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In der Frühjahrssession 2015 revidierte die Kantonskammer mit 26 zu 17 Stimmen den im Vorjahr vom Nationalrat gefällten positiven Entscheid zur Motion Glättli (gp, ZH) mit der Forderung nach gesetzlicher Festschreibung der Netzneutralität. Dabei folgte der Ständerat der Mehrheit der vorberatenden KVF-SR, gemäss welcher die vom Bundesrat im Rahmen der Revision des Fernmeldegesetzes vorgesehenen Massnahmen zur Erhöhung der Markttransparenz dem Anliegen bereits ausreichend Rechnung trügen. Laut Mehrheitssprecher Imoberdorf (cvp, VS) sei eine Informationspflicht für Netzanbieter vorgesehen, wobei allfällige Differenzierungen bei der Datenübertragung offengelegt werden müssten. Ferner verwies Imoberdorf auf die im Vorjahr beschlossenen Verhaltensrichtlinien, worin sich verschiedene Fernmeldeunternehmen gegen die Blockierung von Internetdiensten und -anwendungen aussprachen. Eine linke Kommissionsminderheit sah die Informations- und Meinungsfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten nach aktuellem Stand weiterhin gefährdet und forderte erfolglos verstärkte Massnahmen zur Gewährleistung der Netzneutralität. Der Verhaltenskodex erlaubt es den Netzanbietern, eigene Daten unter gewissen Umständen priorisiert zu behandeln.

Festschreibung der Netzneutralität

Eine Motion Glättli (gp, ZH), die der Nationalrat 2014 als Erstrat behandelte, verlangte im Rahmen der geplanten Teilrevision des Fernmeldegesetzes die Festschreibung der Netzneutralität, die vor diskriminierenden Eingriffen in den im Internet stattfindenden Datenverkehr schützen soll. Obwohl der Bundesrat die unklare Gesetzeslage in diesem Bereich anerkannte, erachtete er eine gesetzliche Regelung zum gegebenen Zeitpunkt aufgrund Abwartens eines bundesrätlichen Berichts zum Fernmeldemarkt sowie aufgrund fehlender Anwendungsbeispiele als verfrüht. Eine "unheilige" Allianz im Nationalrat liess sich durch diese Antwort nicht beeindrucken und stimmte dem Anliegen mit 111 gegen 61 Stimmen aus der Mitte zu.

Festschreibung der Netzneutralität