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Le Conseil National et le Conseil des États n'ayant pu trouver de terrain d'entente sur un aspect du paquet d'aide aux médias à la suite de la procédure d'élimination des divergences, une conférence de conciliation a été instituée. Alors que la chambre du peuple souhaitait attribuer 6 à 8 pour cent du produit de la redevance radio-télévision aux diffuseurs privés au bénéfice d'une concession, son homologue des cantons proposait elle de fixer ce taux à «au moins 8 pour cent». Une contre-proposition a été soumise à la conférence de conciliation, ôtant le «au moins» de la proposition du Conseil des États afin d'empêcher la quote-part de dépasser 8 pour cent. Le conseiller national Frédéric Borloz (plr, VD), s'exprimant au nom de la CTT-CN, précisait qu'une seconde contre-proposition n'avait pas été retenue. D'après celle-ci, ce sont 6 à 9 pour cent de la quote-part qui auraient été attribués aux diffuseurs d'informations privés.
Par 17 voix contre 9 et aucune abstention, la conférence de conciliation a adopté la proposition émanant du National, c'est-à-dire un taux de 6 à 8 pour cent. Elle a été suivie par les deux chambres. Le Conseil National s'est prononcé par 130 voix contre 46 (1 abstention) en faveur de la proposition, le Conseil des États par 31 voix contre 6 (2 abstentions).
L'élimination de cette dernière divergence a permis de soumettre le train de mesures en faveur des médias au vote final. La loi a été acceptée par la chambre basse par 115 voix contre 75 et 6 abstentions, tandis que le sénat s'est montré favorable au projet par 28 voix contre 10 et 6 abstentions. Alors que le groupe UDC a presque unanimement refusé l'objet – seul Thomas Minder (indépendant, SH) l'a accepté, tandis que Marco Chiesa (udc, TI), Werner Salzmann (udc, BE) et Jakob Stark (udc, TG) se sont abstenus – d'autres réfractaires émergeaient des rangs du PLR, des Vert'libéraux et du groupe du Centre. Les opposant.e.s ont déjà signifié leur intention de lancer un référendum.

Massnahmenpaket zur Förderung der Medien (BRG 20.038)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien

Ein letztes Mal vor dem Einsetzen einer allfälligen Einigungskonferenz beriet der Nationalrat in der Differenzbereinigung über das «Massnahmenpaket zugunsten der Medien». Nach langem Hin- und Her zwischen den beiden Kammern lenkte der Nationalrat schliesslich ein und schloss sich der Ansicht des Ständerats an, der SRG im Onlinebereich keine weiteren Einschränkungen aufzuerlegen. Eine Minderheit Rutz (svp, ZH) versuchte vergeblich, den Nationalrat dazu zu bringen, an den Einschränkungen festzuhalten. Mit 121 zu 65 Stimmen bei 5 Enthaltungen stimmte der Nationalrat dem Entwurf des Ständerats in diesem Punkt zu. Ebenfalls eine Einigung konnte bezüglich der Dauer und Evaluation der Medienfinanzierung erzielt werden: Mit 114 zu 71 Stimmen bei 6 Enthaltungen stimmte der Nationalrat dem Kompromissvorschlag des Ständerats zu. Damit wurde die Dauer auf 7 Jahre festgelegt und eine Evaluation der Förderungswirkung auf die Unternehmen muss somit nach 4 Jahren vorgenommen werden.

Eine Differenz vermochte schliesslich auch diese Sitzung nicht zu tilgen: Die nationalrätliche Kommission empfahl ihrem Rat – allerdings bei 10 Enthaltungen –, betreffend der Höhe des Gebührenanteils für konzessionierte Radio- und TV-Veranstalter an den 6 bis 8 Prozent festzuhalten und nicht dem Entwurf des Ständerats, welcher mindestens 8 Prozent forderte, zuzustimmen. Die KVF-NR, so Kommissionssprecher Kutter (mitte, ZH), wolle damit erwirken, dass die Gebührenanteile nach oben begrenzt werden und «Ungleichheiten zwischen den konzessionierten und den nichtkonzessionierten privaten Anbietern» vermieden werden können. Der Nationalrat folgte dieser Argumentation, womit das Geschäft in die Einigungskonferenz ging.

