelegt; zwischen 400 und 500 Personalcomputer waren laut Bundesamt für Informatik infiziert und deren Festplatten vollständig gelöscht worden. Der Virusangriff habe die Verwaltung damit rund eine Mio Fr. gekostet. Über mögliche durch „I love you“ in der Privatwirtschaft verursachte Schäden hielt sich diese aus Imagegründen – um nicht heikle Lücken in ihrem Sicherheitsdispositiv preisgeben zu müssen – bedeckt.

Computervirus "I love you