Massnahmenpaket zur Förderung der Medien (BRG 20.038)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien

Ein letztes Mal ging das «Massnahmenpaket zugunsten der Medien» zur Differenzbereinigung zurück in den Ständerat. Sollte danach im Nationalrat keine Einigung erzielt werden, würde das Geschäft in eine Einigungskonferenz gelangen. Und die Zeichen deuteten eindeutig auf letzteres hin: Weiterhin hielt der Ständerat einstimmig an seiner Position fest, den Onlinebereich der SRG nicht weiter einzuschränken. Damit folgte er den Empfehlungen seiner Kommission und der Bundesrätin Sommaruga erneut, welche wiederholten, dies sei eine Sache der Konzessionen und nicht dieses Medienpakets. Fest hielt der Ständerat auch an der Höhe des Abgabenanteils für die privaten Radio- und Fernsehsender von mindestens 8 Prozent. Der Nationalrat forderte hier ein Abgabenanteil von 6 bis 8 Prozent. Sommaruga hielt hierzu fest, dass man sich immerhin in beiden Räten einig sei, dass der Gebührenanteil erhöht werden sollte (seit 2016 beträgt dieser 4 bis 6 Prozent, wobei er sich bei 6 Prozent eingependelt hatte).

Einen Kompromissvorschlag machte der Ständerat betreffend Dauer und Höhe der Unterstützungsgelder: Er stimmte dafür, die Dauer der Finanzierung auf 7 Jahre festzulegen und somit nicht auf die wie von ihm bisher gewünschten 10 Jahre, respektive die vom Nationalrat veranschlagten 5 Jahre. Eine erste Evaluation der Förderungen solle dadurch nach vier Jahren erfolgen und nicht nach drei Jahren, wie dies der Nationalrat wünschte. Im Gegenzug lenkte der Ständerat bezüglich der Höhe der Unterstützungsgelder ein: Er akzeptierte die vom Nationalrat gewünschten 60 Prozent und wich so von seinen 70 Prozent ab. Einigung gab es betreffend die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Medienschaffende. Hier folgte der Ständerat dem Vorschlag des Nationalrats, dass vom Medienpaket finanziell unterstützte Ausbildungsplätze landesweit branchenintern anerkannt sein müssen, wobei er die Bedingung fallen lies, dass die ausgestellten Zertifikate dem tertiären Bildungsniveau zu entsprechen hätten. Auch der anfänglich von ihm abgelehnten Start-Up-Förderung stimmte der Ständerat in dieser Sitzung zu und entschied so im Sinne des Nationalrats.

Massnahmenpaket zur Förderung der Medien (BRG 20.038)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien

Mit den verbleibenden Differenzen gelangte das «Massnahmenpaket zugunsten der Medien» zurück in den Nationalrat. Auch weiterhin möchte dieser das Online-Angebot der SRG stärker einschränken, da er dadurch die Chancengleichheit zwischen der SRG und privaten Anbietern gefördert sah. Einen Minderheitenantrag Pult (sp, GR) der KVF-NR, diese Restriktion zu streichen und damit dem Ständerat zu folgen, scheiterte. Mit 115 zu 81 Stimmen hielt der Nationalrat an seiner Variante fes. Auch hielt der Nationalrat an seinem Entwurf fest, die Höhe des Gebührenanteils für konzessionierte Radio- und TV-Veranstalter als Bandbreite zwischen 6 und 8 Prozent anzusetzen. Der Ständerat wollte diese auf mindestens 8 Prozent festlegen.
Obwohl die Kommissionsmehrheit dem Nationalrat empfahl, bezüglich der Förderungsdauer dem Kompromiss des Ständerats von sieben Jahren zuzustimmen – der Bundesrat hatte ursprünglich eine Dauer von zehn Jahren vorgesehen –, beharrte die grosse Kammer mit 99 zu 96 Stimmen auf der von ihr vorgesehenen Förderungsdauer von fünf Jahren. Damit folgte sie der Kommissionsminderheit Christ (glp, BS). Ferner hielt der Nationalrat entgegen dem vom Ständerat gemachten Vorschlag, die Höhe der Finanzierung auf 70 Prozent des Unternehmensumsatzes festzulegen, an seinen 60 Prozent fest.
Weiterhin bestand der Nationalrat auf seinen Vorschlag, wonach auch Startups von den Fördergeldern profitieren können sollen. Dadurch sollen gezielt neue Projekte gefördert und die Medienvielfalt gestärkt werden können. Mit 138 zu 54 Stimmen bei 4 Enthaltungen stimmte der Nationalrat den Empfehlungen der Kommissionsmehrheit zu. Die Differenz zum Ständerat, welcher eine Streichung dieser Startuphilfe empfahl, konnte somit nicht getilgt werden.

An anderen Stellen konnten schliesslich Differenzen abgebaut werden, sodass die Möglichkeit auf Einigung zumindest etwas näher rückte. Der Nationalrat unterstützte die Anpassung eines Artikels, welcher sicherstellen sollte, dass finanzielle Mittel nicht ins Ausland abfliessen. So soll es für ein Unternehmen oder eine Nachrichtenagentur zwar möglich sein, Geschäftsverbindungen ins Ausland zu unterhalten, etwa um eine seriöse Auslandberichterstattung sicherzustellen, allerdings sollen über die Zeitspanne, während der ein Unternehmen finanzielle Unterstützung erhält, keine Dividenden ausgeschüttet werden können. Der Nationalrat stimmte hier dem Vorschlag des Ständerats mit 113 zu 81 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.
Betreffend die journalistischen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zeigte der Nationalrat Zugeständnisse an den Ständerat und unterstützte, dass die Zertifikate landesweit von der Branche anerkannt werden müssen. Er wollte jedoch entgegen dem Vorschlag der kleinen Kammer auf die Bedingung verzichten, dass die Zertifikate dem tertiären Bildungsniveau entsprechen müssen.

Massnahmenpaket zur Förderung der Medien (BRG 20.038)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien

Am 1. Juni beriet der Ständerat die Differenzen zum Nationalrat beim «Massnahmenpaket zugunsten der Medien». Zu Beginn der Sitzung kamen die Einschränkungen zur Sprache, welche der Nationalrat der SRG im Online-Angebot auferlegen wollte. Sowohl Kommissionssprecher KVF-SR Engler (mitte, GR) als auch Bundesrätin Sommaruga empfahlen dem Rat, diese abzulehnen. Das bereits mehrfach aufgeführte Argument, solche Einschränkungen würden bereits mittels Konzessionen geregelt und seien daher im Gesetz überflüssig, kam hier erneut zu tragen und vermochte den Ständerat zu überzeugen. Er folgte somit seiner Kommission und der Bundesrätin, die Differenz blieb bestehen.
Eine weitere Differenz blieb bestehen, indem der Ständerat seiner Kommission folgend darauf beharrte, die Höhe der Gebührenanteile für konzessionierte TV- und Radioveranstalter bei acht Prozent festzulegen, während der Nationalrat hier sechs bis acht Prozent gefordert hatte.
Etwas nähergerückt ist eine Lösung bezüglich der Frage nach der Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsangeboten für Journalistinnen und Journalisten. Hier entschied sich der Ständerat für den Kompromissvorschlag der Kommissionsmehrheit, all jene Angebote zu unterstützen, welche einem akademischen Abschluss entsprächen und branchenweit anerkannt seien. Auch Sommaruga unterstützte den Vorschlag: Wichtig sei das Resultat und die Qualität der Ausbildung, nicht der Ort. Wie vom Nationalrat gefordert können somit alle Ausbildungsstätten, also etwa auch verlagsabhängige, von Geldern profitieren. Neu hinzugekommen vom Ständerat war, dass die Ausbildung der Tertiärstufe B entsprechen müsse.
Als die Online-Medien zur Sprache kamen, entwickelte sich die Beratung zu einer Grundsatzdebatte. Ruedi Noser (fdp, ZH) fragte, was denn das überhaupt sei, ein «Online-Medium». Egal ob Print, Radio, Fernsehen oder eben online, es sei doch heute alles dasselbe, denn Inhalte würden stets von Redaktionen produziert und dabei spiele es keine Rolle, ob eine Redaktion nun Online-Inhalte oder Print-Inhalte schreibe, bedient würden alle Kanäle. Noser sah also den Sinn in einer separaten Förderung nicht und beantragte, die Online-Hilfe gleich ganz aus dem Paket zu streichen, auch aus Angst, bei einem Referendum gegen das Paket könnte sich dieser Punkt als Schwachstelle erweisen. Mehrere Ratsmitglieder und schliesslich Bundesrätin Sommaruga widersprachen Nosers Argumentation. Sommaruga verwies darauf, dass ja auch Radio und Fernsehen via das separate RTVG geregelt seien. Die Notwendigkeit der Online-Medien-Förderung erklärte sie ferner damit, dass eine Zeitung beispielsweise für abonnierte Printausgaben von der Zustellermässigung profitieren könne, nicht aber Unterstützung erhalte, wenn jemand das Angebot nur digital abonniert habe. Es brauche also beides, damit die Medienförderung ganzheitlich funktioniere, auch, weil es Angebote gebe, die rein digital seien. Schliesslich lehnte der Ständerat Nosers Einwand mit 28 zu 16 Stimmen ab und stimmte einem auch von Sommaruga unterstützten Minderheitenantrag zu, der vorsah, die Onlinemedien mit 70 Prozent ihres anrechenbaren Umsatzes zu unterstützen. Hier kam der Ständerat, welcher ursprünglich 80 Prozent forderte, den vom Nationalrat geforderten 60 Prozent entgegen. Allerdings erachtete der Ständerat die vom Nationalrat geforderte Unterstützungsdauer von fünf Jahren als zu kurz und beharrte auf einer Dauer von zehn Jahren. Zudem wollte der Ständerat nicht, dass auch Startups von Hilfsangeboten profitieren können, wie dies der Nationalrat in der Frühjahressession gefordert hatte, sondern nur bestehende Angebote Unterstützung erhalten sollen. Damit ging das Geschäft zurück an den Nationalrat.

Massnahmenpaket zur Förderung der Medien (BRG 20.038)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien

Im Vorfeld zur Sondersession im Mai 2021 beriet die KVF-SR im April über die Differenzen beim Massnahmenpaket zugunsten der Medien. Die ständerätliche Kommission beantragte ihrem Rat einstimmig, die im März vom Nationalrat geforderten Einschränkungen des Online-Angebotes der SRG wieder aus dem Entwurf zu streichen, denn, so die Begründung der Kommission, mit den neuen Konzessionen seien der SRG diesbezüglich bereits Einschränkungen auferlegt worden. Mit 10 zu 3 Stimmen beantragte die Kommission ferner, die Abgabenanteile für sogenannte abgabenanteilberechtigte TV- und Radioveranstalter bei mindestens acht Prozent festzulegen; der Nationalrat hatte sich für sechs Prozent ausgesprochen. Betreffend die finanzielle Unterstützung für journalistische Aus- und Weiterbildung schlug die KVF-SR mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen vor, dass nur Institutionen von Unterstützungsleistungen profitieren sollen, deren Diplome und Zertifikate anerkannt und dem Niveau der Tertiärstufe B entsprechen würden. Einig mit dem Bundesrat war sich die Kommissionsmehrheit, Beiträge für Online-Medien-Förderung bei 80 Prozent des von den Unternehmen generierten Umsatzes festzulegen. Eine Kommissionsminderheit wollte den Ansatz auf 70 Prozent reduzieren. Ohne Gegenstimme einigte sich die Kommission schliesslich auf die Geltungsdauer der Medienförderung: Hier hielt sie an der im Juni 2020 vom Ständerat besprochenen Version fest, welche eine Laufzeit von zehn Jahren vorsah; im Nationalrat wurde eine Dauer von lediglich fünf Jahren gefordert.

Massnahmenpaket zur Förderung der Medien (BRG 20.038)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien

Nachdem die KVF-NR im Februar 2021 ein weiteres Mal zum Entwurf des Massnahmenpakets zugunsten der Medien zusammengekommen war, beugte sich in der Frühjahrssession 2021 der Nationalrat zur Detailberatung über das Dossier. Die umfangreiche Debatte wurde wie bereits in vorangehenden Sitzungen in drei Blöcke aufgeteilt: Der Erste betraf die durch das Postgesetz geregelte indirekte Presseförderung, der zweite Block nahm sich Anpassungen betreffend das RTVG an und im dritten Block schliesslich wurde über die Förderung von Online-Medien beraten.

Tages- und Wochenzeitungen, welche ihre gedruckten Ausgaben von der Post austeilen lassen, erhielten bis anhin eine Zustellermässigung in Höhe von CHF 30 Mio. Im ersten Diskussionsblock betreffend die indirekte Presseförderung teilte der Nationalrat die Ansicht des Ständerats, diesen Betrag auf CHF 50 Mio. zu erhöhen. Ebenso sollen für Früh- und Sonntagszustellungen neu CHF 40 Mio. zur Verfügung stehen. Damit folgte der Nationalrat auf Anraten seiner Kommission dem Entscheid des Ständerats, gemäss dem Credo: «Jede Zeitung, die zur Leserin, zum Leser kommt, ist eine gute Zeitung» (Aebischer, sp, BE). Auch die Gelder für die Stiftungs- und Mitgliedspresse sollen von CHF 20 Mio. auf 30 Mio. erhöht werden, womit der Nationalrat der Kommissionsminderheit und somit dem Beschluss des Ständerates folgte; dieser Entscheid fiel nach wiederholter Abstimmung mit 97 zu 96 Stimmen bei 2 Enthaltungen sehr knapp aus. Die erneute Abstimmung war wegen eines Ordnungsantrags Regazzi (mitte, TI) notwendig geworden, weil anscheinend einige Ratsmitglieder nicht auf die erste Abstimmung vorbereitet gewesen waren und diese so verpasst hatten. Diverse andere Minderheitenanträge sahen derweil vergeblich Anpassungen der ständerätlichen Beschlüsse vor, wie etwa die Forderung zur Streichung der Bedingung, es müsse sich um Abonnementszeitschriften handeln, damit die Unterstützung beansprucht werden könne.

Viel zu reden gab im zweiten Block Artikel 26a des RTVG, denn dieser sah vor, der SRG zusätzliche Einschränkungen im Online-Bereich aufzuerlegen, obschon Auflagen für die SRG ursprünglich nur marginal hätten diskutiert werden sollen. Gefordert wurde, Online-Beiträge des gebührenfinanzierten Radios und Fernsehens auf 1'000 Zeichen zu beschränken. Zudem müsse bei Texten fortan ein zeitlicher und inhaltlicher Sendungsbezug bestehen. Denn, so argumentierte Kommissionssprecher Kutter (mitte, ZH) im Sinne der Kommissionsmehrheit, die SRG würde zunehmend in den schriftlichen Bereich vordringen und dort die privaten Anbieter bedrängen. Diesem Argument entgegnete Bundesrätin Sommaruga, dass Beschränkungen bereits in den neu bestimmten Konzessionen ausgehandelt worden seien und die nun diskutierten Bestimmungen auf einen Teil des Angebots abziele, der nicht in Konkurrenz mit privaten Anbietern stehe und vom Publikum generell geschätzt würde (Kultur, Religion, Bildung). Auch eine Kommissionsminderheit Pult (sp, GR) betonte, mehr Einschränkungen würden dem Service public schaden. Letztlich folgte der Nationalrat aber der Mehrheit seiner Kommission und stimmte mit 122 zu 69 Stimmen bei 4 Enthaltungen dafür, das Angebot und den Umfang der Onlinetextbeiträge der SRG zu limitieren. Ausgenommen von den Beschränkungen wären Inhalte in rätoromanischer Sprache. Gleichzeitig sprach sich der Nationalrat für die Förderung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Journalistinnen und Journalisten aus. Präzisiert wurden die Voraussetzungen für Unterstützungsgelder seitens des BAKOM durch einen angenommenen Einzelantrag Aebischer (sp, BE). Keine Mehrheit fand ein Antrag der Kommissionsmehrheit, jungen Erwachsenen Mediengutscheine in der Höhe von bis zu CHF 100 zu schenken, damit diese quasi auf den Geschmack des Medienkonsums kommen. Mit 97 zu 95 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnte der Nationalrat diese Idee knapp ab.

Im dritten Block wurde über das eigentliche Kernanliegen des Pakets beraten, die Förderung der Online-Medien. Einig waren sich alle, dass die Demokratie auf Medien angewiesen sei und deren Vielfalt gross sein müsse. Nicht alle fanden aber, dass staatlich unterstützte Online-Medien Sinn machen: Gregor Rutz (svp, ZH) beantragte die Streichung der geplanten Hilfsgelder (CHF 30 Mio.), da die Vielfalt an Online-Medien unerreicht sei und staatliche Unterstützung lediglich nicht-profitable Unternehmen künstlich am Leben erhalten würde. Bundesrätin Sommaruga entgegnete, im Online-Markt werde das Angebot massgeblich durch grosse ausländische Konzerne wie Google oder Facebook bestimmt. Diese ausländischen Grosskonzerne würden sicher nie darüber berichten, wenn in einer Schweizer Gemeinde ein Schulhaus gebaut werde, weshalb es lokale Online-Angebote auch zukünftig brauche. In den folgenden Detailabstimmungen sprach sich der Nationalrat für die Förderung aus: Der Antrag Rutz' zur Streichung dieser Unterstützung wurde mit 109 zu 83 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Hier neu hinzugekommen ist der Beschluss des Nationalrats, eine Starthilfe für neu gegründete Online-Medien zu schaffen (angenommen mit 106 zu 87 Stimmen bei 2 Enthaltungen).
Eine Differenz zum Stände- und Bundesrat schuf der Nationalrat betreffend die Höhe der Unterstützungsgelder für Online-Medien: Während erstere eine Unterstützung in der maximalen Höhe von 80 Prozent des anrechenbaren Umsatzes der Unternehmen vorsahen, beabsichtigte der Nationalrat diese Hilfe auf maximal 60 Prozent des Umsatzes zu senken. Auch die Dauer der Unterstützung möchte der Nationalrat auf fünf Jahre anstatt die vom Ständerat vorgesehenen zehn Jahre herabsetzen.

In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 111 zu 67 Stimmen bei 17 Enthaltungen angenommen. Abgelehnt wurden die Massnahmen von einem Grossteil der SVP-Fraktion sowie von Teilen der FDP.Liberalen und der GLP. Die neuen Bestimmungen dürften frühestens 2023 und damit ein Jahr später als ursprünglich geplant in Kraft treten. Zur Differenzbereinigung ging das Geschäft erneut an den Ständerat.

Massnahmenpaket zur Förderung der Medien (BRG 20.038)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien

Die PTT hielt am Drittelsmodell fest, welches im Rahmen der Revision des Postverkehrgesetzes die Zeitungstransporttaxen zu gleichen Teilen zwischen PTT, Bund und Verlegern aufteilen will. Danach hätte jede der drei Parteien rund 90 Mio Fr. zu erbringen, um die defizitären Postdienstleistungen zu entlasten. Verleger wehrten sich vehement gegen diese Kürzung der öffentlichen Förderung im Pressewesen, auch weil diese für viele Regional- und Lokalzeitungen existenzbedrohend wäre. In einem Grundsatzurteil hat das Bundesgericht entschieden, dass die PTT für Sendungen ohne Adresse keine verbilligte Posttaxe gewähren muss. Die billigere Zeitungstransporttaxe sei jenen Publikationen vorbehalten, deren Empfang der Bezüger selber wünsche und dies mit einem entgeltlichen Abonnement bekunde. Die Klage ging von zwei Gratispublikationen sowie einer Computerzeitschrift aus, welche alle drei vorwiegend Werbe- und Geschäftszwecke verfolgen. Die PTT kündigte an, dass sie rund 3000 der 6000 Fachblätter überprüfen werde, welche gegenwärtig von den Vorzugstaxen profitieren.

Idee zur Reform der PTT-Betriebe (BRG 94.036)

Der PTT Verwaltungsrat fasste den Beschluss, den seit 1976 defizitären Telefonrundspruch auf Ende 1997 einzustellen; eine Aufrechterhaltung liesse sich betrieblich, technisch und finanziell nicht mehr rechtfertigen. Durch die verbesserten UKW-Empfangsmöglichkeiten schrumpfte die Abonnentenzahl von 440 000 im Jahre 1969 auf 215 000 im Jahre 1993. Die teilweise problematische gesamtschweizerische Verbreitung der ersten sprachregionalen Radio-Programme kann in den Fällen, in welchen nicht genug Frequenzen für die SRG-Programme bestehen, wenigstens durch die Verbreitung über die Kabelnetze sichergestellt werden.

Der PTT Verwaltungsrat fasste den Beschluss, den seit 1976 defizitären Telefonrundspruch auf Ende 1997 einzustellen; eine Aufrechterhaltung liesse sich betrieblich, technisch und finanziell nicht mehr rechtfertigen

Die PTT stellte im Berichtsjahr die bestehende Presseförderung in Form der Transporttarifvergünstigungen, welche das Regieunternehmen pro Jahr 280-300 Mio Fr. kostet, grundsätzlich in Frage. Gemäss den Verantwortlichen der PTT könne die Presseförderung nicht alleinige Aufgabe der Post sein, weshalb die Kosten gemäss einem Drittelsmodell auf die PTT, die Verleger und die öffentliche Hand aufgeteilt werden müssten. Bis zum Ende des Berichtsjahres lief die Vernehmlassung für eine entsprechende Änderung des Postverkehrsgesetzes. Verleger von kleineren Regional- und Lokalblättern kritisierten vor allem die bisher praktizierte und weiterhin vorgesehene Subventionierung nach dem Giesskannenprinzip. Im Zusammenhang mit der Presseförderung lehnte das Parlament eine aus dem Jahr 1991 stammende Motion Spielmann (pda, GE) zur Erhaltung der Meinungspresse ab. Der Motionär hatte vom Bundesrat Massnahmen verlangt, welche die PTT zum Verzicht auf die Tariferhöhungen und die restriktiveren Bestimmungen über jene Zeitungen, die von einem Sondertarif profitieren, bewegen sollten.

Presseförderung in Form der Transporttarifvergünstigungen

Das Videotex-System der PTT verzeichnete im Berichtsjahr immer noch keinen Durchbruch; einerseits konnte die Anzahl der Abonnenten nur geringfügig erhöht werden, andererseits hielten sich auch die Anbieter von Dienstleistungen weiterhin zurück. In der Öffentlichkeit wurde auch eine Privatisierung von Videotex diskutiert.

Videotex-System

Im Rahmen des Grossprojekts "Kommunikations-Modellgemeinden (KMG)" startete im Berichtsjahr unter dem Namen Telemedizin die Vernetzung der Universitäts- und Kantonsspitäler Basel mit dem Kreisspital Oberengadin in Samedan (GR). Durch die Vernetzung der Computer können medizinische Bilder und Informationen ausgetauscht und an den beteiligten Spitälern gleichzeitig analysiert werden.

Kommunikations-Modellgemeinden

Das Programm von SRI wurde im Berichtsjahr vor allem für ein europäisches Publikum erstmals über Satellit übertragen; Pläne der PTT zur Installierung von neuen Kurzwellensendern wurden damit aufgegeben. Per Satellit erreicht das Programm in Europa 34 bis 40 Mio Haushalte. Eine neue Programmstruktur, welche Rücksicht auf zwei verschiedene Zielpublikumsgruppen, einerseits Auslandschweizer, andererseits ein internationales Publikum, nimmt, würde in die Tat umgesetzt.

Standort für einen starken Kurzwellensender

Im Bereich des Videotex konnten die PTTeine Zunahme der Abonnentenzahl auf ca. 65 000 verbuchen, mussten aber gleichzeitig eine Erhöhung der Abonnementspreise ankündigen. Mit der Öffnung des Videotex-Systems im technischen Normenbereich konnte die Verbindung mit dem französischen Minitel erreicht werden. Damit eröffnet sich für die Videotex-Abonnenten ein Markt von über 16 000 Anbietern mit den vielfältigsten Dienstleistungen. Im übrigen können nach der Inkraftsetzung des Fernmeldegesetzes neben der PTT auch beliebige Dritte ein Videotex-System anbieten.

Videotex

Das seit drei Jahren laufende PTT-Projekt der Kommunikationsmodellgemeinden (KMG) zur Erprobung neuer Kommunikationsbedürfnisse und -möglichkeiten wird Ende 1992 auslaufen. Die meisten der zwölf ausgewählten Gemeinden zeigten sich befriedigt von den bisher realisierten Projekten; aus finanziellen Gründen konnten aber nur etwa ein Drittel der ursprünglich geplanten Projekte durchgeführt werden. Nach 1992 sollen die wichtigsten erprobten Vorhaben in Form von Folgeprojekten landesweit vernetzt eingesetzt werden: das Informations- und Reservationssystem «Swissline» für den schweizerischen Tourismus, ein System zur Bildübertragung im medizinischen und im schulischen Bereich sowie das Supervideotex-System mit Auslandanschluss.

Kommunikations-Modellgemeinden

Das Projekt der PTT, in zwölf ausgewählten Kommunikationsmodellgemeinden (KMG) eine neue Art der Zusammenarbeit zwischen Benützern und Anbietern im Kommunikationsbereich zu testen und zu evaluieren, zeitigte bisher verschiedenste Resultate. Während einige Gemeinden sich darauf beschränken, das Videotex-System zu erproben, versuchen andere verschiedenste Formen der Verknüpfung von Dienstleistungen mit neuen Telekommunikationssystemeri wie z. B. das Fernablesen von Wasser-, Strom- und Gasverbrauch oder die Einrichtung von Alarmsystemen bei Lawinenniedergängen oder Überschwemmungen. Um die Fortsetzung von vielen begonnenen Projekten zu garantieren, müssten aber zusätzliche Bundesmittel zu den CHF 144 Mio., welche von der PTT getragen werden, bewilligt werden. Im Bereich Videotex haben die PTT nun über 50'000 Abonnenten an ihr Netz angeschlossen. Auf europäischer Ebene existiert bisher ein Netzverbund mit den Ländern Deutschland, Österreich und Luxemburg. Auch mit Frankreich, welches mit dem Minitel eine andere technische Norm verwendet, wird eine Einigung angestrebt. Die Einrichtung von Videotex-Terminals im Bundeshaus soll es den Parlamentariern erlauben, Informationen z.B. aus den Datenbanken der Europäischen Gemeinschaft abzurufen.

Kommunikations-Modellgemeinden

Der von den Behörden angestrebte gesetzlich geordnete Umbruch bei den elektronischen Medien wurde von dem in Italien stationierten Kommerzsender «Radio 24» unterlaufen, der nach peripetienreichen juristischen Geplänkeln der italienischen Stellen im Januar stillgelegt, im März wieder zugelassen und im November vorläufig erneut geschlossen wurde. Der Bundesrat betrachtet den Sender als im Widerspruch zu internationalen Abkommen stehend und führt neben juristischen auch medienpolitische Einwände an, da er sich eine gesellschaftlich orientierte Medienordnung nicht verbauen lassen will. Eine weitere Kontroverse entstand um die von den Kabelnetz-Verbänden zunehmend praktizierte Einspeisung von «Radio 24» in ihre Netze. Sie ignorierten damit ein Schreiben der PTT, das die Übernahme des Grenzsenders als illegal bezeichnete. Die PTT-Generaldirektion beantragte deshalb, bei der Revision der Verordnung eins des Telegrafen- und Telefonverkehrsgesetzes einen Artikel aufzunehmen, der die Verbreitung von Sendern, die die Bestimmungen des internationalen Fernmeldevertrages und anderer Abkommen nicht einhalten, untersagt. Insbesondere der Entscheid des Zürcher Stadtrates (Exekutive), «Radio 24» ins Kabelnetz der Rediffusion aufzunehmen, stiess auf etliches Unverständnis. Er wurde auch als Honorierung für die behördenfreundliche Berichterstattung dieses Senders über die Jugendkrawalle interpretiert.

Kommerzsender «Radio 24»

Technisch relativ problemlos zu betreibende Piratensender versuchen stets wieder, das SRG-Monopol zu brechen. Dabei wurde festgestellt, dass die PTT immer mehr Mühe hat, die zunehmende Zahl der illegalen Radiostationen zu lokalisieren.

Piratensender

Der mühsame Fortgang der Arbeiten an den von der Motion Akeret (svp, ZH) 1973 verlangten Förderungsmassnahmen und die Verschlechterung der Bundesfinanzen lässt erwarten, dass die bedrängten Blätter noch vor einer längeren Durststrecke stehen. Prof. Leo Schürmann, Mitglied der die Förderungsmassnahmen ausarbeitenden Expertenkommission, warnte vor einer Überschätzung der Bundeshilfe und appellierte an den Willen und die Fähigkeit der Zeitungen zur Selbsthilfe. Eine Erhaltung der gegenwärtigen Strukturen falle ausser Betracht. Im Zusammenhang mit den Schwierigkeiten der Meinungspresse stand erneut die PTT im Vordergrund. Sie ging angesichts ihrer prekären Finanzverhältnisse zunehmend zur Einmalzustellung über und zwang damit die Zeitungsbetriebe, die Produktion in die Nacht zu verlegen und damit zusätzlich zu verteuern. Unter dem Druck der veränderten Zustelldienste erschien die «Neue Zürcher Zeitung» seit Ende September nur noch einmal täglich. Den weiterhin florierenden Gratisanzeigern begegneten die Luzerner Tageszeitungen mit einer Aufklärungskampagne. Der Zürcher Rechtsanwalt und Umweltexperte Heribert Rausch erwirkte ein allerdings kostspieliges richterliches Verbot gegen das Einstecken von Gratisanzeigern in seinen Briefkasten.

Wettbewerbs- und Entwicklungsschwierigkeiten der Printmedien und Zeitungssterben

Eine erste Massnahme zur Begünstigung der Presse wurde durch die Revision der Tarife im Postverkehrsgesetz veranlasst. Schon die Vorlage des Bundesrates nahm auf die Bedenken gegen Taxerhöhungen für Zeitungen und Zeitschriften Rücksicht. Die Räte gingen einen Schritt weiter und beschlossen, die besonders gefährdete Lokalpresse (Zeitungen bis 50 g) mit Taxerhöhungen zu verschonen und für den Grossteil der übrigen Presse die beantragten Zuschläge zu reduzieren. In einer Eingabe an den Bundesrat formulierten verschiedene Presseorganisationen Wünsche nach weiteren indirekten Hilfsmassnahmen: höhere Entschädigungen des Bundes an die Schweizerische Depeschenagentur, welche die Presse entlasten sollten, Befreiung der Zeitungen von der Warenumsatzsteuer, Verbilligung des Zeitungspapiers durch Abgeltungsleistungen an die Waldwirtschaft und Zusicherungen, dass die Werbesendungen beim Radio nicht zugelassen und beim Fernsehen nicht ausgedehnt würden. Die erste Forderung erfüllte der Bundesrat als Sofortmassnahme; gleichzeitig intensivierte er die Vorbereitungen für eine Revision von Art. 55 (Presseartikel) der Bundesverfassung.

Wettbewerbs- und Entwicklungsschwierigkeiten der Printmedien und Zeitungssterben